Eine Schutzimpfung ist für jeden auch kurzfristig noch gut möglich. Das Gleiche gilt natürlich für ungeschützte Aufsichtspersonen. Schon die Verantwortung gegenüber den Betreuten gebietet es, für den eigenen Impfschutz zu sorgen, um nicht zur Infektionsquelle und somit zur Gefahr für andere zu werden. Vor dem Urlaub den Impfschutz überprüfen! Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Vorbereitung der Urlaubsreise. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass nicht geschützte Menschen, die Kontakt mit einer an Masern erkrankten oder verdächtigen Person hatten, sich sofort impfen lassen (postexpositionelle Impfung) und nicht ungeschützt in den Urlaub fahren mit dem Risiko dann am Urlaubsort erkranken. Aber auch sonst drohen in manchen Urlaubsregionen Gefahren durch Masern, Mumps und andere Infektionskrankheiten. Auch in Österreich und Italien sowie anderen europäischen und außereuropäischen Ländern sind in letzter Zeit Masernfälle aufgetreten. Können Masern gefährlich sein? Bei den Masern handelt es sich nicht bloß um eine harmlose Kinderkrankheit, es ist vielmehr eine hochansteckende Viruserkrankung. Die Infektion mit den Krankheitserregern erfolgt hauptsächlich über Speicheltröpfchen, z.B. beim Husten, Niesen oder Sprechen. Typische Symptome der Krankheit sind Fieber und Hautausschlag am ganzen Körper. Die Krankheit hält etwa zwei Wochen an. Bei 10 bis 20 % der Erkrankten kann die Krankheit zu schweren Komplikationen wie zum Beispiel einer Mittelohr oder Lungenentzündung führen. Statistisch gesehen kann es in 1 bis 2 von 1000 Fällen zu einer gefährlichen Gehirnentzündung (Enzephalitis) kommen, die dauerhafte Schäden hinterlassen kann. In schweren Fällen kann die Gehirnentzündung und auch die Lungenentzündung sogar zum Tode führen. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Komplikationen steigt mit zunehmendem Alter an. Wie kann man sich vor Masern schützen? Den besten Schutz bietet die Impfung gegen Masern. Die Impfung ist sehr gut wirksam und verträglich und gehört zu den Standardimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut in Berlin empfohlen werden. Die STIKO empfiehlt heute eine zweite Masernimpfung, damit ein zuverlässiger Schutz gewährleistet ist. Meist wird bei den Impfungen gegen Masern ein Kombinationsimpfstoff verwendet, der gleichzeitig auch vor Mumps und Röteln schützt. Da viele ältere Kinder- und Jugendliche nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft sind, sollte die zweite Impfung unbedingt nachgeholt werden. Erwachsene sollten sich ebenfalls Impfen lassen. Wo kann man sich impfen lassen? Die Impfungen gegen Masern können bei dem Haus- oder Kinderarzt vorgenommen werden. Für Kinder und Jugendliche ist die Impfung kostenlos. Eine Praxisgebühr wird für diese Impfungen nicht erhoben. Der Impfpass sollte auf jeden Fall zum Arztbesuch mitgenommen werden. Was muss beachtet werden, wenn Kinder die Masern bekommen? Wenn ein Kind an Masern erkrankt ist, darf es gemäß § 34 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nicht die Schule oder den Kindergarten besuchen, damit die anderen Kinder nicht angesteckt werden. Dies gilt auch für andere Familienangehörige, zum Beispiel Geschwister, die nicht durch eine vollständig Impfung oder eine frühere Masernerkrankung immun sind. Der behandelnde Arzt teilt den Eltern mit, ab wann keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und das Kind wieder zur Schule oder in den Kindergarten gehen darf. Die Leitung der Schule oder des Kindergartens ist gesetzlich verpflichtet, das Auftreten von Masernfällen an das Gesundheitsamt zu melden. Fragen zum Thema Masernerkrankungen beantworten die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes des Rheinisch-Bergischen Kreises während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung unter der Rufnummer: 02202-132211 und auch per E-Mail.