Schutzimpfung Masern - Rheinisch

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Eine Schutzimpfung ist für jeden auch kurzfristig noch gut möglich.
Das Gleiche gilt natürlich für ungeschützte Aufsichtspersonen. Schon die
Verantwortung gegenüber den Betreuten gebietet es, für den eigenen
Impfschutz zu sorgen, um nicht zur Infektionsquelle und somit zur Gefahr
für andere zu werden.
Vor dem Urlaub den Impfschutz überprüfen!
Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Vorbereitung der Urlaubsreise. Es
sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass nicht geschützte Menschen,
die Kontakt mit einer an Masern erkrankten oder verdächtigen Person
hatten, sich sofort impfen lassen (postexpositionelle Impfung) und nicht
ungeschützt in den Urlaub fahren mit dem Risiko dann am Urlaubsort
erkranken.
Aber auch sonst drohen in manchen Urlaubsregionen Gefahren durch
Masern, Mumps und andere Infektionskrankheiten. Auch in Österreich
und Italien sowie anderen europäischen und außereuropäischen
Ländern sind in letzter Zeit Masernfälle aufgetreten.
Können Masern gefährlich sein?
Bei den Masern handelt es sich nicht bloß um eine harmlose
Kinderkrankheit, es ist vielmehr eine hochansteckende
Viruserkrankung. Die Infektion mit den Krankheitserregern erfolgt
hauptsächlich über Speicheltröpfchen, z.B. beim Husten, Niesen oder
Sprechen. Typische Symptome der Krankheit sind Fieber und
Hautausschlag am ganzen Körper. Die Krankheit hält etwa zwei
Wochen an. Bei 10 bis 20 % der Erkrankten kann die Krankheit zu
schweren Komplikationen wie zum Beispiel einer Mittelohr oder
Lungenentzündung führen. Statistisch gesehen kann es in 1 bis 2 von
1000 Fällen zu einer gefährlichen Gehirnentzündung (Enzephalitis)
kommen, die dauerhafte Schäden hinterlassen kann. In schweren
Fällen kann die Gehirnentzündung und auch die Lungenentzündung
sogar zum Tode führen. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von
Komplikationen steigt mit zunehmendem Alter an.
Wie kann man sich vor Masern schützen?
Den besten Schutz bietet die Impfung gegen Masern. Die Impfung ist
sehr gut wirksam und verträglich und gehört zu den
Standardimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO)
am Robert-Koch-Institut in Berlin empfohlen werden. Die STIKO
empfiehlt heute eine zweite Masernimpfung, damit ein zuverlässiger
Schutz gewährleistet ist. Meist wird bei den Impfungen gegen Masern
ein Kombinationsimpfstoff verwendet, der gleichzeitig auch vor
Mumps und Röteln schützt. Da viele ältere Kinder- und Jugendliche
nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft sind, sollte die zweite
Impfung unbedingt nachgeholt werden. Erwachsene sollten sich
ebenfalls Impfen lassen.
Wo kann man sich impfen lassen?
Die Impfungen gegen Masern können bei dem Haus- oder Kinderarzt
vorgenommen werden. Für Kinder und Jugendliche ist die Impfung
kostenlos. Eine Praxisgebühr wird für diese Impfungen nicht erhoben.
Der Impfpass sollte auf jeden Fall zum Arztbesuch mitgenommen
werden.
Was muss beachtet werden, wenn Kinder die Masern
bekommen?
Wenn ein Kind an Masern erkrankt ist, darf es gemäß § 34 Absatz 3
des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nicht die Schule oder den
Kindergarten besuchen, damit die anderen Kinder nicht angesteckt
werden. Dies gilt auch für andere Familienangehörige, zum Beispiel
Geschwister, die nicht durch eine vollständig Impfung oder eine
frühere Masernerkrankung immun sind. Der behandelnde Arzt teilt
den Eltern mit, ab wann keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und
das Kind wieder zur Schule oder in den Kindergarten gehen darf.
Die Leitung der Schule oder des Kindergartens ist gesetzlich
verpflichtet, das Auftreten von Masernfällen an das Gesundheitsamt
zu melden.
Fragen zum Thema Masernerkrankungen beantworten die Ärztinnen
und Ärzte des Gesundheitsamtes des Rheinisch-Bergischen Kreises
während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung unter
der Rufnummer: 02202-132211 und auch per E-Mail.
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