DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern

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DGE-Qualitätsstandard
für Essen auf Rädern
www.in-form.de
www.fitimalter-dge.de
DGE-Qualitätsstandard
für Essen auf Rädern
Inhalt
Grußwort
Vorwort
1
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hintergründe und Ziele
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
7
8
1.1Hintergründe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1.2Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
1.3
Zielgruppen des Qualitätsstandards . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
2
Gestaltung der Verpflegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.1Getränkeversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.2Mittagsverpflegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.2.1Lebensmittelauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.2.2Speisenplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
2.3Speisenherstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
2.3.1Zubereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
2.3.2 Warmhaltezeiten und Temperaturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
2.3.3Sensorik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
2.4 Nährstoffzufuhr durch die Mittagsverpflegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
3
Rahmenbedingungen für „Essen auf Rädern“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
3.1Kundenorientierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
3.1.1Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
3.1.2 Umgang mit Anregungen der Kunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
3.2Speisenauslieferung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
4
Rahmenbedingungen für die Verpflegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Rechtliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
4.1
4.1.1Hygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
4.1.2 Produktübergreifende Vorschriften
zur Kennzeichnung und Kenntlichmachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
4.2Personalqualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
4.2.1Hersteller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
4.2.2Verteiler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
4.2.3Servicepersonal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
4.3
Koordination der Schnittstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
4
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
5
Nachhaltigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
5.1Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
5.2Ökologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
5.3Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
5.4Wirtschaftlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
6
Zertifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
6.1
Fit im Alter-Zertifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
6.2
Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
6.3
Zusammenarbeit mit Caterern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
6.4
Kriterien zur Eigenkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
6.5Ablauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
7
Weiterführende Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
7.1
Nährstoffzufuhr durch die Mittagsverpflegung für PAL 1,2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
7.2
Orientierungshilfen für Lebensmittelmengen und
zusätzliche Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
7.2.1 Ergänzende Verpflegungsaspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
7.2.2 Besondere Kostformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
7.2.3 Zusätzliche Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
7.3Leistungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Impressum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
49
Anmerkung zur Gleichstellung in der Sprachverwendung:
Soweit personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet
und bezieht sich auf beide Geschlechter. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. geht selbstverständlich von
einer Gleichstellung von Mann und Frau aus und hat ausschließlich zur besseren und schnelleren Lesbarkeit die
männliche Form verwendet. Wir bitten hierfür um Verständnis.
5
Grußwort
Liebe Leserinnen und Leser,
für uns alle ist eine ausgewogene Ernährung der Schlüssel für ein gesundes Leben.
Besonders für Seniorinnen und Senioren spielt eine vollwertige Kost eine große
Rolle, um möglichst lange fit und aktiv zu bleiben. Schmackhafte sowie abwechslungsreiche Speisen und Getränke fördern Lebensqualität und Wohlbefinden.
Eine vollständige Mahlzeit selbst zu kochen, erfordert allerdings gerade von älteren
Menschen viel Einsatz, Kraft und Konzentration. Ältere Menschen nutzen deshalb
gerne den Service von „Essen auf Rädern“. Deutschlandweit gehört die mobile
Essensverpflegung zum Angebot zahlreicher Organisationen und Unternehmen.
Christian Schmidt, © BMEL/Kugler
Damit Seniorinnen und Senioren in ihrem häuslichen Umfeld auf hohem Niveau
abwechslungsreich und mit nährstoffreichen Speisen versorgt werden, brauchen wir
einheitliche, verlässliche Konzepte. Mein Ministerium hat deshalb gemeinsam mit
der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. unter dem Dach des Nationalen
Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung“ den „DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern“ erarbeitet. Damit
tragen wir aktiv dazu bei, die Verpflegungsqualität älterer Menschen in ihrem häuslichen Umfeld zu verbessern. Wir setzen so gemeinsam das Ziel von „IN FORM“ um,
den Menschen in ihren jeweiligen Lebenssituationen eine bedarfsgerechte und ausgewogene Ernährung zu ermöglichen. Der vorliegende „DGE-Qualitätsstandard für
Essen auf Rädern“ eröffnet neue Wege für ein vollwertiges und genussvolles Angebot.
Hersteller, Verteiler und Servicekräfte haben eine verantwortungsvolle Aufgabe bei
der Versorgung ihrer Kunden. Dabei möchten wir sie unterstützen.
Weil es vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern schwer fällt, sich auf einem
Markt mit zahlreichen Anbietern zu orientieren, bietet die Deutsche Gesellschaft
für Ernährung e. V. eine Zertifizierung für Hersteller und Anbieter von „Essen auf
Rädern“ an. Diese garantiert nicht nur ein vollwertiges und appetitanregendes
Verpflegungsangebot, sondern steht auch für einen informativen und kundenfreundlichen Service.
Bei der Umsetzung des vorliegenden Qualitätsstandards wünsche ich viel Erfolg und
beim Genuss des Essens viel Freude!
Ihr
Christian Schmidt MdB
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
6
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
gesundheitsförderndes Essen und Trinken ist in jedem Lebensabschnitt wichtig.
Im Alter hat eine vollwertige und gleichzeitig genussvolle Ernährung zusammen
mit der Verantwortung für die eigene Gestaltung der Mahlzeiten in der gewohnten
Essumgebung einen wesentlichen Einfluss auf die Erhaltung von Gesundheit und
Lebensqualität. Das Angebot von „Essen auf Rädern“ kann dazu einen wichtigen
Beitrag leisten, so zeigen es auch die Ergebnisse der Studie zu Essen auf Rädern,
die im Ernährungsbericht 2012 veröffentlicht wurde.
Dr. Helmut Oberritter, © DGE
Die Bereitstellung einer hohen ernährungsphysiologischen Qualität im Rahmen
von „Essen auf Rädern“ erfordert nicht nur hochwertige Lebensmittel und eine nährstoffschonende Zubereitung, sondern auch kurze Transportwege und eine gute
Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Verteilern. Ein freundlicher und informativer Service sowie zuverlässige und hilfsbereite Fahrerinnen und Fahrer tragen
ebenfalls maßgeblich zum Erfolg eines Anbieters von „Essen auf Rädern“ bei.
Mit dem vorliegenden „DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern“ hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) mit zahlreichen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis ein alltagstaugliches und hilfreiches Instrument zur
Optimierung der Qualität von „Essen auf Rädern“ erarbeitet. Kernelemente des Qualitätsstandards sind Kriterien für die optimale Lebensmittelauswahl, die Häufigkeit
ihrer Verwendung sowie die Speisenplanung und -herstellung. Darüber hinaus werden die Anforderungen für eine nährstoffoptimierte Mittagsverpflegung definiert.
Aber auch Aspekte wie Kundenservice, rechtliche Bestimmungen und Personalqualifikation gehören zum Kriterienkatalog des Qualitätsstandards.
Damit bietet Ihnen die DGE eine umfassende Grundlage zur praktischen Umsetzung
eines vollwertigen und attraktiven Verpflegungsangebots. Wir wünschen uns, dass
Sie diesen „DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern“ nutzen, um Ihren Kundinnen und Kunden eine kontinuierlich qualitativ hochwertige Verpflegung zu bieten.
Ergreifen Sie darüber hinaus die Chance, sich mit einer offiziell anerkannten Zertifizierung durch die DGE am Markt zu positionieren. Heben Sie sich von Ihren Mitbewerbern ab und dokumentieren Sie öffentlichkeitswirksam: Wir liefern Ihnen
„Essen auf Rädern“, das die Anforderungen der Fit im Alter-Zertifizierung beziehungsweise der Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung der DGE erfüllt.
Umfassende Informationen finden Sie in dieser Broschüre. Bei individuellen Fragen
steht Ihnen das Team von „Fit im Alter – Gesund essen, besser leben“ gerne mit Rat
und Tat zur Seite.
Ihr
Dr. Helmut Oberritter
Geschäftsführer
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
7
1
Hintergründe und Ziele
serviceorientierten Angebot in der Gemeinschaftsverpflegung entwickelt, an das hohe Ansprüche bezüglich der ernährungsphysiologischen Qualität und des
Services gestellt werden. Die Hintergründe dafür sowie
die Zielsetzungen für den „DGE-Qualitätsstandard für
Essen auf Rädern“ und die Zielgruppen sind Inhalte
dieses Kapitels.
1.1 Hintergründe
Mit Blick auf die derzeitige demografische Entwicklung, verbunden mit dem Wunsch, möglichst lange
im gewohnten Umfeld zu bleiben, gewinnt das Angebot von „Essen auf Rädern“ zunehmend an Bedeutung.
Die wachsende gesellschaftliche Relevanz zeigt sich
auch in der zunehmenden Anzahl an Studien und
Erhebungen, die die Qualität dieses Verpflegungsangebots untersuchen. Entsprechend hat sich das
„Essen auf Rädern“ in den letzten 60 Jahren zu einem
8
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
„Essen auf Rädern“ ist ein Angebot dauerhafter und
regelmäßiger Verpflegung, bei dem die Speisen direkt
nach Hause gebracht werden. In aller Regel werden
die Speisen von einem Hersteller produziert und über
einen Verteiler, das heißt einen Mahlzeitendienst,
warm, gekühlt oder tiefgekühlt zum Kunden geliefert.
Die Geschichte dieses ursprünglich wohltätigen Angebots beginnt Ende der 1940er Jahre in England mit der
Lieferung einer warmen Mittagsmahlzeit an Bedürftige.
In den vergangenen 60 Jahren hat sich das Angebot von
„Essen auf Rädern“ gewandelt. Es passte sich den wachsenden Anforderungen – von einer sättigenden Speise
hin zu einem ernährungsphysiologisch ausgewogenen
und vielfältigen Menü – an. Ebenso wie beispielsweise
die Verpflegung in Kindertagesstätten und Betrieben
ist die Versorgung mit „Essen auf Rädern“ mittlerweile
Teil eines wichtigen, serviceorientierten und abwechslungsreichen Angebots im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung.
Im vorliegenden Qualitätsstandard, der vom Projekt
„Fit im Alter – Gesund essen, besser leben“ der DGE
im Auftrag des BMEL im Rahmen von „IN FORM –
Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und
mehr Bewegung“ zusammen mit Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt wurde, werden Kriterien
1
für eine vollwertige und gesundheitsfördernde Mittagsverpflegung festgelegt, die auf aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen beruhen. Im Rahmen dieses Qualitätsstandards wird ein Angebot für zu Hause lebende
Senioren (Kunden), die an sieben Wochentagen verpflegt werden, definiert.
Für „Essen auf Rädern“ sind Herstellung, Anzahl und
Auswahl der angebotenen Speisen oder Menülinien
und deren Verteilung durch eine große Variabilität
gekennzeichnet. Zu den Herstellern zählen einerseits
kleine lokale Metzgereien, Gaststätten oder stationäre
Senioreneinrichtungen, die meist frisch zubereitete
Speisen warm verteilen. Andererseits gibt es zahlreiche
mittlere und große sowie überregionale Hersteller,
deren Mahlzeiten entweder über eigene oder externe
Verteiler abgegeben werden. Zum Beispiel übernehmen
Mahlzeitendienste die Versorgung ihrer Kunden durch
die Lieferung von:
nnzubereiteten und warmen Speisen,
nnzubereiteten, gekühlten oder tiefgekühlten,
regenerierten und warmen Speisen,
nnzubereiteten, gekühlten oder tiefgekühlten
Das Angebot von „Essen auf Rädern“ ermöglicht es
vielen Senioren, eine warme Mittagsmahlzeit in ihrer
vertrauten Umgebung essen zu können. Die Gründe
dafür sind vielfältig: Sie reichen vom Wunsch, die
Speisen nicht mehr selbst zubereiten zu müssen, über
Zeitmangel bis hin zu nachlassenden Fähigkeiten, die
es nicht mehr erlauben, selbst zu kochen. Die Möglichkeit, im Alter im eigenen Wohnraum leben zu können,
ist für viele Senioren ein wesentlicher Beitrag zu Wohlbefinden und Lebensqualität. Zudem trägt ein ausgewogenes Mittagsverpflegungsangebot wesentlich zur
Deckung des Nährstoffbedarfs bei.
Speisen.
Zu einer gesundheitsfördernden Verpflegung mit
„Essen auf Rädern“ gehören daher eine abwechslungsreiche Lebensmittelauswahl und Kriterien, die für
die Planung und Herstellung der Speisen relevant
sind, aber auch ein guter Service und eine zuverlässige
Verteilung. Mit einem nährstoffoptimierten Verpflegungsangebot auf der Basis berechneter Rezepte wird
eine ausreichende Menge an Energie, Kohlenhydraten,
Protein, Fett, Ballaststoffen sowie ausgewählten Vitaminen und Mineralstoffen für die Mittagsverpflegung in
der Altersgruppe 65 Jahre und älter geliefert und damit
eine hohe ernährungsphysiologische Qualität sichergestellt.
9
1
1.2 Ziele
Ziel des Qualitätsstandards ist es, die Verantwortlichen
für die Verpflegung mit „Essen auf Rädern“ bei der
Umsetzung einer bedarfsgerechten und ausgewogenen
Verpflegung sowie bei der Gestaltung des Services und
der Verteilung zu unterstützen. Senioren, die zu Hause
durch „Essen auf Rädern“ versorgt werden, soll dadurch
die Auswahl aus einem vollwertigen Verpflegungsangebot ermöglicht werden. Dazu bietet dieser Qualitätsstandard eine praxisorientierte Hilfestellung. Die Inhalte
basieren auf der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage.
Hierzu zählen unter anderem die D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr 1 und deren Umsetzung
in die Gemeinschaftsverpflegung sowie die Studie zur
Situation, Qualität und Zufriedenheit mit dem Angebot
von „Essen auf Rädern“ 2.
1.3 Zielgruppen des
Qualitätsstandards
Der „DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern“
richtet sich an Hersteller von „Essen auf Rädern“, dazu
zählen Küchenleiter sowie Fachkräfte aus Senioreneinrichtungen, von Caterern, Wohlfahrtsverbänden,
privaten Anbietern sozialer Dienste, Gaststätten und
Metzgereien. Darüber hinaus werden Mitarbeiter angesprochen, die im Bereich Service für die Informationen
über das Angebot, den Kundenservice und den Bestellvorgang zuständig sind. Die Verteiler der Speisen, wie
private, gemeinnützige oder kommunale Mahlzeitendienste, zählen ebenfalls zur Zielgruppe.
Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Österreichische Gesellschaft für Ernährung,
Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Bonn, 2. Auflage, 1. Ausgabe (2015)
2
Arens-Azevêdo U, Wollmann C: Situation, Qualität und Zufriedenheit mit dem
Angebot von „Essen auf Rädern“. In: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.):
12. Ernährungsbericht 2012. Bonn (2012) 189–235
1
10
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
Gestaltung der Verpflegung
2
In diesem Kapitel sind Empfehlungen für die Gestaltung eines vollwertigen 3 Speisenangebots für „Essen
auf Rädern“ dargestellt. Diese umfassen Angaben zur
Getränkeversorgung, zur Lebensmittelauswahl für
die Mittagsverpflegung sowie zur Speisenherstellung.
Darüber hinaus sind Informationen zur Nährstoffzufuhr durch die Mittagsverpflegung enthalten.
2.1 Getränkeversorgung
Ausreichendes Trinken gehört zu einer vollwertigen
Verpflegung. Als Richtwert für die Flüssigkeitszufuhr
über Getränke gelten mindestens 1,3 Liter 4, besser
1,5 Liter, pro Tag. Zur Mittagsverpflegung wird ein
Getränk empfohlen.
Dieser Qualitätsstandard enthält keine weiteren Angaben zum Getränkeangebot, da dieses nicht Bestandteil
der Lieferung sein muss.
2.2 Mittagsverpflegung
2.2.1Lebensmittelauswahl
Im Ernährungskreis der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung e. V. sind sieben Lebensmittelgruppen definiert. Auf Basis dieser Lebensmittelgruppen und der
Das Mittagessen leistet einen wesentlichen Beitrag zur
täglichen Versorgung mit Nährstoffen. Üblicherweise
besteht es aus mehreren Komponenten. Dazu zählt
ein tägliches Angebot an Rohkost, Salat oder gegartem
Gemüse sowie eine Stärkebeilage. Mit diesem Qualitätsstandard werden Kriterien für ein vollwertiges Verpflegungsangebot für sieben Wochentage festgelegt.
© DGE
Die vollwertige Ernährung nach den Empfehlungen der DGE liefert eine dem
Energiebedarf entsprechende Energiemenge und ausreichend Flüssigkeit.
Sie stellt die Versorgung mit den energieliefernden Nährstoffen Protein, Fett
und Kohlenhydrate in einem ausgewogenen Verhältnis sicher. Außerdem liefert sie
Inhaltsstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe in ausreichender Menge. Die vollwertige Ernährung ist abwechslungsreich
und betont den Konsum von Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs.
3
Der Richtwert für die Höhe der Gesamtzufuhr von Wasser beträgt > 2 Liter pro
Tag (etwa 1,1 ml Wasser pro kcal), wovon ca. 1,3 Liter in Form von Flüssigkeit
(Getränke) aufgenommen werden sollte; Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Österreichische Gesellschaft für Ernährung, Schweizerische Gesellschaft
für Ernährung (Hrsg.): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Bonn, 2. Auflage,
1. Ausgabe (2015)
4
11
2
Dreidimensionalen DGE-Lebensmittelpyramide 5 werden in Tabelle 1 die Lebensmittel genannt, die für die
Zusammenstellung von Mittagsmahlzeiten besonders
empfehlenswert sind.
Tabelle 1: Optimale Lebensmittelauswahl für die Mittagsverpflegung
Lebensmittelgruppe
optimale Auswahl
Beispiele für Lebensmittel
Getreide,
Getreideprodukte
und Kartoffeln
Vollkornprodukte
Brot, Brötchen, Mehl, Teigwaren
Gemüse und Salat 7
Gemüse, frisch oder tiefgekühlt
Möhre, Paprika, Erbsen, Bohnen, Brokkoli,
Zuckerschoten, Zucchini, Tomaten, Gurke,
Weiß-/Rotkohl, Wirsing, Gemüsepüree
Hülsenfrüchte
Linsen, Erbsen, Bohnen
Salat
Kopfsalat, Eisbergsalat, Feldsalat, Endivie,
Eichblattsalat
Obst 7
Obst, frisch oder tiefgekühlt
ohne Zuckerzusatz
Apfel, Birne, Pflaumen, Kirschen, Banane, Manda­rine
Milch und
Milchprodukte
Milch: 1,5 % Fett
Parboiled Reis oder Naturreis
Speisekartoffeln6, als Rohware
ungeschält oder geschält
Naturjoghurt: 1,5 % bis 1,8 % Fett
Käse: max. Vollfettstufe (≤ 50 % Fett i. Tr.)
Gouda, Feta, Camembert, Tilsiter
Speisequark: max. 20 % Fett i. Tr.
Fleisch , Wurst,
Fisch, Ei
mageres Muskelfleisch
Fette und Öle
Rapsöl
Walnuss-, Weizenkeim-, Oliven- oder Sojaöl
8
10
Seefisch aus nicht überfischten Beständen
Die Dreidimensionale DGE-Lebensmittelpyramide, Copyright: Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., Bonn, ist über den DGE-MedienService in mehreren
Varianten erhältlich.
6
Kartoffeln können in der Schale einen hohen Gehalt an der giftigen Substanz
Solanin aufweisen, sie sollten daher ohne Schale verzehrt werden.
7
Weitere Informationen geben die Kampagne „5 am Tag“ unter www.5amtag.de
und der Saisonkalender unter www.fitimalter-dge.de in der Rubrik Wissenswertes/Vollwertiger Genuss.
8
Weißes Fleisch (Geflügel) sollte bevorzugt angeboten werden, da es unter gesundheitlichen Gesichtspunkten günstiger zu bewerten ist als rotes Fleisch (Schwein,
Rind, Schaf, Ziege). Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Vollwertig essen
und trinken nach den 10 Regeln der DGE. Bonn, 25. überarbeitete Auflage (2013)
5
12
Braten, Roulade, Schnitzel, Geschnetzeltes
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
9
Kabeljau, Seelachs, Hering, Makrele
Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Ökologisch verträglicher Fischverzehr. DGEinfo (7/2007) 103-105 und unter World Wide Fund
For Nature, Einkaufsratgeber für Fische und Meeresfrüchte: www.wwf.de/aktivwerden/tipps-fuer-den-alltag/vernuenftig-einkaufen/einkaufsratgeber-fisch/
einkaufsratgeber-fisch/
10
Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Leitlinie
Fett kompakt – Fettkonsum und Prävention ausgewählter ernährungsmitbedingter Krankheiten. Bonn, 2. Auflage (2015)
9
2
Convenience-Produkte
nnErlauben es die zeitlichen und personellen Kapa-
In der Gemeinschaftsverpflegung, und damit auch bei
der Herstellung von „Essen auf Rädern“, werden Produkte unterschiedlicher Convenience-Stufen verwendet. Eine Übersicht der verschiedenen ConvenienceStufen ist Tabelle 2 zu entnehmen. Bei der Verwendung
dieser Produkte sind ernährungsphysiologische, sensorische, ökologische und ökonomische Aspekte zu
beachten. Bei Produkten mit hohem ConvenienceGrad sollten der Zucker- und Salzgehalt sowie die Art
des verwendeten Fettes berücksichtigt werden. Produkte mit Jodsalz werden bevorzugt.
zitäten, sind Produkte der Convenience-Stufen 1
und 2 zu bevorzugen.
nnBeim Einsatz von Convenience-Produkten der
Stufen 4 und 5 sollten immer Lebensmittel der
Convenience-Stufen 1 und 2 ergänzt werden.
nnErfordert die Herstellung der Speisen zahlreiche
Prozessstufen (zum Beispiel Cook & Chill), ist
der Einsatz von Gemüse und Obst aus den
Convenience-Stufen 1 und 2 zu bevorzugen.
nnBei Gemüse und Obst sind aufgrund des höheren
Nährstoffgehalts tiefgekühlte Produkte (TK) den
Konserven (zum Beispiel Erbsen, Möhren, grüne
Bohnen) vorzuziehen.11
Beim Einsatz von Convenience-Produkten gelten
folgende Grundsätze:
Tabelle 2: Einteilung der Convenience-Produkte in verschiedene Convenience-Stufen
Beispiele
Convenience-Stufe
küchenfertige
Lebensmittel
1
entbeintes, zerlegtes Fleisch,
geputztes Gemüse
garfertige
Lebensmittel
2
Filet, Teigwaren,
TK-Gemüse, TK-Obst
aufbereitfertige
Lebensmittel
3
Salatdressing, Kartoffelpüree,
Puddingpulver
regenerierfertige
Lebensmittel
4
einzelne Komponenten oder
fertige Menüs
verzehr-/tischfertige
Lebensmittel
5
kalte Soßen, fertige Salate,
Obstkonserven, Desserts
Quelle: Modifiziert nach aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz (Hrsg.):
Convenience-Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung. 1. Auflage, Bonn (2007)
aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz (Hrsg.):
Nährstoffveränderungen bei der Lebensmittelzubereitung im Haushalt.
4. veränderte Neuauflage, Bonn (2008)
11
13
2
nnEinige tierische und pflanzliche Lebensmittel wer-
2.2.2Speisenplanung
In diesem Kapitel werden Kriterien für die Speisenplanung erläutert. Dazu zählen Anforderungen an
den Lebensmitteleinsatz für sieben Verpflegungstage
im Rahmen der Mittagsverpflegung. Darüber hinaus
beinhaltet das Kapitel Kriterien zur Sensorik und für
die Gestaltung des Speisenplans.
Für die Speisenplanung gelten folgende
Anforderungen:
nnEin Menüzyklus umfasst mindestens vier Wochen.
nnEin ovo-lacto-vegetarisches 12 Gericht ist täglich
im Angebot.
nnDas saisonale Angebot ist berücksichtigt.
nnKulturspezifische und regionale Essgewohnheiten
sowie religiöse Aspekte sind berücksichtigt.
nnGetreide, Getreideprodukte und Kartoffeln werden
abwechslungsreich angeboten.
nnBei Lebensmittelunverträglichkeiten, wie Allergien, wird eine entsprechende Speisenauswahl
ermöglicht.
In der ovo-lacto-vegetarischen Ernährung werden, neben pflanzlichen Lebensmitteln, nur solche Produkte tierischen Ursprungs verzehrt, die von lebenden
Tieren stammen, z. B. Milch, Eier oder Honig. Die vegetarische Ernährung schließt
grundsätzlich Lebensmittel von getöteten Tieren, also Fleisch und Fleischprodukte, Geflügel, Fisch sowie Schlachtfette, aus. Vgl.: Deutsche Gesellschaft für
12
14
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
den aufgrund möglicher Belastung mit Krankheitserregern nicht eingesetzt. Dies gilt beispielsweise
für Rohmilchprodukte, Weichkäsesorten mit Oberflächenschmiere, frisches Mett, Tatar sowie streichfähige, schnell gereifte Rohwürste (zum Beispiel
frische Mettwurst). Sprossen und tiefgekühlte Beeren
werden vor dem Verzehr erhitzt. Weitere Informationen dazu bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung in „Sicher verpflegt – Besonders empfindliche Personengruppen in Gemeinschaftseinrichtungen“.13
nnDie Wünsche und Anregungen der Kunden sind
in geeigneter Form in der Speisenplanung berücksichtigt.
Anforderungen an einen Ein-WochenSpeisenplan (sieben Verpflegungstage)
Im Rahmen der Speisenplanung wird festgelegt,
wie häufig bestimmte Lebensmittel beziehungsweise
Lebensmittelgruppen angeboten werden.
Für die Speisenplanung bei der Versorgung mit „Essen
auf Rädern“ wird eine Woche mit sieben Verpflegungstagen zugrunde gelegt, auf die sich die Anforderungen
an den Einsatz bestimmter Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelgruppen (siehe Tabelle 3) beziehen.
Dabei sind die Kriterien so festgelegt, dass ein abwechslungsreiches Speisenangebot möglich wird. Angaben
zur Versorgung mit „Essen auf Rädern“ an fünf Wochentagen befinden sich in Kapitel 7.2.
Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelgruppen,
die täglich zur Mittagsmahlzeit zählen, sind mit der
Häufigkeit „7 x“ gekennzeichnet. Darüber hinaus werden Minimal- und Maximalforderungen formuliert.
Ernährung (Hrsg.): DGE-Beratungs-Standards, Kapitel 2.3.2, 10., vollständig
überarbeitete Auflage, Bonn (2009)
Quelle: www.bfr.bund.de/cm/350/sicher-verpflegt-besonders-empfindlichepersonengruppen-in-gemeinschaftseinrichtungen.pdf (eingesehen am 05.07.2014)
13
2
Vollkornprodukte sollen beispielsweise mindestens
„1 x“ in sieben Verpflegungstagen auf dem Speisenplan
stehen. Selbstverständlich dürfen sie auch häufiger
angeboten werden. Maximalforderungen werden beispielsweise für den Einsatz von Fleisch und Wurst
sowie Kartoffelerzeugnissen definiert – diese Häufigkeiten sind nicht zu überschreiten.
Für ein ausgewogenes Verpflegungsangebot mit
„Essen auf Rädern“ werden folgende Häufigkeiten
für den Einsatz von Lebensmitteln innerhalb von
sieben Verpflegungstagen beachtet.
Tabelle 3: Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speisenplan (sieben Verpflegungstage)
Lebensmittelgruppe
Häufigkeit
Beispiele zur praktischen Umsetzung
Getreide,
Getreideprodukte
und Kartoffeln
7x
Pellkartoffeln 6, Salzkartoffeln, Kartoffelsalat,
Kartoffeleintopf
Reispfanne, Reis als Beilage
davon:
Lasagne, Couscous-Salat, Hirseauflauf,
Grünkern-Bratlinge, Polentaschnitten
– mind. 1 x Vollkornprodukte
Vollkornteigwaren, Vollkornpizza, Naturreis, Brötchen
– max. 1 x Kartoffelerzeugnisse
Halbfertig- oder Fertigprodukte, z. B. Kroketten,
Pommes frites, Kartoffelecken, Reibekuchen,
Gnocchi, Püree, Klöße
7x
gegarte Möhren, Kohlrabi, Brokkoli, Gemüselasagne,
gefüllte Paprika (oder Zucchini, Auberginen), Erbsen-,
Linsen-, Bohneneintopf, Ratatouille, Wokgemüse,
Gemüsepüree
davon mind. 3 x Rohkost oder Salat
zerkleinerte Möhren, Gurke, Paprika, Tomatensalat,
Gurkensalat, gemischter Salat, Krautsalat
3x
Milchreis mit Kirschen, süßer Aprikosenauflauf,
Fruchtsuppe mit Grießklößchen
davon mind. 2 x frisch oder tiefgekühlt
ohne Zuckerzusatz
Obst im Ganzen, Obstsalat, Quark mit Obst
Milch und
Milchprodukte
mind. 3 x
in Aufläufen, Salatdressings, Dips, Soßen,
Joghurt- oder Quarkspeisen
Fleisch, Wurst,
Fisch, Ei
max. 3 x Fleisch/Wurst
Gemüse und Salat
Obst
Fette und Öle
davon mind. 2 x mageres Muskelfleisch
Putenbrust, Hähnchenschnitzel, Hühnerfrikassee,
Rinderbraten, Kasseler, Geschnetzeltes, Gulasch
mind. 1 x Seefisch
gedünsteter Kabeljau, Seelachsfilet,
überbackener Heilbutt
davon 1 x fettreicher Seefisch
innerhalb von zwei Wochen
Heringssalat, Makrele
Rapsöl ist Standardöl
15
2
Gestaltung des Speisenplans
Anhand des Speisenplans wird über das Verpflegungsangebot informiert. Bei der Gestaltung sollten daher
folgende Aspekte berücksichtigt werden:
nnDer aktuelle Speisenplan ist vorab allen regelmäßig
barrierefrei zugänglich.
nnBeim Angebot mehrerer Menülinien sind diese
übersichtlich dargestellt.
nnDie Speisen der nährstoffoptimierten Menülinie
(siehe Kapitel 2.4) werden im Speisenplan optisch
hervorgehoben.
nnDie Speisen auf dem Speisenplan sind eindeutig
bezeichnet. Nicht übliche und nicht eindeutige
Bezeichnungen sind erklärt, dazu zählen auch
klassische Garnituren.
nnBei Fleisch und Wurstwaren ist die Tierart auf
dem Speisenplan benannt.
nnDie Verwendung von Alkohol ist deklariert.
nnPreise sind gut lesbar und übersichtlich dargestellt,
besonders bei der Wahl unterschiedlicher Portionsgrößen oder Komponenten.
nnDie Speisen, die den Anforderungen des Qualitätsstandards entsprechen, sind für Kunden erkennbar.
2.3 Speisenherstellung
Neben der Lebensmittelauswahl haben Zubereitung
und anschließende Warmhaltezeiten einen wesentlichen Einfluss auf die ernährungsphysiologische und
sensorische Qualität der Speisen.
Weitere Informationen zum Gebrauch von Frittierfett: Matthäus B, Brühl L:
Aktuelles Interview: Verwendung von Pflanzenölen. Ernährungs-Umschau 52
(2005), B 9-B 12
15
Eine Übersicht über die einzelnen Garmethoden und ihre ernährungsphysiologische Bewertung befindet sich unter www.fitimalter-dge.de
in der Rubrik Wissenswertes/Für Einrichtungen und Betriebe
16
Die Verwendung von Jodsalz mit Fluorid, das nur mit Ausnahmegenehmigung
in der Gemeinschaftsverpflegung einsetzbar ist, wird empfohlen. Die Ausnahmegenehmigung muss beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragt werden.
14
16
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
2.3.1Zubereitung
Nachfolgend werden Kriterien für die Zubereitung
genannt:
nnAuf eine fettarme Zubereitung wird geachtet.
nnFrittierte 14
und/oder panierte Produkte werden
maximal dreimal in sieben Verpflegungstagen
angeboten.
nnFür die Zubereitung von Gemüse und Kartoffeln
werden fettarme und nährstofferhaltende Garmethoden15 (Dünsten, Dämpfen, Grillen) angewendet.
nnZum Würzen werden frische oder tiefgekühlte
Kräuter bevorzugt.
nnJodsalz16 wird verwendet, es wird sparsam gesalzen.17
nnZucker wird in Maßen eingesetzt.
nnNüsse und Samen werden als Topping
(zum Beispiel für Salate) angeboten.
nnFür die Speisenherstellung liegen Rezepte mit
Zubereitungshinweisen vor und werden umgesetzt.
nnFür die Portionierung der Speisen werden Portionierungshilfen (zum Beispiel ein Kellenplan18) verwendet.
nnNicht essbare Bestandteile von Garnituren sind
entfernt.
nnBei passierter oder pürierter Kost werden die
einzelnen Komponenten erkennbar angerichtet.
Eine Zufuhr von 6 g Speisesalz pro Tag ist ausreichend. Vgl. Deutsche Gesellschaft
für Ernährung, Österreichische Gesellschaft für Ernährung, Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Bonn, 2. Auflage, 1. Ausgabe (2015)
18
Weitere Informationen zum Portionieren mit Kellenplan unter www.fitimalterdge.de in der Rubrik Wissenswertes/Für Einrichtungen und Betriebe
17
2
2.3.2 Warmhaltezeiten und
Temperaturen
Mit zunehmender Warmhaltezeit19 gehen Vitamine
aufgrund ihrer Thermolabilität verloren, außerdem
kommt es zu sensorischen Einbußen. Daher ist die
Warmhaltezeit so kurz wie möglich zu halten. Es gelten
folgende Grundsätze:
nnDie Warmhaltezeit zubereiteter Speisen beträgt
maximal drei Stunden – unabhängig davon, ob
der Hersteller selbst ausliefert oder die Speisen
an einen Verteiler abgibt, der diese ausliefert.
nnDie Lager-, Transport- und Ausgabetemperatur
von kalten Speisen beträgt maximal 7 °C.
nnDie Warmhalte-, Transport- und Ausgabetemperatur
von warmen Speisen beträgt mindestens 65 °C.
nnTiefgekühlte Speisen und Speisenkomponenten
haben bei Abgabe eine Temperatur von mindestens
-18 °C (kurzfristige Schwankungen von höchstens
3 °C auf maximal -15 °C sind zulässig).
2.3.3Sensorik
Besonders bei älteren Menschen spielt das Wiedererkennen von bekannten Speisen und Gewürzen eine
wesentliche Rolle. Die sensorische Qualität entscheidet über die Akzeptanz des Essens und beeinflusst das
Ernährungsverhalten dauerhaft. Es muss sichergestellt
sein, dass die Verpflegung neben der ernährungsphysiologischen und hygienischen Qualität auch eine
angemessene sensorische Qualität erreicht. Dafür gelten folgende Kriterien:
Aussehen
nnAlle Speisen werden appetitanregend präsentiert.
nnDie für die einzelnen Lebensmittel typischen Farben
bleiben erhalten.
Die Warmhaltezeit beginnt mit Beendigung des Garprozesses und
endet mit der Abgabe der Speise an den letzten Senior.
19
nnDie Farbzusammenstellung der Speisen auf dem
Teller ist ansprechend.
nnEs ist sichergestellt, dass sich durch den Transport
keine Speisenkomponenten vermischen.
Geschmack
nnDer für die Lebensmittel typische Geschmack
bleibt erhalten.
nnDie Speisenkomponenten sind abwechslungs-
reich mit Kräutern und Gewürzen abgeschmeckt.
Konsistenz
nnGemüse, Teigwaren und Reis sind beim Verzehr
möglichst bissfest.
nnFleisch hat eine zarte Textur.
nnIst bei Beeinträchtigungen der Kau- und Schluckfähigkeit eine andere Konsistenz20 notwendig, so
gelten ebenfalls die oben genannten Anforderungen an Geschmack und Aussehen.
Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Genussvolle Rezepte bei
Kau- und Schluckstörungen. Bonn, 3. aktualisierte Auflage, 1. korrigierter
Nachdruck (2015)
20
17
2
2.4 Nährstoffzufuhr durch
die Mittagsverpflegung
Die genannten Kriterien zur Lebensmittelauswahl
sowie zur Speisenplanung und -herstellung tragen
zu einer ernährungsphysiologisch ausgewogenen Verpflegung bei. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
die Nährstoffe auf Basis von Rezepten zu berechnen
und die Nährstoffzufuhr zu optimieren. Das Mittagessen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Nährstoffversorgung.
Auf Basis der D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr 1 wird der Drittelansatz für die Mittagsverpflegung in der Altersgruppe 65 Jahre und älter zugrunde gelegt. In der praktischen Umsetzung bedeutet dies,
dass die nährstoffoptimierte Mittagsmahlzeit ein Drittel der täglich empfohlenen Nährstoffmenge und des
Richtwerts für die Energiezufuhr im Durchschnitt von
drei Wochen (21 Verpflegungstagen) liefert. Der Nährstoffgehalt der Kostformen Vollkost und leichte Vollkost 21 ist gleich.
lich sitzender und/oder liegender Lebensweise basieren
auf einem PAL von 1,2 und befinden sich in Kapitel 7.1.
Die Gesamtenergiezufuhr (100 %) ergibt sich aus
folgenden energieliefernden Nährstoffen:
nn20 % Protein
nn30 % Fett
nn50 % Kohlenhydrate
Tabelle 4: Umsetzung der D-A-CH-Referenzwerte für
die Nährstoffzufuhr in der Altersgruppe 65 Jahre und
älter für die Mittagsverpflegung22 (Angaben pro Tag)
Mittagsverpflegung bei PAL23 1,4
(65 Jahre und älter)
Energie (kcal)
Tabelle 4 zeigt die Umsetzung der D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr 22 für die Mittagsmahlzeit mobiler Senioren, bezogen auf den Altersbereich
65 Jahre und älter. Für die Personengruppe der zu Hause
lebenden Senioren wird ein PAL-Wert 23 von 1,4 zugrunde gelegt. Die Werte beziehen sich auf Normalgewichtige, bei denen keine qualitative und/oder quantitative
Mangelernährung 24 vorliegt. Richtwerte bei ausschließ-
Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Leichte Vollkost. Bonn, 2. Auflage,
1. korrigierter Nachdruck (2014)
22
Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Umsetzung der D-A-CHReferenzwerte in die Gemeinschaftsverpflegung. Bonn (2015) und unter
www.fitimalter-dge.de in der Rubrik Qualitätsstandards/Implementierungshilfen/D-A-CH-Referenzwerte
23
PAL (physical activity level): Durchschnittlicher täglicher Energiebedarf für die
körperliche Aktivität als Mehrfaches des Grundumsatzes.
21
18
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
2700
Energie (kJ) 25
25
630
Protein (g)
31
Fett (g)
22
Kohlenhydrate (g)
78
Ballaststoffe (g)
10
Vitamin E (mg)
4
Vitamin B1 (mg)
0,4
Folat (μg)
100
Vitamin C (mg)
37
Calcium (mg)
333
Magnesium (mg)
117
Eisen (mg)
3
Mangelernährung ist definiert als ein Zustand des Mangels an Energie, Protein
oder anderen Nährstoffen, der mit messbaren Veränderungen von Körperfunktionen verbunden ist, einen ungünstigen Krankheitsverlauf zur Folge hat und
durch Ernährungstherapie reversibel ist.
Weitere Informationen unter: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.):
Mangelernährung im Alter. Bonn, 2. Auflage, 2. korrigierter Nachdruck (2015)
25
Richtwert für die durchschnittliche Energiezufuhr von Männern und Frauen.
24
Rahmenbedingungen für
„Essen auf Rädern“
3
Die Qualität der Verpflegung mit „Essen auf Rädern“
hängt nicht nur von der Speisenqualität, sondern auch
von den Serviceleistungen rund um die Bestellung und
Lieferung der Speisen ab. Für diese beiden Bereiche
werden im Folgenden wichtige Anforderungen an den
Umgang mit dem Kunden und an die Speisenauslieferung aufgeführt.
3.1 Kundenorientierung
Bei „Essen auf Rädern“ fehlt der direkte Kontakt vom
Kunden zur Küche, da die Speisen in aller Regel über
einen Verteiler geliefert werden. Mitarbeiter des Servicebereichs nehmen daher als Kontaktperson zwischen
Hersteller und Kunde eine besondere Rolle ein. Es gehört zu ihrem Aufgabenbereich, Informationen zum
Angebot des Herstellers, zum Bestellvorgang und zur
Auslieferung kompetent an die Kunden weiterzugeben.
Gleichzeitig müssen eingehende Anregungen an die
entsprechenden Stellen weitergeleitet und von diesen
umgesetzt werden.
3.1.1 Service
Ein kundenorientierter, freundlicher und kompetenter
Service, der meist am Telefon erfolgt, trägt wesentlich
zur positiven Wahrnehmung der Qualität von „Essen
auf Rädern“ 26 bei. Das Serviceangebot umfasst folgende
drei Bereiche:
nnSpeisenangebot
nnLiefervertrag – Kundenverwaltung/-service und
Bestellung
nnLieferung
Informationen zu „Essen auf Rädern“ erhalten Senioren in städtischen Einrichtungen wie Seniorenbüros, bei Verbraucherzentralen, in Kirchengemeinden oder
in Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden.
26
Speisenangebot
Mitarbeiter des Services haben die Aufgabe, das gesamte Speisenangebot, den Bestellvorgang und die Liefermöglichkeiten klar und verständlich vorzustellen. Darüber hinaus sollten sie in der Lage sein, über die Bedeutung einer vollwertigen Verpflegung zu informieren.
Wenn es der Kunde wünscht, erfolgt bei der Auswahl
der Speisen oder des Menüs eine sachliche und kompetente Beratung. Dabei werden Informationen zu Menülinien, Portionsgrößen, angebotenen Kostformen und
gegebenenfalls zu speziellen Diäten gegeben.
19
3
Besonders im Hinblick auf Allergien oder Unverträglichkeiten ist Hintergrundwissen zur Zusammensetzung
der Speisen, zu den verwendeten Zusatzstoffen und der
Zubereitung erforderlich. Es ist wünschenswert, dass
Fragen zum Nährstoffgehalt 27 der Speisen beantwortet
und Informationen über die Herkunft der Lebensmittel
gegeben werden können. Das Angebot von Probemenüs
ist empfehlenswert.
Zeitrahmens (zum Beispiel noch bis am Morgen des
Liefertages) flexibel ermöglicht. In diesem Zusammenhang muss geklärt sein, bis wann eine kostenlose Abbestellung erfolgen kann und ab wann sie kostenpflichtig
wird. Dem Kunden werden gut lesbare Kontaktdaten
für Rückfragen bereitgestellt. Eine telefonische Erreichbarkeit (zum Beispiel in Form einer Servicehotline), die
mindestens vor, während und unmittelbar nach den
Lieferzeiten zur Verfügung steht, ist sinnvoll.
Über die Art und Weise des Angebots, ob tiefgekühlte,
gekühlte oder warme Speisen geliefert werden und,
ob Einweg- oder Mehrweggeschirr verwendet wird,
ist der Kunde zu informieren. Dazu gehört auch die
mögliche Bereitstellung von Geräten28 zum Erhitzen
der Speisen. Diese sind abhängig vom Produktionssystem, der Verpackung und Verteilung der Speisen.
Liefervertrag – Kundenverwaltung/-service
und Bestellung
In einem Liefervertrag müssen Rahmenbedingungen
für die Bestellung und Kündigungsfristen übersichtlich,
verbindlich und gut lesbar festgelegt sein. Darunter
fallen zum Beispiel Angaben wie:
nnder Umfang des Speisenangebots,
nneine Bestellung per Bestellbogen, Telefon oder
Internet,
nndie Lieferung an sieben oder fünf Tagen in
der Woche beziehungsweise an Feiertagen,
nnder Zeitrahmen für die Lieferung,
nnsowie zusätzliche Kosten29 wie Aufpreise bei weiteren
Speisenkomponenten oder bei der Lieferung an
Feiertagen oder am Wochenende.
Grundsätzlich werden Bestellung, Abbestellung oder
auch Änderungswünsche innerhalb eines vorgegebenen
Soweit die Nährstoffgehalte vorliegen.
Die Speisen können je nach Verpackung im Backofen oder im Mikrowellengerät
erhitzt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Angebots von Heizplatten, Induktionsfeldern oder Dampferhitzungsgeräten.
29
Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20. März 2013 wird
die unterschiedliche Besteuerung im Rahmen des Sozialcaterings aufgehoben.
27
28
20
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
Für eine individuelle Beratung und die Sicherstellung
eines reibungslosen Ablaufs sind Informationen wie
Adresse, spezielle Wünsche in Bezug auf Speisenangebot oder Lieferung hilfreich. Dazu dient eine systematische Erfassung beispielsweise in Form eines Kundenprofils. Dabei ist der Datenschutz zu wahren. In einem
Erstgespräch, das telefonisch oder vor Ort erfolgt,
können wichtige Informationen erfragt und gegeben30
werden, soweit sie unmittelbar zur Befriedigung der
Kundenwünsche beitragen und notwendig sind.
„Beim sogenannten „Essen auf Rädern“, das vorwiegend von älteren Menschen
genutzt wird, kommt künftig der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung.“ Handelt
es sich um gemeinnützige Anbieter, können diese evtl. ganz von der Umsatzsteuer befreit sein. Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/
Standardartikel/Themen/Steuern/2013-03-22-Verpflegung.html (eingesehen am
02.06.2015).
30
Nach § 79 SGB XII (oder dem Bundesversorgungsgesetz) können Zuschüsse beim
Senioren- oder Sozialamt beantragt werden, sodass Kosten anteilig übernommen
werden.
3
Folgende Angaben zum Kundenprofil sind
wünschenswert:
Wer ist mein Kunde:
nnErfassung der Kontaktdaten.
nnEventuell zusätzlicher Kontakt zu Angehörigen,
Betreuenden oder dem zuständigen Pflegedienst.
Was wird benötigt und ist gewünscht:
nnBesondere Kostformen, Konsistenzen.
nnVorlieben und Abneigungen.
nnVereinbarung der Lieferzeit.
nnAbgabe der Speisen an der Tür oder Lieferung bis
in die Küche.
nnWohnungsschlüssel für den Verteiler der Speisen.
nnVorgehen in Ausnahmesituationen.
Wie steht es um die Fähigkeiten des Kunden:
nnKönnen Speisenbehälter geöffnet werden?
nnKönnen Speisen aufgetaut, im Kühlschrank gelagert
und erwärmt werden?
nnKönnen bei einer Kaltauslieferung Geräte zur Regeneration der Speisen vom Kunden bedient werden?
nnKann selbstständig gegessen werden?
nnIst die Entsorgung der Einwegbehälter sichergestellt?
Erfahrung prüfen und gegebenenfalls rückfragen, ob
die Bestellung richtig oder bei einer Dauerbestellung
noch korrekt ist. Dies gilt besonders bei bestellten Speisen oder Speisenkomponenten, die der Kunde als unverträglich bezeichnet hatte. Diese Informationen sind
besonders dann hilfreich, wenn die Kompetenz, Wünsche zu äußern, beispielsweise durch eine auftretende
Demenz, eingeschränkt ist oder verloren geht.
Lieferung
Mit dem Kunden sind individuell verbindliche
Absprachen zu treffen. Dazu zählen:
nnfeste Lieferzeit (fester Zeitrahmen),
Die Angaben sind freiwillig. Darüber hinaus können
weitere spezifische Informationen beispielsweise über
Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten oder
besondere Speisenwünsche aufgenommen werden.
Zudem kann festgelegt werden, ob bei Krankheiten
oder nach Krankenhausaufenthalten vorübergehend
Hilfestellungen oder Unterstützung bei der Speisenauswahl, dem Erwärmen der Speisen oder dem Essen
notwendig sind. Es kann hilfreich sein, dass Mitarbeiter des Mahlzeitendienstes oder das Servicepersonal
nach Rückgabe des Bestellscheins mit der erlangten
nnSpeisenübergabe persönlich an der Tür oder Lieferung
in die Wohnung (Wo kann die Mahlzeit in Ausnahmefällen ohne persönlichen Kontakt abgestellt werden?),
nnÜbergabe eines Wohnungsschlüssels (eventuell Versicherung für den Schlüssel),
nnVorgehen, wenn die Tür nicht geöffnet wird (Liste
mit Notfall-Telefonnummern),
nnZeitpunkt/Turnus für die Vorlage von Speisenplänen
und Annahme der ausgefüllten Bestellformulare,
nnLieferant kann sich ausweisen (Beschäftigungsnachweis des Mahlzeitendienstes).
21
3
Die Einschätzung von Fähigkeiten des Kunden und die
Wahrnehmung von Veränderungen können beim Einsatz von fest angestelltem Personal und dauerhaftem
persönlichen Kontakt besser erfolgen als bei ständig
wechselnden Personen. Daher werden feste Bezugspersonen empfohlen. Um Reklamationen besser nachvollziehen zu können, wird eine Dokumentation über
die erfolgte Lieferung geführt.
3.1.2 Umgang mit Anregungen
der Kunden
Informationsannahme
Kunden von „Essen auf Rädern“ erhalten die Möglichkeit, ihre Meinung mitzuteilen. Dies kann über eine
Servicehotline oder im persönlichen Gespräch bei der
Lieferung erfolgen. Wird eine Anregung direkt an den
Mitarbeiter herangetragen, zeugt es von Professionalität, wenn persönlich und möglichst unmittelbar eine
Lösung herbeigeführt wird. Das kann auch bedeuten,
dass das Anliegen zügig an die zuständige Stelle zur
Bearbeitung weitergeleitet wird. Dazu sind Verantwortliche bestimmt und Bearbeitungsfristen sowie Kontrollmechanismen zur Einhaltung des internen Prozesses
festgelegt.
Messung der Kundenzufriedenheit
Im Rahmen des Angebots von „Essen auf Rädern“ sollte
über spontane Rückmeldungen bei der Auslieferung
hinaus eine Messung der Kundenzufriedenheit erfolgen.
Dazu werden Informationen beschafft, dokumentiert
und ausgewertet. Daraus können Lösungsvorschläge
abgeleitet und Maßnahmen zur Verbesserung erarbeitet werden.
3.2 Speisenauslieferung
Ein hohes Maß an Zufriedenheit mit dem Service, der
Lieferung und der Speisenqualität fördert die Kundenbindung. Der professionelle Umgang mit Anregungen
ist Teil des Qualitätsmanagements und birgt die Chance, die Leistung kontinuierlich zu verbessern. Daher
werden durch eine systematische Auswertung die thematischen Schwerpunkte der Rückmeldungen erfasst,
eine Ursachenanalyse durchgeführt und daraus Handlungskonsequenzen abgeleitet.
22
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
Die Speisenauslieferung beginnt mit der Übergabe der
Speisen an den Verteiler, das heißt den ausliefernden
Mahlzeitendienst. Die Verpackung der Speisen hängt
von der Produktion sowie den Transport- und Rückholmöglichkeiten des Herstellers und Verteilers ab. Es gibt
sowohl für Einweg- (dazu zählen Alu- oder Kunststoffschalen) als auch für Mehrwegverpackungen wie Porzellangeschirr jeweils Vor- und Nachteile. Wichtig ist
es, die Verpackung so zu wählen, dass durch Erschütterungen während des Transports oder bei der Übergabe
keine Vermischung von Speisenkomponenten erfolgt
und die Speisen nicht auslaufen.
3
Dadurch werden Warmhaltezeiten (siehe Kapitel 2.3.2)
reduziert. Zudem wird ausreichend Zeit für Hilfestellungen oder ein kurzes Gespräch, zum Beispiel
über die Zufriedenheit mit den Speisen, eingeplant.
Bei einer Auslieferung, die den vereinbarten Termin
um mehr als eine halbe Stunde über- oder unterschreitet, wird der Kunde unverzüglich informiert.
Darüber hinaus beachtet der Verteiler bei Anlieferung
folgende Kriterien:
nnSpeisen, die sofort verzehrt werden, dürfen vom
Verteiler geöffnet werden, wenn dies gewünscht ist.
nnBesonders bei schwer zu öffnenden Verpackungen
Daher ist zu beachten, dass:
nnPortionsschalen passende Trennstege haben.
nnDeckel von Portionsschalen dicht schließen.
Die Speisenkomponenten sind so verpackt, dass für
kalte Speisen die Kühlkette lückenlos eingehalten und
für die warmen Speisen die erforderliche Kerntemperatur nicht unterschritten wird. Die Transportbehälter
der Speisen sind eindeutig gekennzeichnet. Bei Diäten
oder speziellen Kostformen bietet sich eine farbliche
Markierung an, sodass die Speisen nicht vertauscht
werden.
sollte bei Bedarf Hilfestellung angeboten werden.
nnSenioren werden bei Bedarf, zum Beispiel bei kogni-
tiven Beeinträchtigungen, in geeigneter Art und
Weise auf die Temperatur der Speisen hingewiesen.
nnHilfreich ist es, bei der täglichen Speisenanlieferung
an das Trinken zur Mahlzeit zu erinnern. Bei der Lieferung von Wochenpaketen kann dies beispielsweise
durch einen beigelegten Hinweiszettel geschehen.
nnAnregungen oder Beschwerden werden grundsätzlich mit einer positiven Reaktion entgegengenommen.
Es wird gewährleistet, dass die Fahrzeuge für den Speisentransport regelmäßig gereinigt und damit sauber
und in einem einwandfreien Zustand sind. Dafür ist
die Zuständigkeit beispielsweise im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems festgelegt. Für die Auslieferung der Speisen sind möglichst kurze Touren geplant,
die sich an den Zeitwünschen des Kunden orientieren.
23
4
Rahmenbedingungen
für die Verpflegung
Zentrale Verordnungen des europäischen Lebensmittelrechts sind unter anderem die:
nnVerordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel-
Der Gesetzgeber fordert von allen Lebensmittelunternehmen weitreichende Maßnahmen zum Schutz der
Gesundheit der Tischgäste. Die ausgegebenen Speisen
müssen von hygienisch einwandfreier Qualität sein.
Dazu müssen bei der Umsetzung des Verpflegungsangebots rechtliche Bestimmungen eingehalten werden.
Sowohl für die Herstellung als auch für die Verteilung
der Speisen sollte das Personal entsprechende Qualifikationen aufweisen.
4.1 Rechtliche Bestimmungen
Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten innerhalb
der Europäischen Union Verordnungen, die eine Grundlage für die Gewährung der Sicherheit von Lebensmitteln bilden und zum Schutz der öffentlichen
Gesundheit beitragen.31
Weitere Informationen zu rechtlichen Bestimmungen unter www.fitimalter-dge.de
in der Rubrik Wissenswertes/Rund um die Gesetzte und unter
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:139:0001:0054:de:PDF
31
24
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
hygiene
nnVerordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen
Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen
Ursprungs
nnVerordnung (EG) Nr. 178/2002, die sogenannte
EU-Basis-Verordnung zum Lebensmittelrecht
Sie sind unmittelbar geltendes Recht.
Das gesamte Lebensmittelhygienerecht der Europäischen Gemeinschaft wurde 2004 neu geordnet und
ist seit 2006 anzuwenden. Dies führte zu einer grundlegenden Überarbeitung des nationalen Rechts, das
der Durchführung der EG-Vorschriften dient und
Sachverhalte regelt, die nicht unter den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen.
4
Inhalte des neuen EG-Lebensmittelhygienerechts
finden sich im nationalen Recht seitdem unter anderem in:
nnder Verordnung zur Durchführung von Vorschriften
des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
mit den Artikeln:
– Artikel 1: Verordnung über Anforderungen an
die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und
Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung, LMHV)
– Artikel 2: Verordnung über Anforderungen an
die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und
Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln
tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelhygieneverordnung, Tier-LMHV), die grundsätzlich auch Anforderungen an das Herstellen oder
Behandeln von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel regelt (§ 7 in Verbindung
mit Anlage 5); hierbei sind Ausnahmeregelungen
für die Anforderungen in Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung vorgesehen
– Artikel 4: Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von
Zoonosen und Zoonoseerregern
nndem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Außerdem wird die Anwendung einschlägiger DINNormen (zum Beispiel 10508 Temperaturen für Lebensmittel, 10526 Rückstellproben in der GV, 10524 Arbeitskleidung, 10514 Hygieneschulung) empfohlen.32
Abbildung 1: Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Gemeinschaftsverpflegung
EU-Gesetzgebung
Nationales Recht
IfSG
Infektionsschutzgesetz
(2001)
Weißbuch zur
Lebensmittelsicherheit
(2000)
VO (EG) Nr. 178/2002
EU-Basis-Verordnung für
das Lebensmittelrecht
– VO (EG) Nr. 852/2004
über Lebensmittelhygiene
– VO (EG) Nr. 853/2004
mit spezifischen
Hygienevorschriften für
Lebensmittel tierischen
Ursprungs
– Richtlinie 2003/99/EG
zur Überwachung
von Zoonosen und
Zoonoseerregern
Die Bestimmungen des nationalen Rechts können
nicht ohne die Beachtung der EG-Verordnungen
angewendet werden. Wesentliche Begriffsdefinitionen finden sich beispielsweise in der VO (EG)
Nr. 178/2002.
VO (EG) Nr. 1169/2011
LebensmittelinformationsVerordnung (LMIV)
Darüber hinaus sind die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu beachten.
LFGB
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (2009)
Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des
gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts u. a.
– Artikel 1: Lebensmittelhygiene-Verordnung
– Artikel 2: Tierische Lebensmittelhygieneverordnung
– Artikel 4: Verordnung mit
lebensmittelrechtlichen
Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen
und Zoonoseerregern
Verordnung zur Anpassung
nationaler Rechtsvorschriften
an die Verordnung (EU)
Nr. 1169/2011 betreffend die
Information der
Verbraucher über Lebensmittel (Entwurf)
Weitere Informationen: aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (Hrsg.): Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechts
für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. 8. Auflage, Bonn (2014) und
unter www.fitimalter-dge.de in der Rubrik Wissenswertes/Hygiene
32
25
4
4.1.1Hygiene
Ein umfassendes Hygienemanagement ist Pflicht.33
Die genannten Verordnungen enthalten folgende
wesentliche Grundsätze zur Gewährleistung der
Lebensmittelsicherheit:
Zur Überprüfung der Einhaltung geeigneter Temperaturen können Checklisten geführt werden. Zum Schutz
vor lebensmittelbedingten Infektionen wird empfohlen, warme Speisen bei mindestens 65 °C und nicht länger als drei Stunden heiß zu halten. Die Lagerung und
Ausgabe kalter Komponenten (Salat, Dessert) sollte bei
maximal 7 °C erfolgen.
nndie Hauptverantwortung des Lebensmittelunter-
nehmens für die Sicherheit eines Lebensmittels,
nndie Anwendung von auf den HACCP-Grundsätzen 34
beruhenden Verfahren,
nndie Anwendung einer guten Hygienepraxis,
Lager-, Zubereitungs- und Ausgabezeiten sollten so
kurz wie möglich gehalten werden. Außerdem können
Checklisten die Einhaltung von lückenlosen Kühlketten
dokumentieren.
nndie Aufrechterhaltung der Kühlkette bei Lebens-
mitteln, die nicht ohne Bedenken bei Raumtemperatur gelagert werden können,
nndie regelmäßige Mitarbeiterschulung.
Bei der Umsetzung eines HACCP-Konzepts werden
durch eine Gefahrenanalyse die kritischen Punkte im
Umgang mit Lebensmitteln erfasst.
Die Erstellung und Umsetzung eines Reinigungsplans
ist zwingend erforderlich. Sofern darüber hinaus ein
Desinfektionsplan vorliegt, ist die Dosierungsanleitung
der eingesetzten Desinfektionsmittel 35 einzuhalten.
Durch das Infektionsschutzgesetz wird vorgeschrieben,
dass Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen in Berührung kommen, nur nach einer
Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder eines
vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes beschäftigt
werden dürfen. Die Bescheinigung darf bei Antritt der
Stelle nicht älter als drei Monate sein. So soll übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorgebeugt werden,
Infektionen sollen frühzeitig erkannt und ihre Weiterverbreitung verhindert werden. Alle zwei Jahre sind
Folgebelehrungen verpflichtend durchzuführen und
schriftlich zu dokumentieren.
Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften
wird durch die jeweilige Lebensmittelüberwachungsbehörde kontrolliert.
Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.):
Hygiene – Gesundheit der Tischgäste sichern. Bonn (2014)
HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist ein Konzept zur Durchführung einer Gefahrenanalyse und Beherrschung kritischer Lenkungspunkte im
Umgang mit Lebensmitteln. www.bfr.bund.de/cm/350/fragen_und_antworten_
zum_hazard_analysis_and_critical_control_point_haccp_konzept.pdf (eingesehen
33
34
26
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
am 04.07.2014). Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): HACCP – Gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel identifizieren,
bewerten und beherrschen. Bonn (2014)
35
Zu allen Desinfektionsmitteln stehen nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006
als EG-Sicherheitsdatenblatt oder in Anlehnung an das EG-Sicherheitsdatenblatt
Informationen und Dosierungsanleitungen zur Verfügung.
4
4.1.2Produktübergreifende
Vorschriften zur Kennzeichnung
und Kenntlichmachung
Allergenkennzeichnung 36, 37
Ab dem 13. Dezember 2014 müssen die Verbraucher
über die in Anhang II der LMIV aufgeführten 14 Hauptallergene informiert werden. Dies sind:
nnGlutenhaltige Getreide, namentlich Weizen,
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln dient der Information und dem Schutz vor Täuschung. Die für die
Gemeinschaftsverpflegung relevanten Bestimmungen
über die Kennzeichnung und Kenntlichmachung sind
folgende Vorschriften:
Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)
Am 13. Dezember 2011 trat die Verordnung (EU)
Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des
Rates betreffend die Information der Verbraucher über
Lebensmittel, kurz Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), in Kraft. Diese regelt auf europäischer
Ebene die Kennzeichnung, Aufmachung, Bezeichnung
und die Werbung von beziehungsweise für Lebensmittel neu. Zwei für die Gemeinschaftsverpflegung
wichtige Neuerungen betreffen die verpflichtende
Kennzeichnung der 14 häufigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
können, und die geänderten Regelungen zur Nährwertdeklaration, die allerdings nur bei vorverpackter Ware
ab dem 13.12.2016 verpflichtend werden. Die bisherigen
nationalen Verordnungen zur Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung werden durch die LMIV abgelöst.
Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder
Hybridstämme davon*
nnKrebstiere*
nnEier*
nnFische*
nnErdnüsse*
nnSojabohnen*
nnMilch* (einschließlich Laktose)
nnSchalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse,
Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse,
Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse*
nnSellerie*
nnSenf*
nnSesamsamen*
nnSchwefeldioxid und Sulphite >10 mg/kg oder 10 mg/l
nnLupinen*
nnWeichtiere*
* und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Näheres zur Ausgestaltung der Kennzeichnung
regelt die nationale Durchführungsverordnung.
Nährwertdeklaration
Eine Pflicht zur Nährwertdeklaration besteht in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung nur bei
vorverpackter Ware. Auch ab dem 13.12.2016 ist nach
derzeitigem Erkenntnisstand keine verpflichtende
Nährwertdeklaration für die unverpackten, abgegebenen Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung geplant.
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011, Artikel 44 und Anhang II
unter:www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018:
0063:de:PDF
37
Weitere Informationen unter: www.daab.de/ernaehrung/
und unter www.lebensmittelklarheit.de, Suchbegriff „Allergene“
36
27
4
Werden aber Energiegehalt und Nährstoffe ab dem
13. Dezember 2014 freiwillig ausgewiesen, muss dies
den Vorgaben der LMIV (Art. 30-35) entsprechen.
Verpflichtend anzugeben sind dann immer die „BIG 7“,
deren Reihenfolge nicht verändert werden darf:
1.Brennwert
2.Fett
3. Gesättigte Fettsäuren
4.Kohlenhydrate
5.Zucker
6.Eiweiß
7.Salz
(„Salz“ bedeutet den nach folgender Formel berechneten Gehalt an Salzäquivalent: Salz = Natrium x 2,5)
Der Inhalt der „BIG 7“ kann durch die Angabe der
Mengen eines oder mehrerer der nachfolgenden Stoffe
ergänzt werden:
Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV):
Für alle Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung gelten
die Bestimmungen der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung. Danach muss grundsätzlich durch verschiedene
Angaben auf die Verwendung bestimmter Zusatzstoffe
oder Zusatzstoffklassen hingewiesen werden (zum
Beispiel „geschwefelt“, „mit Phosphat“, „mit Konservierungsstoff“). Diese Deklarationspflicht gilt auch, wenn
die jeweiligen Zusatzstoffe in den Zutaten eines zusammengesetzten Lebensmittels enthalten sind, es sei denn,
dass sie im Endlebensmittel keine technologische Wirkung mehr ausüben.
Genetisch veränderte Lebensmittel
Bezieht ein Anbieter kennzeichnungspflichtige genetisch veränderte Lebensmittel und gibt sie direkt oder
verarbeitet an die Endverbraucher ab, müssen diese mit
dem Hinweis
nn„genetisch verändert“ oder
nn„aus genetisch verändertem ... hergestellt“ oder
nneinfach ungesättigte Fettsäuren,
nn„enthält genetisch veränderte …“ oder
nnmehrfach ungesättigte Fettsäuren,
nn„enthält aus genetisch verändertem…“
nnmehrwertige Alkohole,
nnStärke,
nnBallaststoffe,
nnjegliche in Anhang XIII Teil A Nummer 1 aufgeführ-
auf dem Speisenplan gekennzeichnet werden oder
eine entsprechende Information bei der Essensausgabe
erfolgen.38
ten und gemäß den in Anhang XIII Teil A Nummer 2
angegebenen Werten in signifikanten Mengen vorhandenen Vitamine oder Mineralstoffe.
Bei loser Ware kann sich die Nährwertdeklaration auf
den Brennwert oder auf den Brennwert zusammen mit
den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und
Salz beschränken (Art. 30, Abs. 5).
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
22. September 2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel.
Weitere Informationen: www.transgen.de/recht/kennzeichnung/286.doku.html
38
28
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
4
4.2 Personalqualifikation
Das Verpflegungsangebot „Essen auf Rädern“ umfasst
die Bereiche Herstellung und Auslieferung der Speisen
sowie den Bereich Service. Für Mitarbeiter der verschiedenen Bereiche sind jeweils unterschiedliche berufliche
Qualifikationen notwendig. Die nachfolgend genannten Kriterien zur fachlichen Qualifikation stellen eine
Empfehlung dar.
4.2.1Hersteller
Für die Herstellung von „Essen auf Rädern“ ist eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation Voraussetzung.
Dazu zählen die Qualifikationen Küchenmeister, Koch,
Verpflegungsbetriebswirt, Fachmann für Systemgastronomie, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftliche
(Betriebs-) Leiter sowie Diätassistent, Oecotrophologe,
gegebenenfalls mit betriebswirtschaftlicher Zusatzqualifikation. Die regelmäßige Teilnahme an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen39 mit
ernährungsphysiologischem Schwerpunkt ist erforderlich. Anbieter von Zusatzqualifikationen, speziell
für den Bereich der Verpflegung, sind vor allem:
nnDeutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE)
nnVerband der Diätassistenten – Deutscher Bundes-
verband e. V. (VDD)
nnVerband der Köche Deutschlands e. V. (VKD)
nnIndustrie- und Handelskammer (IHK)
4.2.2Verteiler
Voraussetzung für den Einsatz der Beschäftigten ist
eine Schulung im Bereich Lebensmittelhygiene und
eine Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz. Es
werden nur eingearbeitete Beschäftigte eingesetzt.
Im Rahmen der Einarbeitung wird ein respektvoller,
verbindlicher und verlässlicher Umgang mit dem Kunden vermittelt. Dazu zählen eine pünktliche Anlieferung, Umsichtigkeit, eine gute Beobachtungsgabe und
Weitergabe von Informationen an den Hersteller, den
Service oder Angehörige sowie Aufmerksamkeit und
Fingerspitzengefühl. Darüber hinaus zählt der Umgang
mit Senioren, die an Demenz erkrankt sind, zu den
relevanten Inhalten der Einarbeitung. Bei der Auswahl des Personals sollte besonders auf Flexibilität,
ein freundliches Auftreten und kommunikative
Fähigkeiten geachtet werden.
4.2.3Servicepersonal
Voraussetzung für den Einsatz der Beschäftigten ist
die Durchführung von Schulungs- und Einarbeitungsmaßnahmen. Zu den Schwerpunkten dieser Schulung zählen Grundlagen der Seniorenernährung und
Kostformen, eine umfangreiche Information über das
Speisen- und Serviceangebot, über die Zubereitung und
eingesetzten Lebensmittel, aber auch der Umgang mit
Rückmeldungen der Kunden. Bei der Auswahl des Personals wird besonders auf kommunikative Fähigkeiten
und Geduld geachtet.
Weitere Informationen zum Seminarangebot der DGE unter
www.fitimalter-dge.de in der Rubrik Qualitätsstandards/Seminare/Veranstaltungen
39
29
4
4.3 Koordination der
Schnittstellen
Im Sinne eines respekt- und verantwortungsvollen
Umgangs mit Senioren, die „Essen auf Rädern“ beziehen, sind eine gute Kommunikation und enge Zusammenarbeit aller beteiligten Personen hilfreich. Dazu
zählen beispielsweise die Hersteller von „Essen auf
Rädern“, Mahlzeitendienste, Pflege- oder Sozialdienste,
Ärzte und Angehörige. Besonders bei Problemen, wie
fortschreitender Demenz, Kau- und Schluckstörungen,
Gefahr einer Mangelernährung, Lebensmittelunverträglichkeiten oder der Einnahme von Medikamenten,
sind die Weitergabe von Informationen und ein guter
Austausch wichtig. Dazu muss das Einverständnis der
betroffenen Person, der Angehörigen oder der gesetzlich betreuenden Person vorliegen.40
Pflegefachkräfte
Die Pflegefachkraft erbringt in der ambulanten Versorgung von Senioren eine umfangreiche pflegerische
Leistung. Darüber hinaus kann sie durch ihre Beobachtung und Erfahrung im täglichen Umgang mit dem
zu Betreuenden zur Verbesserung der individuellen
Rahmenbedingungen der Verpflegung vor Ort beitragen. Dazu zählen die Beobachtung und Dokumentation
von Kompetenzen der zu betreuenden Person im Alltag, wie Kraft und Fingerfertigkeit.
Diese Erfahrungen und weitere Kenntnisse beispielsweise über den Medikamentenkonsum sind wichtig,
Wenn der Senior die Verantwortung der Verpflegung nicht mehr für
sich wahrnehmen kann, sollten Angehörige oder der gesetzliche Betreuer
die Koordination übernehmen.
40
30
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
wenn der Senior Unterstützung bei der Auswahl und
Einnahme der Mahlzeit benötigt. Regelmäßige Hinweise ausreichend zu trinken, Hilfestellung beim Eindecken des Tisches, die Beobachtung der vorhandenen
Fähigkeiten und die Prüfung des Speisenangebots im
Kühlschrank, soweit dies vom Betreffenden erwünscht
und erlaubt ist, sind hilfreich. Die Dokumentation und
Weitergabe dieser Informationen tragen zur Verbesserung der Verpflegungssituation und zur Prävention von
Mangelernährung bei.
Bei quantitativer Mangelernährung ist eine energieund/oder proteinangereicherte Kost sinnvoll. Auf
Wunsch des Seniors oder aufgrund der Beobachtung
von Pflegefachkräften oder einer Anordnung des
Arztes sollte eine energieangereicherte Kost 41 angeboten werden.
Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Mangelernährung im Alter. Bonn,
2. Auflage, 2. korrigierter Nachdruck (2015)
41
Nachhaltigkeit
5
Der Begriff Nachhaltigkeit drückt gesellschaftliche
Werte aus. In Deutschland wurde die Nachhaltigkeitsstrategie der Brundtland-Kommission übernommen.
Hierin wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit
ökologischer Verantwortung und sozial gerechtem Ausgleich verbunden.42 Für den Bereich der Ernährung
und Verpflegung wurde die Trias von Ökologie, Gesellschaft und Wirtschaft durch die Dimension Gesundheit
ergänzt.43
Diese vier Dimensionen lassen sich sowohl in den
Strukturen als auch den Prozessen und Ergebnissen
der Gemeinschaftsverpflegung verankern.
Eine nachhaltige Ernährung sollte zum Beispiel
folgende Aspekte beachten: 44
nnüberwiegend pflanzlich,
nnbevorzugt gering verarbeitet,
nnökologisch erzeugt,
nnregional und saisonal,
nnumweltverträglich verpackt,
nnfair gehandelt.
Es obliegt jeder Einrichtung selbst festzulegen, welche
Bereiche von Bedeutung sind beziehungsweise welche
Aspekte der Nachhaltigkeit umgesetzt werden.45 Auf
den vier Dimensionen nachhaltiger Außer-Haus-Verpflegung basierend, werden in den folgenden Kapiteln
beispielhafte Kriterien aufgeführt, die in ihrer Umsetzung ineinandergreifen. So ist die logistisch optimierte
Auslieferung von Speisen innerhalb eines möglichst
geringen Umkreises nicht nur wirtschaftlich, sie trägt
auch zur Attraktivität des Mahlzeitenangebots bei
und nimmt wesentlichen Einfluss auf die ernährungsphysiologische Qualität der Speise und damit auf die
Gesundheit.
von Koerber K, Leitzmann C: Empfehlungen für eine nachhaltige Ernährung:
vom Wissen zum Handeln. In: Hoffmann I; Schneider K, Leitzmann C (Hrsg.):
Ernährungsökologie. oekom verlag, München (2011), 148-154
45
Weitere Informationen: Kettschau I, Mattausch N: Nachhaltigkeit im Berufsfeld
Ernährung und Hauswirtschaft am Beispiel der Gemeinschaftsverpflegung –
Arbeitsprozesse, Qualifikationsanforderungen und Anregungen zur Umsetzung
in Unterricht und Ausbildung. Dr. Felix Büchner – Handwerk und Technik GmbH,
1. Auflage, Hamburg (2014)
44
Rat für nachhaltige Entwicklung (Hrsg.): Zehn Jahre Nachhaltigkeitsstrategie,
Berlin (2012), 5
Schneider K, Hoffmann I: Das Konzept der Ernährungsökologie: Herausforderungen annehmen. In: Hoffmann I; Schneider K, Leitzmann C (Hrsg.): Ernährungsökologie. oekom verlag, München (2011), 38-43
42
43
31
5
5.2 Ökologie
Ökologisch nachhaltig zu handeln, bedeutet im gesamten Prozess der Speisenproduktion, angefangen beim
Einkauf über den gesamten Prozess der Herstellung
des Produkts bis hin zur Entsorgung oder Weiterverwertung des Abfalls, die Umwelt möglichst wenig zu
belasten. Ein maßgeblicher Indikator für diese Belastung ist die Höhe der Treibhausgasemissionen.
Folgende Aspekte werden zum Beispiel einer
Reduzierung dieser Emissionen gerecht:
nnEinsatz von Großküchengeräten (zum Beispiel Heiß-
5.1 Gesundheit
Eine nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung bietet
Mahlzeiten, die die Gesundheit und Leistungsfähigkeit fördern und erhalten. Vorbildliche und nachhaltige Verpflegung berücksichtigt folgende Punkte:
nnAngebot von nährstoffoptimierten Speisenplänen
auf Basis der DGE-Qualitätsstandards,
nnfreie Verfügbarkeit von Trinkwasser,
nnLebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft, die
frei von beziehungsweise arm an Verunreinigungen
sind,
nnEinhaltung einer einwandfreien Hygiene bei allen
Prozessen,
nnergonomisch gestaltete Arbeitsplätze und -abläufe.
Der ökologische Landbau ist eine besonders nachhaltige Form der Landbewirtschaftung. Daher ist die Verwendung von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung empfehlenswert. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass das Bewerben eines Bio-Angebots eine Teilnahme am Kontrollverfahren
nach EG-Öko-Verordnung voraussetzt. Soll die Verwendung ökologisch erzeugter
Lebensmittel ausgelobt werden, muss eine Zertifizierung durch eine anerkannte
Öko-Kontrollstelle vorliegen.
46
32
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
luftdämpfer oder Druckgargeräte) mit einem hohen
Energie- und Wassersparpotenzial, zum Beispiel
durch die Nutzung von Gas- und Induktionsenergie,
nnVerwendung von Mehrportionengebinden,
nnProdukte aus ökologischer Landwirtschaft,46
nnüberwiegend pflanzliche Lebensmittel, Angebot
einer ovo-lacto-vegetarischen Menülinie,
nnBezug von Fisch aus bestandserhaltender Fischerei 9
sowie Fleisch aus artgerechter Tierhaltung,
nnVerwendung von Papierservietten aus recycelten
Materialien,
nnMehrwegverpackungen oder wiederverwertbare
Verpackungsmaterialien,
nnVermeidung von Speiseresten,
nnBereitstellung von unvermeidbaren Abfällen zur
Energiegewinnung oder zu weiterer Verwendung,47
Weitere Informationen zur Vermeidung von Speiseresten in der Gemeinschaftsverpflegung bietet die Initiative United Against Waste unter
www.united-against-waste.de/de/, darunter wurde gemeinsam mit dem DEHOGA
eine Checkliste zur Abfallvermeidung entwickelt: www.united-against-waste.de/
de/images/broschueren/dehoga-checkliste.pdf. Für Verbraucher bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Informationen zu diesem Thema über die Kampagne „Zu gut für die Tonne“ unter: www.zugutfuerdietonne.de
47
5
5.4 Wirtschaftlichkeit
nnEinsatz eines Reinigungsplans, Festlegung von Do-
sierungen für Reinigungs- und Desinfektionsmittel,
nnVermeidung von Standzeiten und Warmhaltezeiten,
Optimierung von Abläufen.
5.3 Gesellschaft
Ein nachhaltiges Handeln in Bezug auf die Gesellschaft
bedeutet, dass es einen fairen Umgang mit den Partnern
in Anbaugebieten weltweit, den Lieferanten, aber auch
mit den Menschen, die alltäglich vor Ort zum positiven
Geschäftsergebnis beitragen, gibt. Ebenfalls in diesen
Bereich einbezogen ist ein verantwortungsvoller
Umgang mit Tieren.
Bei der Sicht auf die Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung werden in die
Betrachtungen eines optimalen Verhältnisses von Kosten und Nutzen auch weitere Aspekte einbezogen wie:
nnoptimaler Einsatz bzw. optimale Nutzung von
Ressourcen (Energie, Wasser, Reinigungsmittel etc.),
nnbevorzugte Auswahl von Lebensmitteln mit kurzen
Transportwegen,48
nnAuslieferung von Speisen innerhalb eines möglichst
geringen Umkreises,
nnattraktives Angebot, Absatzsteigerung,
nnQualifikation von Personal.
Unter ein nachhaltig gerechtes Handeln fallen
Kriterien wie:
nnBerücksichtigung von Produkten aus fairem Handel
oder aus direkter Kooperation mit Anbauern,
nnFörderung regionaler Wirtschaftskreisläufe,
nnfaire Vergütung,
nnWertschätzung von Mitarbeitern und Gästen,
nnfreundlicher, hilfsbereiter Umgang untereinander,
nntransparente Kommunikation.
Weitere Informationen zu regionalen Produkten und deren Kennzeichnung unter:
www.regionalfenster.de
48
33
6
Zertifizierung
Basis für diese Zertifizierungen sind die aus den Kapiteln 2 bis 4 ausgewählten Kriterien, die in der Checkliste „Essen auf Rädern“ zusammengefasst sind. Vorausgesetzt wird die Einhaltung der für die Gemeinschaftsverpflegung geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Eine Zertifizierung erfolgt für mindestens eine Menülinie. Hat ein Anbieter von „Essen auf Rädern“ mehrere
Menülinien, muss die zertifizierte Menülinie auf Speisenplänen oder Bestellscheinen gekennzeichnet werden.
6.1 Fit im Alter-Zertifizierung
Mit einer Zertifizierung sichern Verantwortliche für die
Seniorenverpflegung im Bereich „Essen auf Rädern“ die
Qualität ihres Speisenangebots und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer optimierten Verpflegung. Innerhalb des Verpflegungsangebots mit „Essen auf Rädern“
ist die Einhaltung der Zertifizierungskriterien in der
täglichen Küchenpraxis ein umfassender Kompetenzgewinn für alle beteiligten Personen. Durch das Zertifikat zur Fit im Alter-Zertifizierung beziehungsweise
Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung können Anbieter von „Essen auf Rädern“ nach außen demonstrieren, dass ihr Angebot dem „DGE-Qualitätsstandard
für Essen auf Rädern“ entspricht. Dies wird durch eine
externe, unabhängige Institution überprüft. Die Audits
gelten als bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der
Kriterien in jedem Qualitätsbereich erfüllt sind. Durch
regelmäßige Re-Audits wird die zertifizierte Qualität
langfristig gesichert.
Die DGE bietet Anbietern von „Essen auf Rädern“
zwei Möglichkeiten, das Angebot einer vollwertigen
Verpflegung auszeichnen zu lassen – durch die Fit im
Alter-Zertifizierung und die Fit im Alter-PREMIUMZertifizierung.
34
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
Anbieter von „Essen auf Rädern“, die die Kriterien der
drei Qualitätsbereiche Lebensmittel, Speisenplanung &
-herstellung und Lebenswelt erfüllen, sind berechtigt,
die Bezeichnung Fit im Alter-Zertifizierung zu führen.
Die Qualitätsbereiche sind folgendermaßen definiert:
nnLebensmittel: Mittagsverpflegung (optimale Lebens-
mittelauswahl und Anforderungen an den Speisenplan)
nnSpeisenplanung & -herstellung: Kriterien zur Planung
und Herstellung der Speisen für die Mittagsverpflegung, Gestaltung des Speisenplans beziehungsweise
des Bestellscheins
nnLebenswelt: Rahmenbedingungen für „Essen auf
Rädern“ (Kundenservice, Speisenauslieferung)
Sind die Kriterien dieser Qualitätsbereiche erfüllt,
wird dem Anbieter von „Essen auf Rädern“ nach erfolgreichem Audit ein Zertifikat, einschließlich Logo-Schild,
verliehen, das die Fit im Alter-Zertifizierung dokumentiert.
6
6.2 Fit im Alter-PREMIUM
Zertifizierung
6.3 Zusammenarbeit
mit Caterern
Der zentrale Bestandteil der Fit im Alter-PREMIUMZertifizierung ist zusätzlich zu den in Kapitel 6.1
genannten Anforderungen der Qualitätsbereich Nährstoffe. In diesem erfolgt eine Nährstoffoptimierung
des Speisenplans für die Mittagsverpflegung auf Basis
berechneter Rezepte. Bei einer Mittagsverpflegung
müssen nährstoffoptimierte Speisenpläne für mindestens vier Wochen vorliegen. Die Nährstoffoptimierung
des Speisenplans sollte über eine Woche (sieben Verpflegungstage) erfolgen. Vorteil einer wochenweisen
Optimierung ist, dass die einzelnen Speisenplanwochen
in einer frei wählbaren Reihenfolge eingesetzt werden
können. 49
Den Speisenanbietern für „Essen auf Rädern“ bietet
die DGE zwei Möglichkeiten, das Angebot einer vollwertigen Verpflegung auszeichnen zu lassen – durch
die DGE-Zertifizierung für Caterer oder die DGEPREMIUM-Zertifizierung für Caterer. Strebt ein Caterer
eine Zertifizierung für das Verpflegungsangebot von
„Essen auf Rädern“ an, muss er alle Kriterien, die in
seinem Verantwortungsbereich liegen, umsetzen.
Dazu zählen die Anforderungen aus den Bereichen
Lebensmittel und Speisenplanung & -herstellung.
Nach bestandenem Audit wird dem Anbieter von
„Essen auf Rädern“ ein Zertifikat, einschließlich LogoSchild, verliehen, das die Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung ausweist. Die folgende Abbildung 2 stellt
die Qualitätsbereiche der Zertifizierung dar.
Für die DGE-PREMIUM-Zertifizierung muss der
Caterer zusätzlich die Kriterien zur nährstoffoptimierten Mittagsverpflegung einhalten. Dafür müssen
nährstoffoptimierte Speisenpläne für mindestens
vier Wochen vorliegen. Die Nährstoffoptimierung
sollte wochenweise erfolgen, kann aber bei einer
siebentägigen Belieferung auch über einen Zeitraum
von 21 Tagen durchgeführt werden (vergleiche Kapitel 6.2).
Abbildung 2: Qualitätsbereiche der Zertifizierung
Nach erfolgreich bestandenem Audit erhält der Caterer ein Zertifikat, einschließlich DGE-Logo beziehungsweise DGE-PREMIUM-Logo, und kann damit werben.
Die Audits gelten als bestanden, wenn mindestens
60 Prozent der Kriterien in jedem Qualitätsbereich
erfüllt sind.
Bei einer siebentägigen Belieferung können die Nährstoffe auch über
drei Wochen (21 Verpflegungstage) plus 7 weitere Tage optimiert werden.
49
35
6
6.4 Kriterien zur Eigenkontrolle
Alle Angaben beziehen sich auf sieben Verpflegungstage. Die folgenden Tabellen 5 und 6 zeigen die Checkliste „Essen auf Rädern“.
Die Checkliste „Essen auf Rädern“ dient Anbietern von
„Essen auf Rädern“ als Instrument zur eigenständigen
Überprüfung des derzeitigen Verpflegungsangebots.
Eine mit der Checkliste vorgenommene Selbsteinschätzung garantiert nicht das Bestehen des Audits.
Die Angaben in den Tabellen 5 und 6 beziehen sich
auf sieben Verpflegungstage und mindestens eine
Menülinie.
Tabelle 5: Checkliste „Essen auf Rädern“ zur Fit im Alter-Zertifizierung
Qualitätsbereich Lebensmittel: Mittagsverpflegung
Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln
7 x Getreide, Getreideprodukte oder Kartoffeln
davon:
mind. 1 x Vollkornprodukte
max. 1 x Kartoffelerzeugnisse
Reis: Parboiled Reis oder Naturreis
Gemüse und Salat
7 x Gemüse (frisch oder tiefgekühlt), Hülsenfrüchte oder Salat
davon: mind. 3 x Rohkost oder Salat
Obst
3 x Obst
davon: mind. 2 x frisch oder tiefgekühlt ohne Zuckerzusatz
Milch und Milchprodukte
Mind. 3 x Milch oder Milchprodukte basierend auf folgenden Qualitäten:
Milch: 1,5 % Fett
Naturjoghurt: 1,5 % bis 1,8 % Fett
Käse: max. Vollfettstufe (≤ 50 % Fett i. Tr.)
Speisequark: max. 20 % Fett i. Tr.
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
Max. 3 x Fleisch/Wurst
davon: mind. 2 x mageres Muskelfleisch
Mind. 1 x Seefisch (aus nicht überfischten Beständen)
davon: mind. 1 x fettreicher Seefisch innerhalb von zwei Wochen
36
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
erfüllt
nicht erfüllt
6
erfüllt
nicht erfüllt
erfüllt
nicht erfüllt
Fette und Öle
Rapsöl ist Standardöl
Qualitätsbereich Speisenplanung & -herstellung
Speisenplanung
Menüzyklus beträgt mind. 4 Wochen
Ein ovo-lacto-vegetarisches Gericht ist täglich im Angebot
Saisonales Angebot wird bevorzugt
Kulturspezifische und regionale Essgewohnheiten sowie religiöse Aspekte sind berücksichtigt
Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln werden abwechslungsreich angeboten
Bei Lebensmittelunverträglichkeiten, wie Allergien, wird eine entsprechende Speisenauswahl
ermöglicht
Wünsche und Anregungen der Kunden sind berücksichtigt
Speisenherstellung
Auf fettarme Zubereitung wird geachtet
Max. 3 x frittierte und/oder panierte Produkte
Für die Zubereitung von Gemüse und Kartoffeln werden nährstoffschonende Garmethoden
angewendet
Frische oder tiefgekühlte Kräuter werden bevorzugt
Jodsalz wird verwendet, sparsam salzen
Zucker wird sparsam verwendet
Kurze Warmhaltezeiten werden eingehalten, Warmhaltezeiten für alle Komponenten
max. 3 Stunden
Lager-, Transport- und Ausgabetemperatur von kalten Speisen beträgt max. 7 °C
Warmhalte-, Transport- und Ausgabetemperatur von warmen Speisen beträgt mind. 65 °C
Gestaltung des Speisenplanes
Aktueller Speisenplan ist vorab allen regelmäßig zugänglich, auch Personen mit Handicap
Beim Angebot mehrerer Menülinien sind diese übersichtlich dargestellt
Nicht übliche und nicht eindeutige Bezeichnungen sind erklärt
Bei Fleisch und Wurstwaren ist die Tierart benannt
Verwendung von Alkohol ist deklariert
Speisenplan ist gut lesbar, d. h. groß geschrieben und übersichtlich (inkl. Preise)
37
6
Qualitätsbereich Lebenswelt
erfüllt
nicht erfüllt
Kundenservice
Kundenservice ist freundlich und auskunftsbereit
Kundenservice informiert über das Speisenangebot bzw. das vollwertige Verpflegungsangebot
Kundenservice informiert über den Liefervertrag, den Service und die Bestellung
Kundenservice leistet auf Wunsch Hilfe bei der Bestellung
Kundenservice bietet ein Erstgespräch per Telefon oder vor Ort an
Kunden werden zu ihren Wünschen und Anregungen befragt
Speisenauslieferung*
Warmhaltezeit von max. 3 Stunden ist vom Ende des Garprozesses bis zur Abgabe an den
Kunden nicht überschritten
Temperatur warmer Speisen liegt bei Abgabe an den Kunden bei mind. 65 °C
Temperatur kalter Speisen liegt bei Abgabe an den Kunden bei max. 7 °C
Temperatur tiefgekühlter Speisen liegt bei Abgabe an den Kunden bei mind. -18 °C
(kurzfristige Schwankungen um 3 °C auf max. -15 °C sind zulässig)
Lieferung der Speise/n erfolgt zur vereinbarten Zeit mit einer Abweichung von max. 30 Minuten
Bei Verspätung erfolgt eine Mitteilung
Auf Wunsch wird beim Öffnen der Verpackung Hilfestellung gegeben
Reklamationen und Anregungen werden freundlich entgegengenommen und weitergeleitet
* Die Umsetzung dieser Kriterien kann von unterschiedlichen Anbietern umgesetzt werden, je nachdem, ob der Service und die Auslieferung allein beim Hersteller oder
zusätzlich bei anderen Dienstleistern liegt.
Das Einhalten der für die Gemeinschaftsverpflegung geltenden rechtlichen Bestimmungen ist Voraussetzung für eine Zertifizierung.
Tabelle 6: Checkliste „Essen auf Rädern“ zur Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung
– zusätzlich zu den oben genannten Kriterien –
Qualitätsbereich Nährstoffe
Mittagsverpflegung erfüllt nach max. 20 bzw. 21** Verpflegungstagen im
Durchschnitt die D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr
Zubereitungsanweisungen liegen am Arbeitsplatz vor
Nährstoffberechnete Rezepte werden umgesetzt
Portionsgrößen der nährstoffberechneten Speisen sind ersichtlich
Nährstoffoptimierte Gerichte sind auf dem Speisenplan optisch hervorgehoben
Kundenservice informiert über eine nährwertoptimierte Menülinie
** Die Anzahl der Verpflegungstage ist abhängig davon, ob „Essen auf Rädern“ an 5 oder 7 Tagen pro Woche angeboten wird.
Das Einhalten der für die Gemeinschaftsverpflegung geltenden rechtlichen Bestimmungen ist Voraussetzung für eine Zertifizierung.
n
38
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
erfüllt
nicht erfüllt
6
6.5 Ablauf
Die Fit im Alter-Zertifizierung beziehungsweise die
Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung ist ein Verfahren
zur Optimierung des Verpflegungsangebots im Bereich
„Essen auf Rädern“. Ziel ist die Auszeichnung mit dem
Fit im Alter-Logo beziehungsweise dem Fit im AlterPREMIUM-Logo und damit die Einhaltung der für
die Zertifizierung relevanten Kriterien. Welche Schritte
bis dahin erforderlich sind, zeigt Abbildung 3.
Zur Zertifizierung stehen unterschiedliche Informationsmaterialien zur Verfügung. Tabelle 7 zeigt deren
Inhalte und Bezugsquellen.
Tabelle 7: Weiterführende Informationen
Titel
Inhalt
Bezugsquelle
Infopaket
„Ihr Weg zur Zertifizierung“ enthält:
alle wichtigen
Unterlagen zur
Zertifizierung:
Bestellung:
Telefon:
0228 3776-873
nn
Checkliste „Essen
nn
Kriterien zur
nn
wichtige
nn
Informationen
E-Mail:
info
@fitimalter-dge.de
nn
Kostenüberblick
nn
Überblick über
häufige Fragen
Antworten
auf häufig
gestellte Fragen
auf Rädern“
Abbildung 3: Ablauf der Zertifizierung 50
1. Anforderung des Infopakets „Ihr Weg zur Zertifizierung“
2. Durchsicht der Unterlagen und eigene Einschätzung
mit der Checkliste „Essen auf Rädern“
3. Wunsch zur Fit im Alter-Zertifizierung oder zur
Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung und
Vertragsabschluss
4. Anmeldung zum Audit
Fit im AlterZertifizierung
5. Audit vor Ort
6. Auszeichnung mit dem
Fit im Alter-Logo
Fit im AlterPREMIUM-Zertifizierung
5. Überprüfung der Speisenpläne und Audit vor Ort
6. Auszeichnung mit dem
Fit im AlterPREMIUM-Logo
Schritte zur
Zertifizierung
Eigenkontrolle
zum Zertifizierungsablauf
die aktuellen
Gebühren
www.
fitimalter-dge.de
Rubrik
Qualitätsstandard
Sind Sie an einer Fit im Alter-Zertifizierung beziehungsweise einer Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung interessiert, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung:
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
Referat Gemeinschaftsverpflegung und
Qualitätssicherung
Frau Ellen Linden ⋅ Godesberger Allee 18 ⋅ 53175 Bonn
Telefon 0228 3776-651
Telefax 0228 3776-800
[email protected]
Gültigkeit
Es finden regelmäßig Re-Audits statt.
Weitere Informationen: www.fitimalter-dge.de in der Rubrik Qualitätsstandards
50
39
7
Weiterführende
Informationen
7.1 Nährstoffzufuhr
durch die Mittags
verpflegung für PAL 1,2
Ergänzend zu Kapitel 2.4 werden in der folgenden
Tabelle 8 die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr
im Rahmen der Mittagsmahlzeit für immobile Senioren, bezogen auf die Altersgruppe 65 Jahre und älter,
dargestellt. Bei ausschließlich sitzender Tätigkeit oder
Bettlägerigkeit gilt ein PAL-Wert von 1,2.
Tabelle 8: Umsetzung der D-A-CH-Referenzwerte
für die Nährstoffzufuhr in der Mittagsverpflegung 22
(Angaben pro Tag)
Mittagsverpflegung bei PAL23 1,2
(65 Jahre und älter)
2300
Energie (kJ) 25
Energie (kcal)
In diesem Kapitel werden zunächst die Umsetzung der
D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr (PAL
1,2) sowie die Anforderungen an die Speisenplanung
für fünf Verpflegungstage dargestellt. Weiterhin werden
Hilfestellungen zur Umsetzung der Verpflegung mit
„Essen auf Rädern“ gegeben. Dazu zählen nicht nur Beispiele für Lebensmittelmengen in der Mittagsverpflegung an fünf oder sieben Verpflegungstagen, sondern
auch ergänzende Verpflegungsaspekte für die weiteren
Mahlzeiten und das Wochenende. Ferner finden sich
Hinweise zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses.
40
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
25
540
Protein (g)
27
Fett (g)
18
Kohlenhydrate (g)
67
Ballaststoffe (g)
10
Vitamin E (mg)
4
Vitamin B1 (mg)
0,3
Folat (μg)
100
Vitamin C (mg)
37
Calcium (mg)
333
Magnesium (mg)
117
Eisen (mg)
3
7
7.2 Orientierungshilfen für
Lebensmittelmengen
und zusätzliche Dienstleistungen
In diesem Kapitel werden umfangreiche Hilfestellungen
für die Umsetzung eines vollwertigen Verpflegungs-
angebots für ältere Menschen, die zu Hause leben,
gegeben.
Analog zu den Anforderungen an einen Ein-WochenSpeisenplan für sieben Verpflegungstage (siehe Kapitel
2.2.2), werden in der folgenden Tabelle 9 die Anforderungen an die Speisenplanung für fünf Verpflegungstage aufgeführt.
Tabelle 9: Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speisenplan (fünf Verpflegungstage)
Lebensmittelgruppe
Häufigkeit
Beispiele zur praktischen Umsetzung
Getreide,
Getreideprodukte
und Kartoffeln
5x
Pellkartoffeln 6, Salzkartoffeln, Kartoffelsalat,
Kartoffeleintopf
Reispfanne, Reis als Beilage
davon:
Lasagne, Couscous-Salat, Hirseauflauf, GrünkernBratlinge, Polentaschnitten
– mind. 1 x Vollkornprodukte
Vollkornteigwaren, Vollkornpizza, Naturreis,
Brötchen
– max. 1 x Kartoffelerzeugnisse
Halbfertig- oder Fertigprodukte, z. B. Kroketten,
Pommes frites, Kartoffelecken, Reibekuchen,
Gnocchi, Püree, Klöße
5x
gegarte Möhren, Kohlrabi, Brokkoli, Gemüselasagne,
gefüllte Paprika (oder Zucchini, Auberginen), Erbsen-,
Linsen-, Bohneneintopf, Ratatouille, Wokgemüse,
Gemüsepüree
davon mind. 2 x Rohkost oder Salat
zerkleinerte Möhren, Gurke, Paprika, Tomatensalat,
Gurkensalat, gemischter Salat, Krautsalat
2x
Milchreis mit Kirschen, süßer Aprikosenauflauf,
Fruchtsuppe mit Grießklößchen
davon mind. 1 x frisch
Obst im Ganzen, Obstsalat, Quark mit frischem Obst
Milch und
Milchprodukte
mind. 3 x
in Aufläufen, Salatdressings, Dips, Soßen,
Joghurt- oder Quarkspeisen
Fleisch, Wurst,
Fisch, Ei
max. 2 x Fleisch/Wurst
Gemüse und Salat
Obst
Fette und Öle
davon mind. 1 x mageres Muskelfleisch
Putenbrust, Hähnchenschnitzel, Rinderbraten,
Kassler
mind. 1 x Seefisch
Seelachsfilet, Heilbutt, Hering
davon 1 x fettreicher Seefisch
innerhalb von zwei Wochen
Makrele, Heringssalat
Rapsöl ist Standardöl
41
7
Die Tabellen 10 und 11 zeigen Beispiele für Lebensmittelmengen in der Mittagsverpflegung. Bei aktiven
Senioren ist in beiden Tabellen ein PAL-Wert von 1,4
und bei Bettlägerigen ein PAL-Wert von 1,2 berücksichtigt. Die Angaben in Tabelle 10 beziehen sich auf eine
Sieben-Tage-Woche.
Tabelle 10: Beispiele für Lebensmittelmengen 51 in der Mittagsverpflegung an sieben Verpflegungstagen
(65 Jahre und älter)
Lebensmittelgruppe
Mengen bei PAL 1,4
Mengen bei PAL 1,2
pro Woche 7 x
zwischen 180 und 200 g
(= 1260 bis 1400 g/Woche)
pro Woche 7 x
zwischen 150 und 180 g
(= 1050 bis 1260 g/Woche)
250 g/Tag
(= 1750 g/Woche)
250 g/Tag
(= 1750 g/Woche)
450 g/Woche
450 g/Woche
450 g/Woche
80 g Käse/Woche
450 g/Woche
80 g Käse/Woche
Getreide,
Getreideprodukte
und Kartoffeln
Kartoffeln, Reis 52,
Teigwaren 52 oder
Getreide 52
Gemüse
Gemüse,
gegart oder roh
Obst
Obst, frisch oder gegart
Milch und
Milchprodukte
Milch und
Milchprodukte
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
Fleisch 52 und Wurstwaren 200 g mageres Fleisch und
Wurstwaren/Woche
200 g mageres Fleisch und
Wurstwaren/Woche
Fisch 52, 53
150 g Seefisch/Woche
150 g Seefisch/Woche
Eier
1 Ei/Woche (inkl. verarbeiteter Eier in
Eierkuchen, Kuchen, Teigwaren usw.)
1 Ei/Woche (inkl. verarbeiteter Eier in
Eierkuchen, Kuchen, Teigwaren usw.)
8 g Rapsöl/Tag (= 40 g/Woche)
8 g Rapsöl/Tag (= 40 g/Woche)
Fette und Öle
Öle
Mit den in der Tabelle angegebenen Lebensmitteln werden die Angaben für
den Energiegehalt aus den Tabellen 10 und 11 nicht vollständig ausgeschöpft.
Kleinere Mengen Zucker (zum Süßen der Speisen) oder Mehl (zum Binden von
Soßen) können daher zusätzlich verwendet werden.
51
42
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
Die Mengenangaben beziehen sich auf gegarte Ware.
Mind. 1 x fettreicher Seefisch innerhalb von 2 Wochen
52
53
7
Die Angaben in Tabelle 11 beziehen sich auf
eine Woche mit fünf Verpflegungstagen.
Tabelle 11: Beispiele für Lebensmittelmengen51 in der Mittagsverpflegung an fünf Verpflegungstagen
(65 Jahre und älter)
Lebensmittelgruppe
Mengen bei PAL 1,4
Mengen bei PAL 1,2
pro Woche 5 x
zwischen 180 und 200 g
(= 900 bis 1000 g/Woche)
pro Woche 5 x
zwischen 150 und 180 g
(= 750 bis 900 g/Woche)
250 g/Tag
(= 1250 g/Woche)
250 g/Tag
(= 1250 g/Woche)
300 g/Woche
300 g/Woche
300 g/Woche
50 g Käse/Woche
300 g/Woche
50 g Käse/Woche
Getreide,
Getreideprodukte
und Kartoffeln
Kartoffeln, Reis 52,
Teigwaren 52 oder
Getreide 52
Gemüse
Gemüse,
gegart oder roh
Obst
Obst, frisch oder gegart
Milch und
Milchprodukte
Milch und
Milchprodukte
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
Fleisch 52 und Wurstwaren 150 g mageres Fleisch und
Wurstwaren/Woche
150 g mageres Fleisch und
Wurstwaren/Woche
Fisch 52, 53
110 g Seefisch/Woche
110 g Seefisch/Woche
Eier
1 Ei/Woche (inkl. verarbeiteter Eier in
Eierkuchen, Kuchen, Teigwaren usw.)
1 Ei/Woche (inkl. verarbeiteter Eier in
Eierkuchen, Kuchen, Teigwaren usw.)
8 g Rapsöl/Tag (= 40 g/Woche)
8 g Rapsöl/Tag (= 40 g/Woche)
Fette und Öle
Öle
7.2.1Ergänzende
Verpflegungsaspekte
In diesem Qualitätsstandard werden Kriterien zur
Umsetzung eines vollwertigen Mittagsverpflegungsangebots an sieben Wochentagen festgelegt. Ergänzend
dazu werden hier zunächst Empfehlungen für die weiteren Mahlzeiten am Tag, wie Frühstück, Abendessen
und zwei Zwischenmahlzeiten, gegeben. Darüber hinaus werden Empfehlungen für die Mittagsverpflegung
am Wochenende vorgeschlagen, falls an diesen Tagen
kein „Essen auf Rädern“ bezogen wird. Dies geschieht
anhand eines beispielhaften Tagesplans. Ergänzend
wird aufgeführt, welche Lebensmittel innerhalb einer
Woche berücksichtigt werden sollten. Beim Angebot
zusätzlicher Dienstleistungen von Mahlzeitendiensten,
43
7
wie beispielsweise einer Lieferung von Zwischenmahlzeiten oder Abendessen, sollten diese Empfehlungen
ebenfalls berücksichtigt werden.
Tabelle 12: Ein Beispiel für die Ganztagesverpflegung
1. Frühstück
2 Scheiben Vollkorn-Toast (60 g),
Margarine (6 g),
Pflaumenmus (20 g),
Kräuterquark (20 g),
1 Tasse Kaffee mit Milch (150 ml),
1 Glas Orangensaft (200 ml)
2. Frühstück
2 EL Haferflocken (30 g),
½ Apfel (45 g),
½ Banane (50 g),
Walnüsse (10 g),
Dickmilch 1,5 % Fett (150 g),
Zucker zum Süßen (5 g),
1 Glas Wasser (200 ml)
Mittagessen
Gemüse-Fleisch-Eintopf:
- mageres Rindergulasch (50 g),
- Rapsöl (5 ml),
- Zwiebeln (5 g),
- Brokkoli (160 g),
- Kartoffeln (120 g),
- Gemüsebrühe (130 ml),
1 Glas Apfelsaftschorle (200 ml),
1 frische Orange (145 g)
Zwischenmahlzeit
1 Tasse Tee (150 ml),
1 kleines Stück Zwetschgenkuchen
aus Hefeteig (150 g)
Abendessen
Gurkensalat:
- Gurke (150 g),
- Kräuteressig (½ TL),
- Rapsöl (6 ml),
1,5 Scheiben
Weizenvollkornbrot (75g),
Margarine (12 g),
1 Scheibe Käse
Dreiviertelfettstufe (30 g),
2 Tassen Kräutertee (300 ml)
Am Abend
1 Glas Wasser (200 ml)
Empfehlungen für das ergänzende Angebot am Tag
Für das ergänzende Angebot zur Optimierung der Tagesverpflegung werden folgende Lebensmittel empfohlen:
nnPro Tag sollten 2 bis 3 Portionen Gemüse und 2 bis
3 Portionen Obst (insgesamt 5 Portionen) gegessen
werden. Davon sollte je eine Portion roh sein, das
heißt Gemüse als Salat oder Rohkost und frisches
Obst.
nnKohlenhydratreiche Lebensmittel, wie Brot, Nudeln
und Reis oder Gebäck, sollten täglich und bevorzugt als Vollkornprodukte verzehrt werden. Bei Kaustörungen können zum Frühstück zum Beispiel
feine Haferflocken mit fettarmer Milch oder Milchprodukten und Obst gegessen werden. Brot aus fein
ausgemahlenem Vollkornmehl kann leicht gekaut
werden.
nnTäglich sollten fettarme Milch und Milchprodukte
verzehrt werden.
nnBei der Verwendung von Fetten und Ölen sollten
pflanzliche Öle, wie Pflanzenmargarine und Rapsöl,
bevorzugt werden. Insgesamt ist auf eine sparsame
Verwendung von Öl und eine fettarme Zubereitung
der Speisen zu achten.
nnInsgesamt sollten mindestens 1,3 Liter, besser
1,5 Liter, energiearme und alkoholfreie Getränke
pro Tag getrunken werden.
Bei bestehender quantitativer Mangelernährung oder
der Gefahr einer solchen werden Lebensmittel mit
einer hohen Energie- und Nährstoffdichte, wie Nussmus oder pflanzliche Öle, verwendet.
Wie die Anforderungen an die Verpflegung im Rahmen
einer vollwertigen Tagesverpflegung praktisch umgesetzt werden können, zeigt die folgende Tabelle 12 beispielhaft.
44
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
Energie
8140 kJ
Energie
1940 kcal
Eiweiß
83 g
Fett
65 g
Kohlenhydrate
Ballaststoffe
234 g
31 g
7
Empfehlungen für das ergänzende Angebot
pro Woche
Für das ergänzende Angebot zur Optimierung der Verpflegung in einer Woche (sieben Verpflegungstage) wird
empfohlen:
nnInsgesamt sind pro Woche ein bis zwei Portionen
Seefisch empfehlenswert. Davon sollte eine Portion
(mindestens 70 g) ein Fettfisch sein. Wird der Fisch
einmal in der Mittagsverpflegung innerhalb von sieben Tagen angeboten, kann eine weitere Portion am
Wochenende oder zum Abendessen im Speisenplan
ergänzt werden.
nnInsgesamt sollte eine Menge von 300 bis 600 g fettarmem Fleisch, dazu zählen auch Fleisch- und
Wurstwaren, nicht überschritten werden.
Für das ergänzende Angebot gilt ebenfalls, dass die
Wünsche und Bedürfnisse des Seniors beachtet werden
müssen, sei es bei der zusätzlichen Anlieferung von
Speisen oder bei einer Begleitung zum Einkaufen.
7.2.2 Besondere Kostformen
Besondere Kostformen, die über das Angebot von
Vollkost und leichter Vollkost hinausgehen, sind nicht
Bestandteil dieses Qualitätsstandards. Das Angebot
von Vollkost und leichter Vollkost erfüllt bereits die
Anforderungen spezieller Verpflegungsaspekte bei
zahlreichen Unverträglichkeiten und Krankheiten. Für
andere Kostformen oder den Umgang mit besonderen
Situationen, zum Beispiel bei der Einnahme von Medikamenten, ist eine Rücksprache mit dem Arzt oder eine
ärztliche Anordnung erforderlich.
7.2.3 Zusätzliche Dienstleistungen
Bei Bedarf sollten zusätzliche Dienstleistungen, zu
denen „Getränke auf Rädern“, zusätzliche Mahlzeiten
(wie Zwischenmahlzeiten oder das Abendessen) sowie
die Lieferung von Obst oder saisonalen Produkten
wie Weihnachtsgebäck oder eine Einkaufsbegleitung
zählen, angeboten werden.
Dabei werden die Anbieter wieder zu wichtigen Kontaktpersonen. Sie können sich im Rahmen ihrer Dienstleistungen oder Hilfestellungen an den in Kapitel 7.2.1
genannten Kriterien orientieren. Der Hinweis, über den
Tag verteilt regelmäßig zu trinken, ist grundsätzlich
sinnvoll.
In besonderen Fällen (zum Beispiel einer offensichtlichen Verwirrtheit durch eine zu geringe Trinkmenge)
ist eine Meldung an Angehörige, gesetzlich Betreuende
oder den Arzt wichtig. Für Senioren kann es hilfreich
sein, wenn Sozial-, Pflege-, oder Mahlzeitendienste
unverbindlich auf weitere Dienstleistungen beziehungsweise deren Bezugsmöglichkeiten verweisen, sodass
bei Bedarf auf diese zurückgegriffen werden kann.
45
7
7.3 Leistungsverzeichnis
In einem Leistungsverzeichnis sollten alle Aspekte und
Zuständigkeiten, die die Verpflegung von Kunden mit
„Essen auf Rädern“ betreffen, berücksichtigt werden.
Wenn die Verpflegungsleistung ausgeschrieben wird,
muss ein Leistungsverzeichnis erstellt werden. Es dient
als Basis für Ausschreibungsverfahren und legt Art und
Umfang der Verpflegungsqualität fest. Je detaillierter
die Anforderungen in einem Leistungsverzeichnis formuliert sind, desto einfacher ist der Vergleich verschiedener Angebote.
nnBestätigung, dass nur tarifgebundenes und
sozialversichertes Personal eingesetzt wird,
nnAngaben zur Mitarbeiterentwicklung, zum
Beispiel in Form von Weiterbildungsmaßnahmen,
nnNachweis über die gewerbliche Tätigkeit durch Aus-
zug aus dem entsprechenden Berufsregister, zum
Beispiel Handelsregister, Gewerbenachweis, der
nicht älter als sechs Monate sein sollte,
nnvom Auftraggeber festgelegte Maßnahmen bei
Nichteinhaltung der zuvor vereinbarten Qualitätskriterien
In einem Leistungsverzeichnis müssen enthalten sein:
nndie Übergabe verbindlicher Vier-Wochen-Speisen-
pläne, die den Anforderungen an Lebensmittelauswahl, Speisenplanung und Speisenherstellung
entsprechen (vergleiche Kapitel 2),
nnKommunikation mit den für die Speisenqualität
verantwortlichen Personen,
nnKommunikation mit den Kunden, zum Beispiel
Feedback-Bögen,
nnZubereitungsarten,
nndas gewählte Verpflegungssystem,
nndie Logistik, zum Beispiel Anlieferung,
Warmhaltezeit der Speisen,
nnArt der Bestellung und Abrechnung,
nnArt und Umfang der bestehenden Infrastruktur,
zum Beispiel Art und Leistung der vorhandenen
Geräte,
nnAnsprechpartner,
nnReferenzen im Bereich der Verpflegung von
Senioren,
nnbetriebliches Qualitätssicherungs- und
Hygienekonzept,
nnEinsatz von qualifiziertem Personal,
46
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
In einem Leistungsverzeichnis kann zusätzlich
enthalten sein:
nnUmfang des Einsatzes von Lebensmitteln aus
ökologischem Anbau,
nnEigenerklärung, dass Betriebsbesichtigungen
möglich sind,
nngegebenenfalls Angabe über vorhandene Zertifi-
kate, wie zum Beispiel nach DIN EN ISO 9001 ff.
oder nach dem „DGE-Qualitätsstandard für Essen
auf Rädern“,
nngegebenenfalls das Bio-Zertifikat einer
staatlich anerkannten Öko-Kontrollstelle.
Notizen
47
Notizen
48
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
Impressum
Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
Godesberger Allee 18
53175 Bonn
www.dge.de
Konzeption, Text und Redaktion
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
Referat Gemeinschaftsverpflegung
und Qualitätssicherung
Fit im Alter – Gesund essen, besser leben.
Telefon 0228 3776-873
Telefax 0228 3776-78-873
[email protected]
Internetwww.fitimalter-dge.de
www.fitimalter.de
Prof. Ulrike Arens-Azevêdo, Dr. Margit Bölts,
Roswitha Girbardt, Claudia Hoffmann, Ricarda Holtorf,
Dr. Helmut Oberritter, Holger Pfefferle, Esther Schnur
Der „DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern“
wurde 2010 veröffentlicht. Er wurde entwickelt in
Zusammenarbeit mit:
Bildnachweis
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
Fotolia: Tomo Jesenicnik S. 14, Stauke S. 23 (Uhr),
Fineas S. 24 (Paragraph), Marina Lorbach S. 26,
Mahey S. 32, pmphoto S. 40, Barbara Pheby S. 46
pixelio: Sturm R. S. 31, Havlena G. S. 33
GAYERFOTOGRAFIE, GDE Grafik Design Erdmann,
TK-Skript
Gestaltung
GDE | Kommunikation gestalten
Druck
MKL Druck GmbH & Co. KG
Bestellung
Der Qualitätsstandard ist gegen eine Versandkostenpauschale erhältlich beim DGE-MedienService:
www.dge-medienservice.de
Informationen und ein kostenloser Download der
Broschüre und weiterer Medien:
www.fitimalter-dge.de
nndem Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft,
nnder Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung,
nndem Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend,
nnVertretern aus Wissenschaft, Praxis,
Wirtschaft und Verbänden,
nnsowie den Kooperationspartnern
Verbraucherzentrale und BAGSO.
49
Nachdruck – auch auszugsweise – sowie jede Form der
Vervielfältigung oder die Weitergabe mit Zusätzen,
Aufdrucken oder Aufklebern ist nur mit ausdrücklicher
Genehmigung durch den Herausgeber gestattet. Die
Inhalte sind von der DGE sorgfältig geprüft, dennoch
kann eine Garantie nicht übernommen werden. Eine
Haftung des Herausgebers für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Eine Auslobung des „DGE-Qualitätsstandard für
Essen auf Rädern“ beziehungsweise Werbung damit
ist ausschließlich nach einer Zertifizierung durch die
DGE gestattet. Bei Interesse an einer Zertifizierung
können Informationsmaterialien angefordert oder im
Internet unter www.fitimalter-dge.de heruntergeladen
werden.
Copyright © DGE Bonn, 06/2015
Bonn, 3. Auflage, 1. korrigerter Nachdruck (2015)
Über IN FORM: IN FORM ist Deutschlands
Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung. Sie wurde 2008 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
und vom Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) initiiert und ist seitdem bundesweit mit
Projektpartnern in allen Lebensbereichen aktiv.
Ziel ist, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten
der Menschen dauerhaft zu verbessern.
Weitere Informationen unter: www.in-form.de
50
DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern
Durchgeführt von:
Art.-Nr. 300408
Deutsche Gesellschaft
für Ernährung e. V.
Godesberger Allee 18
53175 Bonn
www.dge.de
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