Die frühen islamischen politischen und religiösen Parteien

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Einführung in die Geschichte der islamischen Länder
Die frühen politischen und religiösen Parteien
1
Die ersten vier Kalifen („Rechtgeleitete Kalifen“), 632-661
1.1
Abū Bakr (632-4)
1.2
ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb (634-44)
1.3
ʿUṯmān b. ʿAffān (644-56)
1.4
ʿAlī b. Abī Ṭālib (656-61)
2
Die Parteien
2.1
„Partei ʿAlīs“ (šīʿat ʿAlī)
2.2
Ḫāriǧiten
2.3
ahl as-sunna wal-ǧamāʿa
3
Bemerkungen zu den Quellen zur frühislamischen Geschichte
1
Die ersten vier Kalifen („Rechtgeleitete Kalifen“)
Die ersten zwei, drei Generationen in der islamischen Geschichte verdienen besondere
Aufmerksamkeit, weil sich in diesen wenigen Jahrzehnten einige wichtige Grundzüge
herausbilden, die für viele Jahrhunderte prägend bleiben.
Eine der wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang ist die Frage danach, wer nach dem
Tode des Propheten Muḥammad legitimerweise die politische Macht haben soll. Die damit
zusammenhängenden Fragen sind das Thema dieser Stunde.
Der erste Abschnitt behandelt die Abfolge der ersten vier Kalifen. In diesem Abschnitt
interessiert nicht so sehr die Abfolge der Ereignisse als eine Reihe von Fragen, nämlich:
-
Wie ist der jeweilige Mann Kalif geworden?
-
Wodurch erschien er für das Amt qualifiziert?
-
Welches sind die wichtigsten Entwicklungen, die sich mit seinem Namen
verbinden?
-
Welche Charakteristika sind für ihn überliefert?
Mit diesen Fragen kommt man näher an die genannte grundlegende Frage heran.
1.1
Abū Bakr (632-4)
1
Nach dem Tode des Propheten war die Gemeinde (in Medina) naturgemäß erschüttert. Man
einigte sich (ohne dass jeder Punkt auch besprochen worden wäre, möglicherweise wurde
das einfach so entschieden) dennoch ziemlich rasch auf eine Reihe von Punkten.
-
Die Prophetie ist erloschen: Der Nachfolger des Propheten wird selbst kein
Prophet sein
-
Die Leitung der Gemeinde soll bei einem einzigen Mann, nicht bei einem
Kollegium liegen
-
Dieser Mann soll aus dem mekkanischen Stamm der Quraiš kommen
-
Der entsprechende Mann soll integrierend wirken, möglichst viele, wenn nicht alle,
sollen mit ihm einverstanden sein können.
Schon kurze Zeit nach dem Tode des Propheten (die Quellen sprechen von wenigen
Stunden) wurde Abū Bakr durch Akklamation Kalif.
Der Titel „Kalif“ (arab. ḫalīfa) bedeutet „Nachfolger, Stellvertreter“. Abū Bakr nannte sich
ḫalīfatu rasūli llāh, „Stellvertreter/Nachfolger des Gesandten Gottes“. Das ist eher als ein
bescheidener Titel zu verstehen: Abū Bakr hatte noch zu Lebzeiten Muḥammads den
Propheten bei gewissen Gelegenheiten, so z.B. bei der Leitung des Ritualgebets, vertreten,
wenn dieser krank oder auf Reisen oder aus irgend einem anderen Grund nicht anwesend
war.
Falls es Widerstand gegen die Bestimmung Abū Bakrs zur Leitung der Gemeinde gegeben
haben sollte, so handelte es sich nur um eine kleine Minderheit (eine Gruppe der Anṣār –
Medinenser – soll aus Enttäuschung darüber, dass aus ihren Reihen niemand zum Zuge
gekommen war, die Stadt verlassen haben). Insbesondere die spätere „Partei ʿAlīs“ tritt hier
noch nicht in Erscheinung; ʿAlī hat offenbar die Personalentscheidung zugunsten von Abū
Bakr mit getragen.
Abū Bakr stammte aus dem Clan Taim von Quraiš, das war einer der angesehenen, aber
nicht der wirklich mächtigen Clans. Er war einer der frühesten Muslime und hatte sich um
den Islam verdient gemacht: Er war relativ wohlhabend (obwohl vermutlich nicht wirklich
reich) und konnte Muḥammad und die Gemeinde in Situationen unterstützen, als dies nötig
war. Er war ein Schwiegervater des Propheten, nämlich der Vater von dessen „Lieblingsfrau“
ʿĀʾiša. Weiter wird als eine seiner Qualifikationen für das Amt genannt, dass er sich in den
Genealogien der arabischen Stämme gut auskannte, das war in der Situation wichtig, weil
die umma von Medina sich noch sehr im tribalen Gefüge der Arabischen Halbinsel
orientieren musste. Abū Bakr war weiter kein junger Mann mehr, etwa gleichaltrig mit
Muḥammad: Die beiden letzten Eigenschaften sind solche, die auch für einen Stammes-Šaiḫ
relevant waren. Die ersten Merkmale jedoch beziehen sich auf Kriterien außerhalb des
tribalen Denkens.
2
Frühe Verdienste um den Islam – arab. sābiqa – sind schon bei der ersten Entscheidung für
einen Kalifen zentral, und dies wird eines der wichtigsten Kriterien bleiben. Dazu kommt die
Verwandtschaft – Verschwägerung – mit dem Propheten, die auch bei den folgenden Kalifen
eine Rolle spielt.
Abū Bakr ist derjenige Kalif, der die Umma in den ridda-Kämpfen geführt hat, und dies bleibt
als eines seiner wesentlichen Verdienste mit seinem Namen verbunden (zu den riddaKämpfen s. Vorlesung vom 27.10.).
Abū Bakr ist auch mit seinem Beinamen al-Ṣiddīq „der streng Wahrheitsliebende“ bekannt.
Seine integrierende Wirkung hat sicher auch damit zu tun. Durch sein Geschick wurde eine
frühe Spaltung oder Auflösung der Umma in ihre tribalen Bestandteile vermieden.
1.2 ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb (634-44)
Abū Bakr hatte, so will es eine Überlieferung, sterbend den ʿUmar als seinen Nachfolger
benannt. ʿUmar wäre demnach durch Designation in sein Amt gekommen. Eine andere
Überlieferung jedoch geht auch in diesem Fall von Akklamation, Konsens aller Beteiligten,
aus.
ʿUmar kam aus einem anderen Clan von den Quraiš, den ʿAdī b. Kaʿb. Auch dies war einer
der angesehenen, aber nicht wirklich mächtigen Clans in Mekka gewesen. Auch ʿUmar hatte
eine Tochter, die mit dem Propheten verheiratet war, nämlich Ḥafṣa bt. ʿUmar.
Seine Verdienste um den Islam waren unbestritten; gewiss ist er einer der energischeren
Vertreter gewesen.
Die Eigenschaften, die ein Kalif haben sollte, bestätigen sich also: Ein Mann von den Quraiš,
der frühe Verdienste um den Islam vorweisen kann und nach Möglichkeit auch in einem
verwandtschaftlichen Verhältnis zum Propheten steht.
ʿUmar führte nicht nur den Titel ḫalīfatu rasūli llāh, sondern auch – als erster – den später für
die Kalifen kennzeichnend gewordenen Titel „Beherrscher der Gläubigen“ amīr al-muʾminīn,
wobei „Beherrscher“ nicht die einzige Bedeutung von amīr ist – es kann auch „Anführer“
heißen, ist aber doch mit dem Konzept „Befehlen“ verbunden.
Mit dem Namen ʿUmars verbindet sich in der Überlieferung der Beginn der großen arabischmuslimischen Eroberungsbewegungen (dazu s. Vorlesung vom 27.10.), auch wenn ʿUmar
selbst nicht als Heerführer in Erscheinung getreten ist. Insbesondere beginnen in dieser Zeit
die Maßnahmen, die Eroberungen, nachdem sie erfolgt waren, administrativ zu bewältigen.
So wird mit dem Namen ʿUmars die „Heeresrolle“, der dīwān, in Verbindung gebracht: Er soll
als erster eine solche Liste anlegen haben lassen. Parallel dazu geht die Entscheidung, die
eroberten Ländereien nicht unter die Kämpfer aufzuteilen und sie dadurch zu Privateigentum
werden zu lassen, auf ʿUmar zurück (oder auf Männer in seiner Umgebung). ʿUmar war, weil
er die politischen Schwierigkeiten mit den Eroberungen sah, nicht für eine so stürmische
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Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung der futūḥ, dass sie dennoch in
unvermindertem Tempo weitergingen, spricht wohl auch dafür, dass die Kalifen eben keine
direkte Kontrolle über die in den Eroberungsgebieten operierenden Trupps hatten.
Auch die Festlegung einer neuen Zeitrechnung, der Hiǧra-Ära, verbindet sich mit ʿUmars
Namen.
ʿUmars hervorstechendstes Charaktermerkmal scheint seine Strenge gewesen zu sein. Es
gibt zahlreiche Anekdoten, die ihn strafend zeigen (seine Peitsche hatte er immer dabei). In
dieser Eigenschaft ist er der Referenz-Punkt aller derjenigen, die das Prinzip „das Gute
gebieten und das Üble hindern“ praktizieren. Er war streng auch gegen sich selbst, und
spätere Asketen haben sich auf ihn berufen. In Runden, in denen es lustig herging, auch
wenn Muḥammad dabei war, soll man zu lachen aufgehört haben, wenn er sich zeigte. Sein
Beiname al-Fārūq „der die Wahrheit von der Lüge scheidet“ kann mit dieser Strenge zu tun
haben; er wird allerdings auch vom syrisch-aramäischen pārōqā „Erlöser“ hergeleitet.
Abū Bakr und ʿUmar zusammen werden „die beiden Scheiche“ al-šaiḫain genannt. Sie hatten
die meiste Autorität von den ersten vier Kalifen, weil sie zu Lebzeiten so gut wie unumstritten
waren. Es liegt daher nahe, dass eine Reihe von Entscheidungen vor allem in Bezug auf den
Aufbau des islamischen Staatswesens auf einen von den beiden zurück geführt werden; und
da Abū Bakr nur kurze Zeit Kalif war, ist es meistens ʿUmar, der als Urheber dieser
Entscheidungen auftritt. Solche Zuschreibungen, die darauf zielen, die entsprechenden
Regelungen als altehrwürdig erscheinen zu lassen, sind immer mit Vorsicht zu betrachten.
1.3 ʿUṯmān b. ʿAffān (644-56)
ʿUmar wurde von einem Christen erstochen, er hieß Abū Luʾluʾa (ein Sklavenname), und sein
Herr war al-Muġīra b. Šuʿba, der Gouverneur von Baṣra. Über das Motiv ist spekuliert
worden: Es könnten persönliche Gründe gewesen sein, genannt wird aber auch Rache für
die Vertreibung der Christen aus Naǧrān (ʿUmar wird die Entscheidung zugeschrieben, dass
auf der Arabischen Halbinsel nur Muslime dauerhaft wohnen dürfen; die christliche
Gemeinde von Naǧrān – südlich von Mekka an der Grenze zum Jemen – wurde daraufhin in
das Zweistromland umgesiedelt). Sterbend soll ʿUmar gesagt haben, von den noch lebenden
Gefährten des Propheten könne er keinen als Nachfolger benennen. Möglicherweise setzte
er selber noch ein Gremium, die šūrā, ein; dieses Kollegium bestand aus sechs verdienten
Prophetengefährten. Diese sollten aus ihrer Mitte einen Nachfolger bestimmen. Zu dem
Gremium gehörten ʿAlī b. Abī Ṭālib, ʿUṯmān b. ʿAffān und ʿAbdarraḥmān b. ʿAuf, dieser sollte
bei Stimmengleichheit das letzte Wort haben.
Alle Mitglieder des Gremiums hatten frühe Verdienste um den Islam vorzuweisen. Mit dem
Propheten verwandt war ʿAlī (Vetter des Propheten, Ehemann von dessen Tochter Fāṭima
und daher Vater der beiden einzigen Enkel des Propheten, al-Ḥasan und al-Ḥusain), aber
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auch ʿUṯmān: Dieser war zuerst mit einer Tochter des Propheten verheiratet gewesen,
nämlich Ruqaiya, und nach deren Tod mit einer weiteren, Umm Kulṯūm.
Das Gremium bestimmte – mit der Stimme ʿAbdarraḥmāns, es hatte also Stimmengleichheit
gegeben - ʿUṯmān b. ʿAffān zum Kalifen. Die anderen waren für ʿAlī.
ʿUṯmān gehörte dem Clan Umaiya von den Quraiš an. Dies war nicht nur ein angesehener,
sondern tatsächlich einer der maßgeblichen Clans in Mekka gewesen. Allerdings war ʿUṯmān
mit seiner Entscheidung für den Islam lange Zeit isoliert geblieben; die Wortführer des Clans
waren, an der Spitze Abū Sufyān, der Chef des Clans, entschiedene Gegner Muḥammads
gewesen, die ihre Position erst in der letzten Stunde, nämlich im Zuge der Einnahme der
Stadt Mekka durch Muḥammad, geändert hatten. Der Mann ʿUṯmān erfüllte das Kriterium
„frühe Verdienste um den Islam“ also sehr wohl, aber seine Sippe in keiner Weise. Dennoch
wird gerade diese Clanzugehörigkeit den Ausschlag gegeben haben. Mit dem Kalifat
ʿUṯmāns tritt also ein neues Kriterium in Erscheinung: Es kann von Vorteil sein, zu einer der
„besten Familien“ der Quraiš zu gehören. Dieses Kriterium – Abstammung – heißt arabisch
nasab. Gemeint ist dabei nicht die verwandtschaftliche Bindung an die engere Familie des
Propheten, sondern eine Art „vorislamischer nasab“. In gewisser Weise ist also ʿUṯmān der
„erste Umaiyade“ – er ist der erste aus dem Clan der Banū Umaiya, der Kalif wird.
Wie aus dem Bericht über die „Wahl“ ersichtlich, war ʿUṯmān von Anfang an nicht
unumstritten. Dennoch verliefen die ersten Jahre seines Kalifats ruhig, und auch von ʿAlī wird
nicht berichtet, dass er aktiv Opposition betrieben habe.
Mit dem Namen ʿUṯmān verbindet sich in der islamischen Überlieferung der Bericht von der
Redaktion des koranischen Textes, der Grundform des Textes, den wir heute haben. Es gab
eine Redaktionsgruppe, die den Auftrag hatte, die unter den frühen Muslimen teils nur
mündlich, teils auch schriftlich vorhandenen Offenbarungstexte zu sammeln und zusammen
zu stellen. Nachdem diese Gruppe ihre Arbeit abgeschlossen hatte, so heißt es, ließ ʿUṯmān
eine Anzahl von Abschriften anfertigen und diese in die Garnisons-Städte schicken. Alle
anderen Varianten sollten fortan nicht mehr gelten, und wer solche Varianten in schriftlicher
Form hatte, sollte diese vernichten. Es heißt, dass einige der prominentesten Kenner des
Offenbarungstextes mit diesem Vorgehen nicht einverstanden waren, und dass daher manch
ein Fragment doch überlebt hat.
Die Oppositionsbewegung gegen ihn wurde auch von den „Koran-Rezitatoren“, arab. qurrāʾ,
getragen, vor allem natürlich solchen, die gegen die Entwicklung einer „aristokratischen“
Politik waren.
Ferner verbindet sich mit dem Namen ʿUṯmān die Fortführung der Eroberungsbewegung, an
der allerdings auch dieser Kalif nicht in eigener Person teilgenommen hat. Dabei sind die
Maßnahmen, die ʿUṯmān getroffen hat, um die Eroberungen administrativ zu bewältigen, der
zentrale Punkt, an dem sich die Kritik an ihm entzündete. Er hat offenbar die wichtigsten
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Positionen, vor allem diejenigen der Provinzgouverneure, an Verwandte gegeben; die
Eroberungsgebiete, besonders das Tiefland im Irak, hat er, so wird ihm vorgeworfen, als ein
Anhängsel Medinas, als einen „Garten der Quraiš“ betrachtet. Das Wort selbst wird seinem
Gouverneur in Kūfa zugeschrieben.
Das war damals bereits überholt und in der Praxis nicht zu halten: Die Eroberungsgebiete
hatten ökonomisch und wohl auch von der Zahl der Muslime her, gewiss aber in der
Perspektive den höheren Stellenwert; die Kämpfer wollten, dass sich das auch politisch
ausdrückte. Unzufriedene Kämpfergruppen, vor allem aus Ägypten, aber auch dem Irak,
kamen nach Medina, um sich zu beschweren. Was dann genau geschehen ist, wird sich
nicht mehr klären lassen. Jedenfalls belagerten sie ʿUṯmān in seinem Haus in Medina, und
als er sie unter falschen Versprechungen wegschickte (und sie dahinter kamen), kamen sie
zurück und töteten ihn.
Bezeichnend ist dabei, dass der Kalif in Medina, also gewissermaßen seiner Hauptstadt,
über keine „Polizeitruppe“ oder sonst eine Einheit verfügte, die ihn und sein Haus hätte
beschützen können. Das spricht Bände über die Entwicklung des islamischen Staatswesens
bis dahin, und auch über die Stellung der Kalifen innerhalb der Eroberungsbewegung.
Das Kalifat ʿUṯmāns gilt als Beginn der Spaltung; daher wird es gelegentlich auch in zwei
Perioden eingeteilt: Die erste, in der ʿUṯmān die richtigen Prinzipien beherzigt hat, und die
zweite, in der dies nicht mehr der Fall war. In den überlieferten Berichten werden – im
Rahmen der historischen Erzählung, die hier zu einer Falldiskussion wird - die wichtigsten
Fragen in diesem Zusammenhang besprochen. Es sind dies etwa die folgenden:
-
Hatte der „Rat“ (die šūrā) tatsächlich das Recht, einen Kalifen zu bestimmen?
-
Hat der „Rat“ seine Aufgabe gewissenhaft und religiös korrekt (gottesfürchtig)
wahrgenommen, oder haben seine Mitglieder sich von persönlichem Ehrgeiz und
Parteilichkeit für einen der beiden Kandidaten leiten lassen?
-
War ʿUṯmān tatsächlich der beste Kandidat? Haben alle wichtigen
Prophetengefährten ihn als solchen (und daher auch als Kalifen) anerkannt?
-
Zusammengefasst: War die Entscheidung des „Rates“ erstens für die Muslime der
Zeit, zweitens für alle späteren Muslime bindend, oder gab es das Recht,
möglicherweise die Pflicht zu Widerstand?
Naturgemäß ist für das Charakterbild ʿUṯmāns der jeweilige Standort des Autors maßgeblich.
Er ist entweder Usurpator oder Opfer. – Zumindest die Sunniten zweifeln nicht an seiner
persönlichen Frömmigkeit; auch die Sunniten räumen aber ein, er habe viele Fehler
gemacht, und es wird zugestanden, dass er kein bedeutender politisch-militärischer Führer
war. Oft hat er nicht die gleiche Autorität wie die beiden ersten Kalifen.
1.4
ʿAlī b. Abī Ṭālib (656-61)
6
Nach der Ermordung ʿUṯmāns schien sich eine Mehrheit der Muslime auf den seinerzeit
unterlegenen Kandidaten ʿAlī b. Abī Ṭālib einigen zu können. Seine Verdienste um den Islam
waren unbestritten, und er war der engste männliche Verwandte des Propheten; inzwischen
war er auch alt genug (nämlich gewiss über 50), um für das Amt in Frage zu kommen. Das
neue Kriterium, das bei der Wahl ʿUṯmāns eine Rolle gespielt hatte, nämlich die Herkunft aus
einer der führenden Familien der vorislamischen Zeit („vorislamischer nasab“) spielte in
diesem Fall keine Rolle.
Allerdings gab es von Anfang an Gegenstimmen. ʿUṯmāns nähere und fernere Verwandte
forderten, ʿAlī müsse als Kalif auf jeden Fall die Mörder ʿUṯmāns ausfindig machen und sie
ihrer Strafe zuführen. Es scheint, dass ʿAlī eben dazu nicht bereit oder nicht in der Lage war.
Vielmehr ernannte er einen Mann, der mit der Tat in Verbindung gebracht werden konnte,
zum Gouverneur von Ägypten. Daher verstummten die aus den Kreisen der Banū Umaiya
nicht, sondern wurden lauter, und ʿAlī wurde als jemand dargestellt, der auf der Grundlage
einer Bluttat in das Amt des Kalifen gelangt war. Das ist ein schwer wiegender Vorwurf; aber
auch abgesehen davon bedeutete ʿAlīs Verhalten in dieser Sache, dass er einen wichtigen
Teil seiner Aufgabe als Kalif, nämlich die Sicherung der Rechtsordnung, und insbesondere
die Durchsetzung der koranischen strafrechtlichen Bestimmungen (der ḥadd-Strafen: ḥadd:
„Grenzen Gottes“), nicht wahrnahm. Sogar ein Stammes-Scheich musste (und muss) ja
darauf achten, dass eine Bluttat nicht ungesühnt bleibt. So waren, und dies durchaus in
Übereinstimmung mit sowohl vorislamischen wie auch islamrechtlichen Regelungen, die
Verwandten selbst am Zug, sich Gerechtigkeit zu verschaffen. Das führte zur Konfrontation
zwischen den Anhängern ʿAlīs und den Verwandten ʿUṯmāns, den Banū Umaiya, nun
angeführt von Muʿāwiya b. Abī Sufyān, dem Gouverneur von Syrien mit Sitz in Damaskus.
Bevor diese Konfrontation in militärischer Form ausgetragen wurde, hatte ʿAlī sich noch einer
anderen Gruppe von Gegnern zu erwehren, einer Koalition um die beiden wichtigen
Prophetengefährten Ṭalḥa und Zubair sowie der Witwe des Propheten, ʿĀʾiša. Die
entsprechende Schlacht, die „Kamelschlacht“ in der Nähe von Baṣra, konnte ʿAlī noch für
sich entscheiden (die Schlacht heißt so nach der Kamelstute, von der aus ʿĀʾiša die Kämpfer
anfeuerte).
In der Konfrontation mit Muʿāwiya und seinen Anhängern, der „syrischen“ Partei, kam es zu
keinem klaren Ergebnis. Weiter nördlich in Mesopotamien, bei Ṣiffīn, lagen sich die Haufen
monatelang gegenüber, ohne dass es zu einer Schlacht gekommen wäre. Schließlich einigte
man sich auf ein Schiedsgericht. Zwei zu benennende Prophetengefährten sollten
entscheiden, wer von den beiden, ʿAlī oder Muʿāwiya, für das Kalifat besser geeignet sei.
Das war eine politische Niederlage ʿAlīs: Denn er war ja bereits Kalif, man hatte ihm
gehuldigt (wenn auch Muʿāwiya und seine Leute nicht), stellte dies aber nun zur Disposition,
während Muʿāwiya sich noch gar nicht beworben hatte, jedenfalls nicht offiziell. (Muʿāwiya
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hatte keine „frühen Verdienste um den Islam“ vorzuweisen, ebenso wenig wie sein Vater Abū
Sufyān, aber er war ein aktiver und hochverdienter Heerführer, maßgeblich an der
Eroberung Syriens beteiligt, und seither mit der Administration dieser Provinz befasst –
politisch und militärisch daher bestens ausgewiesen.)
Ein Jahr später hat das Schiedsgericht auch getagt, aber der Spruch war kaum noch
relevant, weil in etwa gleichzeitig ʿAlī ermordet wurde, und zwar von einem Ḫāriǧiten, einer
Gruppe, die wir sogleich kennen lernen werden.
ʿAlīs Charakterbild, das nimmt nicht wunder, ebenso wie das seines Vorgängers. Er wird von
seiner Anhängerschaft verehrt, aber auch viele Sunniten schließen sich dem an – er stand
dem Propheten besonders nah. Er wird besonders als die Verkörperung des Ideals des
„jungen Mannes“ angesehen, eines fatā; er ist der tapfere Kriegsheld, der in vielen Fällen
unter Einsatz seiner beträchtlichen Körperkraft die Feinde niederzwingt. (Auf der anderen
Seite wird er als körperlich unattraktiv, dickbäuchig und kurzsichtig, geschildert.) Er ist der
„Löwe Gottes“ Ḥaidar oder Asad allāh, der das Schwert mit den beiden Spitzen schwingt,
das berühmte ḏū l-fiqār. – Auf der anderen Seite wird nicht verschwiegen, dass er politisch
nicht besonders geschickt war, dass er nicht integrierend wirkte. Weil er als erster der Kalifen
den Schwerpunkt seiner Tätigkeit in die Eroberungsgebiete, nämlich nach Kūfa im südlichen
Irak (westlich des Euphrat) verlegte, und weil er die zu seiner Zeit bereits sehr zahlreichen
„Klienten“ (mawālī – das sind Muslime nicht-arabischer Herkunft, die sich einer Person oder
einer Gruppe aus dem Kreis der arabischen Muslime zuordnen mussten), gilt er auch als
Exponent einer neuen islamischen Politik. Besonders sollen ihm neben den genannten
Klienten alle diejenigen am Herzen gelegen haben, die bei der Verteilung der beträchtlichen
materiellen Güter (der Früchte der Eroberungen) den Eindruck hatten, zu kurz gekommen zu
sein.
2
Die Parteien
Die politisch-religiösen Parteien im frühen Islam unterscheiden sich nicht in ihrer Theologie,
nicht in ihrer Auffassung vom Islam, auch nicht in ihren Vorstellungen von islamischem
Recht, sondern vor allem und zu Anfang fast ausschließlich in der Frage, wie der richtige
Nachfolger des Propheten richtig bestimmt wird.
2.1
Die „Partei ʿAlīs“ (šīʿat ʿAlī)
Aus dieser Gruppierung ist die spätere Schia hervorgegangen, und auch das Wort „Schia“
kommt daher, es heißt also zunächst „Partei“. Es handelt sich um eine Gruppe, die
möglicherweise während des Kalifats ʿUmar, gewiss aber nach dessen Tod und dann
während der Beratungen der šūrā, die Vorstellung entwickelt hat, ʿAlī müsse Kalif sein. Dafür
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sprachen die auch sonst angewendeten Kriterien: Frühe Verdienste um den Islam – sābiqa,
Verwandtschaft mit dem Propheten, im Fall ʿAlīs so eng wie sonst bei keinem.
Das exklusive Anrecht ʿAlīs auf das Kalifat ist wohl ganz zu Anfang nicht vertreten worden;
genau das wurde aber später die gemeinsame Auffassung aller Schiiten. Der Kreis der
möglichen Nachfolger des Propheten wurde sehr viel enger gezogen, so eng wie möglich,
und die Abgrenzung erfolgte genealogisch: Die Verwandtschaft mit dem Propheten sollte
entscheidend sein. Ein genealogisches Kriterium gab es bereits: Der Kalif sollte aus dem
Stamm Quraiš kommen; dies wurde nun verengt: Nur die Nachkommen ʿAlīs und Fāṭimas
waren zur Nachfolge berechtigt. Man kann dieses eng gefasste genealogische Kriterium
„prophetischen nasab“ nennen.
Alles Weitere zur frühen Schia wird zu gegebener Zeit besprochen.
2.2
Die Ḫāriǧiten (ḫawāriǧ)
Das Wort kommt vom arabischen Verb für „herausgehen“, ḫaraǧa. Als Ḫāriǧiten bezeichnet
man diejenigen, die das Heerlager ʿAlīs verlassen haben, nachdem dieser das
Schiedsgericht akzeptiert hatte und damit sein eigenes Kalifat zur Verhandlungssache
erklärt. Dazu, so meinten sie, habe ʿAlī kein Recht gehabt, denn er sei letztlich von Gott
berufen worden. Ihr Schlachtruf war daher: „Die Entscheidung steht nur Gott zu“ lā ḥukma
illā li-llāh. Mit eben diesem Ruf sollen sie das Heerlager bei Ṣiffīn verlassen haben, und da
sie relativ zahlreich waren, wurde ʿAlī dadurch auch politisch und militärisch geschwächt.
Allerdings konnte er die Ḫāriǧiten bei Nahrawān noch einmal militärisch niederwerfen; sein
Mörder handelte in Rache für diese Schlacht, für das Blut der Muslime, das ʿAlī bei dieser
Gelegenheit vergossen hatte.
Der erwähnte Schlachtruf „Die Entscheidung steht nur Gott zu“ wurde später in einer
weiteren Bedeutung aufgefasst. Gott sollte entscheiden, wer Kalif sein sollte, und das sollte
der beste Muslim sein. Die Nachfolge wurde also einer Art Gottesurteil überlassen, mit der
Konsequenz, dass das genealogische Kriterium – der Kalif soll aus dem Stamm der Quraiš
kommen – von den Ḫāriǧiten nicht akzeptiert wurde; für sie kann auch ein Nicht-Araber,
sogar ein schwarzer Sklave, Kalif sein. Wenn der einmal festgestellte Kalif allerdings eine
Sünde begeht – und somit erkennbar nicht oder nicht mehr der beste Muslim ist – gibt es ein
Widerstandsrecht; in das Auswahlverfahren ist also ein Spaltungsprozess eingebaut.
Auch in einer anderen Hinsicht haben die Ḫāriǧiten eine radikale Position eingenommen:
Einige Strömungen haben alle, die nicht dieser speziellen Strömung angehören, zun NichtMuslimen erklärt, mit der Konsequenz, dass man sie bekämpfen darf, sogar töten.
Die Ḫāriǧiten haben in den ersten drei-vier Jahrhunderten der islamischen Geschichte eine
bedeutende Rolle gespielt, sie waren oft ein wichtiger Faktor, und zwar in mehreren
Regionen. Ihre Anhänger waren zu Anfang vor allem beduinische Araber, deren Position in
9
der Heeressold-Liste nicht besonders hoch war, und die mit den labilen Verhältnissen, die
sich aus der politischen Struktur der ḫawāriǧ ergaben, gut umgehen konnten. Später geht
die Bedeutung dieser Richtung zurück; heute gibt es nur noch kleine Gruppen einer deutlich
gemäßigteren Richtung, und zwar in ʿUmān auf der Arabischen Halbinsel und im Mzab in
Algerien.
2.3
Die „Sunniten“ – ahl as-sunna wal-ǧamāʿa
Sunniten sind als theologisch-rechtliche Mehrheitsströmung im Islam erst sehr viel später als
eine eigene Richtung identifizierbar. Zunächst kann man als diese Strömung diejenige
Gruppe bezeichnen, die sich nach der Ermordung ʿAlīs schnell auf dessen Hauptgegner
Muʿāwiya als Nachfolger einigte; dieser wurde dann zum Begründer der ersten Dynastie in
der islamischen Geschichte – das dürften sich viele seiner ursprünglichen Anhänger anders
vorgestellt haben. Das genealogische Kriterium wird in dieser Gruppe zunächst so
ausgelegt, dass der Kalif von den Quraiš kommen soll (später wird sich in sunnitischer
Auffassung eine Änderung ergeben), und innerhalb der Quraiš geht es dann um persönliche
Qualitäten.
Muʿāwiya hatte eine Reihe von Vorzügen, und der wichtigste dürfte gewesen sein, dass er
aufgrund seines politischen Geschicks und seiner militärischen Hausmacht (die in Syrien
stationierten Verbände) die Gewähr dafür zu bieten schien, dass der Bürgerkrieg zu Ende
gebracht werden konnte. ʿAlīs Kalifat war ja von inner-muslimischen Auseinandersetzungen
und teilweise sehr blutigen Kämpfen geprägt gewesen, es handelt sich um die erste fitna –
den ersten Bürgerkrieg. Dass er keine gute sābiqa hatte, war schon erwähnt worden; er
hatte aber, ebenso wie sein Verwandter ʿUṯmān, „vorislamischen nasab“.
Die „Leute des Herkommens und der Gemeinschaft“ – so wäre ahl as-sunna wal-ǧamāʿa zu
übersetzen – waren für Konsens, für politischen Realismus, und das bedeutete vor allem, sie
wollten einen Mann an der Spitze, der dafür sorgen konnte, dass die Gemeinschaft der
Muslime nicht auseinander brach. In diesem Streben nach Konsens, nach Aushandeln, nach
Fortbestehen der Gemeinschaft deutet sich bereits ein Prinzip an, das für die spätere Sunna
wichtig wird, eben der Konsens – iǧmāʿ -- der Gelehrten auch als Rechtsquelle.
3
Zur Quellenlage in der frühen islamischen Geschichte
Es gibt für die frühe islamische Geschichte drei grundlegende Typen von Quellen. Das erste
sind Quellen dokumentarischer Art, im Wesentlichen erste Papyri und einige wenige
Inschriften. Dies Material ist keineswegs unbedeutend, wie der Versuch Fred Donners
gezeigt hat, die Entwicklung des islamischen Staates ausschließlich auf der Grundlage
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dieser Quellen nachzuzeichnen. Die zweite Gruppe sind arabisch-muslimische narrative
Quellen, bei weitem die umfangreichste Gruppe. Eine dritte Gruppe, nämlich die äußeren
Berichte, also im Wesentlichen Texte in den Sprachen der eroberten Christen, ist nur in
Teilen von den arabischen Texten unabhängig und gibt ein wahrscheinlich doch
verzeichnetes Bild.
Die arabischen narrativen Quellen zerfallen wiederum in mehrere Gruppen, von denen zwei,
nämlich die Überlieferungen zum Leben des Propheten und die frühe Geschichtsschreibung,
besonders prominent sind. Zur Geschichtsschreibung gehören außer Geschichtswerken im
engeren Sinn auch Biographien, meistens von Prophetengefährten und Nachfolgern und
danach von Gelehrten.
Diese narrativen Quellen zeichnen sich durch einen hochgradig kompilativen Charakter aus,
es handelt sich um Sammlungen von einzelnen Berichten, wobei in manchen Fällen die
einzelnen Berichte erkennbar geblieben sind, in anderen Fällen haben die Sammler die
Einzelberichte synthetisiert, also eine fortlaufende Erzählung geschaffen.
Weiter ist die Entstehungsgeschichte der Sammlungen rekonstruierbar, weil die erhaltenen
Texte gelegentlich auf „Bücher“ verweisen, die den Sammlern als Ausgangsmaterial
vorgelegen haben. Zwischen der ersten vermuteten schriftlichen Fixierung dieses Erzählguts
und den Ereignissen liegen aber immer noch fast 150 Jahre. Für diese Zeit ist weitgehend
von mündlicher Überlieferung auszugehen.
Es hat daher Stimmen gegeben, welche diese narrativen Quellen als insgesamt
unzuverlässig ausscheiden wollten; die entsprechenden Autoren haben stattdessen
vorgeschlagen, sich auf die Quellen der dritten Gruppe, die externe Überlieferung, zu
stützen. Die Ergebnisse haben am Ende die Fachwelt nicht überzeugen können. Allerdings
bleibt in der externen Sicht die Auffassung von Islam als einer vor allem stark vom Judentum
geprägten Religion und von den Arabern als den wilden Söhnen der Hagar bedenkenswert.
11
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