12/23 Vortrag an Ministerrat 13.9.2016

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BMEIA-UN.3.18.74/0027-III.6/2016
ZUR VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT
12/23
28. Treffen der Vertragsparteien zum Montrealer Protokoll,
10. bis 14. Oktober 2016; Kigali Ruanda;
Österreichische Delegation
Vortrag an den Ministerrat
Voraussichtlich vom 10. bis 14. Oktober 2016 wird in Kigali, Ruanda, das 28. Treffen der
Vertragsparteien zum Montrealer Protokoll stattfinden (Website: http://ozone.unep.org).
Österreich ist Vertragspartei der Wiener Konvention zum Schutz der Ozonschicht, die 1985
unterzeichnet wurde (BGBl. Nr. 596/1988), und des daran anknüpfenden, 1987
unterzeichneten, Montrealer Protokolls über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
(BGBl. Nr. 283/1989). Im Montrealer Protokoll wurden erstmals quantifizierte und terminierte
Maßnahmen bezüglich der Erzeugung und des Gebrauches von die Ozonschicht
schädigenden Substanzen im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes in völkerrechtlich
verbindlicher Form niedergelegt. Beide Vertragswerke wurden unter österreichischem Vorsitz
verhandelt.
Im weiteren Verlauf wurde das Montrealer Protokoll ausgebaut und verschärft, und somit
konnte die Geschwindigkeit der Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht deutlich
verlangsamt werden. Zur Verhinderung eines weiteren Abbauest der Ozonschicht und zu
deren Wiederherstellung auf ein Ausmaß, das jenem der Zeit vor 1980 entspricht, sind jedoch
weitere Maßnahmen erforderlich.
In jüngster Vergangenheit verdichteten sich die Hinweise, dass auch Treibhausgase,
insbesondere teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), durch die Änderungen der
Zusammensetzung der Atmosphäre zum Abbau der Ozonschicht beitragen. Die Diskussionen
über die Aufnahme solcher Stoffe in das Montreal Protokoll und mögliche
Beschränkungsmaßnahmen, die in den vergangenen Jahren eingeleitet wurden, werden in
diesem Jahr fortgesetzt werden. Seitens der EU wurde in diesem Zusammenhang ein
Vorschlag für eine entsprechende Änderung des Protokolls (Amendment) eingebracht.
Weiterhin ist auch die Teilnahme von Entwicklungsländern an den Maßnahmen zum Schutz
der Ozonschicht sicherzustellen, da nur durch eine umfassende Einbindung der
Entwicklungsländer das Ziel des Montrealer Protokolls erreichbar ist. Die in diesen Staaten
notwendigen technischen Umstellungen werden durch fortgesetzte finanzielle Unterstützung
durch den Multilateralen Fonds gewährleistet.
Außerdem werden Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung von die Ozonschicht
zerstörenden Stoffen, welche derzeit von den Maßnahmen des Protokolls noch nicht erfasst
werden und für die durch den technischen Fortschritt der vergangenen Jahre Alternativen
verfügbar wurden, verhandelt werden.
Beim diesjährigen Treffen werden u. a. folgende Themen behandelt werden:
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Aufnahme teilhalogenierter Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) in das Montrealer
Protokoll, sowie weltweite Reduktionsmaßnahmen für den Zeitraum 2020 bis 2040,
Budget des Ozonsekretariats im Hinblick auf die Durchführung der Treffen im Jahr
2017,
Diskussion
der
Ausnahmen
für
essentielle
Verwendungszwecke
von
Tetrachlorkohlenstoff und kritische Verwendungszwecke von Methylbromid,
Diskussion der Notwendigkeit von essentiellen Verwendungszwecken von
teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW).
Die Verhandlungen im Preparatory-Segment werden von Österreich als Co-Chair der OpenEnded-Working-Group (Dr. Krajnik) geleitet werden.
Da durch einen weiteren Ozonabbau in der Stratosphäre erhebliche Beeinträchtigungen der
menschlichen Gesundheit und der natürlichen Umwelt zu befürchten sind, wird sich
Österreich im Einklang mit den anderen EU-Staaten wie bisher aktiv für notwendige
Maßnahmen einsetzen.
Seitens des Rates gilt das 2015 beschlossene Verhandlungsmandat für die Kommission (Doc
7819/15) einschließlich der damit verbundenen Verhandlungsrichtlinien (Doc 7819/15 add.1).
Für die österreichische Delegation wird folgende Zusammensetzung in Aussicht genommen:
Mag. Dr. Paul Krajnik
Delegationsleiter
Dr. Elisabeth Hosner
Stellvertretende Delegationsleiterin
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Der Delegation werden im unbedingt notwendigen Ausmaß auch weitere ExpertInnen des
Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angehören.
Die mit der Entsendung der Delegation verbundenen Kosten finden in den entsprechenden
Budgetansätzen des entsendenden Ressorts ihre Bedeckung.
Sofern Beschlüsse zur Beitragserhöhung gefasst werden, werden sie aus den dem
zuständigen Ressort zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.
Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem gemäß Art. 64 Abs. 1 B-VG die Funktionen des
Bundespräsidenten ausübenden Präsidium des Nationalrates vorschlagen, die Mitglieder der
österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zur Teilnahme an
den Beratungen und Beschlussfassungen des 28. Treffens der Vertragsparteien des
Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sowie den
Leiter der österreichischen Delegation, Mag. Dr. Paul Krajnik, und im Falle seiner
Verhinderung die stellvertretende Leiterin der österreichischen Delegation, Dr. Elisabeth
Hosner, zur Unterzeichnung der allfälligen Schlussakte des Treffens zu bevollmächtigen.
Wien, am 7. September 2016
KURZ m.p.
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