Landesamt für Gesundheit und Soziales

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Landesamt für Gesundheit und Soziales
Meningokokken- Infektionen – speziell Meningitiden –
Epidemiologie, Klinik und Prophylaxe
Stand: Januar 2014
Ansprechpartner:
Dr. Littmann
Abteilung Gesundheit
Dezernat Infektionsschutz/ Prävention
Telefonnummer:
0381/ 4955 – 312
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E-Mail Adresse:
[email protected]
1 Epidemiologie
1.1 Erreger
Meningokokken (Neisseria meningitidis) sind gramnegative unbewegliche, bekapselte Diplokokken.
Differenzierung in 12 Serogruppen mit 8 Serotypen (häufigste Serogruppen A, B, C), in Deutschland
Serogruppe B (ca. 68 %) und C (20-25%) vorherrschend, wobei in den letzten Jahren ein Rückgang des
Serogruppe-C-Anteils bei Kleinkindern nach Einführung der Impfung 2006 beobachtet wurde.
1.2 Inkubationszeit
3 - 4 (2 - 10) Tage
1.3 Übertragung
Vorwiegend durch Tröpfchen, selten über direkten Kontakt. Virusinfekte haben bahnenden Charakter.
1.4 Trägerstatus
Besiedlung des Nasopharynx bei ca.10% der Normalbevölkerung.
1.5 Altersverteilung
Zählen zu den häufigsten Erregern der bakteriell bedingten Meningitiden im Kindesalter. Höchste
Inzidenz im 1.-2. Lebensjahr, zweiter Gipfel bei den 15-19-Jährigen, relativ selten im Erwachsenenalter.
Gertrudenstraße 11, 18057 Rostock
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Fax 0381/ 4955314
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2 Klinik
2.1 Symptomatik

Purulente (eitrige) Meningitis (ca. 65%)

Meningokokkensepsis (ca. 35 %)
Davon in ca. 10-15% der Fälle Waterhouse-Friderichsen-Syndrom (WFS)(fulminant verlaufende
Meningokokkensepsis mit Blutungen in beiden Nebennierenrinden).
2.2 Letalität
Meningitis ca. 3 % / Sepsis ca. 10% / WFS ca. 35%
2.3 Neurologische Langzeitschäden
7 – 10 %
3 Labordiagnostik
3.1 Untersuchungsmaterial
Blut, Liquor (körperwarm transportieren), Rachenabstriche, Sputum und Urin, Stanzbioptate aus
Hauteffloreszenzen, Rachenabstriche (RA) bei antherapierten Patienten.
3.2 Methoden
a. Erregernachweis durch:
- Sofortmikroskopie des Liquors und/oder aus Hauteffloreszenzen
- kulturelle Anzucht aus Liquor, Blutkultur, RA, Hauteffloreszenzen
b. Antigennachweis aus Liquor, Blut und Urin (eingeschränkte Aussagekraft)
c. Nukleinsäurenachweis mittels PCR aus Liquor, Blut.
4 Therapie

Penizillin G (Mittel der Wahl)

Cephalosporine der 3. Generation z. B. Cefotaxim, Ceftriaxon
Bei Patienten, die eine Therapie mit Penicillin G erhalten haben, wird vor der Entlassung aus dem
Krankenhaus eine Chemoprophylaxe mit Rifampicin empfohlen, da Penicillin G nicht zu einer
Eliminierung der Keime im Nasen-Rachen-Raum führt.
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5 Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Erlischt 24 Std. nach Beginn einer erfolgreichen ß-Laktam-Antibiotika-Therapie. Cephalosporine führen
zu einer Keimeradikation aus Nasopharynx, Penicillin vermutlich nur zu einer Suppression.
6 Prophylaxe
Prophylaktische Impfungen gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W 135, Y möglich.
Gegen den bei uns vorherrschenden Meningokokken Typ B ist ein Impfstoff seit Dezember 2013
verfügbar!
6.1 Impfstoffe
Es stehen monovalente und tetravalente Konjugatimpfstoffe (C bzw. A, C, W 135, Y) zur Verfügung. Der
MenB-Impfstoff enthält Proteine von N. meningitidis. Bivalente (A+C) und tetravalente (A, C, W 135, Y)
Polysaccharid-Impfstoffe sind nicht mehr Mittel der 1. Wahl zur Prävention von MeningokokkenErkrankungen in Deutschland.
MenC-Konjugatimpfstoffe:
Meningitec® (Nuron Biotech), Menjugate Kit® (Novartis Vaccines), NeisVac-C (Baxter)

Indikationsimpfung für gesundheitlich gefährdete Kinder:
Ab Beginn 3.-12. Lebensmonat (LM): 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen.

Standardimpfung für alle Kinder und Jugendliche:
Ab Beginn 2. Lebensjahr (LJ) bis vollendetes 18.LJ.
Tetravalente Konjugatimpfstoffe:


Menveo® (Novartis Vaccines)
®
Nimenrix (GSK)
: Ab vollendetem 24. LM
: Ab vollendetem 12. LM
MenB-Protein-Impfstoff:
Bexsero® (Novartis Vaccines): Ab 2. LM

Säuglinge im Alter von 2 – 5 Monaten:
3 Dosen im Mindestabstand von 1 Monat,
4. Dosis im 2. LJ.

Säuglinge im Alter von 6 – 11 Monaten:
2 Dosen im Mindestabstand von 2 Monaten,
3. Dosis im 2. LJ im Mindestabstand von 2 Monaten
zur letzten Impfung.
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
Kinder im Alter von 12 – 23 Monaten:
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2 Dosen im Mindestabstand von 2 Monaten,
3. Dosis im Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten
Impfung.

Kinder im Alter von 2 – 10 Jahren:
2 Dosen im Mindestabstand von 2 Monaten.

Ab 11 Jahre:
2 Dosen im Mindestabstand von 1 Monat.
6.2 Chemoprophylaxe für Kontaktpersonen

Rifampicin als Mittel der Wahl
(Präparate aus der „Roten Liste“: z. B. Eremfat)

Alternativ: Ceftriaxon, Ciprofloxacin z. B. bei Schwangeren

Beginn zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens 10 Tage nach letztem Kontakt zu einem
Erkrankten.
6.3 Dosierung
Rifampicin:

Neugeborene: 10 mg/kg/Tag in 2 ED p. o. für 2 Tage

Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 60 kg:
20 mg/kg/Tag in 2 ED p. o. für 2 Tage (maximale ED 600 mg)

Jugendliche und Erwachsene ab 60 kg:
2x 600 mg/Tag für 2 Tage (Eradikationsrate: 72 – 90 %)

ggf. Ceftriaxon:
ab 12 Jahre: einmal 250 mg i. m.
bis 12 Jahre: einmal 125 mg i. m. (Eradikationsrate: 97 %)

ggf. Ciprofloxacin:
ab 18 Jahre: einmal 500 mg p. o. (Eradikationsrate: 90 – 95 %)
Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrasehemmern kontraindiziert ist, kommt bei ihnen
zur Prophylaxe ggf. Ceftriaxon als Mittel der Wahl in Frage.
Der Indexpatient mit einer invasiven Meningokokken-Infektion sollte nach Abschluss der Therapie
ebenfalls Rifampicin nach obigem Schema erhalten, sofern er nicht intravenös mit einem Cephalosporin
der 3. Generation behandelt wurde (Siehe Punkt 4).
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6.4 Nebenwirkungen
Da Rifampicin nur über 2 Tage eingenommen wird, sind Nebenwirkungen selten (Übelkeit, Erbrechen,
Durchfall, Kopfschmerzen und Schwindel). Es kann zu einer Wirkungsbeeinträchtigung von
Antikoagulantien, Antidiabetika und Kontrazeptiva kommen. Orangefärbung von Urin, Schweiß, Speichel
und Tränen ist möglich. Während der Rifampicin-Prophylaxe sollten keine Kontaktlinsen getragen
werden, da Verfärbungen möglich sind. Sollte Rifampicin kontraindiziert sein (Patient mit schweren
Leberfunktionsstörungen, z. B. Leberzirrhose, Verschlussikterus, Rifampicin-Allergie), kann zur
Prophylaxe
der
Meningokokken-Meningitis
auch
Minocyclin
angewendet
werden.
Empfohlen wird auch die Gabe von Ceftriaxon.
7 Prophylaxe für Kontaktpersonen zu an Meningitis Erkrankten
7.1 Risiko von Sekundärerkrankungen
Bei weniger als 5 % (bis < 1 %) der erfassten Fälle handelt es sich um mögliche Sekundärerkrankungen,
die zu 30 % innerhalb der ersten 4 Tage, in der Regel bis zu 14 Tagen, in Ausnahmefällen bis zu 30
Tagen nach Erkrankung auftreten. In Haushalten von an Meningokokken-Meningitis erkrankten Patienten
beträgt die Keimträgerquote bis zu 45 %, die Meningitiserkrankungsrate erhöht sich um das 500 bis
1.500fache.
7.2 Begründung der Notwendigkeit
Durch die rechtzeitige Prophylaxe können in der Umgebung von Erkrankten

Keimträger saniert werden, um die Übertragung auf empfängliche Personen zu reduzieren
(epidemiologische Indikation)

Erkrankungen bei bereits infizierten Personen verhindert werden (individuelle Indikation).
7.3 Indikation für Chemoprophylaxe (unter Beachtung von Kontraindikationen)
Für enge Kontaktpersonen zu einem Fall einer invasiven Meningokokken-Infektion (alle Serogruppen)
wird eine Rifampicin-Prophylaxe empfohlen (außer für Schwangere, s. dort)
Hierzu zählen:
A) Alle Haushaltskontaktmitglieder
B) Personen mit Kontakt zu oropharyngealen Sekreten eines Patienten (z. B. Intimpartner, enge Freunde,
evtl. Banknachbarn in der Schule, medizinisches Personal, z. B. bei Mund-zu-Mund-Beatmung,
Intubation und Absaugen des Patienten ohne Mundschutz und ohne geschlossene Absaugsysteme).
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C) Kontaktpersonen in Kindereinrichtungen mit Kindern unter 6 Jahren (bei guter Gruppentrennung nur
die betroffene Gruppe)
D) Enge Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen mit haushaltsähnlichem Charakter wie z. B.
Internate, Wohnheime sowie Kasernen
E) Personen, die bis zu max. 7 Tagen vor Erkrankungsbeginn sehr engen Kontakt mit Erkrankten hatte
(entsprechend Haushaltskontakt).
Bei Ausbrüchen oder regionalen Häufungen auf Empfehlung der Gesundheitsbehörde.
Ausbruch von Meningokokken-Erkrankungen:
2 oder mehr Erkrankungen der gleichen Serogruppe binnen 4 Wochen in einer Kindereinrichtung,
Schulklasse, Spielgruppe, einer Gemeinschaftseinrichtung mit haushaltsähnlichem Charakter
(Wohnheim, Internat, Kasernenstube u. a.)
Regional gehäuftes Auftreten:
3 oder mehr Erkrankungen der gleichen Serogruppe binnen 3 Monaten

in einem begrenztem Alterssegment der Bevölkerung (z. B. Jugendliche) eines Ortes oder

in einer Region mit einer resultierenden Inzidenz von  10/100.000 der jeweiligen Bevölkerung
7.4 Aufklärung von Kontaktpersonen
Neben der Chemoprophylaxe hat eine Aufklärung über evtl. auftretende Frühsymptome zu erfolgen, bei
denen sofort ein Arzt aufzusuchen ist.
7.5 Wiederzulassung
Für
Kontaktpersonen
besteht
nach
§
34
Abs.
3
IfSG
Tätigkeits-
bzw.
Berufsverbot
für
Gemeinschaftseinrichtungen. Ein Ausschluss asymptomatischer Personen ist jedoch bei klinischer
Überwachung und durchgeführter Chemoprophylaxe nicht notwendig (Erreger im Nasen-Rachenraum
24 Stunden nach Prophylaxe in der Regel nicht mehr nachweisbar.
Personen, die engen Kontakt zu Kindereinrichtungen haben und sich der Prophylaxe nicht unterziehen
wollen,
sollten
aus
epidemiologischer
Indikation
eine
Gesundheitskontrolle
und
2 Nasopharyngealabstriche in 4-tägigem Abstand empfohlen werden. Bei negativem Befund
Wiederzulassung.
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8 Aufgaben des erstbehandelnden Arztes
8.1 Meldung
Meldeinhalte/-wege:

Nach § 6 Abs. 1 IfSG sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und der Tod an MeningokokkenMeningitis oder –Sepsis namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.

Nach § 7 Abs. 1 IfSG ist der direkte Nachweis von Neisseria meningitis aus Liquor, Blut,
hämorrhagischen Hautfiltraten oder anderen normalerweise sterilen Substraten namentlich
meldepflichtig, wenn ein Hinweis auf eine akute Infektion besteht.

Werden Tatsachen für das Vorliegen einer Meningokokken-Infektion bekannt, so haben Leiter von
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 Abs. 6 IfSG unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu
benachrichtigen.

Die weitere Bearbeitung der Fallmeldung erfolgt durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf der
Grundlage der nachstehend aufgeführten Falldefinition.
Falldefinition
Klinisches Bild:
Klinisches Bild einer invasiven Meningokokken-Erkrankung, definiert als mindestens eins der fünf
folgenden Kriterien:

Fieber

Meningeale Zeichen (z. B. Nackensteifigkeit, Kopfschmerzen, veränderte Bewusstseinslage)

Hautveränderungen (z. B. makulo-papulöses Exanthem, punktförmige (Petechien) oder
flächige hämorrhagische Infiltrate der Haut und Schleimhäute (Ekchymosen, Purpura
fulminans))

Hirndruckzeichen (z. B. aufgetriebene Fontanelle, Erbrechen)

Rasch einsetzendes Kreislaufversagen.
Vor allem bei Kleinkindern können die klinischen Zeichen der Meningitis zunächst auf Erbrechen und
Fieber beschränkt sein.
Labordiagnostischer Nachweis:
Positiver Befund mit mindestens einer der vier folgenden Methoden (direkter Nachweis nur in Blut,
Liquor, hämorrhagischen Hautfiltrationen oder andern normalerweise sterilen klinischen Materialen):

Erregerisolierung (kulturell)

Mikroskopischer Nachweis von gramnegativen Diplokokken

Nukleinsäurenachweis (z. B. PCR)

Antigennachweis des Kapselpolysaccharids (z. B. Latexagglutinationstest) nur im Liquor
Bei antibiotisch anbehandelten Patienten ist der Nukleinsäure-Nachweis mittels PCR möglich.
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Über die zuständige Landesbehörde an das RKI zu übermittelnder Fall
A: Klinisch diagnostizierte Erkrankung
Entfällt.
B: Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung
Klinisches Bild einer invasiven Meningokokken-Erkrankung ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit
epidemiologischer Bestätigung. Epidemiologischer Zusammenhang (Inkubationszeit 2-10 Tage) mit einer
durch labordiagnostischen Nachweis bestätigten Infektion beim Menschen durch Mensch-zu-MenschÜbertragung.
C: Klinisch-labordiagnostische bestätigte Erkrankung
Klinisches Bild einer invasiven Meningokokken-Erkrankung und labordiagnistischer Nachweis.
D: Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei nicht erfülltem klinischen Bild
Labordiagnostischer Nachweis bei bekanntem klinischen Bild, das die Kriterien für eine invasive
Meningokokken-Erkrankung nicht erfüllt.
E: Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei unbekanntem klinischen Bild
Labordiagnostischer Nachweis bei fehlenden Angaben zum klinischen Bild (nicht ermittelbar oder nicht
erhoben).
Meldepflicht:
Dem Gesundheitsamt wird der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an MeningokokkenMeningitis oder-sepsis, sowie nur der direkte Nachweis von N. Meningitidis aus Liquor, Blut,
hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen normalerweise sterilen substraten, soweit er auf eine
akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet. Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt ggf. eigene
Ermittlungen an.
Übermittlung:
Das Gesundheitsamt übermittelt an die zuständige Landesbehörde nur Erkrankungs- oder Todesfälle und
Erregernachweise, die der Falldefinition entsprechen.

Mikroskopischer Nachweis von gramnegativen Diplokokken

Nukleinsäurenachweis (z. B. PCR)

Antigennachweis des Kapselpolysaccharids (z. B. Latexagglutinationstest) nur im Liquor.
Bei antibiotisch anbehandelten Patienten ist der Nukleinsäure-Nachweis mittels PCR möglich.
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8.2 Weitere Aufgaben des erstbehandelnden Arztes
Sofortige Klinikeinweisung; vorher (falls möglich) Gewinnung von Untersuchungsmaterial und
Einsendung in ein mikrobiologisches Labor.
Mit Therapie nur beginnen, wenn die Klinikaufnahme in den nächsten 2 Stunden nicht gewährleistet ist.
Isolierung bis 24 h nach Beginn der Antibiotikatherapie.
Nach § 34 Abs. 1 IfSG besteht bei Verdacht und Erkrankung Tätigkeits- bzw. Besuchsverbot für
Gemeinschaftseinrichtungen. Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen nach klinischer
Genesung und Beendigung der Antibiotikatherapie. Ein schriftliches Attest ist nicht notwendig.
Erfassung von Kontaktpersonen in der Familie und Einleitung der Rifampicinprophylaxe sowie
Festlegung von notwendigen Absonderungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.
9 Aufgaben des Gesundheitsamtes
1.
Erfassung
von
Kontaktpersonen
außerhalb
der
Familie
(insbesondere
in
Gemeinschaftseinrichtungen).
2.
Organisation der Rifampicinprophylaxe für den ermittelten Personenkreis sowie Festlegung
notwendiger Absonderungsmaßnahmen für Kontaktpersonen.
3.
Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen mit behandelndem Arzt und Krankenhaus.
9.1 Referenzlabor
Institut für Hygiene und Mikrobiologie der Universität Würzburg
Herr Prof. Dr. M. Frosch
Herr Prof. Dr. U. Vogel
Joseph-Schneider-Straße 2
97080 Würzburg
Tel.: 0931 / 201-46 161 (Prof. Frosch), -46 802 (Prof. Vogel), -46 006 (Labor)
Fax. 0931 / 201-46 445
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
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Literaturquellen:
- Infektionskrankheiten – Ein Handbuch für den öffentlichen Gesundheitsdienst; mhp Verlag, Wiesbaden,
2011
- STIKO-Impfempfehlungen, Robert-Koch-Institut, Berlin, August 2013
- DGPI-Handbuch: Infektionen bei Kindern und Jugendlichen, 6. Aufl., 2013
- Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte, Robert-Koch-Institut, Berlin, Stand September
2011
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