Begutachtungs-Spezialseminar für Psychiater/innen 18. Juli 2009, Tübingen Heft 28 der Schriftenreihe ÄRZTE © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Titel: Begutachtungs-Spezialseminar für Psychiater/innen Heft 28 der Schriftenreihe ÄRZTE Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) Landesverband Südwest Anschrift: Kurfürsten-Anlage 62, 69115 Heidelberg Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg Telefon (0 62 21) 5 23-0, Telefax (0 62 21) 5 23-3 99 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest BEGUTACHTUNGS-SPEZIALSEMINAR für Psychiater/innen am 18. Juli 2009 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Tübingen Schnarrenbergstraße 95 72076 Tübingen Leitung / Moderation Claudia Drechsel-Schlund Professor Dr. med. Harald Dreßing © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 1 Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Programm 3. Referate Impulsreferat Anforderungen an die Kausalitätsprüfung nach der aktuellen BSG-Rechtsprechung – Zusammenfassung und Präsentation Feddern Impulsreferat Objektivierung von Gesundheitsschäden auf psychiatrischem Fachgebiet – „Begutachtungsmethodisches Know-how – Zusammenfassung und Präsentation Prof. Dr. Dreßing 4. „Blaupause“ für Fallbesprechungen 5. Fallbesprechungen Fallbesprechung „Posttraumatische Belastungsstörung“ – Präsentation Dr. Bork Fallbesprechung „Beschwerdevalidierung“ - Präsentation Dr. Helm Fallbesprechung „Posttraumatische Belastungsstörung“ – Präsentation Dr. Angenendt 6. Rechtsprechung BSG-Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R – (Anforderungen an Nachweis von psychischen Störungen und Kausalität) BSG-Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R – (Anforderungen an Nachweis von psychischen Störungen und Kausalität) BSG-Urteil vom 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B – (Anforderungen an persönliche Gutachtenserstattung bei psychiatrischen Gutachten) BSG-Beschluss vom 02.04.2003 - B 5 RJ 80/02 B – (Selbstbeurteilung/Psychologische Testverfahren – Beschwerdeschilderung) Urteil des SG Berlin vom 07.03.2007 - S 68 U 427/05 – (Diagnose PTBS) BSG-Urteil vom 09.05.2006 – B 2 U 40/05 R – (Kausalität bei Anpassungsstörung nach Verkehrsunfall) Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.05.2007 – L 17 U 127/06 (Anforderungen an die Diagnose einer PTBS nach ICD 10, Bagatellereignis) Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 28.05.2008 – L 2 U 296/06 – (Anerkennung einer vorübergehenden Anpassungsstörung nach Verkehrsunfall, Anforderungen an die Diagnose einer PTBS) Urteil des Bayerischen LSG vom 26.09.2007 – L 3 U 137/04 – (Kausalität bei Posttraumatischer Belastungsstörung nach Verkehrsunfall) Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 24.09.2008 – L 31 U 477/08 – (Keine Anerkennung einer Angst- und Schmerzstörung nach Bagatellvorgang) Urteil des LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.05.2009 – L 31 U 334/08 (Fragliche Posttraumatische Belastungsstörung nach Verkehrsunfall, Schwere des Ereignisses und Diagnosekriterien nach ICD 10 Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 19.02.2009 - L 31 U 388/08 – (Überfall mit Schusswaffenbedrohung, diagnostische Einordnung der psychischen Störung und Kausalität) Urteil des LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.12.2008 – L 3 U 31/04 – (Fragliche psychische Störungen, insbesondere dissoziative Störung und somatoforme Schmerzstörung nach Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit, Diagnosekriterien nach ICD 10) 7. Literaturhinweise 8. Referenten © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 2 1. Einleitung In dem vom Landesverband Südwest der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vor zwei Jahren, am 27.10.2007 durchgeführten BegutachtungsSpezialseminar „Arbeitsunfall und psychische Störungen“ war von den Teilnehmern der Bedarf an einer Vertiefungsveranstaltung gemeldet worden. Diesem Anliegen, das die Unfallversicherungsträger in Baden-Württemberg und im Saarland unterstützt haben, konnte mit der jüngsten Veranstaltung am 18.07.2009 „BegutachtungsSpezialseminar für Psychiater“ nachgekommen werden. Als wissenschaftlicher CoModerator konnte Prof. Dr. Dreßing als Mitherausgeber des in diesem Jahr in 5. Auflage erschienenen Standardwerks „Psychiatrische Begutachtung“ von Venzlaff/Foerster gewonnen werden. In der Fortbildungsveranstaltung stand der interdisziplinäre Dialog zwischen Sachverständigen und Unfallversicherungsträgern bei der Besprechung ausgewählter Gutachtenskasuistiken im Mittelpunkt. Nach kurzen Impulsvorträgen mit aktuellen Beiträgen aus psychiatrischer und aus juristischer Perspektive haben Fallbesprechungen mit ausgewählten Begutachtungsproblematiken den Schwerpunkt gebildet. Ziele des Begutachtungs-Spezialseminars Aktuelle rechtliche und psychiatrisch-psychologische Anforderungen an die Begutachtung vermitteln Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den in unterschiedlichen „Betriebssystemen“ arbeitenden Sachverständigen und Rechtsanwendern Kollegiale Beratung zur Begutachtungsmethodik und den Begutachtungskriterien psychischer Unfallfolgen Belastbare, nachvollziehbare Entscheidung über sozialrechtliche Leistungsansprüche Seite 2 Aufgrund des Workshop-Charakters wurde das Begutachtungs-Spezialseminar von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 10 Fortbildungspunkten zertifiziert. Die vorliegende Dokumentation enthält die Zusammenfassungen der Referate und die Powerpoint-Präsentationen der Fallbesprechungen. Hinzu kommen ausgewählte aktuelle Entscheidungen der Sozialgerichte zu psychischen Störungen nach Arbeitsunfällen sowie Literaturhinweise. Mit der Dokumentation des BegutachtungsSpezialseminars wird die Erwartung verbunden, weitere Gutachter im Bereich des © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 3 Landesverbandes Südwest zu erreichen und so auf breiterer Ebene zur Qualitätssicherung in der psychiatrischen Begutachtung beizutragen. Die gemeinsame Diskussion und Lösung praktischer Beispielsfälle zur Begutachtung von Schmerzen ist für die Teilnehmer von besonderem Erkenntniswert gewesen. Die erörterten Probleme in der Begutachtungspraxis können wie folgt fokussiert werden: Begutachtung psychischer Störungen – Thesen und eine Frage Psychische Schäden als Unfallfolge sind kaum zu objektivieren besonders anfällig für Beschwerdeverdeutlichung werden von verschiedenen Untersuchern unterschiedlich bezeichnet und in der Ursachenanalyse von verschiedenen Sachverständigen häufig unterschiedlich beurteilt Frage: Wann ist ein Gutachten zu psychischen Unfallfolgen valide? Seite 1 In den Fallbesprechungen haben daher folgende Punkte besonderen Augenmerk gefunden: Anforderungen an den Nachweis bzw. die Objektivierung psychischer Störungen mit den Themen o Erhebung des psycho-pathologischen Befundes o Beschwerdevalidierung und Einsatz von Beschwerdevalidierungstests o Einsatz von Selbstbeurteilungsskalen (einschließlich Stärken und Limitierungen) o besondere Problemstellungen der Aggravation und Simulation Diagnostische Einordnung der Störungen nach ICD 10 bzw. DSM IV Kausalitätsbeurteilung bei konkurrierenden Ursachen vor und nach dem Unfallereignis Begutachtungsmethodische Hilfestellung gibt die aktuelle Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen (AWMF-Leitlinien-Register Nr. 030/102), deren Lektüre sich auch für die Begutachtung anderer psychischer Störungen empfiehlt. Speziell für die psychischen Störungen nach Arbeitsunfällen ist eine Leitlinie „Begutachtung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen“ in Arbeit und bei der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) unter Nr. 051/029 angemeldet (vgl. www.uni-duesseldorf.de/awmf). Die Fertigstellung ist bis Ende 2009 geplant. Damit wird ein wesentlicher Meilenstein für die weitere Verbesserung der Strukturqualität bei der Begutachtung psychischer Störungen erreicht sein. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 4 2. Programm Begrüßung und Einführung in das Seminar Impulsreferat: Anforderungen an die Kausalitätsprüfung nach der aktuellen BSG-Rechtsprechung mit Diskussion Impulsreferat: Objektivierung von Gesundheitsschäden auf psychiatrischem Fachgebiet - „Begutachtungsmethodisches Know-how“ mit Diskussion Kasuistiken (Fallvorstellung mit Aktenlage, Vorbefunden, Untersuchungsergebnissen, Diagnosen, Diff.-Diagnostik, Beweisfragen und Beurteilung) Fallbesprechung © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 5 3. Referate © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 6 Impulsreferat: Anforderungen an die Kausalitätsprüfung nach der aktuellen BSG-Rechtsprechung Klaus Feddern © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 7 Anforderungen an die Kausalitätsprüfung nach der aktuellen BSGRechtsprechung Rechtsgrundlagen Die Fragestellung eines Gutachtens ist akzessorisch zu dem Rechtsgebiet, für das ein Sachverhalt zu beurteilen ist. In der Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung spielt die Kausalität regelmäßig keine Rolle. In anderen Rechtsgebieten (Zivilrecht, Opferentschädigung, Unfallversicherung u. a.) ist der Kausalzusammenhang zu beachten. In der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) ist - wegen der Ablösung der Unternehmerhaftung durch die GUV - das Prinzip der rechtlich wesentlichen Ursache maßgeblich. Nach § 8 Abs. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit. Die Prüfung erfolgt nach dem Algorithmus - versicherte Tätigkeit Unfallereignis Gesundheitsschaden Unfallfolge Erforderlich sind ein haftungbegründender Kausalzusammenhang zwischen Ereignis und Schaden sowie ein haftungsausfüllender Kausalzusammenhang zwischen Schaden und Unfallfolge bzw. weiteren Unfallfolgen. Prüfung psychischer Gesundheitsschäden Dieses Prinzip der rechtlich wesentlichen Ursache gilt auch für die Beurteilung psychischer Gesundheitsschäden. Dabei können sich im Einzelfall als Probleme ergeben, weil seelische Empfindungsstörungen ohne organische Grundlage höchst unterschiedlich ausfallen können und vielfach nicht direkt erfahrbar oder objektivierbar sind (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.11.2004, L 17 U 127/02). Leitentscheidungen des Bundessozialgerichtes (BSG) Drei Leitentscheidungen BSG vom 09.05.2006 (B 2 U 1/05 R, B 2 U 26/04 R, B 2 U 40/05 R) stellen klar, was bei der Kausalitätsbeurteilung psychischer Störungen zu beachten ist. Danach ist zunächst zu prüfen, ob ein Unfallereignis conditio-sine-qua-non sowie vor allem - wie auch sonst in der GUV - rechtlich wesentliche Ursache eines psychischen Schadens ist. Die Kausalitätsbeurteilung muss auf der Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen. Es gilt der Beweismaßstab hinreichender Wahrscheinlichkeit. Bei der Feststellung eines Schadens sind anerkannte Diagnosemanuale (ICD-10, DSM-IV) zu beachten. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 8 Exemplarisch zeigt eine Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 27.05.2009, L 31 U 334/08), warum ein Gutachten, das die BSG-Grundsätze nicht berücksichtigt, nicht verwertbar ist Aktuelle Hinweise zur Begutachtung Was zum Grundsatz persönlicher Gutachtenserstattung zu beachten ist, referieren Feddern/Widder in: MedSach 2009, S. 93 ff. Über rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Begleitpersonen bei Gutachten informiert ein aktueller Aufsatz von Deitmaning in: MedSach 2009, S. 107 ff. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 9 Tübingen, 18.07.2009 Anforderungen an die Kausalitätsprüfung nach der aktuellen BSGRechtsprechung [email protected] www.bgf.de BG für Fahrzeughaltungen Klaus Feddern Geschäftsführer Bezirksverwaltung Wiesbaden [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 10 Impuls Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Kausalitätsprüfung Was ist in der gesetzlichen Unfallversicherung zu beachten ? Welche Leitlinien stellt das Bundessozialgericht (BSG) auf ? Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de Überblick Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie BSG-Rechtsprechung Fälle/Fallstricke/Fehlerquellen Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 11 Rechtsgebiete Einführung Krankenversicherung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung Rentenversicherung Teilhabe Behinderter Menschen Soziales Entschädigungsrecht Opferentschädigung Zivilrecht Strafrecht Private Unfallversicherung Gesetzliche Unfallversicherung [email protected] www.bgf.de Gesetzliche Unfallversicherung Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung SGB VII Ablösung der Unternehmerhaftung Arbeitsunfall und Berufskrankheit Finalitätsprinzip / Kausalitätsprinzip Beurteilung der Kausalität nach dem Prinzip der rechtlich wesentlichen Ursache [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 12 Versicherungsfall Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen § 8 Abs. 1 SGB VII Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz … begründenden Tätigkeit. Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de Ablösung der Unternehmerhaftung Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Arbeitnehmer Arbeitgeber Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen öffentlichrechtlicher Anspruch BG Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Ablösung der Haftung durch BG-Beitrag 13 Prüfschema Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de Prüfschema Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 14 Prüfschema Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de Prüfschema Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 15 „Unfallneurose“ Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung Reichsversicherungsamt (RVA) Entscheidung in: AN 1926, 480 Erscheinungen, die nicht unmittelbar organisch bedingt, sondern nur psychologisch verständliche Reaktionen sind, können keine Unfallfolgen im Rechtssinne sein. [email protected] www.bgf.de Bundessozialgericht (BSG) Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Urteil vom 18.12.1962 (2 RU 189/59) Auch bei psychischen Reaktionen ist zu prüfen, was wesentliche Ursache der Störung ist. Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 16 Kausalität psychischer Störungen Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Ist jetzt alles klar ? oder Welche besonderen Probleme ergeben sich bei der Beurteilung psychischer Störungen ? Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de LSG NRW, Urteil v. 17.11.2004 - L 17 U 127/02 Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Seelische Empfindungsstörungen ohne organische Grundlage - können höchst unterschiedlich ausfallen, - sind vielfach nicht direkt erfahrbar oder objektivierbar. Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 17 LSG NRW, Urteil v. 17.11.2004 - L 17 U 127/02 Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung Voraussetzung für eine Entschädigung ist insbesondere - eine Störung von Krankheitswert, - die nicht aus eigener Kraft, unter Einsatz aller verfügbaren Mittel überwunden werden kann. [email protected] www.bgf.de LSG NRW, Urteil v. 17.11.2004 - L 17 U 127/02 Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung Keine Entschädigungsansprüche bei vorgetäuschten Störungen -Simulation -Aggravation Wunsch- und Zweckreaktionen [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 18 BSG-Urteile vom 09.05.2006 Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung Grundsatzurteile des BSG - fassen die Grundsätze zur Beurteilung der Kausalität beim Arbeitsunfall zusammen und - klären Zweifelsfragen zu konkurrierenden Ursachen (bei psychischen Störungen). [email protected] www.bgf.de BSG-Urteil vom 09.05.2006 B 2 U 1/05 R Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Sachverhalt - Sturz vom Gerüst (ca. 2m) auf den Rücken - HWS-Distorsion, Schulterprellung li. - ½ Jahr post Unfall keine körperlichen Folgen mehr feststellbar Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 19 BSG-Urteil vom 09.05.2006 B 2 U 1/05 R Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung Vorinstanz SG - somatoforme Schmerzstörung mit depressiver Fehlverarbeitung - MdE 30 % Vorinstanz LSG - „Erhebliche Verunsicherung“ begründet Kausalzusammenhang - MdE 20 % [email protected] www.bgf.de BSG-Urteil vom 09.05.2006 B 2 U 1/05 R Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen BSG - Aufhebung der Urteile und Zurückverweisung - Vorgabe an LSG: erneute Prüfung unter Beachtung der Rechtsauffassung des BSG Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 20 BSG-Urteil vom 09.05.2006 B 2 U 1/05 R Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung BSG - conditio-sine-qua-non - rechtlich wesentliche Ursache - Kausalitätsbeurteilung auf der Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse - Beweismaßstab: hinreichende Wahrscheinlichkeit [email protected] www.bgf.de BSG-Urteil vom 09.05.2006 B 2 U 1/05 R Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung BSG - Feststellung konkreter Unfallfolgen ist erforderlich - anerkannte Diagnosemanuale sind zu beachten - Theorie der wesentlichen Bedingung gilt auch bei psychischen Störungen [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 21 BSG-Urteil vom 09.05.2006 B 2 U 26/04 R Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Sachverhalt - Kollision zwischen Straßenbahn und Straßenbahn-Arbeitwagen; dessen Führer wird eingeklemmt - Fraktur 1. Rippe rechts, Kontusion Vorfuß links und rechte Brustseite Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de BSG-Urteil vom 09.05.2006 B 2 U 26/04 R Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Vorinstanz SG - Herzmuskelprellung, SHT mit Persönlichkeitsveränderungen und folgender chronifizierter Anpassungsstörung, MdE 25 % Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 22 BSG-Urteil vom 09.05.2006 B 2 U 26/04 R Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Vorinstanz LSG - Bestätigung LSG-Urteil - Herzprellung und SHT seien nicht bewiesen, aber Somatisierungsstörung und ängstlich-depressive Störung seinen wahrscheinlich unfallbedingt Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de BSG-Urteil vom 09.05.2006 B 2 U 26/04 R Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung BSG - Aufhebung und Zurückverweisung - Allgemeine Grundsätze gelten (vgl. Parallelentscheidung) - Diagnosemanuale (ICD-10, DSM-IV) sind zu beachten - allgemeiner wissenschaftlicher Erkenntnisstand ist zu berücksichtigen [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 23 BSG-Urteil vom 09.05.2006 B 2 U 40/05 R Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Sachverhalt - Auffahrunfall mit HWS-Distorsion - SG und LSG erkennen depressive Anpassungsstörung als unfallbedingt an - BSG bestätigt Vorinstanzen Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de BSG-Urteil vom 09.05.2006 B 2 U 40/05 R Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung BSG - Gutachten der Vorinstanz haben die - Kausalitätsprüfung korrekt erledigt zwar lag eine zur Somatisierung neigende Persönlichkeitsstruktur vor allein die geringe Intensität des Unfalles schließt jedoch die Anerkennung nicht aus [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 24 Zwischenergebnis Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Die drei Grundsatzurteile des BSG bilden die Grundlage um in jedem Einzelfall die Prüfung und Kausalitätsbeurteilung von psychischen Störungen nach einem Arbeitsunfall vorzunehmen Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung Die Prüfung muss in jedem Einzelfall erfolgen Fallvorstellungen im Workshop Fehlerquellen vor allem bei - Diagnose Differenzialdiagnse Kausalitätsbeurteilung MdE-Bewertung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 25 LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009, L 31 U 334/08 Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung Wegeunfall: mit Motorrad gegen quer stehenden LKW gerutscht - Oberschenkelprellung links, Schulterprellung rechts, Ellenbogenschürfung links - regulärer Heilverlauf - freie Schulterbeweglichkeit, kein Druckschmerz am AC-Gelenk [email protected] www.bgf.de LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009, L 31 U 334/08 Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung SG Berlin weist die Klage auf Verletztengeld und Heilbehandlung ab Berufung zum LSG Im Berufungsverfahren neurologisch/psychiatrisches Gutachten nach § 109 SGG [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 26 LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009, L 31 U 334/08 Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Im Gutachten werden folgende Diagnosen unfallbedingt (sic !) gestellt: Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009, L 31 U 334/08 Einführung - Andauernde Persönlichkeitsveränderun- Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung - gen nach psychischer Krankheit, F 62.1 Agoraphobie mit Panikstörung, F 40.0 mittelgradige depressive Episode, F 32.1 Insomnie, F 51.0 Erbrechen bei psychischer Störung, F 50.5 Nikotinabhängigkeit, F 17.2 Mangel von sexuellen Verlangen und Versagen genitaler Reaktionen, F 52.0, F 52.2 Migräne G 43.1. [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 27 Persönliche Gutachtenerstattung Einführung Rechtsgebiete § 407 Abs. 1 ZPO: Algorithmus der Kausalität Der zum Sachverständigen Ernannte hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder wenn er die Wissenschaft, … deren Kenntnis Voraussetzung der Begutachtung ist, öffentlich zum Erwerb ausübt oder …. wenn er … bestellt oder ermächtigt ist. Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung . [email protected] www.bgf.de Persönliche Gutachtenerstattung Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen § 200 Abs. 2 SGB VII: Vor Erteilung eines Gutachtenauftrages soll der Unfallversicherungsträger dem Versicherten mehrere Gutachter zur Auswahl benennen; der Betroffene ist außerdem auf sein Widerspruchsrecht … hinzuweisen und über den Zweck des Gutachtens zu informieren. Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 28 Persönliche Gutachtenerstattung Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Diagnostik ? Anamnese ? Auswahl der Assistenzpersonen ? persönliche Untersuchung? Verantwortliche Zeichnung ? Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung Aktuelle Literatur: Feddern/Widder, MedSach 2009, S. 93 ff. [email protected] www.bgf.de Begleitpersonen bei Gutachten Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie erlaubt ? verboten ? zweckmäßig ? Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung Aktuelle Literatur: Deitmaring, MedSach 2009, S. 107 ff. [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 29 Quintessenz aus der BSG-Rechtsprechung Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung auch für psychische Störungen gilt das Prinzip der rechtlich wesentlichen Ursache Diagnose nach anerkanntem Diagnosemanual (ICD-10, DSM IV) allgemeiner wissenschaftlicher Erkenntnisstand ist zu berücksichtigen [email protected] www.bgf.de Persönliche Gutachtenserstattung Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Zusammenfassung § 407 ZPO § 200 Abs. 2 SGB VII Gutachterauswahlrecht Delegation bei Diagnostik und Anamnese erlaubt Persönliche Exploration bei psychiatrischem Gutachten Verantwortliche Zeichnung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 30 Begleitpersonen bei Gutachten Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Begleitung grundsätzlich zulässig Zeckmäßigkeit berücksichtigen Grenze: Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses Gutachter / Proband Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de Gutachten Einführung Rechtsgebiete Algorithmus der Kausalität Historie Rechtsprechung des BSG Fälle, Fallstricke, Fehlerquellen Korrekter Befund Gesicherte Diagnose Korrekte Zusammenhangsbeurteilung (Kausalitätsmaßstab des Rechtsgebietes beachten) Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 31 [email protected] Danke für Ihre Aufmerksamkeit ! [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 32 Impulsreferat: Objektivierung von Gesundheitsschäden auf psychiatrischem Fachgebiet - „Begutachtungsmethodisches Know-how“ Prof. Dr. med. Harald Dreßing © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 33 Objektivierung von Gesundheitsschäden auf psychiatrischem Fachgebiet- Begutachtungsmethodisches Know-how“ Die Problematik der Objektivierung von Gesundheitsschäden auf psychiatrischem Fachgebiet ergibt sich insbesondere deshalb, weil es sich um vermeintlich „weiche Erkrankungen“ handelt, die „nur“ auf den Angaben des Probanden beruhen. Deshalb erscheint die Symptomatik besonders anfällig für Simulation und Aggravation. Allerdings ergibt sich die Problematik der gutachterlichen Bewertung funktioneller Ausfälle auch bei scheinbar objektiven Befunden, wie sie in der Orthopädie oder der Neurologie erhoben werden können. Es ist zu betonen, dass nicht objektive Röntgenbilder und dort dargestellte Befunde zu begutachten sind, sondern die daraus resultierenden funktionellen Beeinträchtigungen. Insofern muss die gerade für psychiatrische Gutachten geforderte Objektivierung kritisch hinterfragt werden. Der erfahrene psychiatrische Gutachter, der die professionellen Standards der Begutachtung zur Anwendung bringt, verfügt mit der Erhebung eines psychopathologischen Befundes über eine sehr valide und reliable Untersuchungsmethode. Ein erfahrener Gutachter wird auch nie eine subjektive Symptomschilderung des Probanden mit einer psychopathologischen Symptomatik verwechseln. Gerade in der Abgrenzung dieser Problembereiche besteht die Kunst der psychiatrischen Begutachtung. Natürlich müssen Simulation, Aggravation und Verdeutlichungstendenzen in der Begutachtungssituation immer geprüft und beurteilt werden. Der obligaten Anwendung von Beschwerdevalidierungstests ist aber entschieden entgegen zu treten. Solche Verfahren können in begründeten Einzelfällen eine zusätzliche Informationsquelle darstellen. Sie sind aber nicht dazu geeignet, um z. B. Aggravationstendenzen von krankheitswertigen Konversionssymptomen sicher abzugrenzen. Insofern können solche Verfahren immer nur in einer Gesamtschau verwertet werden. Die Durchführung oder die Nichtanwendung von Beschwerdevalidierungstests stellt auch kein Qualitätsmerkmal eines sozialmedizinischen Gutachtens dar. Möglicherweise können moderne Verfahren des Neuroimaging - z. B. die funktionelle Kernspintomographie - in Zukunft den diagnostischen Prozess z. B. bei der posttraumatischen Belastungsstörung oder bei somatoformen Störungen bereichern. Entsprechende Grundlagenforschung zeigt bei diesen Diagnosen objektiv nachweisbare Veränderungen in der neuronalen Aktivierung. Entsprechende Untersuchungen im sozialmedizinischen Begutachtungskontext stehen noch aus, erscheinen aber dringend notwendig. Eine objektive Begutachtung im Sinne eines maschinellen Prozesses kann und wird es aber auch in Zukunft nicht geben. Das gilt aber nicht nur für psychiatrische Gutachten, sondern für alle anderen medizinischen Disziplinen. Wesentliche Basis bei der Begutachtung psychischer Störungen ist und bleibt der psychopathologische Befund. Dabei handelt es sich um ein reproduzierbares Ergebnis, sofern die professionellen Standards beachtet werden! © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 34 Objektivierung von Gesundheitsschäden auf psychiatrischem FachgebietBegutachtungsmethodisches Know-how“ • Begutachtungs-Spezialseminar • Tübingen, 18.7.2009 • Prof. Dr. Harald Dreßing • Zentralinstitut für seelische Gesundheit Warum ergibt sich das Problem der Objektivierung gerade bei psychischen Störungen immer wieder? © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 35 1. „Weiche Erkrankungen“, die vermeintlich „nur“ auf den Angaben des Probanden beruhen. 2. Die Symptomatik erscheint besonders anfällig für Simulation und Aggravation Grundsätzliche Vorbehalte/Vorurteile gegenüber der Psychiatrie - Psychiatrie ist kein „richtiges“ medizinisches Fach -“Psychiater glauben alles und verstehen alles“ -“Psychiater reden nur“ © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 36 Für jedes Vorurteil gibt es auch Beispiele, die das Vorurteil vermeintlich bestätigen Kategorie 1 Angaben des Probanden = Symptomatik Kategorie 2 Professionelle Begutachtung © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Kategorie 3 Antragsteller = Simulant 37 Professionelle Begutachtung in der Psychiatrie -es muss genügend Zeit zur Verfügung stehen -der Proband muss über den Zweck der Untersuchung und seine Rechte aufgeklärt werden - Berücksichtigung aller verfügbarer Unterlagen -bei ausländischen Probanden: Dolmetscher (wenn möglich mit Training in Begutachtungssituationen bei Migranten) Professionelle Begutachtung in der Psychiatrie -Psychopathologischer Befund Die Validität und Reliabilität der psychopathologischen Untersuchung sind nicht zu unterschätzen! © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 38 Wunsch nach „vermeintlicher“ Objektivierung -psychometrisches Messen -psychophysiologische Untersuchungen -Bildgebung © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 39 Thematik der Objektivierung ergibt sich wegen -Aggravation -Simulation © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 40 • Simulation: bewusstes und absichtliches Vortäuschen von Beschwerden oder Störungen zu bestimmten, klar erkennbaren Zwecken • Aggravation: bewusste verschlimmernde bzw. überhöhende Darstellung einer krankhaften Störung zu erkennbaren Zwecken • Verdeutlichungstendenzen: mehr oder weniger bewusster Versuch, den Gutachter vom Vorhandensein der geklagten Symptomatik zu überzeugen (häufiges Phänomen!) • Wie häufig ist Simulation in der deutschen Begutachtungspraxis? © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 41 Persönliche Einschätzung ???? Unterschiedliche Studien unterschiedliche Stichproben unterschiedliche Rechtssysteme (meist aus angelsächsischen Ländern) Rogers et al. (1994). Etwa 16% Simulation im forensischen Kontext © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 42 Übertragungsproblematik Bei der Begutachtung nicht (hinreichend) begründbarer Beschwerden spielen Übertragungsprobleme eine gravierende Rolle. „Psychogene Symptome während der Begutachtung beruhen häufig auf Verhaltensfehler des untersuchenden Arztes“ (Bochnik 1995). Somatoforme Störungen PTSD © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 43 Somatoforme Störungen • ICD 10: „Das Charakteristikum der somatoformen Störungen ist die wiederholte Darbietung körperlicher Symptome in Verbindung mit hartnäckigen Forderungen nach medizinischen Untersuchungen trotz wiederholter negativer Ergebnisse und Versicherung der Ärzte, dass die Symptome nicht körperlich begründbar sind.“ • Kapfhammer 2008: „Unabhängig von der Frage, wie die Beschwerden klassifiziert werden, handelt es sich bei den Betroffenen um eine Problemgruppe im Gesundheitssystem, die charakterisiert ist durch hohe medizinische Inanspruchnahme, hohe Patientenunzufriedenheit, konflikthafte ArztPatienten- Beziehungen und psychosoziale Behinderungen mit reduzierter Lebensqualität.“ • Die Begutachtung ist häufig umstritten © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 44 • Konversion, also die Genese psychischer Störungen aus emotionalen Konflikten und innerseelischem Erleben ist nicht Simulation und Aggravation!! • Die Einschätzung dieser Prozesse beruht aber im Wesentlichen auf der gutachterlichen Erfahrung und der Professionalität des Gutachters. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 45 • Hinweise aus dem Alltag der Probanden sind zu berücksichtigen, um eine hinreichende Konsistenzprüfung zu erreichen • Ausmaß des Hilfesuchverhaltens (dokumentierte Arztkontakte, Medikation, Psychotherapie, Heilverfahren) • Bei der Abgrenzung zur Simulation hilfreich • (nach Svitak et al. 2007): • -Art der Symptomschilderung: undifferenziert, global, pauschal, versus detailreich, mehrdimensional, logisch-konsistent © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 46 • Abrupter Beginn der Beschwerden mit rascher Entwicklung eines Entschädigungsbegehrens versus nachvollziehbare Krankheitsentwicklung unabhängig von Entschädigungsansprüchen • Präsentation einer erheblichen Behinderung nicht im Einklang mit der Verhaltensbeobachtung • Symtomfokussierung mit Einengung auf Entschädigungswunsch versus Beschwerdeschilderung mit Leidensdruck und Hilfserwartung • Fehlende Wiedereingliederungsversuche, keine adäquate Behandlungsaktivität Schmerzempfinden bei Ausländern • Anderes Schmerzverständnis bei Probanden aus dem ländlichen Mittelmeerraum, islamischen Kulturkreis • „ganzheitzlicher Schmerz, Strafe Gottes“ • Depression wird fast ausschließlich als körperliche Störung erlebt • Primär vor der Erkrankung oft besonders leistungsbereit. Bagatelltraumen können dann zur völligen Dekompensation führen (klassische Versuchungs-/Versagungssituation; „jahrelang über psychophysische Verhältnisse gelebt“; Symptomatik liefert „narzisstische Plombe“ © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 47 • Häufig ähnlich umstritten: • Posttraumatische Belastungsstörung Auch hier steht bei der Begutachtung der psychopathologische Befund im Vordergrund! © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 48 • Simulation PTSD (Dreßing et al. 2008) • Symptome werden übertrieben und ausführlich berichtet • Symptome werden spontan und früh angesprochen • Flashbacks werden wenig plastisch beschrieben • Flashback wird ohne Zeichen vegetativer Erregung oder emotionaler Anspannung berichtet • Angabe einer kompletten Amnesie für die traumatische Situation • Alpträume mit immer dem gleichen Inhalt und der gleichen Frequenz • Simulation PTSD (Dreßing et al. 2008) • Symptome werden übertrieben und ausführlich berichtet • Symptome werden spontan und früh angesprochen • Flashbacks werden wenig plastisch beschrieben • Flashback wird ohne Zeichen vegetativer Erregung oder emotionaler Anspannung berichtet • Angabe einer kompletten Amnesie für die traumatische Situation • Alpträume mit immer dem gleichen Inhalt und der gleichen Frequenz © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 49 • Vor dem Trauma wird ein völlig konfliktfreies Leben ohne Belastungen • Behandlung wird in unmittelbarem Zusammenhang mit einer juristischen Auseinadersetzung begonnen • die erste Aktivität des Therapeuten ist die Ausstellung eines Attestes • Symptome werden im Zeitverlauf als völlig stabil und unveränderlich dargestellt • Obwohl bei der traumatischen Situation auch andere Menschen ums Leben gekommen sind besteht keine „survivor guilt“ • • • • • • PTSD-Symptomatik Bericht über Symptomatik wird eher vermieden Symptome werden zögernd und erst auf gezielte Fragen berichtet Bei Flashbacks sind unterschiedliche Wahrnehmungsqualitäten involviert Bericht eher im Präsens Vegetative Erregung und emotionale Anspannung sind beim Bericht eines flashbacks in der Untersuchungssituation direkt beobachtbar Es existieren Erinnerungsinseln, mit zunehmendem Abstand vom Ereignis weitet sich die Amnesie nicht © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 50 • Alpträume mit unterschiedlicher Häufigkeit und ängstigenden aber durchaus auch wechselnden Inhalten • Selbstvorwürfe • Frühere Konflikte und Probleme werden als Ursachen für die Symptomatik erwogen • Frühzeitige Therapiebemühungen • Symptomatik fluktuiert, teilweise Besserungen z.B. durch Therapie werden berichtet • Ausgeprägte „survivor guilt“ Simulationstest nach Rey (1983) • Ergänzende Untersuchungstechniken neben dem psychopathologischen Befund © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 51 Simulationstest nach Rey (1983) • • • • A 1 a I B 2 b II C 3 c III Simulationstest nach Rey Testbatterie zur Forensischen Neuropsychologie Heubrock und Petermann Differentialdiagnose zwischen authentischen neuropsychologischen Störungen und von vorgetäuschten und Konversionsstörungen ist möglich. Nicht aber die Unterscheidung von vorgetäuschten Hirnfunktionsstörungen und von im Zuge einer Konversionsstörung entwickelten neuropsychologischen Störungen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 52 • Kombination z.B. mit MMPI (Validitätsskalen) Strukturierter Fragebogen simulierter Symptome deutsche Version des „Structured Inventory of Malingered Symptomatology SIMS“) Cima et al. 2003 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 53 • Positive predictive power: 87% bei cut-off 16 • D.h. aber: 13 % werden als Simulanten klassifiziert, ohne dass sie simuliert haben! • Werte verschlechtern sich bei niedrigeren Basisraten! • Diese und andere Instrumente sind ergänzende Untersuchungstechniken, die eventuell zusätzliche Evidenzen schaffen. • Sie sind keine objektiven Testinstrumente!! • Der Einsatz solcher Instrumente ist kein Gütekriterium eines Gutachtens. • Die Ergebnisse müssen immer in einen Gesamtkontext eingeordnet werden! © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 54 • Neurobiologische Forschung • „Forscher lesen Gedanken“ (Fokus, 2008) Was ist moderne neurobiologische Forschung? z.B. Bildgebende Verfahren: fMRI= funktionelle Magnetresonanztomographie Lokale neuronale Aktivität führt zu einer lokalen Überversorgung mit oxygeniertem Hämoglobin. Diese Änderung des regionalen Blutflusses kann gemessen werden. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 55 Funktionelle Kernspintomographie (fMRI) Funktionell bedeutet: Untersuchen der Funktion des Gehirns. Genauer: welche Regionen des Gehirns arbeiten bei welchen Denkprozessen und wie arbeiten sie zusammen? Blood Oxygen Level Dependent Signal (BOLD) Aktivität der Neurone Blutfluss Oxyhämoglobin T2* MR signal © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 56 Hochfeld MR– 3Tesla © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 57 • Functional activation and neural networks in women with posttraumatic stress disorder related to intimate partner violence. • Simmons et al. 2008, Biological Psychiatry © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 58 • Verstärkte Aktivierung bei Frauen mit PTSD in der Inselregion bei Bildern mit negativen emotionalen Inhalten © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 59 • Neuronal correlates of symptom formation in functional somatic syndromes: a fMRI study • Landgrebe et al. Neuroimage, 2008 • Probanden mit somatoformen Symptomen in Folge von „Handystrahlung“ verglichen mit gesunden Kontrollen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 60 • Signifikante Aktivierung im anterioren Cingulum und in der Inselregion • „Schmerz-Neuromatrix“ © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 61 Neuroimaging bietet interessante Perspektiven Befunde sind derzeit aber im Bereich der Grundlagenforschung Befunde beruhen ja auch auf vorheriger psychopathologischer Untersuchung und Zuweisung zu diagnostischen Gruppen Befunde bestätigen die Validität der psychopathologischen Befunde und sprechen für die Krankheitswertigkeit von PTSD oder von somatoformen Störungen Sie erweitern das Verständnis der neurobiologischen Grundlagen dieser Störungen Zur Objektivierung im Gutachtenprozess sind sie nicht geeignet. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 62 Fazit Eine objektive Begutachtung i.S. eines maschinellen Prozesses kann und wird es nicht geben. Das gilt aber nicht nur für psychiatrische Gutachten, sondern für alle anderen medizinischen Disziplinen. Wesentliche Basis ist und bleibt der psychopathologische Befund. Dabei handelt es sich um ein reproduzierbares Ergebnis, sofern die professionellen Standards beachtet werden! © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 63 4. „Blaupause“ für Fallbesprechungen Strukturierungsschema für Fallbesprechungen (Blaupause) Besonderheit des Falles (Unter welchem Aspekt wurde dieser Fall ausgewählt?) Auftraggeber und Charakter des Gutachtens (z.B. Erstgutachten, Verlaufs GA, GA im Widerspruchsverfahren) Hauptfragestellung Kurzcharakteristik der begutachteten Person (Geschlecht, Alter, Beruf, Lebenssituation, etc.) Beschreibung des Unfallgeschehens (objektive Fakten und Umstände) und des subjektiven Unfallerlebens (peritraumatisches Erleben) Entstehung und Entwicklung der psychischen Symptomatik (initiale Reaktion, Erstauftreten, Verlauf, Vorbehandlungen, Leistungs- und Funktionseinschränkungen) nach Aktenlage und aufgrund der eigenen Untersuchung Vorgeschichte nach Aktenlage und nach Anamneseerhebung (biographische Entwicklung, Persönlichkeit, Lebens- und Arbeitsbedingungen bei Auftreten des Unfalls) Hinweise auf Unfall unabhängige Faktoren (vorbestehende) psychische Störungen, Schadensanlage, spezifische Vorbehandlungen, besondere Risiko- und Einflussfaktoren) Eigene Untersuchungsbefunde: psychisch, körperlich, apparativ, testpsychologisch Diagnose (nach ICD-10 bzw. DSM-IV)und differenzialdiagnostische Überlegungen Überlegungen zur Kausalität Empfehlungen zur Behandlung, Belastungserprobung, Rehabilitation, etc. Überlegungen zur MdE Weitere Aspekte der Beantwortung der gutachterlichen Fragestellungen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 64 5. Fallbesprechungen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 65 Kasuistiken (Fallvorstellung mit Aktenlage, Vorbefunden, Untersuchungsergebnissen, Diagnosen, Diff.-Diagnostik, Beweisfragen und Beurteilung) Fallbesprechung „Posttraumatische Belastungsstörung“ Dr. med. Stephan Bork © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 66 Fallbesprechung Frau O. Begutachtungsspezialseminar für Psychiater/innen BG Klinik Tübingen, 18.7.09 Stephan Bork Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Besonderheit des Falles: Bejahung der Kausalität trotz Verneinung einer Posttraumatischen Belastungsstörung diagnostische Schwierigkeiten (subsyndromale PTSD) Problematik der sozialrechtlichen Teilursächlichkeit in Bezug auf das gegenwärtige bio-psycho-soziale Krankheitsmodell „Obergutachten“ im Widerspruchsverfahren nach zwei divergierenden Vorgutachten Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 2 67 Frau O, Biografie geb. 1970, Vater Bäcker, Frührentner, Mutter Putzfrau, gearbeitet 1 Schwester, + 11 Jahre positive Erinnerung an Kindheit und Jugend unauffällige schulische Entwicklung, mittelmäßige Schülerin, Realschulabschluss ab 1987 Ausbildung bei der Bahn als Kauffrau, ab 1995 kontinuierlich an festem Bahnhof im Kundenkontakt gearbeitet positive Identifikation mit Arbeitsstelle Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 3 Frau O, privat (Angaben der Probandin) kleiner, aber stabiler Freundeskreis 1994 (mit 24 Jahren) jetzigen Ehemann kennengelernt, 1998 geheiratet, keine Kinder Beziehung stabil, Ehemann unterstütze sie Übergewicht: früher gehänselt früher Diäten und Kur aktuell Körpergewicht subjektiv kein Problem Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 4 68 Arbeitsunfall 18.8.2000 (objektiv) Kunde wollte entgegen den Bestimmungen eine bereits in Anspruch genommene Bahncard zurückgeben von Kunde am Fahrkartenschalter beschimpft: dumme Kuh blöde Schlampe fettes Schwein Prospektständer nach ihr geworfen mit den Worten: “Ich bring dich um!“ Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 5 Arbeitsunfall 18.8.2000 (subjektiv) der Mann sei immer aggressiver geworden, zurückgewichen, bis zur Wand Selbstbeschreibung Frau O.: sei baff gewesen habe gezittert habe nichts sagen können sei geschockt gewesen der Mann habe die Todesdrohung in ernstem Ton gesagt, sie habe geglaubt, dass er seine Drohung wahr machen werde auf dem Nachhauseweg von Bahnsteig zurückgewichen, befürchtet von dem Mann vor einen Zug gestoßen zu werden Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 6 69 unmittelbare Folgen Hausarzt am Unfalltag: Prellung rechter Unterarm, Schürfwunde Gesichtsblässe Tremor stark beunruhigt, geweint sei kaum in der Lage gewesen, das Ereignis zu schildern Diagnose retrospektiv: Akute Belastungsreaktion (ICD-10 F43.0) strafrechtlich: Täter wegen Körperverletzung zu Geldstrafe von 4000,- DM verurteilt Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 7 Krankheitsverlauf I 2001 stationäre neurologische Abklärung wegen Schlafstörungen: kein organischer Befund testpsychologische Abklärung ohne pathologischen Befund depressive Entwicklung Ausweitung der Ängste vom konkreten Angreifer auf die Allgemeinheit (man wolle ihr etwas anhaben) Nervosität, Reizbarkeit, Schreckhaftigkeit vermehrte emotionale Ansprechbarkeit Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 8 70 Krankheitsverlauf II Krankschreibung ab Juni 2001 Haus nicht mehr allein verlassen suffiziente Psychotherapie erst ab 2004 depressive Symptomatik abgeklungen Vermeidungsverhalten beibehalten Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 9 Befund Begutachtung 2006 wach, orientiert, adäquat euthym, schwingungsfähig Denken, Wahrnehmung, Ich-Funktionen, Mnestik unauffällig vermeidet über Ereignis zu sprechen nach wiederholtem insistieren: weint unangenehm affektive und körperliche Begleitreaktion Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 10 71 Diagnose, PTSD ICD-10? A. Geschehen von außergewöhnlicher Bedrohung, katastrophalem Ausmaß, das nahezu bei jedem tiefgreifende Verzweiflung auslösen würde B. Wiedererleben C. Vermeidung D. Erinnerungsstörung oder vermehrte psychische Sensitivität und Erregung E. Zeitkriterium 6 Monate (oder mehr) Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 11 Diagnosekriterien PTSD nach DSM-IV A1 objektiv: Bedrohung des Lebens bzw. der körperlichen Integrität A2 subjektiv: Reaktion mit intensiver Angst, Hilflosigkeit oder Grauen B ständiges Wiedererleben C anhaltendes Vermeiden spezifischer Stimuli, die an das Trauma erinnern D Angst bzw. erhöhtes Erregungsniveau E Dauer mindestens 1 Monat F erhebliches Leiden oder Beeinträchtigung Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 12 72 Ausweitung des Traumakriteriums 1980 DSM III, enges Traumakriterium: Die Person muss ein stark traumatisierendes, außerhalb der üblichen menschlichen Erfahrung liegendes Ereignis selbst erleben 1996 DSM IV, weiteres Traumakriterium: ausreichend, wenn die betroffene Person durch Bericht einer dritten Person mit dem Trauma konfrontiert wird, oder das Trauma eine nahe stehende Person trifft (Krebserkrankung des Kindes) DSM V in der Diskussion: Miterleben entfernter Situationen (Fernsehbilder vom Anschlag auf World Trade Center) Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 13 Diagnose Gutachten 2006 PTSD bleibt subsyndromal, kein Wiedererleben depressive Episode inzwischen abgeklungen Probandin weiterhin krank im Vordergrund der verbliebenen klinischen Symptomatik phobisches Vermeidungsverhalten Klassifikation der psychischen Störung als Agoraphobie (ICD-10 F40.0) entsprechend der weiteren ICD-10 Definition: Angst vor Situationen, die es nicht ermöglichen, sich sofort wieder an einen sicheren Platz (das eigene Haus) zurückziehen zu können Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 14 73 divergierende Meinungen Vorgutachten Universitätsklinik 2002: PTSD, Kriterien abgeschrieben, nicht problematisiert ob der Befund der Probandin dem entspricht Vorgutachten pensionierter Klinikleiter nach Aktenlage 2004: Gelegenheitsursache, Beschwerden beruhten auf Sozialisationsproblemen derselbe, nach unserem Gutachten und persönlicher Untersuchung: dito Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 15 bio-psycho-soziales Krankheitsmodell multifaktorielles Ursachengefüge für die Entstehung psychischer Störungen: genetisch prägende Erfahrungen, insbesondere in der Kindheit frühere Lernerfahrungen gegenwärtige (belastende) Lebensumstände äußere (traumatische) Ereignisse naturwissenschaftlich-philosophische Bedingungstheorie Jedes Ereignis ist Ursache eines Erfolges, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne das der Erfolg entfiele. Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 16 74 Einflussvariablen psychoreaktiver Störungen 1 Persönlichkeitsstruktur konkrete Lebenssituation Lebensalter soziale Schicht soziales Umfeld vor dem Unfall Art und Schwere des äußeren Ereignisses unter Berücksichtigung situativen Kontextes einschließlich des peritraumatischen Erlebens Coping-Mechanismen Ausmaß und Verfügbarkeit sozialer Unterstützung Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 17 Einflussvariablen psychoreaktiver Störungen 2 Auftreten weiterer positiver oder negativer Lebensereignisse inhaltlicher Zusammenhang mit dem äußeren Ereignis unabhängig vom äußeren Ereignis Krankheitsgewinn subjektive Krankheitstheorie bezüglich der Entstehung und des Verlaufes der Störung empirisch bester Verlaufsprädiktor positive oder negative Äußerungen von ärztlicher oder anwaltlicher Seite keine abschließende Aufzählung Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 18 75 Theorie der wesentlichen Bedingung kausal und rechtserheblich sind nur solche Ursachen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben. wesentlich ergibt sich aus der „Auffassung des praktischen Lebens“ wesentliche Teilursache ausreichend Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 19 Kausalitätsbeurteilung Ereignis aufgrund der medizinischwissenschaftlichen Erfahrung überhaupt geeignet, eine entsprechende Störung zu bewirken Schadensanlage bzw. Vorschaden muss im Vollbeweis gesichert sein, wenn nicht: unerheblich für die rechtliche Kausalität wenn ja, konkurrierende Kausalketten: Schadensanlage nur dann überwiegende Ursache, wenn so leicht ansprechbar, dass es zur Auslösung des Gesundheitsschadens der besonderen äußeren Einwirkung des versicherten Unfalls nicht bedurft hätte Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 20 76 Ist das äußere Ereignis wesentliche Bedingung für die psychische Störung? ja nein wesentliche Teilursache ausreichend Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie 21 Quantifizierung der MdE Keine etablierten Richtlinien der GUV auf psychiatrischem Fachgebiet Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz, 2005 (MdE-Sätze zum Teil höher als in GUV) Vorschläge zur MdE-Einschätzung bei psychoreaktiven Störungen in der gesetzlichen Unfallversicherung MedSach 103:52-56, 2007 Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 22 77 MdE bei Frau O. anfangs 50 v.H. Angststörung und Depression nach Abklingen der Depression 30 v.H. Stephan Bork, Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 23 78 Kasuistiken (Fallvorstellung mit Aktenlage, Vorbefunden, Untersuchungsergebnissen, Diagnosen, Diff.-Diagnostik, Beweisfragen und Beurteilung) Fallbesprechung „Beschwerdevalidierung“ Dr. med. Roland Helm © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 79 Beschwerdevalidierung : Welche Relevanz im Rahmen der Neuropsychiatrischen Begutachtung? Tübingen, 18. Juli 2009 Eine Kasuistik Roland Helm ZNS- Stadtmitte Mannheim Beschwerdevalidierung Literatur und Quellen: 1. Vorträge von Hr. Dr. Thomas Merten, Berlin • ANB-Tagung 2007: „Begehrenshaltung, suboptimale Leistungsanstrengung und Testergebnisse“ • ANB-Tagung 2009:“ Beschwerdenvalidierung bei der Begutachtung kognitive Störungen“ www.anb-ev.de 2. Praxis der Rechtspsychologie 1/2007: Simulationsdiagnostik, Thomas Merten und Andreas Stevens www.psychologenverlag.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 80 Beschwerdevalidierung An knüpfungstatsachen: Anknüpfungstatsachen ersicherte: 31Die V Versicherte: 31- jährig verheiratet verheiratet zum Zeitpunkt Zeitpunkt des des Unfalls Unfalls Dez. Dez. 2004 2004 in in Ausbildung Ausbildung zur zur Arzthelferin 2. Lj.; Lj.; 1994 1994 aus aus Kasachstan Kasachstan überübergesiedelt, gesiedelt, dort dort Realschulabschluss Realschulabschluss verheiratet, 2 Kinder, 9 und 11 Jahre Die Die Gesundheitsstörungen durch den Unfall: Contusio cerebri cerebri re.-hemispärisch, re.-hemispärisch, generalisiertes generalisiertes Hirnödem, Durchgangssyndrom Durchgangssyndrom Beschwerdevalidierung Der Verlauf: •Akut-stationäre Behandlung bis 28.02.05 •Neurologische stationäre stationäre Reha bis 10. 03. 2005 •Wiederaufnahme der Arbeit Arbeit ab Mai 2005 mit einer regelmässigen Std.-zahl von 2h/Tag •Berufsschule erst ab Januar 2006 wieder wieder möglich möglich •Abschluss der Lehre September 2006, ein Jahr später als geplant: Fehlzeiten, Erschöpfung, Konzentrations-Mangel © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 81 Beschwerdevalidierung Verlauf II: •Stand •Stand 2009: 2009: Teilzeit mit 22h /Woche, Angebot einer VZ-Tätigkeit wurde von V. abgelehnt abgelehnt aus aus gesundheitlichen gesundheitlichen Gründen: •Mit •Mit Mühe Mühe häusliche häusliche Versorgung Versorgung zu zu gewährleisten, gewährleisten, auf auf dauernde dauernde Hilfe von außen (Eltern, Schwiegereltern) angewiesen. Hilfe von außen (Eltern, Schwiegereltern) angewiesen. Beschwerdevalidierung Gutachten-Anamnese Gutachten-Anamnese GA für die BG 11/06: Neuro: unauffällig Psychopathologisch: Klagsam, erschöpft, aber belastbar Diagnose: Leichte kognitive Störung MdE: 10% Testpsychologie HAWIE Benton d2 FPI „allenfalls leichte Hinweise fü für kogn. kogn. Beeinträ Beeinträchtigung“ chtigung“ © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 82 Beschwerdevalidierung Gutachten-Anamnese Gutachten-Anamnese GA f. Private Unfallversicherung 10/07 Neuro: unauffällig Psychopathologisch: Klagsam, erschöpft, aber belastbar Konsequenz: Leichte kognitive Störung MdE 30% Testpsychologie: Keine exakte Angabe der Tests, nur Angabe der abgeprüften Teilfunktionen,keine Rohwerte, nur Interpretationen …“ausgeprägtes hirnschädigungsspezifisch -es Leistungsbild“ Beschwerdevalidierung Gutachtenanamnese Beide GA verzichten auf die Prüfung der Anstrengungsbereitschaft …“Probandin arbeitete gut mit,…..glaubhafte Ermüdungsbeschwerden i. R. der Begutachtung…“ Problem des Unfallversicherungsträgers: Identische Beschwerden, identische Diagnosen : Rente ja oder nein? © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 83 Beschwerdevalidierung Begriffsbestimmung: Beschwerdenvalidierung: Beschwerdenvalidierung: Prozess Prozess der der Beurteilung, Beurteilung, der der zu zu Angaben Angaben über über die Validität Validität geltend gemachter gemachter Beschwerden Beschwerden und gezeigter gezeigter Symptome Symptome führt führt „Beschwerde“ „Beschwerde“ (engl: (engl: „symptoms“) „symptoms“) ≠≠ „Symptom“ „Symptom“ (engl. (engl. „sign“) „sign“) Beschwerdevalidierung Begriffsbestimmung: Diagnostische Kategorie Symptomerzeugung Motivation von Beschwerden Absichtlich Reflektiert •Aggravation: Beschwerde- Absichtlich Reflektiert •Artifizielle Störung Absichtlich Unbewusst •Konversionsstörungen Unabsichtlich Unbewusst •Simulation: Vortäuschung übertreibung © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 84 Beschwerdevalidierung Warum Beschwerdevalidierung? Negative Antwortverzerrungen im im gutachtlichen gutachtlichen Kontext Kontext I: I: (Auftretenswahrscheinlichkeit, (Auftretenswahrscheinlichkeit, %) %) Leichtes Leichtes SHT: SHT: 41,2% 41,2% FMS, FMS, Erschöpfungssyndrom: Erschöpfungssyndrom: 38,6% 38,6% Schmerz: Schmerz: 33,5% 33,5% Anfallsleiden: Anfallsleiden: 9,4 9,4 % % Beschwerdevalidierung Warum Beschwerdevalidierung? Negative Antwortverzerrungen im im gutachtlichen gutachtlichen Kontext Kontext II: II: (Auftretenswahrscheinlichkeit, (Auftretenswahrscheinlichkeit, %) %) Zivilrechtl. Zivilrechtl. Entschädigungsverfahren 41,2% 41,2% Invalidität, Invalidität, Arbeitsunfall/BK: Arbeitsunfall/BK: 32,7% 32,7% Strafrecht: Strafrecht: 22,8% 22,8% Psychiatr. Psychiatr. oder oder sonstige sonstige Konsultationen Konsultationen 8,1 8,1 % % © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 85 Beschwerdevalidierung Stand Deutschland 2009: Leitlinie „ Neuropsychologische Begutachtung“ Einziger Verweis auf das Problem vorgetäuschter Störung/Antwortverzerrung etc. ist: „Wenn der Verdacht auf ein suboptimales Leistungsverhalten besteht, sollte dies anhand nachvollziehbarer Kriterien konkretisiert werden“. „…. besteht auch hier die Möglichkeit[!!] , Beschwerdevalidierungstests einzusetzen“ Beschwerdevalidierung Stand Schweiz 2008: „Die Haltung der Anwender zu den BVT ist kontrovers, aber es wird als verbindend angesehen, dass die BVT nur komplementär zu den sonstigen Ergebnissen der Testung interpretiert werden dürfen.“ (Bundesamt für Sozialversicherung, Bern) © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 86 Beschwerdevalidierung Stand USA 2006: Positionspapier der „Policy and Planning Committee der National Academy Of Neuropsychology“: „Angemessene Validitätsprüfung der Probandenangaben ist unabdingbar“ …“stehen Neuropsychologen in der Verantwortung, eine besonders umfangreiche Diagnostik der Beschwerdevalidität vorzunehmen“ Beschwerdevalidierung Warum der zurückhaltende Umgang in Deutschland? (Praxis d. Rechtspsychologie 1/2007) 1.Regulierung sozialer Härten durch den Gutachter? Tolerierung des Mitnahmeeffektes? 2. Rechtliche, administrative Konsequenzen? Gutachterhaftung? Stigmatisierung über Internet- Foren 3. Gutachterwahlrecht im bg-lichen Verfahren 4. Berufsgruppenspez. Gründe? Konflikt im Rollenverständnis Therapeut ≠ Gutachter? © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 87 Beschwerdevalidierung Welche Testverfahren ? • Amsterdamer Kurzzeitgedächtnistest • Coin- in- the- Hand- Test • Test of Memory Malingering • Testbatterie zur Forensischen Neuropsychologie • Word Memory Test Beschwerdevalidierung BVT sind ein Mosaik der gutachterlichen Konsistenzprüfung! 1. Andere sind (Auswahl): Aktenlage, Verhaltensbeobachtung, Medikamentenspiegel usw. Passen die Testdaten - zur reklamierten/tatsächlichen Verletzung? - zur Schwere der Verletzung? - zum Verhalten des Probanden? © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 88 Beschwerdevalidierung Coaching: Definition: „Der Versuch,die Ergebnisse einer (neuro-) psychologischen U`suchung so zu verändern, dass der wahre kognitive, emotionale usw. Status der Person verschleiert oder dessen Erfasung verhindert wird“. Beschwerdevalidierung •75% der Anwälte sollen ihre Klienten auf Testverfahren vorbereiten- diese Daten gelten nur für die USA•in Deutschland bis 2007 keine entsprechenden U`suchungen. Über das Internet sind z.T. detaillierte Informationen v. BVT zu erhalten! © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 89 Beschwerdevalidierung Fazit und Ausblick I: Das Ausmaß von Aggravation und Simulation können in der Begutachtungssituation nicht abgeschätzt werden und sind häufig anzutreffen. Beschwerdevalidierungstests sind in der Hand qualifizierter, in Deutschland also zertifizierter GNP- Psychologen ein wichtiger Baustein in der Begutachtung, um nicht - authentische Beschwerden zu erkennen. Beschwerdevalidierung Fazit und Ausblick II: •Trotz geeigneter Instrumente wird von den BVT in der Praxis zu wenig Gebrauch gemacht • die Haltung der GA-Auftraggeber ist unbestimmt: Eingang in die Fragestellung? • •Auswahl geeigneter Neuropsychologen? •[email protected]; www.gnp.de • Konflikt mit dem Versicherten? © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 90 Beschwerdevalidierung Fazit und Ausblick III: Von den Sozialgerichten wird bislang auf die Anwendung dieser Verfahren kein Wert gelegt Ausnahme: Hessisches LSG 2003: Die Simulationsnähe neurotischer Störungen…..gebieten, eine eindeutig abgegrenzte Beweisantwort zu verlangen..(AZ: L3U 36/02) Beschwerdevalidierung 3. Testpsychologische Begutachtung (Fr. (Fr. H. H. Kullack, Kullack, Heidelberg, Heidelberg, zertifiz. zertifiz. GNP-Dipl. GNP-Dipl. Psychologin) Psychologin) „… durchgängige durchgängige Anstrengungsbereitschaft“ …die eingesetzten Tests zur Aufmerksamkeit und Arbeitsgedächtnis zeigten eine relevante Verlangsamung“. Unfallabhängige Diagnose: Leichte kognitive Störung © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 91 Beschwerdevalidierung Literatur und Quellen: 1. Vorträge von Hr. Dr. Thomas Merten, Berlin • ANB-Tagung 2007: „Begehrenshaltung, suboptimale Leistungsanstrengung und Testergebnisse“ • ANB-Tagung 2009:“ Beschwerdenvalidierung bei der Begutachtung kognitive Störungen“ www.anb-ev.de 2. Praxis der Rechtspsychologie 1/2007: Simulationsdiagnostik, Thomas Merten und Andreas Stevens www.psychologenverlag.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 92 Kasuistiken (Fallvorstellung mit Aktenlage, Vorbefunden, Untersuchungsergebnissen, Diagnosen, Diff.-Diagnostik, Beweisfragen und Beurteilung) Fallbesprechung „Posttraumatische Belastungsstörung“ Dr. phil. Jörg Angenendt © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 93 Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. J. Angenendt Psychotraumatologische Ambulanz Abtlg. für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hauptstr. 5 D-79104 Freiburg Begutachtungs-Spezialseminar für Psychiater/innen DGUV-Landesverband Südwest BG Unfallklinik Tübingen, 18.Juli 2009 PTBS bei geringfügiger Verletzung? • • • • Warum dieser Fall? Schwerpunkt „Psyche“ früh erkannt und behandelt Ablehnung Unfallkausalität durch Beratenden Arzt sehr hohe MdE Einschätzung im 1. Gutachten Komplizierter / langjähriger Heilverlauf Art des GA und Fragestellungen? • Widerspruchsverfahren • Zusammenhang / Behandlung/ Reha/ MdE © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 94 Kurzcharakteristik * & Unfallsituation • • • 42 J, verh. , 2 Kinder, Industriemeister, Fortbildung zum technischen Betriebswirt, seit 1. LJ in Deutschland, seit 1990 im Unfallbetrieb tätig hoher Stellenwert der Arbeit, engagiert, kompetent und beliebt im Betrieb. Privat engagiert in Jugendarbeit, Sport, Familie 4 t Kranausleger auf ihn herabgestürzt in letztem Moment weggesprungen leichte äußere Kopfverletzung Klinik Schulterschmerz, Kopfschmerz V.a. HWS Syndrom. Unfallerleben: Todesangst / fragliche Zeitlupe (Dissoziation?) Gedanken an „Kinder“ und an „Gott“, Benommenheit * Einzelne Angaben aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes geringfügig verändert Verlauf der Symptomatik Dez. 06 • Jan.07 • • • bis April • Ende April• Mai bis Juli • Nov. 07 • Febr.08 • • Entlassung aus KH nach 1 Tag wg. Kopfschmerzen/ Abklärung Densfissur MRT o.B. Insomnie, Unruhe, Ängste, Träume von D-Arzt dokumentiert FÄ Diagnose nach 4 Wo PTBS, Insomnie, Depression Psychopharmakotherapie + Psychotherapie ohne wesentliche Besserung, weiter AU stat. Behandlung? Vorstellung beratender Arzt: keine unfallbedingte psychische Symptomatik; V.a. Aggravation Abbruch des HV durch BG Druck der GKV + MDK: Belastungserprobung ohne Vorbereitung Chronifizierung der Symptomatik Intensivierung durch Beinaheunfall Ausweichen auf Nachtschicht Dekompensation: stat. Traumatherapie + Pharmakotherapie ambulante Psychotherapie und psychiatrische Behandlung seit Nov. durchgängig arbeitsunfähig © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 95 Psychischer Befund - altersentsprechend, sehr gepflegt. Voll orientiert. Keine kognitiven Störungen. - formales Denken geordnet, inhaltlich auf Symptomatik / Unfallfolgen fokussiert. - differenzierte Angaben über Beschwerden, Unfallerleben und Krankheitsentwicklung, z.T. in traumatherapeutischer Terminologie. - Psychomotorisch angespannt, wirkte angestrengt, spürbar emotional beteiligt, weinte mehrfach, musste wiederholt zur Fortsetzung ermutigt werden. - vegetative und psychische Übererregung: Ein- und Durchschlafstörungen mit max. 4 h Nachtschlaf, Schreckhaftigkeit, Gereiztheit, Nicht-Abschalten können. - Träume mit Inhalten von Bedrohung und Hilflosigkeit 2 bis 4 /Mon. ; Alpträume mit szenischen Wiedererinnerungen zuletzt vor 3 Wo. Intrusionen zumeist stimulusgebunden. Interaktion mit Schmerzerleben. - Angst vor Unfallanlage in Form phobietypischer emotionaler, körperlicher und verhaltensbezogener Symptome. Vermeidet außerhalb des therapeutischen Kontextes Thematisierung des Unfalls. - Affektiv bei verminderter, aber erhaltener emotionaler Schwingungsfähigkeit gedrückt, hilflos und z.T. ratlos, Zukunftsängste. Keine Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit. Nicht suizidal. Deutliche Einschränkungen des Antriebs, der Dynamik und des Aktivitätsniveaus. - reduziertes Interesse und starke soziale Rückzugstendenzen. - keine Hinweise auf Störungen der Wahrnehmung oder des Ich-Erlebens Medikation: Cipralex, Seroquel, Lyrika, Tavor b. Bedarf Selbstbeurteilungsskalen Ergebnisse: Bewertung: PTBS: PDS 35 von 51 Pkt. vereinbar mit Befund und Diagnosen Depression: BDI 20 von 63 Pkt konsistent zu Diagnosen fachärztlicher Vorbehandler und des Gutachters Allgem. psych. Beschwerden: SCL-90-R hohe SymptomBelastung in mehreren Bereichen und Sekundärskalen entspricht Normwerten von behandelten Pat. mit Referenzdiagnosen SCL-90 : keine erhöhten Werte für paranoides Denken, Psychotizismus BDI niedriger als bei Voruntersuchung © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 96 Diagnosen PTBS (nach DSM-IV) (F43.1) leichte komorbide Depression (F32.0) keine Persönlichkeitsstörung Zusätzliche Problembereiche: sekundäre eheliche und familiäre Belastungen Überlagerungen durch Verfahrensstreitigkeiten Firma wenig kooperativ nach langer AU Funktionsbeeinträchtigungen: Arbeit, Ehe, soziale Kontakte, Freizeitverhalten Kausalitätsbeurteilung • • • • • • • • • Unfallkausalität ? Ja Traumakriterien erfüllt körperlicher und psychischer Erstschaden frühe Dokumentation psychischer Beschwerden durch D-Arzt syndromale Diagnose zeitnah fachärztlich gestellt + bestätigt spezifische Behandlung durchgeführt Argumentation des beratenden Arztes nicht schlüssig, V.a. Aggravation in nur kurzer Untersuchung festgestellt ? danach erschwerte Durchführung der indizierten Behandlungen Chronifizierung zusätzliche aufrechterhaltende Faktoren Dekompensation nach Beinahe-Unfall (Retraumatisierung) stationäre Traumatherapie, ambulante Kombinationstherapie attestierte weitere Arbeitsunfähigkeit © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 97 Wesentliche Ursache? Vorschaden? Schadensanlage? • • • keine psych. Vorerkrankungen / Traumata psychisch stabil und belastbar, außer Ehekrise (2000) mit kurzer Krisenintervention 1 Wo Arbeitsunfähigkeit wg. Erschöpfung (durch Hausarzt) in Prüfungsphase (04) Verschiebung Wesensgrundlage? • Verunsicherung durch Infragestellung der Symptomatik und Therapie Chronifizierung begünstigt • Retraumatisierung durch Beinaheunfall (Juli) • Statuseinbußen im Betrieb • Keine Verschiebung der Wesensgrundlage ! Persönlichkeit? • • • frühe Verantwortung in Fam. hohes Kontrollgefühl Kränkungserleben durch Unfall / Infragestellung der Störung/ Verhalten der Firma nach AU Eigene Bewertung im Gutachten • MdE: ab Juli 07 : 20% ab Nov. 07: 30% • Behandlungsbedürftigkeit bejaht • Störungsspez. evidenzbasierte Verfahren empfohlen • Zusammenarbeit: Behandler und BG / BG + Pat. + Arbeitgeber fördern / gestufte Belastungserprobung planen • Berufliche Reha im Rahmen der Psychotherapie gezielt fördern, speziell bezgl. situativer Angst © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 98 Weiterer Verlauf ? • BG: 20% MdE auf der Basis des Gutachtens anerkannt • amb. Psychotherapie: bisher 43 Sitzungen • begleitende Pharmakotherapie bei Psychiater • gezielte Unterstützung der beruflichen Reha durch Therapeutin seit Frühjahr geplant • aber bisher keine Belastungserprobung im Betrieb erfolgt vor allem Hindernisse des Betriebs • Trennung von der Ehefrau • Tinnitus als Unfallfolge HNO-gutachterlich anerkannt (MdE<10%) • 1. Renten-Gutachten auf unbestimmte Zeit erfolgt in Kürze © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 99 6. Rechtsprechungen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 100 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 101 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 102 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 103 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 104 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 105 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 106 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 107 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 108 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 109 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 110 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 111 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – 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Literaturhinweise Leitlinie AWMF (http://leitlinien.net/) für die Begutachtung von Schmerzen (Nr. 030/102)/zur sozialmedizinischen Begutachtung für die Ärztliche Begutachtung in der Psychosomatik und Psychotherapeutischen Medizin-Sozialrechtsfragen (Nr. 051/022 – veraltet!) Arbeitsunfall und psychische Gesundheitsschäden – Empfehlungen für die Praxis der Unfallversicherungsträger, der behandelnden Ärzte und der Gutachter (Stand: September 1999) (http://www.dguv.de/landesverbaende/de/medien/infomat/lv8_suedwest/documents/lv8_au_psych.pdf) Becker P: Neue Aspekte in der Beurteilung psychoreaktiver und neuropsychologischer Störungen als Leistungsgrund – verfahrensrechtliche Probleme. Med Sach (2006), 2: 74-78 Drechsel-Schlund C: Neue Aspekte in der Beurteilung psychoreaktiver und neuropsychologischer Störungen als Leistungsgrund – aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung. 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Auflage, Erich Schmidt Verlag 2009 Stevens A, Fabra M, Merten Th: Anleitung für die Erstellung psychiatrischer Gutachten. Med Sach (2009), 3: 100-106 Widder B, Gaidzik P. W.: Begutachtung in der Neurologie, Thieme 2007 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 199 8. Referenten Leitung und Moderation Claudia Drechsel-Schlund Geschäftsführerin der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Bezirksverwaltung Würzburg Röntgenring 2, 97070 Würzburg Prof. Dr. med. Harald Dreßing Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Leiter der Abt. für Forensische Psychiatrie J 5, 68159 Mannheim Vortragende Dr. phil. Jörg Angenendt Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Freiburg Hauptstraße 5, 79104 Freiburg Dr. med. Stephan Bork Arzt für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie Sektion Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Osianderstraße 24, 72076 Tübingen Klaus Feddern Geschäftsführer der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Bezirksverwaltung Wiesbaden Wiesbadener Straße 70, 65197 Wiesbaden Dr. med. Roland Helm Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Zentrum für Nervenheilkunde E 2,15, 68159 Mannheim © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest