Download: Zusatzinformationen

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Vorlagen
Auflistung Maschinen, Geräte, Anlagen
Belehrung nach dem IfSG
1
2–3
Bestätigung Dienstleistungsunternehmen
4
CCP Entscheidungsbaum
5
Garkontrolle
6
Informationsblatt für Angehörige
und Bekannte
Informationsblatt für Kunden/innen
angeschlossener Verpflegungsdienste
7/ 8
9/10
Kontrolle Temperaturmessgeräte
11
Kopiervorlage Rezept/Arbeitsanweisung
12
Liste Betriebscheck
13
Liste private Speisen
14
Merkblatt für die Speisenkontrolle
15/16
Nachweis der Reinigung
17
Nachweis der Schulung
18
Reinigungs- und Hygieneplan A
19
Reinigungs- und Hygieneplan B
20
Reinigungskontrolle
21
Stempelvorlagen
22
Temperaturkontrolle A
23
Temperaturkontrolle B
24
Verantwortungen und Zuständigkeiten
25
Wareneingangsposter
209
26/27
LeitLinie soziaLe einrichtungen
KopiervorLage 1 – LeitLinie soziaLe einrichtungen
Maschine,
Gerät, Anlage
Gerätenummer
Wartungsvertrag
Wartungsfirma
Auflistung Maschinen, Geräte, Anlagen
Adresse
Name
Ansprechpartner
Tel.Nummer
Wartung
wie oft?
Bemerkung
Belehrung nach dem IfSG
Das Infektionsschutzgesetz bestimmt, dass Sie in reinen Bereichen nicht arbeiten dürfen, wenn
1. bei Ihnen Krankheitserscheinungen auftreten, die auf eine der folgenden Erkrankungen hinweisen oder die ein
Arzt bei Ihnen festgestellt hat:
– akute infektiöse Gastroenteritis (plötzlich auftretender, ansteckender Durchfall) ausgelöst durch Salmonellen,
Shigellen, Cholerabakterien, Staphylokokken, Campylobacter, Rotaviren oder andere Durchfallerreger;
– Typhus oder Paratyphus;
– Virushepatitis A oder E (Leberentzündung);
– infizierte Wunden oder eine Hautkrankheit, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger
über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden können.
2. die Untersuchung einer Stuhlprobe von Ihnen den Nachweis eines der folgenden Krankheitserreger ergeben hat:
– Salmonellen,
– Shigellen,
– EHEC (enterohämorrhagische Eschericha Coli),
– Choleravibrionen.
Wenn Sie diese Bakterien ausscheiden (ohne, dass Sie sich krank fühlen müssen), besteht ebenfalls ein Tätigkeits­
verbot im Lebensmittelbereich.
Folgende Symptome weisen auf die genannten Erkrankungen hin:
– Durchfall mit mehr als zweimaligem, dünnflüssigen Stuhl pro Tag, mit dem auch Übelkeit, Erbrechen und Fieber
auftreten können (typisch für Typhus abdominalis und Paratyphus);
– Brech­Durchfall mit Bauchschmerzen, evtl. Schüttelfrost, mit geringem Fieber, häufig in den Sommermonaten
(typisch für Salmonelleninfektion);
– milchigweißer Durchfall mit hohem Flüssigkeitsverlust, mit Erbrechen und Bauchschmerzen (typisch für Cholera);
– blutiger Durchfall, oft mit hohem Fieber, mit Kopf­ und Bauchschmerzen (typisch für Shigellose/bakterielle Ruhr);
– hohes Fieber, ggf. mit schweren Kopf­, Bauch­ oder Gelenkschmerzen und Verstopfung, die erst nach Tagen zu
schwerem Durchfall führt (typisch für Typhus und Paratyphus);
– Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel mit Schwäche und Appetitlosigkeit (typisch für Hepatitis A und E);
– gerötete, schmierig belegte, nässende oder geschwollene Haut oder offene Wunden sind Hinweise auf infizierte
Wunden oder infizierte Haut.
Treten bei Ihnen die genannten Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt den Rat Ihres Haus­ oder Betriebs­
arztes in Anspruch! Sagen Sie ihm auch, dass Sie in einem Lebensmittelbetrieb arbeiten. Außerdem sind Sie verpflich­
tet, unverzüglich Ihren Vorgesetzten über die Erkrankung zu informieren.
Wenn Sie als Mitarbeiter/in dieser Meldepflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach­
kommen, handeln Sie ordnungswidrig und können von der zuständigen Ordnungsbehörde mit einer Geldbuße von
bis zu 25.000 Euro belangt werden.
So können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beitragen:
– Waschen Sie sich vor Arbeitsantritt, vor jedem neuen Arbeitsgang und selbstverständlich nach jedem Toiletten­
besuch gründlich die Hände mit Seife unter fließendem Wasser. Verwenden Sie zum Händetrocknen Einwegtücher.
– Legen Sie vor Arbeitsbeginn Fingerringe und Armbanduhr ab.
– Tragen Sie saubere Schutzkleidung (Kopfhaube, Kittel, Handschuhe, Schuhe für Innenräume).
– Husten oder niesen Sie nie auf Lebensmittel.
– Decken Sie kleine, saubere Wunden an Händen und Armen mit wasserundurchlässigem Pflaster ab.
Nun bitten wir Sie, die nachfolgende Erklärung zu unterschreiben, dass Sie dieses Merkblatt gelesen und verstanden
haben und Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 2
Erklärung nach § 43 Abs.4 Infektionsschutzgesetz
Herr/Frau
geboren am
Straße/Hausnr.
Ort
Ich erkläre hiermit, dass ich gemäß § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz mündlich und schriftlich aufgeklärt wurde
und dass bei mir keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Datum, Ort
Unterschrift
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 3
Ausführlichere Informationen zu den Erkrankungen:
Typhus abdominalis, Paratyphus
Die Erreger sind Salmonella typhi und S. paratyphi. Ihre Aufnahme erfolgt vorwiegend durch Wasser und Lebens­
mittel, die damit verunreinigt sind. Die Erkrankung beginnt mit hohem Fieber, das über mehrere Tage ansteigt und
unbehandelt wochenlang anhalten kann. Weitere Symptome sind Kopf­, Bauch­ und Gliederschmerzen. Es kann
zusätzlich Verstopfung auftreten, später bestehen häufig „erbsbreiartige“ Durchfälle. Aufgrund der guten Wasser­
und Lebensmittelhygiene sind die beiden genannten Erreger bei uns nicht verbreitet. Typhus und Paratyphus ver­
laufen ähnlich; allerdings sind die Symptome bei Paratyphus weniger schwer. Beide Erkrankungen werden in der
Regel aus endemischen Gebieten (Afrika, Südamerika, Südostasien) oder aus Gebieten importiert (Reiseerkrankung),
in denen sich die hygienischen Verhältnisse aufgrund von Katastrophen oder Kriegseinwirkungen dramatisch ver­
schlechtert haben. Gegen Typhus stehen mehrere Schutzimpfungen zur Verfügung. Wenn Sie beruflich oder
privat in die betroffenen Länder verreisen wollen, sprechen Sie Ihren Hausarzt, Ihren Betriebsarzt oder Ihr Gesund­
heitsamt an; dort werden Sie zur Notwendigkeit einer Impfung beraten.
Cholera
Die Erreger sind Cholerabakterien. Ihre Aufnahme erfolgt durch verunreinigtes Wasser oder Lebensmittel; auch
direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich. Die Infektion verläuft in der Regel als Durchfallerkrankung
mit Erbrechen und Bauchschmerzen. Der Stuhl ist milchig weiß ohne Blutbeimengungen. Fieber ist nicht typisch.
Bei schwerem Verlauf ist der Flüssigkeitsverlust hoch und der Körper trocknet aus (tiefliegende Augen, stehende
Hautfalten). Auch dieser Erreger kommt nur in Gegenden mit schlechten hygienischen Voraussetzungen und mangel­
hafter Trinkwasserversorgung vor (z.B. Ostasien, Südamerika, Afrika). Eine Schutzimpfung wird allerdings nur in
Ausnahmefällen empfohlen. Deshalb sollten Sie bei Reisen in ein Risikogebiet auch dazu Ihren Hausarzt, Ihren Be­
triebsarzt oder Ihr Gesundheitsamt ansprechen
Shigellose (Bakterielle Ruhr)
Die Erreger sind Shigellabakterien. Ihre Aufnahme erfolgt meist von Mensch zu Mensch (bei mangelhafter Hände­
hygiene), aber auch durch verunreinigte Lebensmittel und Trinkwasser. Shigellen sind hochinfektiös, d. h. um krank
zu werden genügt die Aufnahme von nur wenigen Bakterien! In Kindereinrichtungen sind auch in der BRD immer
wieder Epidemien beschrieben worden. Die Erkrankung beginnt plötzlich mit hohem Fieber, Kopf­ und krampf­
artigen Bauchschmerzen. Die anfänglich wässrigen Durchfälle sind bald blutig. Der Erreger ist auch in Deutschland
heimisch. Die Shigellose ist also keine typische Reisekrankheit; mit ihrem Auftreten muss jederzeit gerechnet werden.
Salmonellen-Infektionen
Erreger sind zahlreiche Salmonellenarten, die durch Nahrungsmittel aus infizierten Tieren (z.B. Fleisch, Milch, Eier)
aufgenommen werden. Die häufigste Erkrankung durch Salmonellen ist der akute Brech­Durchfall mit Bauch­
schmerzen und mäßigem Fieber. Allerdings können die Symptome erheblich schwanken. Diese Krankheitserreger sind
weltweit verbreitet, mit einer Infektion ist jederzeit zu rechnen; häufig sind Erkrankungen in den Sommermonaten.
Gastroenteritis durch andere Erreger
Auch andere Bakterienarten (z.B. Staphylokokken, bestimmte Colibakterien, Campylobacter, Yersinien) oder Viren
(z. B. Rota­, Adeno­, Norwalkviren) können Durchfall, Erbrechen oder Bauchschmerzen verursachen.
Hepatitis A oder E
Die Erreger sind Viren. Ihre Aufnahme erfolgt durch Nahrungsmittel, die mit Hepatitis­A­ oder ­E­Viren behaftet
sind. Auch Übertragungen von Mensch zu Mensch sind möglich, da das Virus 1–2 Wochen nach Infektion mit dem
Stuhl ausgeschieden wird. Hauptsächlich Erwachsene erkranken an einer Gelbsucht mit Leberschwellung, Appetit­
losigkeit und Abgeschlagenheit. Während das Hepatitis­A­Virus auch bei uns zirkuliert, kommt das Hepatitis­E­Virus
hauptsächlich in Asien, Afrika und Zentralamerika vor (importierte Infektion nach Fernreisen!). Beide Erkrankungen
verlaufen ganz ähnlich; die Übertragungswege sind gleich.
Gegen Hepatitis A kann man sich durch Impfungen schützen. Vor Reisen in südliche Länder sollten Sie unbedingt
an eine Schutzimpfung denken und Ihren Hausarzt, Ihren Betriebsarzt oder Ihr Gesundheitsamt darauf ansprechen.
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 3a
Bestätigung Dienstleistungsunternehmen
Bestätigung zur Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Dienstleistungsunternehmen
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Ansprechpartner
Telefon
Telefax
E-Mail-Adresse
1. Wir bestätigen, dass wir unsere Tätigkeiten in Ihrem Hause bzw. für Ihr Haus gemäß den lebensmittelrechtlichen Anforderungen, insbesondere gemäß
– der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Basisverordnung Lebensmittelrecht
– der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
– des Infektionsschutzgesetzes
ausführen.
2. Von uns eventuell eingesetzte Reinigungsmittel, Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel usw. sind
für Lebensmittelbetriebe geeignet bzw. zugelassen und werden so eingesetzt, dass Lebensmittel und
Menschen nicht nachteilig beeinflusst werden können.
3. Unsere Mitarbeiter/innen werden in Fragen der Hygiene regelmäßig geschult und halten die Hygienegrundsätze und Hygienevorgaben der Leitlinie für Soziale Einrichtungen ein.
4. Unsere Mitarbeiter/innen, die in reinen Bereichen tätig sind bzw. mit offenen Lebensmitteln umgehen,
verfügen über die Belehrung gemäß § 43 IfSG.
Datum, Ort
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 4
Unterschrift und Stempel
des Dienstleistungsunternehmens
CCP Entscheidungsbaum
(gemäß Entscheidung 94/356/EG der Europäischen Kommission)
Sind für ein gegebenes Risiko Maßnahmen
zur Risikobeherrschung vorgesehen?
Nein
Ja
Prozessstufe, Herstellungsverfahren oder Erzeugnis
ändern
Ist die Risokobeherrschung
auf dieser Prozesstufe für die
gesundheitliche Unbedenklichkeit des Erzeugnisses unerlässlich?
Nein
Wird das Risiko auf dieser Prozessstufe automatisch beseitigt, oder wird sein Entstehen
auf ein annehmbares Niveau reduziert?
Ja
Die Prozessstufe ist kein CCP;
zur nächsten Prozessstufe
übergehen
Ja
Nein
Ist eine Kontamination möglich, bzw. kann
sich das Risiko auf ein unannehmbares
Niveau erhöhen?
Ja
Nein
Wir das Risiko auf einer späteren Prozessstufe beseitigt, bzw. wird sein Entstehen
auf ein annahmbares Niveau reduziert?
Ja
Nein
Die Prozessstufe ist kein CCP;
zur nächsten Prozessstufe
übergehen
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 5
Die Prozessstufe ist kein CCP;
zur nächsten Prozessstufe
übergehen
CCP
Garkontrolle
Datum
Produkt
Kerntemperatur
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 6
Zeit
Nacherhitzung
durchgeführt
ja/nein
Unterschrift
Informationsblatt für Angehörige und Bekannte
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielleicht haben Sie schon einmal davon gehört, dass sich Speisen unter bestimmten Einflüssen, wie zum Beispiel bei
sommerlichen Temperaturen oder wenn bestimmte Speisen nicht durcherhitzt werden, verändern und dadurch der
Gesundheit des Menschen Schaden zufügen können. Eine Süßspeise mit rohen Eiern beispielweise birgt die Gefahr,
dass die verwendeten Eier mit Salmonellen infiziert waren und so eine Lebensmittelvergiftung auslösen. Gerade Kinder
und ältere Menschen reagieren auf verdorbene Lebensmittel besonders anfällig, da ihr Organismus häufig geschwächt ist.
Dies wird besonders in den Sommermonaten ein immer wichtigeres Thema, da wir es durch die Klimaveränderungen
mit für uns ungewohnt hohen Temperaturen zu tun haben, die eine besondere Sorgfalt im Umgang mit Lebensmitteln
erfordern.
Sie können selbst dazu beitragen, Lebensmittelvergiftungen zu verhindern, indem Sie gewisse Vorsichtsmaßnahmen
einhalten. Wir haben die wichtigsten Punkte auf diesem Blatt für Sie zusammengestellt, damit sich alle über Ihre
mitgebrachten Kuchen, Süßspeisen, Salate und Ähnliches freuen können.
Ist die Gesundheit Ihrer/s Angehörigen oder Bekannten stark angegriffen, wenden Sie sich bitte an unser Personal
um abzustimmen, welche Lebensmittel bekömmlich sind und kein zusätzliches gesundheitliches Risiko bergen.
Wir bedanken und ganz herzlich für Ihre aktive Unterstützung
Ihr Team der Einrichtung
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 7
Bringen Sie keine Speisen mit, die unter Verwendung von rohen Eiern hergestellt wurden
Rohe Eier sind oft mit Salmonellen infiziert. Sind die Eier nicht durcherhitzt oder durchgebacken, können sich
die schädlichen Keime ungehindert vermehren und es besteht die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Auf Speisen mit rohen Eiern sollten Sie deshalb unbedingt verzichten.
Dazu gehören:
– alle Speisen, auch Salate, mit selbst hergestellter Mayonnaise aus rohen Eiern verfeinert wurden;
– Süßspeisen mit Eigelb oder Eischnee, z. B. Tiramisu;
– Kartoffelsalat mit rohem Ei;
– Kuchen und Torten, wenn die Füllung oder die Creme mit rohem Ei hergestellt wurde;
– selbst hergestelltes Speiseeis, wenn rohe Eier verwendet wurden.
Verzichten Sie auf frisches Mett, Tatar und ähnliche Fleischzubereitungen
Rohes Fleisch kann ebenfalls mit Salmonellen oder einem genauso gefährlichen Keim, Campylobacter, belastet sein.
In diesen Speisen vermehren sich die Mikroorganismen außergewöhnlich rasant. Frisches Mett, Tatar und ähnliche
Fleischzubereitungen sind daher besonders gefährlich. Wir bitten Sie deshalb, auf Speisen mit frischem Mett und
Tatar zu verzichten.
Verzichten Sie auf Rohmilch und Vorzugsmilch
Rohmilch und Vorzugsmilch können Erreger enthalten, die bei Kleinkindern und anderen immungeschwächten
Personen zu einer Infektion mit unter Umständen tödlichen Folgen führen können. Damit die Milch gesundheitlich
unbedenklich ist, muss sie einem speziellen Erhitzungsverfahren (Pasteurisierung oder Ultrahocherhitzung) unter­
zogen werden. Bringen Sie deshalb bitte keine Rohmilch oder Vorzugsmilch mit.
Bringen Sie nur Produkte mit, die ein ausreichendes Mindesthaltbarkeitsdatum aufweisen
Vielleicht sind die mitgebrachten Speisen für einen späteren Verzehr bestimmt und lagern noch einige Zeit.
Daher sollten Sie darauf achten, dass ein ausreichendes Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Ware angegeben ist.
Speisen, die grundsätzlich im Kühlschrank lagern, müssen auch gekühlt transportiert werden
Eine konsequente Kühlung hindert Kleinstlebewesen an ihrer Vermehrung. Wenn Sie die Lebensmittel direkt vom
Kühlschrank in eine Kühltasche mit ausreichend Kühlakkus packen, bleibt zumindest für ein bis zwei Stunden die
Kühltemperatur erhalten.
Folgende Lebensmittel sollten Sie nur gut gekühlt transportieren:
– Joghurt, Quark, Pudding und andere Milchspeisen,
– Nachspeisen,
– Kuchen mit einer Füllung, die nicht mitgebacken wurde, z. B. Obsttorten, Cremetorten,
– Wurst und Käse,
– Feinkostsalate,
– alle gegarten Speisen, egal ob Fleisch, Gemüse, Nudeln oder Reis.
Besondere Vorsicht bei Speiseeis
Gerade Speiseeis ist ein sehr beliebtes, aber auch risikoreiches Lebensmittel. Ist es angetaut, können sich schädliche
Keime darin besonders gut vermehren. Achten Sie deshalb beim Transport darauf, dass Speiseeis nicht antaut. Ist das
nicht möglich, verzichten Sie darauf, es zur Einrichtung mitzubringen.
Bereiten Sie die Speisen erst an dem Tag zu, an dem Sie diese mitbringen
Werden Lebensmittel zu lange im Voraus zubereitet, haben die schädlichen Keime genügend Zeit, sich
zu vermehren. Daher sollten Sie Ihre mitgebrachten Speisen erst kurz vor Ihrer Abreise zur Einrichtung zubereiten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 8
Informationsblatt für Kunden/innen angeschlossener Verpflegungsdienste
Verehrte Kundin, verehrter Kunde,
wir möchten Ihnen einige Tipps geben, wie Sie mit den von uns gelieferten Speisen und Getränken umgehen sollten,
um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden. Vielleicht haben Sie schon einmal davon gehört, dass sich Speisen unter
bestimmten Einflüssen, wie zum Beispiel bei sommerlichen Temperaturen oder wenn sie nicht richtig warm gehalten
werden, verändern und dadurch der Gesundheit des Menschen Schaden zufügen können. Gerade ältere und kranke
Menschen reagieren auf verdorbene Lebensmittel besonders anfällig, da ihr Organismus häufig geschwächt ist. Dies
wird besonders in den Sommermonaten ein immer wichtigeres Thema, da wir es durch die Klimaveränderungen mit
für uns ungewohnt hohen Temperaturen zu tun haben, die eine besondere Sorgfalt im Umgang mit Lebensmitteln
erfordern. Sie können selbst dazu beitragen, eine Lebensmittelvergiftung zu verhindern, indem Sie gewisse Vorsichts­
maßnahmen einhalten. Wir haben die wichtigsten Punkte auf diesem Blatt für Sie zusammengestellt.
Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre aktive Mitarbeit und wünschen Ihnen auch weiterhin einen guten Appetit.
Ihr Team des Verpflegungsdienstes
Was Sie beachten sollten:
Verzehren Sie die Speisen auf jeden Fall an dem Tag, an dem sie angeliefert werden
Durch den Transport und das Warmhalten werden die Speisen in hygienischer Hinsicht beansprucht. Sie sind nicht
mehr in gleichem Maße haltbar, wie Gerichte, die Sie selbst kochen und zur Aufbewahrung sofort kalt stellen.
Innerhalb eines Tages ist dies sicherlich kein Problem. Bei einer Aufbewahrung von mehreren Tagen jedoch kann
eine Vermehrung von Erregern stattfinden, die bei Ihnen eine Lebensmittelvergiftung auslösen kann.
Verzehren Sie Ihr Menü möglichst direkt nach der Anlieferung
Frisch gekocht schmeckt selbstverständlich jedes Gericht am besten. Langes Warmhalten führt zu Geschmacks­ und
Nährstoffverlusten. Möchten Sie die angelieferten warmen Speisen nicht gleich verzehren, sondern abkühlen und
zu einem späteren Zeitpunkt wieder erhitzen, so ist dies aus hygienischen Gründen nur am Anlieferungstag möglich.
Achten Sie darauf, dass die Abkühlung möglichst rasch erfolgt und lagern Sie die Speisen im Kühlschrank bei maxi­
mal +7 °C. Unser Küchenchef berät Sie gerne, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Wenn Sie das Menü noch warm halten, sollte dies bei ca. 100 °C im Backofen erfolgen
Wird das Gericht bei einer niedrigeren Temperatur als 100°C über längere Zeit warm gehalten, können sich gefähr­
liche Keime vermehren und Ihrer Gesundheit schaden. Aber auch bei Temperaturen um 100 °C sollte das Warm­
halten nicht zu lange dauern, da dies der Qualität der Speisen schadet. Erfragen Sie die Warmhaltezeit bei Ihrem
Lieferanten. Die Warmhaltezeit bei Ihnen hinzugerechnet, darf die Zeitspanne von 3 Stunden nicht überschreiten.
Lebensmittel, die grundsätzlich im Kühlschrank aufbewahrt werden, dürfen nicht bei Zimmertemperatur gelagert werden
Eine konsequente Kühlung hindert Kleinstlebewesen an ihrer Vermehrung. Wenn Sie kalte Speisen nicht sofort essen
wollen, bewahren Sie diese im Kühlschrank bei maximal +7 °C auf. Dazu gehören:
– Joghurt, Quark, Pudding und andere Milchspeisen
– Nachspeisen
– Kuchen mit einer Füllung, die nicht mitgebacken wurde, z. B. Obsttorten, Cremetorten
– Feinkostsalate
Auch hier gilt: Verzehren Sie das Lebensmittel auf jeden Fall am Tag der Anlieferung.
Können Sie Speiseeis nicht im Gefrierfach bzw. im Gefrierschrank bei –18 °C aufbewahren, sollten Sie es innerhalb
von 24 Stunden nach der Anlieferung verzehren.
Guten Appetit
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 9
Kontaktdaten Überwachung
Zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
Bezeichnung
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Telefon
Telefax
E-Mail-Adresse
zuständige Person
Erreichbarkeit außerhalb
der Dienstzeit
Zuständiges Gesundheitsamt
Bezeichnung
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Telefon
Telefax
E-Mail-Adresse
zuständige Person
Erreichbarkeit außerhalb
der Dienstzeit
Kann in Notfällen außerhalb der Dienstzeiten keine zuständige Person erreicht werden, sollte mit dem
zuständigen Polizeipräsidium Kontakt aufgenommen werden:
Zuständiges Polizeipräsidium
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Telefon
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 10
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 11
Bereich und
Temperaturmessgerät/
Thermometer
Gerätenummer
Eiswasser –
gemessene
Temperatur
Kontrolle Temperaturmessgeräte
kochendes Wasser –
gemessene Temperatur
Temperaturdifferenz zu
geeichtem
Thermometer
Bemerkung –
notwendige Maßnahme
Datum und
Unterschrift
Kopiervorlage Rezept/Arbeitsanweisung
Rezept/Arbeitsanweisung
Gericht
Zeitaufwand
Zutaten
Zubereitung
Hygieneanweisungen
Reinigung, Desinfektion
CCP
Überwachungsverfahren
Häufigkeit der Prüfung
Akzeptanzgrenze
Korrekturmaßnahmen
Dokumentation
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 12
Liste Betriebscheck
zu überprüfender Bereich:
Nr.
Prüfkriterien
Anforderungen
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 13
Liste private Speisen
Anlass:
Name
Speise
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 14
o.k./Bemerkungen
Merkblatt für die Speisenkontrolle
Kriterien für alle Speisen
– Ist das Lieferfahrzeug innen sauber?
– Sind die Behältnisse bzw. Verpackungen beschädigt, durchnässt, verschmutzt?
– Wenn vorhanden: ist das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Verbrauchsdatum abgelaufen?
Warme Speisenkomponenten
– Sind die Speisen angetrocknet?
– Sind Aussehen, Geruch und Geschmack auffällig?
– Stichprobenartig die Temperatur der warmen Speisen prüfen!
Komponente
Maximaltemperatur (Produkttemperatur)
– Durchmischbare Speisen, z. B. Suppen, Soßen,
Eintöpfe, Geschnetzeltes
– Hygienische sensible Getränke, z. B. heißer Kakao
mind. 65 °C
– Stückige Produkte, z.B. Braten, Hähnchen, Schnitzel
– Gemüse, Reis, Nudeln, Püree
Dem Lebensmittel angepasst, jedoch nicht unter 60 °C
Gekühlte Speisenkomponenten (Cook & Chill)
– Sind Aussehen, Geruch und Geschmack auffällig?
– Stichprobenartig die Temperatur der gekühlten Speisenkomponenten prüfen!
Produkt
Maximaltemperatur (Produkttemperatur)
– Gekühlte Speisenkomponenten
+7 °C
Salate aller Art
– Sind die Blattsalate verwelkt oder haben braune Stellen?
– Sind Aussehen, Geruch und Geschmack auffällig?
– Stichprobenartig die Temperatur der Salate und Salatsoßen prüfen!
Produkt
Maximaltemperatur (Produkttemperatur)
– Salate und Salatsoßen
+10 °C
Wurst, Käse, belegte Brote
– Sind Aussehen, Geruch und Geschmack auffällig?
– Stichprobenartig die Temperatur der Speisen prüfen!
Produkt
Maximaltemperatur (Produkttemperatur)
– Mett und Tatar
+4 °C
– Wurst und Käse
+10 °C
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 15
Tiefgekühlte Speisenkomponenten (Cook & Freeze) und Speiseeis
– War die Ware schon einmal angetaut?
– Stichprobenartig die Temperatur des Speiseeises prüfen!
Produkt
Maximaltemperatur (Produkttemperatur)
– Tiefgekühlte Speisenkomponenten
–15 °C
– Speiseeis
–5 °C
Obst
– Sind die Früchte verschmutzt (Erde, Besatz)?
– Sind die Früchte verschimmelt?
– Sind die Früchte verdorben? (verfault o.ä.)?
– Sind Fraßstellen von Schädlingen oder Schädlinge selbst zu erkennen?
Süßspeisen, Kuchen und Torten mit nicht durchgebackener Füllung
– Sind Aussehen, Geruch und Geschmack auffällig?
– Stichprobenartig die Temperatur der Speisen prüfen!
Produkt
Maximaltemperatur (Produkttemperatur)
– Süßspeisen, Kuchen und Torten mit nicht durchgebackener Füllung
+10 °C
Notieren Sie
– Ist die Lieferung in Ordnung, reicht der Stempel mit eingetragenen Temperaturen, Datum und Ihrer Unterschrift.
– Bei Beanstandungen notieren Sie zusätzlich den Mangel auf dem Lieferschein und lassen Sie den Fahrer gegen­
zeichnen.
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 16
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 17
Datum
Neben der täglichen Unterhaltsreinigung
wurde gereinigt
Nachweis der Reinigung
Bemerkungen
Wartungsfirma
Unterschrift
Nachweis der Schulung
Datum, Ort:
Anlasser der Schulung:
Inhalte der Schulung:
Schulung durchgeführt von:
Ich bestätige, den Inhalt der Schulung verstanden zu haben. Die Anweisungen werde ich befolgen.
Nr.
Name Mitarbeiter/in
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 18
Unterschrift Mitarbeiter/in
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 19
bei
Bedarf
täglich
Reinigungsintervall
Bereich
wöchentlich
anderer
Zyklus
Reinigungsobjekt
Reinigungs- und Hygieneplan A
Reinigungs-/
Desinfektionsmittel
Reinigungsverfahren Zuständigkeit
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 20
Reinigungsobjekt
Reinigungszyklus
Reinigungs- /
Desinfektionsmittel
Reinigungs- und Hygieneplan B
Reinigungsverfahren
Zuständigkeit
Reinigungskontrolle
zu prüfender Bereich:
Die Reinigungskontrolle ist anhand des Reinigungs- und Hygieneplans durchzuführen.
Datum
Reinigung i.O.
Bemerkungen
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 21
Unterschrift
Stempelvorlagen
Stempelvorlage für die Warenannahme
Wareneingangskontrolle am ______________________
Uhrzeit ______________________________
Ware entspricht den Anforderungen
Ja
Nein
Ware wird angenommen
Ja
Nein
gemessene Temperaturen ________________________
Unterschrift
Unterschrift des Fahrers/Fahrerin
_____________________________________
_____________________________________
Bemerkung ______________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________
Stempelvorlage für die Speisenanlieferung
Speisenkontrolle am _____________________________
Uhrzeit ______________________________
Speisen entsprechen den Anforderungen
Ja
Nein
Speisen wurden angenommen
Ja
Nein
gemessene Temperaturen ________________________
Unterschrift
Unterschrift des Fahrers/Fahrerin
_____________________________________
_____________________________________
Bemerkung ______________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 22
Temperaturkontrolle A
Gerät zu Kühlen, Tiefkühlen bzw. Heißhalten:
vorgegebene Temperatur:
Datum
T °C
Unterschrift
Monat:
Datum
T °C
Unterschrift
Datum
1.
12.
23.
2.
13.
24.
3.
14.
25.
4.
15.
26.
5.
16.
27.
6.
17.
28.
7.
18.
29.
8.
19.
30.
9.
20.
31.
10.
21.
11.
22.
T °C
Unterschrift
T °C
Unterschrift
Gerät zu Kühlen, Tiefkühlen bzw. Heißhalten:
vorgegebene Temperatur:
Datum
T °C
Unterschrift
Monat:
Datum
T °C
Unterschrift
Datum
1.
12.
23.
2.
13.
24.
3.
14.
25.
4.
15.
26.
5.
16.
27.
6.
17.
28.
7.
18.
29.
8.
19.
30.
9.
20.
31.
10.
21.
11.
22.
Bemerkungen:
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 23
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 24
So
Sa
Fr
Do
Mi
Di
Mo
vorgegebene
Temperatur
Kühleinrichtung/ Heißhaltegerät
Woche:
Temperaturkontrolle B
Bereich:
Zeit
Bemerkung
Unterschrift
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 25
Bereich/Aufgabe
Termine
ggf. Dokumentation
Verantwortungen und Zuständigkeiten
verantwortliche Person
Kenntnisnahme der verantwortlichen Person/Datum und Unterschrift
Wareneingangsposter
Kriterien für alle Lebensmittel
– Stimmt die Menge der Ware?
– Sind Sauberkeit und Erscheinungsbild von Fahrzeug und Fahrer/in in Ordnung?
– Ist die Ware mit Schädlingen verunreinigt?
– Weist die Beschaffenheit der Lebensmittel Frische­ bzw. Qualitätsmängel wie Schimmelbildung, Fäulnis,
Fremdkörper usw. auf?
– Sind die Verpackungen beschädigt, durchnässt, verschmutzt?
– Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Verbrauchsdatum ausreichend?
Fleisch/Fleischerzeugnisse/Feinkost
– Ist das Vakuum beschädigt?
– Stichprobenartig die Temperatur der angelieferten Ware prüfen!
– Bei aufgedruckter Temperaturangabe im Zusammenhang mit dem MHD gilt die angegebene Temperatur!
Produkt
Solltemperatur
(Produkttemperatur)
Maximaltemperatur
(Produkttemperatur)
Frischfleisch, Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnisse
(Wurst), Feinkost
+4 °C
+7 °C
Frischgeflügel, Geflügelfleischzubereitungen, Hackfleisch, +2 °C
Wild, Innereien
+4 °C
Frischfisch
– Stichprobenartig die Temperatur der angelieferten Ware prüfen; liegt der Frischfisch in schmelzendem Eis ist keine
Temperaturmessung erforderlich.
– Liegt der Frischfisch in genügend Eis?
– Sind Farbe und Geruch der Kiemen auffällig?
– Sind die Augen trübe?
– Ist die Schleimschicht intakt, die Oberfläche glänzend?
Produkt
Solltemperatur
(Produkttemperatur)
Maximaltemperatur
(Produkttemperatur)
Frischfisch
in schmelzendem Eis bzw. 0 °C
+2 °C
Molkereiprodukte und Käse
– Sind die Packungen bombiert?
– Ist das Vakuum beschädigt?
– Stichprobenartig die Temperatur der angelieferten Ware prüfen!
– Bei aufgedruckter Temperaturangabe im Zusammenhang mit dem MHD gilt die angegebene Temperatur!
Produkt
Solltemperatur
(Produkttemperatur)
Maximaltemperatur
(Produkttemperatur)
Käse, Milchprodukte
+4 °C
+10 °C
Tiefkühlkost und Speiseeis
– Weist die Ware übermäßige Schnee­ und Eisbildung auf?
– Ist die Ware verblockt?
– Hat die Ware Frostbrand?
Stichprobenartig die Temperatur der angelieferten Ware prüfen!
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 26
Produkt
Solltemperatur
(Produkttemperatur)
Maximaltemperatur
(Produkttemperatur)
Tiefkühlkost und Speiseeis
–18 °C
–15 °C
Eier und pasteurisierte Eiprodukte
– Sind die Eier bzw. die Verpackung mit Kot, Federn oder ausgelaufenem Ei verschmutzt?
– Sind die Schalen der Eier beschädigt?
– Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben?
– Ist das Datum angegeben, ab wann Eier kühl gelagert werden müssen?
– Die Eier sollten möglichst nur wenige Tage alt sein.
Produkt
Solltemperatur
(Produkttemperatur)
Maximaltemperatur
(Produkttemperatur)
Pasteurisierte Eiprodukte
+2 °C
+4 °C
Obst und Gemüse
– Sind das Gemüse bzw. die Früchte verschmutzt?
– Ist Schimmelbefall vorhanden?
– Sind die Früchte verdorben (verfault o.ä.?)
– Sind Fraßstellen von Schädlingen zu erkennen?
– Für zerkleinertes Obst und Gemüse:
• stichprobenartig die Temperatur der zerkleinerten Obst & Gemüseprodukte prüfen,
• bei aufgedruckter Temperaturangabe im Zusammenhang mit dem MHD gilt die angegebene Temperatur!
Produkt
Solltemperatur
(Produkttemperatur)
Maximaltemperatur
(Produkttemperatur)
Zerkleinertes Obst und Gemüse
+4 °C
+7 °C
Kühlpflichtige Backwaren
– Stichprobenartig die Temperatur der angelieferten Ware prüfen!
– Bei aufgedruckter Temperaturangabe im Zusammenhang mit dem MHD gilt die angegebene Temperatur!
Produkt
Solltemperatur
(Produkttemperatur)
Maximaltemperatur
(Produkttemperatur)
Kühlpflichtige Backwaren
+4 °C
+7 °C
Konserven
– Sind Dosen bombiert, geknickt bzw. Deckel aufgetrieben?
– Fehlt das Vakuum, sind Deckel lose?
– Sind Konserven undicht?
– Ist der Aufguss untypisch verfärbt?
Notieren Sie
– Ist die Lieferung in Ordnung, reicht der Stempel mit eingetragenen Temperaturen, Datum und Ihrer Unterschrift.
– Bei Beanstandungen notieren Sie zusätzlich den Mangel auf dem Lieferschein und lassen Sie den Fahrer gegenzeichnen.
LeitLinie soziaLe einrichtungen – KopiervorLage 27
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