Vereinsberatung : Steuern - lsb h

Werbung
Vereinsberatung : Steuern
Festzeitschriften
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Stand: Juli 2016
Vereinsberatung : Steuern
Arten von Festzeitschriften
Jubiläen
Sportveranstaltungen
mit unbezahlten
Sportlern
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Kommerzielle
Veranstaltungen
mit bezahlten
Sportlern
Stand: Juli 2016
Vereinsberatung : Steuern
Schriften ohne Werbung
Kostenlose Abgabe
Ausfluss aus
steuerbegünstigten
satzungsmäßigen Zweck
Aufwand
ideeller
Bereich
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Kein
Vorsteuerabzug
Stand: Juli 2016
Vereinsberatung : Steuern
Schriften ohne Werbung
Entgeltliche Abgabe
Sportveranstaltung
mit unbezahlten
Sportlern
Sportveranstaltung
mit bezahlten
Sportlern
Kommerzielle
Veranstaltungen
Zweckbetrieb
wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
Umsatzsteuer
7%
Umsatzsteuer
19 %
Umsatzsteuer
19 %
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Stand: Januar 2015
Vereinsberatung : Steuern
Schriften mit Werbung (Inseraten)
Kostenlose Abgabe
Aufwand ist dem ideellen Tätigkeitsbereich
zuzuordnen
Keine Umsatzsteuerpflicht
kein Vorsteuerabzug
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Stand: Juli 2016
Vereinsberatung : Steuern
Schriften mit Werbung (Inseraten)
Entgeltliche Abgabe
Fest/Fachzeitschrift für
Sportveranstaltung
Festzeitschrift
für Veranstaltung
des wGB
Zeitschriften
außerhalb von
Veranstaltungen
Zweckbetrieb
wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
Umsatzsteuer
7%
Umsatzsteuer
19 %
Umsatzsteuer
19 %
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Stand: Januar 2015
Vereinsberatung : Steuern
.
Abgabe der Vereinszeitschrift
Unentgeltliche Abgabe im
Rahmen der
Mitgliederbetreuung
Zuordnung zum Ideellen
Tätigkeitsbereich
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Bei Zweckbetrieb muss
Mittelbindungsgrundsatz
beachtet werden
Stand: Juli 2016
Vereinsberatung : Steuern
.
Entgeltliche Abgabe
Verkauf
Abgabe an Dritte
gegen erhöhten
Betrag
an Mitglieder
an Dritte
Zweckbetrieb
Zweckbetrieb
nach § 65 AO
Zweckbetrieb
Inhalte mit
Bezug zum
Satzungszweck
Zwecknähe
Zwecknotwendigkeit
Wettbewerbsverbot
beachtet
Inhalte mit
Bezug zum
Satzungszweck
sonst
sonst
sonst
Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Stand: Juli 2016
Vereinsberatung : Steuern
.
Zeitschriften mit Werbung
Selbstvermarktung durch
Verein
Übertragung auf Dritte
(Agenturen)
Zuordnung zum
steuerpflichtigen
wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb
Zuordnung zur
Vermögensverwaltung
Umsatzsteuerpflicht 19%
beachten
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Stand: Juli 2016
Vereinsberatung : Steuern
Hinweise:
Der Gewinn des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs „Werbung“ kann mit 15% der
Einnahmen der Besteuerung zugrunde gelegt werden, soweit die Werbemaßnahmen
im Zusammenhang mit der ideellen steuerbegünstigten satzungsmäßigen Tätigkeit,
oder dem Zweckbetrieb erzielt werden (§ 64 Abgabenordnung).
Die Zuordnung der Werbeeinnahmen zum steuerbegünstigten Zweckbetrieb ist nur
dann steuerfrei, wenn die Zweckbetriebsgrenze von 45.000,-€ nicht überschritten
wird.
Der ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% ist nur im Zweckbetrieb anwendbar.
Bei Überschreitung der Zweckbetriebsgrenze von 45.000,-€, erfolgt Ansatz des
umsatzsteuerlichen Regelsteuersatzes von 19%, da der Zweckbetrieb zum
steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Stand: Juli 2016
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