Stadt Landsberg am Lech Landkreis Landsberg am Lech Bebauungsplan mit integrierter Grünordnungsplanung „Technologiepark Lechrain" VORENTWURF BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT erstellt am: 12.08.2014 geändert am: AGL Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung Institut für ökologische Forschung St. Andrästr. 8a 82398 Etting-Polling Bearbeiter: Prof. Dr. Ulrike Pröbstl-Haider, Dipl.-Ing. Claudia Dorsch Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech INHALTSVERZEICHNIS 1 ANL ASS U ND Z WECK DER PL ANU NG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2 P L ANU NG S RECHT L I CHE VO RAUSSET ZUNG E N . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3 L AG E, G RÖ ß E UND BESCHAF F ENHEI T DES PL ANUNG SG EBI ET S . . . . . . . . . . . . . 5 4 PL ANU NG SKO NZ EPT I O N . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung ..........................................................................................7 4.2 Überbaubare Grundstücksflächen .............................................................................................9 4.3 Gestaltungsvorschriften.............................................................................................................9 4.4 Erschließung (Verkehr, Stellflächen)........................................................................................10 4.5 Altlastenverdachtsflächen........................................................................................................11 4.6 Ver- und Entsorgung ...............................................................................................................11 4.7 110 kV-Freileitung der LEW.....................................................................................................12 4.8 Immissionsschutz....................................................................................................................12 4.9 Grünordnung...........................................................................................................................13 4.10 Betroffenheit von Schutzgebieten (LSG, Natura2000)..............................................................13 4.11 Artenschutzrechtliche Belange ................................................................................................14 5 UMWEL T BERI CHT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 5.1 Einleitung und wichtige Ziele des Bauleitplans.........................................................................15 5.1.1 Kurzdarstellung des Inhalts .....................................................................................................15 5.1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung ............................................................................................................................15 5.2 Beschreibung des Bestandes und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung ..................................................................................................................................16 5.2.1 Schutzgut Boden.....................................................................................................................17 5.2.2 Schutzgut Klima/Lufthygiene ...................................................................................................19 5.2.3 Schutzgut Wasser ...................................................................................................................21 5.2.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere..................................................................................................22 5.2.5 Schutzgut Mensch...................................................................................................................28 5.2.6 Schutzgut Landschaftsbild.......................................................................................................31 5.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter .............................................................................................32 5.2.8 Wechselwirkungen ..................................................................................................................32 5.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)...........................................................................................................................33 5.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich...............................33 5.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung ......................................................................33 5.4.2 Maßnahmen zum Ausgleich ....................................................................................................35 5.5 Alternative Planungsmöglichkeiten ..........................................................................................40 5.6 Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten ........................................................40 5.7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ............................................................................41 2 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech 5.8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung .............................................................................41 6 L IT ERAT UR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 3 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" 1 Stadt Landsberg am Lech ANLASS UND ZWECK DER PLANUNG Bereits in der Vergangenheit war die Umnutzung des ehemaligen Militärgeländes Lechrain in einen Gewerbestandort Inhalt von Beschlüssen zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt Landsberg. Damit sollte das Ziel der Landesentwicklungsplanung zu flächensparender Entwicklung durch die Nutzung von Konversionsgelände umgesetzt werden. Die bestehende Bauleitplanung zielte darauf ab, ein Gewerbegebiet zu entwickeln, in dem verschiedene Betriebe aus der Region angesiedelt werden können und das auf diese Weise ein Beitrag zur Entwicklung der Stadt als Gewerbestandort geleistet wird. Die Nachfrage nach gewerblichen Standorten entsprach jedoch nicht den damaligen Einschätzungen. An Stelle einer klein strukturierten Mischung verschiedener Betriebe und Betriebstypen, ergibt sich nun eine Nachfrage durch einen Leitbetrieb mit zugeordneten Einrichtungen. Daher müssen die städtebaulichen Rahmenbedingungen an diese veränderte Situation angepasst werden. Das im Gewerbepark Lechrain ursprünglich nur auf einer Teilfläche angesiedelte, erfolgreiche Unternehmen 3C-Carbon möchte aufgrund der aktuellen Auftragslage und zahlreicher Anfragen von Zulieferbetrieben betriebliche Entwicklungsflächen und betriebsorientierte Erweiterungsoptionen für die Zukunft schaffen. Das Unternehmen beabsichtigt neben der Schaffung eines repräsentativen Firmensitzes und eines neuen Gebäudes für die Produktion und Verwaltung durch ein Angebot entsprechender sozialer und gesundheitsfördernder Infrastrukturen (Kinderbetreuung, Fitness, Spielplatz etc.) die Idee eine modernen, zukunftsorientierten und national wettbewerbsfähigen Technologieparks umzusetzen. Um ein mögliches Abwandern der Firma 3C-Carbon bei eingeschränkter Entwicklungsfähigkeit zu verhindern, hat daher der Stadtrat von Landsberg am Lech in seiner Sitzung vom 31.07.2013 die Neuaufstellung des Bebauungsplans "Technologiepark Lechrain" beschlossen, der zum einen den bisher bestehenden Bebauungsplan "Gewerbepark Lechrain" sowie dessen 1. Änderung ersetzt und zum anderen Flächen im Westen, Süden und Osten für die Erweiterung in die Bauleitplanung einbezieht. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans als bauplanungsrechtliche Voraussetzung erfolgt im Parallelverfahren. Als wesentliche Planungsziele der Neuaufstellung sind im Überblick zu benennen: 1. Ausweisung eines Sondergebietes "Technologiepark Lechrain" mit betriebsspezifischer Nutzungskonzeption, 2. Erweiterung der nordwestlich gelegenen Fläche bis an die Bundesstraße heran, 3. Neuregelung der für den Betrieb notwendigen privaten Erschließung, 4. Neuausweisung eines Baufensters im südlichen Geltungsbereich, 5. Einbeziehen der bestehenden Sportplatzfläche. In dem anstehenden Bauleitplanverfahren soll der Großteil der ehemaligen Kaserne als Sondergebiet "Technologiepark" gemäß § 11 BauNVO mit dem Nutzungsschwerpunkt "Entwicklung neuer Technologien und Produktion" und mit ergänzenden Nutzungen, die im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit der Hauptnutzung stehen, ausgewiesen werden. Diese Nebennutzungen umfassen soziale Einrichtungen (Kindertagesstätte), gesundheitliche Bereiche (Betriebsarzt, Sportanlagen), ergänzende Versorgungseinrichtungen (Gastronomie) und temporä4 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech res Wohnen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Mitarbeiter und Gäste. Eine derartige räumliche und inhaltliche Weiterentwicklung der ehemaligen militärisch genutzten Kaserne stärkt den Wirtschaftsstandort Landsberg. Vergleichbare Referenzen im nationalen und internationalen Bereich, wie der Novartis Campus in Basel oder der Adlershof in Berlin, zeigen die positiven städtebaulichen und sozialen Effekte einer integrierten Entwicklung von Teilflächen auf, die Wohnen, Arbeiten und Freizeitgestaltung zusammenführt. Die Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung (AGL) erarbeitet das Parallelverfahren von Flächennutzungsplanänderung und Neuaufstellung des Bebauungsplans. 2 PLANUNGSRECHT LICHE VORAUSSET ZUNGEN Der Standort ist im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech mit bereits genehmigten Änderungen in diesem Bereich (2008 und 2010) vorwiegend als Gewerbegebiet, im Westen als Grünfläche und im Süden sowie ein schmaler Streifen im Osten als Wald- oder Landwirtschaftsfläche dargestellt. Nachdem Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen, wird im Vorhabensgebiet eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig, die zusammen mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans im Parallelverfahren erfolgt. Dazu wird im Flächennutzungsplan im Änderungsbereich entsprechend der Betriebsentwicklung und vorgesehenen Flächennutzung ein Sondergebiet "Technologiepark Lechrain" gemäß § 11 BauNVO dargestellt. 3 LAGE, GRÖßE UND BESCHAFFENHEIT DES PLANUNGSGEBIET S Das Planungsgebiet befindet sich ca. 4 km südlich von Landsberg östlich der Bundesstraße B17 und westlich des Lechs im Bereich der im Jahre 2001 aufgelösten Lechrain-Kaserne, die durch Bebauungsplan bereits zum Gewerbegebiet entwickelt wurde. Die Bestandsgebäude im Plangebiet werden daher heute bereits gewerblich genutzt, darunter auch vom Unternehmen 3C-Carbon. Weitere Gebäude und Freiflächen sind an andere Firmen vermietet. Zum Teil wurden alte Kasernengebäude und Hallen saniert. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 692/9, 692/10, 692/14, 692/15, 692/16, 692/17, 692/18 sowie Teilflächen der Flurstücke Fl.-Nr. 692 und 692/1, Gemarkung Ellighofen. Die Größe beläuft sich auf insgesamt ca. 37,69 ha. Das Gebiet wird durch eine deutliche Hangkante der Lechterrassen in Nord-Süd-Richtung durchschnitten, die den westlichen Teil inkl. des ehemaligen Parkplatzes und Sportgeländes vom übrigen Gelände abtrennt. Bis auf diese Böschung ist das Gelände weitgehend eben. Südlich an das Plangebiet grenzen Flächen des bislang militärisch genutzten Standortübungsplatzes Landsberg an, nach Norden und Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen mit vereinzelten mehr oder weniger großen Waldbeständen. Im Westen befindet sich neben Landwirtschafts- und Waldflächen auch ein Solarpark. Innerhalb des Plangebiets sind größere Gehölzflächen in Bereichen um den Sportplatz und entlang der Bundesstraße sowie kleinere Gehölzinseln und Einzelbäume zwischen der bestehenden Bebauung vorhanden. 5 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Im Planungsgebiet befinden sich aufgrund der ehemaligen militärischen Nutzung mehrere Altlastenverdachtsflächen. Im westlichen Teilbereich des Gebietes verläuft parallel zur Bundesstraße B17 eine 110 kVFreileitung der Lechwerke LEW AG. Entlang der Westseite der B17 führt die Bahnlinie Landsberg am Lech – Schongau. Von der Bundesstraße B17 zweigt die Lechrainstraße ab, über die das bestehende Gewerbegebiet vom Norden her erschlossen wird. Weiterhin besteht eine sehr gute interne Erschließung durch mehrere Straßen und Zuwegungen. Abb. 1 Lage des Planungsgebiets, rot: Geltungsbereich der Änderung 4 PLANUNGSKONZEPT ION Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO mit entsprechender Eingrünung auf ehemals vorwiegend Gewerbegebiets- und Waldfläche. Das vorhandene Sportplatzgelände wird als Grünfläche, darüber hinaus die bestehenden Flächen mit Gehölzbestand entlang der B17, im Norden und Süden als zu erhaltende Grün- bzw. Gehölzflächen festgesetzt. 6 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Dabei ersetzt der vorliegende Bebauungsplan "Technologiepark Lechrain" mit festgesetztem Geltungsbereich und Planteil vollständig den bisherigen Bebauungsplan "Gewerbepark Lechrain" in der Fassung vom 23.10.2008 sowie dessen 1. Änderung in der Fassung vom 29.07.2009. 4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Technologiepark Lechrain" im Sinne des § 11 BauNVO festgesetzt. Dabei dient die Ausweisung des Sondergebietes vorrangig der Betriebssicherung und Betriebserweiterung des ansässigen Unternehmens 3C-Carbon. Dazu ist eine Gewerbenutzung und die Unterbringung von Personal- und Betriebswohnungen, Ausstellungs- und Tagungsräumen, Kindertagesstätte, Spielplatz mit Streichelzoo, Gastronomie und weiterer dem Betrieb zugehörigen Lagerplätzen und Betriebsgebäuden sowie sonstiger Anlagen zulässig, die dem gewerblichen Standort "Technologiepark" dienen. Aufgrund zu beachtender immissionsschutzrechtlicher Belange wurde eine Wohnnutzung für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für weitere betriebliche Mitarbeiter in Abgrenzung gewerblicher Nutzflächen im Norden konzentriert. Eine Wohnnutzung ist daher ausschließlich in den Baufeldern SO 2 und SO 3 zulässig. Hier soll neben der Möglichkeit der Wohnnutzung insbesondere für Familien betrieblicher Angestellter über kurze Wege die Basisversorgung geschaffen bzw. die Versorgungsinfrastruktur weiter ausgebaut werden, wie z.B. Betriebsarzt, weiterhin Gastronomie (z.B. Café), Wäscherei, Wellnessund Fitnesscenter und die Ansiedlung weiterer freier Berufe. Im gesamten Geltungsbereich werden insgesamt 9 Baufelder ausgewiesen. Die Art der Nutzung gliedert sich wie folgt. Im Bereich SO 1, dem Eingangsbereich des Firmengeländes im NW des Geltungsbereiches, ist ein für das Unternehmen 3C-Carbon repräsentativer Neubau für die Entwicklung vorgesehen, in welchem Ausstellungen ausgerichtet werden sowie repräsentative Räume (Büroräume, Schauräume, Logistik und Präsentationsflächen) und Schulungs-Räume sowie eine Tiefgarage zur Verfügung stehen sollen. Dauerhafte Wohnnutzungen durch Angestellte und Betriebsleiter sind in den Baufeldern SO 2 und SO 3 vorgesehen. Weiterhin ist hier die Ansiedlung von Basisversorgungsinfrastruktur, wie u.a. Betriebsarzt, Gastronomie, Wäscherei, Wellness- und Fitnesscenter sowie weitere freie Berufe, zulässig. Zur Basisversorgung gehören auch eine Kindertagesstätte und Flächen für Kinderspiel. Diese sollen neben betrieblichen Gebäuden sowie ein Streichelzoo und ein Naturschutzpavillon im Baufeld SO 4 vorgehalten werden. Die südlich davon gelegenen Baufelder SO 5, SO 6 und SO 7 umfassen ausschließlich gewerblich genutzte Gebäude, z.B. als Büro, Produktions- und Lagerhalle sowie für Logistik. Das Baufeld SO 8 umfasst Flächen für die Firmenzentrale. Hier besteht bereits der Firmensitz von 3C-Carbon. Die Möglichkeit zur Errichtung weiterer erforderlicher Gebäude als "Firmenzentrale 3C-Carbon" soll speziell in diesem Bereich eingeräumt werden. 7 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Darüber hinaus soll im südlichen Geltungsbereich der Bereich SO 9 für die Unterbringung neuer Gebäude für Verwaltung, Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen. Ein gastronomischer Service ist nur im SO 1, SO 2, SO 3, SO 8 und SO 9 dauerhaft zulässig. Dies gilt allerdings nicht für Bewirtungen im Rahmen von Ausstellungen und Einzelveranstaltungen. Darüber hinaus wurden bestehende Festsetzungen aus dem hier derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplan zum Gewerbepark übernommen: Im gesamten Gebiet sind Lagerplätze und -gebäude für Schrott bzw. für Wertstoffe (wie z.B. Altmetalle, Kunststoffe) bzw. die Lagerung und Aufbereitung von Wertstoffen und ähnlich wirkende Lagerflächen als selbständige Anlagen nur in einem zentrierten Bereich und zwar ausschließlich im SO 6 zugelassen. Jedoch bleiben Lagerflächen als untergeordnete Nebenanlagen zulässiger Betriebe davon unberührt. Um eine Schwächung des Einzelhandels in der Landsberger Altstadt zu vermeiden und das Verkehrsaufkommen zu beschränken, werden Einzelhandelsbetriebe im Geltungsbereich grundsätzlich ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind jedoch Betriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an Endverbraucher, wenn die Verkaufsfläche den sonstigen Nutzflächen der Betriebe untergeordnet ist und die Waren mit dem jeweiligen Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehen, Betriebe mit Verkaufsflächen für den Werksverkauf von vor Ort selbst produzierten Waren, wenn die Verkaufsfläche den sonstigen Nutzflächen der Betriebe untergeordnet ist und Einzelhandelsbetriebe, die in geringem Umfang ihre Waren für den täglichen Bedarf im Wesentlichen nur an die im Technologiepark Tätigen anbieten (z.B. Kiosk, Gastronomie, "Tante Emma Laden"), jedoch nur wenn sie in das Hauptgebäude integriert sind. Darüber hinaus wird auch das bestehende Sportplatzgeländes in das Konzept des Technologieparks für Mitarbeiter mit einbezogen. Grundsätzlich sind untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO nur innerhalb der Baugrenzen zugelassen. Dies gilt nicht für Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO (z.B. Versorgungsanlagen für Elektrizität und Wasser, Abwasseranlagen) sowie für Nebenanlagen im Bereich des Sportplatzareals. Das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung wird in den verschiedenen Baufeldern (SO 1 bis SO 9) durch nachfolgende Parameter bestimmt: die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) im jeweiligen Baufeld, die maximal zulässige Wandhöhe (WH) und die Lage der Baufenster. Das Maß der baulichen Nutzung unterscheidet sich in den Baufeldern neben der maximal zulässigen GRZ vor allem durch die unterschiedliche Zulässigkeit der Gebäudehöhen. Dazu wird im Technologiepark die Gebäudehöhe über die maximal zulässige Wandhöhe (WH) in Meter, gemessen zwischen Oberkante Fertigfußboden und dem Schnittpunkt Außenwand / Oberkante Dachhaut, festgelegt. 8 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Die maximal zulässige Grundflächenzahl wurde für die nördlichen und nordöstlichen Baufelder SO 2 bis SO 4 mit Wohnnutzung und Basisversorgung sowie Einrichtungen für Kinder und eine Kindertagesstätte aufgrund des dort anzustrebenden höheren Grünflächenanteils mit einer GRZ von 0,6 neu festgesetzt. Für diese Bereiche sah der derzeit noch rechtskräftige Bebauungsplan eine GRZ von max. 0,8 vor, d.h. der mögliche Versiegelungsgrad wird durch die vorliegende Planung reduziert. Die übrigen Flächen sind Bereiche mit vorwiegend gewerblicher Nutzung und einem erforderlichen höheren Versiegelungsgrad. Für diese wurde – wie auch für reine Gewerbegebietsbereiche – eine GRZ von max. 0,8 festgesetzt. Die Wandhöhe wurde differenziert für die einzelnen Baufelder, je nach geplanter Nutzung, festgelegt. Dabei sind die Gebäudehöhen im Bereich mit Wohnnutzung und Basisversorgungsinfrastruktur niedriger (20 m) als jene gewerblich genutzter Bauten (25 bzw. 35 m). Eine Ausnahmeregelung hiervon ist nur im SO 1 vorgesehen, in dem firmenspezifische, besondere architektonische Lösungen zugelassen sind, die einen hohen Wiedererkennungswert (Orientierungspunkt an der Bundesstrasse) besitzen. Hier darf die zulässige Wandhöhe in Teilbereichen bis zu einem Drittel um bis zu 10 m überschritten werden. Die Hochwertigkeit der Gestaltung wird über die Regelungen im städtebaulichen Vertrag gesichert. Darüber hinaus gibt es eine Höhenregelung für einen bestehenden Turm im SO 5, der jedoch nur wie im Bestand eine Höhe von maximal 40 m haben darf. Damit ist bei einer üblichen Höhe der Wälder von 35 m eine Sichtbarkeit einzelner Gebäudeelemente möglich. Dies erlaubt, städtebauliche Akzente zu setzen, ohne dass großflächig das Orts- bzw. Landschaftsbild belastet würde. Darüber hinaus ist eine städtebaulich negative Auswirkung auf die Umgebung oder bedeutsame historische Bauten auch aufgrund der isolierten Lage des Gebietes nicht gegeben. 4.2 Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen festgelegt. Dabei werden im Plan insgesamt 7 Baufenster festgesetzt, die sich durch Nutzungsgrenzen in insgesamt 9 Baufelder aufteilen. Die festgesetzten Baugrenzen lassen genügend Spielraum hinsichtlich Lage und Anordnung der Gebäude zu. Nachdem ein Großteil der Gebäude bereits Bestand hat und dieser durch Sanierung und Umbau weitgehend erhalten werden soll, ist für die Umnutzung von Gebäuden ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß, z.B. durch erdgeschossige Schutzdächer bis zu einer Tiefe von 3,00 m bzw. max. bis zur Straßenbegrenzungslinie, zugelassen. Fußgängerbrücken zwischen den Gebäuden sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Die Baufenster berücksichtigen die gesetzlichen Mindestabstandsflächen von 3 m zu den Grundstücksgrenzen. Dabei wurden auch die Vorgaben zur Anbauverbotszone entlang der Bundesstraße berücksichtigt. 4.3 Gestaltungsvorschriften Die Festsetzungen umfassen vor allem die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Dächer und Fassaden sowie von Werbeanlagen. Darüber hinaus wurden Festsetzungen zur Einfriedung aufgenommen. 9 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Dabei sind Flachdächer zu begrünen und für die Fassadengestaltung keine neonfarbenen und grellen Farbtöne zugelassen. Photovoltaik-Anlagen dürfen sowohl auf den Dächern von Hauptund Nebengebäuden als auch an Fassaden installiert werden. Werbeanlagen sind nur an Gebäuden zum Zwecke der Firmenzuordnung erlaubt. Es gelten folgende Einschränkungen bzw. Verbote: Verbot von Werbeanlagen für Betriebe und Produkte, die nicht aus dem Technologiepark stammen, Unzulässigkeit von Werbeanlagen, welche die Dachtraufe oder Attika überragen, Verbot von Werbeanlagen in Form laufender Schriften, sich bewegende Reklame oder Scheinwerfer, Unzulässigkeit von freistehenden oder sich bewegenden Werbeanlagen, Fahnenmasten und ähnlichen Anlagen. Die Einfriedung der Grundstücke wurde differenziert bezogen auf die Außen- und Innengestaltung wie folgt festgesetzt: Für die Einfriedung des Technologieparks nach Außen sind, insbesondere zur Bundesstraße B17, nur sockellose Metall- oder Holzzäune bis zu einer Höhe von max. 2,5 m Höhe zugelassen. Zur Gliederung und Einfriedung innerhalb des Sondergebietes im Norden im Bereich SO 1, SO 2, SO 3 und SO 4 sind bis zu 1,80 m hohe sockellose Zäune (Metall, Holz) zulässig. Diese sind jedoch zu hinterpflanzen. Die nach Süden anschließenden Flächen (SO 5, SO 6, SO 7, SO 8 und SO 9; z.B. Produktionshallen, Forschung, Firmenzentrale) können mit bis zu 3,10 m hohen Metallgitterzäunen mit Stb-Sockel einschließlich Aussparungen für wandernde Kleintierarten bzw. mit Gabionenwänden eingefriedet werden. Maschendrahtzäune sind jedoch nur zulässig, wenn sie hinterpflanzt werden. Ausnahmsweise sind auch Einfriedungen als geschlossene Mauerscheiben bis zu einer Höhe von max. 4,0 m zulässig, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Diese Zäune sind bei Bedarf jedoch gesondert zu beantragen. 4.4 Erschließung (Verkehr, Stellflächen) Äußere und innere Verkehrserschließung: Die äußere Erschließung des Planungsgebietes wird über die bestehende an die Bundesstraße B17 angeschlossene Lechrainstraße aber auch über eine neue Direktzufahrt an der B17 sichergestellt. Die Anbindung an das überörtliche Hauptstraßennetz ist damit gewährleistet. Das gesamte Gebiet kann in sich über vorwiegend bestehende bzw. wenige neue private Straßen erschlossen werden. Weiterhin sind Erweiterungen in der privaten Verkehrserschließung erforderlich aus Gründen eines Sicherheitskonzepts für den 3C-Standort (nach der höchsten deutschen Sicherheitsklasse „C“) zur Einrichtung einer außen umlaufenden Ringstraße zur aktiven Geländeüberwachung durch den Sicherheitsdienst (Patroullienfahrten) und zur Kontrollmöglichkeit der Sicherungsanlagen mit bestmöglichen Schutz für den inneren Sicherheitsbereich. 10 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Sämtliche Straßen haben eine ausreichende Breite, um Begegnungsverkehr problemlos bewältigen zu können. Damit sind sie auch für die Belange der Feuerwehr ausreichend dimensioniert. Darüber hinaus sind Gehwege vorgesehen. Fuß- und Radweg: Der bestehende öffentliche Fuß- und Radweg im westlichen Geltungsbereich entlang der Bundesstraße B17 wird im Bebauungsplan aufgenommen und damit dauerhaft in seinem Bestand gesichert. Garagen und Stellplätze: Garagen, Parkhäuser, Tiefgaragen und oberirdische Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind innerhalb des gesamten Geltungsbereichs nur innerhalb der Baugrenzen sowie in den dafür ausgewiesenen Flächen zulässig. Für die Festlegung der Anzahl der Stellplätze und Garagen ist die Bayerische Garagenstellplatzverordnung (GAStellV, BY) in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Derzeit sind die bestehenden Zufahrten und Wege wasserundurchlässig (als Asphaltflächen) ausgebildet. Um die Versiegelung zu reduzieren und um einen Beitrag zur Grundwasserneubildung im Planungsgebiet zu leisten, sind daher neue offene Stellplätze für Kraftfahrzeuge als befestigte Vegetationsflächen (Schotterrasen, Rasenpflaster mit einer maximalen Kantenlänge von 20 cm, Wassergebundene Decken) wasserdurchlässig auszubilden bzw. mit wasserdurchlässigem Pflaster (Fugenbreite mindestens 5 cm) versickerungsfähig herzustellen. 4.5 Altlastenverdachtsflächen Im Planungsgebiet befinden sich aufgrund der ehemaligen militärischen Nutzung noch verschiedene Altlastenverdachtsflächen. Diese wurden im Rahmen einer historischen Erkundung des geowissenschaftlichen Büros Dr. Schönwolf und Partner (06.06.2001) ermittelt und dann in einer Altlastenerkundung Phase II a (Blasy + Mader GmbH) auf mögliche Kontaminationen hin geprüft. Dabei wurden auf Fläche KVF 22 erhöhte Schwermetallgehalte festgestellt, die aus gutachterlicher Sicht nicht im direkten potentiellen Aufnahmebereich des Menschen liegen sollten. Der Bebauungsplan enthält daher umfassende Handlungsempfehlungen für den Rückbau- und die Aushubüberwachung bezogen auf Altlastenflächen. Sämtliche Altlastenbereiche sind im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet. 4.6 Ver- und Entsorgung Die Versorgung mit Wasser und die Beseitigung von Abwasser erfolgt über die Städtischen Werke. Dabei wird die Abwasserentsorgung im Trennsystem über die Zuleitung an die städtische Kläranlage sichergestellt. Das anfallende unverschmutzte Dach- und Niederschlagswasser ist vor Ort auf geeigneten Flächen zu versickern. Die Niederschlagswasserableitung innerhalb von vorhandenen Altlastenverdachtsflächen ist jedoch verboten. Die Stromversorgung kann über die Elektrizitätswerke Landsberg (EWL) gewährleistet werden. 11 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Die Abfallentsorgung wird durch den Landkreis Landsberg sichergestellt. Die Gasversorgung erfolgt durch Erdgas Schwaben. Sämtliche Leitungen (Elektrizitäts- und Fernmeldeleitungen) innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind unterirdisch zu verlegen. 4.7 110 kV-Freileitung der LEW Im westlichen Teilbereich des Gebietes verläuft parallel zur Bundesstraße B17 eine 110 kVFreileitung der Lechwerke LEW AG. Diese und deren Schutzzonen sind im Rahmen der Ausweisung von baulichen Entwicklungsflächen entsprechend zu berücksichtigen. Vorgesehen ist daher, die Trasse im Bereich des SO 1 im Norden des Geltungsbereichs auf die Westseite der B 17 zu verlegen. 4.8 Immissionsschutz Im Rahmen der Planung ist immissionsschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen. Die zulässigen Geräuschemissionen der Gewerbeflächen sind aktuell durch Emissionskontingente nach DIN 45691 über den bisherigen Bebauungsplan geregelt. Im näheren Umfeld des Planungsgebietes befinden sich mehrere Einzelanwesen. In größeren Abständen von über einem Kilometer liegen die Ortschaften Ellighofen und Friedheim (linkerhand des Lechs) sowie auf der gegenüberliegenden Seite des Lechs die Ortschaft Pitzling. Planungsziel ist es, die insgesamt zulässige Geräuschimmission des Planungsgebietes nicht maßgeblich zu erhöhen. Durch die Umwidmung der Flächen in ein Sondergebiet, in denen in Teilbereichen eine Wohnnutzung zugelassen werden soll, werden neue Schutzansprüche in unmittelbarer Nähe zu den verbleibenden Betriebsflächen geschaffen. Inwiefern die zulässigen Geräuschemissionskontingente in Verbindung mit den betrieblichen Anforderungen angepasst werden müssen bzw. welche ggf. zusätzlichen Immissionsschutzmaßnahmen bezogen auf die Wohnnutzung im Hinblick auf den Firmenbetrieb, Sportanlage und Immissionen aus dem Straßenverkehr (B17) erforderlich werden, soll vollumfänglich über eine schalltechnische Untersuchung ermittelt werden. Die bestehende Wohnbebauung in der Umgebung ist ebenfalls entsprechend zu berücksichtigen. Ein entsprechendes schalltechnisches Gutachten wurde durch das Unternehmen 3C-Carbon bereits beauftragt und ist derzeit in Bearbeitung. Dieses stellt im Hinblick auf die Belange des Lärmschutzes die Grundlage für entsprechende Festsetzungen auf Bebauungsplanebene dar. Ggf. erforderliche Schallschutzmaßnahmen werden nach Vorliegen des beauftragten Immissionsschutzgutachtens noch entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt. Die Ergebnisse des Gutachtens und erforderliche Immissionsschutzmaßnahmen werden dann außerdem im Umweltbericht noch ausführlich dargestellt. 12 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" 4.9 Stadt Landsberg am Lech Grünordnung Das Planungsgebiet ist in Teilen stark versiegelt und grünordnerisch eher ungegliedert. Im nördlich gelegenen Drittel der bebauten Gebietsfläche beschränkt sich die Versiegelung auf die vorhandenen Gebäude und Erschließungsflächen. Eine Ausnahme bildet hier nur der rund 1 ha große versiegelte Parkplatz im Nordwesten. Die restlichen, südlich daran angrenzenden bebauten Bereiche sind großflächig versiegelt und nur durch mehrere kleine Pflanzflächen unterbrochen. Die im Gebiet vorhandenen Grünflächen werden großteils aus heimischen Strauch- und Baumarten aufgebaut. Die als besonders wertvoll eingestuften Gehölze werden im Bebauungsplan berücksichtigt und als zu erhalten festgesetzt bzw. sind diese zu ersetzen. Im Rahmen des Grünordnungskonzeptes wurde eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Gesamtanlage sowie die Eingrünung der Erschließungsstraßen erarbeitet. Letztere sollen durch eine teilweise ein- bzw. beidseitige Bepflanzung mit Einzelbäumen betont werden. Von großer und zentraler Bedeutung ist der weitgehende Erhalt des im Westen vorhandenen Grünzugs entlang der Bundesstraße B17 aus Gründen des Landschaftsbildes und Biotopverbundes (Landschaftsbild prägender Gehölzbestand mit wertvoller Artenzusammensetzung, Ortsrandeingrünung). Der hier vorhandene Baumbestand sowie die heckenartigen Strukturen sind zur Einbindung der Gebäude in die Landschaft wichtig. Die bestehenden und verbleibenden Grünflächen und Offenlandbereiche insbesondere im Norden, Westen und Süden sind als extensive Wiesen zu bewirtschaften. Darüber hinaus wird das Sportplatzareal als private Grünfläche mit kleineren Nebenanlagen für Sportnutzung (z.B. Umkleide, Abschlagsfeld für Golf) festgesetzt. Im Bereich der bebaubaren Flächen sind mindestens 20 % der jeweiligen Grundstücksfläche als Vegetationsflächen mit direktem Erdanschluss auszubilden und pro 300 m² Grundstücksfläche ist ein Laubbaum zu pflanzen. Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit Erdreich zu überdecken und zu begrünen. Auch im Bereich der Parkmöglichkeiten ist je 5 Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Insgesamt kann mit diesen Maßnahmen und in Berücksichtigung der Baumpflanzungen entlang der Erschließungsstraßen eine optische Durchgrünung des Technologieparks erreicht werden. 4.10 Betroffenheit von Schutzgebieten (LSG, Natura2000) Das Planungsgebiet liegt inselartig zwischen umgrenzenden ausgewiesenen Schutzgebieten (darunter LSG "Lechtal-Süd", FFH-Gebiet "Lech zwischen Hirschau und Landsberg mit Auen und Leiten" und EU-Vogelschutzgebiet "Mittleres Lechtal"). Dabei überlagert es sich in randlichen Bereichen im Osten, Süden und Westen. In Vorgesprächen mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden bereits die zu beachtenden örtlichen Gegebenheiten und naturschutzfachlichen Belange, wie angrenzendes Landschaftsschutzgebiet und Natura2000-Gebiete, besprochen. Das Verfahren zur Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet ist Aufgabe des Kreistages. Das Landschaftsschutzgebiet kann durch Kreistagsbeschluss geändert werden. Ein entsprechender Antrag auf Herausnahme von randlichen Teilflächen aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung wird durch die Stadt Landsberg am Lech gestellt. Dies ist für kleine Teilflächen auch zur Gewährleistung des Sicherheitskonzepts erforderlich. 13 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Die möglichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet werden gesondert betrachtet und in einer FFH-Verträglichkeitsstudie ausführlich dargestellt. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt eine Managementplanung für das Natura2000-Gebiet, um eine potentielle Beeinträchtigung zu vermeiden und die bestehende Qualität nicht nur zu erhalten, sondern im Zusammenhang mit der baulichen Entwicklung noch zu fördern. Die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung werden im Umweltbericht als Trägerverfahren zusammenfassend dargestellt. 4.11 Artenschutzrechtliche Belange Das Untersuchungsgebiet hat aus artenschutzrechtlicher Sicht teilweise eine Bedeutung insbesondere für Vögel und aufgrund der Nähe zum Lech auch für Fledermäuse. Um die Rechtssicherheit des Bebauungsplans sicherzustellen, wurden daher im Jahr 2013 faunistische Kartierungen sowie Vegetations- und Lebensraumkartierungen durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in den Umweltbericht ein und bilden die Grundlage für die Bewertung der Eingriffe durch die Bauleitplanung sowie für eine artenschutzrechtliche Prüfung, die FFH-Verträglichkeitsprüfung, das Ausgleichskonzept und den Managementplan. Darüber hinaus wird gesondert eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Neben den o.g. grünordnerischen Maßnahmen wurden im Hinblick auf das Artenschutzrecht bereits verschiedene Vermeidungsmaßnahmen im Bebauungsplan aufgenommen. Dazu zählen (vgl. auch Kapitel 5.4.1 Vermeidungsmaßnahmen): die Begrenzung von Gehölzentnahmen auf die Zeit außerhalb der Brutzeiträume zum Schutz von Brutvögeln. die Untersuchung abzubrechender Gebäude oder relevanter Gebäudeteile vor dem Abriss auf Fledermausvorkommen und gebäudebrütende Vogelarten. die Begrenzung der Zeiträume für einen möglichen Abriss auf Jahreszeiten, zu denen Fledermäuse und brütende Vögel nicht anwesend sind. die Prüfung von Bäumen vor der geplanten Fällung auf mögliche Fledermausquartiere. die Abstimmung von entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde bzw. der lokalen Koordinationsstelle für Fledermausschutz im Falle eines Besatzes zum Schutz der Individuen. die Integration von Nisthilfen in Dachflächen- und Fassadenelemente neuer Gebäude (CEFMaßnahme). die Beleuchtung der Außenbereiche mit "insektenfreundlichen" Lampen (z.B. Natriumdampflampen mit gelbem Licht oder UV-freie warm-weiße LEDs), die aufgrund der gelben Lichtfrequenz keine Lockwirkung auf Insekten haben. die Ausrichtung von Lichtstrahlern in Richtung Boden, um Streulicht nach oben und zur Seite zu vermeiden und um Irritationen für Zugvögel zu reduzieren. eine dichte und langlebige Ausführung der Lampengehäuse, so dass keine Insekten in das Innere der Lampe gelangen können. 14 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Diese entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans zum Artenschutz sollen der Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen und Verbotstatbestände dienen. 5 UMWELT BERICHT 5.1 Einleitung und wichtige Ziele des Bauleitplans 5.1.1 Kurzdarstellung des Inhalts Das im Gebiet ansässige Unternehmen 3C-Carbon beabsichtigt eine Erweiterung seines Firmenstandortes. Um ein Abwandern der Firma bei eingeschränkter Entwicklungsfähigkeit zu verhindern, soll die Planung die Schaffung von betrieblichen Entwicklungsflächen und betriebsorientierten Erweiterungsoptionen ermöglichen. Um insgesamt die städtebauliche Ordnung zu sichern, hat die Stadt Landsberg am Lech beschlossen, den Bebauungsplan "Technologiepark Lechrain" entsprechend der geplanten Nutzung neu aufzustellen, um auch Flächen im Westen, Süden und Osten für die Erweiterung entsprechend mit einzubeziehen. 5.1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung Umweltrelevante Ziele der Fachgesetze Gemäß § 1 (5) BauGB sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende, soziale Bodennutzung gewährleisten. In § 1 (6) verweist das BauGB auf das Anstreben einer angemessenen Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes. Weiterhin ist mit Grund und Boden sparsam umzugehen (§ 1a). Zu berücksichtigen ist auch die Vorgabe der Naturschutzgesetzgebung, Eingriffe in den Naturhaushalt zu vermeiden und auszugleichen (BNatSchG). Regionalplan München Im Regionalplan München ist Landsberg am Lech als Bereich gekennzeichnet, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt (B II Z 2.3). Dort soll eine über die in B II Z 2.1 festgelegte Zielsetzung hinausgehende Siedlungsentwicklung zulässig sein. Dabei soll in der Regel zunächst auf bereits ausgewiesene Wohn- oder Gewerbegebiete zurückgegriffen werden. Beim Gewerbepark Lechrain handelt es sich um ein bereits ausgewiesenes Gewerbegebiet im Bereich eines ehemals militärisch genutzten Kasernengeländes mit unterschiedlich überbauten Flächen. Durch die hier geplante Ausweisung und Erweiterung eines Sondergebietes kann auch einer weiteren Vorgabe des Regionalplans nach einem ausreichenden Arbeitsplatzangebot Rechnung getragen werden (B IV G 3.2). Außerhalb des Stadt- und Umlandbereichs, insbesondere im ländlichen Raum soll vorrangig die 15 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Wirtschaftskraft der Mittelzentren gestärkt werden. Darüber hinaus soll eine stärkere wirtschaftliche Entwicklung bevorzugt an geeigneten Zugängen zu Verkehrsinfrastrukturachsen konzentriert werden (B IV Z 2.1.4). In Karte 2 / 3 sind für das Planungsgebiet weiterhin keine konkreten umweltrelevanten Ziele aus regionalplanerischer Sicht formuliert. Das Planungsgebiet befindet sich nicht im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, grenzt jedoch an den festgelegten "Regionalen Grünzug" des Lechs an. Abb. 2 Ausschnitt Karte 2 und 3 „Siedlung, Versorgung, Landschaft und Erholung“, Regionalplan München (Stand 2014) 5.2 Beschreibung des Bestandes und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung Die Beschreibung des Bestandes erfolgt schutzgutbezogen. Auf der Grundlage einer verbalargumentativen Beschreibung der möglichen Auswirkungen erfolgt eine Einschätzung der Erheblichkeit schutzgutbezogen nach geringer, mittlerer und hoher Erheblichkeit. Bei der Erstellung eines Umweltberichtes sind die Bereiche hervorzuheben und insbesondere zu betrachten, in denen erhebliche Veränderungen im Hinblick auf die Umwelt erwartet werden. Dabei sind auch die Vorbelastung und die aktuelle Nutzung zu berücksichtigen. Es besteht auf größeren Teilflächen des Planungsgebietes bereits Baurecht (vgl. hierzu nachstehende Abb. blau umgrenzte Flächen). Im Rahmen der vorliegenden Planung wird in nördli16 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech chen Teilflächen in Abhängigkeit der dort vorgesehenen Nutzung (Wohnen, Basisversorgung), d.h. konkret in den Bereichen SO 2 bis SO 4, das bestehende Baurecht zurückgenommen und zwar bedeutet dies somit eine Reduzierung der GRZ von 0,8 auf zukünftig 0,6. In den anderen Bereichen wird die bereits festgesetzte GRZ von 0,8 beibehalten. Hier wird insgesamt keine Nachverdichtungen ermöglicht. Vor diesem Hintergrund beschränken sich deshalb die Ausführungen des Umweltberichtes ausschließlich auf die in der nachfolgenden Abbildung magentafarben dargestellten Bereiche. Abb. 3 Bereiche, in denen erhebliche Veränderungen erwartet werden, sind magentafarben hervorgehoben. Flächen mit bereits bestehendem Baurecht sind blau umrandet. 5.2.1 Schutzgut Boden Beschreibung Die Geologie wird durch die Lech-begleitenden, würmeiszeitlichen Nieder- und Schotterterrassen (quartäre Lechablagerungen, "Lechterrassen") sowie holozänen Talgrund charakterisiert. Die Terrassen bestehen hier aus glazifluviatilen sandigen Grob- und Mittelkiesen und erreichen eine Mächtigkeit von bis zu 30 m. Darunter schließen feinklastische (vorwiegend sandig bis schluffige) Sedimentschichten der jüngeren Oberen Süßwassermolasse an. Die Oberfläche des Tertiärs ist durch ehemalige fluviatile Erosion teilweise stark reliefiert. Die im Gebiet vom Lech selbst geschaffenen Sedimentablagerungen aus Kies und Sand (ökologische Sonderstandorte, sog. "Brennen"), die vom normalen Hochwasser nicht oder nur sel- 17 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech ten erreicht werden, erhalten somit keine bis nur kaum Nährstoffzufuhr, so dass diese flachen Kiesrücken sehr nährstoffarm sind. Die Bodenbildung hat insgesamt kiesige bis sandige Ausgangseigenschaften. Auf den ertragsschwachen Kiesstandorten sind vorwiegend nur flachgründige Böden entwickelt, die natürlicherweise für landwirtschaftliche Nutzung eine geringere Eignung aufweisen. Da es sich beim Planungsgebiet um ein ehemaliges Kasernengelände bzw. um ein heute genutztes Gewerbegebiet handelt, sind weite Teile durch große Bebauung und Hallen sowie zahlreiche Erschließungsflächen (Verkehrsstraßen, Parkplätze und sonstige Hofflächen) bereits stark versiegelt und befestigt. Darüber hinaus befinden sich im Planungsgebiet aufgrund der ehemaligen militärischen Nutzung noch verschiedene Altlastenverdachtsflächen. Diese wurden im Rahmen einer historischen Erkundung des geowissenschaftlichen Büros Dr. Schönwolf und Partner (06.06.2001) ermittelt. Die Altlastenbereiche sind im Flächennutzungsplan entsprechend gekennzeichnet. Die Verdachtsflächen wurden dann in einer Altlastenerkundung Phase II a (Blasy + Mader GmbH) auf mögliche Kontaminationen hin geprüft. Die Untersuchung ergab, mit Ausnahme der Fläche KVF 22, keine Überschreitung von Prüfwerten im Sinne des BBodSchV (Bundes-Bodenschutzund Altlastenverordnung). Auf Fläche KVF 22 wurden erhöhte Schwermetallgehalte festgestellt, die aus gutachterlicher Sicht nicht im direkten potentiellen Aufnahmebereich des Menschen liegen sollten. Daher wurde im Sinne der langfristigen Vorsorge empfohlen, den schlackehaltigen Oberboden und die Schlackeschicht abzutragen. Diese Maßnahme wurde bereits von der Stadt Landsberg am Lech im Zuge der Ausweisung des Gewerbegebietes auf Teilflächen durchgeführt. Weiterhin sollten in potentiell kritischen Bereichen, wie z.B. unterirdischen Tanks oder Betriebsstofflagern, Rück- und Erdbaumaßnahmen fachgutachterlich überwacht werden. Das Gebiet wird durch eine deutliche Hangkante der Lechterrassen in Nord-Süd-Richtung durchschnitten, die den westlichen Teil mit dem Bereich des ehemaligen Parkplatzes und Sportareal vom übrigen Gelände abtrennt. Bis auf diese Böschung ist das Gelände weitgehend eben. Baubedingte Auswirkungen Die geplanten Baumaßnahmen betreffen vorwiegend Wald- und teilweise gehölzbestandene Grünflächen, d.h. es sind hier Eingriffe in bislang unberührte Bodenschichten zu erwarten. Durch die Baumaßnahmen wird der anstehende Mutter- und Oberboden beseitigt, so dass die natürliche Bodenstruktur verloren geht. Eingriffe in tiefere Bodenschichten sind durch Unterkellerungen und durch Tragwerksfundamente möglich. Aufgrund des nahezu ebenen Geländes sind jedoch insgesamt kaum Geländeangleichungen erforderlich. Erdauftragsarbeiten werden entlang der Bundesstraße durch den Bau des Walls erforderlich. In Folge des Maschineneinsatzes und der Lagerung von Material ist ggf. von Bodenverdichtungen auszugehen. Insgesamt sind baubedingt maximal mittlere Auswirkungen zu erwarten. Anlagebedingte Auswirkungen Für die anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ist vor allem die Veränderung des Versieglungsgrads maßgebend, da durch die dauerhafte Versiegelung die natürlichen Bodenfunktionen nachhaltig verändert bzw. in diesen Bereichen zerstört werden. 18 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Durch neue Gebäude und Erschließungsflächen werden Flächen vorwiegend im Nordwesten, Süden und Osten dauerhaft versiegelt oder baulich verändert. Die festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen (wie z.B. wasserdurchlässige Ausbildung der Oberflächenbeläge von Stellplätzen, vgl. auch Kapitel 5.4.1) können die Auswirkungen reduzieren. Insgesamt sind jedoch keine seltenen und besonders empfindlichen Bodenarten betroffen. Im Zuge der vorliegenden Planung wird im nördlichen Bereich (SO 2 bis SO 4) das bestehende Baurecht mit einer bereits zulässigen GRZ von 0,8 auf zukünftig 0,6 zurückgenommen. Weiterhin ist die teilweise Altlastenbeseitigung positiv zu bewerten. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Ausweisung des Sondergebietes in Bereichen, die bereits durch einen hohen Versiegelungsgrad gekennzeichnet sind, einer festgesetzten maximal zulässigen GRZ von 0,8 in den wenigen neuen bzw. erweiterten Baufeldern und der Betroffenheit eines begrenzten Flächenumfangs, der neu versiegelt wird, sowie möglicher Vermeidungsmaßnahmen sind die anlagebedingten Auswirkungen als mittel erheblich einzustufen. Betriebsbedingte Auswirkungen Zusätzliche Belastungen für das Schutzgut Boden entstehen ggf. in den Randbereichen der Straßen und Stellflächen durch Stoffeinträge (Tausalze, Abrieb von Reifen u.a.) sowie ggf. durch Lagerung von Material in offenen Bereichen. Diese temporär betriebsbedingten Auswirkungen werden jedoch insgesamt als gering erheblich eingestuft. Ergebnis Baubedingte Auswirkungen Anlagebedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen Zusammenfassung mittel mittel gering mittel Tab. 1 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden 5.2.2 Schutzgut Klima/Lufthygiene Beschreibung Das Planungsgebiet liegt im Klimabezirk Donau-Iller-Lechplatten und wird im wesentlichen von Westwindwetterlagen bestimmt, die im Voralpenland durch die stauende Wirkung der Alpen modifiziert werden. Dies führt zu einer auffallenden Erhöhung der Niederschläge. Das im nördlichen Alpenvorland gelegene Lechtal wird dem warmgemäßigten Klima mit relativ gleichmäßig über das Jahr verteilten Niederschlägen und Sommertemperaturen zugeordnet (immerfeuchtes Klima). Die Jahresniederschlagssumme liegt zwischen 950 und 1.100 mm. Die durchschnittliche Jahrestemperatur beläuft sich auf 7 bis 8°C. Generell sind die niederschlagsreichsten Monate Juni, Juli und August; der kälteste Monat ist der Januar und der wärmste der Juli. Das Gebiet befindet sich im Bereich der großräumigen Luftaustauschbahn Lechtal mit ausgeprägtem Luftaustausch in N-S-Richtung. Innerhalb des Änderungsbereiches ist aufgrund der bestehenden großflächigen Bebauung mit zahlreichen Verkehrserschließungen und dem geringeren Anteil an Offenlandflächen nicht von einem Vorkommen besonderer geländeklimatischer Windsysteme auszugehen. Die Grünflächen des Untersuchungsgebietes, insbesondere das Sportplatzareal, produzieren Kaltluft, die aufgrund der Reliefform ausschließlich zur Belüftung der hier angrenzenden Ge19 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech werbenutzung beiträgt. Darüber hinaus sind die vorhandenen Gehölz- und Waldbestände im Gebiet kleinklimatisch wirksam. Insgesamt dient das umliegende Grünland umso mehr als lokales Kaltluftentstehungsgebiet, wobei die entstehende Kaltluft jedoch vor allem in Richtung des Lechs abfließt. Die lufthygienische Situation wird derzeit von den Schadstoffimmissionen und -emissionen des Umfeldes sowie Staub- und Geruchsbelastungen und deren Kombination durch die Bundesstraße B17 und Bahnbetrieb sowie Gewerbegebietsnutzung bestimmt. Darüber hinaus werden angrenzende Flächen landwirtschaftlich bewirtschaftet. Baubedingte Auswirkungen Im Zuge der Baumaßnahmen zu Gebäuden und Verkehrsflächen entstehen Belastungen durch Staubentwicklung sowie An- und Abtransport von Baustoffen. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung dieser klimatischen Beeinträchtigung auf die Bauphase kann von Auswirkungen geringer Erheblichkeit ausgegangen werden. Anlagebedingte Auswirkungen Durch neue Gebäude und Verkehrserschließungen gehen insbesondere im Nordwesten, Süden und Osten kleinklimatisch wirksame Flächen (Grünfläche und Wald) verloren. Eine bedeutsame Verminderung der Frischluftproduktion und erhebliche Beeinträchtigungen der klimatischen Situation sind jedoch aufgrund großflächig verbleibender kleinklimatisch wirksamer Flächen im Gebiet und Umgebung nicht zu erwarten. Eine erhöhte Wärmeabstrahlung wird durch neu versiegelte Flächen hervorgerufen. In diesem Zusammenhang sind auch die Vorbelastungen (Gewerbegebiet, Bundesstrasse, Bahnbetrieb) zu berücksichtigen. Im Bebauungsplan werden im Rahmen der Grünordnung großflächige Gehölz- und Grünflächen sowie Gehölzneupflanzungen festgesetzt, die das Kleinklima im Gebiet positiv beeinflussen. Durch den Erhalt bestehender größerer Gehölz- und Grünflächen, die Durchgrünung des Sondergebietes durch Gehölzpflanzungen und die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge ist eine Vermeidung von klimatischen Beeinträchtigungen insgesamt möglich. Daher werden die anlagebedingten Auswirkungen auf das lokale Kleinklima als gering erheblich eingestuft. Betriebsbedingte Auswirkungen In Abhängigkeit vom Umfang der Neubeschäftigten im Technologiezentrum und durch An- und Zulieferung sowie Kundenverkehr ist mit einem Anstieg des Verkehrsaufkommens im Planungsgebiet selbst sowie auf den Erschließungsstrassen zu rechnen. Vielmehr ist mit einem Gleichbleiben bzw. sogar einem Rückgang des bestehenden Verkehrs zu rechnen, nachdem die Planung die Schaffung von Unterkünften für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Mitarbeiter und Gäste vorsieht, für die ihr Arbeitsplatz somit fußläufig erreichbar sein wird. Insgesamt ist deshalb maximal mit Belastungen geringer Erheblichkeit durch sich ändernde Verkehrsströme zu rechnen. Ergebnis Baubedingte Auswirkungen Anlagebedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen Zusammenfassung gering gering gering gering Tab. 2 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Lufthygiene 20 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" 5.2.3 Stadt Landsberg am Lech Schutzgut Wasser Beschreibung Oberflächenwasser: Im Untersuchungsraum ist der Lech mit seinen Stauseen und Seitenbächen prägend. Das Gebiet des Gewerbeparks Lechrain liegt dabei im Einzugsgebiet (gesamt ca. 3.926 km²) des Lechs. Der Lech fließt jedoch weit östlich und der Wiesbach nördlich außerhalb des Geltungsbereichs vorüber. Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet selbst nicht vorhanden. Das Planungsgebiet liegt nicht in bekannten oder ausgewiesenen Überschwemmungsflächen des Lechs. Das Gebiet ist vollständig hochwasserfrei. Grundwasser: Die quartären Schotterakkumulationen im Lechtal fungieren als ausgeprägte Grundwasserleiter, während die tertiären Molassesande und Schluffe einen großflächigen Wasserstauer darstellen. Dabei folgen die Grundwässer vor allem Tiefenrinnen im miozänen Untergrund. Die Grundwasserfließrichtung weist nach Norden bis Nordosten. Die vorhandenen quartären Kiese besitzen aufgrund ihrer hohen Durchlässigkeit schlechte Filtereigenschaften. Aus in der Nähe liegenden Messstellen kann ein mittlerer Grundwasserstand von 600,00 m ü.NN angenommen werden. Die natürliche Geländehöhe im Untersuchungsgebiet liegt durchschnittlich auf 618,00 m ü.NN. Da die quartieren Kiese schlechte Filtereigenschaften besitzen und hier schützende Deckschichten fehlen bzw. nur flachgründige durchlässige Böden ausgebildet sind, ist das Grundwasser grundsätzlich schlecht gegen Verunreinigungen geschützt. Dies wird jedoch durch den relativ großen Grundwasserflurabstand etwas ausgeglichen. Im Rahmen der Altlastenerkundung Phase II a wurden im Gebiet potentiell grundwassergefährdende Stoffe auf einzelnen Verdachtsflächen festgestellt. Hierbei handelt es sich um Mineralölkohlenwasserstoffe (im Bereich stillgelegter Tankstellen KVF 07 und 08 sowie des ehemaligen Abfalllagers KVF 23) und um Schwermetalle (ehemaliges Schrottlager KVF 22). Beide Stoffgruppen können durch Niederschläge prinzipiell in tiefere Schichten bis hin zum Grundwasser verlagert werden. Allerdings sind nur die obersten Bodenschichten bis max. 1 m Tiefe betroffen und die horizontale Ausdehnung ist auch gering. Angesichts des großen Grundwasserflurabstandes und der geringen verunreinigten Kubatur sowie dem teilweise wirksamen mikrobiellen Abbau (Kohlenwasserstoffe) ist aus Sicht der Gutachter (Blasy + Mader GmbH) eine unmittelbare Gefährdung des Grundwassers durch diese Verdachtsflächen als unwahrscheinlich einzustufen. Baubedingte Auswirkungen Die Möglichkeit, dass durch Baumaßnahmen in tiefer liegenden Bodenschichten (z.B. Fundamente, Unterkellerung) der Geschütztheitsgrad des Grundwassers maßgeblich verringert wird, ist aufgrund des anzunehmenden ausreichenden Grundwasserflurabstands von ca. 18 m auszuschließen. Aufgrund der hohen Durchlässigkeit und schlechten Filtereigenschaft der Kiese kommt dennoch der Vermeidung von Verunreinigungen des Wassers ggf. durch Bauwasserhaltung während der Bauphase eine besondere Rolle zu. In diesem Zusammenhang können Vermeidungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt vorgenommen werden. Insgesamt sind mittlere Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser möglich. 21 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Anlagebedingte Auswirkungen Bezogen auf die anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ist vor allem die Höhe des Versieglungsgrads maßgeblich, da eine Reduzierung des Bodenversickerungspotentials ebenso Einfluss auf die Grundwasserneubildung hat. Wie bereits zum Schutzgut Boden erläutert, wird für die neuen bzw. erweiterten Baufenster (im Nordwesten und Süden) eine GRZ von 0,8 festgesetzt. Dabei ist allerdings die Reduzierung des bisher zulässigen Versiegelungsgrades in den drei nördlichen Bereichen (SO 2 bis SO 4) von 0,8 auf zukünftig 0,6 zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind zur Vermeidung einer erheblichen Verringerung der Grundwasserneubildung Vermeidungsmaßnahmen hinsichtlich der Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Stellplätze oder die Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser vor Ort vorgesehen. Eine erhebliche Verringerung der Grundwasserneubildungsrate kann somit im Hinblick auf die geplante bauliche Entwicklung vermieden werden. Insgesamt werden daher die anlagebedingten Auswirkungen als mittel erheblich bewertet. Betriebsbedingte Auswirkungen Diese Auswirkungen sind vor allem bei laufendem Betrieb vorrangig, wie z.B. beim Lagern oder Transportieren. Aufgrund der gewerblichen Nutzung kann es zur Verwendung von wassergefährdeten Stoffen (Öl, Benzin, u.ä.) kommen. Bei regulärem Betrieb ist dabei allerdings nicht mit Schädigungen zu rechnen. Kommt es jedoch zu Unfällen auf Betriebsflächen, können diese Stoffe in den Untergrund eindringen. In diesem Zusammenhang kommt einer angemessenen Notfallplanung eine hohe Bedeutung zu. Wie zuerst zum Schutzgut Boden erläutert, ist ebenfalls im Winter durch den Eintrag von Streusalzen eine Verunreinigung des Tauwassers und somit auch des Bodenwassers möglich. Eine erhebliche Veränderung der Grundwasserergiebigkeit oder auch eine Beeinträchtigung der Grundwasserqualität im Untersuchungsgebiet durch erhöhten Schadstoffeintrag durch die Planung ist jedoch insgesamt nicht zu erkennen. Die betriebsbedingten Auswirkungen werden als gering erheblich eingestuft. Ergebnis Baubedingte Auswirkungen Anlagebedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen Zusammenfassung Oberflächenwasser entfällt entfällt entfällt entfällt Grundwasser mittel mittel gering mittel Tab. 3 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser 5.2.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere Beschreibung Das Planungsgebiet befindet sich südlich von Landsberg westlich des Lechs. Zentrum bildet die 2001 aufgelöste Lechrain-Kaserne, die inzwischen als Gewerbegebiet genutzt wird. Das Planungsgebiet stellt sich derzeit als in Teilen stark versiegeltes Areal dar, aufgrund der vormaligen militärischen Nutzung und heutigen Nutzung als Gewerbegebiet. Bereits versiegelte Flächen stellen neben zahlreichen Gebäuden die Verkehrserschließung, Parkplätze und alte militä- 22 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech rische Nutzflächen dar. Im nördlich gelegenen Drittel der bebauten Gebietsfläche beschränkt sich die Versiegelung auf die vorhandenen Gebäude und Erschließungsflächen. Eine Ausnahme bildet hier nur der rund 1 ha große versiegelte Parkplatz im Nordwesten. Zwischen den Gebäuden liegen hier teilweise größere Rasenflächen. Die restlichen, südlich daran angrenzenden bebauten Bereiche sind großflächig versiegelt und nur durch mehrere kleine Pflanzflächen unterbrochen. Darüber hinaus sind im bebauten Gebiet zahlreiche kleinere Gehölzinseln und Einzelbäume zwischen der bestehenden Bebauung vorhanden. Die im Gebiet vorhandenen Grünflächen werden großteils aus heimischen Strauch- und Baumarten (u.a. Feldahorn, Hainbuche, Eberesche, Winterlinde, Waldkiefer, Lärche, Hartriegel, Weißdorn, Haselnuss, Schneeball) aufgebaut. Bei den Grünflächen zwischen dem Gebäudebestand handelt es sich weitgehend um regelmäßig gepflegte Wiesenflächen. Eine Ausnahme bildet die große Wiesenfläche im Nordosten des Planungsgebiets im Bereich der alten Panzerabstellfläche (KVF 04). Hier hat sich ein Pioniermagerrasen eingestellt, der sich im Übergang zum Trockenrasen befindet. Entsprechend der aktuellen Vegetationserhebung (AVEGA 2013) befinden sich Biotopflächen mit Schutzstatus nach § 30 BNatSchG nur in Randbereichen des Planungsgebietes ausschließlich um den versiegelten Parkplatz im Nordwesten (Kalkmagerrasen) und im Nordosten am Standort der alten Panzerabstellfläche (Pioniermagerrasen mit Übergang zum Trockenrasen; vgl. hierzu auch Umweltbericht zum Bebauungsplan "Gewerbepark Lechrain, 2007). Darüber hinaus sind in Teilbereichen im Süden vereinzelt Kalkmagerrasenstandorte (§ 30 BNatSchG) vorhanden (z.B. am Kleinschießplatz). Die Wiesenflächen auf und im Umfeld des Sportplatzes sowie eine größere Wiesenfläche östlich davon (südlich der Bebauung) sind als artenreiche Extensivwiesen (Glatthaferwiese magerer Ausbildung) anzusprechen (ohne Schutz nach § 30 BNatSchG). Die Wiesenflächen ganz im Süden des Geltungsbereiches werden neben Glatthaferwiesen (mesophil grasdominiert) und Kalkmagerrasen vorwiegend durch Reitgrasbestände (Brachevegetation mit Dominanz von Calamagrostis varia) charakterisiert. Hier ist die Reitgrasflur noch stark mit Arten der Glatthaferwiesen durchsetzt, hat aber keine naturschutzfachliche Bedeutung mehr. Die bestehende Bebauung wird insbesondere nach Westen, Süden und Osten von größeren Gehölz- und Waldflächen umgeben. Auch das bestehende Sportplatzgelände wird von Wald gesäumt. Die vorhandenen Gehölzbestände werden wie folgt charakterisiert: Die Wälder im Westen entsprechen Trockenwaldbereichen, die als relativ artenarme Schneeheide-Kiefernwälder (Schutzstatus nach § 30 BNatSchG) anzusprechen sind. Diese bilden hier flächig einen breiten Streifen östlich entlang der Bundesstraße B17 und waren im Rahmen der Militärbiotopkartierung 1992 teilweise noch als offener Magerrasen bzw. Altgrasflur erfasst worden. Ältere Fichtenaufforstungen mit einem teilweise höheren Laubholzanteil in der Strauchschicht finden sich im Süden des Geltungsbereiches zwischen Standortübungsplatz und Gewerbegebiet (Bestandsaufbau Fichte) sowie östlich des Gewerbegebiets (Bestandsaufbau Fichte und Kiefer). Die nachstehende Abbildung zeigt die Vegetation entsprechend der durchgeführten Kartierung im Überblick sowie die nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopflächen. 23 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech 5 8 6 3 3 4 1 1 8 6 1 4 1 6 1 4 4 3 2 8 8 7 8 3 8 8 Abb. 4 Vorhandene Vegetation innerhalb des Planungsgebietes (rot) im Überblick: 1: Glatthaferwiese, magere Ausbildung; 2: Glatthaferwiese, mesophil grasdominiert; 3: Kalkmagerrasen; 4: Reitgrasbestand; 5: Trockenrasen; 6: Schneeheide-Kiefernwald; 7: Fichtenforst; 8: Mischforst (grün schraffiert: Biotope nach § 30 BNatSchG) Das Planungsgebiet liegt inselartig zwischen umgrenzenden ausgewiesenen Schutzgebieten. Dabei überlagert es sich in randlichen Bereichen im Osten und Süden mit dem FFH-Gebiet 8131-371 "Lech zwischen Hirschau und Landsberg mit Auen und Leiten" und dem EUVogelschutzgebiet 8031-471 "Mittleres Lechtal" (vgl. Abb. 5). Das Schutzgebiet hat folgende Bedeutung: „Lech als wichtige Florenbrücke zwischen Alpen und Jura, Vorkommen dealpiner Arten, für Kohärenz wichtige Flachlandmähwiesen im Bereich Standortübungsplatz Landsberg“. Der Untersuchungsraum befindet sich auf einem für die so genannten Lechheiden charakteristischen Brennen-Standort. Dabei handelt es sich um schotterreiche Auenstandorte. Der schotterreiche Untergrund bildet magere Standorte. Wie der Name des FFH-Gebiets nahe legt, finden sich auf den Lechheiden sowohl floristische Elemente Nordbayerns, als auch dealpine Arten incl. Eiszeitrelikte. Daneben vermengen sich Arten der Trockenrasen mit denen wechseltrockener Standorte. Dies alles zusammen ergibt eine reichhaltige Flora mit um die 680 Pflanzenarten. Durch traditionelle Schafbeweidung wurden die Flächen über Jahrhunderte offen gehaltenen. Sie sind eng verzahnt mit Auen- und Trockenwäldern (Schneeheide-Kiefernwäldern). Die Heiden zogen sich als mehr oder weniger ununterbrochenes Band entlang des gesamten Flusslaufs. Sie sind heutzutage v.a. auf Grund der Begradigung des Lechs und der Intensivierung der Landwirtschaft nur noch in Resten vorhanden. 24 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Abb. 5 Lage von Natura2000-Gebieten (braun: FFH-Gebiet; blau: EU-Vogelschutzgebiet); rot: Geltungsbereich des Bebauungsplans Die Artenschutzkartierung (ASK) zeigt für das Planungsgebiet flächig wertvolle Lebensräume insbesondere für zahlreiche Vogelarten – darunter auch Rote Liste Arten – auf. Um die Rechtssicherheit der Planung sicherzustellen, wurde eine faunistische Kartierung durch den Vorhabensträger 3C-Carbon in Auftrag gegeben. Der Kartierumfang (Flächen und zu untersuchende Artengruppen) wurde dazu im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Zu untersuchen war das Arteninventar der sechs Tiergruppen Vögel, Tagfalter, Heuschrecken, Amphibien, Reptilien und Fledermäuse. Die Kartierungen wurden im Jahr 2013 bereits abgeschlossen. Die Untersuchung hat gezeigt, dass sich die Artenvielfalt (z.B. Brutvögel, Tagfalter, Heuschrecken, Reptilien) vor allem außerhalb konzentriert und nur kleinflächig Vorkommen geschützter Tierarten im Gebiet festzustellen waren. Sie beschränken sich auf Freiflächen innerhalb der Sportanlage sowie auf die Randbereiche des Planungsgebietes. Die Wälder im Planungsgebiet dienen zahlreichen Vogelarten als Bruthabitat, die Wiesen den nachgewiesenen Libellen ausschließlich als Reifungs- und Nahrungshabitat. Potentielle Einzelund Sommerquartiere für Fledermäuse wurden im Planungsgebiet zwar nachgewiesen. Auffallend ist aber die relative Armut an alten und dickeren Bäumen, die auch als Winterquartier von Fledermäusen genutzt werden könnten. Auf der Grundlage der Kartierungen wird aktuell eine artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Deren Ergebnisse werden in den Umweltbericht integriert. 25 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Baubedingte Auswirkungen Innerhalb der bereits bebauten Flächen ist insgesamt nur geringfügig mit Eingriffen und Neuversiegelungen zu rechnen. Hier besteht bereits Baurecht. Die Baumaßnahmen führen daher insbesondere im Nordwesten, Süden und Osten zu Eingriffen durch den Bau von Gebäuden und Erschließungsflächen, aber auch der Baustoff- und Materiallieferverkehr sowie die Materiallagerungen führen zu Beeinträchtigungen. Dabei sind sowohl bisher baulich unveränderte und teils naturnahe Wald- und Wiesenbestände (tw. mit Vorkommen von Rote-Liste-Arten) als auch Teilbereiche wertvoller Biotopflächen mit Schutzstatus nach § 30 BNatSchG (SchneeheideKiefernwald, Kalkmagerrasen) betroffen. Eine Erlaubnis zu deren Beseitigung wurde im Zusammenhang mit Verbesserungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch einen eigenen Managementplan für die angrenzenden Flächen im Natura2000-Gebiet durch die Fachbehörde in Aussicht gestellt. Im Süden entfällt jedoch nur ein Fichtenforst von geringer bis mittlerer naturschutzfachlicher Bedeutung. Die durch die Planung entfallenden Wald- und Gehölzbestände sind insbesondere für nestbauende Brutvögel bedeutsam. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 BNatSchG sind darum Eingriffe in Gehölzbestände sowie notwendige Fällungen im Gebiet außerhalb der Brutzeiträume (Vogelbrutzeit umfasst den Zeitraum vom 01.03. bis 30.09.; vgl. Kapitel 5.5.1 Vermeidungsmaßnahmen) zum Schutz der Vögel vorzunehmen. Weiterhin sind vor der Fällung von Bäumen die Stämme auf Spechthöhlen oder andere mögliche Winterquartiere von Fledermäusen hin zu untersuchen. Bei möglichen Sanierungen oder dem Abriss von Bestandsgebäuden können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bezogen auf Fledermäuse und Gebäudebrüter durch vorherige Prüfung der Gebäude und vorgezogene CEF-Maßnahmen ausgeschlossen werden. Festsetzungen diesbezüglich sind im Bebauungsplan enthalten. Weitere Angaben dazu enthält die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Darüber hinaus können potentiell betroffene Tierarten auf die angrenzenden großen Wald- und Wiesenflächen ausweichen. Eine Beeinträchtigung der vorkommenden Populationen wird daher in Folge der Planungen nicht erwartet. Neben den direkten Eingriffen in bestimmte Gehölzbereiche sind darüber hinaus während der Bauphase zeitlich begrenzte Beunruhigungen in den angrenzenden Wald- und Grünlandflächen durch Lärm, Staub oder Lichteffekte möglich. Hierbei ist allerdings auch die Vorbelastung durch die Gewerbegebietsnutzung zu berücksichtigen. Im Bebauungsplan werden zahlreiche Vermeidungsmaßnahmen festgesetzt (z.B. Rodungszeiträume, Prüfung auf Fledermausbesatz, Verwendung "insektenfreundlicher" Lampen, u.ä.) und auch durch CEF-Maßnahmen sichergestellt, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht zu befürchten sind. Vor diesem Hintergrund sind trotz der teilweisen Betroffenheit wertvoller Vegetation mit Schutzstatus nach § 30 BNatSchG und dem Verlust einer großen Waldfläche (Fichtenforst) im Süden in Berücksichtigung der weiteren möglichen Vermeidungsmaßnahmen die Auswirkungen für das Schutzgut Pflanzen und Tiere als mittel erheblich zu bewerten. Anlagebedingte Auswirkungen Durch die Planung gehen dauerhaft ein größerer Fichtenwald, Teilbereiche vorhandener Biotope mit Schutzstatus nach § 30 BNatSchG (Schneeheide-Kiefernwald, Kalkmagerrasen) sowie 26 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech ein Teil der bestehenden Wiesenstrukturen (tw. mit Vorkommen von Rote-Liste-Arten) und damit insgesamt ein potentieller (Teil-) Lebensraum für heimische Vogelarten, Insekten und Kleinsäuger verloren. Die verbleibenden Strukturen werden im Bebauungsplan als zu erhaltene Grünflächen mit Baum- und Strauchbestand sowie als zu erhaltene Waldflächen bzw. im Südwesten als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Darüber hinaus ist die Planung so angelegt, dass ein durchgehender Grünzug im Westen des Gebietes erhalten werden kann. Weiterhin sind die als besonders wertvoll eingestuften Einzelgehölze im Gebiet in der Bebauungsplanung mitberücksichtigt und dort als zu erhalten festgesetzt. Es verbleiben jedoch auch ausreichende Flächen im Nahbereich, in die die potentiell betroffenen Tierarten ausweichen können. Im Rahmen der Grünordnung sind außerdem zahlreiche Gehölzneupflanzungen festgesetzt, die unter Berücksichtung einer angepassten Artenauswahl, neue Lebensraumstrukturen für siedlungsbegleitende Tierarten darstellen können. Eine Beeinträchtigung der Funktionalität der potentiell vorkommenden Populationen wird daher insgesamt nicht erwartet. In Folge der geplanten Vermeidungsmaßnahmen (weitgehender Erhalt der Gehölzbestände, Neuanpflanzungen, artenschutzrechtliche Festsetzungen, etc.) und CEF-Maßnahmen (Anbringen von Nisthilfen) einerseits und dem Wegfall eines größeren Fichtenforstes sowie der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung einzelner Flächen mit tw. Schutzstatus nach § 30 BNatSchG andererseits werden die möglichen anlagebedingten Beeinträchtigungen der Schutzgüter Pflanzen und Tiere als mittel erheblich eingestuft. Betriebsbedingte Auswirkungen Nachdem im Gebiet bereits verschiedene Quellen für Beeinträchtigungen vorhanden sind (Verkehr auf der Bundesstraße, Bahnlinie im Westen und Gewerbegebiet) und die Situierung der baulichen Entwicklungsflächen in derer Wirkräume vorgesehen ist, werden insgesamt geringe betriebsbedingte Veränderungen der Rahmenbedingungen für das Schutzgut Pflanzen und Tiere erwartet. Ergebnis Baubedingte Auswirkungen Anlagebedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen Zusammenfassung mittel mittel gering mittel Tab. 4 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere 5.2.4.1 Betroffenheit von Natura2000-Gebieten und FFH-Verträglichkeit Nachdem sich das Planungsgebiet in Randbereichen im Osten und Süden mit dem FFH-Gebiet 8131-371 "Lech zwischen Hirschau und Landsberg mit Auen und Leiten" und dem EUVogelschutzgebiet 8031-471 "Mittleres Lechtal" (vgl. Abb. 5) überlagert, sind die möglichen Auswirkungen auf die Schutzgebiete gesondert in einer FFH-Verträglichkeitsstudie ausführlich zu untersuchen. Diese ist derzeit in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden in den Umweltbericht integriert. 27 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" 5.2.4.2 Stadt Landsberg am Lech Prüfung des speziellen Artenschutzes (saP) Die artenschutzrechtlichen Auswirkungen der Planung werden gesondert in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung überprüft. Die Unterlagen sind derzeit in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden in den Umweltbericht integriert. Der derzeitige Bearbeitungsstand lässt erkennen, dass die zu erwartenden kleinere bis mittlere Flächenverluste durch ein angepasstes Konzept aus Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen nicht zur Erfüllung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen führen werden. 5.2.5 Schutzgut Mensch Lärm und Verkehrsbelastung Beschreibung Die lärmtechnische Situation im Untersuchungsgebiet wird derzeit vorwiegend durch die bestehende Gewerbenutzung und den Verkehr auf der Bundesstraße B17 sowie den Bahnbetrieb der Bahnlinie Landsberg am Lech – Schongau im Westen bestimmt. Darüber hinaus werden umliegende Flächen landwirtschaftlich bewirtschaftet, von denen Emissionen ausgehen können. Im näheren Umfeld des Planungsgebietes befinden sich mehrere Einzelanwesen. In größeren Abständen von über einem Kilometer liegen die Ortschaften Ellighofen und Friedheim (linkerhand des Lechs) sowie auf der gegenüberliegenden Seite des Lechs die Ortschaft Pitzling. Die zulässigen Geräuschemissionen der im Gebiet bestehenden Gewerbeflächen sind aktuell durch Emissionskontingente nach DIN 45691 über den noch rechtswirksamen Bebauungsplan "Gewerbepark Lechrain" geregelt. Erhebliche Lärmbelastungen der umliegenden o.g. Wohnsiedlungen sind daher gegenwärtig insgesamt nicht zu erwarten. Die Bundesstraße B17 hat in der offiziellen Verkehrszählung 2010 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen ergeben. Die Bundesstraße wird dabei i.d.R. im Laufe des Tages in den Stoßzeiten in der Früh und in den Feierabendstunden stärker befahren. Die nachstehende Abbildung zeigt den Lärm in Form farbiger Isophonenbänder auf (Quelle: Lärmbelastungskataster Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt). Hieraus wird deutlich, dass durch Verkehrslärm auf der angrenzenden Bundesstraße B17 gegenwärtig im westlichen Planungsgebiet Werte tagsüber über 55 bis 75 dB(A) und nachts über 50 bis 65 dB(A) erreicht werden. Die Bahnlinie wird i.d.R. für den Güterverkehr genutzt, teilweise werden aber auch Sonderfahrten für den Personenverkehr durchgeführt. Hier ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der unmittelbaren Nähe der Bahnlinie neben Lärmimmissionen aus Schall auch Erschütterungen durch den gewöhnlichen Eisenbahnbetrieb auftreten können. 28 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Abb. 6 Auszug aus dem Lärmbelastungskataster Bayern bezogen auf Hauptverkehrsstraßen (Quelle: LfU) Baubedingte Auswirkungen Lärmbelastungen entstehen durch Baumaßnahmen zu Erschließungswegen und Gebäuden durch Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen sowie durch den An- und Abtransport von Baumaterial. Diese zeitlich begrenzten Belastungen während der Bauphase sind jedoch als gering erheblich zu bewerten. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Durch die Umwidmung der Flächen in ein Sondergebiet mit vorrangig gewerblicher Nutzung, in dessen nördlichem Teilbereich auch eine Wohnnutzung zugelassen werden soll, sind Belange des Immissionsschutzes zu beachten. Die bestehende Wohnbebauung in der Umgebung ist ebenfalls entsprechend zu berücksichtigen. Insgesamt spielt der Verkehr auf der B17, die Belastungen durch die Bahnstrecke und die betriebliche Lärmentwicklung eine besondere Rolle. Auch die Sportanlage muss als mögliche Lärmquelle mit einbezogen werden. Durch die Größe des Geltungsbereichs, eine abschirmende Wirkung von bestehender bzw. geplanter Bebauung sowie die Möglichkeit aktive und passive Schallschutzmaßnahmen umzusetzen, ist die geplante Nutzung umsetzbar. Ggf. erforderliche Vermeidungsmaßnahmen zum Immissionsschutz können im Bebauungsplan festgesetzt werden. Inwiefern die derzeit zulässigen Geräuschemissionskontingente in Verbindung mit den betrieblichen Anforderungen angepasst werden müssen bzw. welche ggf. zusätzlichen Immissionsschutzmaßnahmen bezogen auf die Wohnnutzung im Hinblick auf den Firmenbetrieb, Sportanlage und Immissionen aus dem Straßenverkehr (B17) erforderlich werden, wird derzeit in einem schalltechnischen Gutachten untersucht. Dieses Gutachten ist derzeit noch in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden nach Fertigstellung der Untersuchung im vorliegenden Umweltbericht an 29 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech dieser Stelle noch zusammenfassend ergänzt und erforderliche Immissionsschutzfestsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Aufgrund der bestehenden Vorbelastungen und nachdem ggf. erforderliche Immissionsschutzmaßnahmen im Bebauungsplan noch entsprechend dem beauftragten Schallschutzgutachten festgesetzt werden müssen, können die Auswirkungen derzeit noch nicht abschließend bewertet werden. Erholung Beschreibung Nachdem die Flächen im Untersuchungsgebiet vorwiegend gewerblich genutzt werden und das gesamte Areal aufgrund der Sicherheitsanforderungen eingezäunt ist, hat das Gebiet für die Öffentlichkeit und für die lokale Naherholung keine Bedeutung. Auch die südlich angrenzenden Flächen sind als Teil der militärischen Liegenschaften für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Entlang der Bundesstraße B17 führt ein überregionaler Radwanderweg. Baubedingte Auswirkungen Während der Bautätigkeit kann es in Teilbereichen ggf. zu vorübergehenden Nutzungseinschränkungen des Radwanderweges entlang der Bundesstraße kommen. Weiterhin ist mit temporär baubedingten Störungen durch Lärm und Staubbelastungen zu rechnen. Diese temporären Einschränkungen werden jedoch als gering erheblich eingestuft. Anlage- und Betriebsbedingte Auswirkungen Anlage- und betriebsbedingt gehen durch die Planung insgesamt keine Flächen für die Erholung verloren. Die bestehende Radwanderwegeverbindung entlang der Bundesstraße bleibt auch weiterhin erhalten. Mit negativen Auswirkungen ist daher nicht zu rechnen. In Zusammenhang mit der Entwicklung von Wohnflächen im Norden des Planungsgebiets sind auch Erholungseinrichtungen vorgesehen. Dazu sollen u.a. Informationen zum Natura2000-Gebiet gehören und naturinteressierte Personen sowie Familien ansprechen. Damit kann anlage- und betriebsbedingt eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation erreicht werden. Nachdem keine wertvollen Flächen zur Erholung entfallen, sind die Beeinträchtigungen nicht als erheblich zu bewerten. Ergebnis Baubedingte Auswirkungen Mensch / Lärm Mensch / Erholung Anlagebedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen Zusammenfassung gering Beurteilung erst nach Abschluss des Schallschutzgutachtens möglich gering positiv keine keine Tab. 5 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch 30 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" 5.2.6 Stadt Landsberg am Lech Schutzgut Landschaftsbild Beschreibung Das Landschaftsbild wird großräumig charakterisiert durch den Lech und dessen Auenbereiche auf Schotterterrassen mit einer reich strukturierten, extensiv genutzten Landschaft mit Viehweiden, Hecken und Einzelgehölzen sowie mehr oder weniger großen Waldflächen und Gehölzinseln. Das Planungsgebiet ist an drei Seiten von Baumbestand und Wald umgeben. Die Waldanteile werden im Westen entlang der B17 überwiegend von Kiefernforsten gebildet. Im Osten sind Nadelmischwälder und im Süden ein Fichtenforst ausgebildet. Dazwischen eingebettet befinden sich die Bauten des ehemaligen Kasernenstandortes bzw. die des heutigen Gewerbegebietes "Lechrain", die bereits eine gewisse Vorbelastung für das Landschaftsbild darstellen. Insgesamt ist die bestehende Bebauung aufgrund der rahmenden Gehölzbestände von außen her jedoch weitestgehend nicht einsehbar. Lediglich im Norden gewährt eine lückenhafte schmale Eingrünung einen Blick auf das ehemalige Kasernenareal bzw. heutige Gewerbegebiet. Im westlichen Teilbereich des Gebietes verläuft parallel zur Bundesstraße B17 eine 110 kVFreileitung der Lechwerke LEW AG. Darüber hinaus finden sich in den Freiflächen südlich des Planungsgebietes verstreut die in der Vergangenheit für Manöverübungen u.a. mit schweren Fahrzeugen (Panzer) und für sonstige militärische Übungen genutzten Plätze und Anlagen sowie Reste davon. Insgesamt wird das Gebiet heute noch optisch durch die Form der Militärnutzung geprägt (z.B. Schießstand, Panzerwaschanlage, etc.). Die Tatsache, dass um den Geltungsbereich ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, macht die Bedeutung eines ansprechenden, naturbetonten Landschaftsbildes für diese Region deutlich. Dabei überlagert sich das Planungsgebiet in schmalen randlichen Bereichen im Westen, Süden und Osten mit dem hier ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet "Lechtal-Süd". Ein entsprechender Antrag auf Herausnahme der randlichen Teilflächen aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung wird durch die Stadt Landsberg am Lech gestellt. Baubedingte Auswirkungen Während der Bauphase ist mit visuellen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Baukräne, Maschinen, Materiallagerungen und -transporte zu rechnen. Diese sind jedoch zeitlich begrenzt. Die baubedingten Auswirkungen können daher als gering erheblich eingestuft werden. Anlage- und Betriebsbedingte Auswirkungen Grundsätzlich ist bei baulichen Entwicklungen davon auszugehen, dass der lokale Landschaftsbildcharakter durch neue Gebäude und erforderliche Erschließungen verändert wird. Allerdings ist im vorliegenden Gebiet die bestehende Vorbelastung durch militärische Anlagen zu berücksichtigen. Aufgrund der Geländeform und dichter umschließender Gehölzbestände wird die geplante Erweiterungsbebauung jedoch ausschließlich im Nordwesten des Planungsgebietes auf einem 31 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Teilstück der Bundesstraße und der Lechrainstraße wahr zu nehmen sein. Durch die festgesetzte Eingrünung können mögliche Beeinträchtigungen jedoch reduziert werden. Die optische Wirkung des geplanten Technologieparks nach außen kann daher insgesamt als gering eingestuft werden. Auch positive Effekte durch eine attraktive Bebauung, die im Norden in einem kleinen Teilabschnitt sichtbar wird, sind denkbar. Der Wegfall der größeren Waldfläche im südlichen Geltungsbereich wird nur das Ortsbild innerhalb des Planungsgebiets beeinflussen, dass jedoch ohnehin durch Bebauung geprägt ist. Grünordnerische Maßnahmen können hier zur Vermeidung beitragen. Weiterhin kommt den ortspezifischen Gestaltungsvorschriften sowie weiteren Vermeidungen (Situierung der Baukörper, max. Gebäudehöhen, Dach- und Fassadengestaltung, Einschränkungen zu Werbeanlagen) eine besondere Rolle zu (vgl. Kapitel 5.4.1), die bewirken, dass sich die bauliche Erweiterung in das Landschaftsbild einfügt. Aufgrund der erheblichen Vorbelastung, der geringen Einsehbarkeit der Fläche und der möglichen Vermeidungsmaßnahmen durch Grünordnung und Gestaltungsvorschriften werden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild insgesamt als gering erheblich eingestuft. Ergebnis Baubedingte Auswirkungen Anlagebedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen Zusammenfassung gering gering gering gering Tab. 6 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild 5.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Beschreibung Geschützte Boden-, Bau- oder Industriedenkmäler sind weder im Planungsgebiet noch im direkten Nahbereich vorhanden. 5.2.8 Wechselwirkungen Wechselwirkungen bestehen zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser. Der anlagenbedingte Versieglungsgrad beeinflusst die Sickerfähigkeit des Bodens, was wiederum Auswirkungen auf das Bodenwasser sowie die Grundwasserneubildung hat. Des Weiteren stehen die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild und Mensch/Erholung in engem Zusammenhang. Eine struktur- und kontrastreiche, naturnahe Landschaft bietet nicht nur hohes Lebensraumpotential für Pflanzen und Tiere, sondern fördert aufgrund eines ansprechenden Landschaftsbildes auch die Erholungseignung im betreffenden Gebiet. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die genannten Wechselwirkungen zu zusätzlichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter als zu den vorab dargestellten führen werden. 32 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" 5.3 Stadt Landsberg am Lech Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Der Bebauungsplan soll für das im Gebiet angesiedelte Unternehmen 3C-Carbon die baurechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung gewerblicher Nutzung (Produktion, Verwaltung, Forschung, Entwicklung) und weiterer Nebennutzungen (Kindertagesstätte, Betriebsarzt, Sportanlagen, Gastronomie, temporäres Wohnen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie Mitarbeiter und Gäste) schaffen. Ohne die vorliegende Planung könnte der gegenwärtige Bedarf des Unternehmens 3C-Carbon an betrieblichen Entwicklungsflächen und betriebsorientierten Erweiterungsoptionen zur Expansion am Firmensitz nicht gedeckt werden. In Folge dessen könnte das Unternehmen abwandern und die Stadt Landsberg einen seiner wichtigsten Gewerbesteuerzahler und Arbeitgeber verlieren. Darüber hinaus ist eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Landsberg mit dem Fortziehen des weltweit höchst erfolgreichen Unternehmens verbunden. Da bereits großräumig Baurecht über den bestehenden Bebauungsplan "Gewerbepark Lechrain" besteht, ist ebenfalls mit einer flächendeckenden gewerblichen Nutzung zu rechnen, die jedoch langsamer fortschreiten würde. 5.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 5.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Die folgenden Maßnahmen sind den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entnehmen: Schutzgut Boden / Wasser / Klima Regelung der Versiegelung über die maximal zulässige GRZ Reduzierung der bereits zulässigen GRZ von 0,8 auf zukünftig 0,6 in den Bereichen SO 2 bis SO 4 Überdeckung nicht überbauter Tiefgaragen mit Erdreich in einer Höhe von mind. 45 cm Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenbeläge für Stellplatzflächen oder anzulegen als befestigte Vegetationsfläche umfangreiche Handlungsempfehlungen für Rückbau- und Aushubüberwachung in den gekennzeichneten Altlastenflächen Schutzgut Wasser Versickerung vor Ort Verbot der Niederschlagswasserableitung innerhalb von Altlastenverdachtsflächen Schutzgut Pflanzen und Tiere Erhaltung des überwiegenden Teils der vorhandenen Waldflächen und Gehölzbestände (insbesondere die Gehölzbestände entlang der B17, beim Sportplatz und die vorhandene Durchgrünung des Gebiets) 33 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Erhalt und Pflege von wertvollen Gehölzen und dessen Schutz während der Baumaßnahme, Ersatzpflanzung im Falle der Beseitigung mit einer Mindestpflanzgröße von 3 xv, m.B., STU. 20 - 25 cm Zwingender Erhalt ortsbildprägender und artenschutzrechtlich relevanter Bestandsbäume Festsetzung von Straßenbegleitgrün als Rasen mit Baumpflanzungen Extensive Bewirtschaftung von Grünflächen Festlegung des Sportplatzareals als private Grünfläche Neupflanzung von Gehölzen und Festsetzung zur Verwendung von ausschließlich heimischen Bäumen und Sträuchern gemäß der den Festsetzungen beiliegenden Listen Festsetzung zur Begrünung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke Ausbildung von mindestens 20 % der jeweiligen Grundstücksfläche als Vegetationsflächen mit direktem Erdanschluss Anpflanzen eines Laubbaumes pro 300 m² Grundstücksfläche gemäß beiliegenden Listen Festsetzung eines 1,00 m breiten Pflanzstreifens für Gehölze beiderseits entlang der bestehenden und der durch Teilung neu entstandenen Grundstücksgrenzen laut Artenliste Anpflanzen eines Baumes je 5 Stellplätze gemäß den beiliegenden Pflanzlisten Begrünung von Flachdächern Verbot von neuen baulichen Anlagen jeglicher Art innerhalb von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Verwendung sockelloser Zäune bzw. von Zäunen mit Kleintieraussparungen zur Gewährleistung der Durchgängigkeit für Kleinsäuger (Artenschutz) Unzulässigkeit von Gehölzfällungen in der Zeit zwischen dem 01.03. und 30.09. zum Schutz der Vögel (Artenschutz) Prüfung abzubrechender Gebäude oder relevanter Gebäudeteile vor dem Abriss auf Fledermausvorkommen und gebäudebrütende Vogelarten, jahreszeitliche Begrenzung des Abriss, Prüfung von Großbäumen vor der geplanten Fällung auf mögliche Quartiere von Fledermäusen (Artenschutz) Verwendung von "insektenfreundlichen" Lampen (z.B. Natriumdampflampen mit gelben Licht oder UV-freie warm-weiße LEDs) zur Beleuchtung der Außenbereiche und Ausrichtung von Strahlern mit Ringblenden in Richtung Boden, Verwendung dichter und langlebiger Gehäuse (Artenschutz) Unzulässigkeit von nach oben hin Licht abstrahlenden Leuchtkörpern an Gebäuden (Artenschutz) Integration von Nisthilfen Fledermäuse in Dachflächen- und Fassadenelemente bei der Neuerrichtung von Gebäuden (CEF-Maßnahme) Schutzgut Mensch / Lärm Situierung der Wohnnutzung im nördlichen Geltungsbereich (SO 2 und SO 3) 34 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Festsetzung ggf. erforderlicher Schallschutzmaßnahmen gemäß dem beauftragten Immissionsschutzgutachten Errichtung eines Walls entlang der Bundesstraße Schutzgut Mensch / Erholung Erhaltung des bestehenden öffentlichen Radwanderweges Schutzgut Landschaftsbild Erhaltung des überwiegenden Teils der vorhandenen Waldflächen und Gehölzbestände (Gehölzbestände entlang der B17 als Ortsrandeingrünung, am Sportplatz und die vorhandene Durchgrünung des Gebiets) Festsetzung von Straßenbegleitgrün als Rasen mit Baumpflanzungen, Neupflanzung von Gehölzen gemäß beiliegender Pflanzenliste Einpassung neuer Gebäude durch Festsetzungen zur maximal zulässigen Wandhöhe sowie Gestaltungsvorschriften zu Dach, Fassade und Einfriedungen Begrünung von Flachdächern Überdeckung nicht überbauter Tiefgaragen Hinterpflanzung von Zäunen innerhalb des Technologieparks Unzulässigkeit von Werbeanlagen, welche die Dachtraufe oder Attika überragen, sowie Werbeanlagen in Form laufender Schriften, sich bewegende Reklame oder Scheinwerfer Unzulässigkeit von freistehenden oder sich bewegenden Werbeanlagen, Fahnenmasten und ähnliche Anlagen Zulässigkeit von Lagerplätzen und -gebäuden für Schrott bzw. für Wertstoffe (wie z.B. Altmetalle, Kunststoffe) und ähnlich wirkende Lagerflächen als selbständige Anlagen ausschließlich im SO 6, Unzulässigkeit in allen anderen Gebieten Festsetzung zur unterirdischen Verlegung sämtlicher Elektrizitäts- und Fernmeldeleitungen 5.4.2 Maßnahmen zum Ausgleich Im Rahmen der Bauleitplanung sind gemäß BauGB § 1 Abs. 6 Ziff. 7 die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Die Stadt Landsberg am Lech wendet dazu die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung gemäß dem Bayerischen Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ an. 35 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Bewertung des Ausgangszustands Entsprechend ihrer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild werden die Flächen des Geltungsbereichs in die unterschiedlichen Kategorien des Bayerischen Leitfadens zur Eingriffsregelung eingeteilt. Dabei bleiben bereits versiegelte und überbaute Flächen unberücksichtigt. bereits versiegelte Flächen, Gebäude, Erschließung Kategorie II Kategorie III Abb. 7 Bewertung des Ausgangszustands gemäß Bayerischen Leitfaden zur Eingriffsregelung Die Bereiche mit bestehenden Befestigungen und Versiegelungen durch Gebäude und Erschließungswege (z.B. Asphalt) sind grau dargestellt. Der vorhandene Fichtenforst im Süden hat nur eine mittlere Bedeutung für den Naturhaushalt und Landschaftsbild und wird daher der Kategorie II zugeordnet (in Abb. gelb dargestellt). Neben den extensiv genutzten Wiesenflächen am Sportplatz und im Süden (Glatthaferwiesen unterschiedlicher Ausprägung sowie Reitgrasbestände) mit Vorkommen von Rote-Liste-Arten werden die Kalkmagerrasen und laubholzreichen Waldbestände im Südosten und Osten aufgrund ihrer naturschutzfachlichen hohen Bedeutung in die Kategorie III eingestuft (in Abb. grün dargestellt). Hierzu zählen auch die Schneeheide-Kiefernwälder, die zum einen Biotope nach § 30 BNatSchG darstellen und als West-Eingrünung des Areals für das Landschaftsbild eine hohe Wirksamkeit besitzen. 36 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Lage bestehender Ausgleichsflächen Die nachstehende Abbildung zeigt eine dem Bebauungsplan "Gewerbepark Lechrain" von 2008 zugeordnete Ausgleichsfläche. Sie befindet sich im nordwestlichen Geltungsbereich und die Flächengröße beträgt 4.545 m². Als Ziel war hier die Entwicklung eines Magerrasens nach Entsiegelung des Parkplatzes vorgesehen. Die Durchführung der Maßnahme hat jedoch noch nicht stattgefunden. Im Rahmen der vorliegenden Planung und Erweiterung des Baufenstern nach Westen wird diese bislang vorgehaltene Ausgleichsfläche entfallen. Sie muss im Zuge der Eingriffsregelung zusätzlich ausgeglichen werden. Abb. 8 Lage bestehender Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches 37 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Darstellung der Eingriffsflächen und Ermittlung des Ausgleichsbedarfs Auch bei der Ermittlung der Eingriffschwere ist zu unterscheiden: Flächen mit bestehender Erschließung / Versiegelung (Gebäude, Verkehrsflächen) bleiben unberücksichtigt. Weiterhin ist die unterschiedliche Wertigkeit der betroffenen Flächen zu beachten. Flächen mit bereits bestehendem Baurecht bereits versiegelte Flächen, Gebäude, Erschließung Kategorie II Kategorie III Abb. 9 Darstellung der Eingriffsfläche (hellblaue Linie), Grundlage: Bewertung des Ausgangszustands Für einen Großteil der Flächen im Planungsgebiet besteht bereits Baurecht über den Bebauungsplan "Gewerbepark Lechrain" von 2008. Diese Bereiche sind in der vorstehenden Abbildung dunkelblau schraffiert und bleiben deshalb unberücksichtigt. Die geplanten Maßnahmen umfassen den Neubau von Gebäuden und Erschließungsflächen im Zuge der Erweiterung. Dazu wird innerhalb des Geltungsbereiches im nordwestlichen und südlichen Teilbereich neues Baurecht geschaffen. Die Versiegelung wird über die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) innerhalb der einzelnen Baufelder geregelt. Insgesamt ist in den Erweiterungsflächen im Süden und Nordwesten eine GRZ von 0,8 zulässig. Dies entspricht gemäß Bayerischen Leitfaden den Eingriffstyp A (hoher Versiegelungsgrad). Wie aus der vorhergehenden Abbildung zu entnehmen ist, werden die Standorte neuer Gebäude, Erschließungsflächen und der Wall sowie weitgehend deren umgebende Flächen als potentielle Eingriffsfläche definiert. Dabei wird die festgesetzte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Südwesten nicht in die Eingriffsfläche einbezogen. Außerdem werden im Westen nur die dauerhaften Flächenverluste durch Wall und Sicherheitswege einbilanziert, da die umliegenden Waldflächen und Grünflä- 38 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech chen am Sportplatz erhalten werden sollen und durch die Planung hier nur begrenzt lineare Eingriffe stattfinden. Weiterhin bleiben Flächen mit bestehender Erschließung und Versiegelung unberücksichtigt. In der vorliegenden Eingriffsbilanzierung sind ebenfalls die bereits überbauten Flächen im Südosten mit nachzubilanzieren. Hierzu wurde auf Grundlage alter Luftbilder und Kenntnissen aus alten Kartierbegehungen sowie der Bewertung daran angrenzender Bestände die bereits entfallenen Flächen annähernd rekonstruiert. Der Eingriff umfasst somit insgesamt eine Fläche von ca. 11,23 ha. Darüber hinaus sind die im Gebiet über Bebauungsplan bereits festgesetzten Ausgleichsflächen (im Nordwesten) mit einer Flächengröße von 4.545 m² in der Bilanzierung des Gesamtausgleichsbedarfs mit zu berücksichtigen. Zur Ermittlung der notwendigen Ausgleichsfläche ist die naturschutzfachliche Bewertung der Flächen mit der Eingriffschwere zu überlagern. Dabei sind die unterschiedlichen Wertigkeiten der betroffenen Flächen zu beachten. Der Eingriff findet auf Flächen der Kategorie II und III statt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die durch die Planungen betroffenen Flächenkategorien und den daraus resultierenden Ausgleichsbedarf. Bewertungskategorie Eingriffstyp Flächengröße in m² Faktor Ausgleichsbedarf in m² II A 40.480 0,8 32.384 III A 71.820 1,5 107.730 Zwischenergebnis Ausgleichsbedarf in m² Ausgleich für entfallende Ausgleichsfläche A 4.545 1,0 Ausgleichsbedarf insgesamt in m² 140.114 4.545 144.659 Tab. 7 Berechnung der Eingriffsflächen Bei der Wahl der Ausgleichsfaktoren wurden die zahlreichen Vermeidungsmaßnahmen, die geplante Durchgrünung der Flächen und die Rücknahme der GRZ in den Baufeldern SO 2 – SO 4 reduzierend angesetzt. Insgesamt beläuft sich damit der Ausgleichsbedarf auf ca. 14,47 ha. Ausgleichsflächen Insgesamt ist ein Ausgleich von ca. 14,47 ha erforderlich. Mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde im Vorfeld abgestimmt, dass der Ausgleich vor Ort stattfinden soll. Dazu werden Flächen aus dem südlich angrenzenden Natura2000-Gebiet herangezogen. Ein entsprechendes Ausgleichsflächenkonzept ist derzeit noch in Bearbeitung. Dazu werden durchzuführende Maßnahmen im Detail aus dem Managementplan abgeleitet und die ausgewählten Ausgleichsflächen noch vor Satzungsbeschluss festgesetzt. 39 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech Managementplan und Maßnahmen sind derzeit in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. 5.5 Alternative Planungsmöglichkeiten Nachdem die Stadt bevorzugt Konversionsflächen für die gewerbliche Entwicklung nutzen will und die Firma 3C-Carbon eine Erweiterung am Firmenstandort benötigt, kommen keine alternativen Standorte in Frage. Die Baufelder für die Erweiterungsflächen im Nordwesten und Süden sowie die erforderliche verkehrliche Erschließung wurden in Abhängigkeit der hohen Sicherheitsanforderungen des Unternehmens sowie in Berücksichtigung der umliegenden Schutzgebiete und weitgehender Aussparung wertvoller Biotopflächen festgelegt. Dabei wurde besonders auf den erhaltenswerten Baumbestand im Westen entlang der Bundesstraße B17 Rücksicht genommen. Darüber hinaus wurde bei der Planung darauf geachtet, dass die baulichen Erweiterungsflächen an die bestehende Verkehrserschließung angebunden werden können. Alternativ wurde die Erdverlegung der bestehenden 110 kV-Freileitung der Lechwerke LEW AG geprüft. Aufgrund von unverhältnismäßig hoch anfallenden Kosten wurde nunmehr die oberirdische Verlegung der Trasse auf die andere Straßenseite auf einem kurzen Teilstück im Nordwesten des Planungsgebietes favorisiert. 5.6 Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten Für die Beurteilung der Auswirkungen wurde eine verbal-argumentative Bewertung mit den drei Stufen der Erheblichkeit herangezogen. Folgende Grundlagen wurden zur Erstellung des Umweltberichts herangezogen. Bayerischer Leitfaden „Der Umweltbericht in der Praxis" Bayerischer Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ Vegetationskartierung, AVEGA, 2013 Biotopkartierung Flachland Militär (LfU) Faunistische Bestandserfassung, Büro Hildenbrand, 2014 Artenschutzkartierung (LfU) Bebauungsplan "Gewerbepark Lechrain" (2008) und dessen 1. Änderung (2010) Weitere Inhalte wurden verschiedenen öffentlich zugänglichen Online-Informationsdiensten, wie z.B. dem GeoFachdatenAtlas (BIS-BY), dem Bayerischen Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-Natur) oder dem BayernViewer-Denkmal entnommen. Bei der Analyse der Schutzgüter und der Bewertung traten Schwierigkeiten in Bezug auf das Schutzgut Wasser im Hinblick auf die Grundwasserverhältnisse im Planungsgebiet auf, da keine genauen Angaben vorliegen. 40 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" 5.7 Stadt Landsberg am Lech Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Das Gewerbegebiet liegt in einem naturschutzfachlich sensiblen Bereich. Durch zahlreiche Maßnahmen kann nach dem derzeitigen Stand des Wissens die ökologische Funktionalität erhalten bleiben. Durch das Monitoring soll diese Prognoseunsicherheit bezogen auf ausgewählte Arten von europäischer Bedeutung reduziert werden. Entsprechende Details werden nach Vorliegen der saP und der FFH-VP gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt und in den Umweltbericht eingefügt. 5.8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Der Umweltbericht hat die Aufgabe, dazu beizutragen, dass zur wirksamen Umweltvorsorge die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Betrachtet werden alle Schutzgüter (Klima/Luft, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter). Das auf dem Weltmarkt sehr erfolgreiche, hier im Planungsgebiet ansässige Unternehmen 3CCarbon beabsichtigt eine Erweiterung seines Firmenstandortes, um der aktuellen Auftragslage und zahlreichen Anfragen von Zuliefererbetrieben gerecht zu werden. Der Bebauungsplan verfolgt daher das Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für in diesem Zusammenhang erforderlichen betrieblichen Entwicklungsflächen und betriebsorientierten Erweiterungsoptionen zu schaffen. Nachfolgend wird die Erheblichkeit der zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter zusammengefasst. Schutzgut ERHEBL I CHKEI T VO N Z USAMMENF ASSUNG baubedingten Auswirkungen anlagebedingten Auswirkungen betriebsbedingten Auswirkungen Boden mittel mittel gering mittel Klima / Lufthygiene gering gering gering gering Oberflächengewässer entfällt entfällt entfällt entfällt Grundwasser mittel mittel gering mittel Pflanzen und Tiere mittel mittel gering mittel Mensch / Lärm gering Mensch/ Erholung gering positiv keine keine Landschaftsbild gering gering gering gering Kultur- u. Sachgüter entfällt entfällt entfällt entfällt Kann erst nach Abschluss der schalltechnischen Untersuchung beurteilt werden. Tab. 8 Zusammenfassende Übersicht zur Erheblichkeit der Auswirkung auf Umwelt, Mensch, Kultur- u. Sachgüter Die Zusammenfassung macht deutlich, dass durch das Vorhaben durch die bereits bestehende Vorbelastung und gewerbliche Nutzung Auswirkungen geringer bis mittlerer Erheblichkeit auf 41 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" Stadt Landsberg am Lech die Schutzgüter zu erwarten sind. Dies beruht vor allem auf weitgehend gleich bleibende Rahmenbedingungen, die geplante Durchgrünung und den gezielten Vermeidungsmaßnahmen. Die mittleren Auswirkungen auf das Schutzgut Boden bedingen sich durch Eingriffe in bisher vorwiegend unberührte Flächen und den zu erwartenden Anstieg des Versiegelungsgrads in Teilbereichen im Nordwesten und Süden des Geltungsbereiches einerseits und der Berücksichtigung der Reduzierung der GRZ von 0,8 auf 0,6 in den Baufeldern SO 2 bis SO 4 andererseits. Gleiches gilt bezogen auf das Schutzgut Wasser. Die mittleren Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere begründen sich trotz des bereits bestehenden hohen Versiegelungsgrades durch die Betroffenheit von wertvollen Vegetationsflächen mit Schutzstatus nach § 30 BNatSchG und mit teilweise Vorkommen von Rote Liste-Arten sowie den Verlust einer größeren Fichtenwaldfläche im Süden. Mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Lärm entstehen durch die Vorbelastungen im Gebiet und aufgrund der Umsetzbarkeit möglicher Vermeidungsmaßnahmen zum Immissionsschutz entsprechend dem beauftragten schalltechnischen Gutachten. Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds ergeben sich durch neue Gewerbebauten. Jedoch werden diese unter Beachtung möglicher Vermeidungsmaßnahmen, die bestehende Vorbelastung und die eingeschränkte Einsehbarkeit des Gebietes als gering eingestuft. Die Ausgleichsermittlung beruht auf dem bayerischen Leitfaden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft". In der vorliegenden Planung sind insbesondere die Versiegelung und Überbauung des Bodens durch neue Gebäude und Verkehrserschließungen sowie der Verlust von Waldflächen und Lebensräumen auszugleichen. Insgesamt ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von ca. 14,47 ha. Der Ausgleich soll vor Ort im südlich angrenzenden Natura2000-Gebiet erbracht werden. Die durchzuführenden Maßnahmen werden aus dem Managementplan abgeleitet und die Ausgleichsflächen noch vor Satzungsbeschluss festgesetzt. Das Monitoring betrifft die Wirksamkeit der artenschutzrechtlichen Maßnahmen zugunsten ausgewählter Artengruppen. Etting, den 12.08.2014 Prof. Dr. Ulrike Pröbstl-Haider 42 Bebauungsplan „Technologiepark Lechrain" 6 Stadt Landsberg am Lech LIT ERAT UR BAUGESETZBUCH (BAUGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE (HRSG.), BayernViewer-Denkmal URL: http://geodaten.bayern.de/tomcat/viewerServlets/extCallDenkmal? BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (HRSG.), Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-Natur), URL: http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb/risgen?template=Std Template&preframe=1&wndw= 800&wndh=600&askbio=on BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (HRSG.), Bodeninformationssystem Bayern - GeoFachdatenAtlas (BIS-BY), URL: http://www.bis.bayern.de/bis/initParams.do BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (HRSG.), 2001, Eingriff auf der Ebene der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung, Augsburg BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.) 1996, Klimaatlas Bayern, München BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.) 2003, Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft - Ein Leitfaden, 2. Auflage, München BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (Hrsg.), 2007, Der Umweltbericht in der Praxis, Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung, 2. 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