Meningokokken - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Hirnhautentzündung
(Meningokokken)
Erreger:
Neisseria meningitidis (Meningokokken), ein Bakterium, das in verschiedenen Untergruppen,
sogenannten Serotypen vorkommt. Es verursacht eine Infektion der Hirnhäute (sogen. Meningitis), in ca. einem Drittel der Fälle kommt es zu einer schweren Allgemeininfektion(Sepsis).
Reservoir:
Einziger Wirt ist der Mensch. Bei 25 % der jugendlichen Bevölkerung finden sich Meningokokken
im Nasen-Rachen-Raum, ohne dass diese Menschen Krankheitszeichen entwickeln (sogenannte
gesunde Keimträger).
Infektionsweg:
Außerhalb des menschlichen Organismus gehen Meningokokken rasch zugrunde. Deshalb werden die Bakterien nur durch direkten Kontakt oder durch Tröpfchenaerosole, also durch Husten,
Niesen oder körpernahen Sprechkontakt direkt von Mensch zu Mensch übertragen.
In Europa treten einzelne Erkrankungen gehäuft im Winter und im Frühjahr auf.
Inkubationszeit:
Die Zeitspanne von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 2 bis 5
Tage, in seltenen Fällen bis zu 10 Tagen.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Die Zeit, in der eine Ansteckung möglich ist, kann nur sehr schwer bestimmt werden, da sich die
Bakterien im Nasen-Rachen-Raum befinden können, ohne dass ein Mensch Krankheitssymptome
zeigt. Erkrankte, die eine antibiotische Therapie erhalten, gelten in der Regel nach 24 Stunden
als nicht mehr ansteckend.
Symptome:
Zuerst uncharakteristische Beschwerden im Nasen-Rachen-Raum, plötzliches Auftreten von Kopfschmerzen, hohem Fieber, Schüttelfrost, Schwindel, Erbrechen, Nackensteifigkeit mit schwerstem Krankheitsgefühl. Zudem verstärkte Reizbarkeit, Schläfrigkeit sowie Krampfanfälle oder
Hirnnervenlähmungen. Es können sich rot-violette Hautflecken (Hautblutungen) bilden.
Bei Säuglingen und Kleinkindern sind die Symptome oft weniger charakteristisch. Es können Fieber, Erbrechen, Reizbarkeit, Schläfrigkeit oder Krämpfe auftreten. Die Nackensteifigkeit kann
fehlen.
Therapie:
Es gibt verschieden Möglichkeiten der antibiotischen Behandlung.
Erregernachweis:
Bei Verdacht auf Hirnhautentzündung muss eine Punktion durchgeführt werden, um Rückenmarksflüssigkeit zu gewinnen. Dabei wird mit einer speziellen Punktionsnadel zwischen dem dritten und vierten Lendenwirbel aus dem Rückenmarkskanal etwas Flüssigkeit entnommen, um sie
auf Infektionszeichen und Krankheitserreger zu untersuchen. Zudem wird der Arzt eine Blutprobe
entnehmen.
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Impfung:
Die Impfung gegen die Serogruppe C ist in den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) enthalten und wird deshalb von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Auch für die Serogruppe B gibt es jetzt einen Impfstoff. Die Kostenübernahme muss derzeit noch
mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden, da die Impfung noch nicht im empfohlenen
Impfkatalog enthalten ist.
Als Reiseimpfung, die selbst bezahlt werden muß, gibt es Meningokokkenimpfstoff bestimmter Serogruppen (A, Y,
W135).
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
 Bereits bei dem Verdacht auf eine Erkrankung besteht ein Tätigkeits- bzw. Besuchsverbot
für Gemeinschaftseinrichtungen.
 Hat der Erkrankte vor seiner Erkrankung eine Gemeinschaftseinrichtung besucht, so ist
die Leitung der Einrichtung sofort zu benachrichtigen.
 Für enge Kontaktpersonen, die keine Symptome zeigen und eine vorbeugende Antibiotikabehandlung (Chemoprophylaxe) erhalten haben, gilt kein Besuchsverbot der o.g. Einrichtungen.
 Das Pflegepersonal muss bis zu 24 Stunden nach Therapiebeginn des Patienten Hygienemaßnahmen einhalten (Schutzkittel, Handschuhe, Nasen-Mund-Schutz, Händedesinfektion).
 Kontaktpersonen müssen über Frühsymptome, wie Fieber, Schüttelfrost und Kopfschmerzen sowie über die Möglichkeit einer medikamentösen Vorbeugung (Rifampicin für Neugeborene und Kinder, bei Jugendlichen und Erwachsenen Ciprofloxacin) aufgeklärt werden. Die Vorbeugung dauert je nach Wahl des Mittels 1-2 Tage. Sie ist auch noch bis zum
10. Tag nach dem letzten Kontakt zu einem Erkrankten sinnvoll.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Es sollte sofort ein Arzt verständigt werden, wenn ein Kind oder ein Erwachsener hohes Fieber,
Nackensteifigkeit und einen schwer beeinträchtigten Allgemeinzustand hat. Sind Kinder, die in
Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, betroffen, so muss die Leitung der Einrichtung dies
dem Gesundheitsamt unverzüglich melden.
Meldepflicht:
Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 i Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung
sowie der Tod, sowie gem. § 7 Abs. 1 Nr. 33 IfSG der direkte Nachweis von Neisseria meningitidis namentlich meldepflichtig.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: August 2015
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