Merkblatt Impetigo Contagiosa

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Landratsamt Waldshut – Gesundheitsamt
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Impetigo contagiosa / Ansteckende Borkenflechte
Was ist Impetigo contagiosa / ansteckende Borkenflechte?
Impetigo contagiosa /ansteckende Borkenflechte ist eine hoch ansteckende
Hauterkrankung, die meist blasig-krustige Hautveränderungen hervorruft und
durch Bakterien (Staphylococcus aureus oder Streptococcus pyogenes) ausgelöst wird. Sie kommt gehäuft bei Kindern vor.
Wie wird Impetigo contagiosa / ansteckende Borkenflechte übertragen?
Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt von Mensch zu Mensch
oder über Oberflächen und Gegenstände, die mit dem Erreger behaftet sind.
Die Bakterien kommen auch als Teil der natürlichen Hautflora vor, z.B. in der
Nasenöffnung oder im Rachenraum. Von dort können die Bakterien auf verletzte oder vorgeschädigte Haut verschleppt werden (z.B. durch
Insektenstiche, bei leichten Hautverletzungen, Kratzwunden oder Ekzemen)
und verursachen dort die typischen Hauterscheinungen.
Welche Krankheitszeichen
haben Erkrankte?
Impetigo contagiosa befällt gewöhnlich Gesicht, Arme oder Beine. Zunächst
bilden sich rote Flecken, die rasch in mit wasserklarer Flüssigkeit gefüllte Bläschen übergehen. Die Bläschen platzen schnell, der Blasengrund ist stark nässend. Trocknet die Flüssigkeit, bilden sich charakteristische honiggelbe Krusten
auf gerötetem Untergrund.
Grundsätzlich wird zwischen einer kleinblasigen und eine großblasigen Variante der Impetigo contagiosa unterschieden. Im Gegensatz zur kleinblasigen Impetigo contagiosa bilden sich bei der großblasigen Impetigo kaum stärkere
Verkrustungen.
Selten kann es zusätzlich zu einer Lymphknotenschwellung, eitriger Bindehautoder Mittelohrentzündungen kommen. Bei etwa 5 % der Patienten tritt Wochen nach dem Infekt eine Entzündungsreaktion an den Nieren auf.
Wann bricht die Erkrankung aus und wie lange ist
man ansteckend?
Die Erkrankung tritt ca. 2 – 10 Tagen nach der Ansteckung auf. Erkrankte sind
so lange ansteckend, bis die offenen, eitrigen Hautstellen abgeheilt sind. Betroffene Personen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder
Schulen erst nach Abheilen der entzündeten Hautstellen wieder besuchen.
Nach Beginn einer Antibiotikatherapie ist dies frühestens ab dem zweiten
Behandlungstag möglich.
Wer ist besonders gefährdet?
Am häufigsten sind Kinder betroffen, da sich die Erkrankung in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten) oder unter Geschwistern epidemieartig
ausbreiten kann. Eine Impetigo contagiosa wird jedoch auch in allen anderen
Altersgruppen beobachtet, besonders auch bei Patienten mit Neurodermitis.
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Merkblatt Impetigo contagiosa
Landratsamt Waldshut –Gesundheitsamt
Version 05/2014
Wie kann ich mich schützen?
Vermeiden Sie engen Hautkontakt mit Infizierten. Waschen Sie sich die Hände
regelmäßig gründlich mit Seife. Vermeiden Sie die gemeinsame Benutzung von
Handtüchern und Bettwäsche.
Was muss ich bei einer
Erkrankung beachten?
Vermeiden Sie das Kratzen und Berühren der betroffenen Hautstellen. Eine
gründliche Händehygiene ist wichtig. Bekleidung und Handtücher sollten häufig
gewechselt und bei mindestens 60°C gewaschen werden. Fingernägel der
Betroffenen sollten kurzgeschnitten werden, damit die Möglichkeit des Kratzens und somit einer Weiterverbreitung reduziert wird. Die Vermeidung von
Kratzen durch Verbinden bzw. Abdecken der entzündeten Hautstellen fördert
die spontane Heilungstendenz.
Die Therapie erfolgt mit antibiotikahaltigen Salben oder desinfizierenden Lösungen. Eventuell erfolgt die Behandlung auch mit Antibiotika zum Einnehmen.
Impetigo contagiosa ist nach § 34 IfSG durch die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten an das Gesundheitsamt zu
melden. Betroffene Personen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend nicht betreten.
Für Personen, die beruflich im Lebensmittelbereich tätig sind und an einer
Hautinfektion leiden, bei der die Möglichkeit besteht, dass die Erreger über
Lebensmittel übertragen werden, besteht ein Tätigkeitsverbot nach § 42 IfSG.
Wo kann ich mich informieren?
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Das Gesundheitsamt steht Ihnen für die weitere Beratung zur Verfügung. Im
Gesundheitsamt liegen auch Informationen zur aktuellen Situation im Kindergarten oder in der Schule vor. Informationen zum Krankheitsbild finden Sie
auch im Internet z.B. auf den Seiten des Robert Koch-Instituts (www.rki.de).
Merkblatt Impetigo contagiosa
Landratsamt Waldshut –Gesundheitsamt
Version 05/2014
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