stech- insekten - (Imker) Esslingen

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STECHINSEKTEN
Honigbiene (Foto: M. Müller)
Impressum
Verfasser
Albrecht Kaiser
Ausgabedatum
1.4.2000
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Inhalt:
1.
2.
3.
4.
Seite
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtliche Grundlagen
1.1 Tierschutzgesetz
1.2 Artenschutzgesetz
1.3 Naturschutzgesetz
1.4 Seuchenrechtliche Grundlagen
1.5 BGB
Informationen über Stechinsekten
2.1 Übersicht
2.2 Bienen
2.2.1 Honigbienen
2.2.2 Wildbienen
2.3 Hummeln
2.4 Wespen
2.4.1 Hornisse
2.4.2 Mittlere Wespe
2.4.3 Sächsiche Wespe
2.4.4 Waldwespe
2.4.5 Rote Wespe
2.4.6 Deutsche Wespe
2.4.7 Gemeine Wespe
2.4.8 Gallische Wespe
Erste Hilfe bei Insekteneinsätze
Übersicht Europäische Wespenarten
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Allgemeines
Stechinsekten unterscheiden sich in ihren verschiedenen Arten. In erster
Linie ist in der Insektenart zu unterscheiden; handelt es sich zum
Beispiel um Bienen oder Wespen, Hornissen oder Hummeln oder gar
um Wildbienen? Selbst die Kostenpflicht hält um ihre Gesundheit
besorgte und bisweilen auch von der Natur entfremdete Bürger nicht
davon ab, das „lästige Stechinsekt“ als störendes Element von der
Feuerwehr entfernen zu lassen, auch ohne drohende Gefahr für Leib
und Leben. Oftmals wird der Nutzen dieser Tiere für unsere Umwelt
verkannt bzw. ist den Betroffenen dieser gar nicht bekannt. Insekten sind
ein wesentlicher Bestandteil in einem komplizierten ökologischen
Gefüge, weshalb trotz gewisser Aversionen des Menschen gegen diese
Tiere deren Vernichtung für die Natur äußerst schädlich ist.
Nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen werden
diese Insekten für unser Leben eine Plage oder stören Insektenschwärme bestimmte Arbeitsabläufe.
Sinn und Zweck der dieser Info soll es somit sein, dem Bürger einen
kurzen, aber fundierten Einblick in die Lebensweise und den sozialen
Zusammenhang von Insektenvölkern zu vermitteln. Nur bei
gebührendem Respekt vor dem Sozialgefüge der Insektenwelt und der
Achtung ihrer ökologischen Aufgaben kann der blindwütigen Vernichtung
eines Wunders der Natur durch den Menschen gezielt entgegen gewirkt
werden. Ich hoffe den Hilfe ersuchenden Menschen davon zu
überzeugen, daß eine Abtötung der im Grunde harmlosen und
friedlichen Tiere in den meisten Fällen nicht notwendig ist und eine
friedliche Koexistenz zwischen Mensch und Tier unter Beachtung der
Lebensgewohnheiten dieser Mitgeschöpfe möglich ist.
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1 Rechtliche Grundlagen
1.1 Tierschutzgesetz
Tierschutzbestimmungen sollen grundsätzlich alle Tiere vor
vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden bewahren. Der
Mensch trägt für das Tier Verantwortung, eine Tötung darf nur aus
vernünftigen Gründen unter Abwägung des Schutzanliegen eines
Tieres und den grundsätzlichen Interessen des Menschen nach
streng anzusetzenden Maßstäben durchgeführt werden.
1.2 Artenschutzgesetz
Das Artenschutzgesetz ist verbindlich bei allen
gefährdeten
Tierarten. In Anlage 1 sind die besonders geschützten Tierarten
aufgeführt.
Für
diese
Arten
gelten
die
strengen
Schutzbestimmungen des § 20f Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG). Alle Wildbienenarten sowie die Hornissen als einzige
Wespenart stehen in dieser Liste. Diese Bestimmung verbietet,
wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre
Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten der
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
In der Feuerwehrpraxis verbietet diese Vorschrift jegliches
Tätigwerden im Sinne einer Bekämpfung dieser Arten. Bleibt als
einzige Möglichkeit der Gefahrenabwehr beispielsweise nur die
Bekämpfung eines Hornissennestes, so muss diese Maßnahme
vorab durch die höhere Naturschutzbehörde, also das
Regierungspräsidium, genehmigt werden. Auch sonstige Eingriffe
an Nestern, die im Prinzip der Arterhaltung dienen, z.B. die
Umsiedelung eines Hummel- oder Hornissennestes, bedürfen die
höhere Naturschutzbehörde.
1.3 Naturschutzgesetz
Hier erfolgt das Verbot unmittelbar störender oder bestandsmindernder Handlungen. Dieses Gesetz gilt für die anderen
Wespenarten, die ja mit Ausnahme der Hornissen nicht besonders
geschützt sind. Für sie gelten die Bestimmungen des § 20d
BnatSchG über den „Allgemeinen Schutz“ wildlebender Tiere und
Pflanzen. Hier heißt es: „Es ist grundsätzlich verboten, wildlebende
Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ohne vernünftigen Grund
Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu
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beeinträchtigen oder zu zerstören. Dazu zählen auch Eier, Larven
und Puppen.“
1.4 Seuchenrechtliche Grundlagen
Das Bundesseuchengesetz, das Tierseuchengesetz und dessen
ergänzende Bienenseuchenverordnung regeln das Verhalten bei
Auftreten von Seuchen. Der Feuerwehrmann wird in diesem Fall
über eine Dienstanweisung informiert.
1.5 Bürgerliches Gesetzbuch
Das Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ), in
Verbindung mit Artikel 14 des Grundgesetzes, regelt den Begriff
des „Eigentums“. In § 823, 833 und 834 ist das Tierhalter- und
Haft-pflichtrecht geregelt. In § 961-964 das Schwarmrecht und in
§ 823 das Bienenrecht.
Eine Gefahr des Menschen durch Insekten besteht in erster Linie
durch die subjektive Empfindung des Betroffenen. Bei objektiver
Betrachtung relativiert sich diese jedoch auf ein Minimum bis hin zu
null, das heißt, bei objektiver Betrachtung ist in den meisten Fällen
keine Gefahr vorhanden sondern allenfalls eine subjektiv
empfundene Störung. Dies rechtfertigt in keinem Fall das beseitigen eines Wespennestes.
Bei Stechinsekteneinsätzen muß man in erster Linie nach der Art
des Insektes unterscheiden. Das heißt: handelt es sich um Bienen,
Hummeln, Wildbienen, Hornissen oder Wespen. Erst nach dieser
Feststellung kann man die weitere Vorgehensweise festlegen. Ist
ein Bienenschwarm einzufangen, kann man dies als Rettung aus
einer lebensbedrohlichen Lage deklarieren, da ein Bienenschwarm,
der auf sich alleine gestellt ist, in unserem dichtbesiedelten Raum
nicht überlebensfähig und auf die Betreuung durch den Imker
angewiesen ist. Bei Wildbienen und Hornissen ist für die Vernichtung sowie für die Umsiedlung eine Genehmigung des RP erforderlich. Bei Wespen ist als erstes festzustellen, ob eine objektive
Gefahr für die Öffentlichkeit vorliegt. Diese liegt z. B. in Kindergärten oder Schulen vor, da man von dieser Altersgruppe nicht
erwarten kann, daß sie das Verhalten und die Lebensweise dieser
Tiere realisieren und kennen.
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Somit kann zusammenfassend gesagt werden:
 Das Einfangen von Bienenschwärmen kann als Tierrettung
und somit als Pflichtaufgabe betrachtet werden.
 Ein Wespen- oder Bienennest ist kein Anlaß zur Eile.
 > Feststellen, um welche Insektenart es sich handelt .
 Bei Bienen, Hummeln oder Hornissen :
 >Prüfen, ob ein Einschreiten überhaupt erforderlich ist.
 Im Zweifelsfall die höhere Naturschutzbehörde verständigen
 Diese entscheidet über weitere Maßnahmen, etwa die
Umsiedlung durch einen Sachkundigen. Falls es sich um
Wespen handelt:
 Es muß entschieden werden, ob ein „Vernünftiger Grund“
vorliegt, nach dem ein Eingriff zulässig ist. Dies ist z.B. bei
kritischer Lage an einem Kinderspielplatz od. Kindergarten
gegeben. (Siehe § 20 d BnatSchG. )
 Sollte ein Eingriff als notwendig bewertet werden, so ist zu
prüfen, ob die Umsetzung des Volkes möglich ist. Generell
sollten sich notwendige Vernichtungsaktionen auf die Nester der
Deutschen und der Gemeinen Wespe beschränken. Alle
anderen Wespenarten sollten nach Möglichkeit geschont
werden.
Manch ein Wespennest wird von den Besitzern nicht mehr so sehr
störend empfunden, wenn diese für die Beseitigung tief in die Tasche
greifen müssen.
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2. Informationen über Stechinsekten
2.1 Übersicht
Die Erde wird von über einer Million verschiedener Tierarten
bevölkert. 750 000 davon sind Insekten. Unter den Insekten gibt es
die Gattung der Hautflügler. Zu ihnen gehören die Stechinsekten.
Unter ihnen gibt es solitär lebende Arten, d.h. Einzelgänger bzw.
einzeln lebende Individuen, sowie staatenbildende Arten, die in
Gemeinschaft leben und Völker aufbauen bzw. als Volk überwintern. Während die Honigbienen als Volk überwintert, überwintern bei Wespen und Hummeln nur die Jungköniginnen, die
dann im Frühjahr mit dem Volksaufbau beginnen.
Hautflügler
Apidae
Honigbienen
Vespidae
Wildbienen
Hummeln
Wespen
Feldwespen
2.2 Bienen
Man muß bei Bienen generell zwischen zwei Arten unterscheiden,
nämlich zwischen der
> Apis Mellifica unserer Honigbiene
Honigbiene
und den
> Wildbienen
mit ihren verschiedenen Arten
Wildbiene
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2.2.1 Die Honigbiene
Als sozial ausgerichtetes Insekt kann die Biene allein nicht überleben, sie benötigt das hoch-differenzierte gesamte Bienenvolk.
Die Honigbiene lebt in einem großen Staat mit jahreszeitlich
bedingt unterschiedlicher Volksstärke. Während das Wintervolk
10 – 20 000 Exemplare zählt, kann das Volk im Sommer bis zu
einer Stärke von 50 000 Tieren anwachsen. Arbeitsbienen die sich
im laufe ihres Lebens zu Tode arbeiten, müssen laufend ergänzt
werden. Das heißt, ein Bienenvolk muss während eines Jahres
200 000 bis 250 000 Nachkommen aufziehen. Die Sommerbienen
leben durchschnittlich 40 – 50 Tage, Winterbienen dagegen bis zu
einem halben Jahr.
Aufgaben der Bienen
 Bestäubung von rund 85% aller Pflanzen
 Honigproduktion
 Durch Insekten bestäubte Pflanzen sind eine wichtige Grundlage für
die Humusbildung
Bienen leben in einem großen Staat, im allgemeinen Bienenvolk
genannt. Innerhalb des Volkes hat jede Biene ihr bestimmtes Aufgabengebiet, das sich mit zunehmendem Alter ändert. Die soziale Ordnung im
Bienenvolk versteht es, einerseits durch Arbeitsteilung zwischen den
einzelnen Gliedern, andererseits durch Gemeinschaftsleistung die je
nach Jahreszeit zum Leben und Überleben notwendigen Verrichtungen
und Aufgaben zu meistern.
Die drei Wesen im Bienenvolk
Das Bienenvolk braucht, um normal und ohne Probleme über längere
Zeit existieren zu können, dreierlei Wesen seiner Art: die Königin, eine
Anzahl von Drohnen und ein Heer von Arbeitsbienen. Zur Aufrechterhaltung des gut funktionierenden Staatengebildes sind die drei
Wesen aufeinander angewiesen. Jedem fällt im Laufe des Jahres eine
bestimmte Aufgabe zu die unerlässlich zum Weiterbestehen des Volkes
ist. In dem Volk unterscheidet man nach Entwicklung, Aussehen,
Tätigkeit und Lebensdauer zwei unterschiedliche weibliche Wesen.
Die drei Wesen im Bienenvolk
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Die Königin
Die Bienenkönigin unterscheidet sich klar von den Arbeitsbienen und
Drohnen. Sie übertrifft beide an Körpergröße, ist aber nicht so breit wie
der Drohn. Im Bienenvolk kommt ihr die Aufgabe zu, die Eier für den
Nachwuchs aller drei Wesen zu legen. Sie ist deshalb das einzige
vollkommene Weibchen im Volke. Ihr Erhalt ist für den Fortbestand der
Gemeinschaft und deren Leistungsfähigkeit unerlässlich. In den
Sommermonaten beträgt ihre Legeleistung 1200–1500 Eier pro Tag. Ihre
Lebensdauer beträgt 3-4 Jahre. Weiterhin erzeugt die Königin zur
Lenkung des Bienenstaates in verschiedenen Drüsen Duft- und
Geschmacksstoffe ( Pheromone ). Sie erfüllen folgende Aufgaben:
 Zusammenhalt der Arbeiterinnen, auch während des
Schwärmens
 Die Entwicklung der Eierstöcke der Arbeiterinnen und die
Aufzucht neuer, junger Königinnen wird die meiste Zeit des
Jahres unterdrückt
 Anlockung der
Drohnen während der
Hochzeitsflüge zur
Paarung
Die Arbeiterinnen geben diese
Drüsensekrete beim
Futteraustausch weiter.
Arbeitsbienen, Arbeiterinnen
Arbeiterinnen sind die kleinsten
und fleißigsten Glieder des
Volkes. Sie sind Weibchen, die
aus befruch-teten Eiern entstehen, jedoch wegen unvollständig entwickelter
Geschlechtsorgane nicht
fortpflanzungsfähig sind. Ihre
Lebensdauer beträgt 35 – 50
Tage im Sommer, 6 – 7 Monat
im Winter. Das Leben der
Arbeiterinnen teilt sich in zwei
Phasen:
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 1.Phase
Stockbiene
 2. Phase
Sammelbiene
Aufgaben und Tätigkeit der Arbeitsbiene:
Stockbiene mit folgenden Aufgaben:
 Waben putzen
 Larven mit Drüsensekret, Pollen und Nektar bzw. Honig füttern
 den Wabenbau aus Wachs errichten
 Pollen und Nektar einlagern
 den Nektar zu Honig eindicken sowie die Brut- und Honigzellen mit
Wachsdeckeln verschließen
 den Stock von toten Bienen säubern, Temperatur und Luftfeuchte im
Stock regulieren, Wächterdienste am Flugloch verrichten
Alle diese Aufgaben im Stock werden von Bienen ausgeführt, die durch
den Entwicklungsstand innerer Drüsen und durch ihre Verhaltensweisen
am besten dazu geeignet sind ( Arbeitsteilung ).
Sammelbiene mit folgenden Aufgaben:
 Nektar, Honigtau, Pollen, Propolis und Wasser sammeln
 Nektar und Honigtau nach der Heimkehr mit eindicken
 junge nicht ausgelastete Bienen zur Ausbeutung ergiebiger Nektarund Pollenquellen anwerben
Der Drohn
Drohnen sind vollausgebildete Männchen. Ihre Anzahl im Bienenvolk
beträgt 500 – 1500, sie leben nur von Mai bis August. Die Lebensdauer
einer Drohne beträgt 20 - 50 Tage. Aufgabe der Drohnen ist die Paarung
mit jungen Königinnen, bevorzugt auf sogenannten Drohnensammelplätzen. Hat sich ein Drohn mit der Königin gepaart, stirbt er. Drohnen
sind während ihrer Entwicklungszeit und als erwachsene Tiere in Notzeiten durch Vernichtung und Aushungerung gefährdet. Am Sommerende vertreibt sie das Volk.
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Das Schwärmen
Der Schwarmvorgang ist biologisch sehr wichtig und eindrucksvoll. Es ist
der einzige Weg, auf dem sich ein Bienenvolk unter freilebenden
Bedingungen - also nicht unter Obhut des Imkers - teilen und dadurch
vermehren kann. Imker nehmen diesen Teilungsprozeß unter
kontrollierten Bedingungen vor. Ist ein Schwarm ausgezogen, legt er sich
als erstes in ca. 20 –30m Entfernung zum Stock an geeigneter Stelle an
und sammelt sich. Spürbienen schwärmen aus, um nach einer
geeigneten Unterkunft zu suchen. Wurde eine gefunden, zieht der
Schwarm in die neue Unterkunft ein. Dies kann ein leerer Bienenkasten,
ein hohler Baum oder Hohlräume in Gebäuden sein. Findet der Schwarm
in der näheren Umgebung kein geeignetes Quartier, so zieht er weiter
und lässt sich oftmals an einem Baum nieder um die Suche aufs neue zu
beginnen. Ein Schwarm kann so bis zu 3 – 4 km weit wandern.
Lässt sich ein Schwarm in Wohnvierteln nieder, so wird meistens die
Feuerwehr gerufen, um den Schwarm einzufangen. Dazu benötigt man
einen Schwarmfangkasten, der für den Schwarm groß genug ist und mit
ausreichenden Luftlöchern versehen ist. Ist der Kasten zu klein,
verbrausen die Bienen darin. Hat er zu kleine Luftöffnungen, ersticken
die Bienen. Hängt ein Schwarm frei an einem Ast, hält man den Kasten
unter den Schwarm und macht einen kräftigen Schlag auf den Ast.
Dadurch fällt er in den Schwarmfangkasten. Man verschließt den Kasten
bis auf eine kleine Öffnung und stellt ihn im Schatten auf den Boden.
Wenn die Königin im Kasten ist, sammelt sich der Schwarm im Kasten.
Ob man die Königin erwischt hat, kann man am Verhalten der Bienen
erkennen. Ist sie im Kasten, lassen sich Bienen auf der Außenwand
nieder und fangen an zu sterzeln, um den suchenden Bienen zu zeigen,
hier ist die Königin. Hat man die Königin nicht, zieht der Schwarm wieder
aus. Bei dünnen Ästen oder Zweigen kann man diese auch abschneiden
und den Schwarm am Boden in den Schwarmfangkasten einschlagen.
Nach ca. 1 Stunde. ist der Schwarm vollständig in den Kasten eingezogen. Man kann die restlichen Bienen, die auf der Kastenfront sitzen,
einfegen und den Kasten verschließen.
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2.2.2 Wildbienen
Neben den bekannten Honigbienen gibt es noch eine Vielzahl von
Wildbienenarten, in Deutschland zählt man ca. 500 Arten. Sie leben
teilweise in sozialen Insektenstaaten, wie etwa die Hummeln,
größtenteils aber einzeln ( solitär ). Die solitären Wildbienenweibchen
legen ihre Brutzellen oftmals in Bohrungen oder Pflanzenstengel an. In
diese Hohlräume tragen die Bienenweibchen Blütenpollen ein und legen
daran ihre Eier ab. Die Brutzellen werden vielfach mit einem Lehmpfropf
oder ähnlichem Material verschlossen. Die schlüpfenden Larven
ernähren sich von dem Pollenvorrat.
Solitäre Wildbienenarten bilden gelegentlich Brutkolonien, das heißt,
viele Bienenweibchen legen an günstigen stellen nebeneinander
Bruthöhlen an. So findet man beispielsweise gelegentlich Kolonien von
Mauerbienenarten in Sandsteinmauern oder ähnlichen Plätzen, in deren
Bereich erheblicher Flugbetrieb durch die Wildbienen herrscht. Die aktive
Flugzeit dieser Tiere erstreckt sich aber nur auf wenige Wochen im
Frühling. Ein Einschreiten ist niemals erforderlich, zumal Stiche durch
diese Tiere nicht zu befürchten sind. Wildbienen besitzen zwar einen
Stachel, dieser kann aber die menschliche Haut nicht durchdringen. Zum
anderen sind sie sehr friedliebend, das heißt, sie greifen Menschen nicht
an, man kann sie sogar gefahrlos in der Hand halten.
Alle Wildbienenarten sind als besonders geschützte Tierart in die
Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung aufgenommen.
Wildbienen
2.3
Hummeln
Die sympathischen Dicken
Hummeln sind mit etwa 400 Arten ebenfalls weltweit verbreitet. In
Deutschland sind etwa 25 Arten bekannt, von denen ca. 15 Arten vom
Aussterben bedroht sind. Hummeln bevorzugen als Lebensräume
kühlere Regionen und leben vor allem in den nördlichen gemäßigten
Klimazonen. Dabei sind sie in den Gebirgsregionen besonders
verbreitet.
Hummeln bilden, wie auch die Wespen, einjährige Staaten. Die
Fähigkeit, im Sozialverband eines Volkes zu überwintern, besitzen nur
die Honigbienen. Ihr kompakter Körperbau und ihr dichter Haarpelz
machen sie wesentlich widerstandsfähiger und kältetoleranter als die
Honigbiene. Bei günstiger Witterung erscheinen einig Hummelarten
bereits Anfang März. Während unsere Honigbiene erst ab ca. 12° C ihre
Sammeltätigkeit aufnimmt, fliegen Hummeln noch bei Temperaturen von
5° C. Sie leisten dabei unersetzliche Bestäubungsdienste. Auch durch
die hohe Fluggeschwindigkeit und das deutlich größere Körpergewicht
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im Vergleich mit Honigbienen haben die Hummeln Vorteile. Sie befliegen
in der gleichen Zeit das 3-5fache an Blüten als die Honigbiene. Durch
das größere Körpergewicht haben die Hummeln einen leichteren Zugang
zu den Nektarien von Verschlußblüten. Hummeln haben einen längeren
Rüssel. Dies hat einen entscheidenden Einfluss auf die bevorzugten
Trachtpflanzen. So werden von Hummeln Blütenpflanzen beflogen, die
von Honigbienen gar nicht beachtet werden.
Hummelstaaten werden stets im Frühling von einem überwinterten
Weibchen, der Königin, aufgebaut. Nur die im Sommer oder Herbst
geschlüpften Jungköniginnen überleben als „Genreserve“ den Winter. Je
nach Art erscheinen ab Anfang März bis Mitte Juni die Hummelköniginnen aus ihren Überwinterungsquartieren. Nach einer Freßphase
von ca. einer Woche machen sich die Königinnen auf die Suche nach
einem geeigneten Nistplatz. Je nach Art interessieren sie sich für
verlassene Mäusenester, Baumhöhlen oder trockene Grasbüschel. Was
sie in jedem Fall brauchen, ist ein geschützter Hohlraum, indem sich
wärmendes Polstermaterial befindet. Hat die Hummelkönigin einen Platz
Hummelnest
gefunden, beginnt sie mit dem Bau des Nestes. Nach etwa 2-4 Tagen
nach der Nestgründung werden die ersten 5-15 Eier in einem aus Wachs
geformten Näpfchen abgelegt. Nachdem die ersten Arbeiterinnen
geschlüpft sind, stellt die Königin bald darauf ihren Außendienst ein und
widmet sich ihrer Hauptaufgabe, dem Eierlegen. Das Hummelvolk
wächst heran bis zu einer Stärke von 150 – 600 Exemplaren. Die Arbeit
ist im Hummelvolk streng hierarchisch strukturiert. Es gibt Arbeiterinnen,
deren Aufgabe es ist, Pollen und Nektar zu sammeln, und es gibt
Karrierehummeln, die den Hofstaat der Königin bilden und das Nest nie
verlassen. Im erstarkten Hummelstaat verliert die Königin mehr und
mehr an Macht. Die elitären Arbeiterinnen übernehmen die Macht und
werfen die Königin zum Nest hinaus oder sie stirbt an Erschöpfung. Der
Hummelstaat ist dem Untergang geweiht. Nachdem die Geschlechtstiere
geschlüpft sind, verlassen sie das Nest und paaren sich. Die begatteten
Jungköniginnen verbringen noch einige Zeit mit intensiver
Nahrungsaufnahme um die überlebensnotwendigen Energiereserven in
einem Fettkörper zu speichern. Schließlich graben sie sich in humoser
Erde ein oder verkriechen sich in verlassenen Mausgängen bis zum
nächsten Frühjahr.
Hummeln gelten wie alle einheimischen Bienenarten als besonders
geschützte Tierarten und sind seit dem 25.8.80 in die Bundesartenschutzverordnung aufgenommen und genießen seither besonderen
Schutz vor Verfolgung (§20f BNatSchG.). Verstöße gegen diese
Vorschriften sind mit Bußgeldern bis zu 100.000.- DM bedroht. Deshalb
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sollen Hummelnester nicht vernichtet werden, sondern allenfalls, wenn
keine andere Lösung möglich ist, das Nest umgesiedelt werden.
2.4 Wespen
Eine weitläufige Verwandtschaft: Die Wespenfamilie
Echte Wespen und Feldwespen – die beiden Unterfamilien
Die Wespenfamilie ( Vespidae ) wird in die Unterfamilien der Echten
Wespen ( Vespinae ) und der Feldwespen ( Polistinae ) untergeteilt. Die
beiden Unterfamilien unterscheiden sich äußerlich vor allem durch den
unterschiedlichen Übergang zwischen Brust und Hinterleib. Bei den
Echten Wespen ( Vespinae ) erweitert sich der Hinterleib nach der
Wespentaille abrupt, bei den Feldwespen ( Polistinae ) dagegen nur
allmählich und ist spindelförmig geformt. Die Tiere dieser Unterfamilie
haben im Gegensatz zu den Echten Wespen außerdem auffallend lange
Beine. Feldwespen bilden nur kleine, individuenarme Kolonien; ihre
Nester bestehen immer nur aus einer kleinen Wabe ohne Hülle.
Die europäischen Vespinae oder Echten Wespen untergliedern sich in
die drei Gattungen:
 Vespula und Paravespula ( Kurzkopfwespen )
 Dolichovespula ( Langkopfwespen )
 Vespa ( Hornissen )
Übersicht über die Familie der Wespen mit den wichtigsten
mitteleuropäischen Arten
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Familie
Vespdae
Unterfamilie
Vespinae
Polistinae
Gattung
Vespa
Paravespula
(Kurzkopfwespen)
Dolichovespula
(Langkopfwespen)
Polistes
(Feldwespen)
Art
Vespa crabro
( Hornisse )
Paravespula germanica Dolichovespula media
( Deutsche Wespe )
( Mittlere Wespe )
Polistes dominulus
Paravespula Vulgaris
( Gemeine Wespe )
Dolichovespula norwegia Polistes nimpha
( Norwegisch Wespe )
Vespula rufa
( Rote Wespe )
Dolichovespula saxonia Polistes biglumis
( Sächsische Wespe ) bimaculatus
Dolichovespula sylvestris Polistes bischoffi
( Waldwespe )
Unterschiede zu anderen Insekten
Was unterscheidet nun Hornissen und andere soziale Faltenwespen von
anderen Insekten? Soziale Faltenwespen haben zwei Paare Membranflügel, die durch eine Reihe von Häkchen und Ösen zusammenhängen.
 Charakteristisch für die sozialen Faltenwespen ist die tief
eingeschnittene „Wespentaille“ zwischen Bruststück und Hinterleib.
Diese Taille ist typisch für alle Arten der Unterordnung der
Stechimmen die mit einem Giftstachel ausgerüstet sind
 Die Fühler der Weibchen sind ellenbogenartig gestaltet.
 Die sozialen Faltenwespen habe im Gegensatz zu den anderen
Hautflüglern (Ameisen, Bienen etc.) in Ruhestellung länglich
zusammengefaltete Vorderflügel.
 Die Facettenaugen der sozialen Faltenwespen sind nierenförmig.
17
 Kennzeichnend für die soziale Faltenwespe ist schließlich ihre
spezifische, staatenbildende Lebensweise, die sie ganz besonders
aus dem Kreis der meistens solitär lebenden anderen Wespenarten
hervorhebt.
 Die in Mitteleuropa typische gelbschwarze Zeichnung der sozialen
Faltenwespen findet sich bei außereuropäischen Arten nicht
unbedingt.
Warum Wespen schutzwürdig sind
Viele Menschen halten Wespen pauschal für aggressiv und gefährlich.
Daß die verschiedenen Wespenarten ein ganz unterschiedliches
Verhalten (auch gegenüber dem Menschen) haben, wird oft übersehen
oder ist gar nicht bekannt. Deshalb werden immer noch alle Wespen
unterschiedslos und in kaum zu rechtfertigender Weise bekämpft. Wie so
oft im Leben, trifft es dabei meist die falschen! Nur zwei von den
insgesamt acht „typischen“ Wespenarten, die Gemeine Wespe und die
Deutsche Wespe, lösen die sogenannten Wespenplagen aus. Und nur
gegen sie, falls überhaupt notwendig, sollten sich Bekämpfungsmaßnahmen richten. Da ihre meist unterirdischen Nester nur schwer zu
lokalisieren sind, zerstört man häufig die gut sichtbaren Brutstätten der
Freinister, verfehlt also die wahren „Plagegeister“.
Vorsicht im Nestbereich
Alle staatenbildenden Wespenarten reagieren auf vermeintliche
Störungen im unmittelbaren Nestbereich mit Attacken. Trotzdem kann
von einer natürlichen Aggressivität dieser Tiere keine Rede sein.
Außerhalb des unmittelbaren Nestbereiches, ab einem Umkreis von drei
bis vier Metern, sind keine Angriffe zu befürchten. Man muss nur darauf
achten, dass man die Tiere nicht drückt oder festklemmt. Setzt sich eine
Wespe zum Beispiel auf einen Arm oder auf die Kleidung, heißt es
einfach Ruhe bewahren; zur Panik besteht kein Grund. Die Wespe will
meist nur ausruhen und wird nicht stechen.
Notwendige Unterscheidung
Die Unterscheidung der verschiedenen Wespenarten nach ihrer Körperfärbung ist für den Laien sehr schwierig. Zur Bestimmung, ob es sich um
eine „lästig werdende“ oder „nicht lästig werdende“ Wespenart handelt,
können drei recht zuverlässige Merkmale als Unterscheidungshilfen
herangezogen werden.
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Das sind:
 Nistplatzwahl
 Volksstärke
 Langer / kurzer Lebenszyklus
Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe nisten als Dunkelhöhlennister vorwiegend in Erdhöhlen oder in anderen dunklen Hohlräumen.
Dagegen nisten die Vertreter der „nicht lästig werdenden“ Arten meist als
sogenannte Freinister in Hecken, im Geäst von Bäumen oder in hellen
bis halbdunklen oberirdischen Hohlräumen wie Dachböden,
Vogelnistkästen und Gartenlauben. Völlig freihängende Nester können
den „nicht lästig werdenden“ Wespenarten zugeordnet werden.
Soziale Faltenwespen
- eine Übersicht In Mitteleuropa Leben 8 Arten, ( ohne Feldwespen )
Hornisse
größte Art = Höhlennister
Mittlere Wespe
Sächsische Wespe
Waldwespe
Norwegische Wespe
Rote Wespe
Dunkelhöhlennister,
aber keine lästige Art
Deutsche Wespe
Gemeine Wespe
Unterschiede: ( 3 Merkpunkte )
Dunkelhöhlennister – vorwiegend in
Erdbauten
- Freinister – Nester hängen frei in Hecken,
Bäumen, auf Dachböden usw.
Große Volksstärke – bis max. 7000
Tiere
- Kleine Volksstärken – mit max. 200-300
Nestinsassen
Langer Lebenszyklus – Staaten
bestehen bis Anfang November
- Kurzer Lebenszyklus – Staaten lösen sich
Ende August bis Mitte September auf
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Hornisse Vespa crabro
Wespenarten
Kennzeichen
Größte mitteleuropäische Wespenart; Arbeiterinnen 18-25 mm,
Königinnen 25-35 mm, Männchen (Drohnen) 21-28 mm.
Kopf- und Bruststück mit mehr oder weniger rötlicher Kennzeichnung,
Bruststück dunkelbraun ohne Gelbfärbung, Hinterleib mit typischer
schwarz-gelber Wespenfärbung.
Jahreszeitliches Auftreten
Langer Lebenszyklus. Überwinterte Königinnen ab Anfang Mai,
Arbeiterinnen von Anfang Juni bis Ende Oktober, Jungköniginnen und
Männchen von August bis Ende Oktober.
Volksstärke
100-700 Tiere gleichzeitig,
Individuenzahlen geringer.
im
nördlichen
Verbreitungsgebiet
Verbreitung / Lebensraum
In fast ganz Europa, überschreitet den 63. Breitengrad aber nicht.
Bewohnt artenreiche Mischwälder, Auwälder und Parklandschaften.
Nistet in größeren Baumhöhlen, aber auch in kleinen Hohlräumen im
menschlichen Siedlungsbereich wie Rolladenkästen, Dachböden,
Dachböden, Geräteschuppen, Nistkästen usw.
Nest
Baumaterial wird an morschen Holzstücken gesammelt. Nestfarbe
ockerfarben bis bräunlich. Nesthülle stark strukturiert mit zahlreichen
muschelartigen Lufttaschen. Wabenbau horizontal angelegt mit 5-12
Wabenetagen.
3
6
Verhalten
Verteidigen sich nur, wenn sie im unmittelbare Nestbereich oder einem
Umkreis von ca. fünf Metern gestört werden. Außerhalb dieses Bereichs
in keiner Weise angriffslustig. Nahrungssuchende Hornissen werden
dem Menschen nicht lästig. Stiche für den gesunden Menschen ebenso
ungefährlich wie Bienen- od. Wespenstiche.
Nahrung
Zur Aufzucht der Brut wird tierisches Eiweiß benötigt. Hierfür werden
andere Insekten wie Fliegen, Wespen sowie versch. Raupen gejagt.
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Vollinsekten ernähren sich hauptsächlich von Kohlehydraten aus
Baumsäften oder Früchten.
Schutz
Seit 1.1.1987 als besonders geschützte Tierart in die Anlage 1 der
Bundesartenschutzverordnung aufgenommen.
Mittlere Wespe
Dolichovespula media
Wespenarten
Kennzeichen
Zweitgrößte soziale Faltenwespenart; Arbeiterinnen 15-19 mm,
Königinnen 18-22 mm, Männchen 15-19 mm.
Bruststück der Königin braun-rötlich gefärbt. Arbeiterinnen nur schwarzgelb gezeichnet.
Jahreszeitliches Auftreten
Kurzer Lebenszyklus. Überwinterte Königinnen ab Ende April,
Arbeiterinnen von Ende Mai bis Mitte September, Jungköniginnen und
Männchen von Anfang August bis Mitte September.
Volksstärke
Bis maximal 200 Tiere.
Verbreitung / Lebensraum
Bewohnt den Großteil Europas. Besiedelt in Südeuropa hauptsächlich
die Gebirge. Bevorzugt Wassernähe und buschreiches Geländes , auch
heckenreiche menschliche Siedlungsräume. Typische Freinister; Nest
meist im Gebüsch oder im Gezweig von Bäumen, manchmal auch unter
Dachvor-sprüngen. Liebt das Licht; nistet daher niemals in
Dunkelräumen.
Nest
Baumaterial vorwiegend von lebenden Pappeln oder von verwitterten
Holzoberflächen. Nest hellgrau mit zahlreichen weißlichen, grünen und
rötlichen Materialstreifen. Nest meist zitronenförmig, bis zur Größe eines
Fußballs. Einkriechöffnung als 1-2 cm großes Loch, oft als
abwärtsgerichteter, röhrenförmiger Stutzen ausgebildet.
Verhalten
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Nest wird nur gegen Störungen im unmittelbaren Nestbereich verteidigt.
Wird bei der Nahrungssuche dem Menschen nicht lästig und fliegt dabei
nicht in Wohnungen ein.
Nahrung
Insekten, vor allem Fliegen. Kohlehydrate werden vor allem durch
Sammeln von Blütennektar aufgenommen.
Schutz
Unterliegt in der BRD den Vorschriften über den allgemeinen
Artenschutz nach § 20 d BnatSchG. Besonderer Schutz für diese Art, die
weder schädlich noch aggressiv ist, ist jedoch dringend erforderlich.
Sächsische Wespe
Dolichovespula saxonica
Wespenarten
Kennzeichen
Stirnschild meist mit einem dreizackigen, nach oben weisenden
schwarzen Gebilde, das an eine Krone erinnert. Verteilung der
schwarzen und gelben Farbanteile am Hinterleib variabel. Arbeiterinnen
11-15 mm, Königinnen 15-19 mm, Männchen 13-15 mm.
Volksstärke
200-300 Tiere gleichzeitig.
Verbreitung / Lebensraum
In Europa nördlich der Alpen verbreitet. Eine der häufigsten
Wespenarten.
Bewohnt bewaldetes Hügelland und offene Landschaften. Nistet oft in
Gebäuden. Nester häufig an Dachgebälk oder an Dachlatten
freihängend angebaut; gelegentlich auch frei in Hecken, in
Vogelnistkästen, Abdeckungen von Sandkästen usw.
Nest
Baumaterial wird von verwitterten Holzoberflächen gesammelt. Nestfarbe
grau. Nest von Fußballgröße, meist kleiner. Einkriechöffnung als 1-2 cm
großes Loch im unteren Nestbereich. Nest hat meist die Form einer
Erdbeere.
Verhalten
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Tiere verteidigen sich nur bei Störungen im unmittelbaren Nestbereich
und werden weder schädlich noch aggressiv.
Nahrung
Vor allem Fliegenarten und andere Insekten. Kohlehydrate werden vor
allem durch Sammeln von Blütennektar aufgenommen.
Schutz
Unterliegt in der BRD den Vorschriften über den allgemeinen
Artenschutz nach § 20 d BnatSchG.
Waldwespe
Dolichovespula sylvestris
Wespenarten
Kennzeichen
Stirnschild meist mit einem schwarzen Punkt oder reingelb. 3.-5.
Rückenplatte der Hinterleibsringe schwarz-gelb ohne isolierte schwarze
Flecken, 6.völlig gelb. Arbeiterinnen 13-15 mm, Königinnen 15-19 mm,
Männchen 14-16 mm.
Jahreszeitliches Auftreten
Kurzer Lebenszyklus. Überwinterte Königinnen ab Ende April,
Arbeiterinnen von Ende Mai bis Mitte September, Jungköniginnen und
Männchen von Anfang August bis Mitte September.
Volksstärke
200-300 Tiere gleichzeitig.
Verbreitung / Lebensraum
In Europa liegt die Verbreitungsgrenze südlicher als bei anderen
Langkopfwespen. In Südeuropa und Nordafrika vertreten. In Mitteleuropa
vorwiegend im bewaldeten Hügelland, auch in Siedlungsrandzonen.
Wahl des Nistplatzes ähnlich wie die Sächsische Wespe, häufig auch frei
in Büschen und im Baumgezweig, in Nistkästen usw.
Nest
Baumaterial von rindenverletzten Pappeln oder von verwitterten
Holzoberflächen. Nestfarbe grau bis graugelb; Fußballgröße, meist
kleiner. Einkriechöffnung als 1-2 cm großes Loch im unteren
Nestbereich.
Verhalten
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Tiere verteidigen sich nur bei Störungen im unmittelbaren Nestbereich
und werden weder schädlich noch aggressiv.
Nahrung
Vor allem Insekten; ist häufig auf Doldenblütlern zu finden. Kohlehydrate
werden vor allem durch Sammeln von Blütennektar aufgenommen.
Schutz
Unterliegt in der BRD den Vorschriften über den allgemeinen
Artenschutz nach § 20 d BnatSchG.
Rote Wespe Vespula rufa
Wespenarten
Kennzeichen
Auffallend rötliche Färbung der beiden ersten Hinterleibsringe.
Stirnschild mit schwarzem, gezacktem Längsstreifen, nach unten
verbreitert. Arbeiterinnen 10-14 mm, Königinnen 16-20 mm, Männchen
13-16 mm.
Jahreszeitliches Auftreten
Kurzer Lebenszyklus. Überwinterte Königinnen ab Ende April,
Arbeiterinnen von Ende Mai bis Mitte September, Jungköniginnen und
Männchen von Anfang August bis Mitte September.
Volksstärke
100-200 Tiere gleichzeitig.
Verbreitung / Lebensraum
Bewohnt Europa vom hohen Norden Skandinaviens bis zu den Pyrenäen
und zum Apennin. Bevorzugt ruhige, offene Flächen im Berg und
Hügelland. Nistet fast ausschließlich unterirdisch in verlassenen Mausund Maulwurfsgängen, oft auch an feuchteren Stellen.
Nest
Baumaterial wird von verwitterten Holzoberflächen gesammelt. Nestfarbe
grau. Nest meist kleiner als ein Fußball. Nesthülle glatt.
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Verhalten
Tiere verteidigen sich nur bei Störungen im unmittelbaren Nestbereich
und werden weder schädlich noch aggressiv.
Nahrung
Vor allem Insekten; ist häufig auf Doldenblütlern zu finden. Kohlehydrate
werden vor allem durch Sammeln von Blütennektar und Honigtau
aufgenommen.
Schutz
Unterliegt in der BRD den Vorschriften über den allgemeinen
Artenschutz nach § 20 d BnatSchG.
Deutsche Wespe Paravespula germanica
Wespenarten
Kennzeichen
Stirnschild meist mit einem oder drei schwarzen Punkten, mittlerer Punkt
manchmal zu einem kurzen Längsstreifen ausgezogen. Hinterleibszeichnung unterschiedlich. Arbeiterrinnen 12-16 mm, Königinnen 17-20
mm, Männchen 13-17 mm.
Jahreszeitliches Auftreten
Langer Lebenszyklus. Überwinterte Königinnen ab Anfang April,
Arbeiterinnen von Anfang Mai bis Ende Oktober, Jungköniginnen und
Männchen von Anfang August bis Ende Oktober.
Volksstärke
Große Völker mit 1000-7000 Tieren, vereinzelt auch stärker.
Verbreitung / Lebensraum
Besiedelt ganz Europa mit Ausnahme von Nordskandinavien. Kommt in
fast allen Landschaftsformen vor. Nistet meist unterirdisch in
verlassenen Maus- und Maulwurfsgängen, die systematisch erweitert
werden, oder in relativ dunklen oberirdischen Hohlräumen wie
Zwischendecken in Gebäuden und Dachböden. Dunkelhöhlennister;
nistet niemals offen im Freien.
Nest
Baumaterial wird von verwitterten Holzoberflächen gesammelt. Nester
grau und mitunter sehr groß mit bis zu zwei Meter Nestumfang.
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Nesthülle mit reich strukturierter Oberfläche und zahlreichen,
muschelartigen, nach unten offenen Lufttaschen. Bei starken Völkern
meist mehrere 1-2 cm große Einkriechöffnungen.
Verhalten
Bildet volkreiche Staaten und löst zusammen mit der Gemeinen Wespe
alle drei bis fünf Jahre die sogenannte „Wespenplage“ aus. Dabei
können sie recht lästig werden. Stechen, wenn sie gedrückt oder
versehentlich angefasst werden. Im Nestbereich nicht besonders
aggressiv; unterscheidet sich kaum von anderen Wespenarten.
Nahrung
Starke Völker erbeuten große Insektenmengen, vorwiegend
Fliegenarten. Kohlehydrate werden vor allem durch Sammeln von
Blütennektar und Honigtau aufgenommen. Auch Zuckerstoffe in
Siedlungsbereichen und süßes Obst gehören zum Speiseplan.
Schutz
Unterliegt den Bestimmungen über den allgemeinen Artenschutz nach
§ 20 d BnatSchG. Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nicht pauschal
gegen jedes Volk gerichtet sein, sondern müssen sich auf
Ausnahmefälle beschränken.
Gemeine Wespe
Paravespula vulgaris
Wespenarten
Kennzeichen
Stirnschild mit schwarzem, nach unten verbreitertem Längsstreifen,
ähnlich einem nach unten weisenden Anker. Hinterleibszeichnung
unterschiedlich. Arbeiterrinnen 11-14 mm, Königinnen 16-19 mm,
Männchen 13-17 mm.
Jahreszeitliches Auftreten
Langer Lebenszyklus. Größte Volksstärke wird erst im September
erreicht. Überwinterte Königinnen ab Ende April, Arbeiterinnen von Ende
Mai bis Ende Oktober, Jungköniginnen und Männchen von Anfang
August bis Ende Oktober.
Volksstärke
1000-5000 Tieren gleichzeitig, vereinzelt auch stärker.
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Verbreitung / Lebensraum
Besiedelt ganz Europa. Kommt in fast allen Landschaftsformen vor.
Nistet meist unterirdisch in verlassenen Maus- und Maulwurfsgängen
oder in relativ dunklen oberirdischen Hohlräumen wie Zwischendecken in
Gebäuden, Gerätehütten und Dachböden. Dunkelhöhlennister; nistet
niemals offen im Freien.
Nest
Baumaterial wird an morschen Holzstücken gesammelt. Nester
ockerfarben bis bräunlich. Nester mitunter sehr groß, bis zu zwei Meter
Nestumfang. Nesthülle mit lebhaft strukturierter Oberfläche und
zahlreichen, muschelartigen, nach unten offenen Lufttaschen. Bei
starken Völkern meist mehrere 1-2 cm große Einkriechöffnungen.
Verhalten
Bildet wie die Deutsche Wespe volkreiche Staaten und kann wie diese
bei der Nahrungssuche durch das Anfliegen von süßen Speisen und
Getränken lästig werden. Verhält sich im Nestbereich wie andere
Wespenarten.
Schutz
Unterliegt den Bestimmungen über den allgemeinen Artenschutz nach
§ 20 d BnatSchG. Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nicht pauschal
gegen jedes Volk gerichtet sein, sondern müssen sich auf objektiv
notwendige Fälle beschränken.
Gallische Feldwespe
Polistes dominulus
Wespenarten
Kennzeichen
Hinterleib verdickt sich von der Ansatzstelle am Bruststück allmählich,
spindelförmig. Beine im Gegensatz zu den anderen beschriebenen
Wespenarten
auffallend
verlängert.
Typische
schwarz-gelbe
Wespenfärbung. Fühler bei Weibchen 12gliedrig. Arbeiterinnen bis
15mm, Königin bis 18 mm, Männchen 14-16 mm.
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Jahreszeitliches Auftreten
Überwinterte Königinnen erscheinen bereits an warmen Apriltagen,
Arbeiterinnen etwa ab Anfang Juni, Jungköniginnen und Männchen von
Ende Juli bis zum Herbst.
Volksstärke
Kaum mehr als 10-30 Tiere.
Verbreitung / Lebensraum
Wärmeliebende Art mit Verbreitungsschwerpunkt im Mittelmeerraum.
Südlich der Mainlinie häufig, nördlich davon spärlich vertreten. Häufig in
den Siedlungsrandzonen anzutreffen. Nest wird oberirdisch in allseitig
umschlossenen Räumen angelegt, oft auf Dachböden an den
Dachziegeln zu finden.
Nest
Baumaterial wird vorwiegend von verwitterten Holzoberflächen
gesammelt. Nestfarbe grau Das Nest besteht nur aus einer Wabe ohne
Nesthülle mit ca. 5-8 cm Durchmesser, oft vertikal oder geneigt hängend.
Wabe meist nur an einem Stiel aufgehängt, keine Außenhülle.
Verhalten
Mitunter beteiligen sich mehrere Weibchen (Königinnen) an der
Koloniegründung, wobei aber ein Tier dominiert. Harmlose Wespenart,
die selbst bei Störung im Nestbereich nicht aggressiv wird. Stachel
schwach, durchdringt kaum die Haut des Menschen. In keiner Weise
schädlich oder lästig.
Nahrung
Insekten, die zerkaut und an die Larven verfüttert werden. Erwachsene
Tiere sammeln Nektar an verschiedenen Blüten.
Schutz
Unterliegt den Bestimmungen über den allgemeinen Artenschutz nach
§ 20 d BnatSchG. Bekämpfungsmaßnahmen nicht erforderlich; Tiere
ergreifen bei Belästigung selbst die Flucht .
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Eine Möglichkeit, ein Hornissennest zu schützen
Nestabsicherung
So geschützte Nester können wunderbar beobachtet werden, ohne dass
sich Mensch und Tier gegenseitig stören
Bei Wespen:
 Abklären, um welche Wespenart es sich handelt
 Als Erstmaßnahme den Bürger aufklären und versuchen, das Nest zu
belassen
 Ein Einsatz ist nur in bestimmten Fällen notwendig; ist dies der Fall,
kommt meistens das zur Zeit verwendete Insektenvernichtungsmittel
zum Einsatz
 Mit der Hochdruckspritze wird es aufgebracht und wirkt innerhalb
einiger Minuten tödlich
 Oftmals ist es notwendig Mauerteile aufzustemmen, Dachziegel
abzuheben oder Verkleidungen zu entfernen. In jedem Fall soll der
Eigentümer schriftlich erklären, daß er die Feuerwehr für Bauschäden
nicht haftbar macht. Wird dies verweigert, ist ein Einsatz abzulehnen
5.
Erste Hilfe bei Insektenstichen
Stechinsekten greifen an bei




Reizung und Verärgerung
Gefahr für die Königin
Angriff des Nestes durch einen Feind
Reizung durch den Menschen mit starkem Körpergeruch
Schweiß, Parfüm, Haarspray )
( Alkohol,
Maßnahmen:
Feststellen, ob der Stachel in der Haut verblieben ist
 Entfernen des Stachels durch seitliches Verschieben
 Kühlen ( Verringert Schwellung )Einreiben der Stichstelle mit
antiallergischer Salbe ( Soventol, Fenistil )
 Allergiker sollten im Zweifelsfall einen Arzt aufsuchen, evtl.
Rettungsdienst verständigen
 Bei Stichen im Mundraum Eis lutschen, kalte Halswickel, sofort
Rettungsdienst / Notarzt verständigen
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8.
Die Europäischen Wespenarten
Literaturhinweise
Rippberger;
Schütz die Hornissen
Hutter/ Rippberger;
Herold;
Hornissen
Neue Imkerschule
AID; Imker im Dienste der Umwelt
30
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