Listeriose

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Listeriose
Direkter Kontakt, Lebensmittelbedingte Zoonosen
Die Listeriose ist eine durch das Bakterium Listeria monocytogenes verursachte Infektionskrankheit.
Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr kontaminierter tierischer und pflanzlicher Lebensmittel. Die
Gefahr einer Erkrankung besteht vor allem für abwehrgeschwächte Personen.
Reservoir und Übertragungswege
Listeria monocytogenes hat ein weites Verbreitungsgebiet und kann häufig in Tierfutter und Kot
nachgewiesen werden. Zudem kommt das Bakterium bei verschiedenen Wild- und Haustieren vor, die
auch daran erkranken können.
Die Übertragung kann durch die Aufnahme kontaminierter Lebensmittel, aber auch durch direkten
Kontakt mit infizierten Tieren oder kontaminiertem Erdboden erfolgen. Vor allem Lebensmittel
tierischer Herkunft wie Fleisch, Fisch oder Rohmilchprodukte, aber auch pflanzliche Produkte können
während der Gewinnung und Verarbeitung kontaminiert werden.
Auch hinsichtlich krankenhausbedingter (nosokomialer) Erkrankungen spielen Listerien durch
Einschleppung über kontaminierte Lebensmittel oder infizierte Personen eine Rolle.
Symptome
Eine Listeriose kann zu grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Gliederschmerzen und eventuell
Durchfall und Erbrechen führen. In schweren Fällen kann es zur generalisierten Sepsis und eitrigen
Hirnhautentzündung kommen. Bei Schwangeren können durch Übergang der Infektion auf das
Ungeborene Früh- oder Totgeburtenausgelöst werden.
Besonders empfängliche Personen
Bei immunkompetenten Personen kommt es nur selten zur Infektion und Erkrankung. Ein größeres
Risiko besteht vor allem für Menschen mit einem geschwächten oder besonders beanspruchten
Immunsystem. Darunter fallen unter anderem
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Patienten mit chronischen Erkrankungen (z.B. AIDS oder Krebs)
Patienten unter Glukokortikoidtherapie
Transplantationspatienten
Neugeborene
ältere Personen
Schwangere
Relevanz für Deutschland
Im Durchschnitt erkranken ca. 300-500 Menschen pro Jahr in Deutschland an Listeriose.
www.zoonosen.net
Zoonosen-Lexikon
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Bekämpfung/Prophylaxe
Seit 2001 besteht in Deutschland eine Meldepflicht für Listerien-Nachweise (§7 IfSG). Der
Erregernachweis kann über Blut, Stuhl und Körpersekrete erfolgen. Bei Tieren ist Listeriose eine
meldepflichtige Tierseuche. Die Aufnahme von Listerien über kontaminierte Lebensmittel kann nicht
völlig ausgeschlossen werden. Jedoch kann durch Befolgung geeigneter Hygienemaßnahmen (z.B.
adäquate Küchenhygiene) und entsprechende Herstellungs-und Behandlungsverfahren (etwa durch
Erhitzung der Speise) das Risiko deutlich reduziert werden. Vertreter der genannten Gruppe besonders
empfänglicher Personen sollten auf den Rohverzehr von Lebensmitteln wie Hackfleisch, Räucherfisch,
Rohmilchprodukte oder Sushi verzichten.
Forschung in Deutschland
Forschungsprojekt: Listeriosen in Deutschland
Weiterführende Links
Robert Koch-Institut: Listeriose
CDC: Listeria
Quellen:
1) Zoonosen: Von Tier zu Mensch übertragbare Infektionskrankheiten
Bauernfeind/Kimmig/Schiefer/Schwarz/Slenczka/Zahner Deutscher Ärzteverlag 4. Auflage 2013
2) Pathogene Mikroorganismen: Zoonosen Band I & II Heeschen Behr’s Verlag 2. Auflage 2012
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