Dipl.Psychologin 3/2017 Sybille Herold 12439 Berlin, Hasselwerder Str. 5 Tel.: 030 63331661 Mail: [email protected] Praxis für psychologische Diagnostik, Beratung und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche Liebe Eltern, Sie haben Ihr Kind für eine Psychotherapie in meiner Praxis angemeldet. Damit Sie entscheiden können, ob dies die geeignete Hilfe für Sie ist, möchte ich Sie darüber informieren, was Sie erwartet. Seit dem 1.4.2017 (ab 1.4.2018 ist dies sogar verpflichtend) geht einer Therapie der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde voraus. Dort erfolgt eine erste Abklärung, ob eine Verhaltenstherapie erforderlich sein könnte und dazu eine weiterführende Diagnostik erfolgen sollte oder ob eine Vorstellung z.B. in einer Erziehungsberatungsstelle oder in der Institutsambulanz einer Klinik geeigneter wären. Zur Beantwortung dieser Frage gibt es zwei Gespräche. Beim 1. Termin werden die Schwierigkeiten erfasst, aber auch die Stärken, auf denen aufgebaut werden kann. Die Erwartungen aller Beteiligten werden erfasst. Bei Kindern findet es in der Regel mit den Eltern statt. Jugendliche können diesen Termin auch allein wahrnehmen. Sie erhalten Fragebögen zur Objektivierung des Befundes, die Sie mir bitte ausgefüllt zurücksenden. Es werden dann auch eventuelle Vorbefunde gesichtet. Ich bitte Sie außerdem, einen Anamnesebogen auszufüllen. Ich mache mir damit ein erstes Bild über das Kind, seine bisherige Entwicklung und seine Lebensräume. Beim 2. Termin erfahren Sie eine Verdachtsdiagnose. Sie erhalten eine schriftliche Dokumentation der Ergebnisse der Sprechstunde. Mit dieser können Sie sich im Übrigen auch bei einem anderen Psychotherapeuten für eine Therapie anmelden. Leider lösen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht das Problem der bei weitem nicht ausreichenden Therapieplätze. Im Gegenteil, diese werden durch die zusätzlich vorzuhaltenden Angebote weiter verknappt. Deshalb folgt dem ersten Kontakt eine längere Wartezeit, bevor es weitergehen kann. Nach dieser Wartezeit finden dann Probesitzungen statt. Diese dienen dazu, dass wir uns weiter kennen lernen um zu entscheiden, ob wir einen guten Kontakt zueinander aufbauen können. Die „Chemie“ muss stimmen, zwischen Kind und Therapeutin, aber auch zwischen Ihnen und mir. Das sich daraus entwickelnde Vertrauen ist die Basis für eine Therapie. Ich erkunde, wie weit das Kind (und seine Eltern) für eine Therapie motiviert bzw. motivierbar sind und ob grundlegende Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Dabei wende ich neben den Gesprächen weitere psychodiagnostische Verfahren an: ich lasse das Kind etwas zeichnen, ich bitte Sie, eine gemeinsame Aufgabe zu lösen. Gern erlebe ich in den probatorischen Sitzungen einmal die gesamte Familie. In einem Auswertungsgespräch am Ende dieser Phase wird besprochen, - ob es sich um eine krankheitswertige psychische Störung handelt (dass ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse) und welche Diagnose ich gestellt habe, - ob ein ausreichend tragfähiger Kontakt zwischen uns aufgebaut werden konnte, - ob die Motivation für eine Therapie ausreichend, ob die Bereitschaft und die Voraussetzungen da sind, an einer Veränderung zu arbeiten (das gilt für Kind und Eltern), - ob es der geeignete Zeitpunkt für diese Hilfe ist, - ob eine Verhaltenstherapie das geeignete Hilfeangebot ist oder ob es geeignetere Hilfen gibt, Sie werden auch über mögliche Gefahren und Nebenwirkungen einer Therapie informiert. (Beispiel: ein selbstunsicheres Kind kann eine Zeit lang sehr anstrengend werden, wenn es in der Therapie mehr Selbstbewusstsein erlernt und dies zu Hause ausprobiert!) Sie können natürlich gern alle offenen Fragen klären. Nach diesen probatorischen Sitzungen kann ich für die Therapie einen Behandlungsplan aufstellen, der auch beinhaltet, was alles zur Entwicklung der psychischen Störung beigetragen hat. Haben wir uns auf eine gemeinsame Arbeit geeinigt, besprechen wir das formale Vorgehen der Antragstellung zur Finanzierung der Therapie. Beispielsweise brauchen wir eine ärztliche Bescheinigung (spezielles Formular für den Konsiliarbericht), dass es keine Bedenken gegen eine Psychotherapie gibt. Dabei soll der Arzt keine Diagnose stellen (wenn es sich nicht um einen Facharzt handelt) und entscheidet auch nicht, ob eine Therapie sinnvoll ist oder nicht. Aber er soll entscheiden, ob noch eine fachärztliche Vorstellung erfolgen muss, ob mögliche körperliche Ursachen der Probleme gründlich abgeklärt sind oder entsprechendes einleiten. Dabei muss er sich nicht unbedingt das Kind noch einmal ansehen, wenn es dieses bereits gut kennt. Bei einer Kurzzeittherapie kann 3 Wochen nach Antragstellung mit der Therapie begonnen werden. Bei einer Langzeittherapie dauert das länger, da ein Gutachter meinen anonymisierten Behandlungsplan prüfen muss. In dieser Zeit finden in der Regel keine Kontakte statt. Nur bei einer Akuttherapie (bis zu 12 Stunden) darf sofort begonnen werden, wenn ein schnelles Eingreifen erforderlich ist. Die Therapierichtung, für die ich die Abrechnungszulassung durch die Krankenkasse habe, ist die Verhaltenstherapie. Das ist eine Form von Psychotherapie. Daneben finanzieren die Kassen derzeit psychoanalytische und tiefenpsychologische Therapien. Eine Verhaltenstherapie umfasst als Kurzzeittherapie bis zu 12+12 Stunden in zwei Phasen, als Langzeittherapie bis zu 60 Stunden. Falls erforderlich, sind jeweils Verlängerungen/Umwandlungen möglich. (Übrigens: nach Beendigung einer Therapie gibt es in der Regel eine Sperrfrist von 2 Jahren, bevor eine neue Therapie beantragt werden kann.) Damit ist die Behandlungsdauer insgesamt deutlich kürzer als in den anderen Therapierichtungen. D.h. eine Kurzzeittherapie geht in der Regel über ein halbes, eine Langzeittherapie über ein Jahr bei in der Regel einem Termin wöchentlich = 50 Minuten). Tiefenpsychologische und psychoanalytische Therapien sind deshalb für besonders stark und früh gestörte Patienten besonders geeignet. Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen beinhaltet in der Regel eine Einbeziehung der Bezugspersonen. Zu den Sitzungen des Kindes/Jugendlichen kommen Elterngespräche (3+3, bzw. 15 bei der Langzeittherapie). Auch gemeinsame Gespräche mit der ganzen Familie können sinnvoll sein. Verhaltenstherapie setzt zwischen den Therapiestunden Engagement aller Beteiligten voraus. Ich kann Ihrem Kind nur helfen, wenn Sie meine Arbeit durch Veränderungen im häuslichen Bereich unterstützen. Schließlich werde ich bei einer Kurzzeittherapie insgesamt nur etwa einen Tag lang mit Ihrem Kind arbeiten (= 24 Stunden). Ihr Kind wird also therapeutische Hausaufgaben bekommen. Vielleicht soll es sich im Alltag beobachten, Entspannungsübungen durchführen oder ein neues Verhalten einüben. Auch Sie bekommen Hausaufgaben, wenn Sie vielleicht regelmäßig eine gewisse Zeit auf eine vorher besprochene Art und Weise mit dem Kind verbringen sollen, wenn Sie Ihre Familienregeln einmal aufschreiben sollen oder wenn ich Sie bitte, bestimmte Situationen im Alltag genau zu analysieren. Dafür brauchen Sie einen gewissen Zeitanteil, den Sie einplanen sollten. Es ist darüber hinaus erforderlich, dass die Therapie regelmäßig stattfindet, dass also nur in Ausnahmefällen Termine ausfallen (Klassenfahrt, Bettlägerigkeit). Wenn Sie sich in einigen der genannten Bereiche darüber unsicher sind, wie das hinzukriegen sein wird, sprechen Sie bitte schon vor der Antragstellung mit mir, damit wir gemeinsam nach Lösungen suchen können. Es darf schwierig sein, Dinge zu verändern, aber es sollte die grundsätzliche Bereitschaft dafür vorhanden sein. Fragen Sie mich bitte, wenn Sie noch mehr wissen müssen, um sich mit einem guten Gefühl für eine Therapie hier entscheiden zu können! Sybille Herold Dipl.Psychologin Sybille Herold 12439 Berlin, Hasselwerder Str. 5 Tel.: 63331661 Praxis für psychologische Diagnostik, Beratung und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche Liebe/r Jugendliche/r, liebe Eltern, Sie haben sich für eine Jugendlichen-Psychotherapie in meiner Praxis angemeldet. Damit Sie entscheiden können, ob dies die geeignete Hilfe für Sie ist, möchte ich Sie darüber informieren, was Sie erwartet. Zu Beginn einer Therapie finden etwa vier Probesitzungen statt. Diese dienen dazu, dass wir uns kennen lernen um zu entscheiden, ob wir einen guten Kontakt zueinander aufbauen können. Die „Chemie“ muss stimmen, zwischen Klient und Therapeutin, aber auch zwischen den Eltern und mir. Das ist die Basis für das Gelingen einer Therapie. In den Probesitzungen werden Vorbefunde gesichtet. Ich mache mir ein erstes Bild über den Patienten, seine bisherige Entwicklung und seine Lebensräume. Dabei wende ich neben den Gesprächen psychodiagnostische Verfahren an: Fragebögen, ich lasse Sie etwas zeichnen, ich bitte Sie, eine gemeinsame Aufgabe zu lösen. Gern erlebe ich in den probatorischen Sitzungen einmal die gesamte Familie. In einem Auswertungsgespräch am Ende dieser Phase wird besprochen, - ob es sich um eine krankheitswertige psychische Störung handelt (dass ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse), - ob ein ausreichend tragfähiger Kontakt zwischen uns aufgebaut werden konnte, - ob die Motivation für eine Therapie ausreichend, ob die Bereitschaft und die Voraussetzungen da sind, an der Veränderung zu arbeiten (das gilt für Patient und Eltern), - ob es der geeignete Zeitpunkt für diese Hilfe ist, - ob eine Verhaltenstherapie das geeignete Hilfeangebot ist (s. unten), - ob es geeignetere Hilfeformen gibt, - ob es mögliche Gefahren und Nebenwirkungen einer Therapie gibt. (Beispiel: ein selbstunsicherer Mensch kann eine Zeit lang sehr anstrengend werden, wenn er in der Therapie mehr Selbstbewusstsein erlernt und dies zu Hause ausprobiert!) Sie können alle offenen Fragen klären. Einigen wir uns auf eine gemeinsame Arbeit, besprechen wir das formale Vorgehen der Antragstellung zur Finanzierung der Therapie. Beispielsweise brauchen wir eine ärztliche Bescheinigung (spezielles Formular für den Konsiliarbericht), dass es keine Bedenken gegen eine Psychotherapie gibt. Dabei soll der Arzt keine Diagnose stellen (wenn es sich nicht um einen Facharzt handelt) und entscheidet auch nicht, ob eine Therapie sinnvoll ist oder nicht. Aber er soll entscheiden, ob noch eine fachärztliche Vorstellung erfolgen muss, ob organische Ursachen der Probleme gründlich abgeklärt sind oder entsprechendes einleiten. Dabei muss er sich nicht unbedingt den Patienten noch einmal ansehen, wenn es diesen bereits gut kennt. Wir sprechen auch über mögliche weitere Maßnahmen. Dann erfolgt die Antragstellung auf Kostenübernahme, die bei einer Kurzzeittherapie nach Einreichung des Antrags wenige Tage dauert, bei einer Langzeittherapie jedoch ein paar Wochen in Anspruch nimmt, da ein Gutachter den anonymisierten Behandlungsplan prüfen muss. In dieser Zeit finden in der Regel keine Kontakte statt. Die Therapierichtung, für die ich die Abrechnungszulassung durch die Krankenkasse habe, ist die Verhaltenstherapie. Das ist eine Form von Psychotherapie. Daneben finanzieren die Kassen derzeit psychoanalytische und tiefenpsychologische Therapien. Eine Verhaltenstherapie umfasst als Kurzzeittherapie 12+12 Stunden, als Langzeittherapie 60 Stunden. Falls erforderlich, sind Verlängerungen/Umwandlungen möglich. (Übrigens: nach Beendigung einer Therapie gibt es in der Regel eine Sperrfrist von 2 Jahren, bevor eine neue Therapie beantragt werden kann.) Damit ist die Behandlungsdauer kürzer als in den anderen Therapierichtungen. (ca. ein halbes bzw. ein Jahr bei in der Regel einem Termin wöchentlich, pro Termin 50 Minuten). Verhaltenstherapie arbeitet deshalb zielstrebiger und problemfokussierter. Es wird unmittelbar und lösungsorientiert an den jeweiligen Schwierigkeiten gearbeitet. Es ist nicht immer leicht, das Erarbeitete dann in den Alltag umzusetzen, Gewohnheiten müssen vielleicht aufgegeben, andere neu installiert werden. Dafür benötigen alle Kraft und Zeit. Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen beinhaltet in der Regel eine Einbeziehung der Bezugspersonen. Das können Eltern, aber auch Betreuer sein, wenn Ihr Jugendlicher derzeit nicht mehr zu Hause wohnt. Zu den Sitzungen des Kindes/Jugendlichen kommen Gespräche für die Bezugspersonen. (3+3 in der Kurzzeittherapie bzw. 15 bei der Langzeittherapie). Auch gemeinsame Gespräche mit der ganzen Familie können sinnvoll sein. Nur in Ausnahmefällen erfolgt die Therapie ohne eine Einbeziehung der Angehörigen. In diesen Gesprächen werden keine Details aus den Therapiestunden mit der/m Jugendlichen offenbart. Die Schweigepflicht gilt also auch gegenüber den betreuenden Erwachsenden. Ausnahmen liegen vor, wenn Gesundheit und Leben des Patienten oder Dritter gefährdet sind, also zum Beispiel bei Suizidgefahr oder Plänen, jemandem etwas anzutun. Es wird gemeinsam überlegt, wie die Bedingungen im Umfeld sein sollten, damit das psychische Problem überwunden werden kann. Verhaltenstherapie setzt damit auch zwischen den Therapiestunden das Engagement aller Beteiligten voraus. Ich kann der/m Jugendlichen nur helfen, wenn Sie meine Arbeit durch Veränderungen im häuslichen Bereich unterstützen. Schließlich werde ich bei einer Kurzzeittherapie insgesamt nur etwa einen Tag lang mit Ihrem Jugendlichen arbeiten (24 mal 50 Minuten). Die/der Jugendliche wird ab und an therapeutische Hausaufgaben bekommen. Vielleicht soll sie/er sich im Alltag beobachten, Entspannungsübungen durchführen oder ein neues Verhalten einüben. Auch Sie bekommen Hausaufgaben, wenn Sie vielleicht Familienkonferenzen einführen, wenn Sie Ihre Familienregeln einmal aufschreiben sollen, oder wenn ich Sie bitte, bestimmte Situationen im Alltag genau zu analysieren. Dafür brauchen Sie einen gewissen Zeitanteil, den Sie einplanen müssen. Es ist darüber hinaus erforderlich, dass die Therapie regelmäßig stattfindet, dass also nur in Ausnahmefällen Termine ausfallen (Klassenfahrt, Bettlägerigkeit). Therapie darf auch Spaß machen, kann jedoch auch anstrengend oder belastend sein. Es schränkt den persönlichen Freiraum ein, wenn einmal wöchentlich ein Termin wahrgenommen werden muss. Andere Aktivitäten und Freunde locken oft mehr. Eine manchmal erhebliche Menge an Hausaufgaben ist zu erledigen. Es muss der/m Jugendlichen klar sein, dass diese Zeiten durchgestanden werden müssen und die Therapietermine Pflicht sind. Wenn Sie sich in einigen der genannten Bereiche darüber unsicher sind, wie das hinzukriegen sein wird, sprechen Sie bitte schon vor der Antragstellung mit mir, damit wir gemeinsam nach Lösungen suchen können. Es darf schwierig sein, Dinge zu verändern, aber es sollte die grundsätzliche Bereitschaft dafür vorhanden sein. Fragen Sie mich bitte, wenn Sie noch mehr wissen müssen, um sich mit einem guten Gefühl für eine Therapie hier entscheiden zu können! Sybille Herold Dipl.Psychologin Sybille Herold 12439 Berlin, Hasselwerder Str. 5 Tel.: 63331661 Praxis für psychologische Diagnostik, Beratung und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche Liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind für eine Psychotherapie in meiner Praxis anmelden. Damit Sie entscheiden können, ob dies die geeignete Hilfe für Sie ist, möchte ich Sie darüber informieren, was Sie erwartet. Wenn Sie sich anmelden, werden Sie vermutlich keinen schnellen Termin erhalten, da es auch bei mir – wie bei allen TherapeutInnen – eine Warteliste gibt. Wie schnell Sie einen Termin bekommen, hängt unter anderem davon ab, wie flexibel Sie zeitlich sind. Am begehrtesten sind Therapietermine um 15.00, 16.00 und 17.00 Uhr. Ich vergebe erst Termine für die Vorgespräche, wenn dann in angemessener Zeit ein Therapietermin frei wird. Sie benötigen zunächst keine ärztliche Überweisung. Zu Beginn einer Therapie finden Probesitzungen statt. Diese dienen dazu, dass wir uns kennen lernen um zu entscheiden, ob wir einen guten Kontakt zueinander aufbauen können. Die „Chemie“ muss stimmen, zwischen Kind und Therapeutin, aber auch zwischen Ihnen und mir. Das ist die Basis für eine Therapie. In den Probesitzungen werden Vorbefunde gesichtet. Ich mache mir ein erstes Bild über das Kind, seine bisherige Entwicklung und seine Lebensräume. Dabei wende ich neben den Gesprächen psychodiagnostische Verfahren an: Fragebögen, ich lasse das Kind etwas zeichnen, ich bitte Sie, eine gemeinsame Aufgabe zu lösen. Gern erlebe ich in den probatorischen Sitzungen einmal die gesamte Familie. In einem Auswertungsgespräch am Ende dieser Phase wird besprochen, - ob es sich um eine krankheitswertige psychische Störung handelt (dass ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse), - ob ein ausreichend tragfähiger Kontakt zwischen uns aufgebaut werden konnte, - ob die Motivation für eine Therapie ausreichend, ob die Bereitschaft und die Voraussetzungen da sind, an der Veränderung zu arbeiten (das gilt für Kind und Eltern s. unten), ob es der geeignete Zeitpunkt für diese Hilfe ist, - ob eine Verhaltenstherapie das geeignete Hilfeangebot ist (s. unten), - ob es geeignetere Hilfeformen gibt, - ob es mögliche Gefahren und Nebenwirkungen einer Therapie gibt. (Beispiel: ein selbstunsicheres Kind kann eine Zeit lang sehr anstrengend werden, wenn es in der Therapie mehr Selbstbewusstsein erlernt und dies zu Hause ausprobiert!) Sie können alle offenen Fragen klären. Wir besprechen das formale Vorgehen der Antragstellung zur Finanzierung der Therapie. Beispielsweise brauchen wir eine ärztliche Bescheinigung (spezielles Formular), dass es keine Bedenken gegen eine Psychotherapie gibt und über evt. weitere Maßnahmen. Dann erfolgt die Antragstellung auf Kostenübernahme, die ein paar Wochen in Anspruch nimmt. In dieser Zeit finden in der Regel keine Kontakte statt. Die Therapierichtung, für die ich die Abrechnungszulassung durch die Krankenkasse habe, ist die Verhaltenstherapie. Das ist eine Form von Psychotherapie. Daneben finanzieren die Kassen derzeit psychoanalytische und tiefenpsychologische Therapien. Eine Verhaltenstherapie umfasst als Kurzzeittherapie 25 Stunden, als Langzeittherapie 45 Stunden. Falls erforderlich, sind Verlängerungen möglich. (Übrigens: nach Beendigung einer Therapie gibt es in der Regel eine Sperrfrist von 2 Jahren, bevor eine neue Therapie beantragt werden kann.) Damit ist die Behandlungsdauer kürzer als in den anderen Therapierichtungen. (ca. ein halbes bzw. ein Jahr bei in der Regel einem Termin wöchentlich = 50 Minuten). Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen beinhaltet in der Regel eine Einbeziehung der Bezugspersonen. Zu den Sitzungen des Kindes/Jugendlichen kommen Elterngespräche (6, bzw. 11 bei der Langzeittherapie). Auch gemeinsame Gespräche mit der ganzen Familie können sinnvoll sein. Verhaltenstherapie setzt zwischen den Therapiestunden Engagement aller Beteiligten voraus. Ich kann Ihrem Kind nur helfen, wenn Sie meine Arbeit durch Veränderungen im häuslichen Bereich unterstützen. Schließlich werde ich bei einer Kurzzeittherapie insgesamt nur etwa einen Tag lang mit Ihrem Kind arbeiten (= 25 Stunden). Ihr Kind wird also therapeutische Hausaufgaben bekommen. Vielleicht soll es sich im Alltag beobachten, Entspannungsübungen durchführen oder ein neues Verhalten einüben. Auch Sie bekommen Hausaufgaben, wenn Sie vielleicht regelmäßig mit dem Kind eine gewisse Zeit auf eine vorher besprochene Art und Weise mit dem Kind verbringen sollen, wenn Sie Ihre Familienregeln einmal aufschreiben sollen oder wenn ich Sie bitte, bestimmte Situationen im Alltag genau zu analysieren. Dafür brauchen Sie einen gewissen Zeitanteil, den Sie einplanen sollten. Es ist darüber hinaus erforderlich, dass die Therapie regelmäßig stattfindet, dass also nur in Ausnahmefällen Termine ausfallen (Klassenfahrt, Bettlägerigkeit). Wenn Sie sich in einigen der genannten Bereiche darüber unsicher sind, wie das hinzukriegen sein wird, sprechen Sie bitte schon vor der Antragstellung mit mir, damit wir gemeinsam nach Lösungen suchen können. Es darf schwierig sein, Dinge zu verändern, aber es sollte die grundsätzliche Bereitschaft dafür vorhanden sein. Fragen Sie mich bitte, wenn Sie noch mehr wissen müssen, um sich mit einem guten Gefühl für eine Therapie hier entscheiden zu können! Sybille Herold Dipl.Psychologin Sybille Herold 12439 Berlin, Hasselwerder Str. 5 Tel.: 63331661 Praxis für psychologische Diagnostik, Beratung und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche Liebe/r Jugendliche/r, liebe Eltern, Sie möchten sich für eine Jugendlichen-Psychotherapie in meiner Praxis anmelden. Damit Sie entscheiden können, ob dies die geeignete Hilfe für Sie ist, möchte ich Sie darüber informieren, was Sie erwartet. Zu Beginn einer Therapie finden Probesitzungen statt. Diese dienen dazu, dass wir uns kennen lernen um zu entscheiden, ob wir einen guten Kontakt zueinander aufbauen können. Die „Chemie“ muss stimmen, zwischen Klient und Therapeutin, aber auch zwischen den Eltern und mir. Das ist die Basis für das Gelingen einer Therapie. In den Probesitzungen werden Vorbefunde gesichtet. Ich mache mir ein erstes Bild über den Patienten, seine bisherige Entwicklung und seine Lebensräume. Dabei wende ich neben den Gesprächen psychodiagnostische Verfahren an: Fragebögen, ich lasse Sie etwas zeichnen, ich bitte Sie, eine gemeinsame Aufgabe zu lösen. Gern erlebe ich in den probatorischen Sitzungen einmal die gesamte Familie. In einem Auswertungsgespräch am Ende dieser Phase wird besprochen, - ob es sich um eine krankheitswertige psychische Störung handelt (dass ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse), - ob ein ausreichend tragfähiger Kontakt zwischen uns aufgebaut werden konnte, - ob die Motivation für eine Therapie ausreichend, ob die Bereitschaft und die Voraussetzungen da sind, an der Veränderung zu arbeiten (das gilt für Patient und Eltern ), - ob es der geeignete Zeitpunkt für diese Hilfe ist, - ob eine Verhaltenstherapie das geeignete Hilfeangebot ist (s. unten), - ob es geeignetere Hilfeformen gibt, - ob es mögliche Gefahren und Nebenwirkungen einer Therapie gibt. (Beispiel: ein selbstunsicherer Mensch kann eine Zeit lang sehr anstrengend werden, wenn er in der Therapie mehr Selbstbewusstsein erlernt und dies zu Hause ausprobiert!) Sie können alle offenen Fragen klären. Wir besprechen das formale Vorgehen der Antragstellung zur Finanzierung der Therapie. Beispielsweise brauchen wir eine ärztliche Bescheinigung (spezielles Formular), dass es keine Bedenken gegen eine Psychotherapie gibt. Wir sprechen auch über evt. weitere Maßnahmen. Dann erfolgt die Antragstellung auf Kostenübernahme, die ein paar Wochen in Anspruch nimmt. In dieser Zeit finden in der Regel keine Kontakte statt. Die Therapierichtung, für die ich die Abrechnungszulassung durch die Krankenkasse habe, ist die Verhaltenstherapie. Das ist eine Form von Psychotherapie. Daneben finanzieren die Kassen derzeit psychoanalytische und tiefenpsychologische Therapien. Eine Verhaltenstherapie umfasst als Kurzzeittherapie 25 Stunden, als Langzeittherapie 45 Stunden. Falls erforderlich, sind Verlängerungen möglich. (Übrigens: nach Beendigung einer Therapie gibt es in der Regel eine Sperrfrist von 2 Jahren, bevor eine neue Therapie beantragt werden kann.) Damit ist die Behandlungsdauer kürzer als in den anderen Therapierichtungen. (ca. ein halbes bzw. ein Jahr bei in der Regel einem Termin wöchentlich, pro Termin 50 Minuten). Verhaltenstherapie arbeitet deshalb zielstrebiger und problemfokussierter. Es wird unmittelbar und lösungsorientiert an den jeweiligen Schwierigkeiten gearbeitet. Es ist nicht immer leicht, das Erarbeitete dann in den Alltag umzusetzen, Gewohnheiten müssen vielleicht aufgegeben, andere neu installiert werden. Dafür benötigen alle Kraft und Zeit. Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen beinhaltet in der Regel eine Einbeziehung der Bezugspersonen. Das können Eltern, aber auch Betreuer sein, wenn Ihr Jugendlicher derzeit nicht mehr zu Hause wohnt. Zu den Sitzungen des Kindes/Jugendlichen kommen Gespräche für die Bezugspersonen. (6 in der Kurzzeittherapie bzw. 11 bei der Langzeittherapie). Auch gemeinsame Gespräche mit der ganzen Familie können sinnvoll sein. Nur in Ausnahmefällen erfolgt die Therapie ohne eine Einbeziehung der Angehörigen. In diesen Gesprächen werden keine Details aus den Therapiestunden mit der/m Jugendlichen offenbart. Die Schweigepflicht gilt also auch gegenüber den betreuenden Erwachsenden. Ausnahmen liegen vor, wenn Gesundheit und Leben des Patienten oder Dritter gefährdet sind, also zum Beispiel bei Suizidgefahr oder Plänen, jemandem etwas anzutun. Es wird gemeinsam überlegt, wie die Bedingungen im Umfeld sein sollten, damit das psychische Problem überwunden werden kann. Verhaltenstherapie setzt damit auch zwischen den Therapiestunden das Engagement aller Beteiligten voraus. Ich kann der/m Jugendlichen nur helfen, wenn Sie meine Arbeit durch Veränderungen im häuslichen Bereich unterstützen. Schließlich werde ich bei einer Kurzzeittherapie insgesamt nur etwa einen Tag lang mit Ihrem Jugendlichen arbeiten (25 mal 50 Minuten). Die/der Jugendliche wird ab und an therapeutische Hausaufgaben bekommen. Vielleicht soll sie/er sich im Alltag beobachten, Entspannungsübungen durchführen oder ein neues Verhalten einüben. Auch Sie bekommen Hausaufgaben, wenn Sie vielleicht Familienkonferenzen einführen, wenn Sie Ihre Familienregeln einmal aufschreiben sollen oder wenn ich Sie bitte, bestimmte Situationen im Alltag genau zu analysieren. Dafür brauchen Sie einen gewissen Zeitanteil, den Sie einplanen müssen. Es ist darüber hinaus erforderlich, dass die Therapie regelmäßig stattfindet, dass also nur in Ausnahmefällen Termine ausfallen (Klassenfahrt, Bettlägerigkeit). Therapie darf auch Spaß machen, kann jedoch auch anstrengend oder belastend sein. Es schränkt den persönlichen Freiraum ein, wenn einmal wöchentlich ein Termin wahrgenommen werden muss. Andere Aktivitäten und Freunde locken oft mehr. Eine manchmal erhebliche Menge an Hausaufgaben ist zu erledigen. Es muss der/m Jugendlichen klar sein, dass diese Zeiten durchgestanden werden müssen und die Therapietermine Pflicht sind. Wenn Sie sich in einigen der genannten Bereiche darüber unsicher sind, wie das hinzukriegen sein wird, sprechen Sie bitte schon vor der Antragstellung mit mir, damit wir gemeinsam nach Lösungen suchen können. Es darf schwierig sein, Dinge zu verändern, aber es sollte die grundsätzliche Bereitschaft dafür vorhanden sein. Fragen Sie mich bitte, wenn Sie noch mehr wissen müssen, um sich mit einem guten Gefühl für eine Therapie hier entscheiden zu können! Sybille Herold