Präsentation - Unser Braunschweig

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3. BS-Energy:
Gewinne, Preisentwicklung u.a.
Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums
22.03.2006
Gewinne von BS|Energy
Quelle: Jahresberichte BS|ENERGY
Mio. €
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
1998
1999
2000
2001
Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums
2002
2003
2004
22.03.2006
Zusätzlich: Sponsoring auf Kosten
der BS|ENERGY-Kunden
für:
• Profifußball (Eintracht Braunschweig)
 600.000 € pro Jahr
• Basketball
 320.000 € pro Jahr
• Stadionausbau (u.a. VIP-Logen)
 9.000.000 € in 2006
Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums
22.03.2006
Gas-Preiserhöhungen
Cent/kWh
5
4,5
4
3,5
3
2,5
Okt
O0202
Apr 03
Apr 04
Okt 04
Aug 05
Feb 06
Erhöhung innerhalb 22 Monate: 27,37 %
Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums
22.03.2006
Strom-Preiserhöhungen
Cent/kWh
15,5
15
14,5
14
13,5
13
12,5
12
11,5
2002
2003
2004
2005
2006
Erhöhung in 2 Jahren: 10,15 %
Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums
22.03.2006
4. Wie kann man sich gegen
Preiserhöhungen von Gas und
Strom wehren?
Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums
22.03.2006
Wer zahlt, verzichtet auf sein Recht !
• Privatrecht
• Vertragsrecht, nicht Gebührenrecht!
• Besonderheit: erbrachte Leistung und der Preis
werdenvon einer Vertragspartei festgelegt.
• Die Umstände der Kostenentstehung kennt nur
der Energieversorger.
Verbraucher zahlen die hohen Gewinne der EV!!!
Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums
22.03.2006
Barbara Ambrosius (Richterin am
Bundesgerichtshof):
• „Einseitige, undurchsichtige Tarifbestimmung“
• „Abhängigkeit des Kunden (Daseinsvorsorge)“
• „Mit § 315 BGB (3) verteidigen“
(Missbrauchsschutz durch schriftlichen Einwand)
• Tarifbestimmung nur verbindlich, wenn sie der
„Billigkeit“ entspricht !
• Entspricht sie nicht der Billigkeit, wird die
Bestimmung durch Urteil getroffen....
Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums
22.03.2006
.....fehlende Billigkeit bemängeln!
(Musterschreiben)
Zahlungsverpflichtung an EV ist nun unverbindlich! Fälligkeit
verschoben bis zur Preisfestsetzung durch Gericht!
(§ 315 BGB)
• Einzugsermächtigung beschränken…
/ den reduzierten Abschlag per Dauerauftrag überweisen
• Jahresrechnung kürzen
• Klage des EV abwarten
standhaft bleiben, nicht selbst klagen!
• Rückforderungen für zuviel bezahlte Abschläge
in aktivem Klageprozess betreiben.
Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums
22.03.2006
Geringes Risiko für den Verbraucher:
• Versorgung darf nicht eingestellt werden (Es tritt kein
Zahlungsverzug ein!)
• Noch kein einziger Verbraucher wurde zur Zahlung des
vollen Preises verurteilt (bei 600.000 Verweigerungen)!
• Beweislast der Billigkeit liegt beim Versorger!
• Der Versorger muss vor Gericht gesamte Kalkulation
offenlegen!
• Gerichts-und Anwaltskosten liegen bei Streitwerten von
unter 300 EUR bei bis zu 250 EUR. Der Unterlegene
zahlt!
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22.03.2006
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