MKS – LehrerInneninformation 1 Maul- und Klauenseuche LehrerInneninformation „die umweltberatung“ Service 01/803 32 32 Maga. Sabine Razzazi MKS – LehrerInneninformation 2 Was ist MKS? Ursache - Erreger Akute, hochansteckende Viruserkrankung der Paarhufer. Erreger: Aphtovirus aus der Familie Pico rna viridae (pico =sehr klein, RNA) 7 verschiedene Serotypen: Typ A (von Allemagne) Typ O (vom französischen Departement Oise) TypSAT 1-3 ( von South African Territories) Typ C Typ ASIA Ca. 50 Subtypen In Europa sind bis jetzt nur die Typen O, A und C nachgewiesen worden. Zwischen den Serotypen besteht keine Kreuzimmunität. Nach einer Maul- und Klauenseuche-Erkrankung z. B. durch Virus Typ A besteht keine Immunität gegen einen anderen Serotyp. Es kann also wieder eine Infektion mit anderen Serotypen angehen. Der aktuelle Seuchenzug wurde durch den Serotyp O ausgelöst. Erregereigenschaften sehr stabil gegenüber Kälte ( bleibt im Tiefkühlfleisch monatelang infektiös) eingetrocknet an Rinderhaaren bis zu 4 Wochen ansteckungsfähig säureempfindlich ( Desinfektion mit Zitronen-, Ameisensäure, Formaldehyd...) Desinfektion erfolgt durch Desinfektionsbäder oder –matten über die Personen laufen oder fahren müssen, Absprühen von Kleidung, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen, Böden etc. „die umweltberatung“ Service 01/803 32 32 Maga. Sabine Razzazi MKS – LehrerInneninformation 3 Symptome Inkubationszeit (Zeit zwischen Infektion und Auftreten von Krankheitszeichen): je nach Tierart ca. 2 - 12 Tage. Bereits in dieser Zeit kommt es zur Virusausscheidung noch bevor Symptome erkennbar sind und andere Tiere können infiziert werden. Das Virus breitet sich nach der Infektion über Blut- und Lymphweg aus und ist dann vor allem in Blut, Fleisch, Speichel, Harn und Kot, sowie Milch nachweisbar. Charakteristisch ist die extrem rasche Virusausbreitung in der Herde, meistens erkranken alle Tiere. Fieber (1-2 Tage) Speichelfluss aus dem Maul (sog. MKS-Bart), Schmatzgeräusche Flüssigkeitsgefüllte Bläschen und Blasen an der Innenseite der Lippen, an Zahnfleisch, Zungenrücken, -rändern und -grund. Blasen an Klauen und Zitzen Schmerzen an Füßen trippeln, Lahmheiten, vermehrtes Liegen Schmerzen in der Maulhöhle Speicheln, verminderte Freßlust Starker Leistungsabfall (Milchleistung) Auch bösartiger Verlauf mit Herzmuskelentzündung und akutem Herzversagen besonders bei Kälbern möglich. Hohe Morbidität: 100 % ( Zahl der erkrankten Tiere) Geringe Letalität: 2-5% bei erwachsenen Tieren, 70 % bei Jungtieren (Zahl der Todesfälle im Verhältnis zu den Erkrankungsfällen) Nach überstandener Erkrankung können die betroffenen Tiere bis zu 2 Jahren Virusausscheider bleiben! Diagnose Typische klinische Symptome, Laboruntersuchungen (Antigennachweis mit ELISA; Antikörpernachweis mit ELISA, SN) (ELISA = Enzyme Linked Immuno Sorbent Assay) Therapie Nach dem Tierseuchengesetz ist eine Behandlung verboten! „die umweltberatung“ Service 01/803 32 32 Maga. Sabine Razzazi MKS – LehrerInneninformation 4 Was geschieht im Seuchenfall? Maßnahmen 1) Wenn der Landwirt bzw. der behandelnde Tierarzt Verdacht auf MKS haben, ist sofort bei Amtstierarzt, Polizei oder Bürgermeister Anzeige zu erstatten. Die Krankheit sowie der alleinige Verdacht auf MKS sind nach dem Tierseuchengesetz anzeigepflichtig! Landwirte, Tierärzte und alle BürgerInnen sind verpflichtet, sofort Anzeige zu erstatten! 2) Der Amtstierarzt (1.Instanz) ist das ausführende Organ der Bezirksverwaltungsbehörde und leitet die Anzeige weiter an die Landesveterinärbehörde (2.Instanz). Diese wiederum informiert umgehend das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen bzw. die dortige Veterinärverwaltung (3.Instanz). 3) Der Amtstierarzt verhängt bei Verdacht auf MKS sofort eine vorläufige Betriebssperre über dem betroffenen Hof. Das bedeutet: Jeglicher Tierverkehr ist verboten. Es dürfen keine Tiere den Hof verlassen oder auf den Hof gebracht werden. Hunde und Katzen sind einzusperren (passive Seuchenüberträger!). Der Personenverkehr ist bis auf Ausnahmen (Amtstierarzt, Desinfektoren, Ärzte, Hebammen...) verboten. Niemand darf den Hof betreten oder verlassen. Es werden sofort Desinfektionsmaßnahmen (Seuchenteppich...)eingeleitet. 4) Der Amtstierarzt nimmt vom verdächtigen Tier Untersuchung für das sog. nationale Referenzlabor. Probenmaterial zur a) bei negativem Testergebnis Entwarnung, Sperre wird aufgehoben b) bei postivem Befund aus der vorläufigen Betriebssperre wird eine endgültige. Wie oben beschrieben sind der gesamte Tierverkehr und Personenverkehr mit Ausnahmen verboten. Außerdem wird um den betroffenen Hof im Umkreis von 3 km eine Schutzzone und im Umkreis von mind. 10 km eine Überwachungszone eingerichtet. In diesen Zonen dürfen keine Tiertransporte durchgeführt werden, alle öffentlichen Veranstaltungen werden abgesagt. Dieser Zustand herrscht für mindestens 15 Tage. 5) 6) Eine sog. Seuchenkommission bestehend aus Bürgermeister, Landwirten und Amtstierarzt nehmen auf dem Hof die Wertermittlung der Nutztiere durch Schätzung vor. 7) Keulung des Bestandes. Das heisst Tötung aller empfänglichen Klauentiere im Stall und Abtransport in die Tierkörperverwertungsanstalt mit seuchensicheren Fahrzeugen. Auch beim Transport muss strengstens darauf geachtet werden, dass kein Seuchenmaterial in die Umgebung gelangen kann. 8) Entwesung, Schadnagerbekämpfung Vordesinfektion des Hofes. Heu, Stroh, Futtermittel, Milch, Lebensmittelvorräte in Tiefkühltruhen etc. werden unschädlich beseitigt und in der TKV verbrannt. Endreinigung und Schlussdesinfektion auf dem Hof. „die umweltberatung“ Service 01/803 32 32 Maga. Sabine Razzazi MKS – LehrerInneninformation 5 Vorkommen und Verbreitung MKS Die Maul- und Klauenseuche tritt in allen Ländern der Welt auf mit Ausnahme von Australien, Neuseeland und Nordamerika. In vielen Ländern kommt die Erkrankung endemisch vor, d.h. sie ist dort heimisch und befällt von Zeit zu Zeit die Paarzeherpopulationen. Tiertransporte und Handel mit tierischen Produkten, der Personenreiseverkehr und die dadurch entstehende Mitnahme von Lebensmitteln aus MKS-verseuchten Ländern führen zu einem ständigen Risiko einer Einschleppung des MKS-Virus. Durch EU-weite Einfuhrverbote für Tiere und tierische Produkte aus verseuchten Ländern ist das Einschleppungsrisiko für MKS zwar verringert worden, aber noch vorhanden. Der letzte große MKS-Seuchenzug in Österreich war 1981. Die letzten MKS-Ausbrüche im EU-Raum waren in Deutschland (1988), Italien (1994), Griechenland (1995,1996, 2000). In Taiwan gab es 1997 eine verheerende MKS-Epidemie, bei der sich die Seuche innerhalb weniger Tage explosionsartig über die gesamte Insel ausbreitete und hunderttausende von Schweinen betraf. Durch diesen Seuchenzug ist der wirtschaftlich sehr wichtige Exportmarkt für Schweine in Taiwan zusammengebrochen! Südamerika ist seit vielen Jahren eine der am stärksten betroffenen Regionen der Welt. Impfung und Bekämpfung Seit 1991 ist die Impfung im EU-Raum verboten, es ist auch kein Impfstoff im Handel. Für Notfälle sind Impfstoffbanken eingerichtet. Gründe für das Impfverbot sind: Nutztiere sollen aufgrund von Export-Import-Bestimmungen frei von MKSErregern und -Antikörpern sein Infizierte Tiere sind von geimpften Tieren nicht unterscheidbar Das Virus wandelt sich ständig und bildet neue Stämme aus (keine oder geringe Kreuzimmunität), unsicherer Impfschutz gegen die vielen verschiedenen Virustypen Impfdurchbrüche ( = MKS-Ausbrüche trotz Impfung) sind aufgetreten Impfprogramme sind sehr teuer Die Bekämpfung erfolgt durch sog.“ stamping out“, also Tötung befallener Herden und Einleitung umfangreicher Sperrmaßnahmen, weiters Unterbindung des Handels mit Klauentieren und davon stammenden tierischen Produkten. „Die Maul- und Klauenseuche ist die am schwierigsten zu bekämpfende Tierseuche.“ (Dr. med. vet. Bernd Haas, Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, Tübingen) „die umweltberatung“ Service 01/803 32 32 Maga. Sabine Razzazi