Schwerpunktthema Forum Psychotherapeutische Praxis, 5 (2), 72Ð83 ” Hogrefe Verlag, Göttingen 2005 Michael Kusch und Rolf Stecker Die Psychoonkologische Psychotherapie Zweiter Teil Die klinische Anwendung der Psychoonkologische Psychotherapie Technische Voraussetzungen der Psychoonkologischen Psychotherapie Die Evidenzen für ein professionelles psychoonkologischpsychotherapeutisches Versorgungskonzept zusammenzutragen und in einem psychotherapeutischen Ansatz zu integrieren, genügt nicht, soll die Versorgung von Krebspatienten auch konzeptgemäß praktiziert werden. Die Sicherstellung, dass das Richtige auch richtig getan wird, bedarf eines Behandlungsprogramms, in dem die technische und praktische Seite der Psychoonkologischen Psychotherapie dargelegt wird. Hierbei ist auf national wie international anerkannte Standards Bezug zu nehmen (vgl. Kasten I), die in eine klinisch praktikable Versorgungsablauforganisation einzubinden sind (Kusch & Höhl, 2004). Die Grundlagen der Durchführung einer Psychoonkologischen Psychotherapie in „fachlich gebotener Qualität“ sind die Diagnostik, Indikation, Intervention und Evaluation. 앫 Distress should be recognized, monitored, documented, and treated promptly at all stages of disease. 앫 All patients should be screened for distress at their initial visit, at appropriate intervals, and as clinically indicated especially with changes in disease status (i. e. remission, recurrence, progression). 앫 Screening should identify the level and nature of the distress. 앫 Distress should be assessed and managed according to clinical practice guidelines. Kasten I. National Comprehensive Cancer Network: Standards of Care for Distress Management (Auszug aus: NCCN, 2003, DIS-3). Die technischen Voraussetzungen der Durchführung der Psychoonkologischen Psychotherapie beziehen sich auf die psychotherapeutischen Maßnahmen der Diagnostik, Indikation, Intervention und Evaluation, die praxisrelevanten Voraussetzungen auf die Klärung der intersektoralen und interprofessionellen Zusammenarbeit, die in Leitlinien und Behandlungspfaden festgehalten wird, sowie die Dokumentation und Qualitätssicherung. DOI: 10.1026/1860-7357.5.2.72 Diagnostik: Diagnostische Untersuchungen werden in der Psychoonkologie zunehmend als zentral für eine erfolgversprechende und angemessene psychologische Intervention angesehen (Cull et al., 1995; IOM, 2004; NBCC/NCCI, 2003; NCCI, 2003; Mesters et al., 2001; Wen & Gustafson, 2004). Diagnostische Entscheidungen zu Beginn, während und am Ende der Psychoonkologischen Psychotherapie erfolgen in Anlehnung an die „Therapiebezogene Diagnostik“ nach Wittchen (1999). Bei der therapiebezogenen Diagnostik handelt es sich um „diejenigen Untersuchungsmaßnahmen und Entscheidungsprozesse, die vor und im Verlauf der Therapie zur selektiven bzw. adaptiven Indikation sowie auch zur Messung von Veränderungen und Therapieerfolg eingesetzt werden“ (Wittchen, 1999; S. 233). Zu Beginn einer Krebserkrankung und der Psychoonkologischen Psychotherapie werden diagnostische Strategien für die Zwecke der selektiven Indikation herangezogen. In der Psychoonkologie liegen hierbei bereits ausdifferenzierte Empfehlungen zur Strategie und zu den einzusetzenden diagnostischen Methoden vor (vgl. Kusch, 2002, 2004b; Kusch et al., 1996; 2002a, 2004; Love, 2004; NBCC/NCCI, 2003; NCCN, 2003; UAG, 2004). Zur selektiven Diagnostik auf der Markroebene (vgl. Wittchen, 1999) erhalten in einer sequenziellen Strategie alle konsekutiv aufgenommenen Patienten einer Klinik oder ärztlichen Praxis ein validiertes psychometrisches Screeningverfahren einschließlich einer Problem- oder Checkliste. Patienten, die im Screeningverfahren über einem kritischen Wert liegen, werden daraufhin einem Psychotherapeuten vorgestellt. Patienten unterhalb des Wertes werden je nach Ergebnissen der Problem- oder Checkliste, zu anderen psychoonkologischen Fachkräften überwiesen. Diese Screeningsstrategie ist auch dann angezeigt, wenn Patienten erst im Verlauf ihrer Krebserkrankung und -therapie emotionale Belastungen aufweisen und psychotherapeutische Hilfe angezeigt ist. Für das Eingangsscreening können verschiedene Verfahren eingesetzt werden (Love, 2004). Im deutschen Sprachraum empfiehlt sich der Einsatz der Hospital Anxiety and Depression Scale (HADS; Herrmann et al., 1995), die ein in der Psychoonkologie breite Verwendung findendes, gut validiertes Screeningverfahren mit hinreichender Sensitivität und Spezifität ist (Kusch, 2004b). Mit einem Schwellenwert von über 14 können mit der HADS die wichtigsten psychischen Störungen (Angst und Depression) zufriedenstellend gut erfasst werden. Zudem werden bei diesem Wert auch Krebspatienten erfasst, bei denen wahrscheinlich keine psychischen Störungen, jedoch hohe emotionale Belastungszustände (einschließlich Anpassungsstörungen) vorliegen (Love, 2004). Bei diesen Krebspatienten liegt eine allgemeine Indikation zur Psychoonkologischen Psychotherapie vor. Werden diese Krebspatienten einem Psychotherapeuten vorstellig, so muss dieser eine psychoonkologische Anamnese durchführen, wobei er anhand des Krankheitsbewältigungsmodells (vgl. Abb. 1, 5, 6, Forum Psychotherapeutische Praxis 1.2005, Seite 22 und 25) die situativen und persönlichen Bedingungen des Patienten tiefergehend analysieren und eine differentielle Indikationsstellung auf Mikrobenene (Wittchen, 1999) durchführen kann. Die selektive Diagnostik erfolgt auf Basis des Krankheitsbewältigungsmodells. Hier lassen sich drei psychosoziale Risikogruppen unterscheiden (vgl. Abb. 8 und Kasten II). Dabei ist es zumeist so, dass Patienten der Risikogruppe I dem Psychotherapeuten nicht vorgestellt werden. Patienten, die aufgrund des Eingangsscreenings vorstellig werden, können nach der psychoonkologischen Anamnese durchaus auch der Risikogruppe II zugeordnet und nicht psychotherapeutisch behandelt werden. Lediglich bei Patienten der Risikogruppe III ist eine Psychoonkologische Psychotherapie angezeigt1. 앫 Risikogruppe I: Zustand bei Krebserkrankung ohne zusätzliche Belastung: Weder das psychische Befinden des Patienten noch sein soziales Umfeld weisen behandlungsbedürftige psychoonkologische Probleme auf. Es liegen ausreichende Kompetenzen der Krankheitsbewältigung vor. Die zu erwartenden körperlichen, psychischen und/oder sozialen Belastungen in Folge des körperlichen Allge- 73 meinbefindens des Patienten, der Krebstherapie und Krebserkrankung begründen keine präventiven psychoonkologische Maßnahmen. Die Belastungen in Folge der Krebserkrankung und Krebstherapie können durchaus nicht unerheblich sein. 앫 Risikogruppe II: Zustand bei Krebserkrankung mit zusätzlichen emotionalen oder psychosozialen Belastungen (Copingproblematik, familiäre Probleme, Complianceprobleme): Das psychische Befinden des Patienten kann beeinträchtigt sein. Die Kompetenzen der Krankheitsbewältigung des Patienten sind eingeschränkt. Die zu erwartenden körperlichen, psychischen und/oder sozialen Belastungen in Folge des körperlichen Allgemeinbefindens des Patienten, der Krebstherapie und Krebserkrankung begründen präventive psychoonkologische Maßnahmen. Die Belastungen in Folge der Krebserkrankung und Krebstherapie sind nicht unerheblich. Im sozialen Umfeld Ð familiäres, berufliches und/oder Krankenhausumfeld Ð des Patienten liegen behandlungsbedürftige psychoonkologische Probleme vor. 앫 Risikogruppe III: Zustand bei Krebserkrankung mit zusätzlichen klinisch relevanten Belastungen oder psychischen Störungen (Angst, Depression, akute Belastungsreaktion, Anpassungsstörung): Das psychische Befinden des Patienten ist gestört. Die Kompetenzen der Krankheitsbewältigung des Patienten sind deutlich eingeschränkt. Die zu erwartenden körperlichen, psychischen und/oder sozialen Belastungen in Folge des körperlichen Allgemeinbefindens des Patienten, der Krebstherapie und Krebserkrankung können präventive psychoonkologische Maßnahmen begründen. Die Belastungen in Folge der Krebserkrankung und Krebstherapie sind nicht unerheblich. Im sozialen Umfeld Ð familiäres, berufliches und/oder Krankenhausumfeld Ð des Patienten können behandlungsbedürftige psychoonkologische Probleme vorliegen. Kasten II. Psychosoziale Risikogruppen chronisch kranker Patienten. (Kusch et al., 1996, 2002a; Kusch & Höhl, 2004). Zur Diagnose und Klassifikation klinisch relevanter Belastungen oder psychischer Störungen stehen das ICD10 (SGB V, 2005) bzw. das ICF zur Verfügung2. In ätiologischer Hinsicht basiert die „International Classification of Functioning“3 (ICF, WHO, ) nicht auf einem pathogenetischen Ansatz, sondern ist funktionsorientiert und damit eher an dem salutogenetischen Ansatz in der Psychoonkologie orientiert (Bartsch & Bengel, 1997). 1 Eine Ausnahme bilden Patienten der Risikogruppen I und II, die eine Psychotherapie explizit wünschen. Hier ist die allgemeine Indikation aufgrund der Lebenssituation krebskranker Menschen gegeben. Das Problem der induzierten Nachfrage (SVR, 2001) ist in diesem Zusammenhang zu beachten. 2 vgl. www.dimdi.de Eine Klassifikation auf Basis des ICF ist in der Psychotherapie derzeit nicht möglich und nicht abrechnungsrelevant. 3 Schwerpunktthema Die Psychoonkologische Psychotherapie Schwerpunktthema 74 Michael Kusch und Rolf Stecker rum Psychotherapeutische Praxis 1.2005), der Risikogruppenbildung (Abb. 9) und der Diagnostik und Klassifikation. Mit der Klassifikation einer psychischen oder Verhaltensstörung anhand der ICD-10 geht die Annahme einher, dass wichtige Anteile der Symptomatik des Patienten von seiner Krebserkrankung und -therapie unabhängig sind und eine komorbide Störung im Sinne zweier voneinander unabhängigen Störungen vorliegt. Das Symptombild des Patienten wird daher auch weniger mit den Ereignissen im Verlauf der Krebserkrankung und der Krebstherapie kovaAbbildung 8. Diagnostik und Indikation zur psychosozialen Versorgung auf Basis des riieren. Mit der KlassiKrankheitsbewältigungsmodells (mod. nach Kusch et al., 1996). fikation von Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Funktionseinschränkungen anhand des Beide Klassifikationssysteme sind dennoch in der ICF geht die Annahme einher, dass wesentliche Anteile Psychoonkologischen Psychotherapie relevant. Es ist dader Symptomatik des Patienten von seiner Krebserkranvon auszugehen, dass zu Beginn des Krebstherapie bei kung und -therapie abhängen und Folge davon sind. Das bis zu 80 % der Krebspatienten hohe emotionalen BelasSymptombild des Patienten wird daher deutlich von den tungszuständen vorliegen. Es kann im BehandlungsverEreignissen im Verlauf der Krebserkrankung und der lauf aber bei 50 % bis 80 % dieser Patienten zu einer Krebstherapie bestimmt. Die Indikationsfrage im Sinne spontanen Remission und je nach dem Krankheits- und der therapiebezogenen Diagnostik wird in beiden Fällen Behandlungsverlauf wieder zu akuten Situationen mit unterschiedlich ausfallen (s. u.). behandlungsrelevanten Belastungsreaktionen kommen. Krebspatienten, bei denen bereits zu Beginn der Krebstherapie zusätzliche psychosoziale Belastungen (RisikoWährend einer Krebserkrankung werden bei Patiengruppe II) oder hohe psychische Belastungen/psychische ten, die sich noch nicht in Psychoonkologischer PsychoStörungen (Risikogruppe III) vorliegen, die anamnestherapie befinden, die gleichen diagnostischen Strategien tisch als vor oder zusätzlich zu der Krebserkrankung vorangewendet, wie bereits dargestellt. Bei Patienten, die liegend beschrieben werden können, werden mit hoher bereits in psychoonkologischer Psychotherapie sind, werWahrscheinlichkeit über den gesamten Krankheits- und den Maßnahmen der adaptiven, verlaufs- und erfolgsbeBehandlungsverlauf mit emotionalen Belastungen oder zogenen Diagnostik (Wittchen, 1999) durchgeführt. Ziel gar einer Chronifizierung ihrer psychischen Störungen dieser Maßnahmen sind konfrontiert. Zu Beginn der Krebstherapie lassen sich akut psychisch gestörte Patienten anhand der ICD-10 앫 die Anpassung der Psychotherapie an die sich veränklassifizieren und hoch belastete Patienten mit einem Ridernden persönlichen und situativen Bedingungen siko für einen überdauernd ungünstigen Belastungs- und des Patienten (i. S. der zunehmenden IndividualisieBewältigungsverlauf anhand der ICF. rung der Psychotherapie); 앫 differentielle bzw. spezifische Indikation in Fällen, in Abbildung 9 verdeutlicht die Zusammenhänge zwidenen Belastungen und Symptome auftreten, für die schen dem Krankheitsbewältigungsmodell (Abb. 1, Fo- 75 Schwerpunktthema Die Psychoonkologische Psychotherapie Psychische und Verhaltensstörungen F-Codes Ätiologie: Fähigkeitsorientiert „Salutogenese“ Ätiologie: störungsorientiert Abbildung 9. Diagnose und Klassifikation bei Krebspatienten auf Grundlage des Krankheitsbewältigungsmodells. spezielle psychotherapeutische und/oder verhaltensmedizinische Interventionen vorliegen und 앫 die Beendigung bzw. Unterbrechung der Psychotherapie, wenn sich der gewünschte Erfolg eingestellt hat bzw. sich der Patient in einer stabilen Phase befindet, oder 앫 die Intensivierung der Therapie, wenn Ereignisse im weiteren Verlauf der Krebserkrankung und/oder -therapie akute emotionale Belastungen hervorrufen. Als diagnostische Instrumente können neben dem HADS auch andere geprüfte Verfahren (Love, 2004; Zabora, 1998) eingesetzt oder eine Untersuchung auf Basis des Krankheitsbewältigungsmodells durchgeführt werden (s. o. Abb. 1, 5, 6, Forum Psychotherapeutische Praxis 1.2005). In jedem Fall sollten aber Aspekte der Morbidität, Funktionalität, Lebensqualität und Zufriedenheit Teil der diagnostischen Untersuchungen und Beurteilung sein (Kusch et al., 1998). Die Zeitpunkte der Diagnostik während der Psychoonkologischen Psychotherapie ergeben sich aus zwei Gesichtspunkten: Zum Abschluss einer Psychoonkologischen Psychotherapie sind diagnostische Untersuchungen angezeigt, anhand derer der Erfolg der gesamten Psychotherapie in den Aspekten der Morbidität, Funktionalität, Lebensqualität und Zufriedenheit beurteilt werden kann. Wenn der Psychotherapeut mit einer ärztlichen Praxis oder einer Klinik kooperiert, so sollte er zum Abschluss der stationären und akuten Phase der medizinischen Krebstherapie eine psychotherapeutische Evaluation durchführen und einen entsprechenden Bericht anfertigen. Unabhängig von einer solche Kooperation sollte der Patient über den Therapieerfolg umfassend informiert werden. 1. Die Ergebnisse der Psychotherapieforschung zeigen, dass bei einem Drittel der Patienten bereits nach der 10. Therapiesitzung, bei 50 % nach der 20. und bei 75 % nach der 55. Sitzung mit einem Therapieerfolg zu rechnen ist (Lambert, 2003). In der Psychoonkologischen Psychotherapie, und hier insbesondere bei einer Indikation, die sich aus einer eher krankheitsunabhängigen Symptomatik herleitet, sind ebenfalls zu diesen Zeitpunkten Therapieverlaufs- und Effektkontrollen durchzuführen. 2. Kommt es während der Psychoonkologischen Psychotherapie zu einer spezifischen (intermittierenden) Indikation und dem vorübergehenden Einsatz spezieller Interventionsformen, so sind diagnostische Maßnahmen zur (adaptiven) Indikation und auch abschließend eine Kontrolluntersuchung durchzuführen, die den Erfolg der intermittierenden Intervention bewertet. Die diagnostischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (s. u. Intervention) der Psychoonkologischen Psychotherapie sind mit dem Verlauf der Krebserkrankung und -therapie möglichst eng zu verknüpfen (vgl. hierzu Abb. 9). Indikation: Die Indikationsstellung verbindet das diagnostische Urteil mit einer psychotherapeutischen Intervention in der Weise, dass damit ausgesagt wird, dass Schwerpunktthema 76 Michael Kusch und Rolf Stecker ein Patient ein behandlungsbedürftiges Problem hat, welches mit einer geprüften Intervention erfolgreich behandelt werden kann. Der Indikationsfrage kommt in der therapiebezogenen Diagnostik (Wittchen, 1999) eine besondere Bedeutung zu. Es genügt nicht allein, mit Mitteln der selektiven Diagnostik festzustellen, dass eine Indikation zur Psychoonkologischen Psychotherapie gegeben ist. Es müssen auch Überlegungen zur Behandlungsfähigkeit und der Kontraindikation angestellt werden. Eine differenzielle und adaptive Indikationsstellung sind ebenfalls wichtig. Behandlungsfähigkeit: In der Psychoonkologischen Psychotherapie wird mit der Zuordnung eines Krebspatienten zur Risikogruppe III eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt. Ob ein Patient jedoch auch behandlungsfähig ist, hängt von zusätzlichen Faktoren ab, etwa seinem Allgemeinbefinden und medizinischen Aspekten (Operation, Nebenwirkungen usw.). Krebspatienten sind durchschnittlich über 65 Jahre alt und viele von ihnen älter als 75 Jahre. Zudem sind viele Patienten gerade in der Phase der akuten Krebstherapie durch Operationen, die Nebenwirkungen von Chemotherapie und Bestrahlung nicht in der körperlichen Verfassung, an einer „regulären“ Psychotherapie teilzunehmen, obwohl gerade während dieser Therapiephase eine psychotherapeutische Unterstützung erforderlich ist. Hier ist es wichtig, die psychotherapeutische Strategie an die Anforderungen der Krebstherapie so weit wie möglich anzupassen. Fragen der Behandlungsfähigkeit in der ambulanten Krebsnachsorge sind den Einschränkungen der Krebstherapie nur indirekt unterworfen. Zu beachten ist hier, dass Therapiefolgen wie „Fatigue“ oder neurologische Beeinträchtigungen die Aufmerksamkeit, Konzentration und das Denkvermögen mancher Patienten herabsetzen. Kontraindikation: Obwohl psychologische Interventionen zumindest in geringem Umfang hilfreich sind, zeichnet sich die Erkenntnis ab, dass manche Interventionen auch schädlich sind und unerwünschte Effekte haben (Herbert, 2003; Follette & Beitz, 2003; Roback, 2000). Auch in der psychoonkologischen Gruppentherapie wird von iatrogenen (durch den Therapeuten verursachten) Effekten berichtet, etwa bei der Therapie von Patienten, die über zufriedenstellende soziale Unterstützung verfügen (Helgeson et al., 1999, 2000). Grundsätzlich ist es so, dass bei psychologischen Interventionen in der Psychoonkologie aufgrund der besonderen Lebenssituation der Krebspatienten stets eine Abwägung zwischen einer positiven und negativen Wirkung relevant ist (Moorey & Greer, 2003; Scheier & Carver, 2001). Wenn Fragen zum Sinn des Lebens oder Notwendigkeit der Krebserkrankung, zur Hoffnung und zu der Suche nach einem „Leben trotz Krebs“ immer wichtiger Bestandteil aller psychologischen Therapien sind und eine Antwort auf diese Fragen stets ein hoch individueller Akt ist (Scheier & Carver, 2001), dann sind an die therapeutische Haltung und Intervention besondere Ansprüche zu stellen. Über- legungen zur Kontraindikation sind daher ein grundlegender Bestandteil der „therapiebezogenen Diagnostik“ (Wittchen, 1999) in der Psychoonkologischen Psychotherapie. Selektive Indikation: Psychologische Interventionen in der Psychoonkologie sind wirksam (NBCC/NCCI, 2003; IOM, 2004), auch wenn es für einzelne Interventionsformen unter Beachtung strenger Evidenzkriterien noch keine hinreichende Evidenz gibt (Newell et al., 2002). Eine Indikation zur Psychoonkologischen Psychotherapie ist in jedem Fall gegeben, wenn ein Patient hoch belastet bzw. psychisch gestört ist. Obwohl nicht „medizinisch notwendig“ erscheint sie auch oftmals dann angezeigt, wenn ein Patient zwar nicht die Kriterien einer psychischen Störung erfüllt, jedoch ihn seine Lebenssituation als krebskranker Patient wiederholt mit existentielle Fragen konfrontiert (Granet, 2001; Holland & Lewis, 2001), zu deren Beantwortung die Inanspruchnahme professioneller Hilfe häufig die einzige Möglichkeit darstellt. Die „allgemeine Indikation“ zur Psychoonkologischen Psychotherapie trägt dem Umstand Rechnung, dass auch Patienten, ohne selbst psychisch krank zu sein, im Verlauf der Krebserkrankung und -therapie Phasen und Situationen hoher Belastung aufweisen, die einer psychologischen Intervention bedürfen. Für psychisch vorbelastete Patienten gilt dies in weit größerem Maße. Differenzielle Indikation: Gegenwärtig gibt es für 8 psychoonkologische Interventionen eine gesicherte Indikation und für 14 Interventionen eine begründbare Indikation insofern, dass hier eine Intervention mit anzunehmender Wirksamkeit angezeigt ist (vgl. Newell et al., 2002). Die Indikationen beziehen sich auf so unterschiedliche Interventionen wie die Gruppentherapie, Einzeltherapie, strukturierte und unstrukturierte Beratung, kognitiv-behaviorale Intervention, Selbst-Intervention; Hypnose, geleitete Imagination usw. Es muss dabei darauf hingewiesen werden, dass Studien, die an klinisch relevant beeinträchtigten Krebspatienten durchgeführt werden, zu deutlich besseren Wirknachweisen führen sollten (Andersen, 2001, 2003). In der Versorgungsrealität und der therapeutischen Praxis ist es gegenwärtig nicht realisierbar, die erforderlichen Versorgungsstrukturen vorzuhalten, die zur Umsetzung eines derart differenzierten Therapieangebotes erforderlich wären. Oftmals steht einem Klinikum nur ein Psychotherapeut zur Verfügung bzw. kann der Versorgungsbedarf „nur“ durch niedergelassene Kollegen gedeckt werden, die zu einer „Regelpsychotherapie“ verpflichtet sind. Dieser Umstand macht es zwingend erforderlich, eine psychotherapeutische Strategie zu wählen, die es einem Therapeuten ermöglicht, Patienten sowohl (krebstherapie-) phasenübergreifend zu behandeln als auch flexibel auf Therapie- und Belastungssituationen reagieren zu können, die eine spezielle Indikation erfor- derlich machen. Hierzu zählen im Wesentlichen Situationen erhöhter Angst und Trauer/Depression, gesteigerten Stressempfindens, reduzierter Funktionsfähigkeit, erschwerter Krankheitsbewältigung sowie problematischer Sozialbeziehungen und Ehekonflikte oder dem Leiden an Nebenwirkungen (Übelkeit, Erbrechen, Schmerz usw.; Newell et al., 2002). Anhand der Abbildung 3 (Forum Psychotherapeutische Praxis 1.2005, Seite 23) lassen sich die zwei Indikationsformen für eine Psychoonkologische Psychotherapie aufzeigen: 앫 Die allgemeine Indikation aufgrund der Lebenssituation krebskranker Menschen und der besonderen Belastungen, die infolge der einzelnen Phasen der Krebserkrankung und -therapie auftreten und 앫 die spezifische Indikation, die sich stets dann ergibt, wenn Belastungen aufgrund konkreter Behandlungsoder Lebenssituationen auftreten. Wie ein Psychotherapeut mit den sich daraus ergebenden Therapieanforderungen umgehen kann, wird im Folgenden aufgezeigt. Intervention: „Psychologische Therapie meint Heilen mit psychologisch begründeten Mitteln“ (Grawe, 1998, S. IX). Die psychologische Intervention in der Psychoonkologie muss und kann ihre Mittel ebenso begründen (s. o.). „Was sich als geeignet erwiesen hat, seelische Prozesse wirksam zu verändern, gehört zu den potenziellen Mitteln psychologischer Therapie“ (Grawe, 1998, S. IX). Diese potenziellen Mittel sind in der Psychotherapieforschung (Grawe et al., 1998) und der psychoonkologischen Therapieforschung (Holland, 2002; NBCC/ NCCI, 2003) intensiv untersucht worden. Die Psychotherapie erzielt in etwa 75 % der Fälle positive Effekte (Lambert & Olges, 2003), in 15 % bis 25 % treten keine Verbesserung und in 5 % bis 10 % eine Verschlechterung der Symptomatik auf (Mohr, 1996). Die Effekte sind sowohl klinisch relevant (Froyd et al., 1996) wie auch über einen Nachuntersuchungszeitraum von einem Jahr anhaltend (Lambert, 2003). Studien zur Effizienz psychotherapeutischer Interventionen zeigen, dass Effekte bereits nach der 10. (bei 33 %) der 20. (bei 50 %) bzw. nach der 55. (bei 75 %) Therapiesitzung auftreten (Anderson & Lambert, 2001; Lambert et al., 2001). In der psychoonkologischen Therapieforschung lassen sich nicht zu allen diesen praxisrelevanten Fragen Ergebnisse aufführen. Es zeigt sich aber, dass verschiedene psychologische Interventionen in der Psychoonkologie zu einer bedeutsamen Reduzierung vieler Symptome von Krebspatienten führen (s. o. IOM, 2004; NBCC/NCCI, 2003; UAG, 2004). Eine Übersicht zur Therapiedauer in der Psychoonkologie zeigt (UAG, 2004), dass für die Interventionen zur 앫 Patienteninformation und -aufklärung (zumeist patientenedukative Maßnahmen) einmalig erfolgen 77 (Brandberg et al., 1994) bzw. mit bis zu 16 telefonischen Beratungsgespräche über 12 Monate (Marcus et al., 1998) veranschlagt werden, 앫 Patientenunterstützung und -aufklärung (zumeist verhaltensmedizinische Maßnahmen) mit 5 Sitzungen à 90 Minuten (Edgar et al., 2001) bis therapiebegleitend, 1 Sitzung pro Woche über 12 Monate, zu veranschlagen sind, 앫 und die psychoonkologischen Einzeltherapien durchschnittlich zwei Monate bis ein Jahr mit ca. einer Sitzung pro Woche dauern (Allen et al., 2002; Moorey et al., 1994) und die Gruppentherapien bis zu drei Monaten mit einer Sitzung wöchentlich (Bottomeley et al., 1996; Cunningham et al., 1995; Hosaka et al., 2000; 2001; Spiegel et al., 1999). Für die Psychoonkologische Psychotherapie wären auf Basis dieser Zahlen eine Interventionsdauer von bis zu einem Jahr zu veranschlagen, wobei die Frequenz der Sitzungen an den „transmission points“ (u. a. Beginn der Krebstherapie; adjuvante Therapiephase, Beginn der Krebsnachsorge) größer wäre, als innerhalb der einzelnen Behandlungsphasen. In den Behandlungsphasen wäre die Häufigkeit der Interventionen zudem durch die Belastungsreaktionen infolge konkreter Behandlungssituationen (z. B. durch Operation, Operationsfolgen, Adherenceprobleme, Schmerzen, chemotherapiebedingte Übelkeit, strahlenbedingte Fatigue, Konflikte am Arbeitsplatz, familiäre Konflikte in der Nachsorge usw.) bedingt (s. o. spezielle Indikation). Als vorrangige Interventionsform kämen Therapieansätze der Kurzzeitpsychotherapie zum Zuge, die durch eher verhaltensmedizinische Interventionen in Krisen oder konkreten Behandlungssituationen ergänzt würden. Kurzzeitinterventionen sind nicht nur aufgrund ihrer Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit angezeigt (Dewan et al.,. 2004), sondern auch aufgrund der konzeptionellen Gestaltung und der inhaltlichen Arbeit (Steenbarger et al., 2004), die sehr gut zu den Aspekten der Psychoonkologischen Psychotherapie passen. Die Kurzzeitpsychotherapie ist nicht allein durch den Aspekt der Kürze definiert, sondern durch denjenigen der therapeutischen Intention. Dauer: Sie kann kurz in dem Sinne sein, dass nur wenige Therapiesitzungen durchgeführt werden (etwa bei einer spezifisch indizierten Intervention) oder in dem Sinne, dass über einen längerfristigen Zeitraum von bis zu einem Jahr „nur“ etwa 10 bis 20 Sitzungen stattfinden (wie etwa bei einer allgemeinen Indikationsstellung, s. o.). Planung: Sie basiert auf einer expliziten Strategie der gezielten Verhaltensänderung (etwa bei spezifisch indizierter Intervention zur Entspannung oder Schmerzreduktion) oder einem umschriebenen Interventionsplan (etwa der Begleitung in der Sinnfin- Schwerpunktthema Die Psychoonkologische Psychotherapie 78 Michael Kusch und Rolf Stecker Schwerpunktthema dung oder in Phasen der Hoffnungslosigkeit, ohne einem vorausdefinierten Interventionsziel). Therapeutische Fokus: Im Fokus der Kurzzeitpsychotherapie steht ein vom Patienten eingebrachtes und gemeinsam vom Therapeuten und Patienten festgelegtes und vereinbartes Ziel, für dessen Zielerreichung sich beide als verantwortlich sehen. Der Therapeut übernimmt dabei die Aufgabe das Ziel nicht aus dem Fokus zu verlieren, den direktesten Weg zu finden und es zügig zu erreichen („copiloting“). Therapeutische Wirkung: Die Wirkungsweise der Kurzzeitpsychotherapie besteht darin, dass sie auf Seiten des Patienten in Zuständen erhöhter Lernbereitschaft und Lernfähigkeit erfolgt (Greenberg et al., 1993; Steenbarger, 2002). Der innerpsychische Drang des Patienten Ð aufgrund der erlebten existenziellen Lebensbedrohung durch die Krebserkrankung und des oftmals akuten Entscheidungs- und Handlungsbedarfs während einer Krebstherapie Ð bewirkt eine Befindenslage (s. o. Abb. 7, Forum Psychotherapeutische Praxis 1.2005, Seite 26) mit einer klaren Motivation und Absicht sowie einem Drang, sich trotz empfundener Aversion einer Lösung der realen Anforderungen, empfundenen Belastungen und erlebten Probleme anzunähern (vgl. auch Grosse Holfort & Grawe, 2004; Grawe, 1998). Dies führt zu „nonordinary states of awareness“ (Steenbarger et al., S. 8), in denen intensivere und lang anhaltende Lernerfahrungen gemacht werden. Insbesondere dann, wenn psychotherapeutische Sitzungen mit solchen Befindenszuständen zusammentreffen, kann eine hohe therapeutischen Wirksamkeit der Intervention angenommen werden. Studien zeigen, dass sich sogar die „single-session-psychotherapy“ als wirksam erweisen kann (Bloom, 2001; Iveson, C. 2002; Fogel, 2004). Effizienz: Ihr Ziel ist es, den vordefinierten Therapieeffekt in einer umschriebenen Zeitspanne zu erreichen, wobei die Zielerreichung nach einer festgelegten Therapiedauer zu prüfen ist. Bei spezieller Indikation kann dabei die Evaluation der Therapieeffekte bereits nach einer oder weniger als 10 Sitzungen erfolgen; in einer allgemeinen behandlungsbegleitenden Strategie kann sie wiederholt an den „transmission points“ durchgeführt werden. Ziel dabei sind nicht so sehr wirtschaftliche Überlegungen, sondern die Notwendigkeit, nicht mehr zu tun als notwendig, da ein Übermaß an Leistungen durchaus kontraindiziert sein kann. Patientenselektion: Die Kurzzeittherapie ist nicht für alle Patienten angezeigt und bedarf der klaren Patientenselektion. Sie ist kontraindiziert bei aktiv psychotischen Patienten, Patienten mit bipolarer affektiver Störung, schizophrenen Patienten, dementen Patienten oder solchen in Verwirrtheitszuständen (Moorey & Greer, 2003). Sie ist auch dann kontraindiziert, wenn ein Patient zu Beginn oder im Therapieprozess Probleme und Symptome zeigt, die besonders ausgeprägt, komplex oder chronifiziert sind und/oder in keinerlei Zusammenhang mit seiner Krebserkrankung stehen; wenn er intellektuell nicht in der Lage oder nicht motiviert ist, an der Intervention mitzuwirken oder wenn der Patient über so wenig soziale Unterstützung verfügt, dass er die Therapie aus Kompensationszwecken benötigt (vgl. auch: Steenbarger, 1994). Hier ist u. U. eine Langzeittherapie angezeigt. Kasten III. Bedeutung der Kurzzeitpsychotherapie für die Psychoonkologische Psychotherapie. Aufgrund der besonderen Situation der Patienten mit Krebserkrankungen, die eine akute stationäre Krebstherapie, eine umschriebene Phase der Krebsnachsorge, Rezidiverkrankungen und oftmals auch eine palliative Lebensphase erfahren, ist es angebracht, die Psychoonkologische Psychotherapie in einen stationären und ambulanten Therapiearm zu untergliedern (s. u.). Dabei ist die inhaltliche Arbeit nicht zwingend unterschiedlich: Im stationären Arm werden vermehrt spezifisch indizierte, verhaltensmedizinische oder Kriseninterventionen erforderlich, im ambulanten Arm ist eher eine allgemeine Indikation gegeben, die sich auf die Behandlung von Ängsten, Depressionen oder Traumatisierungen und der Auseinandersetzung mit Sinnfragen und solchen der Hoffnung und des „Lebens trotz Krebs“ beziehen. Die stationäre und ambulante psychoonkologische Psychotherapie (SPP, APP) unterscheiden sich im Setting und in der Therapiedauer und -frequenz. Die Erfahrungen zeigen, dass das Setting der SPP eher aus einer „Geh-Struktur“ besteht, d. h. die Therapie erfolgt auch am Krankenbett, die Interventionsdauer beträgt oftmals nur 30 Minuten und die Therapiefrequenz begrenzt sich auf etwa 6 bis 10 Sitzungen in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für die APP ist eher eine „KommStruktur“ mit einer Interventionsdauer von 45 Minuten und länger sinnvoll. Sie ist mit regelmäßigen Terminen sowie einer Therapiehäufigkeit von 10 und bei gesonderter Indikation weiteren 10 Sitzungen über einen Zeitraum von einem Jahr oder länger (z. B. bei einer Rezidiverkrankung). Eine Regelpsychotherapie kann selbstverständlich aus der Psychoonkologischen Psychotherapie resultieren, jedoch ist diese dann nicht länger als eine psychoonkologisch angezeigte Psychotherapie anzusehen4. Evaluation: Die prinzipielle Wirksamkeit psychoonkologischer Interventionen (i. S. der „Eficacy“) ist in 4 Selbstverständlich kann eine Krebserkrankung eine Psychose oder eine schwere psychische Störung auslösen, jedoch die sind hiermit verbundenen ätiologischen Fragestellungen bislang kaum geklärt. psychoonkologischen Kontrollgruppenstudien erwiesen (Devine & Westlake, 1995; Meyer & Mark, 1995; Sheard & Maguire, 1999). Ihre Effizienz im klinischen Versorgungsalltag ist dagegen bisher kaum erforscht (Kusch et al., 2004; Mücke et al., 2003). Erst die psychoonkologische Versorgungsforschung wird erweisen, ob der Psychoonkologischen Psychotherapie nachweislich ein klinischer Nutzen im Einzelfall zukommt (Kusch, 2003). Bereits jetzt bieten die Methoden der klinischen Evaluation dem Psychotherapeuten ein handhabbares Handwerkszeug, um seinen Patienten den Nutzen, den kooperierenden Leistungserbringern (niedergelassene Ärzte, Rehabilitationseinrichtungen und Akutkliniken) und Leistungsfinanzieren die Wirksamkeit der Psychoonkologischen Psychotherapie darzulegen und das eigene therapeutischen Handeln kritisch zu reflektieren und kontinuierlich zu verbessern (Kusch & Höhl, 2004). In der therapiebezogenen Diagnostik sind Evaluationsmaßnahmen aus therapeutischen Erwägungen heraus zu Beginn, nach der 10. Therapiesitzung und am Ende (ggf. nach der 20. Therapiesitzung) der psychologischen Intervention angezeigt. Sie dienen der Bewertung eines Behandlungsbedarfs, des Therapieverlaufs sowie der Therapieeffekte und steuern den Therapieprozess wie auch Interventionsmaßnahmen, die gegebenenfalls in einem anderen Versorgungssektor (etwa während der stationären Rehabilitation oder einer stationären Rezidivtherapie) erforderlich werden. Im einfachsten Sinne besteht die klinische Evaluation des Therapienutzens in einer Stellungnahme zur Morbidität, Funktionalität, Lebensqualität und Zufriedenheit des Patienten mit seiner Lebenssituation, die auf Basis des Krankheitsbewältigungsmodells erfolgt (vgl. Tabellen 5Ð7, Forum Psychotherapeutische Praxis 1.2005). Sie kann jedoch zusätzlich auf dem Einsatz validierter psychometrischer Verfahren wie der HADS, der EORTC oder dem SF36 beruhen. Die Ergebnisse der klinischen Evaluation sollten dem Patienten und ggf. auch den kooperierenden Leistungserbringern mitgeteilt werden. Sind in einem Versorgungsnetz einer Akutklinik, eines Brustzentrums oder eines medizinischen Versorgungszentrums mehrere Psychotherapeuten an der Versorgung von Krebspatienten beteiligt, so dient eine einheitliche klinische Evaluationsstrategie auch Intervisionszwecken oder solchen der anonymisierten externen Qualitätssicherung anhand von benchmarks (Kusch & Höhl, 2004). Praxisrelevante Voraussetzungen der Psychoonkologischen Psychotherapie Es ist anzunehmen, dass in Zukunft psychoonkologischpsychotherapeutische Versorgungsleistungen in einem Versorgungsnetz erbracht werden, zu denen Ärzte, Pfle- 79 gekräfte, Sozialarbeiter und andere psychoonkologische Fachkräfte gehören. Der Psychotherapeut wird ein Netzwerkpartner unter vielen und sein Beitrag wird seinen Stellenwert im Versorgungssystem nur dann erhalten, wenn er in zentralen Aspekten explizit dargelegt ist (Versorgungskonzept), nach nachvollziehbaren Regeln erfolgt (Behandlungsprogramm) und sich in das allgemeine Geschehen der umfassenden Krebstherapie einfügen und auch kontrollieren lässt. Die konzeptuellen und technischen Voraussetzungen der Einbindung der Psychoonkologischen Psychotherapie in die umfassende Krebstherapie sind bereits dargelegt worden, die praxisrelevanten Voraussetzungen liegen in der Klärung der intersektoralen und interprofessionellen Zusammenarbeit, die in Leitlinien und Behandlungspfaden festgehalten wird, sowie die Dokumentation und Qualitätssicherung (vgl. hierzu ausführlich; Kusch & Höhl, 2004). Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter und weitere psychoonkologische Fachkräfte übernehmen in der umfassenden Krebstherapie u. a. auch Aufgaben der Patienteninformation und -aufklärung sowie der Patientenunterstützung und -anleitung (vgl. Kusch et al., 2002a; 2004). Spezielle Kompetenzen werden dagegen für verhaltensmedizinisch ausgerichtete und psychotherapeutische Versorgungsleistungen als erforderlich angesehen (UAG, 2004). Bereits jetzt sind Psychotherapeuten in die psychotherapeutische Versorgung von Krebspatienten involviert und das SGB V sieht diese Berufsgruppe für die Behandlung klinisch relevanter Störungen mit medizinisch notwendigem Versorgungsbedarf vor. Die Bestimmung der Kernleistungen der einzelnen Berufsgruppen eines Versorgungsnetzes setzt deren Darlegung voraus, um darüber die Einzelbeiträge zur umfassenden Krebstherapie voneinander abzugrenzen und zugleich ein gemeinsames Miteinander zu ermöglichen. Die vorliegende Arbeit hat einen Beitrag dafür geleistet, die mit der systematischen Kooperation verbundenen Aufgabenteilung zu planen. Um die Leistungserbringung auch lenken und prüfen zu können, bedarf es weiterer Maßnahmen. So müssen handhabbare, d. h. operationale Regeln erstellt werden, nach denen die Netzwerkpartner bestimmen können, was, wer, wann, mit wem, wie lange und mit welchem Ziel tut, unter welchen Bedingungen Leistungen nicht länger erbracht oder intensiviert werden und wie über das Leistungsgeschehen miteinander kommuniziert wird. Diese Regeln sind einander in einer Form mitzuteilen, die jeden Netzwerkpartner in die Lage versetzt, sich angemessen zu verhalten: So muss etwa ein aufnehmender Arzt wissen, warum, wie und wann er einen Patienten zu einem Psychotherapeuten überweisen darf, soll bzw. kann. Als Hilfsinstrumente dienen hierbei so genannte Auswahl- und Ausführungsleitlinien, in denen zum einen begründet ist, warum eine bestimmte Leistung angezeigt ist und zum anderen was in ihrer Er- Schwerpunktthema Die Psychoonkologische Psychotherapie Schwerpunktthema 80 Michael Kusch und Rolf Stecker Das Fortbildungssystem für Klinische Psychoonkologie der Carina Stiftung sieht sich der Aufgabe verpflichtet, allen im Gesundheitswesen tätigen Ärzten, Pflegekräften, Psychotherapeuten und psychosozialen Fachkräften die erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln, die zur Sicherstellung einer humanen, qualitativen, wirksamen und wirtschaftlichen psychosozialen Versorgung chronisch erkrankter Menschen erforderlich sind. Das Fortbildungsangebot bietet Ihnen klinisch relevante, evidenzgestützte und gesundheitssystemkonforme Qualifizierungsmaßnahmen und Beratungsleistungen an und unterstützt Sie und Ihre Einrichtung in der Entwicklung, Implementierung, Nutzung und Evaluation psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgungsstrategien. Informationen zum Fortbildungsinstitut finden sie unter http://www.carina-stiftung.de/news/fortbildung.php § § § § § § Case Management: Psychoonkologie (CMP) Psychoonkologie in Brustzentren Psychoonkologische Psychotherapie Patienteninformation und -aufklärung Von der Compliance zur Adherence Die psychoonkologische Anamnese Bei entsprechenden Anmeldungen werden zusätzliche Fortbildungstermine angeboten. bringung zu bedenken ist (vgl. Kusch et al., 1998). Formulieren die Leistungserbringer ihre Versorgungsregeln und diskutieren sie die damit verbundenen interprofessionellen und intersektoralen Berührungspunkte, so entsteht eine Versorgungskette, die sich mit sehr einfachen Mitteln grafisch als Behandlungspfad und administrativ als Versorgungsablauforganisation darstellen lässt (vgl. Kusch & Höhl, 2004); ein geordnetes Miteinander zum Wohl des Patienten wird möglich. Da im Gesundheitswesen gegenwärtig mit der Einführung von strukturierten Behandlungsprogrammen und Brustzentren zunehmend mehr Wettbewerb um Qualität und mit der Einführung integrierter Versorgungsformen und Medizinischer Versorgungszentren auch zunehmend mehr wirtschaftliche Interessen Einzug halten und sich der Gesetzgeber auf diese Situation mit Regelungen zum Qualitätsmanagement und zur Qualitätssicherung darauf vorbereitet hat, ist eine systematische und strukturierte Versorgungsdokumentation als Grundlage der internen wie externen Qualitätsprüfungen nicht länger zu ignorieren. Liegen einmal Leitlinien, Behandlungspfade und eine Versorgungsablauforganisation mit Regelungen zur Diagnostik, Indikation, Intervention und Evaluation vor, so lassen sich die erforderlichen Versorgungsdokumente erarbeiten, anhand derer die Leistungserbringung geplant, gelenkt und geprüft werden kann (Kusch, 2003, Dr. Rolf Stecker CARINA Stiftung Abt. Psychoonkologie Klinikum Herford Schwarzenmoorstr. 70 32049 Herford Telefon (05221) 9421275 Email: [email protected] Internet: www.carina-stiftung.de 2004, Kusch & Höhl, 2004; Kusch et al., 1998; 2001, 2003c, 2004). Zusammenfassung: Bewertung der Untersuchungsund Behandlungsmethode „Psychoonkologische Psychotherapie“ Die vorliegende Arbeit hat aufgezeigt, dass die Psychoonkologische Psychotherapie viele Voraussetzungen erfüllt, die der Gemeinsame Bundesausschuss (GMG, 2003) nach § 91 (SGB V, 2004) an die Untersuchungsund Behandlungsmethoden (BUB-Richtlinien, 2000) stellt, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren sind. Voraussetzung für die Aufnahme von neuen Gesundheitsleistungen in die Gesetzliche Krankenversicherung ist es, die vom Gesetzgeber in den Paragraphen 135 (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung), § 137c (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) sowie den Paragraphen § 136a (Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Versorgung) und/oder Die Psychoonkologische Psychotherapie Im Wesentlichen geht es dabei um drei miteinander verbundene Anforderungen: 1. Die Leistungen sollen in ihrem diagnostischen und therapeutischen Nutzen sowie deren indikationsbezogene Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anerkannt sein, wobei die Anerkennung durch den gemeinsamen Bundesausschuss erfolgt. 2. Die Leistungserbringer sollen über die notwendige Qualifikation verfügen und den Anforderungen an Maßnahmen der Qualitätssicherung entsprechen. 3. Es sind die erforderlichen Aufzeichnungen über die ärztliche Behandlung anzufertigen. Insbesondere zu Punkt 1 hat der Gesetzgeber Richtlinien aufgeführt (z. B. BUB-Richtlinien, 2000). Die Voraussetzungen für die Überprüfung neuer Untersuchungsoder Behandlungsmethoden sind dabei präzise formuliert: Es muss sich nach Absatz 2.1 um noch nicht abrechnungsfähige Leistungen handeln. Sie können im EBM Katalog aufgeführt sein, deren Indikation muss aber wesentliche Änderungen oder Erweiterungen erfahren. Nach Absatz 2.2 muss die zu überprüfende Methode in ihrer Art und bezüglich ihrer Indikation klar beschrieben sein. In der schriftlichen Begründung sind nach Absatz 2.3 Angaben a) zum Nutzen der neuen Methode, b) zur medizinischen Notwendigkeit und c) zur Wirtschaftlichkeit auch im Vergleich zu bereits erbrachten Methoden aufzuführen. Die Überprüfung des Nutzens der Methode berücksichtigt nach Absatz 7.1 Folgendes: a) Studien zum Nachweis der Wirksamkeit bei den beanspruchten Indikationen, b) den Nachweis der therapeutischen Konsequenzen, c) die Abwägung des Nutzen gegen die Risiken, d) die Bewertung der erwünschten und unerwünschten Folgen („outcomes“), e) den Nutzen im Vergleich zu anderen Methoden gleicher Zielsetzung. Die Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit der Methode berücksichtigt nach Absatz 7.2 Unterlagen a) b) c) d) zur Relevanz der medizinischen Problematik, zur Häufigkeit der zu behandelnden Erkrankung, zum Spontanverlauf der Erkrankung, zu diagnostischen und therapeutischen Alternativen. Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Methode berücksichtigt nach Absatz 7.3 Unterlagen a) zur Kostenschätzung zur Anwendung beim einzelnen Patienten, b) zu Kosten-Nutzen-Abwägung im Bezug auf den einzelnen Patienten, c) zur Kosten-Nutzen-Abwägung im Bezug auf die Gesamtheit der Versicherten (auch Folgekosten-Abschätzung) und d) zu Kosten-Nutzen-Abwägung im Vergleich zu anderen Methoden. Die Empfehlungen des Bundesausschusses zur Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die gesetzliche Krankenversicherung werden zugleich mit Empfehlungen über die notwendige Qualifikation der Leistungserbringer sowie zu Maßnahmen der Qualitätssicherung und über die erforderlichen Aufzeichnungen über die Behandlung abgegeben. Bei den psychotherapeutischen Interventionen in der Psychoonkologie (hier als Psychoonkologische Psychotherapie zusammenfassend bezeichnet) handelt es sich um eine noch nicht abrechnungsfähige Leistung. Der methodische Ansatz der Psychologischen Psychotherapie und die Indikation sind in der vorliegenden Arbeit klar beschrieben: a) Nutzen der neuen Methode: Psychoonkologische Interventionen gehen mit klinisch signifikanten Verbesserungen in Maßen der emotionalen Anpassung, des sozialen Funktionsniveaus, der Behandlung krankheitsbezogener Symptome und der generellen Lebensqualität (IOM, 2004; NBCC/NCCI, 2003) einher. b) Medizinischen Notwendigkeit: Mit dem Verlauf einer Krebserkrankung und den Phasen einer Krebstherapie sind behandlungsbedürftige emotionale Belastungen (Holland, 1999; Zabora et al., 2001) sowie psychische und Verhaltensstörungen verbunden (Ballenger et al., 2001a; NBCC/NCCI, 2003; Sellick & Crooks, 1999). c) Wirtschaftlichkeit (auch im Vergleich zu bereits erbrachten Methoden): Studien zur Wirtschaftlichkeit psychoonkologischer Interventionen belegen eine positive Kosten-Nutzen-Relation (Carlson & Bultz, 2003a). Die Überprüfung des Nutzens der Methode berücksichtigt nach Absatz 7.1 folgendes: a) Nachweis der Wirksamkeit bei den beanspruchten Indikationen: Meta-Analysen; Devine & Westlake, 1995; Newell et al., 2002; Meyer & Mark, 1995; Moorey & Greer, 2002; Sheard & Maguire, 1999; vgl. auch: Holland, 1999; IOM, 2004; NBCC/NCCI, 2003). Einen Nachweis der Wirksamkeit psychoonkologischer Intervention bei speziellen psycho- Schwerpunktthema § 137 (Qualitätssicherung bei zugelassenen Krankenhäusern) aufgeführten Anforderungen an die Qualität von Gesundheitsleistungen zu erfüllen. 81 Schwerpunktthema 82 b) c) d) e) Michael Kusch und Rolf Stecker sozialen Indikationen haben Newell und Mitarbeiter (2002) geführt. Zur Diskussion und Interpretation der Psychotherapieforschung in der Psychoonkologie (vgl. Andersen, 2003; Ellwood et al., 2001; Newell et al., 2002; Pirl, 2004). Nachweis der therapeutischen Konsequenzen: Bei speziellen Interventionsformen kurz-, mittel- und langfristige Therapieeffekte (Newell et al., 2002); deutliche Verbesserung der Lebensqualität und weiterer Parameter (Carlson & Bultz, 2003a; Meyer & Mark, 1995); deutliche Reduktion psychischer Morbidität (Sheard & Maguire, 1999), und körperlicher Nebenwirkungen (Miaskowski, 2003; Mock, 2003) Abwägung des Nutzens gegen die Risiken: Bessere Therapieeffekte bei höherer Qualifikation der Therapeuten und längerer Interventionsdauer (Sheard & Maguire, 1999); Kontraindikation bei Patienten mit zufriedenstellender sozialer Unterstützung (Helgeson et al., 1999, 2000); schweren psychischen Störungen (Psychosen, Moorey & Greer, 2003). Bewertung der erwünschten und unerwünschten Folgen („outcomes“): Unter Bezugnahme auf die höchsten Qualitätsanforderungen an die Therapiestudien kommt eine Meta-Analyse zu der Schlussfolgerung, dass die Gruppentherapie, die Patientenschulung, die Beratung und die Verhaltenstherapie die besten mittel- und langfristigen Effekte bei den meisten psychosozialen Problemen von Krebspatienten haben (Newell et al., 2002). Die klinische Signifikanz der psychoonkologischen Interventionsformen wird als deutlich besser angesehen, wenn Therapiestudien gezielt bei Patienten mit klinisch relevanten psychosozialen Problemen und Störungen durchgeführt werden (Andersen, 2003). Psychoonkologische Interventionen haben bis auf die bereit erwähnten Kontraindikationen kaum unerwünschte Effekte. Nutzen im Vergleich zu anderen Methoden gleicher Zielsetzung: Psychotherapeutische und pharmakologische Interventionen werden zumeist mit der Zielsetzung einer Reduktion von Ängsten und Depressionen eingesetzt (NBCC/NCCI, 2003; NCCN, 2003). Die Kombination beider Interventionsformen wird als wünschenswert betrachtet (Sellick & Crooks, 1999; Twillman & Manetto, 1998). Die Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit der Methode berücksichtigt nach Absatz 7.2 Unterlagen: a) Relevanz der medizinischen Problematik: Psychosoziale Belastungen, Probleme und Störungen von Patienten mit einer Krebserkrankung sind von Patienten mit anderen Störungen und Erkrankungen klar zu unterscheiden (Scheier & Carver, 2001). Die klinische Relevanz der Probleme ist vielfach belegt. Sie liegt in einer deutlichen Beeinträchtigung der Kooperation der Patienten mit den Behandlungsanforderun- gen (ACS, 1999; Anderson, 2003), einer beeinträchtigten emotionalen und psychosozialen Anpassung an die Krebstherapie und einer gestörten Krankheitsbewältigung (IOM, 2004; NBCC/NCCI, 2003). b) Häufigkeit der zu behandelnden Erkrankung: Deutliche psychische Belastungen sind bei bis zu 66 % der Krebspatienten vorzufinden. Bei bis zu 35 % der Betroffenen liegt eine klinisch relevante psychische Störung in Form von Angst, Depression oder eine klinisch relevante psychische Belastung (definiert als „an emotional, behavioral or cognitive state that is overwhelming, lasts longer than a couple of weeks, causes significant impairment in functioning and over which the person feels they have little or no control“) vor (NBCC/NCCI, 2003, p. 21 ff.). Dies bedeutet, dass mindestens 112.000 der 320.000 jährlich in Deutschland erstmals an Krebs erkrankten Menschen betroffen sind. c) Spontanverlauf der Erkrankung: Bei mindestens 50 % der Betroffenen, die zu Therapiebeginn eine psychische Belastung aufweisen, kommt es im Behandlungsverlauf zu einer Spontanremission. Bei Betroffenen mit klinisch relevanten psychischen Störungen ist mit keiner spontanen Remission zu rechnen. Bei bis zu 30 bis 50 % kommt es im Behandlungsverlauf zu deutlichen und lang anhaltenden psychischen Störungen (Epping-Jordan et al., 1999; Hall et al., 1996; IOM, 2004; NBCC/NCCI, 2003). d) Diagnostische und therapeutische Alternativen: keine Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Methode berücksichtigt nach Absatz 7.3 Unterlagen: a) Kostenschätzung zur Anwendung beim einzelnen Patienten, b) Kosten-Nutzen-Abwägung im Bezug auf den einzelnen Patienten, c) Kosten-Nutzen-Abwägung im Bezug auf die Gesamtheit der Versicherten (auch Folgekosten-Abschätzung), d) Kosten-Nutzen-Abwägung im Vergleich zu anderen Methoden. Im Projekt Case Management: Psychoonkologie (Kusch & Höhl, 2004) werden empirische Daten und Belege für die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Methode zusammengetragen. Literatur Das umfangreiche Literaturverzeichnis kann im Internet unter www.hogrefe.de/PsychotherapeutischePraxis/sonder. html heruntergeladen oder bei der Vereinigung (E-Mail: [email protected]) angefordert werden. Die Psychoonkologische Psychotherapie 83 Abteilungsleiter Geb. 1959 Abteilung für Psychoonkologie am Klinikum Kreis Herford Schwarzenmoorstraße 70 32049 Herford Telefon (0 52 21) 94 27 54 Fax (0 52 21) 94 21 97 E-Mail: [email protected] Leiter der Abteilung für Psychoonkologie, Klinikum Kreis Herford (gefördert durch die Carina Stiftung, Herford). Projekt I: Case Management: Psychoonkologie zur Implementierung psychoonkologischer Versorgung an sieben Kliniken der Akutversorgung in Westfalen-Lippe. Projekt II: Implementierung einer sektorübergreifenden psychoonkologischen Versorgung für den Kreis Herford. Dr. phil. Rolf Stecker Diplom-Psychologe Geb. 1958 Abteilung für Psychoonkologie am Klinikum Kreis Herford Schwarzenmoorstraße 70 32049 Herford Telefon (0 52 21) 94 12 75 Fax (0 52 21) 94 21 97 E-Mail: [email protected] Psychologischer Psychotherapeut. Studium der Psychologie in Marburg. Diplom 1989. Ausbildung in GT, VT. Approbation als Verhaltenstherapeut. PSO-Weiterbildung Psychoonkologie. Interessensschwerpunkte: Entwicklung und Implementierung von Versorgungsmodellen. Psychoonkologie in Brustzentren. Qualitätsentwicklung. Humangenetische Beratung. Nationale und internationale Veröffentlichungen. Schwerpunktthema PD Dr. phil. Michael Kusch Forum Psychotherapeutische Praxis, 5 (2), 83aÐ83c ” Hogrefe Verlag, Göttingen 2005 Michael Kusch und Rolf Stecker Die Psychoonkologische Psychotherapie Zweiter Teil Literatur ACS (American Cancer Society) (1999). Helping patients comply with cancer care treatment: Compliance with cancer treatment a challange for patients, providers. ACS News Center (www.cancer.org.). Allen, S. M., Shah, A. C., Nezu, A. M., Nezu, C. M., Ciambrone, D., Hogan, J. & Mor, V. (2002). A problem-solving approach to stress reduction among younger women with breast carcinoma: A randomized controlled trial. Cancer, 94. Andersen, B. L. (2001). A biobehavioral model for psychological interventions. In A. Baum & B. L. Andersen (Eds.). (2001), Psychosocial interventions for cancer (pp. 119Ð130). Washington: American Psychological Association. Andersen, B. L. (2003). Psychological interventions for cancer patients. In C. W. Given, B. Given, V. L. Champion, S. Kozachik, & D. N. DeVoss (Eds.), Evidencebased cancer care and prevention: Behavioral Interventions (pp. 179Ð218). New York: Springer. Anderson, E. & Lambert, M. J. (2001). A survival analysis of clinically significant change in outpatient psychotherapy. Journal of Clinical Psychology, 57, 875Ð888. Ballenger, J. C., Davidson, J. R. T., Lecurbier, Y. & Nutt, D. J. (2001a). Consensus statement on depression, anxiety, and oncology. Journal of Clinical Psychiatry, 62, 64Ð76. Bartsch, H. & Bengel, J. (Hrsg.) (1997). Salutogenese in der Onkologie. Basel: Karger. Bottomley, A. (1998). Depression in cancer patients: A literature review. European Journal of Cancer Care, 7, 181Ð191. Brandberg, Y., Bergenmar, M., Bolund, C., Michelson, H., Mansson-Brahme, E., Ringborg, U. & Sjoden, P. O. (1994). Information to patients with malignant melanoma: A randomized group study. Patient Education and Counselling, 23, 97Ð105. BUB-Richtlinien (2000). Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien). Bundesanzeiger S. 460. Carlson, L. & Bultz, B. D. (2003a). Benefits pf psychological oncology care: Improved quality of life and medical cost offset. Health and Quality of Life Outcome, 1, 8Ð16. Cull, A., Stewart, M. & Altman, D. (1995). Assessment of and intervention for psychosocial problems in routine oncology practice. British Journal of Cancer, 72, 229Ð235. Devine, C. & Westlake, G. (1995). The effects of psychoeducational care provided to adults with cancer: Metaanalysis of 116 studies. Oncology Nursing Forum, 22, 1369Ð1381. Dewan, M. J., Steenbarger, B. N. & Greenberg, R. P. (Eds.). (2004). The art and science of brief psychotherapies: A practitioner’s guide. Washington: American Psychiatric Publishing. Edgar, L., Rosberger, Z. & Collet, J. P. (2001). Lessons learned: Outcomes and methodology of a coping skills intervention trial comparing individual and group formats for patients with cancer. International Journal of Psychiatry in Medicine, 31, 289Ð304. Ellwood, A. L., Charlson, L. E. & Bultz, B. D. (2001). Empirically supported treatments: Will this movement in the field of psychooncology impact the practice of psychosocial oncology? Psychooncology, 10, 199Ð205. Epping-Jordan, J. E., Compas, B. E., Osowiecki, D. M. et al. (1999). Psychological adjustment in breast cancer: Processes of emotional distress. Health Psychology, 18, 315Ð326. Fogel, J. (2003). Health Psychology: A new form of psychotherapy? Medscape General Medicine, 5 (medscape. com/viewarticle/447435). Follette, W. & Beitz, K. (2003). Adding a more rigorous scientific agenda to the empirically supported treatment movement. Behavior Modification, 27, 369Ð386. Froyd, J. E., Lambert, M. J. & Froyd, J. D. (1996). A review of practices of psychotherapy outcome measurement. Journal of Mental health, 5, 11Ð15. GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) (2003). Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Berlin: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Granet, R. (2001). Surviving cancer emotionally: Learning how to heal. New York: Wiley. Grawe, K. (1997). Research-informed psychotherapy. Psychotherapy Research, 7, 1Ð19. Grawe, K. (1998). Psychologische Therapie. Göttingen: Hogrefe. Grawe, K., Donati, R. & Bernauer, F. (1998). Psychotherapie im Wandel: Von der Konfession zur Profession. Göttingen: Hogrefe. Greenberg, L. S., Rice, L. N. & Elliott, R. (1993). Facilitating emotional change: The moment-by-moment process. New York: Guilford. Grosse Holtforth, M. & Grawe, K. (2004). Inkongruenz und Fallkonzeption in der Psychologischen Therapie. Verhaltenstherapie und Psychosoziale Praxis, 36, 9Ð21. Hall, A., Fallowfield, L. & A’Hearn, R. P. (1996). When breast cancer recurs: A 3-year prospective study of psychological morbidity. The Breast Journal, 2, 197Ð203. Helgeson, V., Cohen, S., Schulz, R. et al. (1999). Education and peer discussion group interventions and adjustment to breast cancer. Archives in General Psychiatry, 46, 340Ð357. 83b Michael Kusch und Rolf Stecker Helgeson, V. S., Cohen, S., Schulz, R. & Yasko, J. (2000). Group support intervention for women with breast cancer: Who benefits from what? Health Psychology, 19, 107Ð114. Herbert, J. D. (2003). The sience and practice of empirically supported treatments. Behavior Modification, 27, 412Ð 430. Herrmann, Ch. & Buss. U. & Snaith, R. P. (1995). HADS-D Ð Hospital Anxiety and Depression Scale Ð Deutsche Version. Bern: Huber. Holland, J. & Lewis, S. (2001). The human side of cancer: Living with hope, coping with unvertainty. New York: HarperCollins. Holland, J. C. (1999). Update: NCCN practice guidelines for management of psychological distress. Oncologica, 13, 459Ð507. Holland, J. C. (2002). History of psycho-oncology: Overcomming attitudinal and conceptual barriers. Psychosomatic Medicine, 64, 206Ð221. Hosaka, T., Sugiyama, Y., Hirai, K. & Sugawara, Y. (2001). Factors associated with the effects of a structured psychiatric intervention on breast cancer patients. Tokai Journal of Experimental and Clinical Medicine, 26, 33Ð38. Hosaka, T., Sugiyama, Y., Tokuda, Y. & Okuyama, T. (2000). Persistent effects of a structured psychiatric intervention on breast cancer patients’ emotions. Psychiatry Clinical Neuroscience, 54, 559Ð563. IOM (Institute of Medicine) (2004). Meeting psychosocial needs of women with breast cancer. In. M. Hewitt, R. Herdman & J. Simone (Eds.), National Cancer Policy Board. Washington: National Academies Press. Iveson, C. (2002). Solution-focused brief therapy. Advances in Psychiatric Treatment, 8, 149Ð157. Kusch, M. & Höhl, H.-U (2004). Das Care-Service-ScienceKonzept als Grundlage des Case Management: Psychoonkologie. (Versorgungsmanagement, Bd. 6). Landau: Empirische Pädagogik (Vorabdruck). Kusch, M. (2002). Versorgungsforschung in der Psychoonkologie am Beispiel des Care-Service-Science-Konzepts. Arbeitstagung der PSO (Arbeitsgemeinschaft Psychoonkologie der Deutschen Krebsgesellschaft), 5.Ð 6. 12. 2002, Klinik für Tumorbiologie, Freiburg. Kusch, M. (2003). Versorgungspsychologie: Wie Forschung zu Praxis wird. In M. Kusch, H. Labouvie & R. Jäger (Hrsg.), Versorgungsmanagement in Theorie und Praxis (Bd. 5). Landau: Verlag Empirische Pädagogik. Kusch, M. (2004a). Versorgungspsychologisches Konzept für die „Integrierte Versorgung“. Psychotherapeutische Praxis, 4, 64Ð75. Kusch, M. (2004b). Der Einsatz der HADS als Screeningverfahren in der psychoonkologischen Versorgung beim Mammakarzinom. Gutachten im Auftrag der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (unveröffentlicht). Kusch, M., Ebmeier, A., Mücke, K., Nelle, I. & Stecker, R. (2002a). Integrierte psychoonkologische Versorgung: Das Herforder Modell. Prävention und Rehabilitation, 14, 99Ð111. Kusch, M., Ebmeier, A., Mücke, K., Nelle, I., Stecker, R. & Höhl, H.-U. (2003c). Psychosoziale Versorgung in der Onkologie: Ein Beitrag zur Frage der Angemessenheit psychosozialer Praxis. Verhaltenstherapie und Psychosoziale Praxis, 35, 323Ð329. Kusch, M., Ebmeier, A., Stecker, R. & Höhl, H.-U. (2004). Psychosoziale Versorgung in der Onkologie: Vorausset- zungen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. In H. Vogel & J. Wasem (Hrsg.), Gesundheitsökonomie in Psychotherapie und Psychosozialer Versorgung. Stuttgart: Schattauer. Kusch, M., Kanth, E. & Labouvie, H. (2001). Das CareService-Science-Konzept: Ein Beitrag zur Verbindung von Versorgung, Management und Forschung in der Pädiatrie. In B. Mangold & R. Frank (Hrsg.), Psychosomatische Grundversorgung in der Pädiatrien (S. 197Ð 213). München: Kohlhammer. Kusch, M., Schmidt-Birk, A., Labouvie, H., Jäger, R. S. & Bode, U. (1998). Qualitätsmanagement und Versorgungsmanagement: DIN EN ISO 9000ff, klinische Praxisleitlinien und Versorgungsmodule. In M. Kusch, H. Labouvie & R. Jäger (Hrsg.), Versorgungsmanagement in Theorie und Praxis (Bd. 3). Landau: Verlag Empirische Pädagogik. Lambert, M. J. (2003). The effectiveness of psychotherapy: What has a century of research thought us about the effect of treatment. In American Psychological Association: Updates from the Devision of Psychotherap. APA: Riverdale. Lambert, M. & Olges, B. M (2003). The efficacy and effectiveness of psychotherapy. In M. J. Lambert (Ed.), Bergin and Garfields handbook of psychotherapy and behavior change (5th ed., pp, 139Ð193). New York: Wiley. Love, A. (2004). The identification of psychological distress in women with breast cancer. The National Breast Cancer Centre: Australia. Marcus, A. C., Garrett, K. M., Cella, D., Wenzel, L. B., Brady, M. J., Crane, L. A., McClatchey, M. W., Kluhsman, B.C. & Pate-Willig, M. (1998). Telephone counseling of breast cancer patients after treatment: a description of a randomized clinical trial. Psychooncology, 7, 470Ð482. Mesters, I., van den Borne, B., Boer, M. D. & Pruyn, J. (2001). Measuring information needs among cancer patients. Patient Education and Counseling, 43, 253Ð262. Meyer, T. & Mark, M. M. (1995). Effects of psychosocial interventions with adult cancer patients: A meta-analysis of randomized experiments. Health Psychology, 14, 101Ð108. Miaskowski, C. (2003). Pain management. In C. W. Given, B. Given, V. L. Champion, S. Kozachik, & D. N. DeVoss (Eds.), Evidence-based cancer care and prevention: Behavioral Interventions (pp. 274Ð291). New York: Springer. Mock, V. (2003). Cancer-related fatigue. In C. W. Given, B. Given, V. L. Champion, S. Kozachik, & D. N. DeVoss (Eds.), Evidence-based cancer care and prevention: Behavioral Interventions (pp. 242Ð273). New York: Springer. Mohr, D. C. (1996). Negative outcome in psychotherapy: A critical review. Clinical Psychology: Science and Oractice, 2, 1Ð27. Moorey, S. & Greer, S. (2002). Cognitive behavior therapy for people with cancer. New York: Oxford University Press. Moorey, S., Greer, S., Watson, M., Baruch, J. D. R., Robertson, D. M., Mason, A., Rowden, L., et al. (1994). Adjuvant psychological therapy for patients with cancer: Outcome at one year. Psychooncology, 3, 39Ð46. Mücke, K., Ebmeier, A, Nelle, I, Stecker, R. & Kusch, M. (2003). Wirksamkeit psychoonkologischer Interventionen im Akutkrankenhaus. Kongress für Versorgungsf- Die Psychoonkologische Psychotherapie orschung „Psychosoziale Versorgung in der Medizin“. 28.Ð30. Sept. 2003, Hamburg. NBCC/NCCI (2003). Clinical practice guidelines for the psychosocial care of Adults with cancer. National Breast Cancer Centre and National Cancer Control Initiative: Australia. NCCN Distress Management Panel (2003). Distress management: Clinical practice guidelines in oncology Ð v.1.203. National Comprehensive Cancer Network. Newell, S. A., Sanson-Fisxher, R. W. & Savolainen, N. J. (2002). Systematic review of psychological therapies for cancer patients: Overview and recommendations for future research. Journal of the National Cancer Institute, 94, 558Ð584. Pirl, W. F. (2004). Evidence report on the occurrence, assessment, and treatment of depression in cancer patients. Journal of the National Cancer Institute, 32, 32Ð39. Roback, H. B. (2000). Adverse outcomes in group psychotherapy: Risk factors, prevention, and reserahc directions. Journal of Psychotherapy Practice and Research, 9, 113Ð122. Scheier, M. & Carver, C. S. (2001). Adapting to cancer: The importance of hope and purpose. In A. Baum & B. L. Andersen (Eds.). (2001), Psychosocial interventions for cancer (pp. 15Ð36). Washington: American Psychological Association. Sellick, S. & Crooks, D. L. (1999). Depression and cancer: An appraisal of the literatur for prevalence, detection, and practice guideline development for psychological interventions. Psychooncology, 8, 315Ð333. SGB-V (2004). Gesetzliche Krankenversicherung (12. Auflage). München: Beck. Sheard, T., & Maguire, P. (1999). The effect of psychological interventions on anxiety and depression in cancer patients: Results of two meta-analyses. British Journal of Cancer, 80, 1770Ð1780. Spiegel, D., Morrow, G. R., Classen, C., Raubertas, R., Stott, P. B. & Mudaliar, N. (1999). Group psychotherapy for re- 83c cently diagnosed breast cancer patients: A multicenter feasibility study. Psychooncology, 8, 482Ð493. Steenbarger, B. N. (1994). Duration and outcome in psychotherapy: An integrative review. Professional Psychological research and Practice, 25, 111Ð119. Steenbarger, B. N. (2002). Brief therapy. In M. Hersen, M. & W. Sledge (Eds.), Encyclopedia of psychotherapy (pp. 349Ð358). New York: Elsevier. Steenbarger, B. N., Greenberg, R. P. & Dewan, M. J. (2004). In M. J. Dewan, B. N. Steenbarger & R. P. Greenberg (Eds.), The art and science of brief psychotherapies: A practitioner’s guide (pp. 1Ð11). Washington: American Psychiatric Publishing. Twillman, R. & Manetto, C. (1998). Concurrent psychotherapy and pharmacotherapy in the treatment of depression and anxiety in cancer. Psychooncology, 7, 285Ð290. UAG (Unterarbeitsgruppe „Psychoonkologische Versorgung“ der „Konzertierte Aktion gegen Brustkrebs“ des Landes NRW) (2004). Empfehlungen zur Durchführung eines Psychoonkologischen Screenings und bedarfsorientierter psychosozialer und psychotherapeutischpsychoonkologischer Versorgung in einer Behandlungskette bei Brustkrebs. Düsseldorf: Psychotherapeutenkammer NRW (unveröffentlicht). Wen, K. & Gustafson, D. H. (2004). Needs assessment for cancer patients and their families. Health and Quality of life Outcomes, 2 (www.hqlo.com) Wittchen, H.-U. (1999). Therapiebezogene Diagnostik. In R. S. Jäger & F. Petermann (Hrsg.), Psychologische Diagnostik: Ein Lehrbuch (S. 232Ð244). Weinheim: Psychologie Verlags Union. Zabora, J., Brintzenhofer, K., Curbow, B., Hooker, C. & Piantadosi, S. (2001). The prevalence of psychological distress by cancer site. Psychooncology, 10, 19Ð28. Zabora, J. R. (1998). Screening procedures for psychosocial distress. In J. Holland, W. Breitbart, P. K., Jacobsen, M. Lederberg, M. Loscalzo, M. J. Massie & R. McCorkle, (Eds.), Psychooncology (pp. 653Ð661). New York: Oxford University Press.