Elterninformation Informationen zu Mumps Krankheitserreger Mumpsvirus Ansteckungsweg Tröpfcheninfektion: Übertragung beim Sprechen, seltener über mit Speichel verunreinigte Gegenstände. Niesen, Husten, Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung in der Regel 16 – 18 Tage (möglich 12 – 25 Tage). Dauer der Ansteckungsfähigkeit 7 Tage vor bis 9 Tage nach Auftreten der Schwellung der Ohrspeicheldrüse. Größte Ansteckungsfähigkeit 2 Tage vor bis 4 Tage nach Schwellung der Ohrspeicheldrüse. Auch Kranke ohne typische Symptome sind ansteckend. Krankheitsbild Dauer: 3 - 8 Tage, Fieber, Kopf- und Bauchschmerzen, typische Schwellung der Ohrspeicheldrüse, oft erst einseitig. Befall aller Drüsen des Körpers möglich. In 3 – 10 % der Fälle Hirnhautentzündung durch Mumpsvirus. Bei Kindern unter 5 Jahren Verlauf der Mumpsinfektion unter dem Bild einer Infektion der Luftwege möglich. 1 Vorbeugende Maßnahmen Impfung: Impfung (meist als Kombinationsimpfstoff mit Masern und Röteln) zwischen dem 12. und 15. Lebensmonat, zweite Impfung im Alter von 15 – 23 Monaten empfohlen. Die Impfung ist ab dem 11. Lebensmonat in jedem Lebensalter möglich. Vorbeugende Maßnahmen nach Kontakt mit erkrankten Personen Eine Impfung innerhalb von 3 (maximal 5 Tagen) nach Kontakt kann bei ungeimpften bzw. einmal geimpften Kindern den Ausbruch der Mumpserkrankung verhindern. Wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihren Kinderarzt (Impfbuch mitnehmen), um der Erkrankung vorzubeugen. Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen nach Erkrankung Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen ist frühestens 9 Tage nach Ausbruch der Erkrankung möglich. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Wiederzulassung von Kontaktpersonen zu Gemeinschaftseinrichtungen Personen, die in der Wohngemeinschaft oder an anderer Stelle engen Kontakt zu einer Mumpserkrankung oder einem Verdachtsfall hatten, dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, wenn sie nachweislich früher an Mumps erkrankt waren, früher geimpft wurden (bei nur einmaliger Impfung sollte aktuell die zweite Dosis gegeben werden) oder innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt geimpft wurden. Treffen obige Voraussetzungen nicht zu, besteht für Kontaktpersonen ein Ausschluss von der Gemeinschaftseinrichtung für einen Zeitraum von 18 Tagen. Dieses Merkblatt soll eine knappe Übersicht vermitteln. Weitere Informationen zur Erkrankung finden Sie unter www.rki.de Stand der Informationen: Juni 2009 2