Standort: Startseite -> Aktuelles Impfung gegen das BT-Virus (Serotyp 8) Für den kommenden Freitag ist die Anlieferung des Impfstoffes beim Landratsamt Ansbach angekündigt. Damit kann die Impfung gegen die Blauzungenkrankrankheit in der darauf folgenden Woche beginnen und so ein Damm gegen die Weiterverbreitung der durch Stechmücken auf unsere Wiederkäuerpopulation übertragbaren Viruserkrankung aufgebaut werden. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche die mit erheblichen Tierverlusten einhergehen kann, wobei diese auf den Menschen weder direkt noch indirekt, wie z.B. durch den Verzehr von tierischen Produkten z. B. Fleisch und Milch, übertragen werden kann. Durch die erstmals im Jahre 2006 in der Bundesrepublik Deutschland in Nordrhein Westfalen aufgetretene, von Stechmücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragenen Infektionskrankheit, sehen sich die Schaf-, Ziegen- und Rinder haltenden Betriebe in ganz Deutschland einer akuten Infektionsgefahr ausgesetzt. Bereits im Jahre 2007 waren bundesweit 20623 Tiere (Bayern 281) betroffen. Infolge der günstigen Überlebensbedingungen der als Überträger fungierenden Stechmücken waren im Jahr 2008 bereits 1890 Fälle (Bayern 15) zu verzeichnen. Im Gegensatz zum Vorjahr, in dem auch Tiere im Landkreis Ansbach erkrankten, musste in diesem Jahr noch kein Fall im Landkreis festgestellt werden. Zur Verhinderung von Erkrankungen, die vornehmlich durch Entzündungen und Schwellungen an unbehaarten Körperstellen bzw. der Schleimhäute im Maul und Zungenbereich mit u. U. bläulicher Verfärbung (Bluetongue disease), hohem Fieber und insbesondere Todesfällen bei Schafen gekennzeichnet sind, findet nunmehr eine EUweite Impfstrategie auch Anwendung in ganz Bayern. Bei der Impfung handelt es sich um für den Tierhalter verpflichtende Maßnahme. Wegen der besonderen Gefährdung der kleinen Wiederkäuer wird daher ab dem 02.06.2008 in einem ersten Schritt im ganzen Freistaat eine flächendeckende Impfung in den Schaf- und Ziegenbeständen durchgeführt. Darauf folgt eine an die Produktionskapazitäten gebundene Impfaktion der Rinder in der Region. Das Veterinäramt bittet nochmals eindringlich alle in Frage kommenden Halter von Schafen, Ziegen und Rindern, die bisher auf die Anschreiben zu Meldung ihrer Tierbestände und er Bennenung eines Impftierarztes nicht reagiert haben, dies baldmöglichst nachzuholen. Dies ist nötig, um eine zügige Abgabe des Impfstoffes an die praktizierenden Tierärzte durch die Veterinärämter gewährleisten zu können und die Tiere unter best- und schnellstmöglichen Schutz zu stellen. Die Bayerische Tierseuchenkasse übernimmt die Kosten für die Impfdurchführung bei Rindern und gewährt einen Zuschuss für die beitragspflichtig erfassten Schafe. Da Ziegen nicht der Beitragspflicht unterliegen, trägt der Tierhalter die Kosten für die Impfdurchführung vollumfänglich. Weitere Informationen über den detaillierten Verfahrensablauf hinsichtlich des Zeitpunktes der Impfung und der betroffenen Tierbestandsarten können bei den Hoftierärzten oder dem Veterinäramt Abteilung 8 - Veterinäramt Crailsheimstraße 1 91522 Ansbach Telefon (Vorzimmer): FAX: E-Mail: Internet-URL: (0981) 468-801 (0981) 468-802 [email protected] www.landkreis-ansbach.de eingeholt werden. Die konstruktive Zusammenarbeit und das Engagement aller Beteiligten ist eine wesentliche Voraussetzung für eine zügige Durchführung der Impfaktion um so dieser Herausforderung in der Seuchenbekämpfung zum Wohlergehen der Tierbestände und letztlich unserer Mitbürger gerecht werden zu können. Für Ihre Mitarbeit bedankt sich das Veterinäramt des Landratsamtes Ansbach, bereits im Vorfeld der Aktion recht herzlich.