Museumsführer 09.12.2010 Von der Wirtschaftskrise 1929 zum Zusammenbruch 1945 Die Weltwirtschaftskrise führte in Deutschland zu einem deutlichen Rückgang des Volkseinkommens, zu einem schnellen Anstieg der Arbeitslosigkeit und zu einem erheblichen Defizit im Reichshaushalt. Die zunächst verfolgte Deflationspolitik verstärkte die Krise. Mit dem Arbeitsbeschaffungsprogramm von 1932 wurde die Wende zu einer expansiven Finanzpolitik eingeleitet, die nach der nationalsozialistischen "Machtergreifung" 1933 fortgesetzt wurde. Die Finanzpolitik des "Dritten Reiches" diente zunächst vor allem der Wirtschaftsbelebung, dann der Aufrüstung. Mit der sog. Reinhardtschen Steuerreform von 1934 geriet das Steuerrecht zunehmend unter den Einfluß der nationalsozialistischen Ideologie. Die Steuerverwaltung wurde ausgebaut und ihre Stellung gegenüber den Steuerpflichtigen verstärkt. Ab 1939 wurde die Finanzpolitik in den Dienst der Kriegsführung gestellt. Die steuerliche Belastung, aber auch die Verschuldung des Reichs stieg während des Zweiten Weltkriegs steil an. Mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 endete auch die 1919 errichtete einheitliche Reichsfinanzverwaltung. Quelle: Bundesministerium der Finanzen Aus der Schlußphase der Weimarer Republik Das Problem der Reparationen Aus: Steuer-Warte Nr. 16 von Ende August 1929 Der Dawesplan und der Youngplan versuchten, die von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs geforderten Reparationszahlungen der deutschen Zahlungsfähigkeit anzupassen. Das (nicht verwirklichte) Abkommen von Lausanne 1932 sah die endgültige Ablösung der Reparationen vor. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die offenen Reparationsforderungen in das Londoner Schuldenabkommen (1953) einbezogen. Merkblatt für Reichssteuerbeamte zum Wahlkampf 1930 Mit Aufkleber der Deutschen Demokratischen Partei, Berlin 1930 Der Bund Deutscher Reichssteuerbeamten tritt dem Vorwurf entgegen, die Steuerverwaltung sei zu teuer. Eine Verbilligung durch Vereinfachung sei aber möglich. Allerdings würden den Finanzämtern unausgesetzt neue Aufgaben und damit erhebliche Mehrarbeiten zugewiesen, ohne daß diesen ... überlasteten Behörden auch nur eine Arbeitskraft mehr gegeben würde. Die Zeit der Steuernotverordnungen Werbeprospekt eines Steuerfachverlages, 1931 Der 1930 gewählte Reichstag war politisch handlungsunfähig. Es folgte die Zeit der auf Art. 48 der Weimarer Verfassung gestützten Notverordnungen des Reichspräsidenten, mit denen auch wichtige steuerliche Maßnahmen angeordnet wurden. Bescheid über Vorauszahlungen an Krisensteuer der Veranlagten Limburg, 23. September 1931 Zur Finanzierung neuer Arbeitsmöglichkeiten und der sog. Krisenfürsorge wurde im Juni 1931 durch Notverordnung die Krisensteuer eingeführt. Es gab sie als Krisenlohnsteuer und Krisensteuer der Veranlagten. Angehörige des öffentlichen Dienstes waren davon befreit, da ihre Gehälter gekürzt worden waren. Bürgersteuerbescheid Limburg, 25. November 1931 Die Bürgersteuer wurde durch eine Notverordnung von 1930 eingeführt. Sie sollte den Kommunen eine neue Einnahmequelle erschließen. Die Einführung der Reichsfluchtsteuer Aus: Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 79 vom 9. Dezember 1931 Mit dieser Notverordnung wurde (zunächst befristet) die Reichsfluchtsteuer eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgaben, hatten ein Viertel ihres Vermögens als Steuer zu entrichten. Im Dritten Reich traf die (immer wieder verlängerte) Reichsfluchtsteuer die deutschen Juden mit besonderer Härte. Diese Steuer wurde noch nach dem Zweiten Weltkrieg erhoben und erst 1953 beseitigt. Aufruf zur Mitwirkung bei der Belebung der Wirtschaft Werbeprospekt, 1932 Mit diesem Appell warb ein Steuerfachverlag für ein neues Buch über die Maßnahmen zur Wirtschaftsankurbelung der Regierung Papen. Steuergutscheine als Maßnahme der Beschäftigungsförderung Je 1 Steuergutschein (Muster) ohne Wertangabe, über 100 Mark und über 500 000 Mark; Berlin, September 1932 1932/33 wurde Steuerzahlern unter bestimmten Voraussetzungen ein Steuernachlaß in Gestalt von Steuergutscheinen gewährt. Diese konnten bei der Entrichtung von Reichssteuern 1934 -1939 in Zahlung gegeben werden. Es war davor aber möglich, sie bei der Reichsbank zu diskontieren oder an der Börse zu verkaufen. Finanzpolitische Maßnahmen nach 1933 Das Volksverratgesetz Anzeigeformular, Juli 1933 Das Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft vom 12. Juni 1933 führte eine besondere Anzeigepflicht ein für Vermögensgegenstände im Ausland, die dem Finanzamt bisher verschwiegen wurden, sowie für Devisen, die pflichtwidrig nicht der Reichsbank angeboten worden waren. Zinsvergütungsscheine Stämme zu je sechs Scheinen über 1, 2 und 5 RM; ausgegeben Berlin, 2. Oktober 1933 Durch das 2. Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom September 1933 wurden u.a. Instandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden durch Zuschüsse gefördert. Für Aufwendungen des Eigentümers, die über den Zuschuß hinausgingen, zahlte das Reich Zinsen von 4 vH. Dafür dienten die Zinsvergütungsscheine. Ehestandsdarlehen und Ehestandshilfe 2 Bedarfsdeckungsscheine über 20 und 50 RM; ausgegeben Berlin, 2. Dezember 1933 Bescheid über Vorauszahlungen auf die Ehestandshilfe der Veranlagten; Formular, 1933 Neuverheirateten konnte das Finanzamt ein unverzinsliches Darlehen bis zu 1000 RM gewähren, wenn die Frau auf eine weitere Berufstätigkeit verzichtete. Die Ehestandsdarlehen wurden in Form von Bedarfsdeckungsscheinen hingegeben, die beim Kauf von Möbeln und Hausgerät eingelöst werden konnten. Die für die Ehestandshilfe erforderlichen Mittel wurden durch die sog. Ehestandshilfe aufgebracht, zu der Ledige sowie verwitwete und geschiedene Personen ohne Kinder herangezogen wurden. Mefo-Wechsel als Finanzierungsquelle des Reiches Merkblatt und Muster, 1936 Die 1934 von Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht (1877 - 1970) entwickelten und bis 1938 ausgegebenen Wechsel dienten der verdeckten Finanzierung von Rüstungsausgaben. Sie wurden von Rüstungsunternehmen auf eine Scheingesellschaft (Metallurgische Forschungsgesellschaft mbH) gezogen und von der Reichsbank diskontiert. Spendenaufrufe für das Winterhilfswerk 3 Werbeanzeigen und 1 Werbekarte, 1936-1940 Das Winterhilfswerk war eine von Reichspropagandaminister Joseph Goebbels (1897 - 1945) geführte nationalsozialistische Hilfsorganisation. Die massenwirksam inszenierten Sammlungsaktionen brachten hohe Beträge ein (1937 ca. 1,5 Mrd. RM). Der Neue Finanzplan und die neuen Steuergutscheine Textausgabe, Berlin 1939 Quelle: Bundesministerium der Finanzen Je 3 Steuergutscheine I und II über 100, 200 und 500 RM; ausgegeben Berlin, 24. März 1939 Der Neue Finanzplan vom März 1939 sah vor, daß die Gebietskörperschaften und bestimmte öffentliche Unternehmen die ihnen durch gewerbliche Unternehmen erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 40 v.H. in Form von Steuergutscheinen zu bezahlen hatten. Die Steuergutscheine I wurden sieben Monate nach ihrer Ausgabe mit dem Nennbetrag, die Steuergutscheine II 37 Monate danach mit 112 v.H. des Nennbetrags bei der Entrichtung von Reichssteuern in Zahlung genommen. Steuerrecht und Steuerverwaltung im "Dritten Reich" Liste der säumigen Steuerzahler Aushang in den Finanzämtern, 1934 Im "Dritten Reich" verschärfte sich das Steuerklima. Mit Erlaß vom August 1934 ordnete der Reichsminister der Finanzen an, daß im Frühjahr 1936 eine Liste der säumigen Steuerzahler zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird. Das Steueranpassungsgesetz von 1934 Aus: Reichssteuerblatt Nr. 71 vom 17. Oktober 1934 § 1 lautete: (1) Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen. ... (3) Entsprechendes gilt für die Beurteilung von Tatbeständen. Über diese Vorschrift floß die nationalsozialistische Ideologie, vor allem ihre rassistische Komponente, in das Steuerrecht ein. Steuermahnung und Steuerzahlkarte Formular, ohne Datum Seit 1935 wurden Steuerpflichtige, die mit der Zahlung fälliger Steuern im Rückstand waren, mit Säumniszuschlägen belegt. Die anhängende Zahlkarte sollte den vielfach propagierten unbaren Zahlungsverkehr mit der Finanzkasse erleichtern. Intensivierung der Betriebsprüfung Werbeprospekt für Fritz Reinhardt/Joseph Gebhardt, Handbuch der steuerlichen Betriebsprüfung, 1937 Umschlag von Fritz Reinhardt, Betriebsprüfung und Wareneingangsbuch, 1935 1935 wurden der Buch- und Betriebsprüfungsdienst und der Nachschaudienst zu einem einheitlichen Betriebsprüfungsdienst der Reichsfinanzverwaltung vereinigt. Neue Prüfmethoden wurden entwickelt. Die 1935 verordnete Pflicht zur Führung eines Wareneingangsbuchs und die Warenausgangsverordnung von 1936 erleichterten die steuerliche Kontrolle. Ernennungsurkunde für einen Reichssteuerbeamten Berlin, 12. November 1936 Die Urkunde ist unterzeichnet vom Reichsminister der Finanzen Lutz Graf Schwerin von Krosigk (1887 - 1977). Der ernannte Regierungsassessor war beim Finanzamt für Körperschaften in Hamburg tätig. Neuordnung des Dienstbetriebs in der Finanzverwaltung Dienstordnung für die Finanzämter (FDO); Handausgabe, Berlin 1938 Besondere Dienstordnung für die Reichsfinanzverwaltung; aus: Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung Nr. 15 vom 8. Mai 1942 Die FDO löste die aus der Weimarer Zeit stammende Geschäftsordnung für die Finanzämter ab. Nach § 2 hatte der Vorsteher sein Amt nach den Grundsätzen der nationalsozialistischen Weltanschauung zu leiten. Finanzamt Amtsschild, am Finanzamt Lohr (Main) angebracht von 1939 - 1945 Mit Erlaß des Reichsinnenministers vom 2. Februar 1939 wurden für alle staatlichen Behörden neue Amtsschilder mit Hakenkreuz angeordnet. Bescheid über die Judenvermögensabgabe Finanzamt Hamburg-Altstadt, 12. Dezember 1938 Kurz nach der sog. Reichskristallnacht wurde den deutschen Juden eine Pauschalsteuer von 1 Mrd. RM auferlegt. Diese Kontribution wurde durch die Judenvermögensabgabe aufgebracht. Dies war eine Steuer in Höhe von 20 v.H., später von 25 v.H. auf das einzelne Vermögen. Entrichtung der Judenvermögensabgabe Quittung des Hauptzollamts Emmerich vom 19. Dezember 1938 über die Sicherstellung von 2 Brillantringen und 1 Brosche (Zehnmarkstück in Gold) Ankaufbescheinigung des Leihhauses der Stadt Köln vom 28. März 1939 über 15,7 kg Silber Der erste Teilbetrag der Judenvermögensabgabe war am 15. Dezember 1938 fällig. Im Januar 1939 wurde angeordnet, daß die Betroffenen zur Bezahlung dieser Steuer ggf. ihren Besitz an Kostbarkeiten und Kunstgegenständen zu veräußern hatten. Als Ankaufsstellen wurden die städtischen Pfandleihanstalten bestimmt. Die Finanzverwaltung verwertet das Vermögen der deportierten Juden Schnellbrief des Reichsministers der Finanzen; Berlin, 4. November 1941 Der Minister übertrug die Verwaltung und Verwertung der eingezogen jüdischen Vermögen den Oberfinanzpräsidenten, die sich dazu auch der Finanzämter bedienen sollten. Nicht verwertet werden sollten Gegenstände, welche die Reichsfinanzverwaltung selbst gebrauchen konnte (z.B. für die Ausstattung der Ämter, Erholungsheime und Reichsfinanzschulen). Steuervollstreckung in den besetzten Gebieten Dienstausweis für einen Vollziehungsbeamten der Finanzverwaltung; Prag, um 1940 Prag gehörte zum 1939 errichteten und dem deutschen Reich angegliederten Protektorat Böhmen und Mähren. Ihm wurde Selbstverwaltung zugestanden, die es durch eigene Behörden mit eigenen Beamten wahrnahm. Tabelle für die Lohnsteuer und den Kriegszuschlag zur Lohnsteuer ab 1. April 1941 Sonderdruck, März 1941 Nach der Kriegswirtschaftsverordnung vom September 1939 erhob das Reich einen Kriegszuschlag zur Einkommensteuer, der auch beim Lohnabzugsverfahren zur Anwendung kam. Lohnsteuertabelle für polnische und jüdische Arbeitnehmer ab 1. Oktober 1941 Amtliche Ausgabe, 1941 Durch Verordnung vom August 1940 wurde polnischen Steuerpflichtigen eine Sozialausgleichsabgabe auferlegt, die bei Arbeitnehmern durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wurde. Im Dezember 1940 wurde die Pflicht zur Zahlung dieser Abgabe auf Juden und im März 1942 auch auf "Zigeuner" ausgeweitet. Haushaltsplan des Landes Hessen im Rechnungsjahr 1942 Darmstadt, 12. Januar 1943 Das vom Reichsstatthalter in Hessen Jakob Sprenger (1884 - 1945) unterzeichnete Haushaltsgesetz stellte den Landeshaushalt 1942 in Einnahmen und Ausgaben auf 125,5 Mio RM fest. 51,4 Mio RM wurden durch Finanzzuweisungen des Reiches gedeckt. Abgeltung der Hauszinssteuer Bescheid des Finanzamts Rheinbach vom 3. Oktober 1942 Mit der Hauszinssteuer wurde den Ländern 1942 die letzte eigene Steuer genommen. Die auch als Gebäudeentschuldungssteuer bezeichnete Abgabe war nach dem Ersten Weltkrieg eingeführt worden. Sie sollte in erster Linie die bei den Hauseigentümern durch Entschuldung entstandenen Geldentwertungsgewinne abschöpfen. Gewinnabführung als Teil der Kriegsfinanzierung Formular einer Gewinnabführungserklärung für das Wirtschaftsjahr 1943, gedruckt vom Oberfinanzpräsidium Nürnberg 1944 Die Gewinnabführung war ein Produkt der Kriegsfinanzpolitik. Sie wurde 1939/40 zunächst vom Reichskommissar für die Preisbildung, seit 1941 von der Reichsfinanzverwaltung durchgeführt. Für 1943 wurde als Abführungsbetrag die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gewinn und einem steuerlichen Mindestgewinn bestimmt. Zwei Lebensläufe im "Dritten Reich" Aufstieg 1933: Fritz Reinhardt Fritz Reinhardt, geboren 1895, absolvierte eine kaufmännische Lehre und wurde nach dem Ersten Weltkrieg als Handelslehrer, Handelsschulleiter und Steuerbevollmächtigter in Thüringen tätig. 1924 gründete er in Herrsching am Ammersee ein kaufmännisches Fernlehrinstitut. 1926 trat er in die NSDAP ein, war 1928 - 1930 deren Gauleiter in Oberbayern, Gründer der Rednerschule der NSDAP und seit 1930 Abgeordneter des Reichstags. Im April 1933 wurde er als Staatssekretär dem seit 1932 amtierenden und damals noch parteilosen Reichsfinanzminister Lutz Graf Schwerin von Krosigk (1887 - 1977) an die Seite gestellt. Reinhardt folgte Arthur Zarden (1885 - 1944) nach, der aus rassischen Gründen aus dem Amt gedrängt worden war und der später in Gestapo-Haft seinem Leben ein Ende setzte. Reinhardt beeinflußte die steuerpolitische Entwicklung (Reinhardt-Programm 1933, Reinhardtsche Steuerreform 1934/36), brachte die Finanzverwaltung auf seinen Kurs, unterwarf den Reichsfinanzhof seinem Willen und behandelte die steuerberatenden Berufe als Helfer der Finanzverwaltung. Seine besondere Vorliebe galt der (fachlichen wie ideologischen) Schulung der Finanzbeamten, um die er sich bis in die Schützengräben hinein bemühte (ReinhardtBriefe für die Finanzanwärter im Wehrdienst). Nach Kriegsende wurde er verhaftet und 1949 bei der Entnazifizierung als Hauptschuldiger mit einigen Jahren Arbeitslager (durch die Haft abgegolten) und Vermögenseinziehung bestraft. Bald danach arbeitete er als Steuerberater und betätigte sich wieder als eifriger Fachschriftsteller. Fritz Reinhardt starb 1967. Die NSDAP- und SA-Karriere des Fritz Reinhardt bis 1933 SA-Führer-Fragebogen, 17. Dezember 1933 Reinhardt beim Zoll Aus: Steuer-Warte Nr. 12 vom 17. Juni 1934 Brief Reinhardts aus der Haft Dachau, 19. Mai 1947 Neue "Reinhardt-Briefe" Steuerbriefe für Unternehmer vom 1. November 1965 mit Werbezettel Verfolgt im "Dritten Reich": Rolf Grabower Dr. iur. Dr. phil. Rolf Grabower, geboren 1883, hat als Praktiker wie als Wissenschaftler wesentlich zur Entwicklung des nach dem Ersten Weltkrieg noch jungen Reichssteuerrechts beigetragen. Quelle: Bundesministerium der Finanzen Er war nach seiner Ausbildung für einige Zeit in der preußischen Verwaltung der direkten Staatssteuern tätig. Nach der Rückkehr aus dem Ersten Weltkrieg trat er in das Reichsfinanzministerium in Berlin ein. Seit 1921 leitete er als Nachfolger von Johannes Popitz das Umsatzsteuerreferat (Ministerialrat 1922), seit 1926 das Betriebsprüfungsreferat. Zugleich war er Dozent an der Handelshochschule und der Verwaltungsakademie Berlin. Wie andere bedeutende Steuerrechtler der Weimarer Republik unterfiel er wegen seiner jüdischen Herkunft dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom April 1933. Als ehemaliger Frontkämpfer verblieb er zunächst im Reichsdienst, wurde aber an den Reichsfinanzhof in München versetzt. Nach den Nürnberger Gesetzen 1935 wurde er entlassen. Im November 1941 bewahrte ihn eine Intervention von Johannes Popitz vor dem Abtransport in den Osten. 1942 wurde er in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert, das er überleben konnte. 1945 wurde Grabower Oberfinanzpräsident in Nünberg (bis 1952). Seinen wissenschaftlichen Interessen ging er ab 1948 als Honorarprofessor an der Universität Erlangen und 1951 als Gastdozent an der Akademischen Bundesfinanzschule in Siegburg nach. Rolf Grabower starb 1963 im 80. Lebensjahr. Grabower und der Aufbau der Betriebsprüfung Veröffentlichter Vortrag Die Grundsätze der steuerlichen Buch- und Betriebsprüfung, Berlin 1928 Ernennung zum Richter am Reichsfinanzhof in München Berlin, 19. April 1934 (Unterschriften von Reichspräsident Paul von Hindenburg und Reichsminister der Finanzen Lutz Graf Schwerin von Krosigk) Armbinde aus dem Konzentrationslager Theresienstadt Aus Nachlaß Grabower Rolf Grabower Bronzeplakette von Hermann Reil (Finanzbauamt Nürnberg), 1952 Ernennung zum Oberfinanzpräsidenten Nürnberg München, 18. Oktober 1945 Eintritt in den Ruhestand München, 31. März 1952 (Unterschrift des bayerischen Finanzministers Friedrich Zietsch) Weiter zu: Finanzen und Steuern in der Vor- und Frühzeit der Bundesrepublik Deutschland Zurück zu: Die Erzbergersche Finanz- und Steuerreform und die Weimarer Republik © Bundesministerium der Finanzen