KALKSANDSTEIN Bauseminar 2008 www.ks-west.de KALKSANDSTEIN Bauen mit Kalksandstein: Sicher – Nachhaltig – Hochwertig KALKSANDSTEIN Bauseminar 2008 Bauen mit Kalksandstein: Sicher – Nachhaltig – Hochwertig Stand: Januar 2008 Herausgeber: Kalksandsteinindustrie West e.V. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung. Gesamtproduktion und © by Verlag Bau+Technik GmbH, Düsseldorf INHALT Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Mauerwerk __________________________ 5 Prof. Dr.-Ing. Rainer Oswald AIBau – Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik GmbH, Aachen Energieeffizientes Bauen – Trends und Details Schallschutz zweischaliger Haustrennwände mit unvollständiger Trennung, Vereinfachter Nachweis zum Bauen in deutschen Erdbebengebieten____________43 Dipl.-Ing. Günter Meyer Bundesverband Kalksandsteinindustrie eV, Hannover Außenwände aus Mauerwerk für energieeffiziente Gebäude im nachhaltigen Wohnungsbau – oder „Über sieben Brücken musst Du gehn”_______81 Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer, Architekt GF Direktor Institut für Bauforschung e.V. (IFB), Hannover Notizen______________________________________________________________ 103 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Mauerwerk Prof. Dr.-Ing. Rainer Oswald AIBau – Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik GmbH, Aachen HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Mauerwerk R. Oswald 2008 Strategien zur Vermeidung von Streit über kleine Abweichungen im Mauerwerksbau Kalksandstein Bauseminar 2008 Prof. Dr.-Ing. Rainer Oswald, Aachen Abweichungen im Erscheinungsbild Farbe Struktur R. Oswald 2008 Verschmutzung HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Maßungenauigkeiten Unebenheiten R. Oswald 2008 Schiefwinkligkeit Beschädigungen Risse Kantenausbrüche R. Oswald 2008 Kratzer HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Streitpunkt: Liegt ein Mangel vor? „Mangel“ = Lösungsweg: Soll – Ist – Vergleich R. Oswald 2008 Abweichung vom Sollzustand (Vertragssoll) (Werkvertragsrecht § 633 BGB) Kriterien für die Soll-Beschaffenheit Vorrangig gelten die vertraglichen Einzelvereinbarungen sonst R. Oswald 2008 eine übliche Beschaffenheit nach den anerkannten Regeln der Bautechnik als Beurteilungsmaßstab. HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Abschnitt 1 Streitvermeidung durch vertragliche Einzelvereinbarungen zur optischen Beschaffenheit Beschreibung im Vertragstext Musterflächen / Vergleichsobjekte R. Oswald 2008 Möglichkeiten: Fallbeispiel: Innenputz eines Bürogebäudes „Die Oberflächen müssen absolut schlagschattenfrei sein.“ R. Oswald 2008 Auszug aus dem Putz-LV: HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK War die Eigenschaft „zugesichert“ ? R. Oswald 2008 Zugesicherte Eigenschaft (§ 633 BGB alt) besonderer Zustand; Abweichungen nicht zulässig Erwähnung im LV reicht nicht aus; zugesichertes Merkmal muss erkennbar ohne Abstriche gewollt sein; zusätzliches Risiko muss für AN kalkulierbar sein. Ergebnis: Schlagschattenfreiheit nicht zugesichert; Putzer musste so genau wie bei Putzarbeiten möglich arbeiten = Erhöhte Anforderungen an die Ebenheit Vereinbarte Beschaffenheit (§ 633 neu) R. Oswald 2008 10 [Motzke] HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK R. Oswald 2008 R. Oswald 2008 Musterflächen und Vergleichsobjekte Fallbeispiel: EF und MF; verputzte Ziegelbauten LV: „Münchner Landhausputz wie bei Objekt XY“ 11 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK R. Oswald 2008 R. Oswald 2008 Objekt XY 12 Vergleichsobjekte und Musterflächen sind oft unbrauchbar oder nicht mehr vorhanden Wie genau muss das ausgeführte Objekt einem vereinbarten Muster entsprechen ? HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Einschränkungen zu Musterflächen „... die geforderte Ansichtsfläche [wird] dem gewählten Muster nur bei gleichen Ausgangsbedingungen (Abmessung, ... Betonzusammensetzung, ... Verarbeitung, ... Witterung, etc.) entsprechen.“ R. Oswald 2008 DIN 18 217 : 1981 Betonflächen und Schalungshaut d.h.: eine völlige Übereinstimmung kann nie erwartet werden! Leistungen nach Probe „Bei Leistungen nach Probe gelten die Eigenschaften der Probe als vereinbarte Beschaffenheit, soweit nicht Abweichungen nach der Verkehrssitte als bedeutungslos anzusehen sind.“ R. Oswald 2008 § 13 Nr. 2 VOB/B (2002) 13 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Muster und Vergleichsobjekte R. Oswald 2008 Durch die Vereinbarung von Mustern und Vergleichsflächen wird zwar die optische Qualität des Vertragsziels genauer umrissen; der Streit über noch zulässige Abweichungen kann dadurch aber nicht völlig vermieden werden. Zur Klärung der Zulässigkeit ist meist ein Spezialsachverständiger notwendig. R. Oswald 2008 Abschnitt 2 14 Streitvermeidung durch die Festlegung zulässiger Abweichungen in Regelwerken Weg: Definition der „üblichen Beschaffenheit“, die der „Besteller nach Art des Werkes erwarten kann“ = Definition des Zustands gemäß den „anerkannten Regeln der Bautechnik“. Von Normen darf man vermuten, dass sie anerkannte Regeln der Technik beschreiben. HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK „Geregelte“ zul. Unregelmäßigkeiten Beispiele: Risse in Putzen - DIN 18 550 Ebenheit von Oberflächen – DIN 18 202 R. Oswald 2008 Optische Qualität von Innenputzen Merkblatt „Die Oberfläche des Haarrisse in begrenztem Umfang sind nicht zu bemängeln, da sie den technischen Wert des Putzes nicht beeinträchtigen.“ R. Oswald 2008 Putzes soll frei von Rissen sein. 15 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK „Haarriss“ bei Putzen u.Ä.: Rissweite max. 0,2 mm Fassade Rissbilder R. Oswald 2008 „begrenzter Umfang“ : Bewertung im Einzelfall Putz und Putzsysteme - Ausführung... Anhang C – Bewertung von Rissen: R. Oswald 2008 „Das bloße Vorhandensein von Rissen stellt nicht zwangsläufig einen Mangel dar.“ 16 „Risse in begrenztem Umfang sind nicht zu bemängeln, wenn sie den technischen und optischen Wert des Putzes nicht beeinträchtigen...“ R. Oswald 2008 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Kriterien: Wasserfortleitung im Riss Austrocknungsmöglichkeiten R. Oswald 2008 Faktoren: Rissbreite und Hydrophobierung der Rissufer Wasseraufnahme von Putz und Untergrund Dampfdichtheit Putz Art des Spaltverlaufs 17 R. Oswald 2008 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK „Im Stoßbereich der Sockelprofile können Haarrisse auftreten“ (DIN 55 699:2005-02 Verarbeitung von WDVS) „Schädliche Risse: Rissbreite über 0,2 mm“ (DIN EN 13 500:2003-12) R. Oswald 2008 Die in Regelwerken geforderte völlige Rissefreiheit des Putzes über Mauerwerksfugen ist bei heutigen Steinformaten und – materialien, den kurzen Bauzeiten und dem verbreiteten Verzicht auf rissüberdeckende Tapeten nicht sicher zu gewährleisten! 18 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Putzoberflächen im Innenbereich Qualitätsstufen für abgezogene, glatte und gefilzte Putze R. Oswald 2008 R. Oswald 2008 Deutscher Stuckgewerbebund im ZDB Nov. 2003 „Ein Leistungsverzeichnis, das zur Beschreibung der gewünschten Putzoberfläche Begriffe wie,..“anstrichbereit, oberflächenfertig .. streiflichtfrei“ u.Ä. enthält, ist absolut ungeeignet um die zu erbringende Leistung zu beschreiben.“ Putzoberflächen im Innenbereich 19 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Qualitätsstufen - Beispiel Q2, geglättet: Eignung für: - Dekorputz; - mittlere Raufaser; - gefüllten Anstrich, mit grober Lammfellwolle aufgetragen; R. Oswald 2008 R. Oswald 2008 Abweichungen: 20 - Traufelstriche ggf. erkennbar; - nicht „schlagschattenfrei“ HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK R. Oswald 2008 Qualitätsstufen - Beispiel Q4, gefilzt: Voraussetzung: Unterputz Q3 + zusätzl. Lage Dekor-/ Filzputz; + Unterputzprofile / Putzleisten Ziel: Gesamteindruck „homogen“; Strukturbild:„absolut gleichmäßig“ (Einschränkung: trotzdem bei Streiflicht „unerwünschte Effekte“ nicht völlig vermeidbar!) Empfehlung für Innenputze Solange das Merkblatt (noch) nicht a.R.d.Bt. ist : Qualitätsklasse vereinbaren! Innenputz in Standardausführung (Q2) – die Oberfläche ist mit einer Schlussbeschichtung, z.B. mittlerer Raufaser, gefülltem Anstrich, mit grober Fellrolle aufgetragen o.Ä. zu versehen. R. Oswald 2008 Empfohlene Formulierung für die Baubeschreibung üblicher Wohnungen: 21 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Ebenheitsabweichungen im Mauerwerksbau Eignung als Putzgrund DIN 18202 : 2005 -10 Toleranzen im Hochbau – Bauwerke R. Oswald 2008 R. Oswald 2008 Zweck: 22 Festlegung von Grenzwerten für das „funktionsgerechte Zusammenfügen ohne Anpass- und Nacharbeiten“ R. Oswald 2008 R. Oswald 2008 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Tabelle 3 – Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen 5 3 23 R. Oswald 2008 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Verbindlichkeit der Grenzwerte - optisch Grenzwertüberschreitung: R. Oswald 2008 in der Regel auch optischer Mangel 24 DIN 18202 anwendbar HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Verbindlichkeit der Grenzwerte-optisch Grenzwerte bei kurzem Messpunktabstand: R. Oswald 2008 z.B. 10 cm = Stichmaß 3mm je nach Art der Oberflächenbearbeitung leicht unterschreitbar: DIN 18202 nicht anwendbar DIN 18202 : 2005-10 Toleranzen bei Maueroberflächen „Bei Mauerwerk, dessen Dicke gleich dem Steinmaß ist, gelten die Ebenheitstoleranzen nur für die bündige Seite“ „Die bei Bauprodukten zulässigen Maßabweichungen sind in den Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen nicht enthalten und daher zusätzlich zu berücksichtigen.“ R. Oswald 2008 „bündige Seite“ = Seite des Schnurschlags 25 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Zulässige Steintoleranzen (Grenzabmaße) Längen-/Breitenmaß Mauerziegel (DIN 105 / DIN EN 771-1) Nennmaß 240 : 230 – 245 Spanne max. 10 mm Nennmaß 365 : 355 – 373 Spanne max. 12 mm Kalksandstein (DIN V 106 / DIN EN 771-2) KS-Verblender: Einzelwert +/- 2 mm; Mittelwert +/- 1 mm R. Oswald 2008 R. Oswald 2008 KS-Steine: Einzelwert +/- 3 mm; Mittelwert +/- 2 mm 26 Abweichungen bei Ziegel (Tribius 2005) HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Zulässige Ebenheitsabweichungen R. Oswald 2008 Bei zusätzlicher Berücksichtigung der zulässigen handwerklichen Toleranzen ergibt sich bei 10 cm Messpunktabstand auf der „nicht bündigen Seite“, z.B. der Innenoberfläche einer außen abgeschnürten, 36,5 cm dicken Ziegel - Außenwand eine zulässige Ebenheitsabweichung von 12 + 5 = 17 mm Innenputzdicke: 15 mm Die Regeln von DIN 18 202 sind zur Beurteilung nicht sinnvoll anwendbar. Zulässige Dickentoleranzen Putz R. Oswald 2008 DIN V 18 550 : 2005 – 04 Putz- und Putzsysteme Außenputz : Allgemein: mittel: 20 mm mindest: 15 mm Einl.; wasserabw. mittel: 15 mm mindest: 10 mm Innenputz: Allgemein: mittel: 15 mm mindest: 10 mm Einl.; Werkmörtel mittel: 10 mm mindest: 5 mm Spanne mittere Dicke – Mindestdicke: 5 mm Die zulässigen Toleranzen lassen ein regelgerechtes Verputzen bei Ziegel nur auf der bündigen Wandseite zu. 27 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK R. Oswald 2008 R. Oswald 2008 Ursache für feine Putzrisse: viel zu dünner und ungleichmäßiger Putzauftrag 28 Ausgleich von Unebenheiten des Untergrundes durch den Kleberauftrag: Zulassungen: max. 1 cm/m; DIN 55699: vereinzelt max. 2 cm Bei innen bü bündiger Vermauerung sind die zul. Ebenheitsabweichungen bei Ziegel noch (knapp) überbrü berbrückbar. HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Dünnlagenputze im Innenbereich Merkblatt des Deutschen Stuckgewerbebundes Ausgabe 1999-09: Maximal möglicher Toleranzausgleich: 2 – 3 mm Untergrundanforderungen: „planeben“ R. Oswald 2008 (Kalksandstein; Porenbeton; Beton) „Werden am Putzgrund Unebenheiten festgestellt, welche DIN 18 202 noch zulässt, die aber mit Dünnlagenputz nicht ausgeglichen werden können, sind Bedenken...anzumelden. Die Mehrstärken von 3 – 5 mm sind gesondert zu vergüten.“ Zul. Ebenheitsabweichungen des Putzgrundes Zusammenfassung • Die zulässigen Grenzwerte der Regelwerke lassen bei Ziegelmauerwerk nur auf der bündigen Seite sehr knapp ein regelgerechtes Putzen zu. R. Oswald 2008 • Es muss erwartet werden, dass der Maurer auf der nicht bündigen Seite nicht die zul. Toleranzen voll ausnutzt.(Vereinbaren ?) • Dünnlagenputze stellen deutlich höhere Ebenheitsanforderungen an die Rohbauleistung (Hinweis in der Rohbauausschreibung nötig.) Prof. Dr.-Ing. Rainer Oswald, Aachen 2008 29 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK R. Oswald 2008 Überbindemaße Überbindemaße DIN 1053-1 Versatz von Stoß- und Längsfugen übereinander liegender Schichten ü ≥ 0,4 . hst ≥ 45 mm h Steine einer Schicht gleiche Höhe R. Oswald 2008 1 zusätzliche Lagerfuge in jeder 2. Schicht an Wandenden sowie unter Stürzen, wenn lst ≥ 115 mm, Steine, Mörtel mind. gleiche Festigkeit 30 ü1 ü ≥ 0,4 . hst ≥ 45 mm ≥ 115 h Zusätzliche Lagerfuge an Wandenden und unter Stürzen Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassungen ü ≥ 0,2 hst ü ≥ 125 mm in bestimmten Fällen Schubert HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Überbindemaße EC6 – DIN EN 1996 - 1: 2006 - 01 ü ≥ 0,4 hst ≥ 40 mm bei hst ≤ 250 mm ü ≥ 0,2 hst oder ≥ 100 mm bei hst > 250 mm R. Oswald 2008 Ecken, Wandeinbindungen: ü ≥ bst Schubert ü2 Überbindemaße - Bedeutung ü stellt Flächentragwirkung sicher Scheibe, Platte Beanspruchung auf Druck ü: 3-, 4- seitige Halterung Beanspruchung auf Zug, Biegezug nur durch ü möglich Einfluss wächst mit > EZ,st, < EHS, VD R. Oswald 2008 Beanspruchung auf Schub (Scheibenschub) wesentlicher Einfluss bei geringer Auflast hohe Rissgefahr ¤ Risssicherheit großer Einfluss bei VZ parallel Lagerfugen ü3 Schubert 31 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Überbindemaße - Bedeutung In der Wandfläche sind begrenzte Fehler meist völlig unproblematisch. R. Oswald 2008 Die Bedeutung von Überbindefehlern ist im Einzelfall zu bewerten. Streitvermeidung durch Regelwerke Viele Regelwerke definieren hinzunehmende Unregelmäßigkeiten, d.h. sie beschreiben die übliche Beschaffenheit. R. Oswald 2008 Sie legen die Prüfbedingungen (z.B. Messverfahren) und die zulässigen Abweichungen fest. 32 Soweit sie als a.R.d.Bt. gelten, brauchen sie nicht ausdrücklich vereinbart zu werden. Im Zweifelsfall besser unter Angabe der Konsequenzen vereinbaren! HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Feststellungen Istzustand: Messen, Dokumentieren Feststellung Sollzustand Liegen vertragliche Einzelvereinbarungen vor? Nein Ja Vertragstexte Musterflächen Vergleichobjekte R. Oswald 2008 Bewertung Negative Abweichung zwischen Ist und Soll feststellbar? Hinzunehmende Unregelmäßigkeit Optischer Mangel Kein Mangel Nein Ende Weitere Untersuchung erforderlich Allgemeine anerkannte Regeln der Bautechnik ermitteln: Normen/ Richtlinien/ Merkblätter/ Erfahrung/ Vernunft Zusammenfassung Teil 1 und 2 Siehe Diagramm 2 R. Oswald 2008 Beseitigung oder Minderung? 33 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Zumutbarer Beseitigungsaufwand ... R. Oswald 2008 ... bei optischen Mängeln „Es ist endlich an der Zeit, dass die Juristen die optische Beeinträchtigung einer Fassade ebenfalls als eine Minderung der Funktionsund Gebrauchstauglichkeit betrachten, zu deren Beseitigung kein Aufwand als unverhältnismäßig hoch anzusehen ist.“ [Zimmermann DAB 9/93] Verweigerung der Nacherfüllung R. Oswald 2008 „Andererseits ist dem Unternehmer das Recht, die Mangelbeseitigung zu verweigern, zuzubilligen, wenn die Fassadenbeeinträchtigung geringfügig ist und auch unter ästhetischen Gesichtspunkten hinnehmbar erscheint“. 34 [Soergel, DAB 10/93] HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Bewertung des Hinnehmbarkeit Kriterien Grad der (optischen) R. Oswald 2008 R. Oswald 2008 Beeinträchtigung unter gebrauchsüblichen Bedingungen (Abstand, Licht ...) Bedeutung des optischen Erscheinungsbildes Optische Bedeutung: Streitpunkt: unterschiedliche Lagerfugenbreiten im Giebeldreieck gering hoch 35 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Gewicht des optischen Erscheinungsbildes Oswald 99 sehr wichtig wichtig eher unbeunwichtig deutend R. Oswald 2008 R. Oswald 2008 auffällig 36 Grad gut der sichtbar optischen Beeinträchtisichtbar gung nicht hinnehmbar kaum erkennbar Verfärbungen Marmorboden; im Dickbett ( 55mm ) verlegt; 6 Wochen mit PE-Folie abgedeckt hinnehmbar Bagatelle HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Gewicht des optischen Erscheinungsbildes Beispiel Marmorboden Oswald 99 sehr wichtig wichtig eher unbeunwichtig deutend Grad gut der sichtbar optischen Beeinträchtisichtbar gung nicht nicht hinnehmbar hinnehmbar hinnehmbar kaum erkennbar R. Oswald 2008 auffällig Bagatelle Unverhältnismäßige Nacherfüllung Ein Verweigerungsrecht muss bejaht werden, wenn der für die Mangelbeseitigung an der Fassade erforderliche Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum erzielbaren Erfolg steht. R. Oswald 2008 [Soergel, DAB 10/93] Verhältnis Aufwand : Erfolg Aufwand = Nacherfüllungskosten; Erfolg = ? 37 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Erfolg der Nacherfüllung Beurteilung des „erzielbaren Erfolgs“ = „Erfolg“ einer Nacherfüllung Bewertung des Mangels nach den Regeln der Nutzwertanalyse = R. Oswald 2008 Minderwertermittlung Nacherfüllungskosten : Minderwert R. Oswald 2008 In der Rechtsprechung gibt es keine festen Schwellenwerte für die Unverhältnismäßigkeit. Es wird im Einzelfall entschieden. 38 Im Rechtstreit sollte man diese Entscheidung auch dem Richter überlassen. R. Oswald 2008 R. Oswald 2008 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Fallbeispiel Streitpunkt: Lagerfugenbreite Gartenfassade einer Doppelhaushälfte 1. Bewertungsergebnis: Die Lagerfugenbreiten sind mangelhaft. 39 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Gewicht des optischen Erscheinungsbildes Beispiel Verblendung Oswald299 sehr wichtig wichtig eher unbeunwichtig deutend R. Oswald 2008 auffällig Grad gut der sichtbar optischen Beeinträchtisichtbar gung nicht hinnehmbar hinnehmbar hinnehmbar kaum erkennbar Bagatelle Berechnung des Minderwerts Größe der betroffenen Fläche: 20 m² Wert der Fläche: 20 m² x 100 €= 2000 € Verhältnis Nutzwert : Geltungswert = 60 : 40 Beeinträchtigung des Geltungswerts = 25 % R. Oswald 2008 Minderwert: 25 % von 40 % = 10 % = 200 € 40 Nacherfüllungskosten: 20 m² x 200 €= 4000 € Verhältnis Nacherfüllungskosten : Minderwert = 20 : 1 = Nacherfüllung wäre unverhältnismäßig. HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Die Bewertung hinnehmbarer Mängel ist vor der Abnahme wesentlich strenger, da grundsätzlich Erfüllungsanspruch besteht. Man darf sich in der Regel nicht auf „Unverhältnismäßigkeit“ berufen! R. Oswald 2008 Die Bewertungsregeln für hinzunehmende Unregelmäßigkeiten gelten vor und nach der Abnahme in gleicher Weise! Voruntersuchungen siehe Diagramm 1 Bestimmung des Grades der optischen Beeinträchtigung: Kriterien: Gebrauchüblicher Betrachtungsabstand Gebrauchsübliche Lichtverhältnisse Bewertung durch Skalieren Nein Ist der Mangel hinnehmbar? Bewertung siehe Matrix Ja Nacherfüllung Bagatelle? Bewertung siehe Matrix Ende Ja Nein Kein Mangel Ende Nacherfüllungskosten und Minderwert ermitteln R. Oswald 2008 Bestimmung der Größe des beeinträchtigten Bereiches Bestimmung des Gewichtes der optischen Eigenschaften Bewertung durch Skalieren Nein Nacherfüllungskosten wesentlich höher als Minderwert? Ja Minderung technisch angemessen Ende 41 HINZUNEHMENDE UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI MAUERWERK Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten im Mauerwerksbau R. Oswald 2008 R. Oswald 2008 Regeln können helfen, vorhersehbare Probleme zu vermeiden und Streitfälle sinnvoll zu lösen. 42 Im Einzelfall sind Rezepte nur bedingt brauchbar – es kommt auf den Sachverstand, das Augenmaß und die Vernunft der Beteiligten an! Prof. Dr.-Ing. Rainer Oswald, Aachen 2008 Copyrighthinweise: Diese Powerpoint-Präsenation unterliegt dem Urheberschutz. Weiterverwendung und Kopieren einzelner Folien, von Teilabschnitten oder der gesamten Präsentation nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors: Prof. Dr.-Ing. Rainer Oswald, Aachen 2008 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Energieeffizientes Bauen – Trends und Details Schallschutz zweischaliger Haustrennwände mit unvollständiger Trennung, Vereinfachter Nachweis zum Bauen in deutschen Erdbebengebieten Dipl.-Ing. Günter Meyer Bundesverband Kalksandsteinindustrie eV, Hannover 43 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Bauseminar 2008 Kalksandsteinindustrie West Dipl.-Ing. Günter Meyer Inhaltsverzeichnis 1. Schallschutz zweischaliger Haustrennwände 2. EnEV 2007 – wesentliche Änderungen im Wohnungsneubau 3. Die Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm 4. Kosten und Einsparungen beim energiesparenden Bauen 5. Bauen in deutschen Erdbebengebieten Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 44 2 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS BGH-Urteil VII ZR 45/06, verkündet am 14.06.2007; DIN 4109; VDI 4100 3 1. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Doppelhäusern geschuldet ist, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts-und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Die Schalldämm-Maße der DIN 4109 können schon deshalb nicht herangezogen werden, weil sie lediglich Mindestanforderungen zur Vermeidung unzumutbarer Belästigungen regeln. Anhaltswerte können aus den Regelwerken die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder das Beiblatt 2 zu DIN 4109 liefern. Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me BGH-Urteil VII ZR 45/06, verkündet am 14.06.2007; DIN 4109; VDI 4100 4 2. Vertraglichen Erklärungen des Unternehmers, die Mindestanforderungen an den Schallschutz würden überschritten oder es werde optimaler Schallschutz erreicht, kann eine vertragliche Wirkung nicht deshalb aberkannt werden, weil aus ihnen das Maß des geschuldeten Schallschutzes nicht bestimmbar sei. Das Gericht muss unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsumstände das geschuldete Maß ermitteln. 3. Können durch die vereinbarte Bauweise bei einwandfreier, den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Bauausführung, höhere Schallschutzwerte erreicht werden als sie sich aus den Anforderungen der DIN 4109 ergeben, sind diese Werte unabhängig davon geschuldet, welche Bedeutung den Schalldämm-Maßen der DIN 4109 sonst zukommt. Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 45 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS BGH-Urteil VII ZR 45/06, verkündet am 14.06.2007; DIN 4109; VDI 4100 5 4. Bei gleichwertigen, nach den anerkannten Regeln der Technik möglichen Bauweisen, darf der Besteller angesichts der hohen Bedeutung des Schallschutzes im modernen Haus- und Wohnungsbau erwarten, dass der Unternehmer jedenfalls dann diejenige Bauweise wählt, die den besseren Schallschutz erbringt, wenn sie ohne nennenswerten Mehraufwand möglich ist. Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Schallschutzanforderungen zweischaliger Haustrennwände in Regelwerken Mindest-Schallschutz nach DIN 4109-1 = 57 dB Vorsicht, dieser Wert ist nur anwendbar bei vorheriger, ausreichender Aufklärung der Käufer/Nutzer DEGA Memorandum = 62 dB (mit Unterkellerung) = 60 dB (ohne Unterkellerung) DGfM-Merkblatt 62 dB wie vor; jedoch = 59 dB (ohne Unterkellerung) VDI 4100 Schallschutzstufe II = 63 dB VDI 4100 Schallschutzstufe II = 68 dB DIN 4109 Beiblatt 2 = 67 dB Gewährleistungsfälle sind auch möglich, wenn zwar ein vereinbarter Schallschutz erreicht wurde, aber durch die Art der Konstruktion – bei mängelfreier Ausführung nach den a.a. RdT ein höherer Schallschutz erreichbar gewesen wäre. Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 46 6 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Das Schalldämmmaß für 2-schalige Haustrennwände nach DIN 4109; Beiblatt 1 DIN 4109 : R‘w,1 7 R‘w = R‘w,1 + ' Rw,TR = f (flächenbezogener Masse gleichschwerer,einschaliger Wände) ' Rw,TR = Zweischaligkeitszuschlag für vollständige Trennung: + 12 dB 1) 1) Es gelten weitere Randbedingungen wie z.B. Schalenabstand min 3 cm und Masse der Einzelschale t 150 kg/m2 (s. DIN 4109 Beiblatt 1) Neu Zweischaligkeitszuschläge für andere Übertragungssituationen im Kellerbereich Bericht Nr. 132-012 02P Hochschule für Technik; Stuttgart vom 08.02.2007 und Maack, J.: Schallschutz zwischen Reihenhäusern mit unvollständiger Trennung. BBR-Forschungsbericht Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Zuschläge 'RTW Bodenplatte nicht getrennt , Kelleraußenwände getrennt 8 EG vollständige Trennung der Schalen flankierende Bauteile m'mittel 300kg/m2 'Rw,TR = 12dB KG Bodenplatte durchgehend, m' 575 kg/m2 Außenwände getrennt, flankierende Bauteile m'mittel 300 kg/m2 'Rw,TR = 6dB R‘w = R‘w,1 + 'Rw,TR (mit R‘w,1 nach DIN 4109) Quelle: Bericht Nr. 132-012 02P Hochschule für Technik; Stuttgart vom 08.02.2007 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 47 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Zuschläge 'RTW Bodenplatte und Kelleraußenwände nicht getrennt 9 EG vollständige Trennung der Schalen flankierende Bauteile m'mittel 300 kg/m2 'Rw,TR = 9 dB KG Bodenplatte durchgehend, m' 575 kg/m2 Außenwände durchgehend, m' 575 kg/m2 flankierende Bauteile mit m'mittel 300 kg/m2 'Rw,TR = 3 dB R‘w = R‘w,1 + 'Rw,TR (mit R‘w,1 nach DIN 4109) Quelle: Bericht Nr. 132-012 02P Hochschule für Technik; Stuttgart vom 08.02.2007 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Zuschläge 'RTW Fundament, Bodenplatte und Kelleraußenwände getrennt EG KG 10 vollständige Trennung der Schalen flankierende Bauteile m'mittel 300 kg/m2 'Rw,TR = 12 dB Bodenplatte und Außenwände getrennt flankierende Bauteile mit m'mittel 300 kg/m2 'Rw,TR = 9dB 1) 1) Messergebnisse erreichen höhere Werte. Evt. noch Anhebung um 3 dB R‘w = R‘w,1 + 'Rw,TR (mit R‘w,1 nach DIN 4109) Quelle: Bericht Nr. 132-012 02P Hochschule für Technik; Stuttgart vom 08.02.2007 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 48 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Zuschläge 'RTW Bodenplatte und Kelleraußenwände getrennt, gemeinsames Fundament 11 EG vollständige Trennung der Schalen flankierende Bauteile m'mittel 300 kg/m2 'Rw,TR = 12 dB KG Bodenplatte und Außenwände getrennt gemeinsames Fundament flankierende Bauteile mit m'mittel 300 kg/m2 'Rw,TR = 6 dB 1) 1) Messergebnisse erreichen höhere Werte. Evt. noch Anhebung um 3 dB R‘w = R‘w,1 + 'Rw,TR (mit R‘w,1 nach DIN 4109) Quelle: Bericht Nr. 132-012 02P Hochschule für Technik; Stuttgart vom 08.02.2007 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Die Lösung mit Kalksandstein 12 zweischalige Haustrennwände mit vollständiger Trennung nach DIN 4109 zweischalige Haustrennwände auf schalltechnisch getrennter Bodenplatte 1) 67dB t4 1) Stellungnahme FEB Stuttgart (Prof. Fischer) vom 09.07.2007 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 49 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Inhaltsverzeichnis 13 1. Schallschutz zweischaliger Haustrennwände 2. EnEV 2007 – wesentliche Änderungen im Wohnungsneubau 3. Die Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm 4. Kosten und Einsparungen beim energiesparenden Bauen 5. Bauen in deutschen Erdbebengebieten Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/91 „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in Deutschland EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EPBD) vom 3. Januar 2003 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom 7. September 2005 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.Juli 2007 Inkrafttreten 1.Oktober 2007 Normen und Richtlinien Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 50 14 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS EnEV 2007 – Wesentliche Neuerungen für Wohngebäude: elt. Warmwasserbereitung 15 1. Andere Anforderungswerte bei Gebäuden mit elektrischer Warmwasserbereitung 2. Berücksichtigung einer Raumluftkühlung 3. Grundsätzliche Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 4. Einführung des Energieausweises Vor dem Hintergrund des zunehmenden Einsatzes erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung ist gemäß Änderungsblatt A1 der DIN V 4701-10 der Primärenergiefaktor für Strom um 10 % reduziert. Um den somit im Nachweisverfahren resultierenden kleineren Ist-Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs zu kompensieren, wird der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf (Anforderungswert) ebenfalls reduziert. Eine Veränderung des Anforderungsniveaus ist damit nicht verbunden. Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me EnEV 2007 – Wesentliche Neuerungen für Wohngebäude: Kühlung 16 1. Andere Anforderungswerte bei Gebäuden mit elektrischer Warmwasserbereitung 2. Berücksichtigung einer Raumluftkühlung 3. Grundsätzliche Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 4. Einführung des Energieausweises Der Energiebedarf für die Kühlung der Raumluft ist im Nachweisverfahren zu berücksichtigen. Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf wird im Falle der Kühlung um 16,2 kWh/(m²·a) je m² gekühlter Fläche erhöht werden. Abhängig von der Effizienz der eingesetzten Kühltechnik wird der vorhandene Jahres-Primärenergiebedarf mit Werten zwischen 2,7 und 18,9 kWh/(m²·a) erhöht. Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 51 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS EnEV 2007 – Wesentliche Neuerungen für Wohngebäude: sommerlicher Wärmeschutz 17 1. Andere Anforderungswerte bei Gebäuden mit elektrischer Warmwasserbereitung 2. Berücksichtigung einer Raumluftkühlung 3. Grundsätzliche Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 4. Einführung des Energieausweises Die bisherige „Bagatellgrenze“ entfällt, wonach der sommerliche Wärmeschutz erst dann zu prüfen ist, wenn der Fensterflächenanteil 30 % überschreitet. Künftig gilt für alle Bauvorhaben die Einhaltung der Anforderungen in DIN 4108-2. Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me EnEV 2007 – Wesentliche Neuerungen für Wohngebäude: Energieausweis 1. Andere Anforderungswerte bei Gebäuden mit elektrischer Warmwasserbereitung 2. Berücksichtigung einer Raumluftkühlung 3. Grundsätzliche Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 4. Einführung des Energieausweises Für Neubauten und Bestandsgebäude, die verkauft oder vermietet werden, ist ein Energiebedarfs- bzw. ein Energieverbrauchsausweis auszustellen. Der jeweils 10 Jahre gültige Ausweis soll Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes geben; bei Bestandsgebäuden sind dem Ausweis Modernisierungsempfehlungen beizufügen. Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 52 18 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS EnEV 2007 – Wesentliche Neuerungen für Wohngebäude: Energieausweis 19 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me EnEV 2007 – Ausstellung von Energieausweisen Pflicht ab 20 Gebäude 1. Oktober 2007 Neubau oder Modernisierung im Bestand 1. Juli 2008 1. Januar 2009 Wohnbestand (erbaut bis 31. Dezember 1965) bei Verkauf oder Vermietung Wohnbestand (erbaut ab 1. Januar 1966) bei Verkauf oder Vermietung 1. Juli 2009 Nichtwohnbaubestand 1. Juli 2009 Aushang in großen öffentlichen Gebäuden (ab 1000 m²) mit regem Publikumsverkehr siehe auch: http://www.energieagentur.nrw.de/energieausweis/c1.asp?portal=energieausweis Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 53 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Berechnungsverfahren für Nichtwohngebäude: Struktur der DIN V 18599 Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger 21 Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen Teil 3: Nutzenergiebedarf energetische Luftaufbereitung Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf Beleuchtung Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen Teil 6: Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen Teil 7: Endenergiebedarf von RLT- und Klimakälte für den Nichtwohnungsbau Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von KWK-Anlagen Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Referenzgebäude-Methode (Nichtwohngebäude) Referenzgebäude 22 Gebäude Geometrie, Ausrichtung, Zonierung Geplantes Gebäude Nutzung Innentemperatur, Luftwechsel, Interne Lasten, Nutzungszeiten, Warmwasserbedarf Referenz -Gebäudehülle -RLT -Heizung -TWW -Beleuchtung Qp,ref = Qp,max Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 54 Geplante -Gebäudehülle -RLT -Heizung -TWW -Beleuchtung Qp,real d Qp,max ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Wer darf Nachweise führen? 23 Wohngebäude Neubau Nichtwohngebäude Bedarf Bedarf oder Verbrauch (für Wohngebäude bis 4 WE der Baujahre bis 1978 sind ausschließlich Bedarfsausweise zulässig; gilt nicht für Gebäude, die auf Niveau der WSVO modernisiert wurden) Bestand Handwerksmeister oder Techniker in Hochbau und Bautechnik Ausstellungsberechtigte für Energieausweise Bauvorlageberechtigt bzw. Qualifikation nach EnEV Akademiker (Bauingenieure, Architekten, Gebäudetechn. u.Ä.) Bauvorlageberechtigt bzw. Berufserfahrung oder Qualifikation Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Die EnEV 2007: Software im Downloadcenter des BV KSI 24 Was hat sich getan? • für Wohngebäude an neue EnEV angepasst • gilt nur für Neubauten • seit August 2007 im Netz • für Nichtwohngebäude keine Programme mehr Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 55 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Software im Downloadcenter des BV KSI: U-Wert-Tabelle 25 Die gelb markierten Felder sind editierbar • im Downloadcenter seit August 2007 http://www.kalksandstein.de/bv_ksi/fach/bv_index.htm Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Software im Downloadcenter des BV KSI: U-Wert-Tabelle 26 Die gelb markierten Felder sind editierbar http://www.kalksandstein.de/bv_ksi/fach/bv_index.htm Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 56 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Inhaltsverzeichnis 27 1. Schallschutz zweischaliger Haustrennwände 2. EnEV 2007 – wesentliche Änderungen im Wohnungsneubau 3. Die Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm 4. Kosten und Einsparungen beim energiesparenden Bauen 5. Bauen in deutschen Erdbebengebieten Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Klausurtagung der großen Koalition in Meseberg am 24.08.2007 28 „Eckpunkte für ein integriertes Energieund Klimaprogramm“ (30 Einzelpunkte) Maßnahmen für den Wohnungsbau • Energieeinsparverordnung • Betriebskosten bei Mietwohnungen • CO2-Gebäudesanierungsprogramm • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) • Energieforschung und Innovation • Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen Kosten ca 8,26 Milliarden EURO Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 57 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm: Energieeinsparverordnung 29 • Anforderungen EnEV sind nicht mehr „Stand der Technik“ 1) • Sie werden in Stufen dem „Stand der Technik“ und der Energiepreisentwicklung angepasst • Der Stand der Technik stellt die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik dar. • Der Stand der Technik ist insbesondere im Umweltrecht Kriterium zur Beurteilung des Entwicklungsstandes von Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen. • Der Stand der Technik beinhaltet auch, dass er wirtschaftlich durchführbar ist. • Im Unterschied zu dem im Baurecht verwendeten Maßstab der Regeln der Technik ist der Stand der Technik gekennzeichnet durch das Fehlen einer langjährigen Erprobung. 1) Quelle : Bundesregierung August 2007 : „Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm“ Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Energiepreise in Deutschland zum Vergleich Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 58 30 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Energiepreise in Deutschland zum Vergleich (Holzpellets) 31 Kyrill Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Wirtschaftlich optimale Wärmedämmung 32 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 59 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Gebäudebestand Anforderungen im Lichte der Wirtschaftlichkeit Bauteilanforderungen 33 Anforderung an den max. Wärmedurchgangskoeffizient in W/m²K Altbau-Anforderungen (bedingte Anforderung) WschV 1977 1) WschV 1982 WschV 1994 EnEV 2002 Außenwand - 0,60 0,40/0,50 2) 0,35/0,40 2) Fenster - 3,1 1,8 1,7 3) - 0,45 0,30 0,25/0,30 4) - 0,70 0,50 0,40/0,50 5) Geschossdecke, Decken gegen Außenluft, Dächer, Dachschrägen Kellerdecke, Decke/Wände gegen unbeheizte Räume 1) die WschV 1977 stellt keine Anforderungen an bestehende Gebäude 2) der erste Wert ist die allgemeine Anforderung, der zweite Wert gilt für Innendämmung 3) bei Sonderverglasungen gelten höhere Werte 5) der erste Wert gilt für außenseitige zusätzliche Bekleidungen 4) der erste Wert gilt für Flachdächer Quelle: Hegner 2007 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Anforderungen im Lichte der Wirtschaftlichkeit Bauteilanforderungen Neubau 34 Anforderung an den max. Wärmedurchgangskoeffizient in W/m²K Neubau-Anforderungen (alternative Bauteilanforderung) Außenwand Fenster WschV 1977 WschV 1982 WschV 1994 EnEV 2002 2) 0,94/1,3 1) 0,72/1,1 1) 0,50 0,25 ... 0,50 3,5 3,1 1,8 1,2 ... 1,4 0,45 0,30 0,22 0,20 ... 0,40 0,80/0,90 0,55 0,35 0,25 ... 0,40 Geschossdecke, Decken gegen Außenluft, Dächer, Dachschrägen Kellerdecke, Decke/Wände gegen unbeheizte Räume 1) die WschV verlangt die Einhaltung eines km,W+F-Wertes, dieser Fassadenwert beschreibt opake Wand und Fenster; es werden Anforderungen in Abhängigkeit an die Gebäudegröße (größer/kleiner als ein 15 m-Quadrat) gestellt; der erste Wert ist für kleinere, der zweite für größere Gebäude; es wurde ein Fensterflächenanteil von 20 % unterstellt 2) mögliche Bandbreite der Werte aufgrund unterschiedlicher Anlagentechniken Quelle : Hegner 2007 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 60 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Anforderungen im Lichte der Wirtschaftlichkeit Bauteilanforderungen: zukünftiger Neubau 35 Erwartete Wärmedurchgangskoeffizienten in W/m²K Neubau-Anforderungen (alternative Bauteilanforderung) Außenwand Fenster EnEV 2002 1) EnEV 2008 1)2) QP=40 kWh/m²a Passivhaus 0,25 ... 0,50 0,15 ... 0,30 0,10 ... 0,25 < 0,16 1,2 ... 1,4 1,2 ... 1,4 0,7 ... 1,2 < 0,80 0,20 ... 0,40 0,15 ... 0,25 0,10 ... 0,20 < 0,15 0,25 ... 0,40 0,20 ... 0,30 0,10 ... 0,25 < 0,16 Geschossdecke, Decken gegen Außenluft, Dächer, Dachschrägen Kellerdecke, Decke/Wände gegen unbeheizte Räume 1) mögliche Bandbreite der Werte aufgrund unterschiedlicher Anlagentechniken 2) Anforderungen an Luftdichtheit generell?, kontrollierte Lüftung? Quelle : Hegner 2007 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Meseberg: Anpassungen der Anforderungen 36 Jahr Anforderungsstandard Primärenergiebedarf bei EFH [kWh/(m²a)] 2002/2007 EnEV 2002/2007 ca. 100 ... 120 ca. 2009 EnEV 2008/2009 ca. 70 ... 85 ca. 2012 EnEV 2012 ca. 50 ... 60 ca. 2020 Null-/Plusenergiehaus d 0 *) *) Wärmeversorgung in Neubauten soll möglichst frei von fossilen Brennstoffen erfolgen Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 61 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Meseberg: Betriebskosten bei Mietwohnungen 37 • Änderung der Heizkostenverordnung: verbrauchsabhängige Anteil der Kosten wird erhöht • Ausnahmeregelung von der Heizkostenverordnung bei Passivhaus-Standard • Prüfung des Kürzungsrechtes (Miete) bei Nichteinhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Meseberg: Sonstiges • Weiterführung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms bis 2011 mit zusätzlichem Programmbaustein zur Förderung von KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) • Durchführung Wettbewerb „Neubau von innerstädtischen Energiesparhäusern in jeder kreisfreien Stadt / jedem Landkreis“ • Prämierung von energetischen Innovationen und architektonischer Qualität der Bebauung (z.B. bei Brachflächen und Baulücken) Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 62 38 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Meseberg: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 39 • Pflicht zur Nutzung regenerativer Energien (im Neubau 15 %) 1) • Die Pflicht kann alternativ auch durch quartiersbezogene Lösungen oder • durch eine Unterschreitung des jeweils geltenden EnEV-Niveaus um 15 % erfüllt • Marktanreizprogramm (bis zu 350 Mio. EUR) für Einsatz erneuerbarer Energien 1) Dabei können neben solarer Strahlungsenergie und Wärmepumpen auch andere erneuerbare Energien, sowie KWK (z.B. Fernwärme oder Brennstoffzellen) zum Einsatz kommen. Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me „Verschärfung“ der Anforderungen: Beispiel: EFH (beheizter Keller) aus PKA (A/V = 0,68) Anforderungen Primärenergiebedarf Anteil erneuerbarer Energie Bautechnik - Außenwand - Dach - Fenster Anlage - Brennwertkessel, 55/45 °C, TWW-Speicher, Aufstellung/ Verteilung innerhalb therm. Hülle Nachweis - Wärmebrücken - Luftdichtheit Ergebnis - Primärenergiebedarf EnEV 2002/2007 EnEV 2008/2009 110 kWh/(m²a) 0% 77 kWh/(m²a) 15 % 0,30 W/(m²K) 0,20 W/(m²K) 1,4 W/(m²K) 0,30 W/(m²K) 0,20 W/(m²K) 1,4 W/(m²K) ohne solarer TWWUnterstützung mit solarer TWWUnterstützung ep = 1,31 ep = 1,13 nach 4108 Bbl. 2 ohne Nachweis nach 4108 Bbl. 2 mit Nachweis 97 kWh/(m²a) 77 kWh/(m²a) 40 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 63 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Die Bedeutung der Anlagenaufwandszahl eP 41 QP = (Qh + QW) · eP mit: QP Qh QW eP = Jahres-Primärenergiebedarf (Anforderung der EnEV) = Jahres-Heizwärmebedarf = Jahres-Warmwasserwärmebedarf = Anlagen-Aufwandszahl Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me EnEV: Anforderungen Primärenergiebedarf Neubau mit zentraler TWW Bereitung (Näherung) 42 QP [kWh/m²*a] 200 180 160 140 120 EnEV 2007 20-30 % 100 80 60 40 EnEV 2009 Nebenanforderung HT: Absenkung um 15 % 20 0 A/V 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 64 1 1,1 1,2 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS EnEV: Anforderungen Primärenergiebedarf Neubau mit zentraler TWW Bereitung (Näherung ) 43 QP [kWh/m²*a] EnEV 2007 140 EnEV 2009 120 EEWärmeG 100 (Anlagentechnik) 80 Mehraufwand EnEV 2009 / KfW 60 60 KfW 60 40 KfW 40 20 A/V 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1 1,1 1,2 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Konsequenzen aus der Kombination von EnEV 2009 und EEWärmeG sowie KfW-Förderung 44 Die EnEV-Verschärfung um 30 % ist nicht so hart wie sie sich zunächst anhört. Dies liegt auch an der gleichzeitigen Einführung des EEWärmeG. Durch den Einsatz erneuerbarer Energie (z.B. solare WW-Bereitung) sinkt der eP Wert um ca. 15 %. Bei A/V-Verhältnissen bis ca. 0,5 erreicht man durch die Einhaltung von EnEV 2009 und EEWärmeG praktisch automatisch den KfW-60-Standard. Bei A/V-Verhältnissen über ca. 0,5 ist zusätzlicher Aufwand (meist im baulichen Wärmeschutz) erforderlich, um den KfW-60-Standard zu erreichen. Ein KfW-40-Standard ist nur sehr schwer zu erreichen. Das liegt auch an den Rechenvorschriften der DIN V 4701-10, die generell 185 Heizgradtage zugrunde legt. Dies soll mit dem Beiblatt zur DIN V 18599 korrigiert werden. Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 65 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Inhaltsverzeichnis 1. Schallschutz zweischaliger Haustrennwände 2. EnEV 2007 – wesentliche Änderungen im Wohnungsneubau 3. Die Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm 4. Kosten und Einsparungen beim energiesparenden Bauen 5. Bauen in deutschen Erdbebengebieten 45 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Kosten für höhere energetische Standards und Minderkosten für Betrieb Mehrkosten für Herstellung • Anlagentechnik • z.B. solare Trinkwassererwärmung oder Lüftungsanlage mit WRG • Wärmepumpe (Erdreich, Grundwasser) • Bautechnik (meist nur geringe / keine Mehrkosten) • Gebäudegeometrie (A/V-Verhältnis) • Minimierung Wärmeverluste (U-Wert, Wärmebrücken) • Maximierung Wärmegewinne (Fenster, schwere Bauart) Minderkosten für Betrieb • Heizkosten • Förderung, z.B. „Marktanreizprogramm“ (Eckpunkte Meseberg) Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 66 46 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Ermittlung des Primärenergiebedarfs (schematisch) = EnEV Anforderung 47 (Quelle: ifb 2007) Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Primärenergiefaktoren 48 Energieträger Brennstoffe Primärenergiefaktoren Heizöl EL 1,1 Erdgas H 1,1 Flüssiggas 1,1 Steinkohle 1,1 Braunkohle 1,2 Holz 0,2 Nah-/Fernwärme aus KWK fossiler Brennstoff 0,7 Nah-/Fernwärme aus Heizwerken fossiler Brennstoff 1,3 erneuerbarer Brennstoff 0,1 Strom Strom-Mix 3,0 erneuerbarer Brennstoff 0 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 67 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Heizwärmebedarf - Endenergiebedarf - Primärenergiebedarf 49 Anforderungen EnEV Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Primärenergiefaktoren und Heizkosten 50 schlechter baulicher Wärmeschutz hoher Anteil regenerativer Energie HeizEndwärme energie Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 68 Primärenergie Anforderung nach EnEV Anforderung nach EnEV guter baulicher Wärmeschutz HeizEndwärme energie Primärenergie Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Heizkosten beim EnEV-Standard (Quelle: ifb) 51 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS 69 70 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Heizkosten beim Passivhaus-Standard (Quelle: ifb) 52 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Investitionskennwerte Passivhaus bei optimierter Planung 53 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Die staatliche Förderung 54 Kreditbetrag: bei der Förderung von KfW-Energiesparhäusern 40 und 60 sowie Passivhäusern 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit. 96 % Auszahlung 100 % Auszahlung 100 % Auszahlung Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 71 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Monatliche Belastung: Einfamilienhaus mit 125 m² Wohnfläche 55 1.000 € 800 € Strom Wasser Warmwasser Heizung Finanzierung 600 € 400 € 200 € 0€ € pro Monat EnEV-Standard Passivhaus Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Monatliche Belastung: Altenheim mit 2000 m² Wohnfläche 56 14.000 € 12.000 € 10.000 € Strom Wasser Warmwasser Heizung Finanzierung 8.000 € 6.000 € 4.000 € 2.000 € € pro Monat 0€ EnEV-Standard Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 72 Passivhaus ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Monatliche Belastung: Bürogebäude mit 2000 m² Wohnfläche 57 14.000 € 12.000 € 10.000 € Strom Wasser Warmwasser Heizung Finanzierung 8.000 € 6.000 € 4.000 € 2.000 € € pro Monat 0€ EnEV-Standard Passivhaus Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Monatliche Belastung bei EnEV-Standard und Passivhaus 58 Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 73 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Was ist zu tun? 59 ? Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Wirtschaftlich optimale Wärmedämmung Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 74 60 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Meseberg: Anpassungen der Anforderungen 61 Jahr Anforderungsstandard Primärenergiebedarf bei EFH [kWh/(m²a)] 2002/2007 EnEV 2002/2007 ca. 100 ... 120 ca. 2009 EnEV 2008/2009 ca. 70 ... 85 ca. 2012 EnEV 2012 ca. 50 ... 60 ca. 2020 Null-/Plusenergiehaus d 0 *) *) Wärmeversorgung in Neubauten soll möglichst frei von fossilen Brennstoffen erfolgen Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Was ist zu tun? 62 Die jährliche Steigerung der Heizkosten betrug seit 1990 im Mittel 7 %. Der Gebäudebereich bietet sich für Effizienzverbesserungen besonders gut an, denn dort sind Einsparungen bei sehr gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis möglich. Es ist zu beachten, dass Investitionsentscheidungen für 30 bis 80 Jahre tragen müssen: Der energetische Standard eines Gebäudes sollte also mindestens in 20 Jahren noch so aktuell sein, sodass bei den dann zu erwartenden Energiekosten keine teuren Nachbesserungen erfolgen müssen: Bei 5 % jährlicher Steigerung liegen die Kosten dann bei 0,14 € pro kWh, bei – realistischen – 7 % sind es 0,21 € pro kWh. Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 75 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Kalksandstein: Wände mit Zukunft Für Komfort : 63 Rohdichteklasse t 1,8 Für Wertbeständigkeit : U d 0,15 W/m2K Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Inhaltsverzeichnis 1. Schallschutz zweischaliger Haustrennwände 2. EnEV 2007 – wesentliche Änderungen im Wohnungsneubau 3. Die Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm 4. Kosten und Einsparungen beim energiesparenden Bauen 5. Bauen in deutschen Erdbebengebieten Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 76 64 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Bauen in deutschen Erdbebengebieten 65 DIN 4149:2005-04 Bauten in deutschen Erdbebengebieten – Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten • Ersetzt DIN 4149-1:1981-04 und DIN 4149/A1:1992-12 • Seit 12.2005 in Baden-Württemberg bauaufsichtlich eingeführt • In NRW mit dem Ministerialblatt vom 30.11.2006 eingeführt • Zusätzlich gilt Anlage 5.1/1 des Einführungserlasses Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Bauen in deutschen Erdbebengebieten 65 66 DIN DIN 4149:2005-04 4149:2005-04 Bauten in deutschen Erdbebengebieten – Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten • Ersetzt DIN 4149-1:1981-04 und DIN 4149/A1:1992-12 • Seit 12.2005 in Baden-Württemberg bauaufsichtlich eingeführt • In NRW mit dem Ministerialblatt vom 30.11.2006 eingeführt • Zusätzlich gilt Anlage 5.1/1 des Einführungserlasses Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 77 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Bauen in deutschen Erdbebengebieten 67 DIN 4149:2005-04 • Einteilung in Erdbebenzonen und Untergrundklassen • Karten der DIN 4149 dienen nur zur Orientierung, maßgebend sind die Karten der Länder. In NRW: Nordrheinwestfälische Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen, Juni 2006. www.gd.nrw.de • Einwirkung = f (Erdbebenzone, Untergrundklasse, Baugrundklasse)! Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Bauen in deutschen Erdbebengebieten Überlagerung Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 78 68 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS Bauen in deutschen Erdbebengebieten 69 DIN 4149:2005-04 Besondere Regeln für Mauerwerk • Nachweis von Mauerwerkbauten auch ohne rechnerischen Nachweis möglich • Voraussetzungen für den Verzicht auf den rechnerischen Nachweis sind: • kompakte, annähernd rechteckige Gebäudeform • Regelmäßigkeit im Grund- und Aufriss • Decken mit Scheibenwirkung • Durchgängigkeit der aussteifenden Wände • ... • Checkliste siehe KS-Downloadcenter www.kalksandstein.de Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me Neue Software zum Erdbebennachweis 70 http://www.kalksandstein.de/bv_ksi/fach/bv_index.htm Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 79 ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN – TRENDS UND DETAILS M DESIGN 1.1 Programm – Module Kalksandsteinindustrie West 2008 Dezember 2007 / Me 80 71 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU Außenwände aus Mauerwerk für energieeffiziente Gebäude im nachhaltigen Wohnungsbau – oder „Über sieben Brücken musst Du gehn” Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer, Architekt GF Direktor Institut für Bauforschung e.V. (IFB), Hannover 81 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 82 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 83 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 84 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 85 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 86 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 87 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 88 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 89 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 90 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 91 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 92 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 93 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 94 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 95 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 96 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 97 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 98 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 99 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 100 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 101 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 102 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 103 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 104 AUSSENWÄNDE AUS MAUERWERK FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE IM NACHHALTIGEN WOHNUNGSBAU 105 NOTIZEN Notizen 106 Kalksandsteinindustrie West e.V. Barbarastraße 70 46282 Dorsten Telefon: 0 23 62/95 45-0 Telefax: 0 23 62/95 45-25 [email protected] www.ks-west.de