PRESSEMITTEILUNG Titel Wenn die Politik über Ernährung entscheidet Datum 09.05.2012 Seiten 3 Wenn die Politik über Ernährung entscheidet – mögliche Änderungen bei der Kennzeichnung glutenfreier, diätetischer Lebensmittel und die Folgen für Zöliakiebetroffene Burgstall, 09. Mai 2012 – Die Europäische Kommission plant, die Verordnung 41/2009 aufzuheben, die bislang auch die Kennzeichnung glutenfreier Lebensmittel regelt. Zwei Szenarien sind denkbar: Entweder fallen dann die Bezeichnungen „glutenfrei“ und „sehr geringer Glutengehalt“ unter die Claims-Verordnung oder diese Angaben sind im Sinne der LebensmittelInformations-Verordnung als freiwillige Verbraucherinformation anzusehen. Beim 54. Bundeskongress des Verbandes der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. hat Norbert Pahne, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung (Diätverband) e.V., die Kongressbesucher über den aktuellen Stand der geplanten Änderung bei der Kennzeichnung glutenfreier Lebensmittel informiert. Im Namen des Diätverbandes fordert er: „Die Verordnung 41/2009 zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind, muss erhalten bleiben. Seit dem 01.01.2012 haben wir bezüglich der Zusammensetzung und Kennzeichnung glutenfreier Lebensmittel Rechtssicherheit in Europa. Durch die aktuellen Diskussionen wird vieles wieder infrage gestellt – auf dem Rücken der Betroffenen, die auf sicher glutenfreie Lebensmittel angewiesen sind.“ Seit 20.06.2011 gibt es eine Initiative der Europäischen Kommission zur Aufhebung des Europäischen Diätrechts RL 2009/39/EG und der VO 41/2009. Lediglich für zwei Kategorien, Babynahrung und bilanzierte Diäten, soll es auch zukünftig spezifische Regelungen geben. Glutenfreie Lebensmittel wären somit von der neuen VO ausgeschlossen und für diese müsste eine neue Regelung gefunden werden. Zwei Optionen sind bei einem Wegfall der Diät-VO für glutenfreie Lebensmittel denkbar: 1. Im Rahmen der Claims-Verordnung würden die Angaben „glutenfrei“ und „sehr geringer Glutengehalt“ als „nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe“ gelten. Dies birgt jedoch schwerwiegende Folgen aufgrund der Nährwertprofile (die zurzeit in Ausarbeitung sind), die berücksichtigt werden müssen: So dürften im Extremfall beispielsweise glutenfreie Backwaren aufgrund ihres NaCl-Gehalts nicht als glutenfrei gekennzeichnet werden. 2. Im Rahmen der Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) wären die Angaben „glutenfrei“ und „sehr geringer Glutengehalt“ als „freiwillige Verbraucherinformation“ anzusehen (neuer Art. 36 (3) (b) in VO 1169/2011). 2 Zunächst scheint die LMIV im Vergleich zur Claims-VO eine sinnvolle Alternative für die Diät-VO darzustellen. Allerdings sind bei der Beurteilung ein paar Punkte zu berücksichtigen. Zum einen stünde „glutenfrei“ dadurch auf einer Stufe mit Hinweisen wie „vegetarisch“ oder „kann Nüsse enthalten“. Viel wichtiger ist jedoch, dass im Rahmen der LMIV nicht mehr die Möglichkeit gegeben wäre, zweckdienliche Hinweise Richtung Verbraucher und Fachkreise zu machen. Konkret bedeutet dies, dass weder Menschen mit Zöliakie noch Ernährungsfachkräfte oder Mediziner über die Bedeutung glutenfreier Lebensmittel als bislang einzige Therapie bei Zöliakie informiert werden dürften. Zudem wäre eine Unterscheidung zwischen normalen und speziellen glutenfreien Lebensmitteln im Handel nicht mehr möglich. Sollte sich die Lösung des LMIV abzeichnen (was sehr wahrscheinlich ist), dann muss die VO 41/2009 miteinbezogen werden, um auch in der Kennzeichnung einen klaren Unterschied zwischen einem Spezialprodukt und einem Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs zu gewährleisten. Im Zuge der Diskussion gilt auch zu berücksichtigen, dass es sich bei glutenfreien Lebensmitteln um Produkte handelt, die bei einer Zöliakie elementarer Bestandteil der Therapie sind, wie die folgende Abbildung veranschaulicht. Daraus geht hervor, dass Zöliakiebetroffene eine besondere Kategorie von Konsumenten sind, die gerade weil sie auf spezielle Produkte für die Therapie angewiesen sind, auch einen besonderen Schutz benötigen. Quelle: Vortrag von Prof. Carlo Catassi am 24.02.2012 im Rahmen eines Workshops unter der Leitung von MEP Patrizia Toia in Straßburg In der aktuell noch geltenden VO 41/2009, die am 20.01.2009 verabschiedet wurde und seit 01.01.2012 gilt, sind glutenfreie Lebensmittel eine spezielle Kategorie diätetischer Lebensmittel. Für diese sind zwei Grenzwerte für Gluten festgelegt: Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs und diätetische Lebensmittel dürfen maximal 20 ppm Gluten enthalten, um als glutenfrei gekennzeichnet zu werden. Diätetische Lebensmittel, die speziell für Personen mit Zöliakie hergestellt werden, dürfen ebenfalls maximal 20 ppm Gluten enthalten. Zudem ist bei diesen auch die Kennzeichnung „sehr geringer Glutengehalt“ bei einem Glutengehalt von maximal 100 ppm möglich. 3 Wann die Europäische Kommission abschließend über die Kennzeichnung glutenfreier Lebensmittel berät und welche Option bei einer eventuellen Aufhebung der Diät-VO ab welchem Zeitpunkt greifen wird, ist aktuell nicht abzusehen. Sowohl der Diätverband als auch die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft sowie Hersteller glutenfreier Lebensmittel wie Dr. Schär engagieren sich gemeinsam, um eine gute Lösung für Zöliakiebetroffene zu finden. Über Dr. Schär Die Unternehmensgruppe Dr. Schär mit Hauptsitz in Südtirol (Italien) engagiert sich seit 30 Jahren voller Überzeugung und Kompetenz im Bereich diätetischer Produkte für besondere Ernährungsbedürfnisse. Für Menschen mit besonderen Ernährungsanforderungen bietet das Unternehmen genussvolle Lösungen – glutenfreie Produkte unter den Marken Schär und Glutano sowie MCT-Produkte unter der Marke Ceres. Dr. Schär engagiert sich stark im Bereich Forschung und Entwicklung und setzt die gewonnenen Erkenntnisse in der Produktion um. Zudem ist das Unternehmen intensiv mit allen Fachgesellschaften und Verbänden weltweit im Gespräch, um die öffentliche Aufmerksamkeit etwa für Zöliakie und Gluten Sensitivity zu gewinnen und damit den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz in der Fachwelt und der Bevölkerung zu steigern. Diese langjährige Kompetenz bündelt das Unternehmen in seinem 2011 gegründeten Dr. Schär Institute, das die Wissensplattform für Ernährungsfachkräfte, Allgemeinmediziner und Fachärzte ist und erste Anlaufstelle, wenn es um besondere Ernährungsanforderungen geht. Weitere Informationen zum Dr. Schär Institute und zum wissenschaftlichen Komitee von Dr. Schär unter www.drschaer-institute.com. Belegexemplar oder Veröffentlichungslink erbeten. Weitere Informationen können Sie gerne anfordern bei zweiblick // kommunikation, Alexandra Endres Morassistraße 26, D-80469 München Tel. +49 89 21 66 81 14, [email protected]