(LN) und beim Ablegen von Prüfungen

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Philosophische Fakultät III
Institut für Sozialwissenschaften
Prüfungsausschuss
(März 2004)
Hinweise zu den geltenden Regelungen beim Erwerb von Leistungsnachweisen
(LN) und beim Ablegen von Prüfungen
Diese Regelungen gelten im Diplom-Studiengang Sozialwissenschaften sowie in den
Magisterteilstudiengängen (MTSG) Politikwissenschaft und Soziologie als Nebenfach bzw.
Politikwissenschaft und Soziologie als Beifach von Diplomstudiengängen (Geographie,
Informatik, Psychologie).
Für die BA- und MA-Studiengänge gelten teilweise andere Regelungen, ein Hinweisblatt
wird zurzeit erarbeitet.
1. Erwerb von Leistungsnachweisen (LN)
Der Erwerb von LN erfolgt über Referate und Hausarbeiten (im Grundstudium ca. 15 Seiten, im
Hauptstudium ca. 25 Seiten). Sollte es aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein, ein Referat zu
halten, können zusätzlich zur Hausarbeit alternative Leistungen nach Maßgabe der Lehrenden
(wie z.B. Thesenpapiere oder Gruppenreferate) gewertet werden. Der Erwerb von LN über
zweistündige Klausuren ist für Studierende im Diplom-Studiengang nicht zulässig.
Studierende in den Neben- bzw. Beifächern können in zweistündigen Klausuren zu Vorlesungen
im Grundstudium LN erwerben. Diese Klausuren bedürfen keiner Anmeldung im Prüfungsamt.
Die Organisation obliegt den jeweiligen Lehrbereichen. Teilnahmescheine werden in der Regel
nicht erstellt. Der Nachweis der besuchten Lehrveranstaltungen erfolgt über selbständige
Eintragungen der Studierenden auf ihren Studienbuchseiten. Eine Bestätigung der Angaben durch
die Lehrenden erfolgt nicht.
Ausländische Studierende, die im Rahmen von Sokrates oder anderen Programmen am Institut
studieren, wenden sich bitte bezüglich der Zurechnung von ECTS-Punkten und der Erstellung
von Transcripts of records an die/den Sokrates-Koordinator/in.
LN die an anderen Universitäten erbracht wurden (Achtung: diese müssen von der jeweiligen
Universität/Institut/Lehrbereich gestempelt sein!) bedürfen der Anerkennung durch den
Prüfungsausschuss. In der Regel übernimmt die/der Studienfachberater/in diese Anerkennung im
Auftrag des Prüfungsausschusses.
Die an der HU erworbenen LN werden mit Unterschrift der/des Berechtigten, dem Stempel des
Lehrbereiches und dem Datum versehen, an welchem die Leistung erbracht worden ist (bei
Hausarbeiten dem Tag der Abgabe der Arbeit, nicht dem Datum der Ausstellung des
Leistungsnachweises!) und den Studierenden in angemessener Frist ausgehändigt.
Die Nachweisführung über LN liegt ausschließlich bei den Studierenden. Die Studierenden sind
verpflichtet, bei der Entgegennahme der LN die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Die LN
sind bei der Anmeldung zu den Prüfungen im Prüfungsamt vorzulegen.
2. Anmeldung zu Prüfungen
Zu jeder Prüfung muss eine Zulassung durch das zuständige Prüfungsamt erfolgen, die
Anmeldung bei der/dem Prüfer/in allein genügt nicht. Zu jeder Anmeldung im Prüfungsamt
müssen im Original und in Kopien vorgelegt werden:
- der gültige Studentenausweis oder eine Immatrikulationsbescheinigung
- alle LN, die laut Diplom-Prüfungsordnung bzw. Fachspezifischer Prüfungsbestimmungen zu
erbringen sind
- alle relevanten Studienbuchseiten (Vorder- und Rückseiten) mit Angabe der in den jeweiligen
Semestern besuchten Lehrveranstaltungen
Achtung: Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer mindestens das letzte Semester vor der
Anmeldung zur Prüfung in den Studiengängen immatrikuliert war, in welchen die Zulassung
beantragt wird.
Diplom-Studiengang Sozialwissenschaften:
Die Studierenden im Grundstudium müssen sich zu der als Teil des Vordiploms geltende
studienbegleitende Klausur anmelden (siehe unter 4.). Darüber hinaus muss eine Anmeldung zum
Abschluss des Grundstudiums (Erwerb des Vordiploms) und zu den Abschlussprüfungen
erfolgen.
Magisterteilstudiengänge Politikwissenschaft/Soziologie, Neben- und Beifächer:
Die Studierenden melden sich zum Abschluss des Grundstudiums oder zur Zulassung zur
Magister- bzw. Diplomprüfung für das jeweilige Neben- bzw. Beifach im Prüfungsamt an.
Allgemeines:
Die Anmeldung zu den Prüfungen ist bei Vorliegen der Voraussetzungen (Nachweis aller
erforderlichen Leistungen) jeweils zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes möglich. Fristen
gelten nur für die Anmeldung zu Klausuren als Prüfungsleistungen.
Als Nachweis der erfolgten Anmeldung und Zulassung erhalten die Studierenden zwei Teile der
bei der Anmeldung ausgefüllten dreiteiligen Prüfungsmeldung. Das rosa Formular muss die/der
Studierende zur Prüfung vorlegen. Ohne dieses Protokoll, das der Nachweis über die erfolgte
Zulassung ist, darf keine Prüfung durchgeführt werden. Das Protokoll muss immer Stempel und
Unterschrift des zuständigen Prüfungsamtes aufweisen. Das blaue Blatt der Prüfungsmeldung
verbleibt als Beleg bei der/dem Studierenden.
Nach Anmeldung und Zulassung können die Studierenden mit den gewählten Prüfer/innen/n für
den auf den Prüfungsprotokollen festgelegten Prüfungszeitraum ihre Prüfungstermine
vereinbaren.
Der festgelegte Prüfungszeitraum ist wie die Prüfungsanmeldung selbst verbindlich. Der
Rücktritt von einer Prüfung oder die Veränderung der Prüfungszeiträume kann nur beim
Vorliegen wichtiger Gründe und nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt erfolgen. Änderungen
werden auf dem Protokoll vermerkt.
3. Prüfungen
Vordiplom-Prüfungen:
Der Prüfungszeitraum beträgt 2 Monate. Er wird an dem Tag der Anmeldung zu den Prüfungen
für jede/n Studierende/n individuell festgelegt.
Prüfungen im Diplomverfahren:
Das Diplom-Verfahren dauert von der Eröffnung bis zum Abschluss 12 Monate. Der Zeitraum
für Abschlussphase des Studiums wird an dem Tag der Anmeldung und Eröffnung des
Verfahrens für jede/n Studierende/n individuell festgelegt.
Ablauf:
- 3 Monate für die Prüfungen (schriftlich und mündlich),
- 6 Monate Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit, im unmittelbaren Anschluss an den
festgelegten Prüfungszeitraum beginnend,
- 3 Monate für die Erstellung der Gutachten und die Verteidigung.
In besonderen Ausnahmefällen und auf Antrag der/des Studierenden kann dieser Zeitraum nach
Maßgabe der Prüfungsordnung verlängert werden.
Prüfungen in den Magisterteilstudiengängen Politikwissenschaft/Soziologie,
Neben- und Beifächern:
Für die Studierenden im Grundstudium gibt es keine Prüfungszeiträume.
Im Magister-/ oder Diplomverfahren sind die Studierenden ausschließlich an die durch das erste
Hauptfach festgelegten Zeiträume in ihren Abschluss-Prüfungsverfahren gebunden.
Allgemeines:
Prüfungen werden nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung bzw. der Fachspezifischen
Prüfungsbestimmungen in Form von mündlichen oder schriftlichen Prüfungen (Klausuren) in den
benannten Lehrgebieten abgelegt. Bei der Anmeldung ist die/der Prüfer/in und das Lehrgebiet, in
welchem die Prüfung stattfindet, anzugeben. Mit der/dem Prüfer/in werden die in der/den
Prüfung/en zu behandelnden Themen vereinbart.
In den mündlichen Prüfungen im Vordiplom bzw. in den Zwischenprüfungen im Neben- bzw.
Beifach sollen durch die Studierenden zwei inhaltlich verschiedene Themen, in den mündlichen
Prüfungen zum Diplom und zum Abschluss des Neben- bzw. Beifachs jeweils drei inhaltlich
verschiedene Themen bearbeitet werden. Prüfungsberechtigt sind nur Professor/inn/en und
habilitierte wissenschaftliche Mitarbeiter/inn/en. Die für das jeweilige Semester vom
Prüfungsausschuss bestätigten Prüfungsberechtigten werden zu Beginn des entsprechenden
Semesters veröffentlicht. Nicht bestandene Prüfungen (nach Bescheid durch das Prüfungsamt)
können nach Maßgabe der Diplom-Prüfungsordnung bzw. der MAPO-HU wiederholt werden.
Dazu ist eine rechtzeitige Anmeldung im Prüfungsamt nötig. Die Terminfestlegung erfolgt in
Abstimmung mit der/dem Prüfer/in.
4. Klausuren als Prüfungen
Die Zulassung erfolgt nach Prüfung und Erfüllung der jeweils geltenden Voraussetzungen.
Die Studierenden erhalten das rosa Protokoll als Nachweis der erfolgten Anmeldung, mit dem sie
sich im entsprechenden Lehrbereich anmelden, sowie das blaue Blatt als Beleg für die eigenen
Unterlagen.
Studierende im Grundstudium des Diplom-Studienganges Sozialwissenschaften melden sich zu
der als Teil des Vordiploms geltenden studienbegleitende Klausur an. Diese Prüfung (in einem
Gebiet der Grundlagen der Sozialwissenschaften - Bereich B) ist in der Regel nur zu dem an dem
Ende des Semesters liegenden Klausurtermin möglich, in dem die entsprechende
Lehrveranstaltung abgehalten worden ist.
Studierende in den Neben- bzw. Beifächern die eine Klausur als Prüfung ablegen, schreiben zum
Abschluss des Grundstudiums ebenfalls zu den Themen der im KVV ausgewiesenen
Vorlesungen im Bereich B.
Achtung: Die Anmeldung zur Klausur in Sozialwissenschaftlicher Methodenlehre erfolgt im
Sekretariat des Lehrbereichs Empirische Sozialforschung. Studierende im Diplomverfahren und
in den Neben- bzw. Beifächern zur Diplom-/ Magisterprüfung stimmen ihre Themen mit den
Prüfer/inne/n individuell ab. Es werden drei Themen vereinbart, aus denen durch die Prüfer/innen
fünf Fragen formuliert werden.
Termine:
Es gibt zwei Klausurtermine in jedem Semester, jeweils einen zu Beginn und einen am Ende des
Semesters. In der Regel ergibt sich ein 3-monatiger Rhythmus. Die Termine liegen immer in der
vorlesungsfreien Zeit. Für die Anmeldung gelten Ausschlussfristen. Die Termine erscheinen im
KVV und werden auf der Website des Instituts und durch Aushänge veröffentlicht.
Die freie Abstimmung von Klausurterminen ist mit der/dem gewählten Prüfer/in ist möglich.
Allgemeines:
In den Prüfungen sind im Grund- und Hauptstudium sowohl im Diplom-Studiengang als auch in
den Neben- bzw. Beifächern jeweils vier der fünf gestellten Fragen der Klausur zu bearbeiten.
Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
Über die Klausurergebnisse werden die Studierenden durch anonymisierte Listenaushänge mit
Angabe der Immatrikulationsnummer der/des Studierenden im Lehrbereich, in dem die Klausur
geschrieben wurde, informiert.
Eine nicht bestandene Klausur (nach Bescheid durch das Prüfungsamt), kann nach Maßgabe der
Diplom-Prüfungsordnung bzw. der MAPO-HU wiederholt werden. Dazu ist eine rechtzeitige
Anmeldung im Prüfungsamt nötig. Die Terminfestlegung erfolgt in Abstimmung mit der/dem
Prüfer/in.
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