Labormedizinische Partnerschaft Neukirchen - Dresden - Plauen Dr. rer. nat. St. Scholz Dr. rer. nat. U. Grimmer Dr. med. H. Hummel Weststraße 27 09221 Neukirchen Dr. med. B. Schottmann Georg-Palitzsch-Str. 12 01239 Dresden Dr. med. M. Praus DBC. R. Schaarschmidt Röntgenstraße 2b 08529 Plauen Laborinformation für Gynäkologen Februar 2012 Rötelnimmunität – Änderung zur Mutterschaftsrichtlinie und Empfängnisregelung Neu-Beschlüsse in Kraft getreten zum 19.08.2011, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 124: Empfängnisregelung Bei Frauen mit 2 dokumentierten Impfungen ist von Immunität auszugehen. Eine Antikörperbestimmung ist dann nicht erforderlich. Der Nachweis einer zweimaligen Impfung korreliert (wie der Nachweis von spezifischen Antikörpern) mit einer soliden Immunität gegen Röteln (Zitat Epidemiolog. Bulletin RKI 33/2010, STIKO). Bei fehlender oder nur einer Impfung soll die Impfung bzw. deren Komplettierung empfohlen werden. Mutterschaftsrichtlinie Eine Testung in der Schwangerschaft auf Röteln-Antikörper ist nur erforderlich wenn keine zweimalige Röteln-Impfung dokumentiert ist. Immunität besteht wenn 2 dokumentierte Impfungen vorhanden sind. Gleiches gilt, wenn vor der Schwangerschaft Immunität bescheinigt wurde. Liegen solche Befunde nicht vor, so ist der Immunstatus der Schwangeren zu bestimmen. Schutz vor Rötelnembryopathie kann nur angenommen werden, wenn sich aus der gezielt erhobenen Anamnese durch den Arzt keine relevanten Anhaltspunkte für Röteln-Kontakt oder eine frische Infektion ergeben. Bleiben Zweifel, so kann durch Bestimmung von Röteln-IgM-AK und Verlaufskontrolle eine Klärung erzielt werden. Liegt keine Immunität in der ersten Untersuchung in der Schwangerschaft vor – serologische Kontrolle in der 16.-17.SSW. Es besteht Dokumentationspflicht für den Arzt hinsichtlich Anamnese, Röteln-Kontakt, Infektionsverdacht, frühere Antikörperbestimmungen sowie zusätzliche Impfpasskontrolle/ Beratung und eventuelle Impfung (nach der Schwangerschaft). Epidemiologie Meldung von konnatalen Röteln in Deutschland Sachsen 2009 2010 2009 2010 2 0 0 0 Meldung Erkrankung Röteln in Sachsen 2009 2010 1 2 Durchimmunisierungsrate: Röteln 2. Dosis Röteln 2. Dosis Deutschland Sachsen 2009 2009 90,1 % 93,1 % 2 Labordiagnostik Die Beschränkung auf den HAHT wurde aufgehoben. Dieser Test wird ab 01.02.12 in unserem Labor eingestellt. Jeder zugelassene Antikörpertest kann eingesetzt werden. Sensitivitäten und Spezifitäten der verschiedenen Testsysteme sind ähnlich aber untereinander noch unzureichend standardisiert und können nicht direkt miteinander verglichen werden. Anforderung Empfängnisregelung/Kontrazeption: Röteln-IgG-AK (HAHT bis zur EBM-Änderung) Mutterschaftsvorsorge: Röteln-IgG-AK (immer Schwangerschaftswoche angeben) Röteln-IgM-AK (wenn Anamnese unsicher,Kontakt,Infektion) Die Anforderung Diagnostische Empfehlung MUVO 1.Trimenon wird die Rötelndiagnostik weiter beinhalten. Befundung IgG-AK * > 10 IU/ml < 10 IU/ml Immunität anzunehmen * Keine Immunität anzunehmen *Test der Firma Abbott –CMIA (Chemilumineszenz-Mikropartikelimmunoassay), nach Daten des Centers for Disease Control (CDC) und NCCLS Es gibt keine vorgeschriebenen Grenzwerte für die Annahme der Röteln-Immunität. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Hersteller definierten Immunitätsgrenzen. In der Zeit nach der Umstellung können bei aktuellen Verlaufskontrollen zum Vorbefund diskrepante Aussagen zur Immunitätslage entstehen. Wir werden dies in der Befundung berücksichtigen. Mutterschaftsetikett Im Etikett ist die Kennung für die Immunitätsaussage ersichtlich. Zusätzlich werden Sie die Dokumentation zu zwei erfolgten Rötelnimpfungen eintragen können. Ansprechpartner: Dr.med.H.Hummel Dr.med.B.Schottmann Tel. 0371/271080 Tel. 0351/204770