Praxisprobleme Verriegelung von Ventilator und Therme im Wohnraum FeuVO von NRW Problem Es geht um eine Aachener Wohnung mit 60 m2 Wohnfläche, die über ein innenliegendes Badezimmer verfügt. Eine Entlüftung soll ein Ventilator mit Nachlauf übernehmen. Die Warmwasserbereitung und Heizung erfolgt durch eine Therme innerhalb der Küche. Es ist hier eine Verriegelung des Ventilators bei Thermenbetrieb zu realisieren. Damit soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass der Ventilator während des Betriebs der Therme deren Abgase durch die Wohnung zieht. 1) Ich kenne eine Forderung seitens des Schornsteinfegers nach Zwangsverriegelung von Lüfter und Therme (oder offenem Kamin). Gibt es hierzu allgemeingültige Vorschriften? 16 2) Ich habe die o. g. Therme mit einem Zusatzmodul ausgerüstet. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Alle geben jedoch die thermeneigene Spannung raus. Es handelt sich also um keine potentialfreien Kontakte. Diese habe ich mir nun mit einem zweipoligem Stromstoßrelais geschaffen. Hier stellt sich mir die Frage nach einer Sicherheitskette. Was ist, wenn ein Fehler eintritt? Dann ist im Stromloszustand die Möglichkeit gegeben, dass der Ventilator läuft. Warum stellt der Hersteller nicht einen potentialfreien Kontakt auf der Platine zur Verfügung, dessen Zustand (Ein / Aus) er mit in die Fehlerdiagnostik einbeziehen kann? Somit könnte man einer Fehlfunktion (Ventilator an bei Therme an) vorbeugen und man bräuchte kein externes Relais. M. H., Nordrhein-Westfalen expertenAntwort Zu Frage 1 Anforderungen an Aufstellungsort und andere notwendige Maßnahmen, z. B. Verriegelungen, sind in den Feuerungsverordnungen (FeuVO) der Länder, auch als Feuerstättenverordnung bekannt, geregelt. In der FeuVO von NRW steht im § 4 »Aufstellung von Feuerstätten, Gasleitungsanlagen: »(2) Der sichere Betrieb der raumluftabhängigen Feuerstätten darf durch den Betrieb von Raumluft absaugenden Anlagen wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere als erfüllt, wenn a) ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der Luft absaugenden Anlagen de 9.2012 Praxisprobleme durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird, b) die Abgasabführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird, c) die Abgase der Feuerstätten über die Luft absaugenden Anlagen abgeführt werden oder d) anlagentechnisch sichergestellt ist, dass während des Betriebes der Feuerstätten kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.« Raumluftabhängige und -unabhängige Feuerstätten Wie Sie dem Zitat entnehmen können, muss als Erstes zwischen raumluftabhängigen und raumluftunabhängigen Feuerstätten (in diesem Fall der Therme) unterschieden werden. Bei einer raumluftunabhängigen Therme wird die Verbrennungsluft von außen zugeführt. Die Zuführung www.elektro.net Dipl.-Ing. Karsten Callondann Gelernter Elektroinstallteur und Studium der Elektrotechnik. Jahrelange Tätigkeit bei Planung und Projektierung im Anlagenbau. Derzeit beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für den Brand- und Sachschutz in elektrischen Anlagen und für elektrische Geräte zuständig. Mitarbeit in diversen DKENormungsgremien. erfolgt durch ein Rohr oder einen Schornstein mit Luft- / Abgasführung, z. B. doppelwandiges Rohr. Ein Beispiel für raumluftunabhängige Thermen sind moderne Brennwertgeräte. Handelt es sich in ihrem Fall um eine raumluftunabhängige Therme, sind die Luftdruckverhältnisse im Raum für die Sicherheit des Verbrennungsprozesses unerheblich. Die Therme kann auf Grund ihres Funktionsprinzips nicht zu wenig Verbrennungsluft aus dem Raum bekommen, egal ob ein Lüfter läuft oder nicht. Der zitierte Absatz wäre in diesem Fall nicht relevant für Sie. Sie sollten sich daher als Erstes beim Hersteller der Therme erkundigen, ob es sich um ein raumluftunabhängiges Gerät handelt. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie keine Verriegelung zwischen Lüfter und Therme vorsehen. Handelt es sich jedoch um eine raumluftabhängige Therme, müssen Sie einen der o.g. Punkte a), b), c) oder d) erfüllen. Die Punkte c) und d) lassen sich in der Praxis schwer nachweisen und 17 Praxisprobleme finden deshalb häufig auch keine Beachtung. Therme mit Abgasüberwachungs­ einrichtung Verfügt die Therme über eine Abgasüberwachungseinrichtung ist der Punkt b) erfüllt. Auch in diesem Fall muss keine weitere Verriegelung mit dem Lüfter erfolgen, da der o. g. Paragraph 4 der FeuVO über diese Einrichtung erfüllt wird. Die Abgasüberwachungseinrichtung sorgt dafür, dass keine Abgase in dem Raum auftreten können, weil bei einem evtl. Abgasrückstau die Therme abgeschaltet wird. Mit dieser Überwachungseinrichtung wird auch die Gefahr eines Unterdruckes durch den Lüfterbetrieb abgedeckt. Problematisch wird es nur, wenn es durch den Lüfterbetrieb zu einem ständigen Unterdruck und damit zum ständigen Abschalten der Therme kommen sollte. In diesem Fall müssten Sie die genannte Verriegelung vorsehen. Allerdings ist es in diesem Fall 18 auch fraglich, ob der Paragraph 3 der FeuVO eingehalten wird. In diesem Paragraphen wird eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung gefordert. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Vaillanttherme über eine Abgasüberwachungseinrichtung verfügt ist groß, deshalb sollten Sie sich beim Hersteller über diese Möglichkeit informieren. Verfügt die Therme über keine Abgasüberwachungseinrichtung, besteht die von Ihnen genannte Möglichkeit der Verriegelung zwischen Lüfter und Therme. Damit wäre Punkt a) des Paragraphen 4 erfüllt. Auf weitere Gegebenheiten wie z.B. ausreichendes Raumvolumen, notwendige Öffnungen gehe ich hier nicht ein, da es nicht Bestandteil der Anfrage ist. Zu Frage 2 Wenn die Verriegelungsmaßnahme unumgänglich ist, ist der beschriebene Fall 1 die sichere Variante und auch zu anzuwen- den. Bei dem verwendeten Relais und den anderen Komponenten, z. B. Zusatzmodul ist zu beachten, dass es sich um eine Sicherheitsabschaltung handelt, die Komponenten also entsprechend einer SIL-Betrachtung ausgewählt werden müssen (SIL – Sicherheits-Integritäts-Level). So muss das Relais z. B. über eine Zwangsöffnung verfügen. Das Zusatzmodul muss mit der ausgewählten SIL-Betrachtung übereinstimmen. Ich kann nur Vermutungen anstellen, warum die Herstellerirma keinen potentialfreien Kontakt zur Verfügung stellt. Wahrscheinlich sieht sie keine Notwendigkeit einer solchen Verriegelung, da sie durch den Einsatz einer Abgasüberwachungseinrichtung schon für die notwendige Sicherheit nach FeuVO gesorgt hat. Zufriedenstellend kann Ihnen diese Frage jedoch nur der Hersteller direkt beantworten. Karsten Callondann de 9.2012