Landesamt für Gesundheit und Soziales MRSA Informationsblatt für ambulante MRSA-Patienten Stand: Februar 2013 Abteilung Gesundheit Dezernat Krankenhaushygiene u. Allgemeine Hygiene Arbeitsgruppe Krankenhaushygiene M-V Seite 1 von 3 Ansprechpartner: Telefonnummer: E-Mail Adresse: Dr. J. Haak 03834/890202 [email protected] Liebe Patienten, bei Ihnen wurde eine Besiedlung oder Erkrankung mit einem Bakterium, das als MRSA (Methicillin resistenter Staphylococcus aureus) bezeichnet wird, festgestellt. Wir möchten Ihnen auf diesem Weg erklären, was ein "MRSA" eigentlich ist, welche Bedeutung er hat und welche Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit und zum Schutz Ihrer Umgebung ergriffen werden müssen. Erreger: Staphylococcus aureus ist ein Bakterium, das die Haut und/oder die Schleimhäute besiedeln kann ohne krank zu machen (=Trägertum). Das „Trägertum“ stellt kein gesundheitliches Problem für Sie und Ihren Angehörigen dar. Allerdings können diese Bakterien unter bestimmten Voraussetzungen zu Erkrankungen führen. Bei Menschen, die abwehrgeschwächt sind, kann der Keim bspw. zu Entzündungen in Wunden, an Eintrittspforten von Kathetern oder in den oberen Atemwegen führen. In seltenen Fällen kann es auch zum Übergang des Erregers in die Blutbahn kommen und eine lebensbedrohliche Blutstrominfektion (Sepsis) entsteht. Methicillin ist ein typischerweise gegen Staphylococcus aureus gut wirksames Antibiotikum. Resistent bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Bakterium eine Widerstandsfähigkeit gegen dieses Antibiotikum erlangt hat. Bei MRSA handelt es sich also um Bakterien der Art Staphylococcus aureus, gegen die das Antibiotikum Methicillin nicht mehr wirksam ist. Meist ist die Methicillin-Resistenz mit Unwirksamkeit gegen viele andere Antibiotika verknüpft. Im Falle einer behandlungsbedürftigen Erkrankung durch dieses Bakterium bleiben daher nur noch einige wenige Antibiotika zur Behandlung übrig. MRSA können, ohne krank zu machen, auf der Haut und/oder Schleimhäuten sitzen und von allein verschwinden, ohne jemals vom Träger bemerkt zu werden. Es kann aber auch sein, dass diese Trägerschaft andauert und aus der Besiedlung eine Erkrankung wird (z.B. durch Änderung des Immunstatus aufgrund einer Operation o.ä.). Gertrudenstraße 11, 18057 Rostock Tel. 0381/ 4955312 Fax 0381/ 4955314 [email protected] Landesamt für Gesundheit und Soziales Stand: Abteilung Gesundheit Dezernat Infektionsschutz/Prävention Februar 2013 Seite 2 von 3 Übertragung des Erregers: Außerhalb des Krankenhauses (im häuslichen Bereich) sind Sie meistens von gesunden Menschen umgeben. Für diese Menschen stellt der MRSA keine Gefahr dar. Aus diesem Grund sind zu Hause keine besonderen Maßnahmen nötig. Lediglich bei Kontaktpersonen mit offenen Wunden oder Hautekzemen sowie bei schwerstkranken Angehörigen (stark abwehrgeschwächt) und bei Neugeborenen kann es zu einer Infektion mit MRSA kommen. Daher sollten mit diesen gefährdeten Personen enge Berührungskontakte während der Zeit Ihres MRSA-Trägertums vermieden werden (bzw. Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, besprechen Sie diese mit Ihrem Hausarzt). Personen, die beruflich am Patienten (Pflegeberufe, ärztliche Tätigkeit) arbeiten, sollten den Kontakt mit MRSA-Kolonisierten ihrem Vorgesetzten mitteilen, um ggf. Schutzmaßnahmen treffen zu können. Empfohlene Maßnahmen bei MRSA-Trägertum im häuslichen Bereich: Bei Entlassung aus dem Krankenhaus wurde Ihr Hausarzt über Ihre MRSA-Besiedlung bereits informiert. Falls Sie mit gefährdeten Personen zuhause in Kontakt stehen, sollten Sie das Ihrem Hausarzt mitteilen (s.o. Gefahr der Übertragung). Für die Sanierungsbehandlung verschreibt Ihnen ihr Hausarzt eine antibiotische Nasensalbe, die weiteren notwendigen Präparate werden im Moment noch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und müssen selbst bezahlt werden. Die Anwendung der erforderlichen Präparate (Sanierung) dauert 5 - 7 Tage. Nach 3 Tagen Pause erfolgt die Kontrolluntersuchung (Abstrichuntersuchung). Anwendungsempfehlungen von Präparaten zur MRSA-Sanierung Was? Nase Womit? Nasensalbe: z. B. MupirocinSalbe, bei Mupirocinresistenz antiseptische Nasensalben (z.B. Polihexanid- oder Octenidinhaltig) Wie? 3 x täglich mit einem Wattetupfer oder dem kleinem Finger eine streichholzkopfgroße Menge in jedes Nasenloch einbringen Mundhöhle Antiseptische Lösung: (z.B. Polihexanid- oder Octenidinhaltig) 2-3 mal tägl. Mund nach dem Zähneputzen ausspülen, Prothesen/ Zahnbürste in Antiseptikum einlegen Körper Antiseptische Waschungen: (z.B. Polihexanid- oder Octenidinhaltig) 1x tgl. Körperwaschung inklusive der Haare (Durchführung lt. angewendetem Präparat) Händedesinfektion nach Applikation der Nasensalbe Gertrudenstraße 11, 18057 Rostock Tel. 0381/ 4955312 Fax 0381/ 4955314 [email protected] Landesamt für Gesundheit und Soziales Stand: Feburar 2013 Abteilung Gesundheit Dezernat Infektionsschutz/Prävention Seite 3 von 3 Allgemeine Hygiene: Zu Beginn der Sanierung, Wechsel des Staubsaugerbeutels und des Feinstaubfilters. Einmaliger Wechsel von Staubtüchern/Wischtüchern Nach dem Baden oder Duschen (einschließlich Haarwäsche) mit dem Präparat sind jeweils ein frisches Handtuch sowie frische Unter- und Bettwäsche zu verwenden (Wäschewechsel 1xtgl.) Die ausgewechselte Unter-, Schlaf- und Bettwäsche ist möglichst bei 60 bis 90 °C in der Waschmaschine zu waschen Handtücher und Waschlappen sowie sonstige Hygieneartikel (z. B. Rasierer, Zahnbürsten etc.) sollten Sie ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch verwenden Täglicher Wechsel/Desinfektion der Zahnbürste (bei elektrischen Zahnbürsten Kopf und Gerät wischdesinfizieren); Zahncremetube/Mundwasserflasche wischdesinfizieren Tägliche Desinfektion des Zahnputzbechers (Geschirrspüler ≥ 60°C oder Abspülen mit heißem/kochendem Wasser) Wischdesinfektion von Kosmetikaflaschen/-tuben und sonstigen Körperpflegeprodukten (z.B. Rasierer) Desinfektion/Austausch von Kosmetikpinseln, -pads, Kämmen, Bürsten usw. Verwerfen offener, potenziell kontaminierter Kosmetika wie Creme, Puder-Tiegel, Lippenstift, Deo-roll-ons (ersatzweise Verwendung von Deospray) Tägliche Wischdesinfektion von Kontaktflächen und Gebrauchsgegenständen, insbesondere in Bad und Schlafzimmer (z.B. Telefon, Sehhilfen, Schmuck, Jalousiengriffe, Schalter, Türklinken, Bedienelemente, Badelatschen etc.) Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen geholfen, einige Fragen geklärt und die Unsicherheit genommen zu haben und wünschen Ihnen eine gute Besserung bzw. dauerhafte Gesundheit! Gertrudenstraße 11, 18057 Rostock Tel. 0381/ 4955312 Fax 0381/ 4955314 [email protected]