änderung der testung auf röteln

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Mutterschaftsrichtlinie
Änderung der Testung
auf Röteln-Antikörper
Durch die im August in Kraft getretene Aktualisierung der
Mutterschaftsrichtlinien ergeben sich einige Änderungen
für die Überprüfung der Immunität gegen Röteln.
Änderung Vorsorge gebärfähige
Frauen
Neu ist, dass bei Frauen im gebärfähigen Alter keine RötelnAntikörper-Bestimmung mehr vorgesehen wird. Nach zweimaliger Rötelnimpfung ist von Immunität auszugehen.
Bestimmungen von Toxoplasma-Antikörpern und andere
schwangerschaftsrelevante Infektionen bei begründetem
Erkrankungsverdacht beauftragt werden.
Änderung bei schwangeren Frauen
Automatisierte Bestimmung
1) Eine Testung auf Röteln-Antikörper ist nur dann erforderlich, wenn keine zweimalige Röteln-Impfung dokumentiert ist. Gleiches gilt, wenn in einer Vorschwangerschaft
Immunität bescheinigt wurde.
2) Liegen entsprechende Befunde nicht vor, so soll mit einem
geeigneten Verfahren auf Rötelnimmunität getestet werden.
Der bislang durchgeführte aufwändige HAH-Test ist nicht
mehr vorgeschrieben. Im Mutterpass wird bescheinigt, ob
Immunität gegen Röteln anzunehmen ist oder nicht.
Wird die Immunität erstmalig während der Schwangerschaft festgestellt, ist eine mögliche Rötelnembryopathie nur
auszuschließen, wenn eine sorgfältige Anamnese keinen
Hinweis auf eine mögliche Infektion zulässt. Bleiben Zweifel, so kann durch Röteln-IgM-Bestimmung oder Titerverlaufskontrolle Klärung herbeigeführt werden.
3) Kontakt von Schwangeren zu Rötelnerkrankten: Wird
innerhalb von 11 Tagen nach möglichem Kontakt Immunität gegen Röteln nachgewiesen, so ist von Immunität auszugehen und keine weiterführende Diagnostik notwendig.
Demnächst werden wir bei der Anforderung Röteln-Antikörpern die momentane Abarbeitung mittels HAH umstellen auf die automatisierte Bestimmung von Röteln-IgG.
Ebenso werden wir einen automatisierbaren Lues-Suchtest
einsetzen und den bewährten TPPA nur noch bei reaktiven
Proben zur nachfolgenden Bestätigung und Quantifizierung
verwenden. Für Ihre Auftragserteilung ändert sich hierdurch
jedoch nichts.
Unser Etikettendruck wird an die für 2012 geplanten Änderungen im Mutterpass angepasst.
Andere Infektionen
Die Bestimmung von Lues Antikörpern, Blutgruppe mit
RH-Faktor und irregulären Antikörpern sowie HIV-Antikörpern bei Zustimmung der Patientin bleiben unverändert
Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge. Ebenso können
Beauftragung der MuVo
Unsere Bitte für die Beauftragung der Mutterschaftsvorsorge:
• Erste MUVO (ohne Röteln) beinhaltet: Blutgruppe +
Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Lues-Suchtest, falls
zusätzlich HIV-Ak: Erste MUVO, HIV-Ak (HIVC)
• Erste MUVOR (mit Röteln) beinhaltet: Blutgruppe +
Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Lues-Suchtest, RötelnAk, falls zusätzlich HIV-Ak: Erste MUVOR, HIV-Ak
(HIVC)
• Sollten Sie einen Verdacht auf eine frische Infektion
haben, bitten wir Sie für die Testselektion um einen
entsprechenden Hinweis. Bitte geben Sie auch immer die
SSW an.
Dr. Ulrike Hauser
5_2011
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