Vereinsberatung : Steuern Festzeitschriften Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Juli 2016 Vereinsberatung : Steuern Arten von Festzeitschriften Jubiläen Sportveranstaltungen mit unbezahlten Sportlern Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Kommerzielle Veranstaltungen mit bezahlten Sportlern Stand: Juli 2016 Vereinsberatung : Steuern Schriften ohne Werbung Kostenlose Abgabe Ausfluss aus steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck Aufwand ideeller Bereich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Kein Vorsteuerabzug Stand: Juli 2016 Vereinsberatung : Steuern Schriften ohne Werbung Entgeltliche Abgabe Sportveranstaltung mit unbezahlten Sportlern Sportveranstaltung mit bezahlten Sportlern Kommerzielle Veranstaltungen Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatzsteuer 7% Umsatzsteuer 19 % Umsatzsteuer 19 % Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Vereinsberatung : Steuern Schriften mit Werbung (Inseraten) Kostenlose Abgabe Aufwand ist dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen Keine Umsatzsteuerpflicht kein Vorsteuerabzug Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Juli 2016 Vereinsberatung : Steuern Schriften mit Werbung (Inseraten) Entgeltliche Abgabe Fest/Fachzeitschrift für Sportveranstaltung Festzeitschrift für Veranstaltung des wGB Zeitschriften außerhalb von Veranstaltungen Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatzsteuer 7% Umsatzsteuer 19 % Umsatzsteuer 19 % Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Vereinsberatung : Steuern . Abgabe der Vereinszeitschrift Unentgeltliche Abgabe im Rahmen der Mitgliederbetreuung Zuordnung zum Ideellen Tätigkeitsbereich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Bei Zweckbetrieb muss Mittelbindungsgrundsatz beachtet werden Stand: Juli 2016 Vereinsberatung : Steuern . Entgeltliche Abgabe Verkauf Abgabe an Dritte gegen erhöhten Betrag an Mitglieder an Dritte Zweckbetrieb Zweckbetrieb nach § 65 AO Zweckbetrieb Inhalte mit Bezug zum Satzungszweck Zwecknähe Zwecknotwendigkeit Wettbewerbsverbot beachtet Inhalte mit Bezug zum Satzungszweck sonst sonst sonst Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Juli 2016 Vereinsberatung : Steuern . Zeitschriften mit Werbung Selbstvermarktung durch Verein Übertragung auf Dritte (Agenturen) Zuordnung zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Zuordnung zur Vermögensverwaltung Umsatzsteuerpflicht 19% beachten Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Juli 2016 Vereinsberatung : Steuern Hinweise: Der Gewinn des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs „Werbung“ kann mit 15% der Einnahmen der Besteuerung zugrunde gelegt werden, soweit die Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der ideellen steuerbegünstigten satzungsmäßigen Tätigkeit, oder dem Zweckbetrieb erzielt werden (§ 64 Abgabenordnung). Die Zuordnung der Werbeeinnahmen zum steuerbegünstigten Zweckbetrieb ist nur dann steuerfrei, wenn die Zweckbetriebsgrenze von 45.000,-€ nicht überschritten wird. Der ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% ist nur im Zweckbetrieb anwendbar. Bei Überschreitung der Zweckbetriebsgrenze von 45.000,-€, erfolgt Ansatz des umsatzsteuerlichen Regelsteuersatzes von 19%, da der Zweckbetrieb zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Juli 2016