Mitnahme von Partnerhunden in Verkaufsräumlichkeiten von

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5.
A-1 031 Wien, ~ a d . & t z k ~ s t r a
2~ e
Tel. (++43)-1-711 7210
Telefax: (++43)-1-7117214681
REPUBLIK OSTERREICH
BUNDESKANZLERAMT
DVR: 0649856
ABSCHRIFT
Sachbearbeiter: Kruckerer
KIappelDW:
4804
An alle
Landeshauptm2nner
Mitnahme von Partnerhunden in Verkaufsramlichkeiten von Einzelhandelsbetrieben
Das Bilndeskanzleramt teilt nach Befassung durch den Magistrat der Stadt Wien,
Magistratsabteilung 59 - Marktamt, folgendes mit:
Gems Abschnitt 1, Ziffer 1O., des Anhanges der Lebensmittelhygieneverordnung, BGBI. I1
Nr. 3 1/1998, sind Tiere von den R a m e n der Betriebsstiitten (ausgenommen Verzehrbereiche)
fernzuhalten. Ausnahmsweise konnen Blindenfikhunde in VerkaufsrSiumlichkeiten von
Einzelhandelsbetrieben toleriert werden, wenn Vorsorge zur Gew3nleistung der
Unbedenklichkeit und GenuCJtauglichkeit der Lebensmittel getroffen wird.
2ihnlich den Blindenfiihrhunden sind auch Partnerhunde ausgesuchte, verlaliche Tiere mit
einer den speziellen Bediirfnissen von Rollstuhlfahrern, gehorlosen Menschen sowie geistig
und mehrfach Behinderten angepal3ten Ausbildung. Sie leisten technische Hilfestellungen wie
das Aufneben heruniergefaiiener Gegeristbde, das Tragen VoIi Satteltaschen, Gas o f h e n und
SchlieBen von Tiiren, das Driicken von Lichtschaltern und Liftknopfen, das Zeigen
verschiedener Umweltgerausche u.dgl. .
Hinsichtlich der Lebensmittelhygiene bestehen deshalb aus fachlicher Sicht keine Bedenken,
ausnahmsweise auch Partnerhunde in Verkaufsraumlichkeiten von Einzelhandelsbetriebenzu
tolerieren, wenn Vorsorge zur Gew$nrleistung der Unbedenklichkeit und Gendtauglichkeit
der Lebensmittel getroffen wird.
Um sicherzustellen, daI3 der mitgefiihrte Hund ein ausgebildeter Partnerhund ist, hat der
behinderte Mensch auf Verlangen dem Personal von Einzelhandelsbetrieben seinen
Behindertenpal3 mit der Eintragung ,,kt im Besitz eines aus offentlichen Mitteln geforderten
Partnerhundes" oder der Eintragung ,,Besitzt einen ausgebildeten Partnerhund" vorzuweisen.
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