Merkblatt Herbarium Gärtner

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November 2008
Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz
- Berufsbildung -
Merkblatt Herbarium
Alle Auszubildende im Gartenbau müssen ein Herbarium führen. Das Herbarium ist wie das Berichtsheft
Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Das Herbarium ist eine Sammlung von getrockneten und gepressten Blättern, Blüten oder Pflanzenteilen
sowie evtl. zusätzlich Samen oder Fruchtständen, die in einer engen Beziehung zur Ausbildung stehen
sollen. Fotos, Zeichnungen usw. sind nur als Zusatz möglich. Die einzelnen Objekte sind auf dem
Herbariumsbeiblatt zu beschreiben.
Bis zum Tage der Zulassung zur Abschlussprüfung sind 50, bis zur Zwischenprüfung 20 Objekte in das
Herbarium einzubringen.
Fachrichtungsspezifisch ist folgende Aufteilung vorgesehen:
1. für die Fachrichtung Baumschule
Laub abwerfende Gehölze
Immergrüne
Wildkräuter
2. für die Fachrichtung Friedhofsgärtnerei
Boden deckende Pflanzen
Schnittstauden
geeignete Gehölze für den Friedhof
Rahmenpflanzen
Pflanzen für die Wechselbepflanzung
Wildkräuter
3. für die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
Laub abwerfende Gehölze
Immergrüne
Stauden
Wildkräuter
4. für die Fachrichtung Gemüsebau
unterschiedlich gestaltete Gemüsesamen
Wild-, Heil- und Gewürzkräuter, Gräser, Gründüngungspflanzen und geeignete Gemüsepflanzen
5. für die Fachrichtung Obstbau
Kernobst
Steinobst
Beerenobst
Landschafts/Flurgehölze
Wildkräuter, Gräser, Gründüngungspflanzen
6. für die Fachrichtung Staudengärtnerei
Stauden (wie Polster-, Schnittstauden, Farne, Wildkräuter etc.)
7. für die Fachrichtung Zierpflanzenbau
blühende Schnittblumen
Begleitgrün für Schnitt
Topfblumen
Stauden
Wildkräuter
210/06
GMerkblattHerbarium
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