Labormedizinische Partnerschaft

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Labormedizinische Partnerschaft
Neukirchen - Dresden - Plauen
Dr. rer. nat. St. Scholz
Dr. rer. nat. U. Grimmer
Dr. med. H. Hummel
Weststraße 27
09221 Neukirchen
Dr. med. B. Schottmann
Georg-Palitzsch-Str. 12
01239 Dresden
Dr. med. M. Praus
DBC. R. Schaarschmidt
Röntgenstraße 2b
08529 Plauen
Laborinformation für Gynäkologen
Februar 2012
Rötelnimmunität – Änderung zur Mutterschaftsrichtlinie und
Empfängnisregelung
Neu-Beschlüsse in Kraft getreten zum 19.08.2011, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 124:
Empfängnisregelung
Bei Frauen mit 2 dokumentierten Impfungen ist von Immunität auszugehen. Eine Antikörperbestimmung ist dann nicht erforderlich.
Der Nachweis einer zweimaligen Impfung korreliert (wie der Nachweis von spezifischen Antikörpern) mit einer soliden Immunität gegen Röteln (Zitat Epidemiolog. Bulletin RKI 33/2010,
STIKO).
Bei fehlender oder nur einer Impfung soll die Impfung bzw. deren Komplettierung empfohlen
werden.
Mutterschaftsrichtlinie
Eine Testung in der Schwangerschaft auf Röteln-Antikörper ist nur erforderlich wenn keine
zweimalige Röteln-Impfung dokumentiert ist. Immunität besteht wenn 2 dokumentierte Impfungen
vorhanden sind. Gleiches gilt, wenn vor der Schwangerschaft Immunität bescheinigt wurde.
Liegen solche Befunde nicht vor, so ist der Immunstatus der Schwangeren zu bestimmen. Schutz
vor Rötelnembryopathie kann nur angenommen werden, wenn sich aus der gezielt erhobenen
Anamnese durch den Arzt keine relevanten Anhaltspunkte für Röteln-Kontakt oder eine frische
Infektion ergeben. Bleiben Zweifel, so kann durch Bestimmung von Röteln-IgM-AK und
Verlaufskontrolle eine Klärung erzielt werden. Liegt keine Immunität in der ersten Untersuchung
in der Schwangerschaft vor – serologische Kontrolle in der 16.-17.SSW.
Es besteht Dokumentationspflicht für den Arzt hinsichtlich Anamnese, Röteln-Kontakt,
Infektionsverdacht, frühere Antikörperbestimmungen sowie zusätzliche Impfpasskontrolle/
Beratung und eventuelle Impfung (nach der Schwangerschaft).
Epidemiologie
Meldung von konnatalen Röteln in
Deutschland
Sachsen
2009
2010
2009
2010
2
0
0
0
Meldung Erkrankung Röteln in
Sachsen
2009
2010
1
2
Durchimmunisierungsrate:
Röteln 2. Dosis
Röteln 2. Dosis
Deutschland
Sachsen
2009
2009
90,1 %
93,1 %
2
Labordiagnostik
Die Beschränkung auf den HAHT wurde aufgehoben. Dieser Test wird ab 01.02.12 in unserem
Labor eingestellt. Jeder zugelassene Antikörpertest kann eingesetzt werden. Sensitivitäten und
Spezifitäten der verschiedenen Testsysteme sind ähnlich aber untereinander noch unzureichend
standardisiert und können nicht direkt miteinander verglichen werden.
Anforderung
Empfängnisregelung/Kontrazeption: Röteln-IgG-AK (HAHT bis zur EBM-Änderung)
Mutterschaftsvorsorge:
Röteln-IgG-AK
(immer Schwangerschaftswoche angeben) Röteln-IgM-AK (wenn Anamnese unsicher,Kontakt,Infektion)
Die Anforderung Diagnostische Empfehlung MUVO 1.Trimenon wird die Rötelndiagnostik weiter
beinhalten.
Befundung
IgG-AK *
> 10 IU/ml
< 10 IU/ml
Immunität anzunehmen *
Keine Immunität anzunehmen
*Test der Firma Abbott –CMIA (Chemilumineszenz-Mikropartikelimmunoassay),
nach Daten des Centers for Disease Control (CDC) und NCCLS
Es gibt keine vorgeschriebenen Grenzwerte für die Annahme der Röteln-Immunität.
Die Bewertung erfolgt anhand der vom Hersteller definierten Immunitätsgrenzen.
In der Zeit nach der Umstellung können bei aktuellen Verlaufskontrollen zum Vorbefund diskrepante Aussagen zur Immunitätslage entstehen. Wir werden dies in der Befundung berücksichtigen.
Mutterschaftsetikett
Im Etikett ist die Kennung für die Immunitätsaussage ersichtlich. Zusätzlich werden Sie die Dokumentation zu zwei erfolgten Rötelnimpfungen eintragen können.
Ansprechpartner:
Dr.med.H.Hummel
Dr.med.B.Schottmann
Tel. 0371/271080
Tel. 0351/204770
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