Merkblatt Mandelentzündung - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Mandelentzündung
(akute Tonsillitis)
Die akute Tonsillitis kann in zwei Formen auftreten:
- Angina catarrhalis und
- Angina lacunaris.
Die Angina caterrhalis zeichnet sich durch eine entzündliche Schwellung und Rötung der Gaumenmandeln aus. Bei der lacunären Form treten zusätzlich weißliche Beläge auf den Tonsillen
auf.
Erreger:
Erreger können Bakterien, wie Streptokokken, Staphylokokken, Pneumokokken oder verschiedene Viren sein.
Reservoir:
Am häufigsten betroffen sind Kinder im Schulalter. Die Erkrankung tritt überwiegend in den Wintermonaten und im Frühjahr auf.
Infektionsweg:
Sowohl Bakterien als auch Viren werden durch Tröpfcheninfektion (Husten, Sprechen, Niesen)
durch die Luft übertragen.
Inkubationszeit:
Die Dauer der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit hängt von der Anzahl der Bakterien und
dem Abwehrstatus ab und beträgt in der Regel 2-4 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Die Ansteckungsfähigkeit hält bis 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotika-Therapie
an. Unbehandelt können die Patienten bis zu drei Wochen infektiös sein.
Symptome:
Die Krankheit beginnt meist plötzlich mit hohem Fieber, Unwohlsein sowie Schluckbeschwerden, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, bei kleinen Kindern auch Leibschmerzen und Verstopfung. Die Rachenmandeln sind entzündlich geschwollen, hochrot und können weißlich belegt
sein. Die Kieferwinkellymphknoten sind geschwollen und sehr druckschmerzhaft. Bei Scharlach
kommen zusätzlich der rote sandpapierartige Hautausschlag sowie die „Himbeerzunge“ hinzu.
Charakteristisch für die Mandelentzündung ist ein unangenehmer Mundgeruch. Häufig kommt es
zu einer Vereiterung der Mandeln.
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Therapie:
Die bakterielle Erkrankung wird mit Antibiotika (Penicillin), bei Penicillinunverträglichkeit mit
Erythromycin, behandelt. Dank der Antibiotika-Therapie kommt es kaum noch zu den früher häufigen Komplikationen, wie etwa dem rheumatischen Fieber, einer chronischen Nierenerkrankung
oder gar Herzbeteiligung.
Bei einer rein Virus-bedingten Erkrankung sind Antibiotka nicht wirksam!! Es können lediglich die
Symptome behandelt werden. Um die Schluckbeschwerden zu lindern, sollte eine ausreichende
Flüssigkeitsaufnahme erfolgen. Lutschtabletten helfen ebenfalls, die Schluckbeschwerden zu lindern. Wadenwickel können das Fieber zu senken.
Erregernachweis:
Meist erfolgt ein kultureller Nachweis der Bakterien aus Rachen- und Mundabstrichen, Bestimmung des A-Streptokokkengruppenantigen und Antikörpernachweis im Blut.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist ein Ausschluss von Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen und im Lebensmittelbereich nicht erforderlich. Kontaktpersonen sollten über das Infektionsrisiko und mögliche Krankheitssymptome aufgeklärt werden.
Eine prophylaktische Antibiotikagabe nach Kontakt mit einem Infizierten ist nur bei Risikopatienten (z.B. beeinträchtigte Immunabwehr, schwere Grundkrankheiten, Zustand nach akutem
rheumatischen Fieber) erforderlich.
Meldepflicht:
Gem. § 34 Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss nur der Verdacht auf Erkrankung an Scharlach bzw. sonstigen Streptokokkus pyogenes Infektionen durch die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung an das Gesundheitsamt gemeldet werden. In diesen Fällen besteht Tätigkeits- bzw.
Besuchsverbot bis Abklingen der Ansteckungsfähigkeit.
Ist die Mandelentzündung durch andere Erreger bedingt, kann nach antibiotischer Behandlung
und ohne Krankheitssymptome die Wiederzulassung zu einer Gemeinschaftseinrichtung ab dem
2. Krankheitstag möglich sein.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Dezember 2011
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