Landtag von Baden-Württemberg Kleine Anfrage Antwort

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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 13 / 3213
13. Wahlperiode
17. 05. 2004
Kleine Anfrage
der Abg. Heike Dederer GRÜNE
und
Antwort
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Kunstkäufe aus Privatsammlungen in Baden-Württemberg
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kunstgegenstände oder historische Dokumente, zu welchem Preis und
von wem hat das Land in den letzten 15 Jahren angekauft?
2. Welche dieser Käufe wurden getätigt, um die vermeintliche Abwanderung der
Kunstschätze bzw. der historischen Dokumente zu verhindern?
3. Welche dieser Käufe wurde von privaten Geldgebern finanziell unterstützt, von
wem und in welcher Höhe?
4. Wie bringt die Landesregierung diese Käufe in Einklang mit der Haushaltslage
des Landes und insbesondere mit den Kürzungen der laufenden Haushaltsmittel für Kultureinrichtungen im Land?
5. Welches vom Land geförderte Kulturkonzept steht hinter diesen offenbar widersprüchlichen Entscheidungen der Landesregierung, die auf der einen Seite
die laufenden Zuschüsse an Kultureinrichtungen kürzt, aber auf der anderen
Seite privaten Sammlern Kunstgegenstände in Millionenhöhe abkauft?
14. 05. 2004
Dederer GRÜNE
Eingegangen: 17. 05. 2004 / Ausgegeben: 21. 06. 2004
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 13 / 3213
Begründung
In den letzten Jahren hat das Land laut aktuellen Zeitungsberichten mehrere Millionen Euro darauf verwendet, Kunstgegenstände aus privaten Sammlungen, z. B.
aus dem Haus Fürstenberg, in Baden-Württemberg aufzukaufen.
Antwort
Mit Schreiben vom 9. Juni 2004 Nr. 52-7903.0/48 beantwortet das Ministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung
Der Verbleib wertvoller Kulturgüter und Kunstschätze im Land wird u. a. durch
staatliche Einrichtungen und deren vielfältige Sammlungsbestände gesichert. Eine
wesentliche Aufgabe der staatlichen Museen, der wissenschaftlichen Bibliotheken
und Archive ist dabei die Bewahrung, Pflege, gezielte Mehrung, wissenschaftliche Erschließung sowie Präsentation und Vermittlung dieser Bestände. Die hierbei den Einrichtungen zukommende generelle und grundlegende Aufgabe der Dokumentation und Archivierung unersetzlicher Originalzeugnisse auch für die
kommenden Generationen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kunstgegenstände oder historischen Dokumente, zu welchem Preis und
von wem hat das Land in den letzten 15 Jahren angekauft?
Eine detaillierte Beantwortung dieser Frage würde umfangreiche Erhebungen in
den nachgeordneten Bereichen des Finanzministeriums und des Ministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst voraussetzen. Dies war wegen des erheblichen Verwaltungsaufwandes aus Ressourcengründen leider nicht möglich. Dies
erscheint auch nicht erforderlich, da die Erwerbungen für den Museumsbereich in
den Jahrbüchern der Staatlichen Kunstsammlungen in Baden-Württemberg, die
auch der Bibliothek des Landtags zur Einsichtnahme und zum Verbleib übergeben werden, dokumentiert sind. Die Preise und die Veräußerer der erworbenen
Objekte können aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht genannt werden, zumal zahlreiche Objekte dem Land oftmals deutlich unter dem eigentlichen Marktwert überlassen wurden.
Kunstgegenstände oder historische Dokumente haben in den vergangenen 15 Jahren die staatlichen Archive, die wissenschaftlichen Bibliotheken, die Staatlichen
Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen erworben. Der Großteil dieser
Erwerbungen wurde über den privaten Kunsthandel abgewickelt.
Die Ankäufe des Landes aus Privatsammlungen im Archiv- und Bibliotheksbereich sind aus folgender Tabelle zu ersehen:
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Drucksache 13 / 3213
Landtag von Baden-Württemberg
Nr. Jahr
1. 1991
Gegenstand
Luftbildarchiv Ewald
2.
1991
Briefsammlung aus dem Umfeld König Friedrichs V. von der Pfalz
3.
1993
Handschriften aus der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek
4.
1993
Fotosammlung Willy Pragher
(Winterkönig)
Donaueschingen
5.
1994
Inkunabeln aus der F. F. Hofbibliothek Donaueschingen
6.
1995
Bibliotheks- und Archivgut aus der Großherzoglich Badischen Hofbibliothek im Neuen Schloss in Baden-Baden
7.
1999
Musikalien aus der F. F. Hofbibliothek Donaueschingen
8.
1999–2001
Teile der Handbibliothek Joseph Freiherrn von Laßbergs aus der
F. F. Hofbibliothek Donaueschingen
Für Erwerbe der Staatlichen Schlösser und Gärten (SSG) im Geschäftsbereich des
Finanzministeriums an historischem Kunst- und Gebrauchsgut steht ein Erwerbsetat von lediglich ca. 350.000 Euro pro Jahr zur Verfügung (Anteil am zweckgebundenen Wettmittelfond). Die einzigen großen Erwerbe erfolgten in den Jahren
1995/96 bei der Veräußerung wichtiger Teile des Kunstbesitzes des markgräflich
badischen Hauses. Diese Erwerbe sind im Katalog „Was bleibt“ der gleichnamigen Ausstellung im April 1996 im Residenzschloss Rastatt veröffentlicht. Dieser
wird gerne zur Verfügung gestellt. Die übrigen Erwerbe der letzten Jahre erfolgten aus verschiedenen Sammlungen, überwiegend aus markgräflich badischem
Besitz.
2. Welche dieser Käufe wurden getätigt, um die vermeintliche Abwanderung der
Kunstschätze bzw. der historischen Dokumente zu verhindern?
Die Landesregierung misst der Sicherung des Verbleibs von für das Land bedeutsamen Kunstschätzen und wertvollen Kulturgütern einen hohen Stellenwert bei.
Aus sammlungspolitischen Bedürfnissen und zum Erhalt des Kulturguts ist es daher unabdingbar, dass auch mit privaten Eigentümern Kaufverhandlungen über
einzelne Objekte bzw. Sammlungsteile mit landesspezifischem Hintergrund geführt werden.
Um im Einzelfall rasch reagieren zu können, hat das Land auch die Museumsstiftung Baden-Württemberg und die Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg eingerichtet. Die musealen Erwerbungen sind auch in dem o. g. Jahrbuch nachgewiesen. Solche Erwerbungen erfolgen regelmäßig, um sie für das Land zu erhalten.
Die Zweckbestimmung der SSG als Präsentationseinrichtung für historische Monumente beschränkt die Erwerbstätigkeit auf die Rückführung historischen
Kunstguts, das nachgewiesenermaßen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit aus diesen Monumenten stammt und als Geschichtszeugnis dient.
3. Welche dieser Käufe wurde von privaten Geldgebern finanziell unterstützt, von
wem und in welcher Höhe?
Ohne die Unterstützung von privaten Geldgebern, der Kulturstiftung der Länder
und dem Bundesministerium des Innern hätten zahlreiche der erfolgten Ankäufe
nicht getätigt werden können. Die privaten Geldgeber können aus Datenschutzgründen ohne deren Zustimmung nicht genannt werden. Diese Zustimmungen liegen nicht vor.
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 13 / 3213
4. Wie bringt die Landesregierung diese Käufe in Einklang mit der Haushaltslage
des Landes und insbesondere mit den Kürzungen der laufenden Haushaltsmittel für Kultureinrichtungen im Land?
Aufgrund des hohen Stellenwerts der Sicherung des Verbleibs von für das Land
bedeutsamen und wertvollen Kulturgütern und Kunstschätzen sind für die Landesgeschichte bedeutsame Erwerbungen unabdingbar. Eine Kürzung der laufenden Haushaltsmittel für Kultureinrichtungen im Land ist hierdurch nicht gegeben,
die Erwerbungen erfolgen im Rahmen der im Staatshaushaltsplan des Landes Baden-Württemberg für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellten Mittel.
5. Welches vom Land geförderte Kulturkonzept steht hinter diesen offenbar widersprüchlichen Entscheidungen der Landesregierung, die auf der einen Seite
die laufenden Zuschüsse an Kultureinrichtungen kürzt, aber auf der anderen
Seite privaten Sammlern Kunstgegenstände in Millionenhöhe abkauft?
Eventuell haushaltsbedingte Kürzungen der Zuschüsse an Kultureinrichtungen
stehen nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kunstgegenständen bei privaten Sammlern.
Dr. Frankenberg
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
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