Informationen zu Röteln

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Welche Regelungen gelten für
Kindergemeinschaftseinrichtungen?**
Informationen
zu
Alle exponierten ungeimpften oder nur einmal geimpften Personen in Gemeinschaftseinrichtungen
sollten möglichst frühzeitig eine MMR-Impfung erhalten.
Röteln
Ein Ausschluss von Erkrankten und Kontaktpersonen von Gemeinschaftseinrichtungen ist zur Verhinderung der Krankheitsausbreitung nicht erforderlich.
** Robert Koch-Institut: RKI Ratgeber für Ärzte, Röteln
Ist die Erkrankung meldepflichtig?***
So erreichen Sie uns:
Ärzte und Labore: Meldepflichtig sind (seit 2013)
der Verdacht, die Erkrankung und der Tod an Röteln sowie der Labornachweis der Erkrankung.
*** §§ 6 bis 9 Infektionsschutzgesetz
Gesundheitsamt
Stadt Frankfurt am Main
Abteilung Infektiologie und Hygiene
Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069 212-44374
Fax: 069 212-45073
[email protected]
www.gesundheitsamt.stadt-frankfurt.de
Herausgeber: Gesundheitsamt | Stadt Frankfurt am Main
Breite Gasse 28 | 60313 Frankfurt am Main
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Was sind Röteln?
Röteln sind eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit, die durch das Rubivirus ausgelöst wird.
Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Eine Ansteckungsgefahr besteht sieben Tage vor bis
sieben Tage nach Beginn der Erkrankung.
Wie äußert sich die Erkrankung?
Ca. 14 – 21 Tage nach der Ansteckung beginnt die
Erkrankung mit mäßig hohem Fieber und einem Hautausschlag im Gesicht, der sich von dort aus über den
gesamten Körper ausbreitet und nach 1 – 3 Tagen
wieder verschwindet. Lymphknotenschwellungen, besonders im Nacken, leichtes Fieber und grippeähnliche Symptome können auftreten. Bis zu 90 % der
Infektionen verlaufen leicht bzw. ohne Krankheitszeichen.
Komplikationen wie Gelenkentzündungen (Arthritis),
Gehirnentzündung (Enzephalitis), Herzmuskelentzündung und Blutungsneigung sind selten, nehmen jedoch mit dem Lebensalter bei Erkrankung zu.
Besonders gefürchtet, mit etwa einem gemeldeten
Fall pro Jahr in Deutschland aber sehr selten, ist die
Röteln-Embryopathie: Bei einer Infektion vor allem
in den ersten 12 Schwangerschaftswochen kann es
beim ungeborenen Kind zu schweren Missbildungen
des Herzens, der Augen, der Ohren und des Gehirns
kommen, in schweren Fällen mit Todesfolge.
Wie werden Röteln übertragen?
Röteln werden als Tröpfcheninfektion beim Niesen,
Husten und Sprechen übertragen.
Wie wird die Erkrankung behandelt?
Aufgrund des milden Verlaufs der Röteln ist eine Behandlung meist nicht nötig. Gegebenenfalls kann man
fiebersenkende oder schmerzstillende Medikamente
einsetzen.
Eine Behandlung mit Antibiotika ist nicht wirksam, da
Röteln durch Viren hervorgerufen werden.
Die Erkrankung hinterlässt einen lebenslangen
Schutz. Sollten Sie nicht wissen, ob Sie schon geimpft wurden oder bereits an Röteln erkrankt waren,
kann Ihr Hausarzt eine Blutuntersuchung veranlassen, um dies festzustellen.
Gibt es eine Impfung?*
Einen wirksamen Schutz gegen Röteln vermittelt die
gut verträgliche Impfung.
Sie wird meist als Kombination aus Masern-, Mumps-,
Röteln-Impfung (MMR-Impfung) oder zusätzlich
noch mit der Impfung gegen Windpocken (Varizellen) als MMRV-Impfung empfohlen.
Die Erstimpfung sollte im Alter von 11 – 14 Monaten
erfolgen, gefolgt von der notwendigen 2. Impfung im
Alter von 15 – 23 Monaten, frühestens jedoch 4 Wochen nach der ersten Impfung.
Steht bei einem Kind die Aufnahme in eine Kindereinrichtung an, kann die MMR-Impfung auch ab dem
9. Lebensmonat erfolgen.
Sofern die Erstimpfung vor dem 11. Lebensmonat
durchgeführt wurde, muss die Impfung unbedingt
bereits im 2. Lebensjahr wiederholt werden.
Spätestens zur Schuleingangsuntersuchung sollten
zwei Impfungen gegen Röteln dokumentiert sein.
Versäumte Impfungen können auch später nachgeholt werden. Jenseits des 18. Lebensjahrs wird die
zweimalige Impfung gegen Röteln Frauen im gebärfähigen Alter empfohlen.
Beschäftigte in Kindergemeinschaftseinrichtungen
mit fehlendem oder unklarem Impfschutz sollen eine
Impfung gegen Röteln erhalten.
Wie schütze ich mich und andere
vor Ansteckung?
Personen, die weder die Röteln durchgemacht haben, noch dagegen geimpft wurden, sollten den Kontakt zu Erkrankten meiden.
Das gilt insbesondere für nicht immune Schwangere.
*Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert
Koch-Institut
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