Merkblatt Meningokokken-Meningitis

Werbung
Merkblatt
Hirnhautentzündung
(Meningokokken)
Erreger:
Neisseria meningitidis (Meningokokken), ein Bakterium, das in verschiedenen Untergruppen,
sogenannten Serotypen vorkommt. Es verursacht eine Infektion der Hirnhäute (sogen. Meningitis), in ca. einem Drittel der Fälle kommt es zu einer schweren Allgemeininfektion(Sepsis).
Reservoir:
Einziger Wirt ist der Mensch. Bei 25 % der jugendlichen Bevölkerung finden sich Meningokokken
im Nasen-Rachen-Raum, ohne dass diese Menschen Krankheitszeichen entwickeln (sogenannte
gesunde Keimträger).
Infektionsweg:
Außerhalb des menschlichen Organismus gehen Meningokokken rasch zugrunde. Deshalb werden die Bakterien nur durch direkten Kontakt oder durch Tröpfchenaerosole, also durch Husten,
Niesen oder körpernahen Sprechkontakt direkt von Mensch zu Mensch übertragen.
In Europa treten einzelne Erkrankungen gehäuft im Winter und im Frühjahr auf.
Inkubationszeit:
Die Zeitspanne von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 2 bis 5
Tage, in seltenen Fällen bis zu 10 Tagen.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Die Zeit, in der eine Ansteckung möglich ist, kann nur sehr schwer bestimmt werden, da sich die
Bakterien im Nasen-Rachen-Raum befinden können, ohne dass ein Mensch Krankheitssymptome
zeigt. Erkrankte, die eine antibiotische Therapie erhalten, gelten in der Regel nach 24 Stunden
als nicht mehr ansteckend.
Symptome:
Zuerst uncharakteristische Beschwerden im Nasen-Rachen-Raum, plötzliches Auftreten von Kopfschmerzen, hohem Fieber, Schüttelfrost, Schwindel, Erbrechen, Nackensteifigkeit mit schwerstem Krankheitsgefühl. Zudem verstärkte Reizbarkeit, Schläfrigkeit sowie Krampfanfälle oder
Hirnnervenlähmungen. Es können sich rot-violette Hautflecken (Hautblutungen) bilden.
Bei Säuglingen und Kleinkindern sind die Symptome oft weniger charakteristisch. Es können Fieber, Erbrechen, Reizbarkeit, Schläfrigkeit oder Krämpfe. Die Nackensteifigkeit kann fehlen.
Therapie:
Es gibt verschieden Möglichkeiten der antibiotischen Behandlung. Mittel der Wahl ist Penicillin G,
wenn keine Resistenzen bestehen.
Erregernachweis:
Bei Verdacht auf Hirnhautentzündung muss eine Punktion durchgeführt werden, um Rückenmarksflüssigkeit zu gewinnen. Dabei wird mit einer speziellen Punktionsnadel zwischen dem drit-
Seite 2
ten und vierten Lendenwirbel aus dem Rückenmarkskanal etwas Flüssigkeit entnommen, um sie
auf Infektionszeichen und Krankheitserreger zu untersuchen. Zudem wird der Arzt eine Blutprobe
entnehmen.
Impfung:
Gegen Meningokokken der Serogruppe C ist ein Impfstoff verfügbar, der auch bei Kleinkindern
wirksam ist. Gegen die Serogruppe B gibt es noch keinen Impfstoff.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
• Bereits bei dem Verdacht auf eine Erkrankung besteht ein Tätigkeits- bzw. Besuchsverbot
für Gemeinschaftseinrichtungen.
• Hat der Erkrankte vor seiner Erkrankung eine Gemeinschaftseinrichtung besucht, so ist
die Leitung der Einrichtung sofort zu benachrichtigen.
• Für enge Kontaktpersonen, die keine Symptome zeigen und eine Chemoprophylaxe (siehe
unten) erhalten haben, gilt kein Besuchsverbot der o.g. Einrichtungen.
• Das Pflegepersonal muss bis zu 24 Stunden nach Therapiebeginn des Patienten Hygienemaßnahmen einhalten (Schutzkittel, Handschuhe, Nasen-Mund-Schutz, Händedesinfektion).
• Kontaktpersonen müssen über Frühsymptome, wie Fieber, Schüttelfrost und Kopfschmerzen sowie über die Möglichkeit einer Chemoprophylaxe (Rifampicin für Neugeborene und
Kinder, bei Jugendlichen und Erwachsenen Ciprofloxacin) aufgeklärt werden. Die
Chemoprophylaxe soll über 2 Tage durchgeführt werden. Sie ist auch noch bis zum 10.
Tag nach dem letzten Kontakt zu einem Erkrankten sinnvoll.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Es sollte sofort ein Arzt verständigt werden, wenn ein Kind oder ein Erwachsener hohes Fieber,
Nackensteifigkeit und einen schwer beeinträchtigten Allgemeinzustand hat. Sind Kinder, die in
Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, betroffen, so muss die Leitung der Einrichtung dies
dem Gesundheitsamt unverzüglich melden.
Meldepflicht:
Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 i Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung
sowie der Tod, sowie gem. § 7 Abs. 1 Nr. 33 IfSG der direkte Nachweis von Neisseria meningitidis namentlich meldepflichtig.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: März 2012
Herunterladen