Briefvorlage, Fr. Grünes - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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17.05.17
Tel.:
E-Mail:
Bescheinigung für den Arbeitgeber bezüglich Mutterschutz
Sehr geehrte Frau
Aufgrund Ihrer Schwangerschaft sind bezüglich Infektionsgefahren einige besondere
Maßnahmen nötig. U.a. sind bei nicht bestehender Immunität gewisse Beschäftigungsverbote zu
beachten. Die Immunität lässt sich mittels Blutuntersuchungen bestimmen. Nachdem wir die
Laborergebnisse erhalten haben, können wir dazu genauere Angaben machen.
Sie erhalten diesbezüglich von uns als Anlagen:
 Bescheinigung für den Arbeitgeber
 Immunitätsnachweis
 Kopie der Laborbefunde (Ihr Blut wurde auf Antikörper gegen bestimmte Kranheiten
untersucht. Je nachdem, ob und in welcher Anzahl diese vorhanden sind, sind Sie vor einer
möglichen Infektion geschützt. Die Höhe der Anzahl der Antikörper wird als AK-Titer
bezeichnet.)
Bitte geben Sie die Bescheinigung so schnell wie möglich an Ihren Arbeitgeber weiter.
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich nach der Schwangerschaft in Absprache mit Ihrem
Arbeitgeber gegen die folgenden Infektionskrankheiten impfen zu lassen:
o Masern, Mumps, Röteln
o Windpocken
o
Keuchhusten (Impfstoff nur als Kombinationsimpfstoff mit Tetanus und Dipththerie verfügbar)
o Hepatitis A / B
Mit freundlichen Grüßen
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