Ringelröteln - Landratsamt Neuburg

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Landratsamt
Neuburg-Schrobenhausen
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Ringelröteln (Parvovirus B 19)
(Stand März 2011)
Quelle: Braun-Falco, Dermatologie und Venerologie, Springer Verlag, 3. Auflage, 1984
Vorkommen und Übertragungsweg:
In den späten Winter- und Frühjahrsmonaten treten häufig kleinere Ausbrüche der
Ringelröteln in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen auf.
Einziges Erregerreservoir ist der Mensch. Die Übertragung erfolgt über Tröpfchen und durch
Direktkontakt, aber auch über mit dem Erreger verunreinigte Hände.
Die Durchseuchungsraten liegen im Vorschulalter bei ca. 5 – 10 %, im Erwachsenenalter bei
60 – 70 %.
Krankheitszeichen: (Symptome)
Bei den meisten der angesteckten Menschen verläuft die Infektionskrankheit klinisch stumm.
In anderen Fällen zeigen sich nur grippeähnliche Symptome ohne Exanthem
(Hauterscheinung).
Die namensgebende typische Hauterscheinung (Exanthem) wird nur bei 15 – 20 % aller
Angesteckten beobachtet.
Das Exanthem beginnt an den Wangen in Form von großen roten Flecken, die im weiteren
Verlauf zu einer flächenhaften Rötung verschmelzen und dann zentral abblassen, so dass
ein deutlicher roter Rand ins Auge fällt („Ringel“). An den folgenden Tagen treten an
Schultern, Oberarmen, Oberschenkeln und Gesäß weitere fleckige, zum Teil leicht erhabene
und zur Verschmelzung neigende, Hauterscheinungen auf.
Inkubationszeit:
Die Zeit vom ersten Kontakt mit dem Erreger bis zum Auftreten erster
Krankheitserscheinungen beträgt in der Regel 4 – 14 Tage.
Die Ansteckungsfähigkeit ist in den ersten 4 – 10 Tagen nach Ansteckung am höchsten.
Kinder im Exanthemstadium sind praktisch nicht mehr ansteckungsfähig!
Die Erkrankung hinterlässt vermutlich eine lebenslange Immunität.
Therapie:
Eine spezielle Therapie existiert nicht und eine symptomatische Therapie ist meist nicht
nötig.
Prävention: (Vorbeugende Maßnahmen)
Da die Erkrankung eigentlich nur durch die typischen Hauterscheinungen, zu erkennen ist,
die nur bei 15 – 20 % der angesteckten Menschen auftreten, die Ansteckungsfähigkeit
jedoch hauptsächlich in der Zeit liegt, in der die Krankheit noch nicht als solche erkannt
worden ist, macht es keinen Sinn Kinder oder Personal von dem Besuch des Kindergartens,
der Schule oder einer sonstigen Gemeinschaftseinrichtung auszuschließen.
Die einzige sinnvolle Schutzmaßnahme für seronegative (für die Infektion empfängliche)
Personen betrifft die Empfehlung Schwangere während der 10. bis 22.
Schwangerschaftswoche beim Auftreten von Parvovirus B 19 Infektionen in
Gemeinschaftseinrichtungen von diesen Einrichtungen fern zu halten. ( siehe auch:
Individuelles, auf ärztliches Zeugnis beruhendes Beschäftigungsverbot gemäß
Mutterschutzgesetz).
Dies erscheint deshalb sinnvoll, weil bei empfänglichen Schwangeren der Virus in etwa 30 %
der Fälle auf das werdende Kind übertragen werden kann ohne dass die Mutter erkranken
muss. Die Folge könnte möglicherweise eine schwere Erkrankung des Kindes im Mutterleib
sein.
Die selbe Schutzmaßnahme ist sinnvoll für Besucher oder Mitarbeiter in
Gemeinschaftseinrichtungen mit gehäuftem Auftreten der Ringelröteln, die an angeborenen
oder erworbenen Immundefekten oder chronischen Erkrankungen der blutbildenden Organe
leiden.
Weitere präventive Maßnahmen sind nicht möglich.
Eine Schutzimpfung existiert nicht.
Die Rötelnimpfung nützt hier nichts, da es sich bei Parvovirus B 19 um einen anderen
Erreger handelt.
Quellen: Handbuch Infektionen bei Kindern und Jugendlichen, DGPI-Handbuch 4. Auflage 2003
Modrow, Gärtner, Parvovirus-b19-Infektion in der Schwangerschaft, Deutsches Ärzteblatt Jg. 103, 27.10.2006, Heft 43 S. C
2401-2407 und aktuelle Schreiben des Robert-Koch-Institutes Berlin und des Bayerischen Gesundheitsministeriums
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