SERVICE aus WERBEN & VERKAUFEN Nr.40. 5.Okt.1990 RECHT Regel sehr eng auszulegen ist, also ein Foto nicht ohne weiteres im Fernsehen im Rahmen eines Werbespots verwendet werden darf, wenn nur an die Verwendung in einem Katalog gedacht war. Dies gilt nicht nur für die VerwenFrist, die in Deutschland für das aufgeführt sind. So betragen die Li„Recht am eigenen Bild" gilt (Persön- zenzgebühren für Anzeigenwerbung dung von Fotos, sondern auch von anlichkeitsrecht). Doch was sie nicht zwischen 8 und 12 Prozent des Anzei- deren Werbemitteln (Zeichnungen, Sil• ahnt: Das Genie Chaplin hatte bereits genetats, bei Nutzung der Abbildun- houetten), sofern diese für die Identifizu Lebzeiten seine unverwechselbare gen/Marken in Prospekten zwischen 50 kation eindeutig sind. Dies kann auch Maske, d.h. Melone, zu kleine Jacke, zu Mark und 120 Mark pro tausend Pro- für Imitationen, also Doppelgänger große Hose und Schuhe, Schnauzer spekte und bei Plakatwerbung zwi- und Imitatoren, gelten, sofern diese und Stock als Warenzeichen eintragen schen 3 Mark und 9 Mark pro Großpla- nicht als solche identifizierbar sind. Dieses Persönlichkeitsrecht reicht lassen. Somit sind diese Merkmale in kat und Aushängedekade. Diese Preise dieser Kombination (oder alles, was können bei großen Kampagnen niedri- über den Tod hinaus, es gellt auf die damit verwechselt werden kann) ge- ger sein, bei kleinem Umfang jedoch Erben über. Beim Einsatz von Doppelgängern schützt und dürfen ohne Genehmigung auch bedeutend höher liegen. Um herauszubekommen, ob eine be- ohne entsprechende Hinweise kann der Chaplins nicht benutzt werden. stimmte Abbildung/Marke etc. ge- darüber hinaus eine Irreführung der schützt ist, empfiehlt sich unbedingt, betroffenen Verkehrskreise vorliegen, Nichts ohne Genehmigung vor jeglicher Nutzung einen im Urhe- wenn diese nicht erkennen können, daß Bei Marilyn Monroe müßte Thorsten berrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu es sich bei der abgebildeten Person Ahrens ja nun eigentlich ganz sicher konsultieren. Oft hilft auch die eigene eben um einen Doppelgänger handelt. Im Zuge zunehmender Internationagewesen sein. Weit über zehn Jahre tot logische Kombinationsgabe bei der und nicht durch ein zu verletzendes Recherche. So kann man z. B. bei Film- lität der Werbung ist weiter zu beachWarenzeichen geschützt. Doch hat stars und ihren Bildern den entspre- ten, daß die Vorschriften über die Perauch er an eins nicht gedacht: Daß ne- chenden Filmverleih fragen, wie man sönlichkeitsrechte in den verschiedeben den Persönlichkeitsrechten der auf an die Nutzungsrechte für Werbezwek- nen Staaten hinsichtlich Umfang des einem Foto abgebildeten Person auch ke kommt. Denn die Fotoagenturen, Schutzrechts und seiner Dauer unternoch die Urheberrechte des Fotografen über die man leicht und schnell an die schiedlich sein können. des Bildes eine Rolle spielen können. Fotos kommt, haben i.d.R. nur das 2. Bei der Verwendung von FotoaufRecht, deren redaktionelle Nutzung zu nahmen im Rahmen der Werbung ohne Und diese gelten 25 bzw. 50 Jahre. Wenn Thorsten nun also die Fotovor- gestatten. Nicht jedoch Werbezwecke Genehmigung des Abgebildeten sind lage von Marilyn Monroe auch noch so zu genehmigen. Sollten Sie den Film- die Grundsätze des Urheberrechtsgefachgerecht retuschiert und koloriert, verleih nicht kennen, so empfiehlt sich setzes anzuwenden. Das Urheberrecht so ist es doch nur eine handwerkliche ein Gang in die Videothek oder ein An- weist in den verschiedenen Staaten und keine schöpferische Arbeit. We- ruf bei einem der großen Kino- oder ebenfalls unterschiedliche Schutzfristen auf. Allerdings gibt es internationigstens dem Gesetz nach. Entspre- Videomagazine. Für alle, die öfter mit diesen Fragen nale Abkommen, nämlich das sog. chend muß er bzw. die auftraggebende Werbeagentur bzw. der Farbenhcrstel- konfrontiert werden, empfiehlt sich je- „Welturheberrechtsabkommen" ler bei dem Fotografen eine Genehmi- doch das einzige internationale Nach- (WAU) und die „Berner Übereinkunft" gung für die beabsichtigte Nutzung schlagewerk, das International Licen- (RBÜ), die den Schutz auf die Mitsing Directory. In ihm sind über 6000 gliedsstaaten in gewissen Bereichen einholen. Schutzrechte verzeichnet. Komplett ausdehnen. Auch für die EG beispielsweise gibt Der Weg auf „Nummer Sicher" mit den Rechteinhabern und deren ausländischen Agenten. Das Werk er- es keineswegs ein einheitliches UrheHiermit können jedoch langwierige scheint jährlich neu und ist für 160 berrecht. Jedes Land hat hier seine eiRecherchen, hohe Kosten und ggf. un- Mark zu erhalten. Im deutschsprachi- genen gesetzlichen Vorschriften. Der sichere Ergebnisse auf einen zukom- gen Raum kann das Nachschlagewerk internationale Schutz richtet sich dann men. Daher empfiehlt es sich allemal, bei der VIP Lizenz-Agentur, Magdale- auch danach, welchem der beiden geauf Nummer Sicher und den professio- nenstraße 27, 2000 Hamburg 13, Tel. nannten Abkommen (WAU oder RBÜ) ein Land angehört. nellen Weg zu gehen. Über eine Lizenz- 040/44 0101, bestellt werden. 3. Sind bestimmte Erscheinungsforagentur. Lizenzagenturen vertreten, men einer Person - wie etwa bei C/iar/j, ähnlich wie die Gema die Interessen Chaplin - als Warenzeichen geschützt, von Musikern und Komponisten, die Sir Michael Ahso sind auch diese Vorschriften zu be(intellektuellen) Rechte von darstellenYue Lou ist Inachten. Es dürfen keine dem geltenden den Künstlern (TV- und Filmstars), Urhaber der VIP Lizenz-AgenWarenzeichen venoechslungsfähigen hebern von Fotos, Zeichnungen (Fototur, Hamburg, Elemente einer Gestaltung verwendet grafen, Cartoonisten etc.), „mediale" und Autor zahlRechte (i.d.R. TV-Serien, Filmerfolge werden. reicherArtikel Aber auch hier endet das Recht usw.), Warenzeichen u. ä. Sie kontrolin Fachzeilschriften. grundsätzlich an den Grenzen des Lanlieren den Markt und sorgen (ggf. mit des, in dein ein Warenzeichen ciiiycinigerichtlicher Hilfe) dafür, daß niemand gen ist, es sei denn, es handelt sich um die Rechte ihrer Auftraggeber tangiert. Kommentar: Will man in der Werbung bekannte eine internationale Eintragung. Ein Andererseits vermitteln sie jedoch auch die Nutzungsrechte zwischen ih- Persönlichkeiten oder andere Perso- Warenzeichen, das etwa in Großbritanren Auftraggebern und interessierten nen einsetzen, ohne diese um ihre Ge- nien eingetragen ist, kann u. U. durch Benutzern. Hierfür muß der Benutzer nehmigung gefragt zu haben, ergibt aus in Portugal verwendet werden. Alin der Regel eine Nutzungsgebühr (Li- sich eine Reihe von rechtlichen Proble- lerdings gibt es auch hier internationazenzgebühr) bezahlen. Diese richtet men: le Abkommen, die den Schutzumfanc, sich nach Art und Umfang der beab- 1. Da jede Person aufgrund ihres Per- eines Warenzeichens auch geograsichtigten Nutzung und Aktualität des sönlichkeitsrechts selbst bestimmen phisch über die eigenen Ländergrenzen betroffenen Schutzrechts (Star, Comic, kann, ob sie sich in der Werbung eines hinaus ausdehnen können. Marke etc.). Dritten „einspannen" lassen möchte, Rechtanwalt Dr. Peter W. Schotthöfei VIP Promotions, Hamburg, eine von ist grundsätzlich deren Genehmigung Deutschlands führenden Lizenzagen- erforderlich. Aus Beweisgründen empturen, hat eine „Indikations-Preisli- fiehlt sich eine schriftliche Vereinba- Die Rubrik „Recht" wird zusammengeste" herausgebracht, in der Anhalts- rung. Hier ist auch zu berücksichtigen, stellt und kommentiert von Rechtsanwaf punkte für die häufigsten Nutzungen daß eine solche Genehmiauna in der Dr. iur. Peter W. Schotthöfer. PROBLEME: Abbildungen bekannter Persönlichkeiten können rechtliche Probleme aufwerfen. Michael Ah-Yue Lou gibt praktische Hinweise für die Nutzung populärer Personen in der Werbung. Die Popularität und das Know-how Thorsten Ahrens* freute sich. Gerade war ihm der Auftrag einer befreundeten Werbeagentur avisiert worden, die von ihm ein Marilyn-Monroe-Porträt ä la Andy Warhol haben wollte. Für Thorsten Ahrens, seines Zeichens Werbegrafiker, kein Problem. Ähnlich wie „sein Kollege Andy" würde er ein bekanntes MM-Foto als Vorlage nehmen und dieses per Scanner und Retusche auftragsgerecht zurechtfrisieren, In den verschiedensten Farbkompositionen. Denn Auftraggeber der Werbeagentur war ein bekannter Farbenhersteller, der das MM-Porträt dann in der Werbung als Blickfang einsetzen wollte. Über die rechtliche Problematik macht sich zu diesem Zeitpunkt noch keiner Gedanken. Zur gleichen Zeit zeichnet. Doris Kruse*, Creative Director bei einer renommierten Werbeagentur, die Silhouette von Charlie Chaplin für einen Händlerprospekt, den ein ausländischer Tennisschlägerhersteller einsetzen will. Chaplin in jeder denkbaren Position. Doch immer mit einem Tennisschläger in der Hand. Auch sie weiß zu diesem Zeitpunkt noch nichts über die rechtlichen Konsequenzen, die ihr Schaffen nach sich ziehen kann. Doris nippt bei ihrer Arbeit an ihrem Lieblings-Longdrink. Dem, der immer mit einem Double des Filmstars Clint Eastwood beworben wird. Wie könnte Doris denn auch auf die Idee kommen, daß sich der Spirituosenhersteller fast in der gleichen Weise gegen das Gesetz vergeht wie Doris und ihr Quasi-Kollege Thorsten? Alle drei, der freischaffende Werbegrafiker, die festangestellte Kreativdirektorin sowie der Hersteller des berühmten Gins verstoßen gegen Schutzrechte, die im Gesetz fest verankert sind. Es bestehen nicht nur zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten auf Unterlassung, Herausgabe der Werbemittel, Auskunft über deren Einsatz und deren sofortige Vernichtung. Nein. Die Inhaber der verletzten Schutzrechte haben ggf. auch Anspruch auf Herausgabe des gesamten Gewinns, der mit Herstellung und/oder Vertrieb der Werbemittel als auch des beworbenen Produktes erzielt wurden. Gesetzliche Schutzrechte Und noch schlimmer. Der Verstoß gegen das Copyright (Urhebergesetz bzw. Warenzeichenrecht) kann auf Antrag der Geschädigten auch strafrechtlich verfolgt werden und in Gefängnisstrafe enden. Dies wäre zu vermeiden, wenn die drei vorher auf einige grundlegende Dinge achten würden. Doris Kruse stellt es geschickt an und zeichnet nur eine Silhouette. Sie soll Charlie Chaplin zeigen, ohne gegen das Recht am eigenen Bild zu verstoßen. Sicher ist sicher. Obwohl er ja schon mehr als zehn Jahre tot ist, die 'Namen Geändert