Nicht die Bohne wert

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Nicht die
Bohne wert
Unfaire Arbeitsbedingungen in der
­Lieferkette deutscher Supermärkte
2
Die vorliegende Broschüre beruht auf ­Ergebnissen
von Felduntersuchungen in Marokko, einem der fünf
größten Lieferländer von Bohnen nach Deutsch­land,
für die Studie „Spilling the ­Beans“ der niederländi­
schen Organisation SOMO. Dafür wurden insge­
samt 89 Feld­arbeiter/innen und Arbeiter/innen aus
Packstationen von vier führenden Bohnenproduzen­
ten – Quality Bean Maroc (QBM), Guernikako, Terre
Agronomique und ­Alamo – aus der Region Souss
Massa Draa zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.
Foto Christian Delbert | Shutterstock.com
Einführung
Zusätzlich fließen marokkanische
Exporte über Frankreich und Spanien
nach Deutschland, die somit nicht
in der deutsch-marokkanischen
Handels­statistik verzeichnet sind.
„Jedem, der auch nur über Gewerkschaftsorganisation
nachdachte, wurde mit Entlassung gedroht.“
Ehemaliger Arbeiter bei Terre Agronomique
Wer heute in Deutschland Gemüse kaufen will, kommt
an den großen Supermarktketten kaum vorbei: 90 Prozent des Frischgemüses gehen in Discountern, SBWaren­häusern und sonstigen Supermärkten über die
Ladentheke.1 Gegenwärtig teilen sich die vier führenden
Supermarktketten Edeka, Rewe, Aldi und die SchwarzGruppe (Lidl und Kaufland) rund 85 Prozent des Lebens­mittelmarktes.2 Sie sind heute das Nadelöhr, das Hundert­
tausende Gemüseproduzenten beim Absatz ihrer Ware
auf dem Weg zu Millionen von Verbraucherinnen und
Verbrauchern passieren müssen.
Im ständigen Kampf um Marktanteile locken Supermarkt­ etten Kundinnen und Kunden mit Billigpreisen. Um den
k
eigenen Profit nicht zu schmälern, wird der Preisdruck an
Lieferanten und Erzeuger weitergege­­ben – die Leid­
tragen­den sind die Arbeiter/innen am anderen Ende der
Lieferkette: Ihre Löhne sinken und Arbeitsbedingungen
verschlechtern sich. Zwar prei­sen die Supermarktketten
auf ihren Websites und in CSR-Berichten (Corporate
Social Responsibility) ihre soziale Verantwortung für
Mensch und Umwelt an, die Wirklichkeit sieht jedoch
oft anders aus. Die vorliegen­­de Broschüre zeigt am
Bei­spiel von grünen Bohnen, wie groß die Diskrepanz
zwischen den CSR-Versprechen der großen Supermarktketten und der Realität ist.
Die beliebten grünen Bohnen (Buschbohnen, Brechbohnen, Stangenbohnen, Prinzessbohnen) sind in den
Supermärkten – frisch, tiefgekühlt und in Konserven –
ganzjährig zu finden. Pro Jahr essen wir in Deutschland
pro Kopf durchschnittlich knapp zwei Kilogramm Bohnen.3 Aber wissen wir eigentlich, wo die grünen ­Stangen
herkommen und unter welchen Bedingungen sie pro­
du­ziert werden? Bohnen wachsen hervorragend auch
unter den klimatischen Bedingungen in Deutschland.
2011 wurden hierzulande 39.000 Tonnen Busch- und
Stangenbohnen angebaut4, gleichzeitig werden aber
fast 19.000 Tonnen Bohnen pro Jahr nach Deutschland
importiert, 8.300 Tonnen davon aus Nicht-EU-Ländern.5
Grüne Bohnen gehören EU-weit zu den beliebtesten
aus Entwicklungsländern importierten Gemüsearten –
bislang gibt es aber nur wenige Informationen über die
Bedingungen, unter denen sie produziert werden.
3
4
Das Plastikmeer
von Marokko
Foto Boulberj El Houssaine
Die meisten Leute denken bei Marokko nicht zuerst an
Bohnen, sondern an Reisen und Tourismus. Das nord­
afrikanische Land ist jedoch ein wichtiges Anbauland
für Obst und Gemüse. Die Landwirtschaft ist von zen­
traler Bedeutung für die marokkanische Wirtschaft:
Rund 21 Prozent der Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt, 80 Prozent der Landbevölkerung arbeitet
im Agrarsektor.6 Eine der wichtigsten Anbauregionen ist
Souss Massa Draa7 im Zentrum Marokkos – hier wird
in einem gigantischen „Plastikmeer“ Obst und Gemüse
produziert. Die Betriebe sind 300 bis 400 Hektar groß
und die Anbauflächen von Plastikdächern überspannt.8
Die intensive Landwirtschaft hat massive ökologische
und soziale Auswirkungen. Die Bodenfruchtbarkeit
nimmt ab, der Grundwasserspiegel sinkt, oberflächliche
Wasservorräte sind durch Dünger und Nitrat ­verschmutzt.9
Die Sozialstruktur der Region hat sich völlig verändert:
Früher war die Region von kleinbäuerlichen Betrieben ge­­prägt, heute arbeiten hier rund 70.000 Landarbeiter/innen zu Niedriglöhnen unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Viele von ihnen sind sozial und kulturell
entwurzelte Saisonarbeiter/innen aus anderen Regionen
Marokkos.10
60 bis 70 Prozent des in Marokko produzierten Gemüses
werden nach Westeuropa exportiert11.
Hungerlöhne
„Mit meinem gegenwärtigen Lohn ist es schwierig, die
Bedürfnisse meiner Frau und meiner Kinder zu befriedi­
gen. Wenn ich alle zwei Wochen nach Hause nach Ouled
Teima fahre, muss ich die Miete und die Rechnungen
vom Fleischer und Lebensmittelhändler bezahlen. Außer­
dem muss ich meine eigenen Ausgaben bestreiten. Der
Lohn reicht hinten und vorne nicht.“
Arbeiter im Bohnensektor
Zu den wichtigsten Bohnenproduzenten in Souss Massa
Draa mit Handelsbeziehungen nach Westeuropa zählen
die Unternehmen QBM, Alamo, Guernikako und Terre
Agronomique. Felduntersuchungen haben ergeben, dass
die Arbeiterschaft in diesen Betrieben ähnlich strukturiert ist wie im restlichen landwirtschaftlichen Sektor
von Souss Massa Draa.12 Zwei Drittel der Arbeiter/in­­nen
sind aus anderen Regionen zugewandert13, weil sie in
ihrer Heimatregion keine Arbeit finden können. Fast die
Hälfte der befragten Arbeiter/innen hat keinerlei Schul-­
ausbildung; sie gehören zu den Ärmsten der Armen
und sehen in der landwirtschaftlichen Arbeit die einzige
Chan­ce, ihre Lebensumstände zu verbessern.14
Ihre Situation verbessert sich aber mit den gezahlten
Gehältern kaum: Für die harte Arbeit auf den ­Feldern
und in den Packstationen werden ihnen lediglich Hunger­­löhne bezahlt. Die Löhne der meisten befragten Arbeiter/innen entsprechen nur knapp dem marok­kanischen
Mindestlohn, der ca. 230 € brutto pro Monat für Arbei­ter/innen in Packstationen und 150 € brutto pro Monat
für Feldarbeiter/innen beträgt, oder liegen sogar da­
runter.15
Viele Arbeiter/innen müssen mit ihrem Lohn ­große
­Familien ernähren. Ein Familieneinkommen – im
Durchschnitt hat eine ländliche marokkanische Familie
6,4 Familienmitglieder – von 150 € pro Monat liegt jedoch unter der nationalen Armutsgrenze – diese wurde
zuletzt 2004 definiert und lag bei 156 € pro Monat pro
Familie.16 Bis zu einem Einkommen von 235 € pro Monat
gelten Familien als „armutsgefährdet“, das heißt, dass
auch die Löhne der Packer/innen nicht für den Lebensunterhalt einer Familie ausreichen und damit nicht
existenzsichernd sind.
Das Konzept eines existenzsichernden Lohns
beruht auf den Übereinkommen 26 und 131
der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).
Es sieht vor, dass die für eine reguläre Arbeits­
woche gezahlten Löhne ausreichen müssen, um
die Grundbedürfnisse der Arbeiter/innen und
ihrer Familien zu befriedigen, einschließlich ei­­nes gewissen Betrages zur freien Verfügung.17
Dazu kommt, dass die Armutsgrenze in den letzten Jahren nicht angepasst wurde, obwohl die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Gewerkschaften schätzen, dass
heute ein Mindestlohn von 500 € pro Monat nötig sei,
um die Lebenshaltungskosten eines Arbeiters oder einer
Arbeiterin und ihrer Familien zu bestreiten.18
5
6
Foto Boulberj El Houssaine
Arbeitszeit, Gesundheit
und Sicherheit
Nicht nur sind die Löhne in der Bohnenproduktion ex­
trem niedrig, die Arbeiter/innen müssen häufig auch
unfreiwillig Überstunden leisten. Vor allem in der Hochsaison sind die Arbeitstage oft bis zu 14 Stunden lang.
Ob alle Überstunden korrekt abgerechnet und bezahlt
werden, ist für die Arbeiter/innen nicht immer nachvollziehbar, da häufig keine Lohnabrechnungen ausgestellt werden. Die Arbeiter/innen trauen sich jedoch
kaum, Überstunden zu verweigern, denn dies könnte
Bestrafung oder die Entlassung zur Folge haben. Lediglich bei QBM fanden die Arbeiter/innen die Anzahl der
Überstunden akzeptabel.19
Überarbeitung ist nicht die einzige Gesundheitsgefahr
für die Arbeiter/innen. In der intensiven Bohnenproduktion werden Pestizide eingesetzt, jedoch werden
dabei oft die nötigen Vorsichtsmaßnahmen missachtet.
Schutzausrüstungen sind nur bei QBM ausreichend
vorhanden. Über 60 Prozent der befragten Arbeiter/in­
nen leiden inzwischen an verschiedenen Allergien oder
Atemwegsproblemen. Die nationale Gesetzgebung
verlangt zwar die Einrichtung eines eigenen medizinischen Dienstes für Gesundheit am Arbeitsplatz, bei
Terre Agronomique, Alamo und Guernikako wird dieser
allerdings von den befragten Arbeiter/innen als völlig
unzureichend beschrieben: Es gebe lediglich hin und wieder eine Sprechstunde mit einem Vertragsarzt, Räumlichkeiten mit Instrumenten oder Medikamenten seien
nicht vorhanden und Behandlungen müssten selber
finanziert werden.20
Ein weiteres Sicherheitsproblem in allen untersuchten
Betrieben ist der Transport zu den Feldern. Fast alle Feld­
arbeiter/innen werden von Unternehmensfahrzeugen
zur Arbeit und zurück transportiert. Allerdings sind die
Straßen und Wege meist in schlechtem Zustand und
die Fahrzeuge oft veraltet und nicht für den Transport
von Menschen geeignet. Sitze oder gar Sicherheitsgurte sind selten vorhanden. Immer wieder kommt es
dabei zu schweren, zum Teil tödlichen Unfällen; in der
­untersuchten Anbauregion gab es 2011 und 2012 insgesamt acht Tote.21 QBM hat inzwischen angekündigt,
innerhalb dieses Jahres für geeignete Transportmittel
sorgen zu wollen.22
„Oft sind wir in einem Lastwagen übereinander gestapelt
wie Tiere, Männer und Frauen zusammen.“
Feldarbeiter
Mit der Ankunft vieler Arbeiter/innen aus anderen
Regio­nen Marokkos haben sich in Souss Massa Draa
neue, slum-ähnliche Wohnviertel entwickelt. Die meisten haben zwar Elektrizität und Wasser, jedoch keinen
Anschluss an die Kanalisation.23 Einige Arbeiter/innen
wohnen in Wohnheimen in den Packstationen. Zwar
sind diese Unterkünfte kostenlos, jedoch steigt dadurch
die Abhängigkeit vom Unternehmen und somit das
Risiko für die Arbeiter/innen, unfreiwillig Überstunden
leisten zu müssen.
„Seit 2006 haben sich die Arbeitsbedingungen bei Terre
Agronomique verschlechtert. Sie haben Unterkunfts­viertel
für die Arbeiter eingerichtet. Zuerst dachten wir, dass es
eine gute Idee ist, so nah bei der Arbeit zu wohnen, da wir
dann nicht jeden Tag pendeln müssen, aber wir wurden
viel stärker ausgenutzt. Sie konnten uns bis spät in die
Nacht arbeiten lassen.“
Ehemaliger Arbeiter von Terre Agronomique
7
8
Besonders trifft
es Frauen
Für Frauen sind die Bedingungen in der Bohnenpro­
duktion besonders schwierig. Obwohl es einen Rechtsanspruch auf eine dreimonatige Mutterschutzfrist gibt,
werden schwangere Frauen häufig entlassen und erst
nach der Geburt wieder angestellt. Lediglich bei QBM
erhalten schwangere Frauen 90 Tage Mutterschutz.
Keines der Unternehmen bietet Kinderbetreuung an,
QBM beteiligt sich allerdings an den Kosten einer Kindertagesstätte in der Nähe des Arbeitsplatzes.24 Über
die marokkanische Sozialversicherung CNSS (Caisse
Nationale de la Sécurité Sociale) haben Arbeiter/innen
Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschuss, einen
Familienbetrag (bis zu 54 € pro Monat) und andere
­Sozial- und Gesundheitsbezüge – allerdings nur, wenn
sie bei der Sozialversicherung gemeldet sind. Zwar sind
alle Betriebe verpflichtet, ihre Arbeiter/innen zu melden
und Beiträge zu zahlen, nur die wenigsten Arbeiter/in­
nen im Landwirtschaftssektor sind jedoch tatsächlich
gemeldet, nämlich gerade einmal sechs Prozent.
Von den befragten Arbeiter/innen im Grüne-BohnenSektor sind inzwischen viele gemeldet, aber immer noch
gibt es bei Guernikako, Terre Agronomique und Alamo
Arbeiter/innen ohne regulären Arbeitsvertrag. Bei QBM
sind seit 2012 nach Protesten alle Arbeiter/innen angemeldet.25 Auch von dem nicht in der SOMO-Studie
untersuchten Bohnenproduzenten Emporio Verde, der
auch deutsche Unternehmen beliefert, gibt es Berichte
über Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung von Ar­
beiter/innen.26
Gewerkschaftsrechte
werden missachtet
Gewerkschaftsarbeit wird im landwirtschaftlichen Sektor Marokkos oft behindert. Gewerkschaftsmitglieder
sind Repressalien ausgesetzt. Auch in der Produktion
von grünen Bohnen ist dies nicht anders.27
„Das Unternehmensmanagement diskriminiert Gewerk­
schaftsmitglieder. Sie behandeln G
­ ewerkschaftsmitglieder
wie Kriminelle und nutzen jede Chance, um uns zu be­
strafen.”
Arbeiter im Bohnensektor
Kaum ein Unternehmen steht im Dialog mit den Gewerkschaften; lediglich QBM toleriert Gewerkschaften.
Jedoch werden auch in diesem Unternehmen keine Tarifverhandlungen geführt, und die befragten Gewerkschaften berichten von Entlassungen aufgrund von Gewerkschaftszugehörigkeit.28 Letzteres ist im landwirtschaft­
lichen Sektor von Marokko gang und gäbe; auch von den
anderen im Rahmen der SOMO-Studie untersuchten
Bohnenproduzenten, Terre Agronomique, Guernikako,
Alamo sowie von dem in dieser Studie nicht untersuchten Bohnenproduzenten Emporio Verde, gibt es Berichte
über Entlassungen aufgrund von Gewerkschaftszuge­
hörigkeit.29
„Um gewerkschaftliche Organisation zu verhindern, hat
der Chef Arbeiter aus weit entfernten Regionen angeheu­
ert, die hier niemanden kennen und sich nicht bei den
lokalen Behörden beschweren können. […] Selbst wenn
sich jemand bei den Behörden beschwert, wird nichts
passieren, weil der Chef zu viel Einfluss hat. […] Wenn
jemand überhaupt nur über gewerkschaftliche Organi­
sation nachgedacht hat, wurde er schon mit Entlassung
bedroht.“
Ehemaliger Arbeiter von Terre Agronomique
9
Foto Boulberj El Houssaine
10
Marokkanische Bohnen
in deutschen Supermärkten
Wo genau landen die vielen grünen Bohnen aus Marokko? Zwar werden pro Jahr knapp 2.300 Tonnen Bohnen
aus Marokko nach Deutschland importiert30, es ist je­doch nicht klar, wer diese riesige Menge in Deutschland kauft und verkauft. In den Supermärkten wird das
Ursprungsland nur bei Frischgemüse angegeben – viele
grüne Bohnen werden jedoch tiefgekühlt oder in Konserven verkauft. In beiden Fällen besteht keine Pflicht zur
Angabe des Herkunftslandes.
In Marokko wurden die Bohnenproduzenten nach ih­r­en Exportpartnern befragt. QBM exportiert nach eigen­en Angaben rund 20 Prozent seiner Bohnen nach
­Deutschland. Terre Agronomique und Emporio führen
nach eigenen Angaben ca. 30 Prozent ihrer Bohnen
nach Deutschland aus.31 Die übrigen genannten Betriebe
liefern laut den Angaben der SOMO-Studie nicht nach
Deutschland. Auf Nachfrage gaben Edeka, Aldi Nord,
Rewe und Kaiser’s an, dass sie grüne Bohnen sowohl
aus Marokko als auch aus anderen Produktionsländern
beziehen. Edeka bezieht grüne Bohnen von einer Vielzahl von Lieferanten, unter anderem von QBM.32 QBM
gehört zu dem niederländischen Mutterunternehmen
Van Oers United. Der Hauptlieferant marokkanischer
Bohnen von Aldi Nord und Rewe ist ebenfalls QBM bzw.
Van Oers United.33 Kaiser’s Tengelmann gab an, in 2013
marokkanische Bohnen ausschließlich von Van Oers
United bzw. QBM bezogen zu haben; in 2012 hätte
Van Oers United über 90 Prozent der marokkanischen
Bohnen geliefert.34
Mit Van Oers United als Lieferanten pflegen Edeka,
Aldi Nord, Rewe und Kaiser’s Tengelmann Geschäftsbeziehungen zu einem Unternehmen, dessen Tochterbetrieb QBM in Marokko seinen Arbeiter/innen zwar
etwas bessere Arbeitsbedingungen als die übrigen
Ex­por­teure bietet, jedoch sind die Zustände auch dort
immer noch zu beklagen. Die gezahlten Löhne bei
QBM liegen zwar leicht über dem in Marokko gelten­
den Mindest­lohn, sind jedoch weit entfernt von einem
existenzsichernden Lohn, der ausreicht, um die Grundbedürfnisse der Arbeiter/innen und ihrer Familien zu
befriedigen. Zudem führt QBM keine Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften, und es gibt Berichte
über Entlassungen von Gewerkschaftsmitgliedern35
und mangelnde Sicherheit und Verkehrstauglichkeit
der Transportfahrzeuge für die Arbeiter/innen36. QBM
hat angekündigt, sich innerhalb dieses Jahres um eine
Verbesserung des Transports zu kümmern.
Woher stammen die übrigen marokkanischen Bohnen,
die bei Edeka, Aldi Nord und Rewe verkauft werden? Das
geht aus den Informationen der Unternehmen nicht hervor – sie alle erwähnen lediglich ihre Lieferbezieh­ungen
zu Van Oers United mit QBM. Nach Eigenrecherche
in Supermärkten konnte lediglich festgestellt werden,
dass Lidl seine grünen Bohnen unter anderem von dem
marokkanischen Produzenten Emporio Verde bezieht.
Emporio Verde war zwar nicht Gegenstand der Feld­
untersuchung von SOMO, es gibt jedoch Berichte über
fehlende und mangelhafte Meldung der Arbeiter/innen
im Sozialversicherungssystem CNSS 37 sowie über Entlassungen aufgrund von Gewerkschaftszugehörigkeit.38
An wen Terre Agronomique seine Bohnen in Deutschland liefert, bleibt aufgrund ungenügender Transparenz
der Lieferketten im Dunkeln.
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit:
Deutsche Supermarktketten
in der Verantwortung
Die großen Supermarktketten stehen durch ihre enor­me Marktmacht in der Verantwortung, dafür zu sorgen,
dass sich die sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen bei ihren Lieferanten verbessern und die
Verbraucher/innen qualitativ hochwertige und sozial
gerecht erzeugte Produkte kaufen können. Die Supermarktketten, die in Deutschland grüne Bohnen aus
Marokko verkaufen, müssen sich auch um die Produk­
tionsbedingungen in den Erzeugerländern kümmern.
Edeka & Netto „Als einer der führenden deutschen Lebensmittelhändler sehen
wir uns in der Verantwortung, an einer dauerhaften Verbesserung der Arbeitsbedingungen
in unseren Lieferländern mitzuwirken.“39
Rewe „Die REWE Group sieht sich in der
Verantwortung, faire und angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern. So verlangt sie
von Lieferanten, weltweit gültige Sozialstandards zu befolgen.“40
Glaubt man den Versprechen der großen Supermarktketten auf ihren Websites, dann sind sie sich ihrer sozi­­alen Verantwortung für die Lieferketten durchaus bewusst und ergreifen entsprechende Maßnahmen.
Aldi Nord „ALDI und seine Liefe­
ranten haben sich verpflichtet, den Aufbau
von Strukturen zu unterstützen, mit denen
die Einhaltung von verbindlichen Sozialund Umweltstandards kontrolliert wird.“41
Kaiser’s Tengelmann
„[Wir] haben […] 2012 einen verbindlichen
Verhaltenskodex für unsere Lieferanten entwickelt, mit dem wir uns zugleich zur Ein­haltung universeller Menschen- und Arbeits­rechte in unseren Geschäftsbeziehungen
bekennen.“42
Lidl „Wir übernehmen in unserem ­täglichen
Handeln ökonomische, soziale und ökolo­gi­
sche Verantwortung.“43
11
12
Edeka, Rewe, Aldi Nord und Lidl werben zudem mit
ihrer Mitgliedschaft in internationalen Initiativen. So
haben sich zum Beispiel Edeka, Rewe, Aldi Nord und
Lidl der Business Social Compliance Initiative (BSCI)
angeschlossen, einer Unternehmens-Initiative mit dem
Ziel, die Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten
zu verbessern.44 Die Mitglieder verpflichten sich zur
­Einhaltung eines Verhaltenskodexes, der unter ande
rem auf den Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation, dem UN Global Compact und den
OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen
beruht. Er enthält Vorgaben zur Achtung von Gewerkschaftsrechten, Zahlung von angemessenen Löhnen,
zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und zur
Einhaltung von Umweltstandards sowie das Verbot von
Diskriminierung, exzessiven Überstunden sowie Kinderund Zwangsarbeit. Außerdem verpflichtet er die Liefe­
ranten zur Einhaltung der nationalen Gesetze.45 Alle
Unternehmensgruppen fordern außerdem von ihren
Obst- und Gemüseerzeugern eine Zertifizierung nach
dem Qualitätsstandard GlobalG.A.P., der unter ande­rem auch Vorgaben zum Arbeitsschutz enthält.46
Die vorliegende Broschüre zeigt jedoch, dass bei Edeka,
Rewe, Aldi Nord, Lidl und Kaiser’s Tengelmann hinsichtlich der Arbeitsbedingungen bei ihren Bohnenproduzenten noch eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit
klafft. Einige verweisen darauf, dass sie aufgrund der
indirekten Lieferbeziehungen weder über ausreichend
Einfluss noch Informationen verfügen:
Rewe „Die REWE Group importiert keine Boh­
nen direkt. Aufgrund der Tatsache, dass Marokko
wie beschrieben für unsere Beschaffungspolitik
eine untergeordnete Rolle spielt, sind unsere Ein­
flussmöglichkeiten auf die Produktionsbedingungen prinzipiell begrenzt.“47
Lidl „Wir pflegen keine direkten Geschäftsbeziehungen zu dem von Ihnen genannten Lieferanten ‚Emporio Verde‘ in Marokko und können
daher keine eigenen als auch detailgenauen Aussagen zu Ihren Rechercheergebnissen machen.“48
Auch wenn Lidl seine Bohnen nicht von Emporio Verde
selbst, sondern über Zwischenhändler bezieht, sollte
Lidl als sozial verantwortliches Unternehmen, als das
es sich darstellt, auch dann die Verantwortung für die
von ihm verkauften Produkte übernehmen, wenn es sie
nicht direkt vom Hersteller bzw. Erzeuger bezieht. Das
Gleiche gilt für Rewe, das nach eigenen Aussagen von
seinen Lieferanten fordert, Sozialstandards einzuhalten.
Rewe bezieht nach eigenen Angaben rund 20 Prozent
seiner Bohnen aus Marokko. Seine Einflussmöglichkeiten auf die dortigen Produktionsbedingungen sind
durchaus vorhanden und nicht zu gering, um Verant­
wortung zu übernehmen und aktiv zu werden.
Die Unternehmens­verantwortung
für die ­Achtung der Menschen­rechte
Die UN-Leitprinzipien 51 beruhen auf drei Säulen
3 Zugang zu effektiven
Rechts­mitteln
1 Staatliche Pflicht
2 Unternehmensverant-
zum Schutz der Menschen­
rechte
wortung für die Achtung
der Menschenrechte
Staaten sind völkerrechtlich
verpflichtet, Menschen durch
geeignete Maßnahmen vor
Menschenrechtsverstößen
durch Unternehmen zu schützen.
Unternehmen stehen in der
Verantwortung, Menschenrechte zu achten, mögliche
negative Auswirkungen ihrer
Geschäftstätigkeit zu beenden
und zu beheben.
Unabhängig von ihren freiwilligen Selbstverpflichtungen stehen Supermarktketten in der Verantwortung,
international anerkannte Menschenrechte einzuhalten.
Was das genau für das Unternehmensverhalten heißt,
ist ausführlich in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte dargelegt.49 Die Umsetzung der
UN-Leitprinzipien bedeutet für Supermarktketten, dass
sie negativen Auswirkungen ihres Handelns auf Menschenrechte vorbeugen und im Falle von Menschenrechtsverstößen diese beheben und wiedergutmachen
müssen. Diese Verantwortung bezieht sich nicht nur auf
die menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer eigenen
Aktivitäten, sondern auch auf diejenigen ihrer Lieferanten.50
Als Teil ihrer Schutzverpflichtung müssen Staaten den von
Menschenrechtsverstößen Betroffenen Zugang zu gericht­
lichen und außergerichtlichen
Beschwerdemöglichkeiten ver­schaffen, damit die Verstöße
untersucht, geahndet und
wieder gutgemacht werden
können.
Die Bezahlung von angemessenen Löhnen sowie das
Recht, Gewerkschaften zu gründen, sind Gegenstand
internationaler Menschenrechtsstandards. Unabhängig von dem national festgelegten Mindestlohn ist das
Recht auf einen gerechten Lohn, der die Grundbedürfnisse der Arbeiter/innen und ihrer Familien befriedigt,
in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der
Vereinten Nationen sowie in der dreigliedrigen IAOGrundsatzerklärung über multinationale Unternehmen
und Sozialpolitik52 niedergelegt. Das Recht, Gewerkschaften zu gründen, ist in Art. 22 des internationalen
Paktes über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben.
13
14
Was müssen Super­markt­
ketten ­ä ndern?
Nach wie vor ist es für Verbraucher/innen nicht ersichtlich, von welchen
Be­trieben die grünen Bohnen in den Supermärkten stammen und unter
welchen Bedingungen sie produziert wurden. Dort, wo die Herkunft be­­kannt ist, stehen die Produktionsbedingungen und die gezahlten Löhne
im Widerspruch zum Anspruch der großen Supermarktketten, sich sozial
verantwortlich zu verhalten.
Damit sich die Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern verbessern, fordert Die Christliche
Initiative Romero die Supermarktketten auf:
Echte soziale Selbstverpflichtungen einzugehen. Zu den einzuhaltenden Standards müssen auch das Recht auf einen existenzsichernden
Lohn und eine reguläre Anstellung gehören. Menschenwürdige Arbeitsbe­
dingungen müssen für die gesamte Lieferkette sichergestellt werden. Gewerk­schaften, Arbeiter/innen und zivilgesellschaftliche Organisationen sollten
bei der Planung und Durchsetzung von Initiativen und bei Kontrollen beteiligt werden.
1
Informationen zur Herkunft ihrer Produkte und zu ihrer Geschäfts­
praxis zu Umwelt und Arbeitsbedingungen bei sich und ihren Lieferan­
ten offenzulegen. Nur so können die Versprechen der Supermarktketten,
verantwortlich zu handeln, überprüft werden.
2
Ihre Einkaufspolitik zu ändern, um ihren Lieferanten die Durchsetzung
besserer Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Insbesondere müssen
sie Lieferanten angemessene Preise zahlen, damit diese den Kostendruck
nicht entlang der Lieferkette weitergeben.
3
Die Politik in
der Pflicht
Selbstverpflichtungen von Unternehmen allein reichen nicht aus. Auch
die Politik steht in der Pflicht: Die Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, Menschen vor Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen
zu schützen. Um diese Schutzpflicht zu erfüllen, reicht es nicht aus, frei­willige Maßnahmen von Unternehmen zu fördern. Vielmehr ist es not­
wendig, verbindliche Regeln zu schaffen. Nur gesetzlich verbindliche,
einheitliche Regeln schaffen einen fairen Wettbewerb und ermöglichen
es verantwortungsbewussten Verbraucherinnen und Verbrauchern,
ethische Kaufentscheidungen zu treffen.
15
Foto Boulberj El Houssaine
16
Menschen- und Arbeits­
rechte schützen
Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass deutsche Unternehmen
Menschenrechte einhalten – sowohl in Deutschland als auch in anderen
Ländern.
Die Christliche Initiative Romero fordert
die Bundesregierung auf:
Unternehmen zu verpflichten, Informationen zur Geschäftspraxis in
Bezug auf Menschen- und Arbeitsrechte, Umwelt- und Klimaschutz
sowie Korruption offenzulegen. Zudem sollten Unternehmen ­Informationen
zur Unternehmensstruktur, zu Lieferanten und Produktionsstandorten ver­öffentlichen. Herkunftsländer, Produktionsbetriebe und Zulieferer sollten nicht
nur auf frischem Obst und Gemüse ausgewiesen sein, sondern auch bei
Tiefkühl- und Dosenprodukten.
1
Eine gesetzliche Sorgfaltspflicht für deutsche Unternehmen zur Ach­
t­ung der Menschen- und Arbeitsrechte auch in Bezug auf Tochter­
unternehmen und Lieferanten einzuführen. Sie sollte Unternehmen gesetzlich vorschreiben, die Menschenrechtsauswirkungen ihrer Tätigkeiten zu
prüfen und dabei auch die Lieferkette einzubeziehen.
2
Effektive Rechtsmittel bei Menschenrechtsverstößen durch deutsche
Unternehmen einschließlich ihrer ausländischen Tochter- und Zulieferbetriebe bereitzustellen. Klagen durch Betroffene aus dem Ausland müssen
in Deutschland rechtlich ermöglicht und die finanziellen und prozessualen
Hürden verringert werden. Staatlicher Rechtsschutz sollte durch nichtstaatliche Beschwerdemechanismen ergänzt werden.
3
Für einen fairen
Wettbewerb
Darüber hinaus muss die Bundesregierung dringend Maßnahmen ergreifen,
um die Marktmacht der großen Supermarktketten einzuschränken und dem
Missbrauch ihrer Nachfragemacht vorzubeugen. Die großen Supermarktketten können von Herstellern und Erzeugern immer niedrigere Preise und
günstigere Einkaufsbedingungen fordern. Der Preis- und Kostendruck wird
entlang der Lieferkette weitergegeben, letztendlich haben die Arbeiter/innen auf den Feldern und in den Fabriken weltweit das Nachsehen.
„Gerne würden wir die Arbeiter besser behandeln, aber wir sind dem
­Konkurrenzdruck ausgeliefert.“
Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Betriebes in Marokko53
Die Christliche Initiative Romero Fordert
von der Bundesregierung, dass sie:
Das Verbot unfairer Einkaufspraktiken in das Wettbewerbsrecht
auf­nimmt und mit effektiven Sanktionsmöglichkeiten ausgestaltet.
Die bestehende Gesetzeslage verbietet in bestimmten Fällen bereits den
Einsatz unfairer Handelspraktiken; Lieferanten nutzen die vorhandenen
Rechtsmittel jedoch kaum, da sie bei Beschwerden Nachteile befürchten.
Deren Anonymität sollte bei Klagen und Beschwerden im Rahmen der Miss­
brauchsaufsicht bei gleichzeitiger Wahrung des Rechtsstaatsprinzips durch
erweiterte Verbandsklagerechte und Beweiserleichterungen gewährleistet
werden. Zudem sollte die Aufnahme eines Beispielskatalogs typischer unfairer Handelspraktiken in das Gesetz mehr Rechtsklarheit schaffen und die
Ahndung von Verstößen vereinfachen.
1
Sicherstellt, dass bei der kartellrechtlichen Zusammenschlusskon­
trolle von Unternehmen die Auswirkungen auf Lieferanten einbezogen werden. Zudem sollte im Wettbewerbsrecht der Schwellenwert für die
Vermutung einer marktbeherrschenden Stellung abgesenkt werden.
2
Unabhängige Kontrollmechanismen einführt. Eine unabhängige
Schlichtungsstelle sollte den Einsatz unfairer Einkaufspraktiken von
Supermärkten gegenüber ihren Zulieferern überwachen und dokumentieren.
Sie sollte die Befugnis haben, in Missbrauchsfällen anonym eingereichten
Beschwerden von Betroffenen oder ihren Interessenvertretern nachzugehen.
Die Beschlüsse der Schlichtungsstelle sollten bindend sein und Zuwiderhandlungen mit wirkungsvollen Sanktionen belegt werden.
3
17
18
Endnoten
1 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
20 a.a.O., S. 65
­Ver­braucherschutz (BMELV): Einkaufsstätten privater
21 a.a.O., S. 63
­Haushalte für ausgewählte Nahrungsmittel, 2012,
in: Statistisches Jahrbuch [ berichte.bmelv-statistik.de/­
22 Van Oers United: E-Mail an SOMO vom 28.01.2013
SJT-4104250-2011.pdf ]
23 Haut-Commissariat au Plan, Direction Régionale Souss Massa
2 Vgl. Bundeskartellamt, Pressemeldung vom 14. Februar 2011
sowie Angaben eines Mitarbeiters des Bundeskartellamtes
vom März 2013
3 BMELV: Verbrauch von Gemüse nach Arten, 2012,
in: Statistisches Jahrbuch [ berichte.bmelv-statistik.de/­
SJT-4040500-0000.pdf ]
4 BMELV: Anbau, Ertrag und Ernte von Freilandgemüse, 2012,
in: Statistisches Jahrbuch [ berichte.bmelv-statistik.de/­
SJT-3080500-0000.pdf ]
5 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Einfuhr von
Bohnen nach Deutschland in den Jahren 2007 bis 2011, 2012,
in: Statistisches Jahrbuch [ berichte.bmelv-statistik.de/­
AHT-0033458-0000.pdf ]
6 Deutsche Industrie- und Handelskammer Marokko:
Die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Marokko, 2010
7 ebd.
8 M. Ollivier: Die Plastikebene Marokkos,
in: Europäisches BürgerInnen Forum, Archipelausgabe 174,
29. September 2009. [ www.forumcivique.org/de/artikel/­
die­-­plastikebene-marokkos ]
9 ebd.
10 SOMO: Spilling the Beans, 2013, S. 54
11 M. Ollivier: Die Plastikebene Marokkos,
in: Europäisches BürgerInnen Forum, Archipelausgabe 174,
29. September 2009 [ www.forumcivique.org/de/artikel/
die-plastikebene-marokkos ]
12 ebd.
13 Haut-Commissariat au Plan, Direction Régionale Souss Massa
Drâa: Etude sur les conditions sociales au niveau de la commune
d’Ait Amira, 2007
14 SOMO: Spilling the Beans, 2013, S. 54
15 a.a.O., S. 56
16 Haut-Commissariat au Plan, Maroc: Pauvreté, developpement
humain et developpement social au Maroc, September 2004,
S. 5
17 Vgl. Fair Wear Foundation: Living wage: Fair Wear Foundation
policy and practice, November 2010
[ www.fairwear.org/ul/cms/fck-uploaded/documents/
policydocs/fwflivingwagepolicynov2010.pdf ]
Drâa: Etude sur les conditions sociales au niveau de la commune
d’Ait Amira, 2007
24 ebd.
25 ebd.
26 Maghress: Syndicat: Du grabuge dans le Souss, 2007
[ www.maghress.com/fr/challenge/1545 ]
27 SOMO: Spilling the Beans, 2013, S. 66
28 ebd.
29 Bericht über Emporio Verde: Nidal, 21. April 2012: Communiqué
de la FNSA-UMT [ emi-cfd.com/echanges-partenariats12/
spip.php?article112 ]
30 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Einfuhr von
Bohnen nach Deutschland in den Jahren 2007 bis 2011, 2012
31 SOMO: Spilling the Beans, 2013, S. 69
32 E-Mail der Fa. Edeka vom 6.05.2013: „Wir beziehen grüne Boh­-
nen von einer Vielzahl von regionalen und zum Teil auch inter­
nationalen Lieferanten, dazu zählt auch der von Ihnen genannte
Betrieb Quality Bean Maroc.“
33 Brief der Fa. Aldi Nord vom 29.04.2013: „Hauptlieferant für
Bohnen aus Marokko ist das niederländische Unternehmen Van
Oers United […] .“
E-Mail der Fa. Rewe vom 03.05.2013: „Hauptlieferant aus
­ arokko ist QBM (ca. 90 Prozent). Waren von anderen Liefe­
M
ranten werden nur zur Abdeckung von Spitzen bestellt.“
34 E-Mail der Fa. Kaiser’s Tengelmann vom 30.04.2013: „[In]
diesem Jahr ist die Fa. van Oers der einzige Lieferant für marok­
kanische Boh­nen, im Vorjahr machte van Oers bei marokkani­
schen Bohnen mit über 90% bereits ebenfalls den Großteil der
marokkanischen Bohnen aus.“
35 SOMO: Spilling the Beans, 2013, S. 66
36 Van Oers United, E-Mail an SOMO vom 28.01.2013
37 Maghress: Syndicat: Du grabuge dans le Souss, 2007
[ www.maghress.com/fr/challenge/1545 ]
38 Bericht über Emporio Verde: Nidal, 21. April 2012: Communiqué
de la FNSA-UMT [ emi-cfd.com/echanges-partenariats12/
spip.php?article112 ]
39 Edeka-Website: Fairer Handel: Gut, wenn alle profitieren
[ www.edeka-gruppe.de/Unternehmen/de/verantwortung/
produkte_1/fairerhandel/fairerhandel.jsp ]
18 SOMO: Spilling the Beans, 2013, S. 58
Netto-Website: Engagement. Für die Einhaltung
von sozialen Mindeststandards
19 a.a.O., S. 62
[ www.netto-online.de/Sozialstandards.chtm ]
Impressum
40 Rewe: Nachhaltigkeitsbericht 2009/2010, 2011, S. 68
[ www.rewe-group-nachhaltigkeitsbericht.de/2010/
de/dl/REWE_Group_NB_2010.pdf ]
41 Aldi-Nord-Website: Geprüft und kontrolliert – BSCI
[ www.aldi-nord.de/aldi_zertifikate_und_siegel_507.html ]
42 Kaiser’s Tengelmann: Nachhaltigkeitsbericht 2011, 2012, S. 42
[ www.kaisers.de/fileadmin/corporate/Media/NHB2011 ]
43 Lidl-Website: Unternehmensgrundsätze
[ www.karriere-bei-lidl.de/cps/rde/xchg/SID-1509E690-­
B7F5FA2D/lidl_ji/hs.xsl/5304.htm ]
44 BSCI-Website: Participating companies [ www.bsci-intl.org/
about-bsci/members ]
45 BSCI: Code of Conduct [ www.bsci-intl.org/resources/
code-of-conduct ]
46 GlobalG.A.P.-Website: Retail and Food Service Members
[ www2.globalgap.org/members.html ]
Herausgeberin
Christliche Initiative Romero (CIR)
Breul 23
48143 Münster
Tel. +49 2 51 / 8 95 03
E-Mail [email protected]
www.ci-romero.de
Redaktion
Johanna Birk
Sandra Dusch Silva (CIR / V.i.S.d.P)
Autorinnen
Christine Pohl
Franziska Humbert
47 E-Mail der Fa. Rewe vom 3. Mai 2013
48 Brief der Fa. Lidl vom 25. April 2013
49 UN Office of the High Commissioner for Human Rights:
Guiding Principles on Business and Human Rights, 2011
[ www.ohchr.org/Documents/Publications/
GuidingPrinciplesBusinessHR_EN.pdf ]
50 Vgl. Prinzip 13 der UN-Leitprinzipien, ebd.
Layout
Judith Fehlau
Malte Herok
Foto Rückseite
Boulberj El Houssaine
51 ebd.
52 Internationale Arbeitsorganisation (IAO): Dreigliedrige
Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und
­ ozialpolitik, 2006, Art. 34: „Diese Löhne, Leistungen und
S
Arbeitsbedingungen sollten der wirtschaftlichen Lage des Unter­
nehmens entsprechen, aber zumindest ausreichend sein, um
die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen
zu erfüllen.“
53 M. Ollivier: Die Plastikebene Marokkos,
in: Europäisches BürgerInnen Forum, Archipelausgabe 174,
29. September 2009 [ www.forumcivique.org/de/artikel/
die-plastikebene-marokkos ]
Bei der Christlichen Initiative Romero können Sie
auch folgende Materialien zum Thema bestellen:
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Weitere Publikationen sowie Bestellhinweise
finden Sie unter www.ci-romero.de/bestellen
Die vorliegende Studie wurde mit finanzieller
Unterstützung der Europäischen Union erstellt.
Die darin vertretenen Standpunkte geben die Ansicht
des Herausgebers wieder und stellen in keiner Weise die
offizielle Meinung der Europäischen Union dar.
19
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Sich gegen Ungerechtigkeitsverhältnisse einzusetzen, ist seit 1981 die
­Moti­vation der Christlichen Initiative Romero (CIR). Während es in den
1980er Jahren um ein Ende der Bürgerkriege in Ländern Mittelamerikas
ging, steht heute unter anderem der Kampf gegen die unwürdigen Arbeitsbedingungen von Frauen und Männern im Vordergrund, die Kleidung oder
Orangen­saft für den globalen Markt fertigen. In zahlreichen Netzwerken
verleiht die Christliche Initiative Romero den Opfern der Globalisierungs­
folgen eine Stimme.
Sie informiert über prekäre Arbeitsverhältnisse, konkrete Arbeitsrechtsverletzungen und Ausbeutung. Um die globalen Verhältnisse langfristig
zum Besseren zu verändern, braucht es einen starken Süden. Deswegen
unterstützt die CIR PartnerInnenorganisationen in Mittelamerika. Dank
enger Kontakte zu Frauen- und Menschenrechtsorganisationen in Mittelund Süd­amerika kann die CIR Lügen und Ausflüchten der Konzerne Paroli
bieten.
Weitere Informationen unter www.ci-romero.de
Nicht die
Bohne wert
Unfaire Arbeitsbedingungen in der
­Lieferkette deutscher Supermärkte
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