Landesamt für Gesundheit und Soziales Malariaprophylaxe Stand: Mai Abteilung Gesundheit Dezernat Infektionsschutz/ Prävention 2011 Seite 1 von 2 Ansprechpartner: Telefonnummer: E-Mail Adresse: Frau Dr. Sinha 0381/ 4955 - 346 [email protected] 1. Expositionsprophylaxe - Schutz vor Moskitostichen Die Expositionsprophylaxe stellt die Basis der Malariaprophylaxe dar und gewinnt im Hinblick auf die stetig steigende Resistenzrate, aber auch zur Vermeidung von anderen durch Insekten übertragbaren Erkrankungen (z. B. Dengue-Fieber, Chikunkunya), immer mehr an Bedeutung. Je weniger Stiche, desto geringer die Gefahr einer Infektion. • Malariamücken sind dämmerungsaktiv, d.h. sie stechen vorwiegend vor Sonnenaufgang, nach Sonnenuntergang sowie in der Dunkelheit. Deshalb bei Aufenthalt im Freien: ⇒ langärmelige, langhosige, helle und weite Kleidung (nicht eng anliegend) (gilt auch für eine Safari in morgendlicher Dämmerung). Unbekleidete Haut (z.B. Hände, Füße, Nacken und Gesicht) mit mückenabwehrenden Lotionen (z.B., Nobite®, Anti-Brumm®, Autan® etc.) einreiben (Vorsicht mit großflächiger Anwendung bei Kindern). Allgemein gilt, dass Präparate auf DEET-Basis am wirksamsten sind. Je nach Konzentration kann die Länge ihrer Wirksamkeit verändert werden. • Schlafen Sie in Räumen mit Klimaanlage oder Sicherung der Fenster und Türen durch Mückendraht oder -gaze. • Insekten vertilgungsmittel benutzen: Im Aufenthalts- oder Schlafraum befindliche Mücken können durch ein rasch wirkendes Aerosol, Steckdosen-Verdampfer mit auswechselbaren Insektizidplättchen oder langsam abbrennende Räucherspiralen ("mosquito coils") vernichtet oder vertrieben werden (Vorsicht in Schlafräumen von Kleinkindern). Schlafen Sie unter einem Moskitonetz, das vorzugsweise mit einem synthetischen Pyrethroid imprägniert ist (besonders wichtig für Säuglinge und Kleinkinder). Das Netzgewebe darf keine größeren Löcher oder Risse haben, die freien Säume sollten unter die Matratze gezogen werden. Der Maschenabstand muss den Erfordernissen entsprechen (moskitoun- aber ausreichend luftdurch-lässig). Gertrudenstraße 11, 18057 Rostock Tel. 0381/ 4955312 Fax 0381/ 4955314 [email protected] Landesamt für Gesundheit und Soziales Stand: Mai Abteilung Gesundheit Dezernat Infektionsschutz/ Prävention 2011 Seite 2 von 2 2. Chemoprophylaxe - Einnahme von Medikamenten Alle Anti-Malariamittel sind rezeptpflichtig! Herstellerhinweise sind zu beachten! Teilen Sie dem verschreibenden Arzt mit, ob Sie − regelmäßig Medikamente einnehmen − schwanger sind oder werden wollen − bestimmte Medikamente (z.B. Sulfonamide) nicht vertragen oder − andere Allergien bekannt sind. Es gibt kein Mittel, das eine Erkrankung an Malaria hundertprozentig verhindert; die Medikamente schützen aber weitgehend vor einer schweren Erkrankung. Wir beraten Sie gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Deutschen Gesellschaft Tropenmedizin und Internationale Gesundheit. Wichtig: Anti-Malariamittel müssen immer am gleichen Wochentag und zu einer festen Tageszeit mit viel Flüssigkeit und ggf. einer Mahlzeit eingenommen werden. Unregelmäßige Einnahme, Erbrechen und Durchfall können den Schutzeffekt unterbrechen bzw. mindern. Quelle: Merkblatt für Beschäftigte und Reisende: Malaria – Empfehlungen zur Verbeugung und Notfallselbstbehandlung, 2011 Auswärtiges Amt Gertrudenstraße 11, 18057 Rostock Tel. 0381/ 4955312 Fax 0381/ 4955314 [email protected]