November 2008 Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Berufsbildung - Merkblatt Herbarium Alle Auszubildende im Gartenbau müssen ein Herbarium führen. Das Herbarium ist wie das Berichtsheft Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Das Herbarium ist eine Sammlung von getrockneten und gepressten Blättern, Blüten oder Pflanzenteilen sowie evtl. zusätzlich Samen oder Fruchtständen, die in einer engen Beziehung zur Ausbildung stehen sollen. Fotos, Zeichnungen usw. sind nur als Zusatz möglich. Die einzelnen Objekte sind auf dem Herbariumsbeiblatt zu beschreiben. Bis zum Tage der Zulassung zur Abschlussprüfung sind 50, bis zur Zwischenprüfung 20 Objekte in das Herbarium einzubringen. Fachrichtungsspezifisch ist folgende Aufteilung vorgesehen: 1. für die Fachrichtung Baumschule Laub abwerfende Gehölze Immergrüne Wildkräuter 2. für die Fachrichtung Friedhofsgärtnerei Boden deckende Pflanzen Schnittstauden geeignete Gehölze für den Friedhof Rahmenpflanzen Pflanzen für die Wechselbepflanzung Wildkräuter 3. für die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau Laub abwerfende Gehölze Immergrüne Stauden Wildkräuter 4. für die Fachrichtung Gemüsebau unterschiedlich gestaltete Gemüsesamen Wild-, Heil- und Gewürzkräuter, Gräser, Gründüngungspflanzen und geeignete Gemüsepflanzen 5. für die Fachrichtung Obstbau Kernobst Steinobst Beerenobst Landschafts/Flurgehölze Wildkräuter, Gräser, Gründüngungspflanzen 6. für die Fachrichtung Staudengärtnerei Stauden (wie Polster-, Schnittstauden, Farne, Wildkräuter etc.) 7. für die Fachrichtung Zierpflanzenbau blühende Schnittblumen Begleitgrün für Schnitt Topfblumen Stauden Wildkräuter 210/06 GMerkblattHerbarium