Welche Regelungen gelten für Kindergemeinschaftseinrichtungen?** Informationen zu Alle exponierten ungeimpften oder nur einmal geimpften Personen in Gemeinschaftseinrichtungen sollten möglichst frühzeitig eine MMR-Impfung erhalten. Röteln Ein Ausschluss von Erkrankten und Kontaktpersonen von Gemeinschaftseinrichtungen ist zur Verhinderung der Krankheitsausbreitung nicht erforderlich. ** Robert Koch-Institut: RKI Ratgeber für Ärzte, Röteln Ist die Erkrankung meldepflichtig?*** So erreichen Sie uns: Ärzte und Labore: Meldepflichtig sind (seit 2013) der Verdacht, die Erkrankung und der Tod an Röteln sowie der Labornachweis der Erkrankung. *** §§ 6 bis 9 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main Abteilung Infektiologie und Hygiene Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main Telefon: 069 212-44374 Fax: 069 212-45073 [email protected] www.gesundheitsamt.stadt-frankfurt.de Herausgeber: Gesundheitsamt | Stadt Frankfurt am Main Breite Gasse 28 | 60313 Frankfurt am Main © 2015 Stadt Frankfurt am Main, alle Rechte vorbehalten LOGO GESUNDHEITSAMT FFM | ZENTRIERT | CMYK NEGATIV | TYPO WEISS 100% SCHWARZ Was sind Röteln? Röteln sind eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit, die durch das Rubivirus ausgelöst wird. Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig? Eine Ansteckungsgefahr besteht sieben Tage vor bis sieben Tage nach Beginn der Erkrankung. Wie äußert sich die Erkrankung? Ca. 14 – 21 Tage nach der Ansteckung beginnt die Erkrankung mit mäßig hohem Fieber und einem Hautausschlag im Gesicht, der sich von dort aus über den gesamten Körper ausbreitet und nach 1 – 3 Tagen wieder verschwindet. Lymphknotenschwellungen, besonders im Nacken, leichtes Fieber und grippeähnliche Symptome können auftreten. Bis zu 90 % der Infektionen verlaufen leicht bzw. ohne Krankheitszeichen. Komplikationen wie Gelenkentzündungen (Arthritis), Gehirnentzündung (Enzephalitis), Herzmuskelentzündung und Blutungsneigung sind selten, nehmen jedoch mit dem Lebensalter bei Erkrankung zu. Besonders gefürchtet, mit etwa einem gemeldeten Fall pro Jahr in Deutschland aber sehr selten, ist die Röteln-Embryopathie: Bei einer Infektion vor allem in den ersten 12 Schwangerschaftswochen kann es beim ungeborenen Kind zu schweren Missbildungen des Herzens, der Augen, der Ohren und des Gehirns kommen, in schweren Fällen mit Todesfolge. Wie werden Röteln übertragen? Röteln werden als Tröpfcheninfektion beim Niesen, Husten und Sprechen übertragen. Wie wird die Erkrankung behandelt? Aufgrund des milden Verlaufs der Röteln ist eine Behandlung meist nicht nötig. Gegebenenfalls kann man fiebersenkende oder schmerzstillende Medikamente einsetzen. Eine Behandlung mit Antibiotika ist nicht wirksam, da Röteln durch Viren hervorgerufen werden. Die Erkrankung hinterlässt einen lebenslangen Schutz. Sollten Sie nicht wissen, ob Sie schon geimpft wurden oder bereits an Röteln erkrankt waren, kann Ihr Hausarzt eine Blutuntersuchung veranlassen, um dies festzustellen. Gibt es eine Impfung?* Einen wirksamen Schutz gegen Röteln vermittelt die gut verträgliche Impfung. Sie wird meist als Kombination aus Masern-, Mumps-, Röteln-Impfung (MMR-Impfung) oder zusätzlich noch mit der Impfung gegen Windpocken (Varizellen) als MMRV-Impfung empfohlen. Die Erstimpfung sollte im Alter von 11 – 14 Monaten erfolgen, gefolgt von der notwendigen 2. Impfung im Alter von 15 – 23 Monaten, frühestens jedoch 4 Wochen nach der ersten Impfung. Steht bei einem Kind die Aufnahme in eine Kindereinrichtung an, kann die MMR-Impfung auch ab dem 9. Lebensmonat erfolgen. Sofern die Erstimpfung vor dem 11. Lebensmonat durchgeführt wurde, muss die Impfung unbedingt bereits im 2. Lebensjahr wiederholt werden. Spätestens zur Schuleingangsuntersuchung sollten zwei Impfungen gegen Röteln dokumentiert sein. Versäumte Impfungen können auch später nachgeholt werden. Jenseits des 18. Lebensjahrs wird die zweimalige Impfung gegen Röteln Frauen im gebärfähigen Alter empfohlen. Beschäftigte in Kindergemeinschaftseinrichtungen mit fehlendem oder unklarem Impfschutz sollen eine Impfung gegen Röteln erhalten. Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung? Personen, die weder die Röteln durchgemacht haben, noch dagegen geimpft wurden, sollten den Kontakt zu Erkrankten meiden. Das gilt insbesondere für nicht immune Schwangere. *Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut