Aktion gegen Ameisen- schmuggel

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BRANCHENSPEKTRUM
EU-Osterweiterung
Aktion gegen
Ameisenschmuggel
Beim Mitbringen von Zigaretten gibt es trotz nun neuer offener Grenzen
weiterhin Mengenbegrenzungen. protabac informiert über eine
Aufklärungskampagne der Branche.
Jede zehnte in Deutschland gerauchte Zigarette wurde nicht in
Deutschland versteuert und geht damit am Fiskus wie auch an den legalen Vertriebswegen in unserem Land
vorbei. Dies ist das Ergebnis einer
repräsentativen Studie, die im Auftrag des Verbandes der Cigarettenindustrie (VdC) in diesem Sommer
bundesweit durchgeführt und vom
TÜV Berlin/Brandenburg begleitet
und begutachtet wurde. Ebenso
muss nach dem Wegfall der Warenkontrollen an den Grenzen zu Polen
und Tschechien seit 1. Mai diesen
Jahres davon ausgegangen werden,
dass eine größere Neigung von Reisenden besteht, die zulässigen Freimengen von Tabakwaren bei der
Ausreise aus diesen Ländern zu
überschreiten. Dies kann durchaus
auch aufgrund fehlender Kenntnisse
über die Übergangsregelungen mit
diesen Staaten erfolgen. Konkret:
Nach deutschem Recht gelten folgende Regeln für die Einfuhr von
Zigaretten aus Tschechien und Polen. Reisende dürfen pro Person maximal 200 Zigaretten (dies entspricht einer Stange) ohne Zahlung
deutscher Steuern einführen. Grenzanwohner, die näher als 15 Kilometer an der Grenze wohnen sowie
Grenzarbeiter und Berufspendler
dürfen nur 40 importierte Zigaretten
ohne Zahlung deutscher Steuern in
10
der Tasche haben. Für beide Verbrauchergruppen gilt, dass die Zigaretten ausschließlich für den privaten Gebrauch des Käufers bestimmt
sein müssen und jede Art von Handel oder Weiterverkauf der mitgebrachten Zigaretten illegal ist. Zudem sollten Besucher in Tschechien
oder Polen, wenn Sie dort Zigaretten
kaufen, die dortigen Gesetze beachten. Konkret: Gekauft werden sollten nur Zigaretten mit dem jeweiligen Steuerzeichen des Landes und
Gesundheitswarnungen in der entsprechenden Landessprache. Da diese Regelungen nur unzureichend
bekannt sind, starten der Bundesverband Deutscher TabakwarenGroßhändler und Automatenaufsteller (BDTA), der Bundesverband
des
Tabakwaren
Einzelhandel
(BTWE) und der Verband der Cigarettenindustrie (VdC) eine Informationskampagne. Kernstück dieser
Kampagne ist ein Flyer, der in kurzer Form die Gesetzeslage mit Blick
auf die Freimengen aus Polen und
Tschechien sowie die Konsequenzen
eines Verstoßes für Reisende darstellt. Parallel dazu wird eine PRKampagne sicherstellen, dass diese
Informationsinitiative und damit
auch alle Eckwerte der Problematik
in der Öffentlichkeit des sogenannten Zielkorridor bekannt wird. Als
sogenannter Zielkorridor wurde von
den beteiligten Verbänden das
Grenzgebiet zu Polen und Tschechien in einer Breite von bis zu 50 km
definiert. Die Kampagne wird im
November gestartet und ist für einen
Zeitraum von 3-4 Wochen vorgesehen. Der Informationsflyer hat eine
Auflage von einer Million Exemplaren und wird dem Facheinzelhandel,
Kioskbetreibern, Tankstellenbetreibern und gastronomischen Betrieben zur Verfügung gestellt, um ihn
an Endverbraucher weiterzuleiten.
BTWE-Geschäftsführer Willy Fischel: „Dem Tabakwareneinzelhandel kommt hier eine Schlüsselstellung zu. Seine Unterstützung durch
aktive Aufklärung der Kunden wird
ganz wesentlich den Erfolg dieser
Informationskampagne mitbestimmen. Gleichzeitig ist diese konzertierte Aktion der Tabakfamilie ein
wichtiger Beitrag zur Erhaltung der
legalen Vertriebsstrukturen im Tabakwarenfacheinzelhandel.“
Die
Anlieferung des Informationsmaterials wird über den Fachgroßhandel
und die Hersteller von Fabrikzigaretten sichergestellt. Um die Gesamtaktion möglichst zügig und mit
wenig bürokratischen Aufwand
durchführen zu können, soll kein
Bestellverfahren angeboten werden.
Die Belieferung der Zielgruppen mit
einer bestimmten Anzahl von Flyern erfolgt während des Aktionszeitrahmens unaufgefordert.
Die Spielregeln
Nach deutschem Recht gelten
folgende Regeln für die Einfuhr
von Zigaretten aus Tschechien
und Polen:
Reisende dürfen pro Person maximal 200 Zigaretten ohne Zahlung deutscher Steuern einführen. Privatpersonen, die näher
als 15 Kilometer an der Grenze
wohnen, sowie Grenzarbeiter
und Berufspendler dürfen nur 40
importierte Zigaretten ohne Zahlung deutscher Steuern in der Tasche haben.
protabac 3/2004
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