Werbeeinnahmen - lsb h

Werbung
Steuerliche Behandlung
von Werbeeinnahmen
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Stand: Januar 2015
Vereinsberatung : Steuern
Werbeeinnahmen
Vermögensverwaltung
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
Stand: Januar 2015
Vereinsberatung : Steuern
Einnahmen in der Vermögensverwaltung
Übertragung der Werberechte an einen Dritten ohne dem
Vorbehalt eines Mitspracherechts durch einen Überlassungsvertrages
Voraussetzung:
Angemessene Gewinnspanne durch die Agentur (Nettoüberschuss mindestens
10%, sonst wird das Handeln der Körperschaft zugerechnet (Geschäftsbesorgung)
Keine aktive Mitwirkung bei der Werbemaßnahme durch den Verein
Beispiel:
Bei einer Sportveranstaltung wird durch einen Werbepartner ein Werbebanner aufgehängt und
der Verein erhält hierfür ein Entgelt. Weiter keine Mitwirkung durch den Verein. Die Einnahmen
sind in der Vermögensverwaltung des Vereins zu erfassen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Stand: Januar 2015
Vereinsberatung : Steuern
Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Selbstvermarktung der Werbung durch den Verein
Rundfunkmäßige Verwertung von Sportveranstaltungen
Entgeltliche Überlassung von Werbeflächen an verschiedene
Unternehmer
Aufnahme eines Firmen- oder Markennamens in den Vereinsnamen
Präsentation im Internet, wenn durch einen Link die Werbeseiten
des Sponsors erreicht werden
Kurzfristige Zurverfügungstellung von VIP Logen bei
Sportveranstaltungen
Aktive Mitwirkung durch den Verein bei der einer Werbemaßnahme
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Stand: Januar 2015
Vereinsberatung : Steuern
Ausgliederung der Werbung auf eine Personengesellschaft (GbR)
Eigene Unternehmereigenschaft der Personengesellschaft
Selbständige Vermarktung der Werbung durch die z.B. GbR
Bei der Personengesellschaft muss eine Gewinnspanne von
mindestens 10% verbleiben
Werden die Voraussetzungen durch die Personengesellschaft
nicht erfüllt, werden die Einnahmen dem Verein zugerechnet,
da die Personengesellschaft nur geschäftsbesorgend tätig ist.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Stand: Januar 2015
Vereinsberatung : Steuern
Werbung / Sponsoring
Einnahmen durch Werbung oder Sponsoren
Vermögensverwaltung
Wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
Keine aktive Mitwirkung
durch den Verein
Aktive Mitwirkung
durch den Verein
Die Zahlungen stellen beim Sponsor
Betriebsausgaben dar
Wenn Umsatzsteuerpflicht beim Verein
besteht, sind die Einnahmen
umsatzsteuerpflichtig
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Stand: Januar 2015
Vereinsberatung : Steuern
Hinweise
Formen von Werbungen:
Werbung auf Briefkopfbögen des Verein
Bandenwerbung im Stadion
Werbebanner beim Veranstaltungen
Werbung auf der Hompage des Vereins
Trikotwerbung
Die Ausübung von Werbung kann durch ein Tun, durch Duldung oder durch einer
Unterlassung vom Verein ausgeübt werden.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Stand: Januar 2015
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