Informationen zu Listeriose

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Informationen zu Listeriose
1. Allgemeines:
Listerien sind weltweit verbreitete Bakterien. Sie kommen in der Umwelt vor, z. B. in Kompost und Abwässern, aber
auch auf Pflanzen und in der Erde und sind im landwirtschaftlichen Bereich weit verbreitet. Sowohl der Mensch als
auch Haus- und Wildtiere können an Listeriose erkranken. Listerien können sich bei Kühlschranktemperaturen
vermehren und auch in gefrorenen Lebensmitteln überleben.
2. Wie wird die Krankheit übertragen?
Menschen infizieren sich in der Regel durch den Verzehr von verunreinigten tierischen und pflanzlichen
Lebensmitteln, wenn sie den Erreger in hoher Konzentration enthalten. Vor allem nicht durcherhitzte Produkte aus
Fleisch wie z. B. Mett oder Rohwurst, sowie Fisch, Fischerzeugnisse (Räucherfisch), Rohmilch und
Rohmilchprodukte, hier insbesondere Rohmilchkäse, aber auch Rohsalate kommen für die Übertragung in Frage.
Auch bereits erhitzte oder anderweitig haltbar gemachte Lebensmittel können bei der Verarbeitung in
Lebensmittelbetrieben mit Listerien verunreinigt werden. Da diese nicht zum Verderb der Lebensmittel führen, kann
man ihr Vorkommen weder am Aussehen noch am Geruch der Lebensmittel erkennen. Eine Infektionsmöglichkeit
besteht auch durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder kontaminiertem Erdboden. Eine Übertragung auf
andere Menschen erfolgt in der Regel über die nach der Toilettenbenutzung nicht ausreichend gereinigten Hände.
Bei einer Infektion in der Schwangerschaft kann es zu einer Übertragung auf das ungeborene Kind über die Plazenta
kommen. Neugeborene können sich an der Mutter während der Geburt bei Durchtritt durch den Geburtskanal oder
nach der Geburt durch direkten Kontakt infizieren.
3. Krankheitszeichen und Krankheitsverlauf
Im Rahmen einer Lebensmittelinfektion entwickeln sich Krankheitserscheinungen nach 3-70 Tagen (in der Regel
nach ca. 3 Wochen). Eine fieberhafte Magen-Darminfektion kann jedoch bei hoher Infektionsdosis schon wenige
Stunden nach Infektion auftreten. Infizierte können die Erreger über den Stuhl für mehrere Monate ausscheiden. Bei
gesunden Erwachsenen kommt es nur selten zu einer Infektion und noch seltener zu einer Erkrankung. Gelegentlich
tritt uncharakteristisches Fieber auf. Die Gefahr einer Erkrankung besteht hauptsächlich für abwehrgeschwächte
Personen, ältere Menschen, Neugeborene, chronisch Kranke und Schwangere. Die Listeriose äußert sich durch
grippeähnliche Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, unter Umständen auch Erbrechen und Durchfall. Es kann
auch zu einer systemischen Entzündungsreaktion (Sepsis), einer Gehirnhautentzündung (Meningitis) oder einer
Gehirnentzündung (Enzephalitis) kommen. Im Verlauf einer Listeriose kann jedes Organ befallen werden. Nach
Kontakt mit infizierten Tieren oder kontaminierter Erde kann es zum Auftreten von lokalen Hautveränderungen
kommen. Eine Infektion in der ersten Hälfte der Schwangerschaft kann zu einer Früh- oder Fehlgeburt führen.
Infizierte Neugeborene weisen häufig einen generalisierten Hautausschlag auf. Sie können schwer erkranken mit
Sepsis und Meningitis. Bei Müttern von infizierten Neugeborenen sind die Erreger im Wochenfluss und Urin bis ca. 710 Tage nach der Entbindung nachweisbar, selten länger.
4. Therapie:
Die Listeriose kann mit Antibiotika behandelt werden.
5. Persönliche Hygiene
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Nach jeder Toilettenbenutzung / nach dem Umgang mit Ausscheidungen die Hände gründlich mit Flüssigseife
(keine Stückseife) waschen und in einem personenbezogenen Handtuch abtrocknen.
Für die Säuberung der benutzten Toilette (Sitz, Spülknopf, Griff der WC-Bürste, Wasserhahn, Türgriff) täglich
einen Sanitärreiniger verwenden. Ein Desinfektionsmittel ist nicht zwingend notwendig. Ein separates WC ist
zu Hause nicht erforderlich.
Unterwäsche, Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen des Kranken sollten mit einem Vollwaschmittel bei
mindestens 60 °C, besser noch im Kochwaschgang gewaschen werden.
Alle Gegenstände und Flächen, die eventuell mit Ausscheidungen des Kranken in Kontakt gekommen sind,
müssen regelmäßig gereinigt werden.
Gegenstände, die zur Körperpflege benutzt werden, sollten nicht von anderen Personen mitbenutzt werden:
Personenbezogene Verwendung von Handtüchern, Waschlappen und Zahnbürste!
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6. Küchenhygiene
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Lebensmittel, insbesondere vakuumverpackte Lebensmittel, sollten möglichst zügig nach Einkauf und weit
vor Ablauf der angegebenen Mindesthaltbarkeit verbraucht werden.
Vor dem Zubereiten von Speisen sorgfältig die Hände mit Flüssigseife (keine Stückseife) waschen! Sicherer
ist bei Personen mit einer Listeriose die Verwendung eines geeigneten Händedesinfektionsmittels, welches
vom Gesundheitsamt kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann (kein Postversand).
Geschirr und Besteck sollten heiß gespült werden. Spült man per Hand ab, das Geschirr vorher mit
kochendem Wasser übergießen und 2 Minuten darin liegen lassen.
Gründliches Durchgaren von Fleisch- und Fischgerichten, Rohmilch abkochen, Obst und Gemüse gründlich
waschen.
Schwangere sollten auf den Verzehr der unter 2. angegebenen Lebensmittel verzichten.
Küchenschwämme und Spülbürsten regelmäßig heiß reinigen oder erneuern.
Regelmäßiges Waschen der Küchentücher im Kochwaschgang.
Weitergehende Informationen zum Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Listerien befinden sich in
einem Merkblatt des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) → www.bfr.bund.de
7. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis (Magen-Darminfektion, z. B. durch Listerien) erkrankt
oder dessen verdächtig sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen (§ 34 Infektionsschutzgesetz). Die
Einrichtung darf erst nach Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl) wieder besucht werden. Allerdings sollte auch
dann noch verstärkt auf die Hygiene geachtet werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
8. Welche Regelungen gelten für die Arbeit in Lebensmittelbereichen?
Erkrankte und Erkrankungsverdächtige dürfen nicht mit dem Herstellen, Behandeln oder in Inverkehrbringen von
bestimmten Lebensmitteln tätig sein oder beschäftigt werden, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen (§ 42
Infektionsschutzgesetz). Zu diesen Lebensmitteln zählen: Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus, Milch und
Erzeugnisse auf Milchbasis, Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus, Eiprodukte, Säuglings- und
Kleinkindernahrung, Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse, Backwaren mit nicht durchgebackener oder
durcherhitzter Füllung oder Auflage, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere
emulgierte Soßen, Nahrungshefen, Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von
Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.
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9. Ist die Erkrankung meldepflichtig?
Ja! Meldepflichtig ist gemäß §§ 6 bis 9, 34 und 42 Infektionsschutzgesetz:
 Für Gemeinschaftseinrichtungen: der Verdacht auf oder die Erkrankung an infektiöser Gastroenteritis (z. B.
durch Listerien), wenn Kinder unter 6 Jahren betroffen sind, die eine Gemeinschaftseinrichtung
(Kindergarten, etc.) besuchen. Es besteht Meldepflicht der Eltern gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung
ihrer Kinder.
 Für Ärzte: der Verdacht auf oder die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis (z. B. durch
Listerien), wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder wenn mehrere
Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen.
 Für Labore: Meldepflicht nur für den direkten Nachweis von Listeria monocytogenes aus Blut, Liquor oder
anderen normalerweise sterilen Substraten sowie aus Abstrichen von Neugeborenen.
Sie haben noch Fragen?
Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Bezirk:
Gesundheitsamt Hamburg-Altona
Tel.: 42811-2638, -3005, -2110
Gesundheitsamt Hamburg-Mitte
Tel.: 42854-2542, -4643, -2344
Gesundheitsamt Hamburg-Bergedorf
Tel.: 42891-2216, -2329
Gesundheitsamt Hamburg-Nord
Tel.: 42804-2675, -2671, -2679
Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel
Tel.: 42801-3400, -3401
Gesundheitsamt Hamburg-Wandsbek
Tel.: 42881-2419, -3658, -3686
Gesundheitsamt Hamburg-Harburg
Tel.: 42871-2324, -2140
Herausgeber:
Arbeitskreis Infektionsepidemiologie
V.i.S.d.P.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Institut für Hygiene und Umwelt
Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg,
Tel.: 040 42845-77, www.hamburg.de/hu
Stand: Juni 2015
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