Dipl.Psychologin Sybille Herold 12439 Berlin, Hasselwerder Str. 5 Tel.: 63331661 Praxis für psychologische Diagnostik, Beratung und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche Liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind für eine Psychotherapie in meiner Praxis anmelden. Damit Sie entscheiden können, ob dies die geeignete Hilfe für Sie ist, möchte ich Sie darüber informieren, was Sie erwartet. Wenn Sie sich anmelden, werden Sie vermutlich keinen schnellen Termin erhalten, da es auch bei mir – wie bei den meisten TherapeutInnen – eine Warteliste gibt. Wie schnell Sie einen Termin bekommen, hängt unter anderem davon ab, wie flexibel Sie zeitlich sind. Am begehrtesten sind Therapietermine um 15.00, 16.00 und 17.00 Uhr. Ich vergebe erst Termine für die Vorgespräche, wenn dann in angemessener Zeit ein Therapietermin frei wird. Sie benötigen keine ärztliche Überweisung (außer Patienten zwischen 18 und 20 Jahren). Zu Beginn einer Therapie finden Probesitzungen (so genannte probatorische Sitzungen) statt. Diese dienen dazu, dass wir uns kennen lernen um zu entscheiden, ob wir einen guten Kontakt zueinander aufbauen können. Die „Chemie“ muss stimmen, zwischen Kind und Therapeutin, aber auch zwischen Ihnen als Eltern und mir. Das ist die Basis für eine gute Therapie. In den Probesitzungen werden Vorbefunde gesichtet. Ich mache mir ein erstes Bild über das Kind, seine bisherige Entwicklung und seine Lebensräume. Dabei wende ich neben den Gesprächen psychodiagnostische Verfahren an: Fragebögen, ich lasse das Kind etwas zeichnen, ich bitte Sie, eine gemeinsame Aufgabe zu lösen. Gern erlebe ich in den probatorischen Sitzungen einmal die gesamte Familie. In einem Auswertungsgespräch am Ende dieser Phase wird besprochen, - ob es sich um eine krankheitswertige psychische Störung handelt (dass ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse), - ob ein ausreichend tragfähiger Kontakt zwischen uns aufgebaut werden konnte, - ob die Motivation für eine Therapie ausreichend, ob die Bereitschaft und die Voraussetzungen da sind, an der Veränderung zu arbeiten (das gilt für Kind und Eltern s. unten), ob es der geeignete Zeitpunkt für diese Hilfe ist, - ob eine Verhaltenstherapie das geeignete Hilfeangebot ist (s. unten), - ob es geeignetere Hilfeformen gibt, - ob es mögliche Gefahren und Nebenwirkungen einer Therapie gibt. (Beispiel: ein selbstunsicheres Kind kann eine Zeit lang sehr anstrengend werden, wenn es in der Therapie mehr Selbstbewusstsein erlernt und dies zu Hause ausprobiert!) Sie können alle offenen Fragen klären. Wir besprechen dabei auch das formale Vorgehen der Antragstellung zur Finanzierung der Therapie. Beispielsweise brauchen wir eine ärztliche Bescheinigung (spezielles Formular), dass es keine ärztlichen Bedenken gegen eine Psychotherapie gibt und über evt. weitere Maßnahmen. Dann erfolgt die Antragstellung auf Kostenübernahme, die ein paar Wochen in Anspruch nimmt. In dieser Zeit finden in der Regel keine Kontakte statt. Die Therapierichtung, für die ich die Abrechnungszulassung durch die Krankenkasse habe, ist die Verhaltenstherapie. Das ist eine Form von Psychotherapie. Daneben finanzieren die Kassen derzeit psychoanalytische und tiefenpsychologische Therapien. Eine Verhaltenstherapie umfasst als Kurzzeittherapie 25 Stunden, als Langzeittherapie 45 Stunden. Falls erforderlich, sind Verlängerungen möglich. (Übrigens: nach Beendigung einer Therapie gibt es in der Regel eine Sperrfrist von 2 Jahren, bevor eine neue Therapie beantragt werden kann.) Damit ist die Behandlungsdauer kürzer als in den anderen Therapierichtungen. (ca. ein halbes bzw. ein Jahr bei in der Regel einem Termin wöchentlich = 50 Minuten). Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen beinhaltet in der Regel eine Einbeziehung der Bezugspersonen. Zu den Sitzungen des Kindes/Jugendlichen kommen Elterngespräche (6, bzw. 11 bei der Langzeittherapie). Auch gemeinsame Gespräche mit der ganzen Familie können sinnvoll sein. Verhaltenstherapie setzt zwischen den Therapiestunden Engagement aller Beteiligten voraus. Ich kann Ihrem Kind nur helfen, wenn Sie meine Arbeit durch Veränderungen im häuslichen Bereich unterstützen. Schließlich werde ich bei einer Kurzzeittherapie insgesamt nur etwa einen Tag lang mit Ihrem Kind arbeiten (= 25 mal 50 Minuten). Ihr Kind wird vielleicht therapeutische Hausaufgaben bekommen. Vielleicht soll es sich im Alltag beobachten, Entspannungsübungen durchführen oder ein neues Verhalten einüben. Auch Sie bekommen Hausaufgaben, wenn Sie beispielsweise regelmäßig mit dem Kind eine gewisse Zeit auf eine vorher besprochene Art und Weise mit dem Kind verbringen sollen, wenn Sie Ihre Familienregeln einmal aufschreiben sollen oder wenn ich Sie bitte, bestimmte Situationen im Alltag genau zu analysieren. Dafür brauchen Sie einen gewissen Zeitanteil, den Sie einplanen sollten. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Therapie regelmäßig stattfindet, dass also nur in Ausnahmefällen Termine ausfallen (Klassenfahrt, Bettlägerigkeit). Wenn Sie sich in einigen der genannten Bereiche darüber unsicher sind, wie das hinzukriegen sein wird, sprechen Sie bitte schon vor der Antragstellung mit mir, damit wir gemeinsam nach Lösungen suchen können. Es darf schwierig sein, Dinge zu verändern, aber es sollte die grundsätzliche Bereitschaft dafür vorhanden sein. Fragen Sie mich bitte, wenn Sie noch mehr wissen müssen, um sich mit einem guten Gefühl für eine Therapie hier entscheiden zu können! Mit freundlichen Grüßen Sybille Herold