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Spielzeugsicherheit: Laboranalyse entlarvt schädliche Inhaltstoffe
Puppe, Plüschtier oder Puzzle? In wenigen Wochen ist Weihnachten und viele Eltern machen sich bereits auf die Suche nach dem richtigen Spielzeug für die lieben Kleinen. Es sollte pädagogisch wertvoll sein, Spaß machen und vor allem eines sein: sicher. Das zu erkennen, fällt Eltern aber oft schwer.
Kleinteile, die verschluckt werden können, unsauber gearbeitete Kanten mit Splittern bei einem Holzspielzeug und auch ein starker chemischer Geruch kann jeder leicht selbst entdecken und lassen auf ein nicht sicheres, qualitativ minderwertiges Spielzeug schließen. Leider
können wir aber viele chemische Schadstoffe mit unseren Sinnen nicht wahrnehmen. Ob von
dem braunen Plüsch des Teddys oder von dem weichen Kunststoff der Puppe eine chemische Gefahr ausgeht, lässt sich nur durch eine chemische Analyse feststellen.
Diese chemischen Analysen werden von privaten Laboratorien, vom Hersteller selbst oder
von den amtlichen Laboratorien durchgeführt. Die amtlichen Laboratorien sind, entgegen der
weitläufigen Meinung, nicht für die Sicherheit von Spielzeug zuständig. Hierfür ist der Hersteller oder Importeur verantwortlich. Er muss anhand der Zusammensetzung der eingesetzten Rohstoffe, der Konstruktion und eigens durchgeführter bzw. beauftragter chemischer
Analysen die Sicherheit seines Spielzeugs belegen können. Da die meisten Spielwaren aus
China stammen, besteht hier das Problem, dass dem Importeur häufig Informationen zu
Rohstoffen oder Produktionsbedingungen fehlen. Um die Sicherheit seines Produktes gewährleisten zu können, ist er in diesem Fall auf die chemische Analyse angewiesen. Ob die
Hersteller dieser Pflicht nachkommen und die Sicherheitsanforderungen einhalten, wird von
den Behörden durch regelmäßige stichprobenartige Untersuchungen geprüft.
Der Umfang der Analyse richtet sich nach den verwendeten Materialien. Elastische Kunststoffe können Weichmacher enthalten, die als fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind.
Riecht ein Spielzeug stark nach Teer, besteht der Verdacht auf krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK. Diese sind Bestandteil von Weichmacherölen und Rußen, die Kunststoffen, Lacken und Überzügen zur Färbung und für die Elastizität
zugesetzt werden. Insbesondere in schwarzen Gummimaterialien, wie sie beispielsweise in
Reifen für Spielzeugautos eingesetzt werden, sind PAK zu finden. Andere chemische
Fremdgerüche kommen häufig von Lösemittelrückständen, die bei der Produktion nicht ausreichend entfernt wurden.
Bunte Textilien können mit Azofarbstoffen, die beim Kontakt mit der Haut krebserzeugende
Amine abspalten, oder allergenen Dispersionsfarbstoffen gefärbt sein. Spielzeug aus verleimten Holzwerkstoffen, wie beispielsweise Holzpuzzle für kleine Kinder, können Formaldehyd abgeben. Formaldehyd gilt als krebserzeugend beim Einatmen. In Fingermalfarben,
Luftballons oder anderen Spielwaren aus Kautschuk werden häufig krebserregende Nitrosamine nachgewiesen.
Seit 2011 regelt in der Europäischen Union eine neue Richtlinie die Sicherheit von Spielzeug. Diese steht jedoch in der Kritik, Kinder nicht ausreichend vor chemischen Gefahren zu
schützen. So darf in Spielzeug 100 mg/kg an Benzo(a)pyren, der Leitsubstanz der PAK, enthalten sein, während der Grenzwert für Autoreifen nur ein Tausendstel dessen beträgt. Bedenkt man, dass Kinder sehr empfindlich auf Chemikalien reagieren und sie beim Spielen
einen intensiven Kontakt zu dem Spielzeug haben, sind diese Gehalte nicht akzeptabel. Die
Grenzwerte für einige Schwermetalle, wie z.B. Blei und Barium, sind gegenüber alten Rege-
lungen erhöht worden. Regelmäßige Untersuchungen der Überwachungsbehörden zeigen
jedoch, dass die Einhaltung der alten Grenzwerte technologisch durchaus möglich ist.
Deutschland hat gegen die neuen Grenzwerte geklagt und zumindest im Fall von Blei und
Barium Recht bekommen, dass hier ein höherer Schutz der Kinder durch die strengeren alten Grenzwerte gegeben ist.
In vielen Fällen hat sich gezeigt, dass Untersuchungen in amtlichen Laboratorien notwendig
sind und häufig Mängel aufgedeckt werden.
Ob ein Spielzeug sicher ist, ist von Eltern zwar nicht immer eindeutig zu erkennen - sie können beim Kauf jedoch ein paar Regeln beachten:
Der Preis sollte angemessen sein. Zwar bietet der Preis keine Gewähr für sicheres
Spielzeug, erfahrungsgemäß ist billiges Spielzeug aber qualitativ schlechter.
Die Verarbeitung sollte geprüft werden. Leicht reißende Nähte, ablösbare Kleinteile
oder splittrige Kanten sind Hinweise auf mangelnde Qualität.
Stark chemisch riechendes Spielzeug sollte gar nicht erst gekauft werden.
Beim Einkaufen sollten Eltern auf die Altersbeschränkungen achten.
Das GS-Zeichen steht für "Geprüfte Sicherheit" und garantiert entgegen der CEKennzeichnung eine unabhängige Prüfung.
Der BLC fordert:
Keine Einsparungen am falschen Ende durch Festschreibung und Reduzierung von
Analysenparametern – auch kurzfristig muss das Analysenspektrum den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.
Investitionen in die apparative Ausstattung der staatlichen Untersuchungseinrichtungen und
kontinuierliche Fortbildungen für die Mitarbeiter.
Lebensmittelchemiker/-Innen in Lebensmitteluntersuchung und –überwachung: Experten für Recht und Analytik – nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch bei vielen
verbrauchernahen Produkten (Bedarfsgegenstände).
V.i.S.d.P.:
Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im Öffentlichen Dienst e.V. (BLC)
c/o Dr. Detmar Lehmann, Triftstr. 3, 34314 Espenau, [email protected]
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