Impfung gegen das BT-Virus (Serotyp 8) Für

Werbung
Standort: Startseite -> Aktuelles
Impfung gegen das BT-Virus (Serotyp 8)
Für den kommenden Freitag ist die Anlieferung des Impfstoffes beim Landratsamt Ansbach angekündigt.
Damit kann die Impfung gegen die Blauzungenkrankrankheit in der darauf folgenden Woche beginnen und so ein
Damm gegen die Weiterverbreitung der durch Stechmücken auf unsere Wiederkäuerpopulation übertragbaren
Viruserkrankung aufgebaut werden.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche die mit erheblichen Tierverlusten
einhergehen kann, wobei diese auf den Menschen weder direkt noch indirekt, wie z.B. durch den Verzehr von
tierischen Produkten z. B. Fleisch und Milch, übertragen werden kann.
Durch die erstmals im Jahre 2006 in der Bundesrepublik Deutschland in Nordrhein Westfalen aufgetretene, von
Stechmücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragenen Infektionskrankheit, sehen sich die Schaf-, Ziegen- und
Rinder haltenden Betriebe in ganz Deutschland einer akuten Infektionsgefahr ausgesetzt.
Bereits im Jahre 2007 waren bundesweit 20623 Tiere (Bayern 281) betroffen. Infolge der günstigen
Überlebensbedingungen der als Überträger fungierenden Stechmücken waren im Jahr 2008 bereits 1890 Fälle
(Bayern 15) zu verzeichnen. Im Gegensatz zum Vorjahr, in dem auch Tiere im Landkreis Ansbach erkrankten, musste
in diesem Jahr noch kein Fall im Landkreis festgestellt werden.
Zur Verhinderung von Erkrankungen, die vornehmlich durch Entzündungen und Schwellungen an unbehaarten
Körperstellen bzw. der Schleimhäute im Maul und Zungenbereich mit u. U. bläulicher Verfärbung (Bluetongue
disease), hohem Fieber und insbesondere Todesfällen bei Schafen gekennzeichnet sind, findet nunmehr eine EUweite Impfstrategie auch Anwendung in ganz Bayern.
Bei der Impfung handelt es sich um für den Tierhalter verpflichtende Maßnahme.
Wegen der besonderen Gefährdung der kleinen Wiederkäuer wird daher ab dem 02.06.2008 in einem ersten Schritt
im ganzen Freistaat eine flächendeckende Impfung in den Schaf- und Ziegenbeständen durchgeführt.
Darauf folgt eine an die Produktionskapazitäten gebundene Impfaktion der Rinder in der Region.
Das Veterinäramt bittet nochmals eindringlich alle in Frage kommenden Halter von Schafen, Ziegen und Rindern, die
bisher auf die Anschreiben zu Meldung ihrer Tierbestände und er Bennenung eines Impftierarztes nicht reagiert
haben, dies baldmöglichst nachzuholen. Dies ist nötig, um eine zügige Abgabe des Impfstoffes an die praktizierenden
Tierärzte durch die Veterinärämter gewährleisten zu können und die Tiere unter best- und schnellstmöglichen Schutz
zu stellen.
Die Bayerische Tierseuchenkasse übernimmt die Kosten für die Impfdurchführung bei Rindern und gewährt einen
Zuschuss für die beitragspflichtig erfassten Schafe.
Da Ziegen nicht der Beitragspflicht unterliegen, trägt der Tierhalter die Kosten für die Impfdurchführung vollumfänglich.
Weitere Informationen über den detaillierten Verfahrensablauf hinsichtlich des Zeitpunktes der Impfung und der
betroffenen Tierbestandsarten können bei den Hoftierärzten oder dem Veterinäramt
Abteilung 8 - Veterinäramt
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefon
(Vorzimmer):
FAX:
E-Mail:
Internet-URL:
(0981) 468-801
(0981) 468-802
[email protected]
www.landkreis-ansbach.de
eingeholt werden.
Die konstruktive Zusammenarbeit und das Engagement aller Beteiligten ist eine wesentliche Voraussetzung für eine
zügige Durchführung der Impfaktion um so dieser Herausforderung in der Seuchenbekämpfung zum Wohlergehen der
Tierbestände und letztlich unserer Mitbürger gerecht werden zu können.
Für Ihre Mitarbeit bedankt sich das Veterinäramt des Landratsamtes Ansbach, bereits im Vorfeld der Aktion recht
herzlich.
Herunterladen