Microsoft-Lizenzierung Überblick über die wichtigsten Regeln für die Nutzung von Microsoft-Produkten an der ETH Zürich Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 1 Inhalt 1. Zugrundeliegende Verträge 1. 2. 3. 4. Microsoft Campus Microsoft Select Plus Microsoft Premiere Support Microsoft DreamSpark 2. Generelle Bezugsquellen 3. Software Assurance 4. Produktnutzung und -Lizenzierung im Detail 1. Windows (Clients), Office, Visual Studio 2. Server: Windows Server, SQL Server, Exchange, SharePoint, Lync 3. VDI/RDS/AppV 5. 6. 7. 8. Produkt-Aktivierung Office 365 vs. Office on Premise Heimnutzung/BYOD Typische Lizenzfallen Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 2 1 Zugrundeliegende Verträge 1.1 Campus 1.2 Select Plus 1.3 Premiere Support 1.4 DreamSpark Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 3 1. Zugrundeliegende Verträge 1.1 Campus (1) § Jährliche Miete mit Software Assurance flächendeckend § Für Mitarbeitende folgende Produkte: § § § § § § § Office (Pro Plus & 365) Core CALs (eCALs) Windows Upgrades (keine Grundlizenzen!) Windows Server OS Grundlizenzen & CALs Project Visio Nutzung «Work at Home» => Office Pro Plus & Client OS Upgrade § Windows Server, Exchange, Sharepoint, Lync (Serverprodukte via CoreServer Platform) Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 4 1. Zugrundeliegende Verträge 1.1 Campus (2) § Für Studenten folgende Produkte: § Office 365 § Core CALs (eCALs) für WindowsServer, Exchange, Sharepoint, Lync § Windows 10 Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 5 1. Zugrundeliegende Verträge 1.1 Campus (3) § Nicht enthalten sind folgende Produkte: § § § § § Windows-Client-Grundlizenzen für ETH-Geräte MS SQL Server Lync Plus CALs MS SQL CALs Alle anderen nicht genannten Client-Produkte (z.B. Encarta etc.) Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 6 1. Zugrundeliegende Verträge 1.2 Select Plus § Der Vertrag ermöglicht den Kauf der nicht im Campus enthaltenen anderen MS-Produkte. § Der Vertrieb läuft über den festgelegten Distributor (SoftwareOne). Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 7 1. Zugrundeliegende Verträge 1.3 Premiere Support § Der Vertrag ermöglicht den Bezug von proaktiven und reaktiven Unterstützungsleistungen. § Ist nur für eine kleine Gruppe von registrierten Mitarbeitern direkt zugänglich. Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 8 1. Zugrundeliegende Verträge 1.4 DreamSpark § Der Vertrag ermöglicht den Bezug von sehr vielen Produkten im Client- und Server-Bereich. § Office ist nicht enthalten. § Die Produkte sind kostenfrei beziehbar. § Das Bezugsportal ist ausserhalb von IDES. § Der Nutzungszweck ist stark eingeschränkt: Nutzung ist nur für Forschung & Lehre am Produkt selber erlaubt! Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 9 2. Generelle Bezugsquellen § Client-OS: mit dem Gerätekauf § Campus-Produkte: IDES (http://ides.ethz.ch) § DreamSpark: § 1. Registrieren bei IDES § 2. Akzeptieren der Bedingungen... § 3. Bezug via externes Portal von Microsoft § Alle anderen Produkte: Bezug via Distributor Achtung: Der Bezug von Lizenzen «via Kaufhaus» kann lizenzrechtliche Probleme zur Folge haben! Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 10 3. Software Assurance § Wird als «Benefit» angeboten. § Ohne SA können bestimmte (wichtige) Nutzungsrechte fehlen, ohne dass einem dies bewusst ist. § Ist als jährliche Wartung zu bezahlen. § Ist mit der Vertragsdauer (Campus/Select) synchronisiert. § Ist bei Miete (z.B. Campus) bereits mit enthalten. § Gilt nur für «qualifizierte Geräte». Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 11 3. Software Assurance «Qualifizierte Geräte» Quelle: Microsoft Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 12 3. Software Assurance Die konkreten SA-«Benefits» (für «qualifizierte Geräte») § § § § § § § § § § Updates License Mobility Roaming Use Rights Enterprise-Versionen VDA-Zugriffe & CSL, Virtualisierung von Desktop-OS MDOP Multi Language Packs Trainings Failover-Rechte Windows To Go Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 13 4. Produktnutzung & -Lizenzierung im Detail 4.1 Clients § Windows OS § § § § Eine Grundlizenz muss auf dem Gerät vorab vorhanden sein. Mac OS X gilt auch als Grundlizenz, iOS oder Linux nicht. Upgrade/Sidegrade via IDES Für «nicht qualifizierte Geräte» kann zusätzlich eine VDA-Lizenz oder CSL-Lizenz notwendig sein. § Office § Für Mitarbeitende gibt es die Auswahl zwischen O365 und OoP (mehr Details später). § Visual Studio § Nutzung für Forschung/Lehre: via DreamSpark § Nutzung für Infrastruktur: Miete per User (Campus), Offerte v. LSP Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 14 4. Produktnutzung & -Lizenzierung im Detail 4.2 Server § Server-Lizenzierung § Windows Server: ist flächendeckend abgedeckt... § MS SQL: kritisch! => Angebot der ID für Bezug bzw. Wechsel § Andere (Lync, Exchange, SharePoint): auf Anfrage § Beachte: via DreamSpark darf man mit Serverprodukten «spielen». Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 15 4. Produktnutzung & -Lizenzierung im Detail 4.2 Server CALs § CAL = Client Access License = Zugriffslizenzen für Clients § ETH hat flächendeckend (für alle Mitarbeitenden) die Enterprise-Version lizenziert für § § § § § § Windows Server (inkl. alle Stud.) Exchange (inkl. alle Stud.) SharePoint RMS Lync SCCM/SCEP Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 16 4. Produktnutzung & Lizenzierung im Detail 4.2 Server CALs § SQL CALs § => keine generellen Lizenzen vorhanden! § Es können auch «Core-Lizenzen» ohne CALs bezogen werden. § Lync Server Plus § => keine generellen Lizenzen vorhanden! § RDS Remote Desktop Services § => zentraler Lizenzserver (mengenbegrenzt) vorhanden Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 17 4. Produktnutzung & -Lizenzierung im Detail 4.3 VDI/RDS § RDS § § § § Lizenzserver bei den ID vorhanden Eigener RDS-Server muss im AD sein User CAL und Device CAL unterstützt Vorab Situation (ob User oder Device CAL) prüfen § VDI § § § § Nutzung eines «virtuellen Desktops» Für ETH-Mitarbeitende lizenziert, für Studierende generell nicht «Qualifizierte» ETH-Geräte sind lizenziert Nicht-qualifizierte Geräte der MA brauchen eine CSL-Lizenz Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 18 4. Produktnutzung & -Lizenzierung im Detail 4.3 AppV § Clients sind via Campusvertrag (MDOP) lizenziert § Streaming Server braucht Server OS Lizenz (vorhanden) § Management Server braucht neben OS auch SQL § Ab Server2012 sind AppV Lizenzen in den RDS-CALs enthalten Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 19 5. Produktaktivierung § KMS § MAK § weitere Hinweis: Aktivierung ist NICHT gleich Lizenzierung! Aktivierung ist lediglich ein technischer Prozess, der ein Produkt überhaupt erst brauchbar macht. Eine Lizenz muss (unabhängig davon) bereits vorhanden sein, ansonsten die Aktivierung nicht legal wäre. Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 20 5. Produktaktivierung 5.1 KMS (Key Management Service) § Nur Enterprise-Versionen (ab Vista bzw. Srv2008) § Nur Volume-License-Versionen von Office (ab 2013, aber nicht Office für Mac) § ETH-interner KMS-Server (kms1.ethz.ch) § Nur im ETH-Netz erreichbar (ggf. VPN notwendig) § Aktivierung automatisch, kann manuell als Admin forciert werden § Braucht Netzwerk, 180 Tage «überleben» ohne Netzwerk § Ist unempfindlich auf HW-Konfigurationswechsel § Windows-Grundlizenz muss beim HW-Kauf vorhanden sein § Keine technische Mengenbeschränkung bezügl. Nutzung Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 21 5. Produktaktivierung 5.2 MAK (Multiple Activation Key) Aktivierung durch Eingabe eines Schlüssels Aktivierung via Internet oder via Telefonat mit MS Netzwerk-unabhängig (zeitl. unbegrenzt) Empfindlich auf HW-Konfigurationsänderungen Mengenbegrenzt (kann «aufgebraucht» sein) Manueller Aufwand, muss jeweils von MS generiert werden Höheres Missbrauchspotential Wird generell nur ausgegeben, wenn KMS nachweislich nicht praktikabel ist (Nachweis/Begründung!) § Windows-Grundlizenz muss vorhanden sein (MAK hat/ist selber keine Lizenz) § § § § § § § § Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 22 5. Produktaktivierung 5.3 Andere Formen § V1-Keys § Ohne Aktivierung Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 23 6. Office 365 (O365) vs. Office on Premise (OoP) (i) Lizenzierungsarten § O365 ist personenbezogen lizenziert: Ein Benutzer darf mit seiner Lizenz pro Gerätekategorie (PC, Tablet, Smartphone) 5 Installationen nutzen, also gesamthaft 15 Installationen. § OoP ist gerätebezogen lizenziert: Ein Benutzer darf pro Lizenz nur eine Installation nutzen. Ausnahme: eine weitere Installation (derselben Lizenz) darf im Rahmen von Work at Home genutzt werden (dazu später mehr). § O365 ist immer eine zeitlich begrenzte Miete. § OoP kann Miete oder Kauf sein (an der ETH ist es Miete). Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 24 6. Office 365 (O365) vs. Office on Premise (OoP) (ii) Bezug/Aktivierung § Bezug von O365 via IDES => Portal SoftwareOne extern Persönliches Registrierungsverfahren notwendig § Bezug von OoP direkt via IDES Registrierung dank IDES-Account bereits erfolgt. § O365 wird persönlich aktiviert (30 Tage «Überlebenszeit») § OoP wird via KMS aktiviert (180 Tage «Überlebenszeit») § Hinweis: OoP für Mac wird technisch gesehen gar nicht aktiviert. Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 25 6. Office 365 (O365) vs. Office on Premise (OoP) (iii) Releasewechsel/Cloud § § § § O365 hat kein Downgrade-Recht. (!!) OoP kann in beliebiger (alter) Version genutzt werden. O365 hat automatische Updates/Releasewechsel. OoP-Releasewechsel werden vom Benutzer gesteuert. § O365 kann Cloud-Dienste enthalten. § OoP hat weniger Cloud-Dienste. Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 26 6. Office 365 (O365) vs. Office on Premise (OoP) (iv) Private Nutzung/Geräteverfügbarkeit § O365 hat sehr weitgehende private Home-Use-Rechte. § OoP darf als Work at Home nur zu Geschäftszwecken daheim genutzt werden (allerdings samt OS-Updates). § O365 läuft auch auf Tablets und Smartphones. § OoP läuft nur auf PCs (Macs). Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 27 6. Office 365 (O365) vs. Office on Premise (OoP) Unsere Empfehlung: § Doppelte/gemischte Installationen ergeben Ärger... § Vor der dienstlichen Installation die IT kontaktieren! O365 eher zu Hause bzw. für «unterwegs» nutzen. Office on Premise eher am Arbeitsplatzrechner nutzen. Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 28 7. Heimnutzung/BYOD Heimnutzungsregeln § ETH-Angehörige dürfen Office zu Hause nutzen. (Achtung: unterschiedliche Nutzungsbedingungen je Office-Version!) § ETH-Angehörige (nur Mitarbeitende) dürfen OS-Updates machen, dies aber nur zu Work-at-Home-Zwecken. § Diese Nutzung ist seitens ETH kostenfrei. § Andere MS-Produkte dürfen nicht auf private Rechner geladen werden! Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 29 7. Heimnutzung/BYOD BYOD § Mitarbeitende dürfen an der ETH mit den privaten Geräten auch VDI machen. Diese Privatgeräte benötigen für den VDI-Zugang eine «Companion Subscription License» (CSL) => siehe IDES § Eine CSL ist personenbezogen, jährlich gemietet und deckt 4 (private) Geräte ab. § Studierende (bzw. deren Geräte) sind für VDI nicht lizenziert! Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 30 8. Typische «Lizenzfallen» § § § § Fehlende CALs Fehlende SA (bzw. die zugehörigen Rechte) VDI für Studierende ohne VDA-Lizenzen Nutzungszweck weicht ab (DreamSpark) Ralph Curschmann | 3.11.2015 | 31