Zweckverband Aufstallungspflicht für Geflügel teilweise angeordnet

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Zweckverband
Der Verbandsgeschäftsführer
Aufstallungspflicht für Geflügel teilweise angeordnet
Bedingt durch die europaweite Ausbreitung der Vogelgrippe bei
Wildvögeln hat der Zweckverband jetzt für bestimmte Betriebe in
der Nähe von Gewässern oder mit sonstigem hohen Risiko per
Einzelverfügung die Aufstallung des Geflügels angeordnet.
Die anderen Betriebe sind gehalten, das individuelle Risiko des
Kontaktes zu Wildvögeln, insbesondere zu Wildenten und
Wildgänsen, zu prüfen und dann ggf. die Aufstallung freiwillig
durchzuführen. Dies muss nicht immer ein fest umschlossener
Stall sein. Einen relativen Schutz bieten auch Provisorien mit
Seitenwänden aus vogeldichtem Draht und einem überstehenden,
dichten Dach.
10.11.2016
Bestimmte Vorsichtsmaßnahmen gelten aber sowieso bereits für
alle Bestände: So ist rechtlich vorgeschrieben, dass Hausgeflügel
nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel
unzugänglich sind. Die Tiere dürfen auch nicht mit
Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang
hat. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen
Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel
unzugänglich aufzubewahren.
Sollte sich die Vogelgrippesituation verschlechtern, behält sich der
Zweckverband die Anordnung der Pflichtaufstallung für alle
Geflügelhaltungen im gesamten Zweckverbandsgebiet vor.
Kontakt:
04421/7788-270
Herr Dr. Heising
Internet: www.jade-weser.de
E-Mail: [email protected]
Fax: (04421) 7788-770
Post: Olympiastr. 1, 26419 Schortens
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