STECHINSEKTEN Honigbiene (Foto: M. Müller) Impressum Verfasser Albrecht Kaiser Ausgabedatum 1.4.2000 2 3 Inhalt: 1. 2. 3. 4. Seite Inhaltsverzeichnis Allgemeines Rechtliche Grundlagen 1.1 Tierschutzgesetz 1.2 Artenschutzgesetz 1.3 Naturschutzgesetz 1.4 Seuchenrechtliche Grundlagen 1.5 BGB Informationen über Stechinsekten 2.1 Übersicht 2.2 Bienen 2.2.1 Honigbienen 2.2.2 Wildbienen 2.3 Hummeln 2.4 Wespen 2.4.1 Hornisse 2.4.2 Mittlere Wespe 2.4.3 Sächsiche Wespe 2.4.4 Waldwespe 2.4.5 Rote Wespe 2.4.6 Deutsche Wespe 2.4.7 Gemeine Wespe 2.4.8 Gallische Wespe Erste Hilfe bei Insekteneinsätze Übersicht Europäische Wespenarten 4 3 4 6 6 8 6 6 14 15 17 21 23 24 25 27 28 30 31 33 34 Allgemeines Stechinsekten unterscheiden sich in ihren verschiedenen Arten. In erster Linie ist in der Insektenart zu unterscheiden; handelt es sich zum Beispiel um Bienen oder Wespen, Hornissen oder Hummeln oder gar um Wildbienen? Selbst die Kostenpflicht hält um ihre Gesundheit besorgte und bisweilen auch von der Natur entfremdete Bürger nicht davon ab, das „lästige Stechinsekt“ als störendes Element von der Feuerwehr entfernen zu lassen, auch ohne drohende Gefahr für Leib und Leben. Oftmals wird der Nutzen dieser Tiere für unsere Umwelt verkannt bzw. ist den Betroffenen dieser gar nicht bekannt. Insekten sind ein wesentlicher Bestandteil in einem komplizierten ökologischen Gefüge, weshalb trotz gewisser Aversionen des Menschen gegen diese Tiere deren Vernichtung für die Natur äußerst schädlich ist. Nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen werden diese Insekten für unser Leben eine Plage oder stören Insektenschwärme bestimmte Arbeitsabläufe. Sinn und Zweck der dieser Info soll es somit sein, dem Bürger einen kurzen, aber fundierten Einblick in die Lebensweise und den sozialen Zusammenhang von Insektenvölkern zu vermitteln. Nur bei gebührendem Respekt vor dem Sozialgefüge der Insektenwelt und der Achtung ihrer ökologischen Aufgaben kann der blindwütigen Vernichtung eines Wunders der Natur durch den Menschen gezielt entgegen gewirkt werden. Ich hoffe den Hilfe ersuchenden Menschen davon zu überzeugen, daß eine Abtötung der im Grunde harmlosen und friedlichen Tiere in den meisten Fällen nicht notwendig ist und eine friedliche Koexistenz zwischen Mensch und Tier unter Beachtung der Lebensgewohnheiten dieser Mitgeschöpfe möglich ist. 5 1 Rechtliche Grundlagen 1.1 Tierschutzgesetz Tierschutzbestimmungen sollen grundsätzlich alle Tiere vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden bewahren. Der Mensch trägt für das Tier Verantwortung, eine Tötung darf nur aus vernünftigen Gründen unter Abwägung des Schutzanliegen eines Tieres und den grundsätzlichen Interessen des Menschen nach streng anzusetzenden Maßstäben durchgeführt werden. 1.2 Artenschutzgesetz Das Artenschutzgesetz ist verbindlich bei allen gefährdeten Tierarten. In Anlage 1 sind die besonders geschützten Tierarten aufgeführt. Für diese Arten gelten die strengen Schutzbestimmungen des § 20f Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Alle Wildbienenarten sowie die Hornissen als einzige Wespenart stehen in dieser Liste. Diese Bestimmung verbietet, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. In der Feuerwehrpraxis verbietet diese Vorschrift jegliches Tätigwerden im Sinne einer Bekämpfung dieser Arten. Bleibt als einzige Möglichkeit der Gefahrenabwehr beispielsweise nur die Bekämpfung eines Hornissennestes, so muss diese Maßnahme vorab durch die höhere Naturschutzbehörde, also das Regierungspräsidium, genehmigt werden. Auch sonstige Eingriffe an Nestern, die im Prinzip der Arterhaltung dienen, z.B. die Umsiedelung eines Hummel- oder Hornissennestes, bedürfen die höhere Naturschutzbehörde. 1.3 Naturschutzgesetz Hier erfolgt das Verbot unmittelbar störender oder bestandsmindernder Handlungen. Dieses Gesetz gilt für die anderen Wespenarten, die ja mit Ausnahme der Hornissen nicht besonders geschützt sind. Für sie gelten die Bestimmungen des § 20d BnatSchG über den „Allgemeinen Schutz“ wildlebender Tiere und Pflanzen. Hier heißt es: „Es ist grundsätzlich verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ohne vernünftigen Grund Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu 6 beeinträchtigen oder zu zerstören. Dazu zählen auch Eier, Larven und Puppen.“ 1.4 Seuchenrechtliche Grundlagen Das Bundesseuchengesetz, das Tierseuchengesetz und dessen ergänzende Bienenseuchenverordnung regeln das Verhalten bei Auftreten von Seuchen. Der Feuerwehrmann wird in diesem Fall über eine Dienstanweisung informiert. 1.5 Bürgerliches Gesetzbuch Das Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ), in Verbindung mit Artikel 14 des Grundgesetzes, regelt den Begriff des „Eigentums“. In § 823, 833 und 834 ist das Tierhalter- und Haft-pflichtrecht geregelt. In § 961-964 das Schwarmrecht und in § 823 das Bienenrecht. Eine Gefahr des Menschen durch Insekten besteht in erster Linie durch die subjektive Empfindung des Betroffenen. Bei objektiver Betrachtung relativiert sich diese jedoch auf ein Minimum bis hin zu null, das heißt, bei objektiver Betrachtung ist in den meisten Fällen keine Gefahr vorhanden sondern allenfalls eine subjektiv empfundene Störung. Dies rechtfertigt in keinem Fall das beseitigen eines Wespennestes. Bei Stechinsekteneinsätzen muß man in erster Linie nach der Art des Insektes unterscheiden. Das heißt: handelt es sich um Bienen, Hummeln, Wildbienen, Hornissen oder Wespen. Erst nach dieser Feststellung kann man die weitere Vorgehensweise festlegen. Ist ein Bienenschwarm einzufangen, kann man dies als Rettung aus einer lebensbedrohlichen Lage deklarieren, da ein Bienenschwarm, der auf sich alleine gestellt ist, in unserem dichtbesiedelten Raum nicht überlebensfähig und auf die Betreuung durch den Imker angewiesen ist. Bei Wildbienen und Hornissen ist für die Vernichtung sowie für die Umsiedlung eine Genehmigung des RP erforderlich. Bei Wespen ist als erstes festzustellen, ob eine objektive Gefahr für die Öffentlichkeit vorliegt. Diese liegt z. B. in Kindergärten oder Schulen vor, da man von dieser Altersgruppe nicht erwarten kann, daß sie das Verhalten und die Lebensweise dieser Tiere realisieren und kennen. 7 Somit kann zusammenfassend gesagt werden: Das Einfangen von Bienenschwärmen kann als Tierrettung und somit als Pflichtaufgabe betrachtet werden. Ein Wespen- oder Bienennest ist kein Anlaß zur Eile. > Feststellen, um welche Insektenart es sich handelt . Bei Bienen, Hummeln oder Hornissen : >Prüfen, ob ein Einschreiten überhaupt erforderlich ist. Im Zweifelsfall die höhere Naturschutzbehörde verständigen Diese entscheidet über weitere Maßnahmen, etwa die Umsiedlung durch einen Sachkundigen. Falls es sich um Wespen handelt: Es muß entschieden werden, ob ein „Vernünftiger Grund“ vorliegt, nach dem ein Eingriff zulässig ist. Dies ist z.B. bei kritischer Lage an einem Kinderspielplatz od. Kindergarten gegeben. (Siehe § 20 d BnatSchG. ) Sollte ein Eingriff als notwendig bewertet werden, so ist zu prüfen, ob die Umsetzung des Volkes möglich ist. Generell sollten sich notwendige Vernichtungsaktionen auf die Nester der Deutschen und der Gemeinen Wespe beschränken. Alle anderen Wespenarten sollten nach Möglichkeit geschont werden. Manch ein Wespennest wird von den Besitzern nicht mehr so sehr störend empfunden, wenn diese für die Beseitigung tief in die Tasche greifen müssen. 8 2. Informationen über Stechinsekten 2.1 Übersicht Die Erde wird von über einer Million verschiedener Tierarten bevölkert. 750 000 davon sind Insekten. Unter den Insekten gibt es die Gattung der Hautflügler. Zu ihnen gehören die Stechinsekten. Unter ihnen gibt es solitär lebende Arten, d.h. Einzelgänger bzw. einzeln lebende Individuen, sowie staatenbildende Arten, die in Gemeinschaft leben und Völker aufbauen bzw. als Volk überwintern. Während die Honigbienen als Volk überwintert, überwintern bei Wespen und Hummeln nur die Jungköniginnen, die dann im Frühjahr mit dem Volksaufbau beginnen. Hautflügler Apidae Honigbienen Vespidae Wildbienen Hummeln Wespen Feldwespen 2.2 Bienen Man muß bei Bienen generell zwischen zwei Arten unterscheiden, nämlich zwischen der > Apis Mellifica unserer Honigbiene Honigbiene und den > Wildbienen mit ihren verschiedenen Arten Wildbiene 9 2.2.1 Die Honigbiene Als sozial ausgerichtetes Insekt kann die Biene allein nicht überleben, sie benötigt das hoch-differenzierte gesamte Bienenvolk. Die Honigbiene lebt in einem großen Staat mit jahreszeitlich bedingt unterschiedlicher Volksstärke. Während das Wintervolk 10 – 20 000 Exemplare zählt, kann das Volk im Sommer bis zu einer Stärke von 50 000 Tieren anwachsen. Arbeitsbienen die sich im laufe ihres Lebens zu Tode arbeiten, müssen laufend ergänzt werden. Das heißt, ein Bienenvolk muss während eines Jahres 200 000 bis 250 000 Nachkommen aufziehen. Die Sommerbienen leben durchschnittlich 40 – 50 Tage, Winterbienen dagegen bis zu einem halben Jahr. Aufgaben der Bienen Bestäubung von rund 85% aller Pflanzen Honigproduktion Durch Insekten bestäubte Pflanzen sind eine wichtige Grundlage für die Humusbildung Bienen leben in einem großen Staat, im allgemeinen Bienenvolk genannt. Innerhalb des Volkes hat jede Biene ihr bestimmtes Aufgabengebiet, das sich mit zunehmendem Alter ändert. Die soziale Ordnung im Bienenvolk versteht es, einerseits durch Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Gliedern, andererseits durch Gemeinschaftsleistung die je nach Jahreszeit zum Leben und Überleben notwendigen Verrichtungen und Aufgaben zu meistern. Die drei Wesen im Bienenvolk Das Bienenvolk braucht, um normal und ohne Probleme über längere Zeit existieren zu können, dreierlei Wesen seiner Art: die Königin, eine Anzahl von Drohnen und ein Heer von Arbeitsbienen. Zur Aufrechterhaltung des gut funktionierenden Staatengebildes sind die drei Wesen aufeinander angewiesen. Jedem fällt im Laufe des Jahres eine bestimmte Aufgabe zu die unerlässlich zum Weiterbestehen des Volkes ist. In dem Volk unterscheidet man nach Entwicklung, Aussehen, Tätigkeit und Lebensdauer zwei unterschiedliche weibliche Wesen. Die drei Wesen im Bienenvolk 10 Die Königin Die Bienenkönigin unterscheidet sich klar von den Arbeitsbienen und Drohnen. Sie übertrifft beide an Körpergröße, ist aber nicht so breit wie der Drohn. Im Bienenvolk kommt ihr die Aufgabe zu, die Eier für den Nachwuchs aller drei Wesen zu legen. Sie ist deshalb das einzige vollkommene Weibchen im Volke. Ihr Erhalt ist für den Fortbestand der Gemeinschaft und deren Leistungsfähigkeit unerlässlich. In den Sommermonaten beträgt ihre Legeleistung 1200–1500 Eier pro Tag. Ihre Lebensdauer beträgt 3-4 Jahre. Weiterhin erzeugt die Königin zur Lenkung des Bienenstaates in verschiedenen Drüsen Duft- und Geschmacksstoffe ( Pheromone ). Sie erfüllen folgende Aufgaben: Zusammenhalt der Arbeiterinnen, auch während des Schwärmens Die Entwicklung der Eierstöcke der Arbeiterinnen und die Aufzucht neuer, junger Königinnen wird die meiste Zeit des Jahres unterdrückt Anlockung der Drohnen während der Hochzeitsflüge zur Paarung Die Arbeiterinnen geben diese Drüsensekrete beim Futteraustausch weiter. Arbeitsbienen, Arbeiterinnen Arbeiterinnen sind die kleinsten und fleißigsten Glieder des Volkes. Sie sind Weibchen, die aus befruch-teten Eiern entstehen, jedoch wegen unvollständig entwickelter Geschlechtsorgane nicht fortpflanzungsfähig sind. Ihre Lebensdauer beträgt 35 – 50 Tage im Sommer, 6 – 7 Monat im Winter. Das Leben der Arbeiterinnen teilt sich in zwei Phasen: 11 1.Phase Stockbiene 2. Phase Sammelbiene Aufgaben und Tätigkeit der Arbeitsbiene: Stockbiene mit folgenden Aufgaben: Waben putzen Larven mit Drüsensekret, Pollen und Nektar bzw. Honig füttern den Wabenbau aus Wachs errichten Pollen und Nektar einlagern den Nektar zu Honig eindicken sowie die Brut- und Honigzellen mit Wachsdeckeln verschließen den Stock von toten Bienen säubern, Temperatur und Luftfeuchte im Stock regulieren, Wächterdienste am Flugloch verrichten Alle diese Aufgaben im Stock werden von Bienen ausgeführt, die durch den Entwicklungsstand innerer Drüsen und durch ihre Verhaltensweisen am besten dazu geeignet sind ( Arbeitsteilung ). Sammelbiene mit folgenden Aufgaben: Nektar, Honigtau, Pollen, Propolis und Wasser sammeln Nektar und Honigtau nach der Heimkehr mit eindicken junge nicht ausgelastete Bienen zur Ausbeutung ergiebiger Nektarund Pollenquellen anwerben Der Drohn Drohnen sind vollausgebildete Männchen. Ihre Anzahl im Bienenvolk beträgt 500 – 1500, sie leben nur von Mai bis August. Die Lebensdauer einer Drohne beträgt 20 - 50 Tage. Aufgabe der Drohnen ist die Paarung mit jungen Königinnen, bevorzugt auf sogenannten Drohnensammelplätzen. Hat sich ein Drohn mit der Königin gepaart, stirbt er. Drohnen sind während ihrer Entwicklungszeit und als erwachsene Tiere in Notzeiten durch Vernichtung und Aushungerung gefährdet. Am Sommerende vertreibt sie das Volk. 12 Das Schwärmen Der Schwarmvorgang ist biologisch sehr wichtig und eindrucksvoll. Es ist der einzige Weg, auf dem sich ein Bienenvolk unter freilebenden Bedingungen - also nicht unter Obhut des Imkers - teilen und dadurch vermehren kann. Imker nehmen diesen Teilungsprozeß unter kontrollierten Bedingungen vor. Ist ein Schwarm ausgezogen, legt er sich als erstes in ca. 20 –30m Entfernung zum Stock an geeigneter Stelle an und sammelt sich. Spürbienen schwärmen aus, um nach einer geeigneten Unterkunft zu suchen. Wurde eine gefunden, zieht der Schwarm in die neue Unterkunft ein. Dies kann ein leerer Bienenkasten, ein hohler Baum oder Hohlräume in Gebäuden sein. Findet der Schwarm in der näheren Umgebung kein geeignetes Quartier, so zieht er weiter und lässt sich oftmals an einem Baum nieder um die Suche aufs neue zu beginnen. Ein Schwarm kann so bis zu 3 – 4 km weit wandern. Lässt sich ein Schwarm in Wohnvierteln nieder, so wird meistens die Feuerwehr gerufen, um den Schwarm einzufangen. Dazu benötigt man einen Schwarmfangkasten, der für den Schwarm groß genug ist und mit ausreichenden Luftlöchern versehen ist. Ist der Kasten zu klein, verbrausen die Bienen darin. Hat er zu kleine Luftöffnungen, ersticken die Bienen. Hängt ein Schwarm frei an einem Ast, hält man den Kasten unter den Schwarm und macht einen kräftigen Schlag auf den Ast. Dadurch fällt er in den Schwarmfangkasten. Man verschließt den Kasten bis auf eine kleine Öffnung und stellt ihn im Schatten auf den Boden. Wenn die Königin im Kasten ist, sammelt sich der Schwarm im Kasten. Ob man die Königin erwischt hat, kann man am Verhalten der Bienen erkennen. Ist sie im Kasten, lassen sich Bienen auf der Außenwand nieder und fangen an zu sterzeln, um den suchenden Bienen zu zeigen, hier ist die Königin. Hat man die Königin nicht, zieht der Schwarm wieder aus. Bei dünnen Ästen oder Zweigen kann man diese auch abschneiden und den Schwarm am Boden in den Schwarmfangkasten einschlagen. Nach ca. 1 Stunde. ist der Schwarm vollständig in den Kasten eingezogen. Man kann die restlichen Bienen, die auf der Kastenfront sitzen, einfegen und den Kasten verschließen. 13 2.2.2 Wildbienen Neben den bekannten Honigbienen gibt es noch eine Vielzahl von Wildbienenarten, in Deutschland zählt man ca. 500 Arten. Sie leben teilweise in sozialen Insektenstaaten, wie etwa die Hummeln, größtenteils aber einzeln ( solitär ). Die solitären Wildbienenweibchen legen ihre Brutzellen oftmals in Bohrungen oder Pflanzenstengel an. In diese Hohlräume tragen die Bienenweibchen Blütenpollen ein und legen daran ihre Eier ab. Die Brutzellen werden vielfach mit einem Lehmpfropf oder ähnlichem Material verschlossen. Die schlüpfenden Larven ernähren sich von dem Pollenvorrat. Solitäre Wildbienenarten bilden gelegentlich Brutkolonien, das heißt, viele Bienenweibchen legen an günstigen stellen nebeneinander Bruthöhlen an. So findet man beispielsweise gelegentlich Kolonien von Mauerbienenarten in Sandsteinmauern oder ähnlichen Plätzen, in deren Bereich erheblicher Flugbetrieb durch die Wildbienen herrscht. Die aktive Flugzeit dieser Tiere erstreckt sich aber nur auf wenige Wochen im Frühling. Ein Einschreiten ist niemals erforderlich, zumal Stiche durch diese Tiere nicht zu befürchten sind. Wildbienen besitzen zwar einen Stachel, dieser kann aber die menschliche Haut nicht durchdringen. Zum anderen sind sie sehr friedliebend, das heißt, sie greifen Menschen nicht an, man kann sie sogar gefahrlos in der Hand halten. Alle Wildbienenarten sind als besonders geschützte Tierart in die Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung aufgenommen. Wildbienen 2.3 Hummeln Die sympathischen Dicken Hummeln sind mit etwa 400 Arten ebenfalls weltweit verbreitet. In Deutschland sind etwa 25 Arten bekannt, von denen ca. 15 Arten vom Aussterben bedroht sind. Hummeln bevorzugen als Lebensräume kühlere Regionen und leben vor allem in den nördlichen gemäßigten Klimazonen. Dabei sind sie in den Gebirgsregionen besonders verbreitet. Hummeln bilden, wie auch die Wespen, einjährige Staaten. Die Fähigkeit, im Sozialverband eines Volkes zu überwintern, besitzen nur die Honigbienen. Ihr kompakter Körperbau und ihr dichter Haarpelz machen sie wesentlich widerstandsfähiger und kältetoleranter als die Honigbiene. Bei günstiger Witterung erscheinen einig Hummelarten bereits Anfang März. Während unsere Honigbiene erst ab ca. 12° C ihre Sammeltätigkeit aufnimmt, fliegen Hummeln noch bei Temperaturen von 5° C. Sie leisten dabei unersetzliche Bestäubungsdienste. Auch durch die hohe Fluggeschwindigkeit und das deutlich größere Körpergewicht 14 im Vergleich mit Honigbienen haben die Hummeln Vorteile. Sie befliegen in der gleichen Zeit das 3-5fache an Blüten als die Honigbiene. Durch das größere Körpergewicht haben die Hummeln einen leichteren Zugang zu den Nektarien von Verschlußblüten. Hummeln haben einen längeren Rüssel. Dies hat einen entscheidenden Einfluss auf die bevorzugten Trachtpflanzen. So werden von Hummeln Blütenpflanzen beflogen, die von Honigbienen gar nicht beachtet werden. Hummelstaaten werden stets im Frühling von einem überwinterten Weibchen, der Königin, aufgebaut. Nur die im Sommer oder Herbst geschlüpften Jungköniginnen überleben als „Genreserve“ den Winter. Je nach Art erscheinen ab Anfang März bis Mitte Juni die Hummelköniginnen aus ihren Überwinterungsquartieren. Nach einer Freßphase von ca. einer Woche machen sich die Königinnen auf die Suche nach einem geeigneten Nistplatz. Je nach Art interessieren sie sich für verlassene Mäusenester, Baumhöhlen oder trockene Grasbüschel. Was sie in jedem Fall brauchen, ist ein geschützter Hohlraum, indem sich wärmendes Polstermaterial befindet. Hat die Hummelkönigin einen Platz Hummelnest gefunden, beginnt sie mit dem Bau des Nestes. Nach etwa 2-4 Tagen nach der Nestgründung werden die ersten 5-15 Eier in einem aus Wachs geformten Näpfchen abgelegt. Nachdem die ersten Arbeiterinnen geschlüpft sind, stellt die Königin bald darauf ihren Außendienst ein und widmet sich ihrer Hauptaufgabe, dem Eierlegen. Das Hummelvolk wächst heran bis zu einer Stärke von 150 – 600 Exemplaren. Die Arbeit ist im Hummelvolk streng hierarchisch strukturiert. Es gibt Arbeiterinnen, deren Aufgabe es ist, Pollen und Nektar zu sammeln, und es gibt Karrierehummeln, die den Hofstaat der Königin bilden und das Nest nie verlassen. Im erstarkten Hummelstaat verliert die Königin mehr und mehr an Macht. Die elitären Arbeiterinnen übernehmen die Macht und werfen die Königin zum Nest hinaus oder sie stirbt an Erschöpfung. Der Hummelstaat ist dem Untergang geweiht. Nachdem die Geschlechtstiere geschlüpft sind, verlassen sie das Nest und paaren sich. Die begatteten Jungköniginnen verbringen noch einige Zeit mit intensiver Nahrungsaufnahme um die überlebensnotwendigen Energiereserven in einem Fettkörper zu speichern. Schließlich graben sie sich in humoser Erde ein oder verkriechen sich in verlassenen Mausgängen bis zum nächsten Frühjahr. Hummeln gelten wie alle einheimischen Bienenarten als besonders geschützte Tierarten und sind seit dem 25.8.80 in die Bundesartenschutzverordnung aufgenommen und genießen seither besonderen Schutz vor Verfolgung (§20f BNatSchG.). Verstöße gegen diese Vorschriften sind mit Bußgeldern bis zu 100.000.- DM bedroht. Deshalb 15 sollen Hummelnester nicht vernichtet werden, sondern allenfalls, wenn keine andere Lösung möglich ist, das Nest umgesiedelt werden. 2.4 Wespen Eine weitläufige Verwandtschaft: Die Wespenfamilie Echte Wespen und Feldwespen – die beiden Unterfamilien Die Wespenfamilie ( Vespidae ) wird in die Unterfamilien der Echten Wespen ( Vespinae ) und der Feldwespen ( Polistinae ) untergeteilt. Die beiden Unterfamilien unterscheiden sich äußerlich vor allem durch den unterschiedlichen Übergang zwischen Brust und Hinterleib. Bei den Echten Wespen ( Vespinae ) erweitert sich der Hinterleib nach der Wespentaille abrupt, bei den Feldwespen ( Polistinae ) dagegen nur allmählich und ist spindelförmig geformt. Die Tiere dieser Unterfamilie haben im Gegensatz zu den Echten Wespen außerdem auffallend lange Beine. Feldwespen bilden nur kleine, individuenarme Kolonien; ihre Nester bestehen immer nur aus einer kleinen Wabe ohne Hülle. Die europäischen Vespinae oder Echten Wespen untergliedern sich in die drei Gattungen: Vespula und Paravespula ( Kurzkopfwespen ) Dolichovespula ( Langkopfwespen ) Vespa ( Hornissen ) Übersicht über die Familie der Wespen mit den wichtigsten mitteleuropäischen Arten 16 Familie Vespdae Unterfamilie Vespinae Polistinae Gattung Vespa Paravespula (Kurzkopfwespen) Dolichovespula (Langkopfwespen) Polistes (Feldwespen) Art Vespa crabro ( Hornisse ) Paravespula germanica Dolichovespula media ( Deutsche Wespe ) ( Mittlere Wespe ) Polistes dominulus Paravespula Vulgaris ( Gemeine Wespe ) Dolichovespula norwegia Polistes nimpha ( Norwegisch Wespe ) Vespula rufa ( Rote Wespe ) Dolichovespula saxonia Polistes biglumis ( Sächsische Wespe ) bimaculatus Dolichovespula sylvestris Polistes bischoffi ( Waldwespe ) Unterschiede zu anderen Insekten Was unterscheidet nun Hornissen und andere soziale Faltenwespen von anderen Insekten? Soziale Faltenwespen haben zwei Paare Membranflügel, die durch eine Reihe von Häkchen und Ösen zusammenhängen. Charakteristisch für die sozialen Faltenwespen ist die tief eingeschnittene „Wespentaille“ zwischen Bruststück und Hinterleib. Diese Taille ist typisch für alle Arten der Unterordnung der Stechimmen die mit einem Giftstachel ausgerüstet sind Die Fühler der Weibchen sind ellenbogenartig gestaltet. Die sozialen Faltenwespen habe im Gegensatz zu den anderen Hautflüglern (Ameisen, Bienen etc.) in Ruhestellung länglich zusammengefaltete Vorderflügel. Die Facettenaugen der sozialen Faltenwespen sind nierenförmig. 17 Kennzeichnend für die soziale Faltenwespe ist schließlich ihre spezifische, staatenbildende Lebensweise, die sie ganz besonders aus dem Kreis der meistens solitär lebenden anderen Wespenarten hervorhebt. Die in Mitteleuropa typische gelbschwarze Zeichnung der sozialen Faltenwespen findet sich bei außereuropäischen Arten nicht unbedingt. Warum Wespen schutzwürdig sind Viele Menschen halten Wespen pauschal für aggressiv und gefährlich. Daß die verschiedenen Wespenarten ein ganz unterschiedliches Verhalten (auch gegenüber dem Menschen) haben, wird oft übersehen oder ist gar nicht bekannt. Deshalb werden immer noch alle Wespen unterschiedslos und in kaum zu rechtfertigender Weise bekämpft. Wie so oft im Leben, trifft es dabei meist die falschen! Nur zwei von den insgesamt acht „typischen“ Wespenarten, die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe, lösen die sogenannten Wespenplagen aus. Und nur gegen sie, falls überhaupt notwendig, sollten sich Bekämpfungsmaßnahmen richten. Da ihre meist unterirdischen Nester nur schwer zu lokalisieren sind, zerstört man häufig die gut sichtbaren Brutstätten der Freinister, verfehlt also die wahren „Plagegeister“. Vorsicht im Nestbereich Alle staatenbildenden Wespenarten reagieren auf vermeintliche Störungen im unmittelbaren Nestbereich mit Attacken. Trotzdem kann von einer natürlichen Aggressivität dieser Tiere keine Rede sein. Außerhalb des unmittelbaren Nestbereiches, ab einem Umkreis von drei bis vier Metern, sind keine Angriffe zu befürchten. Man muss nur darauf achten, dass man die Tiere nicht drückt oder festklemmt. Setzt sich eine Wespe zum Beispiel auf einen Arm oder auf die Kleidung, heißt es einfach Ruhe bewahren; zur Panik besteht kein Grund. Die Wespe will meist nur ausruhen und wird nicht stechen. Notwendige Unterscheidung Die Unterscheidung der verschiedenen Wespenarten nach ihrer Körperfärbung ist für den Laien sehr schwierig. Zur Bestimmung, ob es sich um eine „lästig werdende“ oder „nicht lästig werdende“ Wespenart handelt, können drei recht zuverlässige Merkmale als Unterscheidungshilfen herangezogen werden. 18 Das sind: Nistplatzwahl Volksstärke Langer / kurzer Lebenszyklus Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe nisten als Dunkelhöhlennister vorwiegend in Erdhöhlen oder in anderen dunklen Hohlräumen. Dagegen nisten die Vertreter der „nicht lästig werdenden“ Arten meist als sogenannte Freinister in Hecken, im Geäst von Bäumen oder in hellen bis halbdunklen oberirdischen Hohlräumen wie Dachböden, Vogelnistkästen und Gartenlauben. Völlig freihängende Nester können den „nicht lästig werdenden“ Wespenarten zugeordnet werden. Soziale Faltenwespen - eine Übersicht In Mitteleuropa Leben 8 Arten, ( ohne Feldwespen ) Hornisse größte Art = Höhlennister Mittlere Wespe Sächsische Wespe Waldwespe Norwegische Wespe Rote Wespe Dunkelhöhlennister, aber keine lästige Art Deutsche Wespe Gemeine Wespe Unterschiede: ( 3 Merkpunkte ) Dunkelhöhlennister – vorwiegend in Erdbauten - Freinister – Nester hängen frei in Hecken, Bäumen, auf Dachböden usw. Große Volksstärke – bis max. 7000 Tiere - Kleine Volksstärken – mit max. 200-300 Nestinsassen Langer Lebenszyklus – Staaten bestehen bis Anfang November - Kurzer Lebenszyklus – Staaten lösen sich Ende August bis Mitte September auf 19 Hornisse Vespa crabro Wespenarten Kennzeichen Größte mitteleuropäische Wespenart; Arbeiterinnen 18-25 mm, Königinnen 25-35 mm, Männchen (Drohnen) 21-28 mm. Kopf- und Bruststück mit mehr oder weniger rötlicher Kennzeichnung, Bruststück dunkelbraun ohne Gelbfärbung, Hinterleib mit typischer schwarz-gelber Wespenfärbung. Jahreszeitliches Auftreten Langer Lebenszyklus. Überwinterte Königinnen ab Anfang Mai, Arbeiterinnen von Anfang Juni bis Ende Oktober, Jungköniginnen und Männchen von August bis Ende Oktober. Volksstärke 100-700 Tiere gleichzeitig, Individuenzahlen geringer. im nördlichen Verbreitungsgebiet Verbreitung / Lebensraum In fast ganz Europa, überschreitet den 63. Breitengrad aber nicht. Bewohnt artenreiche Mischwälder, Auwälder und Parklandschaften. Nistet in größeren Baumhöhlen, aber auch in kleinen Hohlräumen im menschlichen Siedlungsbereich wie Rolladenkästen, Dachböden, Dachböden, Geräteschuppen, Nistkästen usw. Nest Baumaterial wird an morschen Holzstücken gesammelt. Nestfarbe ockerfarben bis bräunlich. Nesthülle stark strukturiert mit zahlreichen muschelartigen Lufttaschen. Wabenbau horizontal angelegt mit 5-12 Wabenetagen. 3 6 Verhalten Verteidigen sich nur, wenn sie im unmittelbare Nestbereich oder einem Umkreis von ca. fünf Metern gestört werden. Außerhalb dieses Bereichs in keiner Weise angriffslustig. Nahrungssuchende Hornissen werden dem Menschen nicht lästig. Stiche für den gesunden Menschen ebenso ungefährlich wie Bienen- od. Wespenstiche. Nahrung Zur Aufzucht der Brut wird tierisches Eiweiß benötigt. Hierfür werden andere Insekten wie Fliegen, Wespen sowie versch. Raupen gejagt. 20 Vollinsekten ernähren sich hauptsächlich von Kohlehydraten aus Baumsäften oder Früchten. Schutz Seit 1.1.1987 als besonders geschützte Tierart in die Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung aufgenommen. Mittlere Wespe Dolichovespula media Wespenarten Kennzeichen Zweitgrößte soziale Faltenwespenart; Arbeiterinnen 15-19 mm, Königinnen 18-22 mm, Männchen 15-19 mm. Bruststück der Königin braun-rötlich gefärbt. Arbeiterinnen nur schwarzgelb gezeichnet. Jahreszeitliches Auftreten Kurzer Lebenszyklus. Überwinterte Königinnen ab Ende April, Arbeiterinnen von Ende Mai bis Mitte September, Jungköniginnen und Männchen von Anfang August bis Mitte September. Volksstärke Bis maximal 200 Tiere. Verbreitung / Lebensraum Bewohnt den Großteil Europas. Besiedelt in Südeuropa hauptsächlich die Gebirge. Bevorzugt Wassernähe und buschreiches Geländes , auch heckenreiche menschliche Siedlungsräume. Typische Freinister; Nest meist im Gebüsch oder im Gezweig von Bäumen, manchmal auch unter Dachvor-sprüngen. Liebt das Licht; nistet daher niemals in Dunkelräumen. Nest Baumaterial vorwiegend von lebenden Pappeln oder von verwitterten Holzoberflächen. Nest hellgrau mit zahlreichen weißlichen, grünen und rötlichen Materialstreifen. Nest meist zitronenförmig, bis zur Größe eines Fußballs. Einkriechöffnung als 1-2 cm großes Loch, oft als abwärtsgerichteter, röhrenförmiger Stutzen ausgebildet. Verhalten 21 Nest wird nur gegen Störungen im unmittelbaren Nestbereich verteidigt. Wird bei der Nahrungssuche dem Menschen nicht lästig und fliegt dabei nicht in Wohnungen ein. Nahrung Insekten, vor allem Fliegen. Kohlehydrate werden vor allem durch Sammeln von Blütennektar aufgenommen. Schutz Unterliegt in der BRD den Vorschriften über den allgemeinen Artenschutz nach § 20 d BnatSchG. Besonderer Schutz für diese Art, die weder schädlich noch aggressiv ist, ist jedoch dringend erforderlich. Sächsische Wespe Dolichovespula saxonica Wespenarten Kennzeichen Stirnschild meist mit einem dreizackigen, nach oben weisenden schwarzen Gebilde, das an eine Krone erinnert. Verteilung der schwarzen und gelben Farbanteile am Hinterleib variabel. Arbeiterinnen 11-15 mm, Königinnen 15-19 mm, Männchen 13-15 mm. Volksstärke 200-300 Tiere gleichzeitig. Verbreitung / Lebensraum In Europa nördlich der Alpen verbreitet. Eine der häufigsten Wespenarten. Bewohnt bewaldetes Hügelland und offene Landschaften. Nistet oft in Gebäuden. Nester häufig an Dachgebälk oder an Dachlatten freihängend angebaut; gelegentlich auch frei in Hecken, in Vogelnistkästen, Abdeckungen von Sandkästen usw. Nest Baumaterial wird von verwitterten Holzoberflächen gesammelt. Nestfarbe grau. Nest von Fußballgröße, meist kleiner. Einkriechöffnung als 1-2 cm großes Loch im unteren Nestbereich. Nest hat meist die Form einer Erdbeere. Verhalten 22 Tiere verteidigen sich nur bei Störungen im unmittelbaren Nestbereich und werden weder schädlich noch aggressiv. Nahrung Vor allem Fliegenarten und andere Insekten. Kohlehydrate werden vor allem durch Sammeln von Blütennektar aufgenommen. Schutz Unterliegt in der BRD den Vorschriften über den allgemeinen Artenschutz nach § 20 d BnatSchG. Waldwespe Dolichovespula sylvestris Wespenarten Kennzeichen Stirnschild meist mit einem schwarzen Punkt oder reingelb. 3.-5. Rückenplatte der Hinterleibsringe schwarz-gelb ohne isolierte schwarze Flecken, 6.völlig gelb. Arbeiterinnen 13-15 mm, Königinnen 15-19 mm, Männchen 14-16 mm. Jahreszeitliches Auftreten Kurzer Lebenszyklus. Überwinterte Königinnen ab Ende April, Arbeiterinnen von Ende Mai bis Mitte September, Jungköniginnen und Männchen von Anfang August bis Mitte September. Volksstärke 200-300 Tiere gleichzeitig. Verbreitung / Lebensraum In Europa liegt die Verbreitungsgrenze südlicher als bei anderen Langkopfwespen. In Südeuropa und Nordafrika vertreten. In Mitteleuropa vorwiegend im bewaldeten Hügelland, auch in Siedlungsrandzonen. Wahl des Nistplatzes ähnlich wie die Sächsische Wespe, häufig auch frei in Büschen und im Baumgezweig, in Nistkästen usw. Nest Baumaterial von rindenverletzten Pappeln oder von verwitterten Holzoberflächen. Nestfarbe grau bis graugelb; Fußballgröße, meist kleiner. Einkriechöffnung als 1-2 cm großes Loch im unteren Nestbereich. Verhalten 23 Tiere verteidigen sich nur bei Störungen im unmittelbaren Nestbereich und werden weder schädlich noch aggressiv. Nahrung Vor allem Insekten; ist häufig auf Doldenblütlern zu finden. Kohlehydrate werden vor allem durch Sammeln von Blütennektar aufgenommen. Schutz Unterliegt in der BRD den Vorschriften über den allgemeinen Artenschutz nach § 20 d BnatSchG. Rote Wespe Vespula rufa Wespenarten Kennzeichen Auffallend rötliche Färbung der beiden ersten Hinterleibsringe. Stirnschild mit schwarzem, gezacktem Längsstreifen, nach unten verbreitert. Arbeiterinnen 10-14 mm, Königinnen 16-20 mm, Männchen 13-16 mm. Jahreszeitliches Auftreten Kurzer Lebenszyklus. Überwinterte Königinnen ab Ende April, Arbeiterinnen von Ende Mai bis Mitte September, Jungköniginnen und Männchen von Anfang August bis Mitte September. Volksstärke 100-200 Tiere gleichzeitig. Verbreitung / Lebensraum Bewohnt Europa vom hohen Norden Skandinaviens bis zu den Pyrenäen und zum Apennin. Bevorzugt ruhige, offene Flächen im Berg und Hügelland. Nistet fast ausschließlich unterirdisch in verlassenen Mausund Maulwurfsgängen, oft auch an feuchteren Stellen. Nest Baumaterial wird von verwitterten Holzoberflächen gesammelt. Nestfarbe grau. Nest meist kleiner als ein Fußball. Nesthülle glatt. 24 Verhalten Tiere verteidigen sich nur bei Störungen im unmittelbaren Nestbereich und werden weder schädlich noch aggressiv. Nahrung Vor allem Insekten; ist häufig auf Doldenblütlern zu finden. Kohlehydrate werden vor allem durch Sammeln von Blütennektar und Honigtau aufgenommen. Schutz Unterliegt in der BRD den Vorschriften über den allgemeinen Artenschutz nach § 20 d BnatSchG. Deutsche Wespe Paravespula germanica Wespenarten Kennzeichen Stirnschild meist mit einem oder drei schwarzen Punkten, mittlerer Punkt manchmal zu einem kurzen Längsstreifen ausgezogen. Hinterleibszeichnung unterschiedlich. Arbeiterrinnen 12-16 mm, Königinnen 17-20 mm, Männchen 13-17 mm. Jahreszeitliches Auftreten Langer Lebenszyklus. Überwinterte Königinnen ab Anfang April, Arbeiterinnen von Anfang Mai bis Ende Oktober, Jungköniginnen und Männchen von Anfang August bis Ende Oktober. Volksstärke Große Völker mit 1000-7000 Tieren, vereinzelt auch stärker. Verbreitung / Lebensraum Besiedelt ganz Europa mit Ausnahme von Nordskandinavien. Kommt in fast allen Landschaftsformen vor. Nistet meist unterirdisch in verlassenen Maus- und Maulwurfsgängen, die systematisch erweitert werden, oder in relativ dunklen oberirdischen Hohlräumen wie Zwischendecken in Gebäuden und Dachböden. Dunkelhöhlennister; nistet niemals offen im Freien. Nest Baumaterial wird von verwitterten Holzoberflächen gesammelt. Nester grau und mitunter sehr groß mit bis zu zwei Meter Nestumfang. 25 Nesthülle mit reich strukturierter Oberfläche und zahlreichen, muschelartigen, nach unten offenen Lufttaschen. Bei starken Völkern meist mehrere 1-2 cm große Einkriechöffnungen. Verhalten Bildet volkreiche Staaten und löst zusammen mit der Gemeinen Wespe alle drei bis fünf Jahre die sogenannte „Wespenplage“ aus. Dabei können sie recht lästig werden. Stechen, wenn sie gedrückt oder versehentlich angefasst werden. Im Nestbereich nicht besonders aggressiv; unterscheidet sich kaum von anderen Wespenarten. Nahrung Starke Völker erbeuten große Insektenmengen, vorwiegend Fliegenarten. Kohlehydrate werden vor allem durch Sammeln von Blütennektar und Honigtau aufgenommen. Auch Zuckerstoffe in Siedlungsbereichen und süßes Obst gehören zum Speiseplan. Schutz Unterliegt den Bestimmungen über den allgemeinen Artenschutz nach § 20 d BnatSchG. Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nicht pauschal gegen jedes Volk gerichtet sein, sondern müssen sich auf Ausnahmefälle beschränken. Gemeine Wespe Paravespula vulgaris Wespenarten Kennzeichen Stirnschild mit schwarzem, nach unten verbreitertem Längsstreifen, ähnlich einem nach unten weisenden Anker. Hinterleibszeichnung unterschiedlich. Arbeiterrinnen 11-14 mm, Königinnen 16-19 mm, Männchen 13-17 mm. Jahreszeitliches Auftreten Langer Lebenszyklus. Größte Volksstärke wird erst im September erreicht. Überwinterte Königinnen ab Ende April, Arbeiterinnen von Ende Mai bis Ende Oktober, Jungköniginnen und Männchen von Anfang August bis Ende Oktober. Volksstärke 1000-5000 Tieren gleichzeitig, vereinzelt auch stärker. 26 Verbreitung / Lebensraum Besiedelt ganz Europa. Kommt in fast allen Landschaftsformen vor. Nistet meist unterirdisch in verlassenen Maus- und Maulwurfsgängen oder in relativ dunklen oberirdischen Hohlräumen wie Zwischendecken in Gebäuden, Gerätehütten und Dachböden. Dunkelhöhlennister; nistet niemals offen im Freien. Nest Baumaterial wird an morschen Holzstücken gesammelt. Nester ockerfarben bis bräunlich. Nester mitunter sehr groß, bis zu zwei Meter Nestumfang. Nesthülle mit lebhaft strukturierter Oberfläche und zahlreichen, muschelartigen, nach unten offenen Lufttaschen. Bei starken Völkern meist mehrere 1-2 cm große Einkriechöffnungen. Verhalten Bildet wie die Deutsche Wespe volkreiche Staaten und kann wie diese bei der Nahrungssuche durch das Anfliegen von süßen Speisen und Getränken lästig werden. Verhält sich im Nestbereich wie andere Wespenarten. Schutz Unterliegt den Bestimmungen über den allgemeinen Artenschutz nach § 20 d BnatSchG. Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nicht pauschal gegen jedes Volk gerichtet sein, sondern müssen sich auf objektiv notwendige Fälle beschränken. Gallische Feldwespe Polistes dominulus Wespenarten Kennzeichen Hinterleib verdickt sich von der Ansatzstelle am Bruststück allmählich, spindelförmig. Beine im Gegensatz zu den anderen beschriebenen Wespenarten auffallend verlängert. Typische schwarz-gelbe Wespenfärbung. Fühler bei Weibchen 12gliedrig. Arbeiterinnen bis 15mm, Königin bis 18 mm, Männchen 14-16 mm. 27 Jahreszeitliches Auftreten Überwinterte Königinnen erscheinen bereits an warmen Apriltagen, Arbeiterinnen etwa ab Anfang Juni, Jungköniginnen und Männchen von Ende Juli bis zum Herbst. Volksstärke Kaum mehr als 10-30 Tiere. Verbreitung / Lebensraum Wärmeliebende Art mit Verbreitungsschwerpunkt im Mittelmeerraum. Südlich der Mainlinie häufig, nördlich davon spärlich vertreten. Häufig in den Siedlungsrandzonen anzutreffen. Nest wird oberirdisch in allseitig umschlossenen Räumen angelegt, oft auf Dachböden an den Dachziegeln zu finden. Nest Baumaterial wird vorwiegend von verwitterten Holzoberflächen gesammelt. Nestfarbe grau Das Nest besteht nur aus einer Wabe ohne Nesthülle mit ca. 5-8 cm Durchmesser, oft vertikal oder geneigt hängend. Wabe meist nur an einem Stiel aufgehängt, keine Außenhülle. Verhalten Mitunter beteiligen sich mehrere Weibchen (Königinnen) an der Koloniegründung, wobei aber ein Tier dominiert. Harmlose Wespenart, die selbst bei Störung im Nestbereich nicht aggressiv wird. Stachel schwach, durchdringt kaum die Haut des Menschen. In keiner Weise schädlich oder lästig. Nahrung Insekten, die zerkaut und an die Larven verfüttert werden. Erwachsene Tiere sammeln Nektar an verschiedenen Blüten. Schutz Unterliegt den Bestimmungen über den allgemeinen Artenschutz nach § 20 d BnatSchG. Bekämpfungsmaßnahmen nicht erforderlich; Tiere ergreifen bei Belästigung selbst die Flucht . 28 Eine Möglichkeit, ein Hornissennest zu schützen Nestabsicherung So geschützte Nester können wunderbar beobachtet werden, ohne dass sich Mensch und Tier gegenseitig stören Bei Wespen: Abklären, um welche Wespenart es sich handelt Als Erstmaßnahme den Bürger aufklären und versuchen, das Nest zu belassen Ein Einsatz ist nur in bestimmten Fällen notwendig; ist dies der Fall, kommt meistens das zur Zeit verwendete Insektenvernichtungsmittel zum Einsatz Mit der Hochdruckspritze wird es aufgebracht und wirkt innerhalb einiger Minuten tödlich Oftmals ist es notwendig Mauerteile aufzustemmen, Dachziegel abzuheben oder Verkleidungen zu entfernen. In jedem Fall soll der Eigentümer schriftlich erklären, daß er die Feuerwehr für Bauschäden nicht haftbar macht. Wird dies verweigert, ist ein Einsatz abzulehnen 5. Erste Hilfe bei Insektenstichen Stechinsekten greifen an bei Reizung und Verärgerung Gefahr für die Königin Angriff des Nestes durch einen Feind Reizung durch den Menschen mit starkem Körpergeruch Schweiß, Parfüm, Haarspray ) ( Alkohol, Maßnahmen: Feststellen, ob der Stachel in der Haut verblieben ist Entfernen des Stachels durch seitliches Verschieben Kühlen ( Verringert Schwellung )Einreiben der Stichstelle mit antiallergischer Salbe ( Soventol, Fenistil ) Allergiker sollten im Zweifelsfall einen Arzt aufsuchen, evtl. Rettungsdienst verständigen Bei Stichen im Mundraum Eis lutschen, kalte Halswickel, sofort Rettungsdienst / Notarzt verständigen 29 8. Die Europäischen Wespenarten Literaturhinweise Rippberger; Schütz die Hornissen Hutter/ Rippberger; Herold; Hornissen Neue Imkerschule AID; Imker im Dienste der Umwelt 30