Neue Influenza (A/H1N1) („Schweinegrippe“)

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Universitätsklinikum Tübingen
Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene
Hygieneplan: Neue Influenza
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Neue Influenza (A/H1N1) („Schweinegrippe“)
Erreger:
Influenza-Virus A/H1N1 (2009)
Inkubationszeit:
1–7 Tage, bei Kindern bis 11 Tage
Infektionsquelle und Übertragungsweg:
Von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion, aber auch durch Kontakt (Hände). Die
Kontagiosität ist hoch. Eine diaplazentare Übertragung ist sehr unwahrscheinlich.
Diagnose:
Das klinische Bild ist gekennzeichnet durch Fieber in Verbindung mit akuten respiratorischen
Symptomen.
Der labordiagnostische Nachweis erfolgt im Nasenabstrich (1 Abstrich für rechte und linke
Nasenmuschel) und in der Rachenspülflüssigkeit durch
a) Nukleinsäure-Nachweis (spezifische PCR für Influenza A/H1N1) und ggf.
b) Virusisolierung mit spezifischem Nachweis von neuen Influenzviren
Auf die Versendung von Untersuchungsmaterial in ein externes Referenzlabor kann im
Regelfall verzichtet werden (Ausnahme: ungewöhnliche Verläufe z. B. hämorrhagische
Pneumonie).
Meldepflicht:
Meldepflichtig ist der Tod an Influenza A (H1N1) (Verordnung v. 09.11.2009 i. V. m. § 6 IfSG).
Das Meldeformular befindet sich im Anhang.
Davon unabhängig besteht die Labormeldepflicht nach § 7 IfSG.
Isolierung:
Einzelunterbringung möglichst mit Schleuse und Nasszelle, ggf. Kohortisolierung, Zahl der
Kontaktpersonen, einschließlich Besucher, begrenzen.
Mobiltelefone sollen nicht in den Isolierbereich mitgenommen werden.
Patienten mit relevanten Grunderkrankungen und dem Verdacht oder Nachweis einer Infektion
sollen auf den Stationen der jeweiligen Schwerpunktabteilungen isoliert weiterbehandelt
werden.
Schutzkittel:
Bei Betreten des Isolierzimmers anlegen, vor Verlassen des Zimmers abwerfen
Erstellt: 01.02.2010 durch: Prof. Heeg
Freigegeben: 02.02.2010 durch: Prof. Heeg
Ausgabe: 5
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Maske:
Dicht anliegender Mund-Nasen-Schutz (FFP 1- Maske, z. B. OP-Maske der Fa, FarStar), die
vor Verlassen des Zimmers abzuwerfen ist. Bei medizinischen Maßnahmen, bei denen mit
einer Freisetzung von Aerosolen (Husten) zu rechnen ist (z. B. Laryngoskopie, Bronchoskopie,
endotracheales Absaugen) muss ein Mund-Nasen-Schutz der Klasse FFP 3 verwendet
werden.
Vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind Personen, die gegen saisonale
und Neue Influenza geimpft sind und deren Impfung 14 Tage zurück liegt.
Einmalhandschuhe:
Bei Betreten des Isolierzimmers anlegen, im Zimmer abwerfen
Hygienische Händedesinfektion:
Nach Kontakt mit Patient und infektiösem Material, nach dem Ausziehen der Handschuhe, vor
Verlassen des Zimmers (Spezielles Präparat nicht erforderlich)
Transport des Patienten innerhalb der Klinik:
Vorabinformation des Zielbereichs. Wenn möglich soll der Patient eine Maske tragen. Das
Transportpersonal und das Personal im Funktionsbereich tragen während des Transports
einen Schutzkittel und eine Maske. Kontakte und Nähe zu anderen Personen ist zu vermeiden.
(Fahrstuhl!)
Nach Untersuchung und Behandlung ist eine Desinfektion der Kontaktflächen durchzuführen.
Laufende Desinfektion:
Täglich und bei Bedarf Desinfektion aller Kontaktflächen im patientennahen Bereich; eine
Schlussdesinfektion ist nicht erforderlich.
Keine besonderen Maßnahmen:
Aufbereitung von Geschirr, Wäsche, Steckbecken und Urinflaschen
Entsorgung von Abfällen
Kontaktpersonen:
a) Identifikation von Kontaktpersonen
Als Anhalt für den Zeitraum einer möglichen Übertragung (Dauer der Ansteckungsfähigkeit)
durch einen bestätigten oder wahrscheinlichen Fall gilt ein Zeitraum:
•
•
bei Erwachsenen von 8 Tagen (= Tag vor Symptombeginn bis 7 Tage nach
Symptombeginn) und
bei Kindern von 11 Tagen (= Tag vor Symptombeginn bis 10 Tage nach
Symptombeginn).
Als enge Kontaktpersonen gelten Personen, die mit einem labordiagnostisch oder klinischepidemiologisch bestätigten Fall (gemäß Falldefinition) folgende Kontakte haben oder hatten:
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Lebensgemeinschaft im selben Haushalt,
Intimkontakt,
pflegerische Tätigkeit oder körperliche Untersuchung ohne adäquaten Schutz
(persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzkittel, Mund-Nasen-Maske)
b) Patienten, die als enge Kontaktpersonen gelten und ein erhöhtes Risiko besitzen, eine
eigene schwere Erkrankung zu entwickeln
Als solche gelten Personen mit engem Kontakt (siehe a) und
•
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•
•
Vorliegen einer chronischen Erkrankung
Erworbene oder angeborene Immundefizite
Schwangerschaft
Alter unter 12 Monate (Säugling)
Für diesen Personenkreis gelten folgende Maßnahmen:
•
Enge Kontaktpersonen sollen keine Besuche auf Station durchführen.
•
Bei ambulanter Versorgung: Namentliche Erfassung, Aufklärung über die Neue
Influenza (Krankheitsbild, Verlauf, Übertragungswege), ggf. gegen Unterschrift
Passive Gesundheitsüberwachung: Selbstmessung der Körpertemperatur 2x tägl.,
Information des Gesundheitsamtes bei Auftreten von Fieber in Verbindung mit
respiratorischen Symptomen
•
Bei stationärer Versorgung: Isolierung (siehe oben) bis zur Ausschlussdiagnose
c) Beschäftigte, die als enge Kontaktpersonen gelten
Die wirksamste Prophylaxe gegen eine Infektion mit dem Virus der Neuen Influenza
ist die Schutzimpfung!
Eine Postexpositionsprophylaxe mit Oseltamivir (Tamiflu®) ist kein Ersatz für eine
Schutzimpfung und wird nicht empfohlen. Eine virologische Testung symptomfreier
Personen ist ebenfalls nicht indiziert.
Die konsequente Durchführung der allgemeinen Hygienemaßnahmen, insbesondere der
Händedesinfektion, trägt ebenfalls maßgeblich zum Schutz vor einer Ansteckung bei. Auf
Händeschütteln soll nach Möglickeit verzichtet werden.
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Für enge Kontaktpersonen gelten folgende Maßnahmen:
•
Passive Gesundheitsüberwachung: Selbstmessung der Körpertemperatur 2x tägl.,
Information des Betriebsärztlichen Dienstes bei Auftreten von Fieber in Verbindung mit
respiratorischen Symptomen
•
Personen, deren Impfung länger als 14 Tage zurückliegt, gelten als geschützt.
•
Kontaktpersonen, die geimpft sind, können danach ohne Einschränkung in der
Patientenversorgung arbeiten.
•
Enge Kontaktpersonen, die nicht geimpft sind, müssen bei allen Patientenkontakten
einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz (Klasse FFP 1, gilt für die am UKT
verwendeten „OP-Masken“) tragen. Die Maskenpflicht gilt auch für Tätigkeiten am PC,
für die Wege in den Kliniken und den dienstlichen Kontakt unter den Beschäftigten.
•
Kommt es bei engen Kontaktpersonen zum Auftreten von Fieber in Verbindung mit
respiratorischen Symptomen, so darf ab sofort keine Versorgung von Patienten mehr
stattfinden. Diese Personen sollen ihren Hausarzt aufsuchen und das zuständige
Gesundheitsamt informieren. Im Einzelfall muss entschieden werden, ob die in den
letzten 7 Tagen betreuten Patienten als ansteckungsverdächtig zu betrachten und zu
isolieren sind.
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Freigegeben: 02.02.2010 durch: Prof. Heeg
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