Nicht die Bohne wert Unfaire Arbeitsbedingungen in der ­Lieferkette deutscher Supermärkte 2 Die vorliegende Broschüre beruht auf ­Ergebnissen von Felduntersuchungen in Marokko, einem der fünf größten Lieferländer von Bohnen nach Deutsch­land, für die Studie „Spilling the ­Beans“ der niederländi­ schen Organisation SOMO. Dafür wurden insge­ samt 89 Feld­arbeiter/innen und Arbeiter/innen aus Packstationen von vier führenden Bohnenproduzen­ ten – Quality Bean Maroc (QBM), Guernikako, Terre Agronomique und ­Alamo – aus der Region Souss Massa Draa zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. Foto Christian Delbert | Shutterstock.com Einführung Zusätzlich fließen marokkanische Exporte über Frankreich und Spanien nach Deutschland, die somit nicht in der deutsch-marokkanischen Handels­statistik verzeichnet sind. „Jedem, der auch nur über Gewerkschaftsorganisation nachdachte, wurde mit Entlassung gedroht.“ Ehemaliger Arbeiter bei Terre Agronomique Wer heute in Deutschland Gemüse kaufen will, kommt an den großen Supermarktketten kaum vorbei: 90 Prozent des Frischgemüses gehen in Discountern, SBWaren­häusern und sonstigen Supermärkten über die Ladentheke.1 Gegenwärtig teilen sich die vier führenden Supermarktketten Edeka, Rewe, Aldi und die SchwarzGruppe (Lidl und Kaufland) rund 85 Prozent des Lebens­mittelmarktes.2 Sie sind heute das Nadelöhr, das Hundert­ tausende Gemüseproduzenten beim Absatz ihrer Ware auf dem Weg zu Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern passieren müssen. Im ständigen Kampf um Marktanteile locken Supermarkt­ etten Kundinnen und Kunden mit Billigpreisen. Um den k eigenen Profit nicht zu schmälern, wird der Preisdruck an Lieferanten und Erzeuger weitergege­­ben – die Leid­ tragen­den sind die Arbeiter/innen am anderen Ende der Lieferkette: Ihre Löhne sinken und Arbeitsbedingungen verschlechtern sich. Zwar prei­sen die Supermarktketten auf ihren Websites und in CSR-Berichten (Corporate Social Responsibility) ihre soziale Verantwortung für Mensch und Umwelt an, die Wirklichkeit sieht jedoch oft anders aus. Die vorliegen­­de Broschüre zeigt am Bei­spiel von grünen Bohnen, wie groß die Diskrepanz zwischen den CSR-Versprechen der großen Supermarktketten und der Realität ist. Die beliebten grünen Bohnen (Buschbohnen, Brechbohnen, Stangenbohnen, Prinzessbohnen) sind in den Supermärkten – frisch, tiefgekühlt und in Konserven – ganzjährig zu finden. Pro Jahr essen wir in Deutschland pro Kopf durchschnittlich knapp zwei Kilogramm Bohnen.3 Aber wissen wir eigentlich, wo die grünen ­Stangen herkommen und unter welchen Bedingungen sie pro­ du­ziert werden? Bohnen wachsen hervorragend auch unter den klimatischen Bedingungen in Deutschland. 2011 wurden hierzulande 39.000 Tonnen Busch- und Stangenbohnen angebaut4, gleichzeitig werden aber fast 19.000 Tonnen Bohnen pro Jahr nach Deutschland importiert, 8.300 Tonnen davon aus Nicht-EU-Ländern.5 Grüne Bohnen gehören EU-weit zu den beliebtesten aus Entwicklungsländern importierten Gemüsearten – bislang gibt es aber nur wenige Informationen über die Bedingungen, unter denen sie produziert werden. 3 4 Das Plastikmeer von Marokko Foto Boulberj El Houssaine Die meisten Leute denken bei Marokko nicht zuerst an Bohnen, sondern an Reisen und Tourismus. Das nord­ afrikanische Land ist jedoch ein wichtiges Anbauland für Obst und Gemüse. Die Landwirtschaft ist von zen­ traler Bedeutung für die marokkanische Wirtschaft: Rund 21 Prozent der Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt, 80 Prozent der Landbevölkerung arbeitet im Agrarsektor.6 Eine der wichtigsten Anbauregionen ist Souss Massa Draa7 im Zentrum Marokkos – hier wird in einem gigantischen „Plastikmeer“ Obst und Gemüse produziert. Die Betriebe sind 300 bis 400 Hektar groß und die Anbauflächen von Plastikdächern überspannt.8 Die intensive Landwirtschaft hat massive ökologische und soziale Auswirkungen. Die Bodenfruchtbarkeit nimmt ab, der Grundwasserspiegel sinkt, oberflächliche Wasservorräte sind durch Dünger und Nitrat ­verschmutzt.9 Die Sozialstruktur der Region hat sich völlig verändert: Früher war die Region von kleinbäuerlichen Betrieben ge­­prägt, heute arbeiten hier rund 70.000 Landarbeiter/innen zu Niedriglöhnen unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Viele von ihnen sind sozial und kulturell entwurzelte Saisonarbeiter/innen aus anderen Regionen Marokkos.10 60 bis 70 Prozent des in Marokko produzierten Gemüses werden nach Westeuropa exportiert11. Hungerlöhne „Mit meinem gegenwärtigen Lohn ist es schwierig, die Bedürfnisse meiner Frau und meiner Kinder zu befriedi­ gen. Wenn ich alle zwei Wochen nach Hause nach Ouled Teima fahre, muss ich die Miete und die Rechnungen vom Fleischer und Lebensmittelhändler bezahlen. Außer­ dem muss ich meine eigenen Ausgaben bestreiten. Der Lohn reicht hinten und vorne nicht.“ Arbeiter im Bohnensektor Zu den wichtigsten Bohnenproduzenten in Souss Massa Draa mit Handelsbeziehungen nach Westeuropa zählen die Unternehmen QBM, Alamo, Guernikako und Terre Agronomique. Felduntersuchungen haben ergeben, dass die Arbeiterschaft in diesen Betrieben ähnlich strukturiert ist wie im restlichen landwirtschaftlichen Sektor von Souss Massa Draa.12 Zwei Drittel der Arbeiter/in­­nen sind aus anderen Regionen zugewandert13, weil sie in ihrer Heimatregion keine Arbeit finden können. Fast die Hälfte der befragten Arbeiter/innen hat keinerlei Schul-­ ausbildung; sie gehören zu den Ärmsten der Armen und sehen in der landwirtschaftlichen Arbeit die einzige Chan­ce, ihre Lebensumstände zu verbessern.14 Ihre Situation verbessert sich aber mit den gezahlten Gehältern kaum: Für die harte Arbeit auf den ­Feldern und in den Packstationen werden ihnen lediglich Hunger­­löhne bezahlt. Die Löhne der meisten befragten Arbeiter/innen entsprechen nur knapp dem marok­kanischen Mindestlohn, der ca. 230 € brutto pro Monat für Arbei­ter/innen in Packstationen und 150 € brutto pro Monat für Feldarbeiter/innen beträgt, oder liegen sogar da­ runter.15 Viele Arbeiter/innen müssen mit ihrem Lohn ­große ­Familien ernähren. Ein Familieneinkommen – im Durchschnitt hat eine ländliche marokkanische Familie 6,4 Familienmitglieder – von 150 € pro Monat liegt jedoch unter der nationalen Armutsgrenze – diese wurde zuletzt 2004 definiert und lag bei 156 € pro Monat pro Familie.16 Bis zu einem Einkommen von 235 € pro Monat gelten Familien als „armutsgefährdet“, das heißt, dass auch die Löhne der Packer/innen nicht für den Lebensunterhalt einer Familie ausreichen und damit nicht existenzsichernd sind. Das Konzept eines existenzsichernden Lohns beruht auf den Übereinkommen 26 und 131 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Es sieht vor, dass die für eine reguläre Arbeits­ woche gezahlten Löhne ausreichen müssen, um die Grundbedürfnisse der Arbeiter/innen und ihrer Familien zu befriedigen, einschließlich ei­­nes gewissen Betrages zur freien Verfügung.17 Dazu kommt, dass die Armutsgrenze in den letzten Jahren nicht angepasst wurde, obwohl die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Gewerkschaften schätzen, dass heute ein Mindestlohn von 500 € pro Monat nötig sei, um die Lebenshaltungskosten eines Arbeiters oder einer Arbeiterin und ihrer Familien zu bestreiten.18 5 6 Foto Boulberj El Houssaine Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit Nicht nur sind die Löhne in der Bohnenproduktion ex­ trem niedrig, die Arbeiter/innen müssen häufig auch unfreiwillig Überstunden leisten. Vor allem in der Hochsaison sind die Arbeitstage oft bis zu 14 Stunden lang. Ob alle Überstunden korrekt abgerechnet und bezahlt werden, ist für die Arbeiter/innen nicht immer nachvollziehbar, da häufig keine Lohnabrechnungen ausgestellt werden. Die Arbeiter/innen trauen sich jedoch kaum, Überstunden zu verweigern, denn dies könnte Bestrafung oder die Entlassung zur Folge haben. Lediglich bei QBM fanden die Arbeiter/innen die Anzahl der Überstunden akzeptabel.19 Überarbeitung ist nicht die einzige Gesundheitsgefahr für die Arbeiter/innen. In der intensiven Bohnenproduktion werden Pestizide eingesetzt, jedoch werden dabei oft die nötigen Vorsichtsmaßnahmen missachtet. Schutzausrüstungen sind nur bei QBM ausreichend vorhanden. Über 60 Prozent der befragten Arbeiter/in­ nen leiden inzwischen an verschiedenen Allergien oder Atemwegsproblemen. Die nationale Gesetzgebung verlangt zwar die Einrichtung eines eigenen medizinischen Dienstes für Gesundheit am Arbeitsplatz, bei Terre Agronomique, Alamo und Guernikako wird dieser allerdings von den befragten Arbeiter/innen als völlig unzureichend beschrieben: Es gebe lediglich hin und wieder eine Sprechstunde mit einem Vertragsarzt, Räumlichkeiten mit Instrumenten oder Medikamenten seien nicht vorhanden und Behandlungen müssten selber finanziert werden.20 Ein weiteres Sicherheitsproblem in allen untersuchten Betrieben ist der Transport zu den Feldern. Fast alle Feld­ arbeiter/innen werden von Unternehmensfahrzeugen zur Arbeit und zurück transportiert. Allerdings sind die Straßen und Wege meist in schlechtem Zustand und die Fahrzeuge oft veraltet und nicht für den Transport von Menschen geeignet. Sitze oder gar Sicherheitsgurte sind selten vorhanden. Immer wieder kommt es dabei zu schweren, zum Teil tödlichen Unfällen; in der ­untersuchten Anbauregion gab es 2011 und 2012 insgesamt acht Tote.21 QBM hat inzwischen angekündigt, innerhalb dieses Jahres für geeignete Transportmittel sorgen zu wollen.22 „Oft sind wir in einem Lastwagen übereinander gestapelt wie Tiere, Männer und Frauen zusammen.“ Feldarbeiter Mit der Ankunft vieler Arbeiter/innen aus anderen Regio­nen Marokkos haben sich in Souss Massa Draa neue, slum-ähnliche Wohnviertel entwickelt. Die meisten haben zwar Elektrizität und Wasser, jedoch keinen Anschluss an die Kanalisation.23 Einige Arbeiter/innen wohnen in Wohnheimen in den Packstationen. Zwar sind diese Unterkünfte kostenlos, jedoch steigt dadurch die Abhängigkeit vom Unternehmen und somit das Risiko für die Arbeiter/innen, unfreiwillig Überstunden leisten zu müssen. „Seit 2006 haben sich die Arbeitsbedingungen bei Terre Agronomique verschlechtert. Sie haben Unterkunfts­viertel für die Arbeiter eingerichtet. Zuerst dachten wir, dass es eine gute Idee ist, so nah bei der Arbeit zu wohnen, da wir dann nicht jeden Tag pendeln müssen, aber wir wurden viel stärker ausgenutzt. Sie konnten uns bis spät in die Nacht arbeiten lassen.“ Ehemaliger Arbeiter von Terre Agronomique 7 8 Besonders trifft es Frauen Für Frauen sind die Bedingungen in der Bohnenpro­ duktion besonders schwierig. Obwohl es einen Rechtsanspruch auf eine dreimonatige Mutterschutzfrist gibt, werden schwangere Frauen häufig entlassen und erst nach der Geburt wieder angestellt. Lediglich bei QBM erhalten schwangere Frauen 90 Tage Mutterschutz. Keines der Unternehmen bietet Kinderbetreuung an, QBM beteiligt sich allerdings an den Kosten einer Kindertagesstätte in der Nähe des Arbeitsplatzes.24 Über die marokkanische Sozialversicherung CNSS (Caisse Nationale de la Sécurité Sociale) haben Arbeiter/innen Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschuss, einen Familienbetrag (bis zu 54 € pro Monat) und andere ­Sozial- und Gesundheitsbezüge – allerdings nur, wenn sie bei der Sozialversicherung gemeldet sind. Zwar sind alle Betriebe verpflichtet, ihre Arbeiter/innen zu melden und Beiträge zu zahlen, nur die wenigsten Arbeiter/in­ nen im Landwirtschaftssektor sind jedoch tatsächlich gemeldet, nämlich gerade einmal sechs Prozent. Von den befragten Arbeiter/innen im Grüne-BohnenSektor sind inzwischen viele gemeldet, aber immer noch gibt es bei Guernikako, Terre Agronomique und Alamo Arbeiter/innen ohne regulären Arbeitsvertrag. Bei QBM sind seit 2012 nach Protesten alle Arbeiter/innen angemeldet.25 Auch von dem nicht in der SOMO-Studie untersuchten Bohnenproduzenten Emporio Verde, der auch deutsche Unternehmen beliefert, gibt es Berichte über Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung von Ar­ beiter/innen.26 Gewerkschaftsrechte werden missachtet Gewerkschaftsarbeit wird im landwirtschaftlichen Sektor Marokkos oft behindert. Gewerkschaftsmitglieder sind Repressalien ausgesetzt. Auch in der Produktion von grünen Bohnen ist dies nicht anders.27 „Das Unternehmensmanagement diskriminiert Gewerk­ schaftsmitglieder. Sie behandeln G ­ ewerkschaftsmitglieder wie Kriminelle und nutzen jede Chance, um uns zu be­ strafen.” Arbeiter im Bohnensektor Kaum ein Unternehmen steht im Dialog mit den Gewerkschaften; lediglich QBM toleriert Gewerkschaften. Jedoch werden auch in diesem Unternehmen keine Tarifverhandlungen geführt, und die befragten Gewerkschaften berichten von Entlassungen aufgrund von Gewerkschaftszugehörigkeit.28 Letzteres ist im landwirtschaft­ lichen Sektor von Marokko gang und gäbe; auch von den anderen im Rahmen der SOMO-Studie untersuchten Bohnenproduzenten, Terre Agronomique, Guernikako, Alamo sowie von dem in dieser Studie nicht untersuchten Bohnenproduzenten Emporio Verde, gibt es Berichte über Entlassungen aufgrund von Gewerkschaftszuge­ hörigkeit.29 „Um gewerkschaftliche Organisation zu verhindern, hat der Chef Arbeiter aus weit entfernten Regionen angeheu­ ert, die hier niemanden kennen und sich nicht bei den lokalen Behörden beschweren können. […] Selbst wenn sich jemand bei den Behörden beschwert, wird nichts passieren, weil der Chef zu viel Einfluss hat. […] Wenn jemand überhaupt nur über gewerkschaftliche Organi­ sation nachgedacht hat, wurde er schon mit Entlassung bedroht.“ Ehemaliger Arbeiter von Terre Agronomique 9 Foto Boulberj El Houssaine 10 Marokkanische Bohnen in deutschen Supermärkten Wo genau landen die vielen grünen Bohnen aus Marokko? Zwar werden pro Jahr knapp 2.300 Tonnen Bohnen aus Marokko nach Deutschland importiert30, es ist je­doch nicht klar, wer diese riesige Menge in Deutschland kauft und verkauft. In den Supermärkten wird das Ursprungsland nur bei Frischgemüse angegeben – viele grüne Bohnen werden jedoch tiefgekühlt oder in Konserven verkauft. In beiden Fällen besteht keine Pflicht zur Angabe des Herkunftslandes. In Marokko wurden die Bohnenproduzenten nach ih­r­en Exportpartnern befragt. QBM exportiert nach eigen­en Angaben rund 20 Prozent seiner Bohnen nach ­Deutschland. Terre Agronomique und Emporio führen nach eigenen Angaben ca. 30 Prozent ihrer Bohnen nach Deutschland aus.31 Die übrigen genannten Betriebe liefern laut den Angaben der SOMO-Studie nicht nach Deutschland. Auf Nachfrage gaben Edeka, Aldi Nord, Rewe und Kaiser’s an, dass sie grüne Bohnen sowohl aus Marokko als auch aus anderen Produktionsländern beziehen. Edeka bezieht grüne Bohnen von einer Vielzahl von Lieferanten, unter anderem von QBM.32 QBM gehört zu dem niederländischen Mutterunternehmen Van Oers United. Der Hauptlieferant marokkanischer Bohnen von Aldi Nord und Rewe ist ebenfalls QBM bzw. Van Oers United.33 Kaiser’s Tengelmann gab an, in 2013 marokkanische Bohnen ausschließlich von Van Oers United bzw. QBM bezogen zu haben; in 2012 hätte Van Oers United über 90 Prozent der marokkanischen Bohnen geliefert.34 Mit Van Oers United als Lieferanten pflegen Edeka, Aldi Nord, Rewe und Kaiser’s Tengelmann Geschäftsbeziehungen zu einem Unternehmen, dessen Tochterbetrieb QBM in Marokko seinen Arbeiter/innen zwar etwas bessere Arbeitsbedingungen als die übrigen Ex­por­teure bietet, jedoch sind die Zustände auch dort immer noch zu beklagen. Die gezahlten Löhne bei QBM liegen zwar leicht über dem in Marokko gelten­ den Mindest­lohn, sind jedoch weit entfernt von einem existenzsichernden Lohn, der ausreicht, um die Grundbedürfnisse der Arbeiter/innen und ihrer Familien zu befriedigen. Zudem führt QBM keine Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften, und es gibt Berichte über Entlassungen von Gewerkschaftsmitgliedern35 und mangelnde Sicherheit und Verkehrstauglichkeit der Transportfahrzeuge für die Arbeiter/innen36. QBM hat angekündigt, sich innerhalb dieses Jahres um eine Verbesserung des Transports zu kümmern. Woher stammen die übrigen marokkanischen Bohnen, die bei Edeka, Aldi Nord und Rewe verkauft werden? Das geht aus den Informationen der Unternehmen nicht hervor – sie alle erwähnen lediglich ihre Lieferbezieh­ungen zu Van Oers United mit QBM. Nach Eigenrecherche in Supermärkten konnte lediglich festgestellt werden, dass Lidl seine grünen Bohnen unter anderem von dem marokkanischen Produzenten Emporio Verde bezieht. Emporio Verde war zwar nicht Gegenstand der Feld­ untersuchung von SOMO, es gibt jedoch Berichte über fehlende und mangelhafte Meldung der Arbeiter/innen im Sozialversicherungssystem CNSS 37 sowie über Entlassungen aufgrund von Gewerkschaftszugehörigkeit.38 An wen Terre Agronomique seine Bohnen in Deutschland liefert, bleibt aufgrund ungenügender Transparenz der Lieferketten im Dunkeln. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Deutsche Supermarktketten in der Verantwortung Die großen Supermarktketten stehen durch ihre enor­me Marktmacht in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich die sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen bei ihren Lieferanten verbessern und die Verbraucher/innen qualitativ hochwertige und sozial gerecht erzeugte Produkte kaufen können. Die Supermarktketten, die in Deutschland grüne Bohnen aus Marokko verkaufen, müssen sich auch um die Produk­ tionsbedingungen in den Erzeugerländern kümmern. Edeka & Netto „Als einer der führenden deutschen Lebensmittelhändler sehen wir uns in der Verantwortung, an einer dauerhaften Verbesserung der Arbeitsbedingungen in unseren Lieferländern mitzuwirken.“39 Rewe „Die REWE Group sieht sich in der Verantwortung, faire und angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern. So verlangt sie von Lieferanten, weltweit gültige Sozialstandards zu befolgen.“40 Glaubt man den Versprechen der großen Supermarktketten auf ihren Websites, dann sind sie sich ihrer sozi­­alen Verantwortung für die Lieferketten durchaus bewusst und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Aldi Nord „ALDI und seine Liefe­ ranten haben sich verpflichtet, den Aufbau von Strukturen zu unterstützen, mit denen die Einhaltung von verbindlichen Sozialund Umweltstandards kontrolliert wird.“41 Kaiser’s Tengelmann „[Wir] haben […] 2012 einen verbindlichen Verhaltenskodex für unsere Lieferanten entwickelt, mit dem wir uns zugleich zur Ein­haltung universeller Menschen- und Arbeits­rechte in unseren Geschäftsbeziehungen bekennen.“42 Lidl „Wir übernehmen in unserem ­täglichen Handeln ökonomische, soziale und ökolo­gi­ sche Verantwortung.“43 11 12 Edeka, Rewe, Aldi Nord und Lidl werben zudem mit ihrer Mitgliedschaft in internationalen Initiativen. So haben sich zum Beispiel Edeka, Rewe, Aldi Nord und Lidl der Business Social Compliance Initiative (BSCI) angeschlossen, einer Unternehmens-Initiative mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten zu verbessern.44 Die Mitglieder verpflichten sich zur ­Einhaltung eines Verhaltenskodexes, der unter ande rem auf den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, dem UN Global Compact und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen beruht. Er enthält Vorgaben zur Achtung von Gewerkschaftsrechten, Zahlung von angemessenen Löhnen, zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Einhaltung von Umweltstandards sowie das Verbot von Diskriminierung, exzessiven Überstunden sowie Kinderund Zwangsarbeit. Außerdem verpflichtet er die Liefe­ ranten zur Einhaltung der nationalen Gesetze.45 Alle Unternehmensgruppen fordern außerdem von ihren Obst- und Gemüseerzeugern eine Zertifizierung nach dem Qualitätsstandard GlobalG.A.P., der unter ande­rem auch Vorgaben zum Arbeitsschutz enthält.46 Die vorliegende Broschüre zeigt jedoch, dass bei Edeka, Rewe, Aldi Nord, Lidl und Kaiser’s Tengelmann hinsichtlich der Arbeitsbedingungen bei ihren Bohnenproduzenten noch eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft. Einige verweisen darauf, dass sie aufgrund der indirekten Lieferbeziehungen weder über ausreichend Einfluss noch Informationen verfügen: Rewe „Die REWE Group importiert keine Boh­ nen direkt. Aufgrund der Tatsache, dass Marokko wie beschrieben für unsere Beschaffungspolitik eine untergeordnete Rolle spielt, sind unsere Ein­ flussmöglichkeiten auf die Produktionsbedingungen prinzipiell begrenzt.“47 Lidl „Wir pflegen keine direkten Geschäftsbeziehungen zu dem von Ihnen genannten Lieferanten ‚Emporio Verde‘ in Marokko und können daher keine eigenen als auch detailgenauen Aussagen zu Ihren Rechercheergebnissen machen.“48 Auch wenn Lidl seine Bohnen nicht von Emporio Verde selbst, sondern über Zwischenhändler bezieht, sollte Lidl als sozial verantwortliches Unternehmen, als das es sich darstellt, auch dann die Verantwortung für die von ihm verkauften Produkte übernehmen, wenn es sie nicht direkt vom Hersteller bzw. Erzeuger bezieht. Das Gleiche gilt für Rewe, das nach eigenen Aussagen von seinen Lieferanten fordert, Sozialstandards einzuhalten. Rewe bezieht nach eigenen Angaben rund 20 Prozent seiner Bohnen aus Marokko. Seine Einflussmöglichkeiten auf die dortigen Produktionsbedingungen sind durchaus vorhanden und nicht zu gering, um Verant­ wortung zu übernehmen und aktiv zu werden. Die Unternehmens­verantwortung für die ­Achtung der Menschen­rechte Die UN-Leitprinzipien 51 beruhen auf drei Säulen 3 Zugang zu effektiven Rechts­mitteln 1 Staatliche Pflicht 2 Unternehmensverant- zum Schutz der Menschen­ rechte wortung für die Achtung der Menschenrechte Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, Menschen durch geeignete Maßnahmen vor Menschenrechtsverstößen durch Unternehmen zu schützen. Unternehmen stehen in der Verantwortung, Menschenrechte zu achten, mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu beenden und zu beheben. Unabhängig von ihren freiwilligen Selbstverpflichtungen stehen Supermarktketten in der Verantwortung, international anerkannte Menschenrechte einzuhalten. Was das genau für das Unternehmensverhalten heißt, ist ausführlich in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte dargelegt.49 Die Umsetzung der UN-Leitprinzipien bedeutet für Supermarktketten, dass sie negativen Auswirkungen ihres Handelns auf Menschenrechte vorbeugen und im Falle von Menschenrechtsverstößen diese beheben und wiedergutmachen müssen. Diese Verantwortung bezieht sich nicht nur auf die menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer eigenen Aktivitäten, sondern auch auf diejenigen ihrer Lieferanten.50 Als Teil ihrer Schutzverpflichtung müssen Staaten den von Menschenrechtsverstößen Betroffenen Zugang zu gericht­ lichen und außergerichtlichen Beschwerdemöglichkeiten ver­schaffen, damit die Verstöße untersucht, geahndet und wieder gutgemacht werden können. Die Bezahlung von angemessenen Löhnen sowie das Recht, Gewerkschaften zu gründen, sind Gegenstand internationaler Menschenrechtsstandards. Unabhängig von dem national festgelegten Mindestlohn ist das Recht auf einen gerechten Lohn, der die Grundbedürfnisse der Arbeiter/innen und ihrer Familien befriedigt, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie in der dreigliedrigen IAOGrundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik52 niedergelegt. Das Recht, Gewerkschaften zu gründen, ist in Art. 22 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben. 13 14 Was müssen Super­markt­ ketten ­ä ndern? Nach wie vor ist es für Verbraucher/innen nicht ersichtlich, von welchen Be­trieben die grünen Bohnen in den Supermärkten stammen und unter welchen Bedingungen sie produziert wurden. Dort, wo die Herkunft be­­kannt ist, stehen die Produktionsbedingungen und die gezahlten Löhne im Widerspruch zum Anspruch der großen Supermarktketten, sich sozial verantwortlich zu verhalten. Damit sich die Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern verbessern, fordert Die Christliche Initiative Romero die Supermarktketten auf: Echte soziale Selbstverpflichtungen einzugehen. Zu den einzuhaltenden Standards müssen auch das Recht auf einen existenzsichernden Lohn und eine reguläre Anstellung gehören. Menschenwürdige Arbeitsbe­ dingungen müssen für die gesamte Lieferkette sichergestellt werden. Gewerk­schaften, Arbeiter/innen und zivilgesellschaftliche Organisationen sollten bei der Planung und Durchsetzung von Initiativen und bei Kontrollen beteiligt werden. 1 Informationen zur Herkunft ihrer Produkte und zu ihrer Geschäfts­ praxis zu Umwelt und Arbeitsbedingungen bei sich und ihren Lieferan­ ten offenzulegen. Nur so können die Versprechen der Supermarktketten, verantwortlich zu handeln, überprüft werden. 2 Ihre Einkaufspolitik zu ändern, um ihren Lieferanten die Durchsetzung besserer Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Insbesondere müssen sie Lieferanten angemessene Preise zahlen, damit diese den Kostendruck nicht entlang der Lieferkette weitergeben. 3 Die Politik in der Pflicht Selbstverpflichtungen von Unternehmen allein reichen nicht aus. Auch die Politik steht in der Pflicht: Die Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, Menschen vor Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu schützen. Um diese Schutzpflicht zu erfüllen, reicht es nicht aus, frei­willige Maßnahmen von Unternehmen zu fördern. Vielmehr ist es not­ wendig, verbindliche Regeln zu schaffen. Nur gesetzlich verbindliche, einheitliche Regeln schaffen einen fairen Wettbewerb und ermöglichen es verantwortungsbewussten Verbraucherinnen und Verbrauchern, ethische Kaufentscheidungen zu treffen. 15 Foto Boulberj El Houssaine 16 Menschen- und Arbeits­ rechte schützen Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass deutsche Unternehmen Menschenrechte einhalten – sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern. Die Christliche Initiative Romero fordert die Bundesregierung auf: Unternehmen zu verpflichten, Informationen zur Geschäftspraxis in Bezug auf Menschen- und Arbeitsrechte, Umwelt- und Klimaschutz sowie Korruption offenzulegen. Zudem sollten Unternehmen ­Informationen zur Unternehmensstruktur, zu Lieferanten und Produktionsstandorten ver­öffentlichen. Herkunftsländer, Produktionsbetriebe und Zulieferer sollten nicht nur auf frischem Obst und Gemüse ausgewiesen sein, sondern auch bei Tiefkühl- und Dosenprodukten. 1 Eine gesetzliche Sorgfaltspflicht für deutsche Unternehmen zur Ach­ t­ung der Menschen- und Arbeitsrechte auch in Bezug auf Tochter­ unternehmen und Lieferanten einzuführen. Sie sollte Unternehmen gesetzlich vorschreiben, die Menschenrechtsauswirkungen ihrer Tätigkeiten zu prüfen und dabei auch die Lieferkette einzubeziehen. 2 Effektive Rechtsmittel bei Menschenrechtsverstößen durch deutsche Unternehmen einschließlich ihrer ausländischen Tochter- und Zulieferbetriebe bereitzustellen. Klagen durch Betroffene aus dem Ausland müssen in Deutschland rechtlich ermöglicht und die finanziellen und prozessualen Hürden verringert werden. Staatlicher Rechtsschutz sollte durch nichtstaatliche Beschwerdemechanismen ergänzt werden. 3 Für einen fairen Wettbewerb Darüber hinaus muss die Bundesregierung dringend Maßnahmen ergreifen, um die Marktmacht der großen Supermarktketten einzuschränken und dem Missbrauch ihrer Nachfragemacht vorzubeugen. Die großen Supermarktketten können von Herstellern und Erzeugern immer niedrigere Preise und günstigere Einkaufsbedingungen fordern. Der Preis- und Kostendruck wird entlang der Lieferkette weitergegeben, letztendlich haben die Arbeiter/innen auf den Feldern und in den Fabriken weltweit das Nachsehen. „Gerne würden wir die Arbeiter besser behandeln, aber wir sind dem ­Konkurrenzdruck ausgeliefert.“ Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Betriebes in Marokko53 Die Christliche Initiative Romero Fordert von der Bundesregierung, dass sie: Das Verbot unfairer Einkaufspraktiken in das Wettbewerbsrecht auf­nimmt und mit effektiven Sanktionsmöglichkeiten ausgestaltet. Die bestehende Gesetzeslage verbietet in bestimmten Fällen bereits den Einsatz unfairer Handelspraktiken; Lieferanten nutzen die vorhandenen Rechtsmittel jedoch kaum, da sie bei Beschwerden Nachteile befürchten. Deren Anonymität sollte bei Klagen und Beschwerden im Rahmen der Miss­ brauchsaufsicht bei gleichzeitiger Wahrung des Rechtsstaatsprinzips durch erweiterte Verbandsklagerechte und Beweiserleichterungen gewährleistet werden. Zudem sollte die Aufnahme eines Beispielskatalogs typischer unfairer Handelspraktiken in das Gesetz mehr Rechtsklarheit schaffen und die Ahndung von Verstößen vereinfachen. 1 Sicherstellt, dass bei der kartellrechtlichen Zusammenschlusskon­ trolle von Unternehmen die Auswirkungen auf Lieferanten einbezogen werden. Zudem sollte im Wettbewerbsrecht der Schwellenwert für die Vermutung einer marktbeherrschenden Stellung abgesenkt werden. 2 Unabhängige Kontrollmechanismen einführt. Eine unabhängige Schlichtungsstelle sollte den Einsatz unfairer Einkaufspraktiken von Supermärkten gegenüber ihren Zulieferern überwachen und dokumentieren. Sie sollte die Befugnis haben, in Missbrauchsfällen anonym eingereichten Beschwerden von Betroffenen oder ihren Interessenvertretern nachzugehen. Die Beschlüsse der Schlichtungsstelle sollten bindend sein und Zuwiderhandlungen mit wirkungsvollen Sanktionen belegt werden. 3 17 18 Endnoten 1 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und 20 a.a.O., S. 65 ­Ver­braucherschutz (BMELV): Einkaufsstätten privater 21 a.a.O., S. 63 ­Haushalte für ausgewählte Nahrungsmittel, 2012, in: Statistisches Jahrbuch [ berichte.bmelv-statistik.de/­ 22 Van Oers United: E-Mail an SOMO vom 28.01.2013 SJT-4104250-2011.pdf ] 23 Haut-Commissariat au Plan, Direction Régionale Souss Massa 2 Vgl. Bundeskartellamt, Pressemeldung vom 14. Februar 2011 sowie Angaben eines Mitarbeiters des Bundeskartellamtes vom März 2013 3 BMELV: Verbrauch von Gemüse nach Arten, 2012, in: Statistisches Jahrbuch [ berichte.bmelv-statistik.de/­ SJT-4040500-0000.pdf ] 4 BMELV: Anbau, Ertrag und Ernte von Freilandgemüse, 2012, in: Statistisches Jahrbuch [ berichte.bmelv-statistik.de/­ SJT-3080500-0000.pdf ] 5 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Einfuhr von Bohnen nach Deutschland in den Jahren 2007 bis 2011, 2012, in: Statistisches Jahrbuch [ berichte.bmelv-statistik.de/­ AHT-0033458-0000.pdf ] 6 Deutsche Industrie- und Handelskammer Marokko: Die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Marokko, 2010 7 ebd. 8 M. Ollivier: Die Plastikebene Marokkos, in: Europäisches BürgerInnen Forum, Archipelausgabe 174, 29. September 2009. [ www.forumcivique.org/de/artikel/­ die­-­plastikebene-marokkos ] 9 ebd. 10 SOMO: Spilling the Beans, 2013, S. 54 11 M. Ollivier: Die Plastikebene Marokkos, in: Europäisches BürgerInnen Forum, Archipelausgabe 174, 29. September 2009 [ www.forumcivique.org/de/artikel/ die-plastikebene-marokkos ] 12 ebd. 13 Haut-Commissariat au Plan, Direction Régionale Souss Massa Drâa: Etude sur les conditions sociales au niveau de la commune d’Ait Amira, 2007 14 SOMO: Spilling the Beans, 2013, S. 54 15 a.a.O., S. 56 16 Haut-Commissariat au Plan, Maroc: Pauvreté, developpement humain et developpement social au Maroc, September 2004, S. 5 17 Vgl. Fair Wear Foundation: Living wage: Fair Wear Foundation policy and practice, November 2010 [ www.fairwear.org/ul/cms/fck-uploaded/documents/ policydocs/fwflivingwagepolicynov2010.pdf ] Drâa: Etude sur les conditions sociales au niveau de la commune d’Ait Amira, 2007 24 ebd. 25 ebd. 26 Maghress: Syndicat: Du grabuge dans le Souss, 2007 [ www.maghress.com/fr/challenge/1545 ] 27 SOMO: Spilling the Beans, 2013, S. 66 28 ebd. 29 Bericht über Emporio Verde: Nidal, 21. April 2012: Communiqué de la FNSA-UMT [ emi-cfd.com/echanges-partenariats12/ spip.php?article112 ] 30 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Einfuhr von Bohnen nach Deutschland in den Jahren 2007 bis 2011, 2012 31 SOMO: Spilling the Beans, 2013, S. 69 32 E-Mail der Fa. Edeka vom 6.05.2013: „Wir beziehen grüne Boh­- nen von einer Vielzahl von regionalen und zum Teil auch inter­ nationalen Lieferanten, dazu zählt auch der von Ihnen genannte Betrieb Quality Bean Maroc.“ 33 Brief der Fa. Aldi Nord vom 29.04.2013: „Hauptlieferant für Bohnen aus Marokko ist das niederländische Unternehmen Van Oers United […] .“ E-Mail der Fa. Rewe vom 03.05.2013: „Hauptlieferant aus ­ arokko ist QBM (ca. 90 Prozent). Waren von anderen Liefe­ M ranten werden nur zur Abdeckung von Spitzen bestellt.“ 34 E-Mail der Fa. Kaiser’s Tengelmann vom 30.04.2013: „[In] diesem Jahr ist die Fa. van Oers der einzige Lieferant für marok­ kanische Boh­nen, im Vorjahr machte van Oers bei marokkani­ schen Bohnen mit über 90% bereits ebenfalls den Großteil der marokkanischen Bohnen aus.“ 35 SOMO: Spilling the Beans, 2013, S. 66 36 Van Oers United, E-Mail an SOMO vom 28.01.2013 37 Maghress: Syndicat: Du grabuge dans le Souss, 2007 [ www.maghress.com/fr/challenge/1545 ] 38 Bericht über Emporio Verde: Nidal, 21. April 2012: Communiqué de la FNSA-UMT [ emi-cfd.com/echanges-partenariats12/ spip.php?article112 ] 39 Edeka-Website: Fairer Handel: Gut, wenn alle profitieren [ www.edeka-gruppe.de/Unternehmen/de/verantwortung/ produkte_1/fairerhandel/fairerhandel.jsp ] 18 SOMO: Spilling the Beans, 2013, S. 58 Netto-Website: Engagement. Für die Einhaltung von sozialen Mindeststandards 19 a.a.O., S. 62 [ www.netto-online.de/Sozialstandards.chtm ] Impressum 40 Rewe: Nachhaltigkeitsbericht 2009/2010, 2011, S. 68 [ www.rewe-group-nachhaltigkeitsbericht.de/2010/ de/dl/REWE_Group_NB_2010.pdf ] 41 Aldi-Nord-Website: Geprüft und kontrolliert – BSCI [ www.aldi-nord.de/aldi_zertifikate_und_siegel_507.html ] 42 Kaiser’s Tengelmann: Nachhaltigkeitsbericht 2011, 2012, S. 42 [ www.kaisers.de/fileadmin/corporate/Media/NHB2011 ] 43 Lidl-Website: Unternehmensgrundsätze [ www.karriere-bei-lidl.de/cps/rde/xchg/SID-1509E690-­ B7F5FA2D/lidl_ji/hs.xsl/5304.htm ] 44 BSCI-Website: Participating companies [ www.bsci-intl.org/ about-bsci/members ] 45 BSCI: Code of Conduct [ www.bsci-intl.org/resources/ code-of-conduct ] 46 GlobalG.A.P.-Website: Retail and Food Service Members [ www2.globalgap.org/members.html ] Herausgeberin Christliche Initiative Romero (CIR) Breul 23 48143 Münster Tel. +49 2 51 / 8 95 03 E-Mail [email protected] www.ci-romero.de Redaktion Johanna Birk Sandra Dusch Silva (CIR / V.i.S.d.P) Autorinnen Christine Pohl Franziska Humbert 47 E-Mail der Fa. Rewe vom 3. Mai 2013 48 Brief der Fa. Lidl vom 25. April 2013 49 UN Office of the High Commissioner for Human Rights: Guiding Principles on Business and Human Rights, 2011 [ www.ohchr.org/Documents/Publications/ GuidingPrinciplesBusinessHR_EN.pdf ] 50 Vgl. Prinzip 13 der UN-Leitprinzipien, ebd. Layout Judith Fehlau Malte Herok Foto Rückseite Boulberj El Houssaine 51 ebd. 52 Internationale Arbeitsorganisation (IAO): Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und ­ ozialpolitik, 2006, Art. 34: „Diese Löhne, Leistungen und S Arbeitsbedingungen sollten der wirtschaftlichen Lage des Unter­ nehmens entsprechen, aber zumindest ausreichend sein, um die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen zu erfüllen.“ 53 M. Ollivier: Die Plastikebene Marokkos, in: Europäisches BürgerInnen Forum, Archipelausgabe 174, 29. September 2009 [ www.forumcivique.org/de/artikel/ die-plastikebene-marokkos ] Bei der Christlichen Initiative Romero können Sie auch folgende Materialien zum Thema bestellen: Studie Im Visier: Orangensaft Aktionszeitung Ausgepresst! Orangensaft im Fokus 5,– €* gratis* Broschüre WEARFAIR – Wegweiser Textillabel 1,– €* Persiflage Aldi informiert gratis* Studie Im Visier: Discounter 5,– €* Weitere Publikationen sowie Bestellhinweise finden Sie unter www.ci-romero.de/bestellen Die vorliegende Studie wurde mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union erstellt. Die darin vertretenen Standpunkte geben die Ansicht des Herausgebers wieder und stellen in keiner Weise die offizielle Meinung der Europäischen Union dar. 19 20 Sich gegen Ungerechtigkeitsverhältnisse einzusetzen, ist seit 1981 die ­Moti­vation der Christlichen Initiative Romero (CIR). Während es in den 1980er Jahren um ein Ende der Bürgerkriege in Ländern Mittelamerikas ging, steht heute unter anderem der Kampf gegen die unwürdigen Arbeitsbedingungen von Frauen und Männern im Vordergrund, die Kleidung oder Orangen­saft für den globalen Markt fertigen. In zahlreichen Netzwerken verleiht die Christliche Initiative Romero den Opfern der Globalisierungs­ folgen eine Stimme. Sie informiert über prekäre Arbeitsverhältnisse, konkrete Arbeitsrechtsverletzungen und Ausbeutung. Um die globalen Verhältnisse langfristig zum Besseren zu verändern, braucht es einen starken Süden. Deswegen unterstützt die CIR PartnerInnenorganisationen in Mittelamerika. Dank enger Kontakte zu Frauen- und Menschenrechtsorganisationen in Mittelund Süd­amerika kann die CIR Lügen und Ausflüchten der Konzerne Paroli bieten. Weitere Informationen unter www.ci-romero.de Nicht die Bohne wert Unfaire Arbeitsbedingungen in der ­Lieferkette deutscher Supermärkte