Maul- und Klauenseuche LehrerInneninformation

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MKS – LehrerInneninformation
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dieumwelt
beratung
Maul- und Klauenseuche
LehrerInneninformation
„die umweltberatung“ Service 01/803 32 32
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Mag . Sabine Razzazi
MKS – LehrerInneninformation
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Was ist MKS?
Ursache - Erreger
Akute, hochansteckende Viruserkrankung der Paarhufer.
Erreger: Aphtovirus aus der Familie Pico rna viridae (pico =sehr klein, RNA)
7 verschiedene Serotypen:
•
•
•
•
•
Typ A (von Allemagne)
Typ O (vom französischen Departement Oise)
TypSAT 1-3 ( von South African Territories)
Typ C
Typ ASIA
•
Ca. 50 Subtypen
In Europa sind bis jetzt nur die Typen O, A und C nachgewiesen worden.
Zwischen den Serotypen besteht keine Kreuzimmunität. Nach einer Maul- und
Klauenseuche-Erkrankung z. B. durch Virus Typ A besteht keine Immunität gegen
einen anderen Serotyp. Es kann also wieder eine Infektion mit anderen Serotypen
angehen.
Der aktuelle Seuchenzug wurde durch den Serotyp O ausgelöst.
Erregereigenschaften
•
•
•
sehr stabil gegenüber Kälte ( bleibt im Tiefkühlfleisch monatelang infektiös)
eingetrocknet an Rinderhaaren bis zu 4 Wochen ansteckungsfähig
säureempfindlich ( Desinfektion mit Zitronen-, Ameisensäure, Formaldehyd...)
Desinfektion erfolgt durch Desinfektionsbäder oder –matten über die Personen
laufen oder fahren müssen, Absprühen von Kleidung, Fahrzeugen oder anderen
Gegenständen, Böden etc.
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Symptome
Inkubationszeit (Zeit zwischen Infektion und Auftreten von Krankheitszeichen): je
nach Tierart ca. 2 - 12 Tage.
Bereits in dieser Zeit kommt es zur Virusausscheidung noch bevor Symptome
erkennbar sind und andere Tiere können infiziert werden. Das Virus breitet sich nach
der Infektion über Blut- und Lymphweg aus und ist dann vor allem in Blut, Fleisch,
Speichel, Harn und Kot, sowie Milch nachweisbar.
Charakteristisch ist die extrem rasche Virusausbreitung in der Herde, meistens
erkranken alle Tiere.
Fieber (1-2 Tage)
Speichelfluss aus dem Maul (sog. MKS-Bart), Schmatzgeräusche
Flüssigkeitsgefüllte Bläschen und Blasen an der Innenseite der Lippen, an
Zahnfleisch, Zungenrücken, -rändern und -grund.
Blasen an Klauen und Zitzen
Schmerzen an Füßen →trippeln, Lahmheiten, vermehrtes Liegen
Schmerzen in der Maulhöhle → Speicheln, verminderte Freßlust
Starker Leistungsabfall (Milchleistung)
Auch bösartiger Verlauf mit Herzmuskelentzündung und akutem Herzversagen
besonders bei Kälbern möglich.
Hohe Morbidität: 100 % ( Zahl der erkrankten Tiere)
Geringe Letalität: 2-5% bei erwachsenen Tieren, 70 % bei Jungtieren (Zahl der
Todesfälle im Verhältnis zu den Erkrankungsfällen)
Nach überstandener Erkrankung können die betroffenen Tiere bis zu 2 Jahren
Virusausscheider bleiben!
Diagnose
Typische klinische Symptome, Laboruntersuchungen (Antigennachweis mit ELISA;
Antikörpernachweis mit ELISA, SN)
(ELISA = Enzyme Linked Immuno Sorbent Assay)
Therapie
Nach dem Tierseuchengesetz ist eine Behandlung verboten!
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Was geschieht im Seuchenfall?
Maßnahmen
1)
Wenn der Landwirt bzw. der behandelnde Tierarzt Verdacht auf MKS haben,
ist sofort bei Amtstierarzt, Polizei oder Bürgermeister Anzeige zu erstatten.
Die Krankheit sowie der alleinige Verdacht auf MKS sind nach dem
Tierseuchengesetz anzeigepflichtig!
Landwirte, Tierärzte und alle BürgerInnen sind verpflichtet, sofort Anzeige zu
erstatten!
2)
Der Amtstierarzt (1.Instanz) ist das ausführende Organ der Bezirksverwaltungsbehörde und leitet die Anzeige weiter an die Landesveterinärbehörde
(2.Instanz). Diese wiederum informiert umgehend das Bundesministerium für Soziale
Sicherheit und Generationen bzw. die dortige Veterinärverwaltung (3.Instanz).
3)
Der Amtstierarzt verhängt bei Verdacht auf MKS sofort eine vorläufige
Betriebssperre über dem betroffenen Hof. Das bedeutet:
Jeglicher Tierverkehr ist verboten. Es dürfen keine Tiere den Hof verlassen oder auf
den Hof gebracht werden. Hunde und Katzen sind einzusperren (passive
Seuchenüberträger!).
Der Personenverkehr ist bis auf Ausnahmen (Amtstierarzt, Desinfektoren, Ärzte,
Hebammen...) verboten. Niemand darf den Hof betreten oder verlassen.
Es werden sofort Desinfektionsmaßnahmen (Seuchenteppich...)eingeleitet.
4)
Der Amtstierarzt nimmt vom verdächtigen Tier
Untersuchung für das sog. nationale Referenzlabor.
Probenmaterial
zur
a)
bei negativem Testergebnis → Entwarnung, Sperre wird aufgehoben
b)
bei postivem Befund → aus der vorläufigen Betriebssperre wird eine
endgültige. Wie oben beschrieben sind der gesamte Tierverkehr und
Personenverkehr mit Ausnahmen verboten. Außerdem wird um den betroffenen Hof
im Umkreis von 3 km eine Schutzzone und im Umkreis von mind. 10 km eine
Überwachungszone eingerichtet. In diesen Zonen dürfen keine Tiertransporte
durchgeführt werden, alle öffentlichen Veranstaltungen werden abgesagt. Dieser
Zustand herrscht für mindestens 15 Tage.
5)
6)
Eine sog. Seuchenkommission bestehend aus Bürgermeister, Landwirten und
Amtstierarzt nehmen auf dem Hof die Wertermittlung der Nutztiere durch Schätzung
vor.
7)
Keulung des Bestandes. Das heisst Tötung aller empfänglichen Klauentiere im
Stall und Abtransport in die Tierkörperverwertungsanstalt mit seuchensicheren
Fahrzeugen. Auch beim Transport muss strengstens darauf geachtet werden, dass
kein Seuchenmaterial in die Umgebung gelangen kann.
8)
Entwesung, Schadnagerbekämpfung
Vordesinfektion des Hofes. Heu, Stroh, Futtermittel, Milch, Lebensmittelvorräte in
Tiefkühltruhen etc. werden unschädlich beseitigt und in der TKV verbrannt.
Endreinigung und Schlussdesinfektion auf dem Hof.
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Vorkommen und Verbreitung MKS
Die Maul- und Klauenseuche tritt in allen Ländern der Welt auf mit Ausnahme von
Australien, Neuseeland und Nordamerika.
In vielen Ländern kommt die Erkrankung endemisch vor, d.h. sie ist dort heimisch
und befällt von Zeit zu Zeit die Paarzeherpopulationen.
Tiertransporte und Handel mit tierischen Produkten, der Personenreiseverkehr und
die dadurch entstehende Mitnahme von Lebensmitteln aus MKS-verseuchten
Ländern führen zu einem ständigen Risiko einer Einschleppung des MKS-Virus.
Durch EU-weite Einfuhrverbote für Tiere und tierische Produkte aus verseuchten
Ländern ist das Einschleppungsrisiko für MKS zwar verringert worden, aber noch
vorhanden.
Der letzte große MKS-Seuchenzug in Österreich war 1981.
Die letzten MKS-Ausbrüche im EU-Raum waren in Deutschland (1988), Italien
(1994), Griechenland (1995,1996, 2000).
In Taiwan gab es 1997 eine verheerende MKS-Epidemie, bei der sich die Seuche
innerhalb weniger Tage explosionsartig über die gesamte Insel ausbreitete und
hunderttausende von Schweinen betraf. Durch diesen Seuchenzug ist der wirtschaftlich sehr wichtige Exportmarkt für Schweine in Taiwan zusammengebrochen!
Südamerika ist seit vielen Jahren eine der am stärksten betroffenen Regionen der
Welt.
Impfung und Bekämpfung
Seit 1991 ist die Impfung im EU-Raum verboten, es ist auch kein Impfstoff im
Handel. Für Notfälle sind Impfstoffbanken eingerichtet.
Gründe für das Impfverbot sind:
• Nutztiere sollen aufgrund von Export-Import-Bestimmungen frei von MKSErregern und -Antikörpern sein
• Infizierte Tiere sind von geimpften Tieren nicht unterscheidbar
• Das Virus wandelt sich ständig und bildet neue Stämme aus (keine oder geringe
Kreuzimmunität), unsicherer Impfschutz gegen die vielen verschiedenen
Virustypen
• Impfdurchbrüche ( = MKS-Ausbrüche trotz Impfung) sind aufgetreten
• Impfprogramme sind sehr teuer
Die Bekämpfung erfolgt durch sog.“ stamping out“ , also Tötung befallener Herden
und Einleitung umfangreicher Sperrmaßnahmen, weiters Unterbindung des Handels
mit Klauentieren und davon stammenden tierischen Produkten.
„Die Maul- und Klauenseuche ist die am schwierigsten zu bekämpfende Tierseuche.“
(Dr. med. vet. Bernd Haas, Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere,
Tübingen)
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