Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Prüfungsausschuss (März 2004) Hinweise zu den geltenden Regelungen beim Erwerb von Leistungsnachweisen (LN) und beim Ablegen von Prüfungen Diese Regelungen gelten im Diplom-Studiengang Sozialwissenschaften sowie in den Magisterteilstudiengängen (MTSG) Politikwissenschaft und Soziologie als Nebenfach bzw. Politikwissenschaft und Soziologie als Beifach von Diplomstudiengängen (Geographie, Informatik, Psychologie). Für die BA- und MA-Studiengänge gelten teilweise andere Regelungen, ein Hinweisblatt wird zurzeit erarbeitet. 1. Erwerb von Leistungsnachweisen (LN) Der Erwerb von LN erfolgt über Referate und Hausarbeiten (im Grundstudium ca. 15 Seiten, im Hauptstudium ca. 25 Seiten). Sollte es aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein, ein Referat zu halten, können zusätzlich zur Hausarbeit alternative Leistungen nach Maßgabe der Lehrenden (wie z.B. Thesenpapiere oder Gruppenreferate) gewertet werden. Der Erwerb von LN über zweistündige Klausuren ist für Studierende im Diplom-Studiengang nicht zulässig. Studierende in den Neben- bzw. Beifächern können in zweistündigen Klausuren zu Vorlesungen im Grundstudium LN erwerben. Diese Klausuren bedürfen keiner Anmeldung im Prüfungsamt. Die Organisation obliegt den jeweiligen Lehrbereichen. Teilnahmescheine werden in der Regel nicht erstellt. Der Nachweis der besuchten Lehrveranstaltungen erfolgt über selbständige Eintragungen der Studierenden auf ihren Studienbuchseiten. Eine Bestätigung der Angaben durch die Lehrenden erfolgt nicht. Ausländische Studierende, die im Rahmen von Sokrates oder anderen Programmen am Institut studieren, wenden sich bitte bezüglich der Zurechnung von ECTS-Punkten und der Erstellung von Transcripts of records an die/den Sokrates-Koordinator/in. LN die an anderen Universitäten erbracht wurden (Achtung: diese müssen von der jeweiligen Universität/Institut/Lehrbereich gestempelt sein!) bedürfen der Anerkennung durch den Prüfungsausschuss. In der Regel übernimmt die/der Studienfachberater/in diese Anerkennung im Auftrag des Prüfungsausschusses. Die an der HU erworbenen LN werden mit Unterschrift der/des Berechtigten, dem Stempel des Lehrbereiches und dem Datum versehen, an welchem die Leistung erbracht worden ist (bei Hausarbeiten dem Tag der Abgabe der Arbeit, nicht dem Datum der Ausstellung des Leistungsnachweises!) und den Studierenden in angemessener Frist ausgehändigt. Die Nachweisführung über LN liegt ausschließlich bei den Studierenden. Die Studierenden sind verpflichtet, bei der Entgegennahme der LN die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Die LN sind bei der Anmeldung zu den Prüfungen im Prüfungsamt vorzulegen. 2. Anmeldung zu Prüfungen Zu jeder Prüfung muss eine Zulassung durch das zuständige Prüfungsamt erfolgen, die Anmeldung bei der/dem Prüfer/in allein genügt nicht. Zu jeder Anmeldung im Prüfungsamt müssen im Original und in Kopien vorgelegt werden: - der gültige Studentenausweis oder eine Immatrikulationsbescheinigung - alle LN, die laut Diplom-Prüfungsordnung bzw. Fachspezifischer Prüfungsbestimmungen zu erbringen sind - alle relevanten Studienbuchseiten (Vorder- und Rückseiten) mit Angabe der in den jeweiligen Semestern besuchten Lehrveranstaltungen Achtung: Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer mindestens das letzte Semester vor der Anmeldung zur Prüfung in den Studiengängen immatrikuliert war, in welchen die Zulassung beantragt wird. Diplom-Studiengang Sozialwissenschaften: Die Studierenden im Grundstudium müssen sich zu der als Teil des Vordiploms geltende studienbegleitende Klausur anmelden (siehe unter 4.). Darüber hinaus muss eine Anmeldung zum Abschluss des Grundstudiums (Erwerb des Vordiploms) und zu den Abschlussprüfungen erfolgen. Magisterteilstudiengänge Politikwissenschaft/Soziologie, Neben- und Beifächer: Die Studierenden melden sich zum Abschluss des Grundstudiums oder zur Zulassung zur Magister- bzw. Diplomprüfung für das jeweilige Neben- bzw. Beifach im Prüfungsamt an. Allgemeines: Die Anmeldung zu den Prüfungen ist bei Vorliegen der Voraussetzungen (Nachweis aller erforderlichen Leistungen) jeweils zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes möglich. Fristen gelten nur für die Anmeldung zu Klausuren als Prüfungsleistungen. Als Nachweis der erfolgten Anmeldung und Zulassung erhalten die Studierenden zwei Teile der bei der Anmeldung ausgefüllten dreiteiligen Prüfungsmeldung. Das rosa Formular muss die/der Studierende zur Prüfung vorlegen. Ohne dieses Protokoll, das der Nachweis über die erfolgte Zulassung ist, darf keine Prüfung durchgeführt werden. Das Protokoll muss immer Stempel und Unterschrift des zuständigen Prüfungsamtes aufweisen. Das blaue Blatt der Prüfungsmeldung verbleibt als Beleg bei der/dem Studierenden. Nach Anmeldung und Zulassung können die Studierenden mit den gewählten Prüfer/innen/n für den auf den Prüfungsprotokollen festgelegten Prüfungszeitraum ihre Prüfungstermine vereinbaren. Der festgelegte Prüfungszeitraum ist wie die Prüfungsanmeldung selbst verbindlich. Der Rücktritt von einer Prüfung oder die Veränderung der Prüfungszeiträume kann nur beim Vorliegen wichtiger Gründe und nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt erfolgen. Änderungen werden auf dem Protokoll vermerkt. 3. Prüfungen Vordiplom-Prüfungen: Der Prüfungszeitraum beträgt 2 Monate. Er wird an dem Tag der Anmeldung zu den Prüfungen für jede/n Studierende/n individuell festgelegt. Prüfungen im Diplomverfahren: Das Diplom-Verfahren dauert von der Eröffnung bis zum Abschluss 12 Monate. Der Zeitraum für Abschlussphase des Studiums wird an dem Tag der Anmeldung und Eröffnung des Verfahrens für jede/n Studierende/n individuell festgelegt. Ablauf: - 3 Monate für die Prüfungen (schriftlich und mündlich), - 6 Monate Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit, im unmittelbaren Anschluss an den festgelegten Prüfungszeitraum beginnend, - 3 Monate für die Erstellung der Gutachten und die Verteidigung. In besonderen Ausnahmefällen und auf Antrag der/des Studierenden kann dieser Zeitraum nach Maßgabe der Prüfungsordnung verlängert werden. Prüfungen in den Magisterteilstudiengängen Politikwissenschaft/Soziologie, Neben- und Beifächern: Für die Studierenden im Grundstudium gibt es keine Prüfungszeiträume. Im Magister-/ oder Diplomverfahren sind die Studierenden ausschließlich an die durch das erste Hauptfach festgelegten Zeiträume in ihren Abschluss-Prüfungsverfahren gebunden. Allgemeines: Prüfungen werden nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung bzw. der Fachspezifischen Prüfungsbestimmungen in Form von mündlichen oder schriftlichen Prüfungen (Klausuren) in den benannten Lehrgebieten abgelegt. Bei der Anmeldung ist die/der Prüfer/in und das Lehrgebiet, in welchem die Prüfung stattfindet, anzugeben. Mit der/dem Prüfer/in werden die in der/den Prüfung/en zu behandelnden Themen vereinbart. In den mündlichen Prüfungen im Vordiplom bzw. in den Zwischenprüfungen im Neben- bzw. Beifach sollen durch die Studierenden zwei inhaltlich verschiedene Themen, in den mündlichen Prüfungen zum Diplom und zum Abschluss des Neben- bzw. Beifachs jeweils drei inhaltlich verschiedene Themen bearbeitet werden. Prüfungsberechtigt sind nur Professor/inn/en und habilitierte wissenschaftliche Mitarbeiter/inn/en. Die für das jeweilige Semester vom Prüfungsausschuss bestätigten Prüfungsberechtigten werden zu Beginn des entsprechenden Semesters veröffentlicht. Nicht bestandene Prüfungen (nach Bescheid durch das Prüfungsamt) können nach Maßgabe der Diplom-Prüfungsordnung bzw. der MAPO-HU wiederholt werden. Dazu ist eine rechtzeitige Anmeldung im Prüfungsamt nötig. Die Terminfestlegung erfolgt in Abstimmung mit der/dem Prüfer/in. 4. Klausuren als Prüfungen Die Zulassung erfolgt nach Prüfung und Erfüllung der jeweils geltenden Voraussetzungen. Die Studierenden erhalten das rosa Protokoll als Nachweis der erfolgten Anmeldung, mit dem sie sich im entsprechenden Lehrbereich anmelden, sowie das blaue Blatt als Beleg für die eigenen Unterlagen. Studierende im Grundstudium des Diplom-Studienganges Sozialwissenschaften melden sich zu der als Teil des Vordiploms geltenden studienbegleitende Klausur an. Diese Prüfung (in einem Gebiet der Grundlagen der Sozialwissenschaften - Bereich B) ist in der Regel nur zu dem an dem Ende des Semesters liegenden Klausurtermin möglich, in dem die entsprechende Lehrveranstaltung abgehalten worden ist. Studierende in den Neben- bzw. Beifächern die eine Klausur als Prüfung ablegen, schreiben zum Abschluss des Grundstudiums ebenfalls zu den Themen der im KVV ausgewiesenen Vorlesungen im Bereich B. Achtung: Die Anmeldung zur Klausur in Sozialwissenschaftlicher Methodenlehre erfolgt im Sekretariat des Lehrbereichs Empirische Sozialforschung. Studierende im Diplomverfahren und in den Neben- bzw. Beifächern zur Diplom-/ Magisterprüfung stimmen ihre Themen mit den Prüfer/inne/n individuell ab. Es werden drei Themen vereinbart, aus denen durch die Prüfer/innen fünf Fragen formuliert werden. Termine: Es gibt zwei Klausurtermine in jedem Semester, jeweils einen zu Beginn und einen am Ende des Semesters. In der Regel ergibt sich ein 3-monatiger Rhythmus. Die Termine liegen immer in der vorlesungsfreien Zeit. Für die Anmeldung gelten Ausschlussfristen. Die Termine erscheinen im KVV und werden auf der Website des Instituts und durch Aushänge veröffentlicht. Die freie Abstimmung von Klausurterminen ist mit der/dem gewählten Prüfer/in ist möglich. Allgemeines: In den Prüfungen sind im Grund- und Hauptstudium sowohl im Diplom-Studiengang als auch in den Neben- bzw. Beifächern jeweils vier der fünf gestellten Fragen der Klausur zu bearbeiten. Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Über die Klausurergebnisse werden die Studierenden durch anonymisierte Listenaushänge mit Angabe der Immatrikulationsnummer der/des Studierenden im Lehrbereich, in dem die Klausur geschrieben wurde, informiert. Eine nicht bestandene Klausur (nach Bescheid durch das Prüfungsamt), kann nach Maßgabe der Diplom-Prüfungsordnung bzw. der MAPO-HU wiederholt werden. Dazu ist eine rechtzeitige Anmeldung im Prüfungsamt nötig. Die Terminfestlegung erfolgt in Abstimmung mit der/dem Prüfer/in.