Von der Wirtschaftskrise 1929 zum Zusammenbruch 1945

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Museumsführer
09.12.2010
Von der Wirtschaftskrise 1929 zum Zusammenbruch 1945
Die Weltwirtschaftskrise führte in Deutschland zu einem deutlichen Rückgang des Volkseinkommens, zu einem
schnellen Anstieg der Arbeitslosigkeit und zu einem erheblichen Defizit im Reichshaushalt. Die zunächst verfolgte
Deflationspolitik verstärkte die Krise. Mit dem Arbeitsbeschaffungsprogramm von 1932 wurde die Wende zu einer
expansiven Finanzpolitik eingeleitet, die nach der nationalsozialistischen "Machtergreifung" 1933 fortgesetzt wurde.
Die Finanzpolitik des "Dritten Reiches" diente zunächst vor allem der Wirtschaftsbelebung, dann der Aufrüstung. Mit
der sog. Reinhardtschen Steuerreform von 1934 geriet das Steuerrecht zunehmend unter den Einfluß der
nationalsozialistischen Ideologie. Die Steuerverwaltung wurde ausgebaut und ihre Stellung gegenüber den
Steuerpflichtigen verstärkt.
Ab 1939 wurde die Finanzpolitik in den Dienst der Kriegsführung gestellt. Die steuerliche Belastung, aber auch die
Verschuldung des Reichs stieg während des Zweiten Weltkriegs steil an.
Mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 endete auch die 1919 errichtete einheitliche
Reichsfinanzverwaltung.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Aus der Schlußphase der Weimarer Republik
Das Problem der Reparationen
Aus: Steuer-Warte Nr. 16 von Ende August 1929
Der Dawesplan und der Youngplan versuchten, die von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs geforderten
Reparationszahlungen der deutschen Zahlungsfähigkeit anzupassen. Das (nicht verwirklichte) Abkommen von
Lausanne 1932 sah die endgültige Ablösung der Reparationen vor. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die offenen
Reparationsforderungen in das Londoner Schuldenabkommen (1953) einbezogen.
Merkblatt für Reichssteuerbeamte zum Wahlkampf 1930
Mit Aufkleber der Deutschen Demokratischen Partei, Berlin 1930
Der Bund Deutscher Reichssteuerbeamten tritt dem Vorwurf entgegen, die Steuerverwaltung sei zu teuer. Eine
Verbilligung durch Vereinfachung sei aber möglich. Allerdings würden den Finanzämtern unausgesetzt neue Aufgaben
und damit erhebliche Mehrarbeiten zugewiesen, ohne daß diesen ... überlasteten Behörden auch nur eine Arbeitskraft
mehr gegeben würde.
Die Zeit der Steuernotverordnungen
Werbeprospekt eines Steuerfachverlages, 1931
Der 1930 gewählte Reichstag war politisch handlungsunfähig. Es folgte die Zeit der auf Art. 48 der Weimarer
Verfassung gestützten Notverordnungen des Reichspräsidenten, mit denen auch wichtige steuerliche Maßnahmen
angeordnet wurden.
Bescheid über Vorauszahlungen an Krisensteuer der Veranlagten
Limburg, 23. September 1931
Zur Finanzierung neuer Arbeitsmöglichkeiten und der sog. Krisenfürsorge wurde im Juni 1931 durch Notverordnung
die Krisensteuer eingeführt. Es gab sie als Krisenlohnsteuer und Krisensteuer der Veranlagten. Angehörige des
öffentlichen Dienstes waren davon befreit, da ihre Gehälter gekürzt worden waren.
Bürgersteuerbescheid
Limburg, 25. November 1931
Die Bürgersteuer wurde durch eine Notverordnung von 1930 eingeführt. Sie sollte den Kommunen eine neue
Einnahmequelle erschließen.
Die Einführung der Reichsfluchtsteuer
Aus: Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 79 vom 9. Dezember 1931
Mit dieser Notverordnung wurde (zunächst befristet) die Reichsfluchtsteuer eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgaben, hatten ein Viertel ihres Vermögens als Steuer zu
entrichten. Im Dritten Reich traf die (immer wieder verlängerte) Reichsfluchtsteuer die deutschen Juden mit besonderer
Härte. Diese Steuer wurde noch nach dem Zweiten Weltkrieg erhoben und erst 1953 beseitigt.
Aufruf zur Mitwirkung bei der Belebung der Wirtschaft
Werbeprospekt, 1932
Mit diesem Appell warb ein Steuerfachverlag für ein neues Buch über die Maßnahmen zur Wirtschaftsankurbelung der
Regierung Papen.
Steuergutscheine als Maßnahme der Beschäftigungsförderung
Je 1 Steuergutschein (Muster) ohne Wertangabe, über 100 Mark und über 500 000 Mark; Berlin, September 1932
1932/33 wurde Steuerzahlern unter bestimmten Voraussetzungen ein Steuernachlaß in Gestalt von Steuergutscheinen
gewährt. Diese konnten bei der Entrichtung von Reichssteuern 1934 -1939 in Zahlung gegeben werden. Es war davor
aber möglich, sie bei der Reichsbank zu diskontieren oder an der Börse zu verkaufen.
Finanzpolitische Maßnahmen nach 1933
Das Volksverratgesetz
Anzeigeformular, Juli 1933
Das Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft vom 12. Juni 1933 führte eine besondere Anzeigepflicht ein für
Vermögensgegenstände im Ausland, die dem Finanzamt bisher verschwiegen wurden, sowie für Devisen, die
pflichtwidrig nicht der Reichsbank angeboten worden waren.
Zinsvergütungsscheine
Stämme zu je sechs Scheinen über 1, 2 und 5 RM; ausgegeben Berlin, 2. Oktober 1933
Durch das 2. Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom September 1933 wurden u.a. Instandsetzungs- und
Ergänzungsarbeiten an Gebäuden durch Zuschüsse gefördert. Für Aufwendungen des Eigentümers, die über den
Zuschuß hinausgingen, zahlte das Reich Zinsen von 4 vH. Dafür dienten die Zinsvergütungsscheine.
Ehestandsdarlehen und Ehestandshilfe
2 Bedarfsdeckungsscheine über 20 und 50 RM; ausgegeben Berlin, 2. Dezember 1933
Bescheid über Vorauszahlungen auf die Ehestandshilfe der Veranlagten; Formular, 1933
Neuverheirateten konnte das Finanzamt ein unverzinsliches Darlehen bis zu 1000 RM gewähren, wenn die Frau auf
eine weitere Berufstätigkeit verzichtete. Die Ehestandsdarlehen wurden in Form von Bedarfsdeckungsscheinen
hingegeben, die beim Kauf von Möbeln und Hausgerät eingelöst werden konnten. Die für die Ehestandshilfe
erforderlichen Mittel wurden durch die sog. Ehestandshilfe aufgebracht, zu der Ledige sowie verwitwete und
geschiedene Personen ohne Kinder herangezogen wurden.
Mefo-Wechsel als Finanzierungsquelle des Reiches
Merkblatt und Muster, 1936
Die 1934 von Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht (1877 - 1970) entwickelten und bis 1938 ausgegebenen Wechsel
dienten der verdeckten Finanzierung von Rüstungsausgaben. Sie wurden von Rüstungsunternehmen auf eine
Scheingesellschaft (Metallurgische Forschungsgesellschaft mbH) gezogen und von der Reichsbank diskontiert.
Spendenaufrufe für das Winterhilfswerk
3 Werbeanzeigen und 1 Werbekarte, 1936-1940
Das Winterhilfswerk war eine von Reichspropagandaminister Joseph Goebbels (1897 - 1945) geführte
nationalsozialistische Hilfsorganisation. Die massenwirksam inszenierten Sammlungsaktionen brachten hohe Beträge
ein (1937 ca. 1,5 Mrd. RM).
Der Neue Finanzplan und die neuen Steuergutscheine
Textausgabe, Berlin 1939
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Je 3 Steuergutscheine I und II über 100, 200 und 500 RM; ausgegeben Berlin, 24. März 1939
Der Neue Finanzplan vom März 1939 sah vor, daß die Gebietskörperschaften und bestimmte öffentliche Unternehmen
die ihnen durch gewerbliche Unternehmen erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 40 v.H. in Form von
Steuergutscheinen zu bezahlen hatten. Die Steuergutscheine I wurden sieben Monate nach ihrer Ausgabe mit dem
Nennbetrag, die Steuergutscheine II 37 Monate danach mit 112 v.H. des Nennbetrags bei der Entrichtung von
Reichssteuern in Zahlung genommen.
Steuerrecht und Steuerverwaltung im "Dritten Reich"
Liste der säumigen Steuerzahler
Aushang in den Finanzämtern, 1934
Im "Dritten Reich" verschärfte sich das Steuerklima. Mit Erlaß vom August 1934 ordnete der Reichsminister der
Finanzen an, daß im Frühjahr 1936 eine Liste der säumigen Steuerzahler zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt
wird.
Das Steueranpassungsgesetz von 1934
Aus: Reichssteuerblatt Nr. 71 vom 17. Oktober 1934
§ 1 lautete: (1) Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen. ... (3) Entsprechendes
gilt für die Beurteilung von Tatbeständen. Über diese Vorschrift floß die nationalsozialistische Ideologie, vor allem ihre
rassistische Komponente, in das Steuerrecht ein.
Steuermahnung und Steuerzahlkarte
Formular, ohne Datum
Seit 1935 wurden Steuerpflichtige, die mit der Zahlung fälliger Steuern im Rückstand waren, mit Säumniszuschlägen
belegt. Die anhängende Zahlkarte sollte den vielfach propagierten unbaren Zahlungsverkehr mit der Finanzkasse
erleichtern.
Intensivierung der Betriebsprüfung
Werbeprospekt für Fritz Reinhardt/Joseph Gebhardt, Handbuch der steuerlichen Betriebsprüfung, 1937
Umschlag von Fritz Reinhardt, Betriebsprüfung und Wareneingangsbuch, 1935
1935 wurden der Buch- und Betriebsprüfungsdienst und der Nachschaudienst zu einem einheitlichen
Betriebsprüfungsdienst der Reichsfinanzverwaltung vereinigt. Neue Prüfmethoden wurden entwickelt. Die 1935
verordnete Pflicht zur Führung eines Wareneingangsbuchs und die Warenausgangsverordnung von 1936 erleichterten
die steuerliche Kontrolle.
Ernennungsurkunde für einen Reichssteuerbeamten
Berlin, 12. November 1936
Die Urkunde ist unterzeichnet vom Reichsminister der Finanzen Lutz Graf Schwerin von Krosigk (1887 - 1977). Der
ernannte Regierungsassessor war beim Finanzamt für Körperschaften in Hamburg tätig.
Neuordnung des Dienstbetriebs in der Finanzverwaltung
Dienstordnung für die Finanzämter (FDO); Handausgabe, Berlin 1938
Besondere Dienstordnung für die Reichsfinanzverwaltung; aus: Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung Nr. 15 vom 8.
Mai 1942
Die FDO löste die aus der Weimarer Zeit stammende Geschäftsordnung für die Finanzämter ab. Nach § 2 hatte der
Vorsteher sein Amt nach den Grundsätzen der nationalsozialistischen Weltanschauung zu leiten.
Finanzamt
Amtsschild, am Finanzamt Lohr (Main) angebracht von 1939 - 1945
Mit Erlaß des Reichsinnenministers vom 2. Februar 1939 wurden für alle staatlichen Behörden neue Amtsschilder mit
Hakenkreuz angeordnet.
Bescheid über die Judenvermögensabgabe
Finanzamt Hamburg-Altstadt, 12. Dezember 1938
Kurz nach der sog. Reichskristallnacht wurde den deutschen Juden eine Pauschalsteuer von 1 Mrd. RM auferlegt. Diese
Kontribution wurde durch die Judenvermögensabgabe aufgebracht. Dies war eine Steuer in Höhe von 20 v.H., später
von 25 v.H. auf das einzelne Vermögen.
Entrichtung der Judenvermögensabgabe
Quittung des Hauptzollamts Emmerich vom 19. Dezember 1938 über die Sicherstellung von 2 Brillantringen und 1
Brosche (Zehnmarkstück in Gold)
Ankaufbescheinigung des Leihhauses der Stadt Köln vom 28. März 1939 über 15,7 kg Silber
Der erste Teilbetrag der Judenvermögensabgabe war am 15. Dezember 1938 fällig. Im Januar 1939 wurde angeordnet,
daß die Betroffenen zur Bezahlung dieser Steuer ggf. ihren Besitz an Kostbarkeiten und Kunstgegenständen zu
veräußern hatten. Als Ankaufsstellen wurden die städtischen Pfandleihanstalten bestimmt.
Die Finanzverwaltung verwertet das Vermögen der deportierten Juden
Schnellbrief des Reichsministers der Finanzen; Berlin, 4. November 1941
Der Minister übertrug die Verwaltung und Verwertung der eingezogen jüdischen Vermögen den Oberfinanzpräsidenten,
die sich dazu auch der Finanzämter bedienen sollten. Nicht verwertet werden sollten Gegenstände, welche die
Reichsfinanzverwaltung selbst gebrauchen konnte (z.B. für die Ausstattung der Ämter, Erholungsheime und
Reichsfinanzschulen).
Steuervollstreckung in den besetzten Gebieten
Dienstausweis für einen Vollziehungsbeamten der Finanzverwaltung; Prag, um 1940
Prag gehörte zum 1939 errichteten und dem deutschen Reich angegliederten Protektorat Böhmen und Mähren. Ihm
wurde Selbstverwaltung zugestanden, die es durch eigene Behörden mit eigenen Beamten wahrnahm.
Tabelle für die Lohnsteuer und den Kriegszuschlag zur Lohnsteuer ab 1. April 1941
Sonderdruck, März 1941
Nach der Kriegswirtschaftsverordnung vom September 1939 erhob das Reich einen Kriegszuschlag zur
Einkommensteuer, der auch beim Lohnabzugsverfahren zur Anwendung kam.
Lohnsteuertabelle für polnische und jüdische Arbeitnehmer ab 1. Oktober 1941
Amtliche Ausgabe, 1941
Durch Verordnung vom August 1940 wurde polnischen Steuerpflichtigen eine Sozialausgleichsabgabe auferlegt, die bei
Arbeitnehmern durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wurde. Im Dezember 1940 wurde die Pflicht zur Zahlung dieser
Abgabe auf Juden und im März 1942 auch auf "Zigeuner" ausgeweitet.
Haushaltsplan des Landes Hessen im Rechnungsjahr 1942
Darmstadt, 12. Januar 1943
Das vom Reichsstatthalter in Hessen Jakob Sprenger (1884 - 1945) unterzeichnete Haushaltsgesetz stellte den
Landeshaushalt 1942 in Einnahmen und Ausgaben auf 125,5 Mio RM fest. 51,4 Mio RM wurden durch
Finanzzuweisungen des Reiches gedeckt.
Abgeltung der Hauszinssteuer
Bescheid des Finanzamts Rheinbach vom 3. Oktober 1942
Mit der Hauszinssteuer wurde den Ländern 1942 die letzte eigene Steuer genommen. Die auch als
Gebäudeentschuldungssteuer bezeichnete Abgabe war nach dem Ersten Weltkrieg eingeführt worden. Sie sollte in erster
Linie die bei den Hauseigentümern durch Entschuldung entstandenen Geldentwertungsgewinne abschöpfen.
Gewinnabführung als Teil der Kriegsfinanzierung
Formular einer Gewinnabführungserklärung für das Wirtschaftsjahr 1943, gedruckt vom Oberfinanzpräsidium Nürnberg
1944
Die Gewinnabführung war ein Produkt der Kriegsfinanzpolitik. Sie wurde 1939/40 zunächst vom Reichskommissar für
die Preisbildung, seit 1941 von der Reichsfinanzverwaltung durchgeführt. Für 1943 wurde als Abführungsbetrag die
Differenz zwischen dem tatsächlichen Gewinn und einem steuerlichen Mindestgewinn bestimmt.
Zwei Lebensläufe im "Dritten Reich" Aufstieg 1933: Fritz Reinhardt
Fritz Reinhardt, geboren 1895, absolvierte eine kaufmännische Lehre und wurde nach dem Ersten Weltkrieg als
Handelslehrer, Handelsschulleiter und Steuerbevollmächtigter in Thüringen tätig. 1924 gründete er in Herrsching am
Ammersee ein kaufmännisches Fernlehrinstitut. 1926 trat er in die NSDAP ein, war 1928 - 1930 deren Gauleiter in
Oberbayern, Gründer der Rednerschule der NSDAP und seit 1930 Abgeordneter des Reichstags.
Im April 1933 wurde er als Staatssekretär dem seit 1932 amtierenden und damals noch parteilosen Reichsfinanzminister
Lutz Graf Schwerin von Krosigk (1887 - 1977) an die Seite gestellt. Reinhardt folgte Arthur Zarden (1885 - 1944) nach,
der aus rassischen Gründen aus dem Amt gedrängt worden war und der später in Gestapo-Haft seinem Leben ein Ende
setzte.
Reinhardt beeinflußte die steuerpolitische Entwicklung (Reinhardt-Programm 1933, Reinhardtsche Steuerreform
1934/36), brachte die Finanzverwaltung auf seinen Kurs, unterwarf den Reichsfinanzhof seinem Willen und behandelte
die steuerberatenden Berufe als Helfer der Finanzverwaltung. Seine besondere Vorliebe galt der (fachlichen wie
ideologischen) Schulung der Finanzbeamten, um die er sich bis in die Schützengräben hinein bemühte (ReinhardtBriefe für die Finanzanwärter im Wehrdienst).
Nach Kriegsende wurde er verhaftet und 1949 bei der Entnazifizierung als Hauptschuldiger mit einigen Jahren
Arbeitslager (durch die Haft abgegolten) und Vermögenseinziehung bestraft. Bald danach arbeitete er als Steuerberater
und betätigte sich wieder als eifriger Fachschriftsteller. Fritz Reinhardt starb 1967.
Die NSDAP- und SA-Karriere des Fritz Reinhardt bis 1933
SA-Führer-Fragebogen, 17. Dezember 1933
Reinhardt beim Zoll
Aus: Steuer-Warte Nr. 12 vom 17. Juni 1934
Brief Reinhardts aus der Haft
Dachau, 19. Mai 1947
Neue "Reinhardt-Briefe"
Steuerbriefe für Unternehmer vom 1. November 1965 mit Werbezettel
Verfolgt im "Dritten Reich": Rolf Grabower
Dr. iur. Dr. phil. Rolf Grabower, geboren 1883, hat als Praktiker wie als Wissenschaftler wesentlich zur Entwicklung des
nach dem Ersten Weltkrieg noch jungen Reichssteuerrechts beigetragen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Er war nach seiner Ausbildung für einige Zeit in der preußischen Verwaltung der direkten Staatssteuern tätig. Nach der
Rückkehr aus dem Ersten Weltkrieg trat er in das Reichsfinanzministerium in Berlin ein. Seit 1921 leitete er als
Nachfolger von Johannes Popitz das Umsatzsteuerreferat (Ministerialrat 1922), seit 1926 das Betriebsprüfungsreferat.
Zugleich war er Dozent an der Handelshochschule und der Verwaltungsakademie Berlin.
Wie andere bedeutende Steuerrechtler der Weimarer Republik unterfiel er wegen seiner jüdischen Herkunft dem Gesetz
zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom April 1933. Als ehemaliger Frontkämpfer verblieb er zunächst im
Reichsdienst, wurde aber an den Reichsfinanzhof in München versetzt. Nach den Nürnberger Gesetzen 1935 wurde er
entlassen. Im November 1941 bewahrte ihn eine Intervention von Johannes Popitz vor dem Abtransport in den Osten.
1942 wurde er in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert, das er überleben konnte.
1945 wurde Grabower Oberfinanzpräsident in Nünberg (bis 1952). Seinen wissenschaftlichen Interessen ging er ab
1948 als Honorarprofessor an der Universität Erlangen und 1951 als Gastdozent an der Akademischen
Bundesfinanzschule in Siegburg nach. Rolf Grabower starb 1963 im 80. Lebensjahr.
Grabower und der Aufbau der Betriebsprüfung
Veröffentlichter Vortrag Die Grundsätze der steuerlichen Buch- und Betriebsprüfung, Berlin 1928
Ernennung zum Richter am Reichsfinanzhof in München
Berlin, 19. April 1934 (Unterschriften von Reichspräsident Paul von Hindenburg und Reichsminister der Finanzen Lutz
Graf Schwerin von Krosigk)
Armbinde aus dem Konzentrationslager Theresienstadt
Aus Nachlaß Grabower
Rolf Grabower
Bronzeplakette von Hermann Reil (Finanzbauamt Nürnberg), 1952
Ernennung zum Oberfinanzpräsidenten Nürnberg
München, 18. Oktober 1945
Eintritt in den Ruhestand
München, 31. März 1952 (Unterschrift des bayerischen Finanzministers Friedrich Zietsch)
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