BRANCHENSPEKTRUM EU-Osterweiterung Aktion gegen Ameisenschmuggel Beim Mitbringen von Zigaretten gibt es trotz nun neuer offener Grenzen weiterhin Mengenbegrenzungen. protabac informiert über eine Aufklärungskampagne der Branche. Jede zehnte in Deutschland gerauchte Zigarette wurde nicht in Deutschland versteuert und geht damit am Fiskus wie auch an den legalen Vertriebswegen in unserem Land vorbei. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie, die im Auftrag des Verbandes der Cigarettenindustrie (VdC) in diesem Sommer bundesweit durchgeführt und vom TÜV Berlin/Brandenburg begleitet und begutachtet wurde. Ebenso muss nach dem Wegfall der Warenkontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien seit 1. Mai diesen Jahres davon ausgegangen werden, dass eine größere Neigung von Reisenden besteht, die zulässigen Freimengen von Tabakwaren bei der Ausreise aus diesen Ländern zu überschreiten. Dies kann durchaus auch aufgrund fehlender Kenntnisse über die Übergangsregelungen mit diesen Staaten erfolgen. Konkret: Nach deutschem Recht gelten folgende Regeln für die Einfuhr von Zigaretten aus Tschechien und Polen. Reisende dürfen pro Person maximal 200 Zigaretten (dies entspricht einer Stange) ohne Zahlung deutscher Steuern einführen. Grenzanwohner, die näher als 15 Kilometer an der Grenze wohnen sowie Grenzarbeiter und Berufspendler dürfen nur 40 importierte Zigaretten ohne Zahlung deutscher Steuern in 10 der Tasche haben. Für beide Verbrauchergruppen gilt, dass die Zigaretten ausschließlich für den privaten Gebrauch des Käufers bestimmt sein müssen und jede Art von Handel oder Weiterverkauf der mitgebrachten Zigaretten illegal ist. Zudem sollten Besucher in Tschechien oder Polen, wenn Sie dort Zigaretten kaufen, die dortigen Gesetze beachten. Konkret: Gekauft werden sollten nur Zigaretten mit dem jeweiligen Steuerzeichen des Landes und Gesundheitswarnungen in der entsprechenden Landessprache. Da diese Regelungen nur unzureichend bekannt sind, starten der Bundesverband Deutscher TabakwarenGroßhändler und Automatenaufsteller (BDTA), der Bundesverband des Tabakwaren Einzelhandel (BTWE) und der Verband der Cigarettenindustrie (VdC) eine Informationskampagne. Kernstück dieser Kampagne ist ein Flyer, der in kurzer Form die Gesetzeslage mit Blick auf die Freimengen aus Polen und Tschechien sowie die Konsequenzen eines Verstoßes für Reisende darstellt. Parallel dazu wird eine PRKampagne sicherstellen, dass diese Informationsinitiative und damit auch alle Eckwerte der Problematik in der Öffentlichkeit des sogenannten Zielkorridor bekannt wird. Als sogenannter Zielkorridor wurde von den beteiligten Verbänden das Grenzgebiet zu Polen und Tschechien in einer Breite von bis zu 50 km definiert. Die Kampagne wird im November gestartet und ist für einen Zeitraum von 3-4 Wochen vorgesehen. Der Informationsflyer hat eine Auflage von einer Million Exemplaren und wird dem Facheinzelhandel, Kioskbetreibern, Tankstellenbetreibern und gastronomischen Betrieben zur Verfügung gestellt, um ihn an Endverbraucher weiterzuleiten. BTWE-Geschäftsführer Willy Fischel: „Dem Tabakwareneinzelhandel kommt hier eine Schlüsselstellung zu. Seine Unterstützung durch aktive Aufklärung der Kunden wird ganz wesentlich den Erfolg dieser Informationskampagne mitbestimmen. Gleichzeitig ist diese konzertierte Aktion der Tabakfamilie ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der legalen Vertriebsstrukturen im Tabakwarenfacheinzelhandel.“ Die Anlieferung des Informationsmaterials wird über den Fachgroßhandel und die Hersteller von Fabrikzigaretten sichergestellt. Um die Gesamtaktion möglichst zügig und mit wenig bürokratischen Aufwand durchführen zu können, soll kein Bestellverfahren angeboten werden. Die Belieferung der Zielgruppen mit einer bestimmten Anzahl von Flyern erfolgt während des Aktionszeitrahmens unaufgefordert. Die Spielregeln Nach deutschem Recht gelten folgende Regeln für die Einfuhr von Zigaretten aus Tschechien und Polen: Reisende dürfen pro Person maximal 200 Zigaretten ohne Zahlung deutscher Steuern einführen. Privatpersonen, die näher als 15 Kilometer an der Grenze wohnen, sowie Grenzarbeiter und Berufspendler dürfen nur 40 importierte Zigaretten ohne Zahlung deutscher Steuern in der Tasche haben. protabac 3/2004