Schlachttieruntersuchung

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INSTITUT FÜR TIERÄRZTLICHE NAHRUNGSMITTELKUNDE
Dr. med. vet.
Wolfgang H. Zens
FLEISCHHYGIENE
SCHLACHTTIERUNTERSUCHUNG
SS 2008
INHALT
Anmerkung:
•
Die „Downloads“ stellen einen
-
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komprimierten
i i t Themenauszug
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dar
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und dienen als ergänzende
Informationsgrundlage !
„Risikobasiertes System“
Informationen zur Lebensmittelkette
Wohlbefinden der Tiere
Schlachttieruntersuchung
- klassischer Untersuchungsgang:
siehe Skript „Anleitung zur Schlachttier- und
Fleischuntersuchung“
Sie ersetzen weder den Besuch der
weiterführenden Veranstaltungen,
oc das Studium
Stud u vertiefender
e t e e de
noch
Literatur und Rechtsmaterie !
VO (EG) Nr. 854/2004
•
Schlachtverbot
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RISIKOBASIERTES SYSTEM
•
Das sog. „risikobasierte System“ erfordert umfangreiche Maßnahmen,
wobei der amtliche Tierarzt eine zentrale Rolle spielt:
- Das System basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und berücksichtigt alle
bekannten, für die Lebensmittelsicherheit relevanten Risiken
- Der amtliche Tierarzt (und Mitarbeiter bei amtlichen Kontrollen) unterliegen
(zusätzlichen) Ausbildungsbestimmungen
- zu erfüllen durch die Universitäten/Hochschulen
- möglicherweise Durchführung von postgraduierten Kursen
- Die amtliche Kontrolle berücksichtigt die relevanten Aspekte von
Tiergesundheit
g
und Tierschutz
- Die Häufigkeit und Intensität der amtlichen Überwachung sind vom Risiko
abhängig
- Für bestimmte Sektoren ist eine Mitarbeiterbeteiligung der Betriebe vorgesehen
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GRUNDSÄTZLICHE UNTERSUCHUNGEN
•
Auf der Grundlage epidemiologischer oder anderer Daten kann die
zuständige Behörde entscheiden, dass (alle oder nur bestimmte)
Mast-/Hausschweine eines Betriebs nur einer Besichtigung unterzogen
werden müssen
•
Die „risikoorientierte Fleischuntersuchung“ betrifft nur Mastschweine, die
nach dem Absetzen in integrierten Produktionsstätten gehalten wurden
- die Schlachtieruntersuchung erfolgt durch einen zugelassenen oder amtlichen
Tierarzt im Herkunftsbetrieb
- nach früherem (nationalen) Fleischhygienerecht nur bei Geflügel möglich !
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GRUNDSÄTZLICHE UNTERSUCHUNGEN
•
„Alternative/risikoorientierte Untersuchung“
- Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb
- Kontrolle der Betriebsbücher
- Untersuchung der Tiere auf
Zoonosen(-verdacht)
Zoonosen(
verdacht) und allgemeine Verhaltensstörungen oder Krankheitsanzeichen,
Krankheitsanzeichen
die zur „Untauglichkeit“ des Fleisches führen können,
Rückstände (verbotene Substanzen oder über den Höchstgrenzen)
- Schlachttieruntersuchung auf dem Schlachthof
- Einhaltung der Bestimmungen zum Wohlbefinden der Tiere
- Anzeichen eines Zustands, der sich nachteilig auf die Gesundheit von Mensch und Tier
auswirken könnte
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GRUNDSÄTZLICHE UNTERSUCHUNGEN
•
„Alternative/risikoorientierte Untersuchung“
- Modifizierte Fleischuntersuchung
- der bekannte Grunduntersuchungsgang dient als Ausgangsbasis
- die zuständige Behörde kann auf der o. g. Grundlage entscheiden, dass bei
Mastschweinen die seit dem Absetzen kontrolliert in integrierten Produktionssystemen
Mastschweinen,
gehalten wurden, nur eine Adspektion erfolgen muss
•
Konkrete Vorgaben
g
im speziellen Teil der VO ((EG)) Nr. 854/2004 für:
- Schweine, Rinder, Schafe/Ziegen, Einhufer
- nicht für Geflügel !
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VO (EG) NR. 854/2004
•
Der amtliche Tierarzt führt in Schlachthöfen, Wildbearbeitungsbetrieben
und Zerlegungsbetrieben Inspektionen v. a. in Bezug auf Folgendes
durch:
- Informationen zur Lebensmittelkette
- Gesundheitsstatus
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Region,
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Betrieb,
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(Fleisch-)Untersuchungsergebnisse
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- Schlachttieruntersuchung
- Wohlbefinden der Tiere
- Fleischuntersuchung
- Spezifiziertes
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Risikomaterial und andere tierische Nebenprodukte
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- Labortests
•
Amtliche Fachassistenten und ggf.
ggf Betriebspersonal (bei Geflügel und
Hasentieren) können den amtlichen Tierarzt unterstützen
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AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES
•
Systemüberprüfungen und Inspektionen der Betriebe
- zur Beurteilung der Einhaltung aller geforderten Maßnahmen
mit Überprüfung der
- „Guten Hygienepraxis“ nach HACCP-gestützten Grundsätzen
- Verfahren der Lebensmittelunternehmer zur größtmöglichen Sicherstellung,
Sicherstellung
dass das Fleisch frei ist von
- pathophysiologischen Anomalien/Veränderungen
- fäkalen/anderen Verunreinigungen
- spezifiziertem Risikomaterial
•
Prüfung der Unterlagen/Aufzeichnungen des Herkunftsbetriebs der Tiere
- unter Beachtung der relevanten Informationen zur Lebensmittelkette
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AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES
•
Durchführung der Schlachttieruntersuchung
- unter besonderer Berücksichtigung des Tierschutzes
•
Durchführung der Schlachtkörper-/Fleischuntersuchung
- mit Adspektion der äußeren Oberflächen
- zusätzliche Untersuchungen sind möglich
- z. B. Palpation, Inzision und Labortests/Hilfsproben
•
Durchführung der Laboruntersuchungen
•
Entnahme des spezifizierten Risikomaterials
•
Vornahme der Genusstauglichkeitskennzeichnung
•
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Aufzeichnungsund
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- Übermittlung an den Lebensmittelunternehmer !
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INSPEKTIONSAUFGABEN
•
Informationen zur Lebensmittelkette
- Der amtliche Tierarzt hat bei der Durchführung der SchlachttierSchlachttier und FleischFleisch
untersuchung die relevanten Informationen aus den Aufzeichnungen des
Herkunftsbetriebs der zur Schlachtung bestimmten Tiere zu prüfen,
zu analysieren und zu berücksichtigen
- Bei der Durchführung der Inspektionen hat der amtliche Tierarzt amtliche
Bescheinigungen, die die Tiere begleiten, zu berücksichtigen
- sowie Erklärungen von Tierärzten (einschließlich amtlichen Tierärzten und zugelassenen
Tierärzten), die Kontrollen auf der Ebene der Primärerzeugung durchführen
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INSPEKTIONSAUFGABEN
•
Informationen zur Lebensmittelkette
- Wenn die Lebensmittelunternehmer zusätzliche Maßnahmen treffen,
treffen um die
Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, indem sie
- integrierte Systeme,
- eigene Qualitätskontrollsysteme,
Qualitätskontrollsysteme
- unabhängige Zertifizierung durch Dritte oder andere Mittel
oder andere Mittel einsetzen und wenn
- diese Maßnahmen dokumentiert werden und
- die betreffenden Tiere eindeutig identifizierbar sind,
so kann der amtliche Tierarzt die Beteiligung an diesen Systemen bei den
Inspektionen und der Überprüfung der HACCP-Verfahren berücksichtigen
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INSPEKTIONSAUFGABEN
•
Schlachttieruntersuchung
- Mit Ausnahme der ((…)) vorgesehenen Fälle (Unterstützung durch Fachassistenten)
hat der amtliche Tierarzt vor der Schlachtung alle Tiere einer Schlachttieruntersuchung zu unterziehen
- diese Untersuchung muss innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft der Tiere im Schlachthof
und innerhalb von 24 Stunden vor der Schlachtung erfolgen
- Darüber hinaus kann der amtliche Tierarzt auch zu jeder anderen Zeit eine
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Untersuchung
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verlangen
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- Mit der Schlachttieruntersuchung ist insbesondere festzustellen, ob Anzeichen
dafür vorliegen, dass
- gegen die Tierschutzvorschriften verstoßen wurde oder
- das Tier sich in einem Zustand befindet, der die Gesundheit von Mensch oder Tier
beeinträchtigen kann
- besonders Zoonosen und Krankheiten der Liste A (ggf.
(ggf Liste B) des
Internationalen Tierseuchenamts (Office International des Epizooties, OIE)
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INSPEKTIONSAUFGABEN
•
Schlachttieruntersuchung
- Zusätzlich hat der amtliche Tierarzt eine klinische Untersuchung aller Tiere
durchzuführen, die der Lebensmittelunternehmer oder ein amtlicher
Fachassistent evtl. ausgesondert hat
- Im Falle einer Notschlachtung außerhalb des Schlachthofs und bei erlegtem
frei lebendem Wild hat der amtliche Tierarzt im Schlachthof oder im Wildbearbeitungsbetrieb die vom Tierarzt (oder von einer kundigen Person)
ausgestellte Bescheinigung, die den Tierkörper begleitet, zu prüfen
- In bestimmten Fällen kann die Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb
durchgeführt
g
werden
- dann hat der amtliche Tierarzt im Schlachthof eine Schlachttieruntersuchung nur insoweit
vorzunehmen, wie dies vorgesehen ist
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INSPEKTIONSAUFGABEN
•
Wohlbefinden der Tiere
- Der amtliche Tierarzt hat die Einhaltung der gemeinschaftlichen und
nationalen Vorschriften für das Wohlbefinden der Tiere zu verifizieren
- z. B. Vorschriften über den Schutz von Tieren bei der Schlachtung und Transport
- Tierschutz-Transportverordnung (+ Tierschutz-Schlachtverordnung)
- siehe Vorlesung Querschnittsfach „Lebensmittel“ (Tierschutz – Tiertransport) !
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SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN (HAUSSCHWEINE)
•
Schlachttieruntersuchung
- Die zuständige Behörde kann beschließen
beschließen, dass die zur Schlachtung
bestimmten Schweine im Herkunftsbetrieb der Schlachttieruntersuchung
zu unterziehen sind
- In diesem Fall darf eine Partie Schweine aus einem Haltungsbetrieb nur
geschlachtet werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
- die Gesundheitsbescheinigung liegt bei und
- die
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Vorschriften
h ift sind
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SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN (HAUSSCHWEINE)
- Die Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb muss Folgendes umfassen:
- Kontrollen von Betriebsbüchern oder anderer Aufzeichnungen im Betrieb
Betrieb, einschließlich
von Informationen zur Lebensmittelkette
- Untersuchung der Schweine, um festzustellen,
ob sie an einer durch Kontakt oder Verzehr des Fleisches auf Mensch oder Tier übertragbaren
g
Krankheit leiden oder einen entsprechenden Zustand aufweisen oder
ob einzelne Tiere oder die gesamte Partie Anzeichen aufweisen, die den Ausbruch einer
solchen Krankheit befürchten lassen,
ob sie allgemeine Verhaltensstörungen oder Krankheitsanzeichen zeigen,
zeigen die bewirken
können, dass das Fleisch genussuntauglich wird, oder
ob nachzuweisen ist (oder der begründete Verdacht besteht), dass sie chemische Rückstände
über den festgelegten Höchstwerten oder Rückstände verbotener Stoffe enthalten
- Ein amtlicher (oder zugelassener) Tierarzt muss die Schlachttieruntersuchung
im Herkunftsbetrieb durchführen
- die Schweine sind unmittelbar zur Schlachtung zu versenden und dürfen nicht mit anderen
Schweinen zusammenkommen
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SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN (HAUSSCHWEINE)
- Die Schlachttieruntersuchung im Schlachthof muss nur Folgendes umfassen:
- eine Überprüfung der Identität der Tiere und
- ein Screening, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen über das Wohlbefinden der Tiere
eingehalten wurden und dass keinerlei Anzeichen eines Zustandes vorhanden sind, der sich
nachteilig auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken könnte
- kann von einem amtlichen Fachassistenten durchgeführt werden !
- Werden die Schweine nicht innerhalb von 3 Tagen nach Ausstellung der
g gg
geschlachtet,, so müssen sie
Gesundheitsbescheinigung
- erneut untersucht und es muss eine neue Gesundheitsbescheinigung ausgestellt
werden, wenn die Tiere den Herkunftsbetrieb noch nicht verlassen haben, um in den
Schlachthof verbracht zu werden
- kann die Schlacht
Schlachtung,
ng wenn
enn sich die Tiere bereits auf
a f dem Weg in den oder im Schlachthof
befinden (und der Grund für die Verzögerung geprüft wurde), genehmigt werden,
vorausgesetzt, die Tiere werden einer erneuten Schlachttieruntersuchung unterzogen
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SCHLACHTVERBOT
Quelle: aho 16.02.2007
•
Folgt man dem geltenden Fleischhygienerecht,
Fleischhygienerecht so muss bei vielen Schweinen
und Rindern am Schlachthof ein Schlachtverbot ausgesprochen (oder der
Schlachtkörper als genussuntauglich beurteilt) werden
•
Gemäß VO (EG) Nr. 854/2004, Anhang I, Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 Buchstabe e
ist das Fleisch für genussuntauglich zu erklären, wenn es von Tieren stammt, die
von einer durch das Internationale Tierseuchenamt (OIE) auf der OIE-Liste A oder
ggf. der OIE-Liste B aufgenommenen Tierseuche betroffen sind
- genannt werden bei allen Tieren die Paratuberkulose (Para-TB) und Blauzungenkrankheit
- beim Rind werden u. a. die BVD/MD (Bovine viral diarrhoea) und die BHV1 (Infectious bovine
rhinotracheitis/infectious pustular vulvovaginitis) aufgelistet
- beim Schwein ist es v. a. das PRRS-Virus (Porcine reproductive and respiratory syndrome)
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SCHLACHTVERBOT
•
Das bedeutet für die Praxis auf den Schlachtbetrieben, dass für bakteriologisch
oder virologisch
g
((nicht serologisch
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Tiere ein Schlachtverbot zwingend
g
ausgesprochen werden muss und Fleisch von krankheitsverdächtigen Tieren bis
zum Abschluss der weitergehenden Untersuchungen nicht beurteilt werden kann
- dies dürfte Schlachtbetriebe und die in der Fleischhygiene tätigen Tierärzte bei Rindern mit
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Paratuberkuloseverdacht
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des Erregers „Mycobacterium avium paratuberculosis“ oft mehrere Monate in Anspruch
•
Aber auch bei Schweinen besteht Handlungsbedarf, da das PRRS-Virus in vielen
europäischen Schweinehaltungen vorkommt und eine Bekämpfung dieses Virus
bisher nur halbherzig vorangetrieben wurde
- folgt man dem EU-Recht, so sind Millionen von Schweinen in der EU am Schlachthof untauglich
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SCHLACHTVERBOT
•
OIE Listed diseases (Auszug)
- Multiple species diseases / Krankheiten, die bei verschiedenen Arten vorkommen
- Anthrax, Aujeszky’s disease, Bluetongue, Brucellosis (Brucella abortus), Brucellosis (Brucella
melitensis), Brucellosis (Brucella suis), Crimean Congo haemorrhagic fever, Echinococcosis/hydatidosis,
i /h d tid i Foot
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disease, H
Heartwater,
t t JJapanese encephalitis,
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spirosis, New world screwworm (Cochliomyia hominivorax), Old world screwworm (Chrysomya
bezziana), Paratuberculosis, Q fever, Rabies, Rift Valley fever, Rinderpest, Trichinellosis,
Tularemia,, Vesicular stomatitis,, West Nile fever
- Cattle diseases / Rinderkrankheiten
- Bovine anaplasmosis, Bovine babesiosis, Bovine genital campylobacteriosis, Bovine spongiform encephalopathy, Bovine tuberculosis, Bovine viral diarrhoea (BVD/MD), Contagious
bovine pleuropneumonia, Enzootic bovine leukosis, Haemorrhagic septicaemia, Infectious
bovine rhinotracheitis/infectious pustular vulvovaginitis (BHV1), Lumpky skin disease,
Malignant catarrhal fever, Theileriosis, Trichomonosis, Trypanosomosis (tsetse-transmitted)
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SCHLACHTVERBOT
•
OIE Listed diseases (Auszug)
- Sheep and goat diseases / Schaf- und Ziegenkrankheiten
- Caprine arthritis/encephalitis, Contagious agalactia, Contagious caprine pleuropneumonia,
Enzootic abortion of ewes (ovine chlamydiosis), Maedi-visna, Nairobi sheep disease, Ovine
epididymitis
idid iti (Brucella
(B
ll ovis),
i ) Peste
P t des
d petits
tit ruminants,
i t S
Salmonellosis
l
ll i (S.
(S abortusovis),
b t
i )
Scrapie, Sheep pox and goat pox
- Equine diseases / Pferdekrankheiten (Einhufer)
- Af
African
i
hhorse sickness,
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C
Contagious
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equine
i metritis,
t iti Dourine,
D i Equine
E i encephalomyelitis
h l
liti
(Eastern), Equine encephalomyelitis (Western), Equine infectious anaemia • Equine influenza,
Equine piroplasmosis, Equine rhinopneumonitis, Equine viral arteritis, Glanders, Surra
(Trypanosoma evansi), Venezuelan equine encephalomyelitis
- Swine diseases / Schweinekrankheiten
- African swine fever , Classical swine fever, Nipah virus encephalitis, Porcine cysticercosis,
Porcine reproductive and respiratory syndrome (PRRS),
(PRRS) Swine vesicular disease,
disease TransTrans
missible gastroenteritis
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