15 Mutterschaftsrichtlinie Änderung der Testung auf Röteln-Antikörper Durch die im August in Kraft getretene Aktualisierung der Mutterschaftsrichtlinien ergeben sich einige Änderungen für die Überprüfung der Immunität gegen Röteln. Änderung Vorsorge gebärfähige Frauen Neu ist, dass bei Frauen im gebärfähigen Alter keine RötelnAntikörper-Bestimmung mehr vorgesehen wird. Nach zweimaliger Rötelnimpfung ist von Immunität auszugehen. Bestimmungen von Toxoplasma-Antikörpern und andere schwangerschaftsrelevante Infektionen bei begründetem Erkrankungsverdacht beauftragt werden. Änderung bei schwangeren Frauen Automatisierte Bestimmung 1) Eine Testung auf Röteln-Antikörper ist nur dann erforderlich, wenn keine zweimalige Röteln-Impfung dokumentiert ist. Gleiches gilt, wenn in einer Vorschwangerschaft Immunität bescheinigt wurde. 2) Liegen entsprechende Befunde nicht vor, so soll mit einem geeigneten Verfahren auf Rötelnimmunität getestet werden. Der bislang durchgeführte aufwändige HAH-Test ist nicht mehr vorgeschrieben. Im Mutterpass wird bescheinigt, ob Immunität gegen Röteln anzunehmen ist oder nicht. Wird die Immunität erstmalig während der Schwangerschaft festgestellt, ist eine mögliche Rötelnembryopathie nur auszuschließen, wenn eine sorgfältige Anamnese keinen Hinweis auf eine mögliche Infektion zulässt. Bleiben Zweifel, so kann durch Röteln-IgM-Bestimmung oder Titerverlaufskontrolle Klärung herbeigeführt werden. 3) Kontakt von Schwangeren zu Rötelnerkrankten: Wird innerhalb von 11 Tagen nach möglichem Kontakt Immunität gegen Röteln nachgewiesen, so ist von Immunität auszugehen und keine weiterführende Diagnostik notwendig. Demnächst werden wir bei der Anforderung Röteln-Antikörpern die momentane Abarbeitung mittels HAH umstellen auf die automatisierte Bestimmung von Röteln-IgG. Ebenso werden wir einen automatisierbaren Lues-Suchtest einsetzen und den bewährten TPPA nur noch bei reaktiven Proben zur nachfolgenden Bestätigung und Quantifizierung verwenden. Für Ihre Auftragserteilung ändert sich hierdurch jedoch nichts. Unser Etikettendruck wird an die für 2012 geplanten Änderungen im Mutterpass angepasst. Andere Infektionen Die Bestimmung von Lues Antikörpern, Blutgruppe mit RH-Faktor und irregulären Antikörpern sowie HIV-Antikörpern bei Zustimmung der Patientin bleiben unverändert Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge. Ebenso können Beauftragung der MuVo Unsere Bitte für die Beauftragung der Mutterschaftsvorsorge: • Erste MUVO (ohne Röteln) beinhaltet: Blutgruppe + Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Lues-Suchtest, falls zusätzlich HIV-Ak: Erste MUVO, HIV-Ak (HIVC) • Erste MUVOR (mit Röteln) beinhaltet: Blutgruppe + Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Lues-Suchtest, RötelnAk, falls zusätzlich HIV-Ak: Erste MUVOR, HIV-Ak (HIVC) • Sollten Sie einen Verdacht auf eine frische Infektion haben, bitten wir Sie für die Testselektion um einen entsprechenden Hinweis. Bitte geben Sie auch immer die SSW an. Dr. Ulrike Hauser 5_2011