INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Dr. med. vet. Wolfgang H. Zens FLEISCHHYGIENE SCHLACHTTIERUNTERSUCHUNG SS 2008 INHALT Anmerkung: • Die „Downloads“ stellen einen - k komprimierten i i t Themenauszug Th dar d und dienen als ergänzende Informationsgrundlage ! „Risikobasiertes System“ Informationen zur Lebensmittelkette Wohlbefinden der Tiere Schlachttieruntersuchung - klassischer Untersuchungsgang: siehe Skript „Anleitung zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung“ Sie ersetzen weder den Besuch der weiterführenden Veranstaltungen, oc das Studium Stud u vertiefender e t e e de noch Literatur und Rechtsmaterie ! VO (EG) Nr. 854/2004 • Schlachtverbot INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens RISIKOBASIERTES SYSTEM • Das sog. „risikobasierte System“ erfordert umfangreiche Maßnahmen, wobei der amtliche Tierarzt eine zentrale Rolle spielt: - Das System basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und berücksichtigt alle bekannten, für die Lebensmittelsicherheit relevanten Risiken - Der amtliche Tierarzt (und Mitarbeiter bei amtlichen Kontrollen) unterliegen (zusätzlichen) Ausbildungsbestimmungen - zu erfüllen durch die Universitäten/Hochschulen - möglicherweise Durchführung von postgraduierten Kursen - Die amtliche Kontrolle berücksichtigt die relevanten Aspekte von Tiergesundheit g und Tierschutz - Die Häufigkeit und Intensität der amtlichen Überwachung sind vom Risiko abhängig - Für bestimmte Sektoren ist eine Mitarbeiterbeteiligung der Betriebe vorgesehen INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens GRUNDSÄTZLICHE UNTERSUCHUNGEN • Auf der Grundlage epidemiologischer oder anderer Daten kann die zuständige Behörde entscheiden, dass (alle oder nur bestimmte) Mast-/Hausschweine eines Betriebs nur einer Besichtigung unterzogen werden müssen • Die „risikoorientierte Fleischuntersuchung“ betrifft nur Mastschweine, die nach dem Absetzen in integrierten Produktionsstätten gehalten wurden - die Schlachtieruntersuchung erfolgt durch einen zugelassenen oder amtlichen Tierarzt im Herkunftsbetrieb - nach früherem (nationalen) Fleischhygienerecht nur bei Geflügel möglich ! INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens GRUNDSÄTZLICHE UNTERSUCHUNGEN • „Alternative/risikoorientierte Untersuchung“ - Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb - Kontrolle der Betriebsbücher - Untersuchung der Tiere auf Zoonosen(-verdacht) Zoonosen( verdacht) und allgemeine Verhaltensstörungen oder Krankheitsanzeichen, Krankheitsanzeichen die zur „Untauglichkeit“ des Fleisches führen können, Rückstände (verbotene Substanzen oder über den Höchstgrenzen) - Schlachttieruntersuchung auf dem Schlachthof - Einhaltung der Bestimmungen zum Wohlbefinden der Tiere - Anzeichen eines Zustands, der sich nachteilig auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken könnte INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens GRUNDSÄTZLICHE UNTERSUCHUNGEN • „Alternative/risikoorientierte Untersuchung“ - Modifizierte Fleischuntersuchung - der bekannte Grunduntersuchungsgang dient als Ausgangsbasis - die zuständige Behörde kann auf der o. g. Grundlage entscheiden, dass bei Mastschweinen die seit dem Absetzen kontrolliert in integrierten Produktionssystemen Mastschweinen, gehalten wurden, nur eine Adspektion erfolgen muss • Konkrete Vorgaben g im speziellen Teil der VO ((EG)) Nr. 854/2004 für: - Schweine, Rinder, Schafe/Ziegen, Einhufer - nicht für Geflügel ! INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens VO (EG) NR. 854/2004 • Der amtliche Tierarzt führt in Schlachthöfen, Wildbearbeitungsbetrieben und Zerlegungsbetrieben Inspektionen v. a. in Bezug auf Folgendes durch: - Informationen zur Lebensmittelkette - Gesundheitsstatus G dh it t t von R Region, i B Betrieb, t i b Ti Tiere undd lletzte t t (Fl (Fleisch-)Untersuchungsergebnisse i h )U t h b i - Schlachttieruntersuchung - Wohlbefinden der Tiere - Fleischuntersuchung - Spezifiziertes p Risikomaterial und andere tierische Nebenprodukte p - Labortests • Amtliche Fachassistenten und ggf. ggf Betriebspersonal (bei Geflügel und Hasentieren) können den amtlichen Tierarzt unterstützen INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES • Systemüberprüfungen und Inspektionen der Betriebe - zur Beurteilung der Einhaltung aller geforderten Maßnahmen mit Überprüfung der - „Guten Hygienepraxis“ nach HACCP-gestützten Grundsätzen - Verfahren der Lebensmittelunternehmer zur größtmöglichen Sicherstellung, Sicherstellung dass das Fleisch frei ist von - pathophysiologischen Anomalien/Veränderungen - fäkalen/anderen Verunreinigungen - spezifiziertem Risikomaterial • Prüfung der Unterlagen/Aufzeichnungen des Herkunftsbetriebs der Tiere - unter Beachtung der relevanten Informationen zur Lebensmittelkette INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES • Durchführung der Schlachttieruntersuchung - unter besonderer Berücksichtigung des Tierschutzes • Durchführung der Schlachtkörper-/Fleischuntersuchung - mit Adspektion der äußeren Oberflächen - zusätzliche Untersuchungen sind möglich - z. B. Palpation, Inzision und Labortests/Hilfsproben • Durchführung der Laboruntersuchungen • Entnahme des spezifizierten Risikomaterials • Vornahme der Genusstauglichkeitskennzeichnung • A f i h Aufzeichnungsund d Bewertungspflicht B t fli ht der d Untersuchungsbefunde U t h b f d - Übermittlung an den Lebensmittelunternehmer ! INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens INSPEKTIONSAUFGABEN • Informationen zur Lebensmittelkette - Der amtliche Tierarzt hat bei der Durchführung der SchlachttierSchlachttier und FleischFleisch untersuchung die relevanten Informationen aus den Aufzeichnungen des Herkunftsbetriebs der zur Schlachtung bestimmten Tiere zu prüfen, zu analysieren und zu berücksichtigen - Bei der Durchführung der Inspektionen hat der amtliche Tierarzt amtliche Bescheinigungen, die die Tiere begleiten, zu berücksichtigen - sowie Erklärungen von Tierärzten (einschließlich amtlichen Tierärzten und zugelassenen Tierärzten), die Kontrollen auf der Ebene der Primärerzeugung durchführen INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens INSPEKTIONSAUFGABEN • Informationen zur Lebensmittelkette - Wenn die Lebensmittelunternehmer zusätzliche Maßnahmen treffen, treffen um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, indem sie - integrierte Systeme, - eigene Qualitätskontrollsysteme, Qualitätskontrollsysteme - unabhängige Zertifizierung durch Dritte oder andere Mittel oder andere Mittel einsetzen und wenn - diese Maßnahmen dokumentiert werden und - die betreffenden Tiere eindeutig identifizierbar sind, so kann der amtliche Tierarzt die Beteiligung an diesen Systemen bei den Inspektionen und der Überprüfung der HACCP-Verfahren berücksichtigen INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens INSPEKTIONSAUFGABEN • Schlachttieruntersuchung - Mit Ausnahme der ((…)) vorgesehenen Fälle (Unterstützung durch Fachassistenten) hat der amtliche Tierarzt vor der Schlachtung alle Tiere einer Schlachttieruntersuchung zu unterziehen - diese Untersuchung muss innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft der Tiere im Schlachthof und innerhalb von 24 Stunden vor der Schlachtung erfolgen - Darüber hinaus kann der amtliche Tierarzt auch zu jeder anderen Zeit eine U t Untersuchung h verlangen l - Mit der Schlachttieruntersuchung ist insbesondere festzustellen, ob Anzeichen dafür vorliegen, dass - gegen die Tierschutzvorschriften verstoßen wurde oder - das Tier sich in einem Zustand befindet, der die Gesundheit von Mensch oder Tier beeinträchtigen kann - besonders Zoonosen und Krankheiten der Liste A (ggf. (ggf Liste B) des Internationalen Tierseuchenamts (Office International des Epizooties, OIE) INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens INSPEKTIONSAUFGABEN • Schlachttieruntersuchung - Zusätzlich hat der amtliche Tierarzt eine klinische Untersuchung aller Tiere durchzuführen, die der Lebensmittelunternehmer oder ein amtlicher Fachassistent evtl. ausgesondert hat - Im Falle einer Notschlachtung außerhalb des Schlachthofs und bei erlegtem frei lebendem Wild hat der amtliche Tierarzt im Schlachthof oder im Wildbearbeitungsbetrieb die vom Tierarzt (oder von einer kundigen Person) ausgestellte Bescheinigung, die den Tierkörper begleitet, zu prüfen - In bestimmten Fällen kann die Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb durchgeführt g werden - dann hat der amtliche Tierarzt im Schlachthof eine Schlachttieruntersuchung nur insoweit vorzunehmen, wie dies vorgesehen ist INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens INSPEKTIONSAUFGABEN • Wohlbefinden der Tiere - Der amtliche Tierarzt hat die Einhaltung der gemeinschaftlichen und nationalen Vorschriften für das Wohlbefinden der Tiere zu verifizieren - z. B. Vorschriften über den Schutz von Tieren bei der Schlachtung und Transport - Tierschutz-Transportverordnung (+ Tierschutz-Schlachtverordnung) - siehe Vorlesung Querschnittsfach „Lebensmittel“ (Tierschutz – Tiertransport) ! INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN (HAUSSCHWEINE) • Schlachttieruntersuchung - Die zuständige Behörde kann beschließen beschließen, dass die zur Schlachtung bestimmten Schweine im Herkunftsbetrieb der Schlachttieruntersuchung zu unterziehen sind - In diesem Fall darf eine Partie Schweine aus einem Haltungsbetrieb nur geschlachtet werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: - die Gesundheitsbescheinigung liegt bei und - die di ffolgenden l d V Vorschriften h ift sind i d erfüllt: füllt INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN (HAUSSCHWEINE) - Die Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb muss Folgendes umfassen: - Kontrollen von Betriebsbüchern oder anderer Aufzeichnungen im Betrieb Betrieb, einschließlich von Informationen zur Lebensmittelkette - Untersuchung der Schweine, um festzustellen, ob sie an einer durch Kontakt oder Verzehr des Fleisches auf Mensch oder Tier übertragbaren g Krankheit leiden oder einen entsprechenden Zustand aufweisen oder ob einzelne Tiere oder die gesamte Partie Anzeichen aufweisen, die den Ausbruch einer solchen Krankheit befürchten lassen, ob sie allgemeine Verhaltensstörungen oder Krankheitsanzeichen zeigen, zeigen die bewirken können, dass das Fleisch genussuntauglich wird, oder ob nachzuweisen ist (oder der begründete Verdacht besteht), dass sie chemische Rückstände über den festgelegten Höchstwerten oder Rückstände verbotener Stoffe enthalten - Ein amtlicher (oder zugelassener) Tierarzt muss die Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb durchführen - die Schweine sind unmittelbar zur Schlachtung zu versenden und dürfen nicht mit anderen Schweinen zusammenkommen INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN (HAUSSCHWEINE) - Die Schlachttieruntersuchung im Schlachthof muss nur Folgendes umfassen: - eine Überprüfung der Identität der Tiere und - ein Screening, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen über das Wohlbefinden der Tiere eingehalten wurden und dass keinerlei Anzeichen eines Zustandes vorhanden sind, der sich nachteilig auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken könnte - kann von einem amtlichen Fachassistenten durchgeführt werden ! - Werden die Schweine nicht innerhalb von 3 Tagen nach Ausstellung der g gg geschlachtet,, so müssen sie Gesundheitsbescheinigung - erneut untersucht und es muss eine neue Gesundheitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn die Tiere den Herkunftsbetrieb noch nicht verlassen haben, um in den Schlachthof verbracht zu werden - kann die Schlacht Schlachtung, ng wenn enn sich die Tiere bereits auf a f dem Weg in den oder im Schlachthof befinden (und der Grund für die Verzögerung geprüft wurde), genehmigt werden, vorausgesetzt, die Tiere werden einer erneuten Schlachttieruntersuchung unterzogen INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens SCHLACHTVERBOT Quelle: aho 16.02.2007 • Folgt man dem geltenden Fleischhygienerecht, Fleischhygienerecht so muss bei vielen Schweinen und Rindern am Schlachthof ein Schlachtverbot ausgesprochen (oder der Schlachtkörper als genussuntauglich beurteilt) werden • Gemäß VO (EG) Nr. 854/2004, Anhang I, Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 Buchstabe e ist das Fleisch für genussuntauglich zu erklären, wenn es von Tieren stammt, die von einer durch das Internationale Tierseuchenamt (OIE) auf der OIE-Liste A oder ggf. der OIE-Liste B aufgenommenen Tierseuche betroffen sind - genannt werden bei allen Tieren die Paratuberkulose (Para-TB) und Blauzungenkrankheit - beim Rind werden u. a. die BVD/MD (Bovine viral diarrhoea) und die BHV1 (Infectious bovine rhinotracheitis/infectious pustular vulvovaginitis) aufgelistet - beim Schwein ist es v. a. das PRRS-Virus (Porcine reproductive and respiratory syndrome) INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens SCHLACHTVERBOT • Das bedeutet für die Praxis auf den Schlachtbetrieben, dass für bakteriologisch oder virologisch g ((nicht serologisch g ! ) positive p Tiere ein Schlachtverbot zwingend g ausgesprochen werden muss und Fleisch von krankheitsverdächtigen Tieren bis zum Abschluss der weitergehenden Untersuchungen nicht beurteilt werden kann - dies dürfte Schlachtbetriebe und die in der Fleischhygiene tätigen Tierärzte bei Rindern mit P Paratuberkuloseverdacht b k l d h miti erheblichen h bli h P Problemen bl kkonfrontieren, f i nimmt i ddochh eine i A Anzüchtung ü h des Erregers „Mycobacterium avium paratuberculosis“ oft mehrere Monate in Anspruch • Aber auch bei Schweinen besteht Handlungsbedarf, da das PRRS-Virus in vielen europäischen Schweinehaltungen vorkommt und eine Bekämpfung dieses Virus bisher nur halbherzig vorangetrieben wurde - folgt man dem EU-Recht, so sind Millionen von Schweinen in der EU am Schlachthof untauglich INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens SCHLACHTVERBOT • OIE Listed diseases (Auszug) - Multiple species diseases / Krankheiten, die bei verschiedenen Arten vorkommen - Anthrax, Aujeszky’s disease, Bluetongue, Brucellosis (Brucella abortus), Brucellosis (Brucella melitensis), Brucellosis (Brucella suis), Crimean Congo haemorrhagic fever, Echinococcosis/hydatidosis, i /h d tid i Foot F t andd mouth th di disease, H Heartwater, t t JJapanese encephalitis, h liti LeptoL t spirosis, New world screwworm (Cochliomyia hominivorax), Old world screwworm (Chrysomya bezziana), Paratuberculosis, Q fever, Rabies, Rift Valley fever, Rinderpest, Trichinellosis, Tularemia,, Vesicular stomatitis,, West Nile fever - Cattle diseases / Rinderkrankheiten - Bovine anaplasmosis, Bovine babesiosis, Bovine genital campylobacteriosis, Bovine spongiform encephalopathy, Bovine tuberculosis, Bovine viral diarrhoea (BVD/MD), Contagious bovine pleuropneumonia, Enzootic bovine leukosis, Haemorrhagic septicaemia, Infectious bovine rhinotracheitis/infectious pustular vulvovaginitis (BHV1), Lumpky skin disease, Malignant catarrhal fever, Theileriosis, Trichomonosis, Trypanosomosis (tsetse-transmitted) INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE Wolfgang H. Zens SCHLACHTVERBOT • OIE Listed diseases (Auszug) - Sheep and goat diseases / Schaf- und Ziegenkrankheiten - Caprine arthritis/encephalitis, Contagious agalactia, Contagious caprine pleuropneumonia, Enzootic abortion of ewes (ovine chlamydiosis), Maedi-visna, Nairobi sheep disease, Ovine epididymitis idid iti (Brucella (B ll ovis), i ) Peste P t des d petits tit ruminants, i t S Salmonellosis l ll i (S. (S abortusovis), b t i ) Scrapie, Sheep pox and goat pox - Equine diseases / Pferdekrankheiten (Einhufer) - Af African i hhorse sickness, i k C Contagious t i equine i metritis, t iti Dourine, D i Equine E i encephalomyelitis h l liti (Eastern), Equine encephalomyelitis (Western), Equine infectious anaemia • Equine influenza, Equine piroplasmosis, Equine rhinopneumonitis, Equine viral arteritis, Glanders, Surra (Trypanosoma evansi), Venezuelan equine encephalomyelitis - Swine diseases / Schweinekrankheiten - African swine fever , Classical swine fever, Nipah virus encephalitis, Porcine cysticercosis, Porcine reproductive and respiratory syndrome (PRRS), (PRRS) Swine vesicular disease, disease TransTrans missible gastroenteritis