Microsoft-Lizenzierung

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Microsoft-Lizenzierung
Überblick über die wichtigsten Regeln für die Nutzung von
Microsoft-Produkten an der ETH Zürich
Ralph Curschmann
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3.11.2015
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Inhalt
1.  Zugrundeliegende Verträge
1. 
2. 
3. 
4. 
Microsoft Campus
Microsoft Select Plus
Microsoft Premiere Support
Microsoft DreamSpark
2.  Generelle Bezugsquellen
3.  Software Assurance
4.  Produktnutzung und -Lizenzierung im Detail
1.  Windows (Clients), Office, Visual Studio
2.  Server: Windows Server, SQL Server, Exchange, SharePoint, Lync
3.  VDI/RDS/AppV
5. 
6. 
7. 
8. 
Produkt-Aktivierung
Office 365 vs. Office on Premise
Heimnutzung/BYOD
Typische Lizenzfallen
Ralph Curschmann
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1 Zugrundeliegende Verträge
1.1 Campus
1.2 Select Plus
1.3 Premiere Support
1.4 DreamSpark
Ralph Curschmann
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1. Zugrundeliegende Verträge
1.1 Campus (1)
§  Jährliche Miete mit Software Assurance flächendeckend
§  Für Mitarbeitende folgende Produkte:
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
Office (Pro Plus & 365)
Core CALs (eCALs)
Windows Upgrades (keine Grundlizenzen!)
Windows Server OS Grundlizenzen & CALs
Project
Visio
Nutzung «Work at Home» => Office Pro Plus & Client OS Upgrade
§  Windows Server, Exchange, Sharepoint, Lync
(Serverprodukte via CoreServer Platform)
Ralph Curschmann
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3.11.2015
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1. Zugrundeliegende Verträge
1.1 Campus (2)
§  Für Studenten folgende Produkte:
§  Office 365
§  Core CALs (eCALs) für WindowsServer, Exchange, Sharepoint, Lync
§  Windows 10
Ralph Curschmann
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1. Zugrundeliegende Verträge
1.1 Campus (3)
§  Nicht enthalten sind folgende Produkte:
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
Windows-Client-Grundlizenzen für ETH-Geräte
MS SQL Server
Lync Plus CALs
MS SQL CALs
Alle anderen nicht genannten Client-Produkte (z.B. Encarta etc.)
Ralph Curschmann
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3.11.2015
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1. Zugrundeliegende Verträge
1.2 Select Plus
§  Der Vertrag ermöglicht den Kauf der nicht im Campus
enthaltenen anderen MS-Produkte.
§  Der Vertrieb läuft über den festgelegten Distributor
(SoftwareOne).
Ralph Curschmann
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3.11.2015
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1. Zugrundeliegende Verträge
1.3 Premiere Support
§  Der Vertrag ermöglicht den Bezug von proaktiven und
reaktiven Unterstützungsleistungen.
§  Ist nur für eine kleine Gruppe von registrierten
Mitarbeitern direkt zugänglich.
Ralph Curschmann
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3.11.2015
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1. Zugrundeliegende Verträge
1.4 DreamSpark
§  Der Vertrag ermöglicht den Bezug von sehr vielen
Produkten im Client- und Server-Bereich.
§  Office ist nicht enthalten.
§  Die Produkte sind kostenfrei beziehbar.
§  Das Bezugsportal ist ausserhalb von IDES.
§  Der Nutzungszweck ist stark eingeschränkt: Nutzung ist
nur für Forschung & Lehre am Produkt selber erlaubt!
Ralph Curschmann
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2. Generelle Bezugsquellen
§  Client-OS: mit dem Gerätekauf
§  Campus-Produkte: IDES (http://ides.ethz.ch)
§  DreamSpark:
§  1. Registrieren bei IDES
§  2. Akzeptieren der Bedingungen...
§  3. Bezug via externes Portal von Microsoft
§  Alle anderen Produkte: Bezug via Distributor
Achtung:
Der Bezug von Lizenzen «via Kaufhaus» kann
lizenzrechtliche Probleme zur Folge haben!
Ralph Curschmann
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3. Software Assurance
§  Wird als «Benefit» angeboten.
§  Ohne SA können bestimmte (wichtige) Nutzungsrechte
fehlen, ohne dass einem dies bewusst ist.
§  Ist als jährliche Wartung zu bezahlen.
§  Ist mit der Vertragsdauer (Campus/Select) synchronisiert.
§  Ist bei Miete (z.B. Campus) bereits mit enthalten.
§  Gilt nur für «qualifizierte Geräte».
Ralph Curschmann
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3. Software Assurance
«Qualifizierte Geräte»
Quelle: Microsoft
Ralph Curschmann
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3. Software Assurance
Die konkreten SA-«Benefits»
(für «qualifizierte Geräte»)
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
Updates
License Mobility
Roaming Use Rights
Enterprise-Versionen
VDA-Zugriffe & CSL, Virtualisierung von Desktop-OS
MDOP
Multi Language Packs
Trainings
Failover-Rechte
Windows To Go
Ralph Curschmann
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4. Produktnutzung & -Lizenzierung im Detail
4.1 Clients
§  Windows OS
§ 
§ 
§ 
§ 
Eine Grundlizenz muss auf dem Gerät vorab vorhanden sein.
Mac OS X gilt auch als Grundlizenz, iOS oder Linux nicht.
Upgrade/Sidegrade via IDES
Für «nicht qualifizierte Geräte» kann zusätzlich eine VDA-Lizenz
oder CSL-Lizenz notwendig sein.
§  Office
§  Für Mitarbeitende gibt es die Auswahl zwischen O365 und OoP
(mehr Details später).
§  Visual Studio
§  Nutzung für Forschung/Lehre: via DreamSpark
§  Nutzung für Infrastruktur: Miete per User (Campus), Offerte v. LSP
Ralph Curschmann
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4. Produktnutzung & -Lizenzierung im Detail
4.2 Server
§  Server-Lizenzierung
§  Windows Server: ist flächendeckend abgedeckt...
§  MS SQL: kritisch! => Angebot der ID für Bezug bzw. Wechsel
§  Andere (Lync, Exchange, SharePoint): auf Anfrage
§  Beachte: via DreamSpark darf man mit Serverprodukten «spielen».
Ralph Curschmann
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4. Produktnutzung & -Lizenzierung im Detail
4.2 Server CALs
§  CAL = Client Access License = Zugriffslizenzen für Clients
§  ETH hat flächendeckend (für alle Mitarbeitenden) die
Enterprise-Version lizenziert für
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
Windows Server (inkl. alle Stud.)
Exchange (inkl. alle Stud.)
SharePoint
RMS
Lync
SCCM/SCEP
Ralph Curschmann
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4. Produktnutzung & Lizenzierung im Detail
4.2 Server CALs
§  SQL CALs
§  => keine generellen Lizenzen vorhanden!
§  Es können auch «Core-Lizenzen» ohne CALs bezogen werden.
§  Lync Server Plus
§  => keine generellen Lizenzen vorhanden!
§  RDS Remote Desktop Services
§  => zentraler Lizenzserver (mengenbegrenzt) vorhanden
Ralph Curschmann
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4. Produktnutzung & -Lizenzierung im Detail
4.3 VDI/RDS
§  RDS
§ 
§ 
§ 
§ 
Lizenzserver bei den ID vorhanden
Eigener RDS-Server muss im AD sein
User CAL und Device CAL unterstützt
Vorab Situation (ob User oder Device CAL) prüfen
§  VDI
§ 
§ 
§ 
§ 
Nutzung eines «virtuellen Desktops»
Für ETH-Mitarbeitende lizenziert, für Studierende generell nicht
«Qualifizierte» ETH-Geräte sind lizenziert
Nicht-qualifizierte Geräte der MA brauchen eine CSL-Lizenz
Ralph Curschmann
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4. Produktnutzung & -Lizenzierung im Detail
4.3 AppV
§  Clients sind via Campusvertrag (MDOP) lizenziert
§  Streaming Server braucht Server OS Lizenz (vorhanden)
§  Management Server braucht neben OS auch SQL
§  Ab Server2012 sind AppV Lizenzen in den RDS-CALs
enthalten
Ralph Curschmann
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5. Produktaktivierung
§  KMS
§  MAK
§  weitere
Hinweis:
Aktivierung ist NICHT gleich Lizenzierung! Aktivierung ist
lediglich ein technischer Prozess, der ein Produkt überhaupt
erst brauchbar macht. Eine Lizenz muss (unabhängig
davon) bereits vorhanden sein, ansonsten die Aktivierung
nicht legal wäre.
Ralph Curschmann
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5. Produktaktivierung
5.1 KMS (Key Management Service)
§  Nur Enterprise-Versionen (ab Vista bzw. Srv2008)
§  Nur Volume-License-Versionen von Office (ab 2013, aber nicht
Office für Mac)
§  ETH-interner KMS-Server (kms1.ethz.ch)
§  Nur im ETH-Netz erreichbar (ggf. VPN notwendig)
§  Aktivierung automatisch, kann manuell als Admin forciert
werden
§  Braucht Netzwerk, 180 Tage «überleben» ohne Netzwerk
§  Ist unempfindlich auf HW-Konfigurationswechsel
§  Windows-Grundlizenz muss beim HW-Kauf vorhanden sein
§  Keine technische Mengenbeschränkung bezügl. Nutzung
Ralph Curschmann
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5. Produktaktivierung
5.2 MAK (Multiple Activation Key)
Aktivierung durch Eingabe eines Schlüssels
Aktivierung via Internet oder via Telefonat mit MS
Netzwerk-unabhängig (zeitl. unbegrenzt)
Empfindlich auf HW-Konfigurationsänderungen
Mengenbegrenzt (kann «aufgebraucht» sein)
Manueller Aufwand, muss jeweils von MS generiert werden
Höheres Missbrauchspotential
Wird generell nur ausgegeben, wenn KMS nachweislich nicht
praktikabel ist (Nachweis/Begründung!)
§  Windows-Grundlizenz muss vorhanden sein (MAK hat/ist
selber keine Lizenz)
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
§ 
Ralph Curschmann
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5. Produktaktivierung
5.3 Andere Formen
§  V1-Keys
§  Ohne Aktivierung
Ralph Curschmann
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6. Office 365 (O365) vs. Office on Premise (OoP)
(i) Lizenzierungsarten
§  O365 ist personenbezogen lizenziert:
Ein Benutzer darf mit seiner Lizenz pro Gerätekategorie (PC, Tablet,
Smartphone) 5 Installationen nutzen, also gesamthaft 15
Installationen.
§  OoP ist gerätebezogen lizenziert:
Ein Benutzer darf pro Lizenz nur eine Installation nutzen.
Ausnahme: eine weitere Installation (derselben Lizenz) darf im
Rahmen von Work at Home genutzt werden (dazu später mehr).
§  O365 ist immer eine zeitlich begrenzte Miete.
§  OoP kann Miete oder Kauf sein (an der ETH ist es Miete).
Ralph Curschmann
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6. Office 365 (O365) vs. Office on Premise (OoP)
(ii) Bezug/Aktivierung
§  Bezug von O365 via IDES => Portal SoftwareOne extern
Persönliches Registrierungsverfahren notwendig
§  Bezug von OoP direkt via IDES
Registrierung dank IDES-Account bereits erfolgt.
§  O365 wird persönlich aktiviert (30 Tage «Überlebenszeit»)
§  OoP wird via KMS aktiviert (180 Tage «Überlebenszeit»)
§  Hinweis: OoP für Mac wird technisch gesehen gar nicht aktiviert.
Ralph Curschmann
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6. Office 365 (O365) vs. Office on Premise (OoP)
(iii) Releasewechsel/Cloud
§ 
§ 
§ 
§ 
O365 hat kein Downgrade-Recht. (!!)
OoP kann in beliebiger (alter) Version genutzt werden.
O365 hat automatische Updates/Releasewechsel.
OoP-Releasewechsel werden vom Benutzer gesteuert.
§  O365 kann Cloud-Dienste enthalten.
§  OoP hat weniger Cloud-Dienste.
Ralph Curschmann
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6. Office 365 (O365) vs. Office on Premise (OoP)
(iv) Private Nutzung/Geräteverfügbarkeit
§  O365 hat sehr weitgehende private Home-Use-Rechte.
§  OoP darf als Work at Home nur zu Geschäftszwecken
daheim genutzt werden (allerdings samt OS-Updates).
§  O365 läuft auch auf Tablets und Smartphones.
§  OoP läuft nur auf PCs (Macs).
Ralph Curschmann
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6. Office 365 (O365) vs. Office on Premise (OoP)
Unsere Empfehlung:
§  Doppelte/gemischte Installationen ergeben Ärger...
§  Vor der dienstlichen Installation die IT kontaktieren!
O365 eher zu Hause bzw. für «unterwegs» nutzen.
Office on Premise eher am Arbeitsplatzrechner nutzen.
Ralph Curschmann
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3.11.2015
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7. Heimnutzung/BYOD
Heimnutzungsregeln
§  ETH-Angehörige dürfen Office zu Hause nutzen.
(Achtung: unterschiedliche Nutzungsbedingungen je Office-Version!)
§  ETH-Angehörige (nur Mitarbeitende) dürfen OS-Updates
machen, dies aber nur zu Work-at-Home-Zwecken.
§  Diese Nutzung ist seitens ETH kostenfrei.
§  Andere MS-Produkte dürfen nicht auf private Rechner
geladen werden!
Ralph Curschmann
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3.11.2015
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7. Heimnutzung/BYOD
BYOD
§  Mitarbeitende dürfen an der ETH mit den privaten
Geräten auch VDI machen. Diese Privatgeräte benötigen
für den VDI-Zugang eine «Companion Subscription
License» (CSL) => siehe IDES
§  Eine CSL ist personenbezogen, jährlich gemietet und
deckt 4 (private) Geräte ab.
§  Studierende (bzw. deren Geräte) sind für VDI nicht
lizenziert!
Ralph Curschmann
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8. Typische «Lizenzfallen»
§ 
§ 
§ 
§ 
Fehlende CALs
Fehlende SA (bzw. die zugehörigen Rechte)
VDI für Studierende ohne VDA-Lizenzen
Nutzungszweck weicht ab (DreamSpark)
Ralph Curschmann
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