BMEIA-UN.3.18.74/0027-III.6/2016 ZUR VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT 12/23 28. Treffen der Vertragsparteien zum Montrealer Protokoll, 10. bis 14. Oktober 2016; Kigali Ruanda; Österreichische Delegation Vortrag an den Ministerrat Voraussichtlich vom 10. bis 14. Oktober 2016 wird in Kigali, Ruanda, das 28. Treffen der Vertragsparteien zum Montrealer Protokoll stattfinden (Website: http://ozone.unep.org). Österreich ist Vertragspartei der Wiener Konvention zum Schutz der Ozonschicht, die 1985 unterzeichnet wurde (BGBl. Nr. 596/1988), und des daran anknüpfenden, 1987 unterzeichneten, Montrealer Protokolls über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 283/1989). Im Montrealer Protokoll wurden erstmals quantifizierte und terminierte Maßnahmen bezüglich der Erzeugung und des Gebrauches von die Ozonschicht schädigenden Substanzen im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes in völkerrechtlich verbindlicher Form niedergelegt. Beide Vertragswerke wurden unter österreichischem Vorsitz verhandelt. Im weiteren Verlauf wurde das Montrealer Protokoll ausgebaut und verschärft, und somit konnte die Geschwindigkeit der Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht deutlich verlangsamt werden. Zur Verhinderung eines weiteren Abbauest der Ozonschicht und zu deren Wiederherstellung auf ein Ausmaß, das jenem der Zeit vor 1980 entspricht, sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. In jüngster Vergangenheit verdichteten sich die Hinweise, dass auch Treibhausgase, insbesondere teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), durch die Änderungen der Zusammensetzung der Atmosphäre zum Abbau der Ozonschicht beitragen. Die Diskussionen über die Aufnahme solcher Stoffe in das Montreal Protokoll und mögliche Beschränkungsmaßnahmen, die in den vergangenen Jahren eingeleitet wurden, werden in diesem Jahr fortgesetzt werden. Seitens der EU wurde in diesem Zusammenhang ein Vorschlag für eine entsprechende Änderung des Protokolls (Amendment) eingebracht. Weiterhin ist auch die Teilnahme von Entwicklungsländern an den Maßnahmen zum Schutz der Ozonschicht sicherzustellen, da nur durch eine umfassende Einbindung der Entwicklungsländer das Ziel des Montrealer Protokolls erreichbar ist. Die in diesen Staaten notwendigen technischen Umstellungen werden durch fortgesetzte finanzielle Unterstützung durch den Multilateralen Fonds gewährleistet. Außerdem werden Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung von die Ozonschicht zerstörenden Stoffen, welche derzeit von den Maßnahmen des Protokolls noch nicht erfasst werden und für die durch den technischen Fortschritt der vergangenen Jahre Alternativen verfügbar wurden, verhandelt werden. Beim diesjährigen Treffen werden u. a. folgende Themen behandelt werden: Aufnahme teilhalogenierter Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) in das Montrealer Protokoll, sowie weltweite Reduktionsmaßnahmen für den Zeitraum 2020 bis 2040, Budget des Ozonsekretariats im Hinblick auf die Durchführung der Treffen im Jahr 2017, Diskussion der Ausnahmen für essentielle Verwendungszwecke von Tetrachlorkohlenstoff und kritische Verwendungszwecke von Methylbromid, Diskussion der Notwendigkeit von essentiellen Verwendungszwecken von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW). Die Verhandlungen im Preparatory-Segment werden von Österreich als Co-Chair der OpenEnded-Working-Group (Dr. Krajnik) geleitet werden. Da durch einen weiteren Ozonabbau in der Stratosphäre erhebliche Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit und der natürlichen Umwelt zu befürchten sind, wird sich Österreich im Einklang mit den anderen EU-Staaten wie bisher aktiv für notwendige Maßnahmen einsetzen. Seitens des Rates gilt das 2015 beschlossene Verhandlungsmandat für die Kommission (Doc 7819/15) einschließlich der damit verbundenen Verhandlungsrichtlinien (Doc 7819/15 add.1). Für die österreichische Delegation wird folgende Zusammensetzung in Aussicht genommen: Mag. Dr. Paul Krajnik Delegationsleiter Dr. Elisabeth Hosner Stellvertretende Delegationsleiterin Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Der Delegation werden im unbedingt notwendigen Ausmaß auch weitere ExpertInnen des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angehören. Die mit der Entsendung der Delegation verbundenen Kosten finden in den entsprechenden Budgetansätzen des entsendenden Ressorts ihre Bedeckung. Sofern Beschlüsse zur Beitragserhöhung gefasst werden, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt. Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stelle ich den Antrag, die Bundesregierung wolle dem gemäß Art. 64 Abs. 1 B-VG die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Präsidium des Nationalrates vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zur Teilnahme an den Beratungen und Beschlussfassungen des 28. Treffens der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie den Leiter der österreichischen Delegation, Mag. Dr. Paul Krajnik, und im Falle seiner Verhinderung die stellvertretende Leiterin der österreichischen Delegation, Dr. Elisabeth Hosner, zur Unterzeichnung der allfälligen Schlussakte des Treffens zu bevollmächtigen. Wien, am 7. September 2016 KURZ m.p.