Landesamt für Gesundheit und Soziales Malariaprophylaxe

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Landesamt für Gesundheit und Soziales
Malariaprophylaxe
Stand: Mai
Abteilung Gesundheit
Dezernat Infektionsschutz/ Prävention
2011
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Ansprechpartner:
Telefonnummer:
E-Mail Adresse:
Frau Dr. Sinha
0381/ 4955 - 346
[email protected]
1.
Expositionsprophylaxe - Schutz vor Moskitostichen
Die Expositionsprophylaxe stellt die Basis der Malariaprophylaxe dar und gewinnt im Hinblick auf die stetig
steigende Resistenzrate, aber auch zur Vermeidung von anderen durch Insekten übertragbaren
Erkrankungen (z. B. Dengue-Fieber, Chikunkunya), immer mehr an Bedeutung.
Je weniger Stiche, desto geringer die Gefahr einer Infektion.
• Malariamücken sind dämmerungsaktiv, d.h. sie stechen vorwiegend vor Sonnenaufgang, nach
Sonnenuntergang sowie in der Dunkelheit.
Deshalb bei Aufenthalt im Freien:
⇒ langärmelige, langhosige, helle und weite Kleidung (nicht eng anliegend)
(gilt auch für eine Safari in morgendlicher Dämmerung).
Unbekleidete Haut (z.B. Hände, Füße, Nacken und Gesicht) mit mückenabwehrenden Lotionen (z.B.,
Nobite®, Anti-Brumm®, Autan® etc.) einreiben (Vorsicht mit großflächiger Anwendung bei Kindern).
Allgemein gilt, dass Präparate auf DEET-Basis am wirksamsten sind. Je nach Konzentration kann die
Länge ihrer Wirksamkeit verändert werden.
• Schlafen Sie in Räumen mit Klimaanlage oder Sicherung der Fenster und Türen durch Mückendraht
oder -gaze.
• Insekten vertilgungsmittel benutzen: Im Aufenthalts- oder Schlafraum befindliche Mücken können durch
ein rasch wirkendes Aerosol, Steckdosen-Verdampfer mit auswechselbaren Insektizidplättchen oder
langsam abbrennende Räucherspiralen ("mosquito coils") vernichtet oder vertrieben werden (Vorsicht
in Schlafräumen von Kleinkindern).
Schlafen Sie unter einem Moskitonetz, das vorzugsweise mit einem synthetischen Pyrethroid imprägniert
ist (besonders wichtig für Säuglinge und Kleinkinder). Das Netzgewebe darf keine größeren Löcher oder
Risse haben, die freien Säume sollten unter die Matratze gezogen werden. Der Maschenabstand muss
den Erfordernissen entsprechen (moskitoun- aber ausreichend luftdurch-lässig).
Gertrudenstraße 11, 18057 Rostock
Tel. 0381/ 4955312
Fax 0381/ 4955314
[email protected]
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Stand: Mai
Abteilung Gesundheit
Dezernat Infektionsschutz/ Prävention
2011
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2. Chemoprophylaxe - Einnahme von Medikamenten
Alle Anti-Malariamittel sind rezeptpflichtig!
Herstellerhinweise sind zu beachten!
Teilen Sie dem verschreibenden Arzt mit, ob Sie
− regelmäßig Medikamente einnehmen
− schwanger sind oder werden wollen
− bestimmte Medikamente (z.B. Sulfonamide) nicht vertragen oder
− andere Allergien bekannt sind.
Es gibt kein Mittel, das eine Erkrankung an Malaria hundertprozentig verhindert; die Medikamente
schützen aber weitgehend vor einer schweren Erkrankung. Wir beraten Sie gemäß den Empfehlungen
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Deutschen Gesellschaft Tropenmedizin und
Internationale Gesundheit.
Wichtig: Anti-Malariamittel müssen immer am gleichen Wochentag und zu einer festen Tageszeit mit viel
Flüssigkeit und ggf. einer Mahlzeit eingenommen werden. Unregelmäßige Einnahme, Erbrechen und
Durchfall können den Schutzeffekt unterbrechen bzw. mindern.
Quelle: Merkblatt für Beschäftigte und Reisende:
Malaria – Empfehlungen zur Verbeugung und Notfallselbstbehandlung, 2011
Auswärtiges Amt
Gertrudenstraße 11, 18057 Rostock
Tel. 0381/ 4955312
Fax 0381/ 4955314
[email protected]
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