Listeriose Direkter Kontakt, Lebensmittelbedingte Zoonosen Die Listeriose ist eine durch das Bakterium Listeria monocytogenes verursachte Infektionskrankheit. Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr kontaminierter tierischer und pflanzlicher Lebensmittel. Die Gefahr einer Erkrankung besteht vor allem für abwehrgeschwächte Personen. Reservoir und Übertragungswege Listeria monocytogenes hat ein weites Verbreitungsgebiet und kann häufig in Tierfutter und Kot nachgewiesen werden. Zudem kommt das Bakterium bei verschiedenen Wild- und Haustieren vor, die auch daran erkranken können. Die Übertragung kann durch die Aufnahme kontaminierter Lebensmittel, aber auch durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder kontaminiertem Erdboden erfolgen. Vor allem Lebensmittel tierischer Herkunft wie Fleisch, Fisch oder Rohmilchprodukte, aber auch pflanzliche Produkte können während der Gewinnung und Verarbeitung kontaminiert werden. Auch hinsichtlich krankenhausbedingter (nosokomialer) Erkrankungen spielen Listerien durch Einschleppung über kontaminierte Lebensmittel oder infizierte Personen eine Rolle. Symptome Eine Listeriose kann zu grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Gliederschmerzen und eventuell Durchfall und Erbrechen führen. In schweren Fällen kann es zur generalisierten Sepsis und eitrigen Hirnhautentzündung kommen. Bei Schwangeren können durch Übergang der Infektion auf das Ungeborene Früh- oder Totgeburtenausgelöst werden. Besonders empfängliche Personen Bei immunkompetenten Personen kommt es nur selten zur Infektion und Erkrankung. Ein größeres Risiko besteht vor allem für Menschen mit einem geschwächten oder besonders beanspruchten Immunsystem. Darunter fallen unter anderem Patienten mit chronischen Erkrankungen (z.B. AIDS oder Krebs) Patienten unter Glukokortikoidtherapie Transplantationspatienten Neugeborene ältere Personen Schwangere Relevanz für Deutschland Im Durchschnitt erkranken ca. 300-500 Menschen pro Jahr in Deutschland an Listeriose. www.zoonosen.net Zoonosen-Lexikon 1/2 Bekämpfung/Prophylaxe Seit 2001 besteht in Deutschland eine Meldepflicht für Listerien-Nachweise (§7 IfSG). Der Erregernachweis kann über Blut, Stuhl und Körpersekrete erfolgen. Bei Tieren ist Listeriose eine meldepflichtige Tierseuche. Die Aufnahme von Listerien über kontaminierte Lebensmittel kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Jedoch kann durch Befolgung geeigneter Hygienemaßnahmen (z.B. adäquate Küchenhygiene) und entsprechende Herstellungs-und Behandlungsverfahren (etwa durch Erhitzung der Speise) das Risiko deutlich reduziert werden. Vertreter der genannten Gruppe besonders empfänglicher Personen sollten auf den Rohverzehr von Lebensmitteln wie Hackfleisch, Räucherfisch, Rohmilchprodukte oder Sushi verzichten. Forschung in Deutschland Forschungsprojekt: Listeriosen in Deutschland Weiterführende Links Robert Koch-Institut: Listeriose CDC: Listeria Quellen: 1) Zoonosen: Von Tier zu Mensch übertragbare Infektionskrankheiten Bauernfeind/Kimmig/Schiefer/Schwarz/Slenczka/Zahner Deutscher Ärzteverlag 4. Auflage 2013 2) Pathogene Mikroorganismen: Zoonosen Band I & II Heeschen Behr’s Verlag 2. Auflage 2012 www.zoonosen.net Zoonosen-Lexikon 2/2