3. BS-Energy: Gewinne, Preisentwicklung u.a. Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums 22.03.2006 Gewinne von BS|Energy Quelle: Jahresberichte BS|ENERGY Mio. € 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 1998 1999 2000 2001 Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums 2002 2003 2004 22.03.2006 Zusätzlich: Sponsoring auf Kosten der BS|ENERGY-Kunden für: • Profifußball (Eintracht Braunschweig) 600.000 € pro Jahr • Basketball 320.000 € pro Jahr • Stadionausbau (u.a. VIP-Logen) 9.000.000 € in 2006 Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums 22.03.2006 Gas-Preiserhöhungen Cent/kWh 5 4,5 4 3,5 3 2,5 Okt O0202 Apr 03 Apr 04 Okt 04 Aug 05 Feb 06 Erhöhung innerhalb 22 Monate: 27,37 % Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums 22.03.2006 Strom-Preiserhöhungen Cent/kWh 15,5 15 14,5 14 13,5 13 12,5 12 11,5 2002 2003 2004 2005 2006 Erhöhung in 2 Jahren: 10,15 % Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums 22.03.2006 4. Wie kann man sich gegen Preiserhöhungen von Gas und Strom wehren? Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums 22.03.2006 Wer zahlt, verzichtet auf sein Recht ! • Privatrecht • Vertragsrecht, nicht Gebührenrecht! • Besonderheit: erbrachte Leistung und der Preis werdenvon einer Vertragspartei festgelegt. • Die Umstände der Kostenentstehung kennt nur der Energieversorger. Verbraucher zahlen die hohen Gewinne der EV!!! Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums 22.03.2006 Barbara Ambrosius (Richterin am Bundesgerichtshof): • „Einseitige, undurchsichtige Tarifbestimmung“ • „Abhängigkeit des Kunden (Daseinsvorsorge)“ • „Mit § 315 BGB (3) verteidigen“ (Missbrauchsschutz durch schriftlichen Einwand) • Tarifbestimmung nur verbindlich, wenn sie der „Billigkeit“ entspricht ! • Entspricht sie nicht der Billigkeit, wird die Bestimmung durch Urteil getroffen.... Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums 22.03.2006 .....fehlende Billigkeit bemängeln! (Musterschreiben) Zahlungsverpflichtung an EV ist nun unverbindlich! Fälligkeit verschoben bis zur Preisfestsetzung durch Gericht! (§ 315 BGB) • Einzugsermächtigung beschränken… / den reduzierten Abschlag per Dauerauftrag überweisen • Jahresrechnung kürzen • Klage des EV abwarten standhaft bleiben, nicht selbst klagen! • Rückforderungen für zuviel bezahlte Abschläge in aktivem Klageprozess betreiben. Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums 22.03.2006 Geringes Risiko für den Verbraucher: • Versorgung darf nicht eingestellt werden (Es tritt kein Zahlungsverzug ein!) • Noch kein einziger Verbraucher wurde zur Zahlung des vollen Preises verurteilt (bei 600.000 Verweigerungen)! • Beweislast der Billigkeit liegt beim Versorger! • Der Versorger muss vor Gericht gesamte Kalkulation offenlegen! • Gerichts-und Anwaltskosten liegen bei Streitwerten von unter 300 EUR bei bis zu 250 EUR. Der Unterlegene zahlt! Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums 22.03.2006