Landratsamt Waldshut – Gesundheitsamt Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751-865101, Fax: 07751-865199 E-mail: [email protected], web: www.landkreis-waldshut.de Impetigo contagiosa / Ansteckende Borkenflechte Was ist Impetigo contagiosa / ansteckende Borkenflechte? Impetigo contagiosa /ansteckende Borkenflechte ist eine hoch ansteckende Hauterkrankung, die meist blasig-krustige Hautveränderungen hervorruft und durch Bakterien (Staphylococcus aureus oder Streptococcus pyogenes) ausgelöst wird. Sie kommt gehäuft bei Kindern vor. Wie wird Impetigo contagiosa / ansteckende Borkenflechte übertragen? Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt von Mensch zu Mensch oder über Oberflächen und Gegenstände, die mit dem Erreger behaftet sind. Die Bakterien kommen auch als Teil der natürlichen Hautflora vor, z.B. in der Nasenöffnung oder im Rachenraum. Von dort können die Bakterien auf verletzte oder vorgeschädigte Haut verschleppt werden (z.B. durch Insektenstiche, bei leichten Hautverletzungen, Kratzwunden oder Ekzemen) und verursachen dort die typischen Hauterscheinungen. Welche Krankheitszeichen haben Erkrankte? Impetigo contagiosa befällt gewöhnlich Gesicht, Arme oder Beine. Zunächst bilden sich rote Flecken, die rasch in mit wasserklarer Flüssigkeit gefüllte Bläschen übergehen. Die Bläschen platzen schnell, der Blasengrund ist stark nässend. Trocknet die Flüssigkeit, bilden sich charakteristische honiggelbe Krusten auf gerötetem Untergrund. Grundsätzlich wird zwischen einer kleinblasigen und eine großblasigen Variante der Impetigo contagiosa unterschieden. Im Gegensatz zur kleinblasigen Impetigo contagiosa bilden sich bei der großblasigen Impetigo kaum stärkere Verkrustungen. Selten kann es zusätzlich zu einer Lymphknotenschwellung, eitriger Bindehautoder Mittelohrentzündungen kommen. Bei etwa 5 % der Patienten tritt Wochen nach dem Infekt eine Entzündungsreaktion an den Nieren auf. Wann bricht die Erkrankung aus und wie lange ist man ansteckend? Die Erkrankung tritt ca. 2 – 10 Tagen nach der Ansteckung auf. Erkrankte sind so lange ansteckend, bis die offenen, eitrigen Hautstellen abgeheilt sind. Betroffene Personen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen erst nach Abheilen der entzündeten Hautstellen wieder besuchen. Nach Beginn einer Antibiotikatherapie ist dies frühestens ab dem zweiten Behandlungstag möglich. Wer ist besonders gefährdet? Am häufigsten sind Kinder betroffen, da sich die Erkrankung in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten) oder unter Geschwistern epidemieartig ausbreiten kann. Eine Impetigo contagiosa wird jedoch auch in allen anderen Altersgruppen beobachtet, besonders auch bei Patienten mit Neurodermitis. Seite 1/2 Merkblatt Impetigo contagiosa Landratsamt Waldshut –Gesundheitsamt Version 05/2014 Wie kann ich mich schützen? Vermeiden Sie engen Hautkontakt mit Infizierten. Waschen Sie sich die Hände regelmäßig gründlich mit Seife. Vermeiden Sie die gemeinsame Benutzung von Handtüchern und Bettwäsche. Was muss ich bei einer Erkrankung beachten? Vermeiden Sie das Kratzen und Berühren der betroffenen Hautstellen. Eine gründliche Händehygiene ist wichtig. Bekleidung und Handtücher sollten häufig gewechselt und bei mindestens 60°C gewaschen werden. Fingernägel der Betroffenen sollten kurzgeschnitten werden, damit die Möglichkeit des Kratzens und somit einer Weiterverbreitung reduziert wird. Die Vermeidung von Kratzen durch Verbinden bzw. Abdecken der entzündeten Hautstellen fördert die spontane Heilungstendenz. Die Therapie erfolgt mit antibiotikahaltigen Salben oder desinfizierenden Lösungen. Eventuell erfolgt die Behandlung auch mit Antibiotika zum Einnehmen. Impetigo contagiosa ist nach § 34 IfSG durch die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten an das Gesundheitsamt zu melden. Betroffene Personen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend nicht betreten. Für Personen, die beruflich im Lebensmittelbereich tätig sind und an einer Hautinfektion leiden, bei der die Möglichkeit besteht, dass die Erreger über Lebensmittel übertragen werden, besteht ein Tätigkeitsverbot nach § 42 IfSG. Wo kann ich mich informieren? Seite 2/2 Das Gesundheitsamt steht Ihnen für die weitere Beratung zur Verfügung. Im Gesundheitsamt liegen auch Informationen zur aktuellen Situation im Kindergarten oder in der Schule vor. Informationen zum Krankheitsbild finden Sie auch im Internet z.B. auf den Seiten des Robert Koch-Instituts (www.rki.de). Merkblatt Impetigo contagiosa Landratsamt Waldshut –Gesundheitsamt Version 05/2014