HERBARIUM – Vitalakademie (Kurs Wr. Neustadt) 35 – 40 Herbarbelege (besser 40, weil man dann Ersatz für etwaige falsche Belege hat!!) Im Herbarium sollen ausschließlich in irgendeiner Form vom Menschen genutzte Pflanzen sein (kulinarisch, Heilzwecke, Färbepflanzen, Fasern,…) Das Herbarium darf Sträucher und Bäume beinhalten, sofern sie genutzt werden (Wildobst, Heilzwecke,…). Der Hauptteil sollen jedoch krautige Pflanzen sein. Das Herbarium darf neben Wildpflanzen auch angebaute Gartenpflanzen beinhalten, soferne sie zu Heilzwecken genutzt werden. Das Hauptaugenmerk sollte jedoch auf den Wildpflanzen liegen. Keine naturgeschützten Pflanzen als Beleg verwenden (z.B. Tausendguldenkraut, Diptam,…) Die Belege sollen möglichst vollständig sein, also Blätter und Blüten (wenn möglich auch Früchte) enthalten. Wurzeln sind nur dann ausdrücklich notwendig, wenn der genutzte Pflanzenteil die Wurzel ist. Ob die Belege laminiert oder aufgeklebt werden, entscheidet jeder Einzelne selbst (nach Abwägung aller Vor- und Nachteile) Pro Bogen nur eine Pflanzenart Alphabetisches Inhaltsverzeichnis, vorzugsweise alphabetisch nach Pflanzenfamilien (deutsche und lateinische Bezeichnung) ordnen und innerhalb dieser dann die einzelnen Arten (mit deutscher und lateinischer Bezeichnung) in alphabetischer Reihenfolge anführen. Das Herbarium wird am Tag der Prüfung (im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit) auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.