Ausschreibung – Ideenwettbewerb Logo und Slogan für die Stadt Schleswig Die Stadt Schleswig sucht ein neues Logo und einen neuen Slogan für die Stadt. Sie hat die Durchführung eines Wettbewerbs zum Finden eines neuen Logos und Slogans an die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK), Geschäftsstelle Schleswig übertragen. Dem Mehrheitsvotum der Bürgerbeteiligung folgend ist das Kernthema „Wikinger und Schleswig“. Die Expertenbüros mögen die ergänzenden Hinweise aus der Bürgerbeteiligung berücksichtigen (siehe Anlagen 2 und 3). 1. Inhaltliche Anforderungen: Mit Hilfe eines Logos und eines Slogans soll ein einheitliches Erscheinungsbild mit hohem Wiedererkennungswert entstehen. Ziel ist u. a. die Verwendung im Internet, als Briefkopf, auf einer Visitenkarte oder auf sonstigen Werbemitteln und Publikationen. Logo und Slogan sollen eine positive Aussage beinhalten. Das Logo soll prägnant in Form und Farbe sein, so dass es die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Weiterhin sollen Logo und Slogan originell, ansprechend, nicht belehrend und nicht erklärungsbedürftig, dazu innovativ gestaltet sein. Weitere Kriterien finden Sie in der Anlage 1. 2. Gestalterische und technische Anforderungen: Logo und Slogan sollen für groß- und kleinformatige Drucksachen (Flyer, Plakate und Broschüren), für die Darstellung im Internet und für andere Verwendungsarten geeignet sein. Das Logo soll Zeichencharakter haben, keine Bild- oder Comicdarstellung sein. Logo und Slogan sollen 4-farbig und in der mehrfarbigen, graustufigen als auch in der einfarbigen Darstellung gut erkennbar sein. 3. Teilnehmer: Teilnahmeberechtigt sind Grafik- und Marketingbüros und andere kreative Personen. Ein Teilnehmer kann mehrere Vorschläge einreichen. Jeder Vorschlag ist wie ein Wettbewerbsbeitrag zu kennzeichnen und zu behandeln (siehe 6.). 4. Preisgelder: Der 1. Preis ist mit einem Preisgeld von 5.000,- Euro dotiert. Damit werden auch alle späteren Nutzungsrechte (inkl. Lizenzhonorar) abgegolten. Der 2. Preis ist mit 2.000,- Euro dotiert. Der 3. Preis ist mit 1.000,- Euro dotiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Urheberrecht und Übertragung der Nutzungsrechte: Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert mit dem Einreichen ihres/seines Wettbewerbsbeitrages, alleiniger Urheber/alleinige Urheberin des Wettbewerbsbeitrages zu sein, dass der Beitrag nicht mit Urheberrechten, Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet ist und er/sie über die Wettbewerbsarbeit sowie alle an ihr bestehenden Nutzungsrechte frei verfügen kann. Sollten von Seiten Dritter dennoch Ansprüche aufgrund einer Rechtsverletzung geltend gemacht werden und die Rechtsverletzung auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Teilnehmers/der Teilnehmerin zurückzuführen sein, haftet der Teilnehmer/ die Teilnehmerin für alle Schäden, welche der Stadt Schleswig oder der IHK Flensburg hierdurch entstehen. Die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie verwandte Schutzrechte der Beiträge gehen mit Einreichung in vollem Umfang auf die Stadt Schleswig über. Die Einreicher übertragen der Stadt Schleswig alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen der Agentur/Person einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen. Die Übertragung ist zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise unbeschränkt und unwiderruflich. Sie schließt das Recht zur Veränderung, Vervielfältigung, Ausstellung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe sowie zur Weiterübertragung an Dritte ein. Die Vergütung hierfür ist im Gewinnerpreis enthalten und befugt die Stadt Schleswig, die Rechte im Inund Ausland in jeglicher Form zu nutzen und öffentlich wiederzugeben, insbesondere in Printmedien, digitalen Medien, Film- und Rundfunk, ungeachtet der Übertragungs- und Trägertechniken. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird die im Rahmen dieses Wettbewerbs an die IHK und die Stadt Schleswig gewährten Leistungen, insbesondere sämtliche Ideen, Entwürfe und Gestaltungen nicht in gleicher oder abgeänderter Form für andere Auftraggeber oder zu anderen Zwecken verwenden. Diese Regelung gilt für die Nichtpreisträger nur bis zur Preisverleihung. Alle Wettbewerbsteilnehmer erklären sich mit einer honorarfreien Veröffentlichung ihrer Arbeiten unter Nennung des Künstlers durch die IHK und die Stadt Schleswig einverstanden. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Arbeiten ist damit nicht verbunden. 6. Einsendung und Kennzeichnung der Arbeiten Einsendungen sind in einem verschlossenen Umschlag oder per Post oder Boten bis zum 10. April 2015, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) einzureichen bei der IHK Flensburg, Geschäftsstelle Schleswig Stefan Wesemann Plessenstraße 7 24837 Schleswig Bei Einlieferung per Post gilt das Datum des Poststempels, bei Kurierdiensten der Zeitpunkt der Einlieferung/Abholung. Eine Übersendung der Daten auf elektronischem Weg ist ausgeschlossen. Eine Verfassererklärung ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen Umschlag, entsprechend Anlage A der Auslobung beizufügen. Die einzureichende Wettbewerbsarbeit ist auf der Rückseite durch eine Kennzahl aus sechs arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. Diese Kennzahl ist in gleicher Größe und Darstellung auch auf der Verfassererklärung und deren Umschlag anzugeben. Die Entwürfe müssen im Format DIN A3 - unverwischbar aufgezogen auf festem Karton – anonymisiert eingereicht werden. Sie müssen reproduktionsreif und zur Wiedergabe im Offset- bzw. Digitaldruck geeignet sein. Zusätzlich müssen die Arbeiten reproduktionsreif in digitaler Form, abgespeichert auf einer CD, der Sendung beigelegt werden. Die eingereichten Feindaten müssen allen Anforderungen der Aufgabenstellung genügen. Textliche Erläuterungen zum Entwurf sind ggf. auf einem Extrablatt zu formulieren und mit der o.g. sechsstelligen Kennzeichnung auf der Rückseite zu versehen. 7. Entscheidungsverfahren und Benachrichtigung Die Auswahl des Gewinners/der Gewinnerin erfolgt durch eine Jury, die sich wie in Anhang 1 genannt zusammensetzt. Der Gewinner/die Gewinnerin wird schriftlich benachrichtigt. Die eingereichten Entwürfe werden nicht zurückgesendet, eine Begründung der Ablehnung von Arbeiten erfolgt nicht. Der Termin der Preisverleihung wird noch bekannt gegeben. Schleswig, 02. März 2015 IHK Flensburg Geschäftsstelle Schleswig Stefan Wesemann Plessenstraße 7 24837 Schleswig Verfassererklärung Hiermit versichere ich/wir anlässlich meiner/unserer Teilnahme am Wettbewerb der Stadt Schleswig/ IHK Flensburg für ein neues Logo und einen Slogan, dass ich/wir geistiger Urheber der Wettbewerbsarbeit sind. Mit den Teilnahmebedingungen erkläre/n ich/wir mich/uns ausdrücklich einverstanden. Name Selbstdefinierten Kennung (6 arabische Ziffern) Anschrift Telefon E-Mail Ort Datum Unterschrift